Jump to content

Vorschriften für die Gestaltung der Messfeier


Babuschka

Recommended Posts

Dann hätten auch die von Siri einst beschworenen vatikanischen Uncercover-Liturgiemißbrauchs-Aufdecker einen Schutzheiligen, den sie anrufen können, wenn sie mit Batik-Stolen gefesselt und geknebelt in modernistischen Pfarrheim-Kellern schmachten....

Oh Heilige Salzsäule von Saint-Bled, bitte für uns... :ninja:

Und eine weitere Privatoffenbarung über die Gräuel der Handkommunion "Ach, mir blutet das Herz, wenn ich sehe, wie ungeweihte Hände die Hostie berühren. Oh, Kinder, haltet Euch fern von solch sündigem Tun. Danke, dass Ihr gekommen seid!" ist uns sicher. ;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ist gesamtkirchliches Recht und sollte auch in D gelten.

 

Und genau das, so zumindest meine Erinnerung, ist solange nicht der Fall, wie auch das "neue Messbuch" noch nicht da ist; muss ich wohl doch noch mal mein Zeitschriftenarchiv bemühen...

 

Aber wie heisst es so schön: Zur Klärung der Lage reicht oftmals in Blick in den Text!

 

Von dort, aus dem Vorwort des Kommisionsvorsitzenden:

 

Diese Vorauspublikation der „Grundordnung des Römi-

schen Messbuchs“ hat noch keinen rechtlich verbindlichen Cha-

rakter. Ebenso wie das Deutsche Messbuch 1975 (mit seinem

Eigenrecht und Eigengut) bleibt auch die darin enthaltene „All-

gemeine Einführung in das Römische Messbuch“ bis auf weite-

res in Geltung. Beide werden erst mit dem Erscheinen der drit-

ten Auflage des Deutschen Messbuchs auf der Grundlage des

Missale Romanum 2002 abgelöst.

 

Womit dieser Teil dann doch klar seien dürfte.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ist gesamtkirchliches Recht und sollte auch in D gelten.

 

Und genau das, so zumindest meine Erinnerung, ist solange nicht der Fall, wie auch das "neue Messbuch" noch nicht da ist; muss ich wohl doch noch mal mein Zeitschriftenarchiv bemühen...

 

Aber wie heisst es so schön: Zur Klärung der Lage reicht oftmals in Blick in den Text!

 

Von dort, aus dem Vorwort des Kommisionsvorsitzenden:

 

Diese Vorauspublikation der „Grundordnung des Römi-

schen Messbuchs“ hat noch keinen rechtlich verbindlichen Cha-

rakter. Ebenso wie das Deutsche Messbuch 1975 (mit seinem

Eigenrecht und Eigengut) bleibt auch die darin enthaltene „All-

gemeine Einführung in das Römische Messbuch“ bis auf weite-

res in Geltung. Beide werden erst mit dem Erscheinen der drit-

ten Auflage des Deutschen Messbuchs auf der Grundlage des

Missale Romanum 2002 abgelöst.

 

Womit dieser Teil dann doch klar seien dürfte.

 

Man sollte keine Rechtsauskünfte nach 23:00 aus dem Ärmel schütteln - Du hast Recht. Die AEM gilt nach wie vor, und dank der regen Reformtätigkeit des Papstes an der Liturgie wird das auch noch eine Weile so bleiben.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Du hast Recht. Die AEM gilt nach wie vor, und dank der regen Reformtätigkeit des Papstes an der Liturgie wird das auch noch eine Weile so bleiben.

Sofern die Messe allerdings nicht in deutscher Sprache, sondern auf Lateinisch gefeiert wird, ist dafür die Editio typica tertia von 2002 verbindlich und damit auch deren IGMR.

Nur als Anmerkung, inwieweit das praxisrelevant ist, ist eine andere Sache.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Du hast Recht. Die AEM gilt nach wie vor, und dank der regen Reformtätigkeit des Papstes an der Liturgie wird das auch noch eine Weile so bleiben.

Sofern die Messe allerdings nicht in deutscher Sprache, sondern auf Lateinisch gefeiert wird, ist dafür die Editio typica tertia von 2002 verbindlich und damit auch deren IGMR.

Nur als Anmerkung, inwieweit das praxisrelevant ist, ist eine andere Sache.

 

Das ist richtig - die Unterschiede sind allerdings minimal.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Du hast Recht. Die AEM gilt nach wie vor, und dank der regen Reformtätigkeit des Papstes an der Liturgie wird das auch noch eine Weile so bleiben.

Sofern die Messe allerdings nicht in deutscher Sprache, sondern auf Lateinisch gefeiert wird, ist dafür die Editio typica tertia von 2002 verbindlich und damit auch deren IGMR.

Nur als Anmerkung, inwieweit das praxisrelevant ist, ist eine andere Sache.

 

Vielleicht mehr, als du denkst.

 

Darf der lateinische Teil des deutschen Messbuches (Im (roten) Band I) überhaupt noch gebraucht werden, wenn auch nur auszugsweise?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Franciscus non papa
Du hast Recht. Die AEM gilt nach wie vor, und dank der regen Reformtätigkeit des Papstes an der Liturgie wird das auch noch eine Weile so bleiben.

Sofern die Messe allerdings nicht in deutscher Sprache, sondern auf Lateinisch gefeiert wird, ist dafür die Editio typica tertia von 2002 verbindlich und damit auch deren IGMR.

Nur als Anmerkung, inwieweit das praxisrelevant ist, ist eine andere Sache.

 

Vielleicht mehr, als du denkst.

 

Darf der lateinische Teil des deutschen Messbuches (Im (roten) Band I) überhaupt noch gebraucht werden, wenn auch nur auszugsweise?

 

 

da wir in unserer gemeinde nichts anders haben, ja!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Du hast Recht. Die AEM gilt nach wie vor, und dank der regen Reformtätigkeit des Papstes an der Liturgie wird das auch noch eine Weile so bleiben.

Sofern die Messe allerdings nicht in deutscher Sprache, sondern auf Lateinisch gefeiert wird, ist dafür die Editio typica tertia von 2002 verbindlich und damit auch deren IGMR.

Nur als Anmerkung, inwieweit das praxisrelevant ist, ist eine andere Sache.

 

Vielleicht mehr, als du denkst.

 

Darf der lateinische Teil des deutschen Messbuches (Im (roten) Band I) überhaupt noch gebraucht werden, wenn auch nur auszugsweise?

 

Wenn ich die klassische Kanonistik zu Rate ziehe: Nein. Die Materie ist umfassend neu geregelt worden, damit tritt das alte Gesetz außer Kraft und nur das neue ist anzuwenden.

 

Wenn ich Summorum pontificum zu Rate ziehe, dann sagt der Papst dort, dass an eine einmal gültigen Ritusform nicht verbieten könne. Demnach ginge es.

 

Ich habe die Kollegen Kanonisten mal angefragt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Du hast Recht. Die AEM gilt nach wie vor, und dank der regen Reformtätigkeit des Papstes an der Liturgie wird das auch noch eine Weile so bleiben.

Sofern die Messe allerdings nicht in deutscher Sprache, sondern auf Lateinisch gefeiert wird, ist dafür die Editio typica tertia von 2002 verbindlich und damit auch deren IGMR.

Nur als Anmerkung, inwieweit das praxisrelevant ist, ist eine andere Sache.

 

Vielleicht mehr, als du denkst.

 

Darf der lateinische Teil des deutschen Messbuches (Im (roten) Band I) überhaupt noch gebraucht werden, wenn auch nur auszugsweise?

 

Wenn ich die klassische Kanonistik zu Rate ziehe: Nein. Die Materie ist umfassend neu geregelt worden, damit tritt das alte Gesetz außer Kraft und nur das neue ist anzuwenden.

 

Wenn ich Summorum pontificum zu Rate ziehe, dann sagt der Papst dort, dass an eine einmal gültigen Ritusform nicht verbieten könne. Demnach ginge es.

 

Ich habe die Kollegen Kanonisten mal angefragt.

 

Nachtrag - die Fachwelt hat geantwortet:

 

Das Dekret zu 3. Auflage revoziert die vorangegangen Auflagen nicht, sie können also weiter verwendet werden.

 

Die AEM hingegen gilt nicht mehr, hier ist nun die IGRM der verbindliche Text. Die IGRM ist online verfügbar und auch als eigenständige Publikation in der Libreria erhältlich. Wie immer gilt der lateinische Text.

  • Thanks 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

×
×
  • Neu erstellen...