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Trauung an einem Bildstock


Hunsrücker

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Aber daraus zu schließen, dass ein völlig unzuständiges Organ deswegen jetzt tun kann, was es will, ist ziemlich lachhaft.

 

Der Bischof ist oberster Gesetzgeber innerhalb seiner Diözese. Und wenn er eine Aufgabe an jemand delegiert, dann ist der auch zuständig.

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Hallo zusammen,

 

ein Brautpaar aus unserer Pfarrei möchte unbedingt an einem sehr bekannten Bildstock in unserer Pfarrei heiraten. Unser Pfarrer hat dieses Anliegen zunächst mit dem Verweis auf das Kirchenrecht abgewiesen. Jetzt hat dieses Brautpaar natürlich promt sich beim Bistum beschwert und jetzt darf der Pfarrgemeinderat über dieses Anliegen entscheiden.

Begründung: Das Kirchenrecht ist in dieser Hinsicht nicht eindeutig.

 

Jetzt ist beim Brautpaar nicht unbedingt eine große Kirchenbindung festzustellen. Ich persönlich habe den Eindruck, dass man da auch ein bischen "Hollywood" im Kopf hat. Die standesamtliche Trauung sollte ursprünglich dort an diesem Bidstock auch stattfinden, aber das hat das Standesamt glücklicherweise abgelehnt.

 

Wir haben in unserer Pfarrei drei schöne Kirchen, aber das ist wahrscheinlich zu gewöhnlich.

 

Frage an die Forumsgemeinde:

 

Was sagt das Kirchenrecht bezüglich den Ort einer Trauung!

 

Gibt es Erfahrungen von ähnlichen Vorgängen bei euch?

 

Bei uns im "Dorf" gibt es eine "Hochzeitskapelle" Maria im Maien, die von beiden christlichen Konfessionen! eifrig genutzt wird. Also lasst den Leuten doch ein kleinwenig Hollywood!

 

Es ist ja eben nicht eine Kapelle, sondern eben nur ein Bildstock. Die Hochzeit soll im Freien sein, bei Regen soll halt ein Zelt davor aufgestellt werden.

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Daß der Bischof die Entscheidung erst trifft nachdem er die Einschätzung des PGR gehört hat, ggf. auch diese Entscheidung dem Ortspfarrer als seinem Stellvertreter überlässt ist mMn durchaus sinnvoll.
Der PGR ist nun einmal zusammen mit dem Pfarrer das Führungsgremium der Gemeinde. Also soll er sie auch führen.
Trierer Diözesanrecht im Bezug auf die Leitungsfunktionen des PGR ist jetzt nicht gerade die Materie, die ich abends im Halbschlaf noch runterbeten kann.

 

In Münster haben die Mitglieder des PGR nur ein Beratungsrecht. Entscheiden können wir nix. Das ist auch gut so!

Simmt, wenn Du im PGR sitzt, ist das gut.

 

Ich bin mit den meisten Stimmen in den PGR gewählt worden.

 

Besonders stolz darauf seiend..........

 

Stanley

Langsam glaube ich auch dass die Kirche vor die Hunde geht.

Wenn es schon so weit ist...

 

Werner

bearbeitet von Werner001
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Aber daraus zu schließen, dass ein völlig unzuständiges Organ deswegen jetzt tun kann, was es will, ist ziemlich lachhaft.

 

Der Bischof ist oberster Gesetzgeber innerhalb seiner Diözese. Und wenn er eine Aufgabe an jemand delegiert, dann ist der auch zuständig.

Denken kann er auch delegieren? :ninja:

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Anfahrstkosten des Priesters, den Rest soll das Brautpaar gefälligst selber stellen.

Wenn es Bänke und Strom braucht....

Sonst gibt es eben nur den Priester samt Stola und den Bildstock und basta.

Sehe ich auch so - mehr muss die Pfarrei nicht machen. Das Bistum hat an den PGR delegiert, also kann der nun entscheiden, wie er das will. Die Regelform ist die Trauung in der Pfarrkirche, und es wäre ein mE nach hinreichender Grund für eine Eblehnung des Gesuchs, das man keinen Präzedenzfall schafffen wolle.

 

Andernfalls wäre zu klären, was denn bei Regen geschehen sollte.

FKK-Trauung mit Plastik-Stola?

Da wäre nichts gegen einzuwenden - nur die Stola, die darf er nicht weglassen. Ob die aber aus Plastik sein darf....

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Da wäre nichts gegen einzuwenden - nur die Stola, die darf er nicht weglassen. Ob die aber aus Plastik sein darf....
Aus Kunstfasergewebe - mit ein bißchen interpretieren geht das sicherlich.
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Aber daraus zu schließen, dass ein völlig unzuständiges Organ deswegen jetzt tun kann, was es will, ist ziemlich lachhaft.

 

Der Bischof ist oberster Gesetzgeber innerhalb seiner Diözese. Und wenn er eine Aufgabe an jemand delegiert, dann ist der auch zuständig.

Denken kann er auch delegieren? :ninja:

 

Von Denken redet niemand. Aber ich finde es klug vom Bischof, daß er solche Sachen vor Ort entscheiden läßt.

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Aber daraus zu schließen, dass ein völlig unzuständiges Organ deswegen jetzt tun kann, was es will, ist ziemlich lachhaft.

 

Der Bischof ist oberster Gesetzgeber innerhalb seiner Diözese. Und wenn er eine Aufgabe an jemand delegiert, dann ist der auch zuständig.

Denken kann er auch delegieren? :ninja:

 

Von Denken redet niemand. Aber ich finde es klug vom Bischof, daß er solche Sachen vor Ort entscheiden läßt.

Damit hat er doch entschieden: grundsätzlich zulässig, ob in dem besonderen Fall zu genehmigen ist, soll der PGR nach Maßgabe des Einzelfalls feststellen.

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Bei uns im "Dorf" gibt es eine "Hochzeitskapelle" Maria im Maien, die von beiden christlichen Konfessionen! eifrig genutzt wird. Also lasst den Leuten doch ein kleinwenig Hollywood!

 

Hm, bei Herkunft "Ruhrbistum" kann die Kapelle doch garnicht bei dir im Dorf sein, die die gehört zum EB K.

bearbeitet von chriz
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Mal unabhängig vom Kirchenrecht, wo ist denn das Problem, an einem anderen Ort als im Innern einer Kirche zu heiraten? Funktioniert da der Segen Eures Gottes nicht?

 

Das etwas komisch findend...

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Mal unabhängig vom Kirchenrecht, wo ist denn das Problem, an einem anderen Ort als im Innern einer Kirche zu heiraten? Funktioniert da der Segen Eures Gottes nicht?

 

Das etwas komisch findend...

Ich denke, es ist eine rein praktische Frage.

 

Für die Eheschließung selbst ist nichts weiter erforderlich als der Priester, die Komparanten (und die beiden Zeugen). Das kann im Prinzip auch bei Hurrikane im Kellerloch oder unter der Donareiche in Hintertaufbach passieren. Soweit korrekt.

 

Die Eheschließung ist heute aber auch Amtshandlung der Kirche und der reguläre Rahmen für eine Amtshandlung sind nunmal auch die Amtsräume der Kirche (zumal der Kirchenbau ja eben darauf ausgelegt ist, für die versammelte Gemeinde Raum für die Feier der Sakramente zu sein).

 

Zu den Zeiten als der Priester noch notarielle Funktion hatte und das Gelübde der Eheleute verbunden war mit der Muntübergabe, Mitgift und Brautgeldzahlungen fand die Konsenserklärung die im Rahmen dieses Austauschs erfolgte VOR der Kirchentür statt (dieser weltliche Handel wurde nicht als Teil des Sakraments verstanden) - erst nachdem der weltliche Teil abgewickelt war, zog die Gemeinde in die Kirche und feierte dort Messe und Brautsegen (Reste dieses Verständnisses finden sich immer noch in der protestantischen Praxis). Nachdem diese offensichtliche notarielle Funktion wegfiel und die Eheschließung immer mehr zu einem rein religiösen Akt wurde (insbesondere nach Bismarck), hat sich dann die Kirchliche Eheschließung als kirchlicher Rechtsakt verselbstständigt.

 

In dem hier angesprochenen Fall kommt noch dazu, daß es zum einen für die Gemeinde einen gewissen logistischen Aufwand darstellt (wie gesagt: ich hätte keine Hemmungen diesen Aufwand auch zu gesalzenen Preisen dem Paar in Rechnung zu stellen - gleichwohl diese Art des "wer die Musik bezahlt" eigentlich gegen den Grundsatz "im Sakrament sind alle gleich" verstößt) und die Eheschließung vor dem Bildstock auch das Wesen der Ehe als einen vor Gott geschlossenen Bund (der ja nun mal nach unserem Glauben im Tabernakel leibhaftig anwesend ist - während bei diesem Bildstock die Frage wäre, was überhaupt darauf abgebildet ist) nicht so wirklich rüberbringt.

bearbeitet von Flo77
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Mal unabhängig vom Kirchenrecht, wo ist denn das Problem, an einem anderen Ort als im Innern einer Kirche zu heiraten? Funktioniert da der Segen Eures Gottes nicht?

 

Das etwas komisch findend...

.

 

Zunächst ist die Trauung an diesem Ort ein logistisches Problem. Es muss Strom gelegt, für Parkplätze gesorgt und Bänke aufgestellt werden. Orgelmusik ist dort auch nicht möglich. Zum Schutz vor Regen müsste ein Zelt gestellt werden, was die Atmosphäre ziemlich kaputt macht. Ich habe die Befürchtung, dass die Wunschvorstellung keinesfalls mit der Realität übereinstimmen wird. Wer ist daran Schuld? Wahrscheinlich der Pfarrer und der PGR.

 

Wir haben drei wunderschöne Kirchen in unserer Pfarrei, deren Unterhalt uns jedemenge kostet und die Trauungen ziemlich unproblematisch zu organisieren sind.

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Mal unabhängig vom Kirchenrecht, wo ist denn das Problem, an einem anderen Ort als im Innern einer Kirche zu heiraten? Funktioniert da der Segen Eures Gottes nicht?

 

Das etwas komisch findend...

Das ist, denke ich, eine Folge des Tridentinums und der dabei erfolgten Formalisierung der Ehe.

Man brauchte ab da einen Priester als Zeugen, und zwar nicht irgendeinen, sondern den speziell zuständigen, und um die Öffentlichkeit zu gewährleisten wurde eben die Pfarrkirche festgelegt.

 

Ob das heute alles noch wirklich wichtig oder sinnvoll ist, ist egal, weil kirchliche Regeln innerhalb der Kirche allesamt irgendwie als heilig angesehen werden, so dass man sich schwer damit tut, alten Ballast auch mal über Bord zu werfen.

 

Werner

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Zunächst ist die Trauung an diesem Ort ein logistisches Problem. Es muss Strom gelegt, für Parkplätze gesorgt und Bänke aufgestellt werden.

Hm, wir feiern unsere Hochzeiten immer unter freiem Himmel. Was hauptsächlich daran liegt, daß wir alles unter freiem Himmel feiern.

 

Orgelmusik ist dort auch nicht möglich.

Das ist ein Argument. Aber offenbar ist den Leuten der Ort wichtiger als die orgel, die wohl kaum zwingend für eine Eheschließung notwendig ist.

 

Zum Schutz vor Regen müsste ein Zelt gestellt werden,

Weicheier.

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Zunächst ist die Trauung an diesem Ort ein logistisches Problem. Es muss Strom gelegt, für Parkplätze gesorgt und Bänke aufgestellt werden.

Hm, wir feiern unsere Hochzeiten immer unter freiem Himmel. Was hauptsächlich daran liegt, daß wir alles unter freiem Himmel feiern.

 

Orgelmusik ist dort auch nicht möglich.

Das ist ein Argument. Aber offenbar ist den Leuten der Ort wichtiger als die orgel, die wohl kaum zwingend für eine Eheschließung notwendig ist.

 

Zum Schutz vor Regen müsste ein Zelt gestellt werden,

Weicheier.

Das zu organisieren wäre doch sowieso alles eine Aufgabe für das Brautpaar.

 

Werner

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Und dennoch ist es Brauch und Sitte in einer Kirche oder Kapelle zu heiraten (wie auch zu taufen und zum Seelenamt zu bitten).

 

Die Kirche ist ja nicht nur Gebäude sondern auch Symbol für die Gemeinde (eine Hochzeit ist immer ein öffentlicher Akt!) die das Paar ja nicht nur bei der Trauung beschirmt und begleitet, sondern auch beim alltäglichen Leben helfen soll und Zeichen für den Ort auf den die Ehe ja auch vorbereiten soll nämlich das Paradies (moderne Kirchenarchitektur lässt da in der Umsetzung häufig zu wünschen übrig, aber das ist hier wohl nicht das Problem).

 

Es gibt für die Trauung unter freiem Himmel sicherlich gute Gründe (jüdische Hochzeiten werden seit Urzeiten schon draußen gefeiert), aber da müsste das Brautpaar schon deutliche Argumente haben, warum der Bildstock für sie passender ist und das Wesen der Ehe für sie deutlicher ausdrückt als eine Kirche.

bearbeitet von Flo77
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da müsste das Brautpaar schon deutliche Argumente haben, warum der Bildstock (...) das Wesen der Ehe für sie deutlicher Ausdrück als eine Kirche.

 

Uh, wie hiess es gestern morgen doch im Radio: "Fast übergroß höchste Glatteisgefahr!"

 

Werner

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Mal unabhängig vom Kirchenrecht, wo ist denn das Problem, an einem anderen Ort als im Innern einer Kirche zu heiraten? Funktioniert da der Segen Eures Gottes nicht?

 

Das etwas komisch findend...

.

 

Zunächst ist die Trauung an diesem Ort ein logistisches Problem. Es muss Strom gelegt, für Parkplätze gesorgt und Bänke aufgestellt werden. Orgelmusik ist dort auch nicht möglich. Zum Schutz vor Regen müsste ein Zelt gestellt werden, was die Atmosphäre ziemlich kaputt macht. Ich habe die Befürchtung, dass die Wunschvorstellung keinesfalls mit der Realität übereinstimmen wird. Wer ist daran Schuld? Wahrscheinlich der Pfarrer und der PGR.

 

Wir haben drei wunderschöne Kirchen in unserer Pfarrei, deren Unterhalt uns jedemenge kostet und die Trauungen ziemlich unproblematisch zu organisieren sind.

 

Wie Werner schon sagt - das ist nicht Aufgabe der Pfarrei. Ich genehmigt den Ort und stellt den Pfarrer, das langt.

 

Ein Argument für die Kirche: Es handelt sich um einen öffentlichen Akt, der in einem öffentlichen Gebäude stattfinden sollte. In jedem Fall wäre zu betonen, dass die Eheschließung öffentlich zu erfolgen hat und nicht in Privaträumen (das nur im Notfall).

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Aber daraus zu schließen, dass ein völlig unzuständiges Organ deswegen jetzt tun kann, was es will, ist ziemlich lachhaft.

 

Der Bischof ist oberster Gesetzgeber innerhalb seiner Diözese. Und wenn er eine Aufgabe an jemand delegiert, dann ist der auch zuständig.

Auch wenn ich mir das mit der Normenhierarchie im Hinblick auf den CIC etwas komplizierter vorstelle, sei's drum. Dann wäre die Sache ja trotzdem eindeutig und die Begründung genauso unsinnig.

 

Nebenbei beschleicht mich der Verdacht, der gewisse Ortsordinarius war hier vielleicht gar nicht der Bischof, sondern der Generalvikar. Dann wäre das Argument mit der Gesetzgebungsgewalt wohl hinfällig.

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Franciscus non papa

durchaus nicht, warum gibts denn einen generalvikar???

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Zunächst ist die Trauung an diesem Ort ein logistisches Problem. Es muss Strom gelegt, für Parkplätze gesorgt und Bänke aufgestellt werden. Orgelmusik ist dort auch nicht möglich. Zum Schutz vor Regen müsste ein Zelt gestellt werden, was die Atmosphäre ziemlich kaputt macht. Ich habe die Befürchtung, dass die Wunschvorstellung keinesfalls mit der Realität übereinstimmen wird. Wer ist daran Schuld? Wahrscheinlich der Pfarrer und der PGR.

 

Wir haben drei wunderschöne Kirchen in unserer Pfarrei, deren Unterhalt uns jedemenge kostet und die Trauungen ziemlich unproblematisch zu organisieren sind.

Dann ladet das Paar doch zur KGR-Sitzung ein und besprecht eure Bedenken mit den Leuten. Ich habe in meiner Zeit im Kirchengemeinderat die Erfahrung gemacht, dass sich solche Gremien manchmal stundenlang den Kopf anderer Leute zerbrechen. Wozu soll das gut sein, wenn ihr euch über schlechtes Wetter und Parkplätze unterhaltet? Das ist doch nicht eure Angelegenheit. Und wozu braucht man dort Strom?

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Franciscus non papa

an dieser sitzung würde ich eh nicht teilnehmen. würde mich entschuldigen mit der begründung, ich würde den abend sinnvoll nutzen.

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Aber daraus zu schließen, dass ein völlig unzuständiges Organ deswegen jetzt tun kann, was es will, ist ziemlich lachhaft.

 

Der Bischof ist oberster Gesetzgeber innerhalb seiner Diözese. Und wenn er eine Aufgabe an jemand delegiert, dann ist der auch zuständig.

Auch wenn ich mir das mit der Normenhierarchie im Hinblick auf den CIC etwas komplizierter vorstelle, sei's drum. Dann wäre die Sache ja trotzdem eindeutig und die Begründung genauso unsinnig.

 

Nebenbei beschleicht mich der Verdacht, der gewisse Ortsordinarius war hier vielleicht gar nicht der Bischof, sondern der Generalvikar. Dann wäre das Argument mit der Gesetzgebungsgewalt wohl hinfällig.

Der Generalvikar vertritt den Bischof in allen Fragen der Leitungsgewalt, nicht aber der Gesetzgebung. Die zur Diksussion stehende Frage ist jedoch eindeutig keine gesetzgeberische, sondern eine verwaltende.

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Ich habe gestern Abend einen Termin mit dem Brautpaar vereinbart, um die Beweggründe festzustellen, warum man gerade dort die Trauung stattfinden lassen soll.

Auch Detailfragen möchte ich hier besprechen. Ich denke, dass ist die fairste Lösung und hilft uns auch dabei eine gute Entscheidung zu treffen.

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Ich habe gestern Abend einen Termin mit dem Brautpaar vereinbart, um die Beweggründe festzustellen, warum man gerade dort die Trauung stattfinden lassen soll.

Auch Detailfragen möchte ich hier besprechen. Ich denke, dass ist die fairste Lösung und hilft uns auch dabei eine gute Entscheidung zu treffen.

Meine Güte, laßt ihnen doch den Spaß. Die Hochzeit soll einer der schönsten Tage im Leben sein, und hier wird um pingelige Paragraphen im Kirchenrecht gefeilscht? Wenn die alles organisieren, bricht man sich damit einen Zacken aus der Dornenkrone? Ich faß es nicht.

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