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Meisners Erleuchtung


Edith1

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Die Aussage von Meisner ist im Kontext der "traditionellen" (die "Tradition" beginnt mit casti conubii) Doktrin absolut neu und völlig häretisch.
HÄRETISCH? Seit wann ist HV in den Rang eines Dogmas erhoben???
Das war die Position der Minderheit um Ottaviani und Wojtyla, die dafür gesorgt hat, dass HV in dieser Form gekommen ist. Stichwort: ordentliches Lehramt.
Ja, aber: Dogma???

 

Das ist doch keine Aussage de fide (höchstens per-fide...).

In Ottsprache wäre es vermutlich eine sententia certa oder eine veritas catholica. (Das sind nicht so ganz meine Kategorien, aber wenns gewünscht ist...)

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Die Aussage an sich irritiert mich nicht - der Urheber derselben durchaus.

 

Derzeit amüsiert mich vor allem die Diskussion darüber an eher konservativen Stellen, hätten Lehmann oder Zollitzsch dasselbe gesagt, man würde ihnen schon die CDF an den Hals wünschen und Briefe nach Rom schreiben.

Noch amüsierter bin ich darüber, dass die Stellungnahme von Manfred Lütz - dem Haus- und Hofmoralisten besagter Stellen - mit keiner Silbe erwähnt wird. Die Aussagen von Meisner und Lütz scheinen gewissen Kreisen hochnotpeinlich zu sein.

Lütz will mir vor allem deshalb peinlich erscheinen, weil er sich zu einer Frage geäußert hat, über deren medizinische Grundlagen er sich - nach eigenem Bekunden - nicht ausreichend informiert hatte.

Ich gehe davon aus, daß nicht wenige Vertreter der Hierarchie sich in diesen Fragen auch eher uninformiert zu "ehernen" Aussagen hinreißen lassen.

Zumal Lütz als Mediziner es besser hätte wissen müssen.

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In Ottsprache wäre es vermutlich eine sententia certa oder eine veritas catholica. (Das sind nicht so ganz meine Kategorien, aber wenns gewünscht ist...)
Meine Sprache ist das auch nicht (ich unterscheide nur zwischen Credo, Konzilsbeschluss und dem Rest).
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Dagegen lässt sich Meisners Argumentation sehr wohl im Kontext von Humanae Vitae (evtl. auch in dem von Casti Conubii, worüber ich mir allerdings kein Urteil erlauben kann) halten: In den päpstlichen Lehrschreiben geht es um Ehe oder zumindest um einvernehmlichen Sex. Die Botschaft lautet: Wer Sex will, muss akzeptieren, wenn daraus Kinder entstehen.

Eine vergewaltigte Frau wollte aber gerade keinen Sex, zumindest nicht mit diesem Mann, weshalb hier anders zu argumentieren wäre.

Interessanterweise hebt HV 14 ganz eindeutig hervor, dass die künstliche Verhütung aus keinem Grund erlaubt sein kann, weil sie in sich böse ist. Deshalb ist Meisner Meinung zwar sehr vernünftig, aber eben konträr zu HV. Das wirft erneut die Frage auf, ob diese Doktrin nicht langsam zu korrigieren wäre. Dass Solches prinzipiell möglich ist, sieht man ja an der Entwicklung der neueren lehramtlichen Stellungnahmen zum Thema Todesstrafe.

bearbeitet von Stepp
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Die Aussage an sich irritiert mich nicht - der Urheber derselben durchaus.

 

Derzeit amüsiert mich vor allem die Diskussion darüber an eher konservativen Stellen, hätten Lehmann oder Zollitzsch dasselbe gesagt, man würde ihnen schon die CDF an den Hals wünschen und Briefe nach Rom schreiben.

Noch amüsierter bin ich darüber, dass die Stellungnahme von Manfred Lütz - dem Haus- und Hofmoralisten besagter Stellen - mit keiner Silbe erwähnt wird. Die Aussagen von Meisner und Lütz scheinen gewissen Kreisen hochnotpeinlich zu sein.

Lütz will mir vor allem deshalb peinlich erscheinen, weil er sich zu einer Frage geäußert hat, über deren medizinische Grundlagen er sich - nach eigenem Bekunden - nicht ausreichend informiert hatte.

Ich gehe davon aus, daß nicht wenige Vertreter der Hierarchie sich in diesen Fragen auch eher uninformiert zu "ehernen" Aussagen hinreißen lassen.

Zumal Lütz als Mediziner es besser hätte wissen müssen.

 

Naja, der Mann ist Psychologe, Er hat zwar mal vor Urzeiten Medizin studiert, aber klinische Psychologie und Psychiatrie kann man recht gut betreiben, ohne sich mit Feinheiten der Empfängnisregelung zu befassen.

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Die Aussage an sich irritiert mich nicht - der Urheber derselben durchaus.

 

Derzeit amüsiert mich vor allem die Diskussion darüber an eher konservativen Stellen, hätten Lehmann oder Zollitzsch dasselbe gesagt, man würde ihnen schon die CDF an den Hals wünschen und Briefe nach Rom schreiben.

Noch amüsierter bin ich darüber, dass die Stellungnahme von Manfred Lütz - dem Haus- und Hofmoralisten besagter Stellen - mit keiner Silbe erwähnt wird. Die Aussagen von Meisner und Lütz scheinen gewissen Kreisen hochnotpeinlich zu sein.

Lütz will mir vor allem deshalb peinlich erscheinen, weil er sich zu einer Frage geäußert hat, über deren medizinische Grundlagen er sich - nach eigenem Bekunden - nicht ausreichend informiert hatte.

Ich gehe davon aus, daß nicht wenige Vertreter der Hierarchie sich in diesen Fragen auch eher uninformiert zu "ehernen" Aussagen hinreißen lassen.

Zumal Lütz als Mediziner es besser hätte wissen müssen.

 

Naja, der Mann ist Psychologe, Er hat zwar mal vor Urzeiten Medizin studiert, aber klinische Psychologie und Psychiatrie kann man recht gut betreiben, ohne sich mit Feinheiten der Empfängnisregelung zu befassen.

Nichtsdestotrotz würde man sich von jemandem mit zumindest medizinischen Grundwissen etwas Basiswissen und Sorgfalt beim Umgang mit Fakten erwarten, ehe er Dinge kommentiert.

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Zumal Lütz als Mediziner es besser hätte wissen müssen.
Naja, der Mann ist Psychologe, Er hat zwar mal vor Urzeiten Medizin studiert, aber klinische Psychologie und Psychiatrie kann man recht gut betreiben, ohne sich mit Feinheiten der Empfängnisregelung zu befassen.
Na ja. Nach der geflissentlichen Ignoranz die der größte Teil der sich äußernden Kleriker und Sprecher der Kirche in den vergangenen Monaten zur biologischen Funktion des Präputiums an den Tag gelegt haben, hatte ich mit einer solchen Glanzleistung meines Erzbischofs ja schon gar nicht mehr gerechnet... bearbeitet von Flo77
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Mich wundert eher, daß mein Ortsbischof meint, man dürfe durchaus informieren, wo man Maßnahmen ergreifen kann, die der kath. Lehre entgegenstehen (also Infos zur Pille danach geben, wo man sie bekäme etc).

Du machst es wie weiland bei Frings: die entscheidenden Halbsätze werden unterschlagen.

 

Meisner schreibt:

Darüber hinaus ist nichts dagegen einzuwenden, dass sie in diesem Fall auch über Methoden, die nach katholischer Auffassung nicht vertretbar sind, und über deren Zugänglichkeit aufklären, wenn sie dabei, ohne irgendwelchen Druck auszuüben, auf angemessene Weise auch die katholische Position mit Argumenten erläutern.

 

Das klingt mal wieder fürchterlich bürokratisch, aber die Praxis wird sich da schon schleifen...

 

Nein, ich unterschlage nichts, weil es dadurch noch absurder wird: ich soll als dem Menschen, der seinen Ehepartner erschießen will, erst erklären, warum ich das nicht gut finde, und nachher sagen: "gut, wenn ich Sie nicht überzeugt habe, bei dem und dem bekommen Sie die Knarre"?

bearbeitet von rorro
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Humanae Vitae war / ist an sich schon inkonsequent, weil sie die künstliche Empfängnisverhütung verbietet, die natürliche aber erlaubt. Als Grund für das Verbot wird genannt, dass jeder Geschlechtsakt zeugungsoffen sein müsse; dazu mag man stehen, wie man will, doch einen moralischen Unterschied zwischen Sex mit Verhütungsmittel und Sex absichtlich an einem unfruchtbaren Tag ist kaum zu begründen: In beiden Fällen wollen zwei Personen miteinander schlafen, aber verhindern, dass dadurch ein Kind entsteht.

 

Ja, und das eine Mal respektieren Sie die natürlich Grenzen und das andere Mal erweitern sie diese um künstliche. Was ist daran inkonsequent, wenn man diese neue Grenzziehung als falsch lehrt, u.a. unter der geglaubten Annahme, daß der Leib der Tempel des Hl. Geistes sei.

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Ja, und das eine Mal respektieren Sie die natürlich Grenzen und das andere Mal erweitern sie diese um künstliche. Was ist daran inkonsequent, wenn man diese neue Grenzziehung als falsch lehrt, u.a. unter der geglaubten Annahme, daß der Leib der Tempel des Hl. Geistes sei.
Also auch Tempel müssen manchmal vor dem Ansturm zuvieler Besucher geschützt werden...
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Die Aussage an sich irritiert mich nicht - der Urheber derselben durchaus.

 

Derzeit amüsiert mich vor allem die Diskussion darüber an eher konservativen Stellen, hätten Lehmann oder Zollitzsch dasselbe gesagt, man würde ihnen schon die CDF an den Hals wünschen und Briefe nach Rom schreiben.

Noch amüsierter bin ich darüber, dass die Stellungnahme von Manfred Lütz - dem Haus- und Hofmoralisten besagter Stellen - mit keiner Silbe erwähnt wird. Die Aussagen von Meisner und Lütz scheinen gewissen Kreisen hochnotpeinlich zu sein.

Lütz will mir vor allem deshalb peinlich erscheinen, weil er sich zu einer Frage geäußert hat, über deren medizinische Grundlagen er sich - nach eigenem Bekunden - nicht ausreichend informiert hatte.

Ich gehe davon aus, daß nicht wenige Vertreter der Hierarchie sich in diesen Fragen auch eher uninformiert zu "ehernen" Aussagen hinreißen lassen.

Zumal Lütz als Mediziner es besser hätte wissen müssen.

 

Naja, der Mann ist Psychologe, Er hat zwar mal vor Urzeiten Medizin studiert, aber klinische Psychologie und Psychiatrie kann man recht gut betreiben, ohne sich mit Feinheiten der Empfängnisregelung zu befassen.

Er ist allerdings auch Leiter eines Krankenhauses.

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Er ist allerdings auch Leiter eines Krankenhauses.

Eines psychiatrischen Krankenhauses, soweit mir bekannt ist.

Ja, du hast Recht. Ich hatte die Alexianer mit dem Porzer Krankenhaus verwechselt.

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Humanae Vitae war / ist an sich schon inkonsequent, weil sie die künstliche Empfängnisverhütung verbietet, die natürliche aber erlaubt. Als Grund für das Verbot wird genannt, dass jeder Geschlechtsakt zeugungsoffen sein müsse; dazu mag man stehen, wie man will, doch einen moralischen Unterschied zwischen Sex mit Verhütungsmittel und Sex absichtlich an einem unfruchtbaren Tag ist kaum zu begründen: In beiden Fällen wollen zwei Personen miteinander schlafen, aber verhindern, dass dadurch ein Kind entsteht.

 

Ja, und das eine Mal respektieren Sie die natürlich Grenzen und das andere Mal erweitern sie diese um künstliche. Was ist daran inkonsequent, wenn man diese neue Grenzziehung als falsch lehrt, u.a. unter der geglaubten Annahme, daß der Leib der Tempel des Hl. Geistes sei.

Die "natürliche Grenze" respektiert man dadurch, dass man ganz bewusst dann Sex hat, wenn man keine Kinder bekommen kann???

Das ist ungefähr so sinnvoll, wie wenn die Polizei Verbrechen dadurch bekämpfen würde, dass sie nur zu Zeiten und an Orten patrouilliert, wo keine Probleme zu erwarten sind.

Oder wenn ein Arzt absichtlich die Visite bei einem Sterbenskranken so lange hinauszögert, dass dieser stirbt, bevor der Arzt entscheiden muss, ob er kurativ oder palliativ behandelt.

 

Nochmals: Wenn man davon ausgeht, dass Sex unter bewusstem Ausschließen von Nachkommenschaft eine Todsünde ist, dann ist es so, egal welche Methode man dazu wählt.

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Dagegen lässt sich Meisners Argumentation sehr wohl im Kontext von Humanae Vitae (evtl. auch in dem von Casti Conubii, worüber ich mir allerdings kein Urteil erlauben kann) halten: In den päpstlichen Lehrschreiben geht es um Ehe oder zumindest um einvernehmlichen Sex. Die Botschaft lautet: Wer Sex will, muss akzeptieren, wenn daraus Kinder entstehen.

Eine vergewaltigte Frau wollte aber gerade keinen Sex, zumindest nicht mit diesem Mann, weshalb hier anders zu argumentieren wäre.

Interessanterweise hebt HV 14 ganz eindeutig hervor, dass die künstliche Verhütung aus keinem Grund erlaubt sein kann, weil sie in sich böse ist. Deshalb ist Meisner Meinung zwar sehr vernünftig, aber eben konträr zu HV. Das wirft erneut die Frage auf, ob diese Doktrin nicht langsam zu korrigieren wäre. Dass Solches prinzipiell möglich ist, sieht man ja an der Entwicklung der neueren lehramtlichen Stellungnahmen zum Thema Todesstrafe.

Meinst du diesen Satz:

. Ebenso ist jede Handlung verwerflich, die entweder in Voraussicht oder während des Vollzugs des ehelichen Aktes oder im Anschluß an ihn beim Ablauf seiner natürlichen Auswirkungen darauf abstellt, die Fortpflanzung zu verhindern, sei es als Ziel, sei es als Mittel zum Ziel (16).

Quelle

Der bezieht sich eindeutig auf eheliche Akte (coniugale commercium) und kann daher im Fall einer Vergewaltigung nicht als Argument herangezogen werden.

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Dagegen lässt sich Meisners Argumentation sehr wohl im Kontext von Humanae Vitae (evtl. auch in dem von Casti Conubii, worüber ich mir allerdings kein Urteil erlauben kann) halten: In den päpstlichen Lehrschreiben geht es um Ehe oder zumindest um einvernehmlichen Sex. Die Botschaft lautet: Wer Sex will, muss akzeptieren, wenn daraus Kinder entstehen.

Eine vergewaltigte Frau wollte aber gerade keinen Sex, zumindest nicht mit diesem Mann, weshalb hier anders zu argumentieren wäre.

Interessanterweise hebt HV 14 ganz eindeutig hervor, dass die künstliche Verhütung aus keinem Grund erlaubt sein kann, weil sie in sich böse ist. Deshalb ist Meisner Meinung zwar sehr vernünftig, aber eben konträr zu HV. Das wirft erneut die Frage auf, ob diese Doktrin nicht langsam zu korrigieren wäre. Dass Solches prinzipiell möglich ist, sieht man ja an der Entwicklung der neueren lehramtlichen Stellungnahmen zum Thema Todesstrafe.

Meinst du diesen Satz:

. Ebenso ist jede Handlung verwerflich, die entweder in Voraussicht oder während des Vollzugs des ehelichen Aktes oder im Anschluß an ihn beim Ablauf seiner natürlichen Auswirkungen darauf abstellt, die Fortpflanzung zu verhindern, sei es als Ziel, sei es als Mittel zum Ziel (16).

Quelle

Der bezieht sich eindeutig auf eheliche Akte (coniugale commercium) und kann daher im Fall einer Vergewaltigung nicht als Argument herangezogen werden.

 

Wenn man jedoch an nichteheliche Akte andere Maßstäbe als an eheliche Akte anlegt, dann wäre die Verwendung contrazeptiver Maßnahmen außerhalb der Ehe vollkommen zulässig. Hier wird schon ein Faß aufgemacht.

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Dagegen lässt sich Meisners Argumentation sehr wohl im Kontext von Humanae Vitae (evtl. auch in dem von Casti Conubii, worüber ich mir allerdings kein Urteil erlauben kann) halten: In den päpstlichen Lehrschreiben geht es um Ehe oder zumindest um einvernehmlichen Sex. Die Botschaft lautet: Wer Sex will, muss akzeptieren, wenn daraus Kinder entstehen.

Eine vergewaltigte Frau wollte aber gerade keinen Sex, zumindest nicht mit diesem Mann, weshalb hier anders zu argumentieren wäre.

Interessanterweise hebt HV 14 ganz eindeutig hervor, dass die künstliche Verhütung aus keinem Grund erlaubt sein kann, weil sie in sich böse ist. Deshalb ist Meisner Meinung zwar sehr vernünftig, aber eben konträr zu HV. Das wirft erneut die Frage auf, ob diese Doktrin nicht langsam zu korrigieren wäre. Dass Solches prinzipiell möglich ist, sieht man ja an der Entwicklung der neueren lehramtlichen Stellungnahmen zum Thema Todesstrafe.

Meinst du diesen Satz:

. Ebenso ist jede Handlung verwerflich, die entweder in Voraussicht oder während des Vollzugs des ehelichen Aktes oder im Anschluß an ihn beim Ablauf seiner natürlichen Auswirkungen darauf abstellt, die Fortpflanzung zu verhindern, sei es als Ziel, sei es als Mittel zum Ziel (16).

Quelle

Der bezieht sich eindeutig auf eheliche Akte (coniugale commercium) und kann daher im Fall einer Vergewaltigung nicht als Argument herangezogen werden.

 

Wenn man jedoch an nichteheliche Akte andere Maßstäbe als an eheliche Akte anlegt, dann wäre die Verwendung contrazeptiver Maßnahmen außerhalb der Ehe vollkommen zulässig. Hier wird schon ein Faß aufgemacht.

 

Da war doch mal was mit kongolesische Nonnen, sogar vorkonziliar, denen nach Vergewaltigungen (oder schon in Präventation?) die Pilee erlaubt wurd? Ich meine, sowas gelesen zu haben. Dann wäre Meisners These nicht neu.

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Wenn man jedoch an nichteheliche Akte andere Maßstäbe als an eheliche Akte anlegt, dann wäre die Verwendung contrazeptiver Maßnahmen außerhalb der Ehe vollkommen zulässig. Hier wird schon ein Faß aufgemacht.

Das schon, doch hier greift die Lehre, dass ein sexueller Akt außerhalb der Ehe grundsätzlich sündhaft ist.

Da aber Sünde bewusstes Handeln voraussetzt, trifft dies im Fall einer Vergewaltigung nicht zu.

 

Korrekte Logik wäre also: Wenn eine unverheiratete Frau die Pille nähme, ohne vorzuhaben, Sex zu haben, wäre es keine Sünde.

Wenn sie die Pille nähme, um im Fall einer Vergewaltigung nicht schwanger zu werden, wäre es keine Sünde.

Wenn sie die Pille nähme, weil sie mit ihrem Freund schlafen wollte, wäre das letztere eine schwere Sünde, die durch das erstere nicht mehr beeinträchtigt würde.

 

Oder sehe ich das falsch?

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Dagegen lässt sich Meisners Argumentation sehr wohl im Kontext von Humanae Vitae (evtl. auch in dem von Casti Conubii, worüber ich mir allerdings kein Urteil erlauben kann) halten: In den päpstlichen Lehrschreiben geht es um Ehe oder zumindest um einvernehmlichen Sex. Die Botschaft lautet: Wer Sex will, muss akzeptieren, wenn daraus Kinder entstehen.

Eine vergewaltigte Frau wollte aber gerade keinen Sex, zumindest nicht mit diesem Mann, weshalb hier anders zu argumentieren wäre.

Interessanterweise hebt HV 14 ganz eindeutig hervor, dass die künstliche Verhütung aus keinem Grund erlaubt sein kann, weil sie in sich böse ist. Deshalb ist Meisner Meinung zwar sehr vernünftig, aber eben konträr zu HV. Das wirft erneut die Frage auf, ob diese Doktrin nicht langsam zu korrigieren wäre. Dass Solches prinzipiell möglich ist, sieht man ja an der Entwicklung der neueren lehramtlichen Stellungnahmen zum Thema Todesstrafe.

Ot: Wie lautet denn die neueste lehramtliche Meinung zu Todesstrafe? Ist die RKK nicht immer noch dagegen?

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Da war doch mal was mit kongolesische Nonnen, sogar vorkonziliar, denen nach Vergewaltigungen (oder schon in Präventation?) die Pilee erlaubt wurd? Ich meine, sowas gelesen zu haben. Dann wäre Meisners These nicht neu.

 

Ja.

Die Pressestelle des Erzbistums Köln hat sogar bewusst in ihrer Erläuterung der Erklärung von Meisner genau diesen Vorgang angesprochen:

 

Zu betonen ist, dass sich die Erklärung des Erzbischofs von Köln auf die Situation einer Vergewaltigung bezieht und nicht auf die Situation in einer sakramentalen Ehe, die die Enzyklika „Humanae Vitae" behandelt. Entsprechend hatte auch schon die Glaubenskongregation die Einnahme von Antikonzeptiva durch Ordensschwestern in einer Weltgegend, in der sie Vergewaltigungen fürchten mussten, erlaubt. Es geht beim Thema Vergewaltigung nicht um die Ganzheitlichkeit eines liebenden Aktes, sondern um die Verhinderung einer verbrecherischen Befruchtung.

 

Alfons

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Ot: Wie lautet denn die neueste lehramtliche Meinung zu Todesstrafe? Ist die RKK nicht immer noch dagegen?

Ja, aber sie war jahrhundertelang dafür.

 

Das ist nicht korrekt. Sie hat die Todesstrafe als staatliche Sanktion für zulässig gehalten. Es gab aber immer auch Dinge wie Kirchenasyl.

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Ot: Wie lautet denn die neueste lehramtliche Meinung zu Todesstrafe? Ist die RKK nicht immer noch dagegen?

Ja, aber sie war jahrhundertelang dafür.

 

Das ist nicht korrekt. Sie hat die Todesstrafe als staatliche Sanktion für zulässig gehalten. Es gab aber immer auch Dinge wie Kirchenasyl.

Und inwiefern widerspricht das meiner Aussage?

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Da war doch mal was mit kongolesische Nonnen, sogar vorkonziliar, denen nach Vergewaltigungen (oder schon in Präventation?) die Pilee erlaubt wurd? Ich meine, sowas gelesen zu haben. Dann wäre Meisners These nicht neu.

 

Ja.

Die Pressestelle des Erzbistums Köln hat sogar bewusst in ihrer Erläuterung der Erklärung von Meisner genau diesen Vorgang angesprochen:

 

Zu betonen ist, dass sich die Erklärung des Erzbischofs von Köln auf die Situation einer Vergewaltigung bezieht und nicht auf die Situation in einer sakramentalen Ehe, die die Enzyklika „Humanae Vitae" behandelt. Entsprechend hatte auch schon die Glaubenskongregation die Einnahme von Antikonzeptiva durch Ordensschwestern in einer Weltgegend, in der sie Vergewaltigungen fürchten mussten, erlaubt. Es geht beim Thema Vergewaltigung nicht um die Ganzheitlichkeit eines liebenden Aktes, sondern um die Verhinderung einer verbrecherischen Befruchtung.

 

Alfons

 

Danke. - Also nichts Neues unter der Sonne.

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Ot: Wie lautet denn die neueste lehramtliche Meinung zu Todesstrafe? Ist die RKK nicht immer noch dagegen?

Ja, aber sie war jahrhundertelang dafür.

 

Das ist nicht korrekt. Sie hat die Todesstrafe als staatliche Sanktion für zulässig gehalten. Es gab aber immer auch Dinge wie Kirchenasyl.

Das ist aber auch nicht korrekt. In Deutschland hatten Kirchenfürsten auch oft die Hohe Gerichtsbarkeit. Und da wurde genauso gevierteilt und aufgehangen, wie in den anderen Fürstentümern auch.

 

Ich bin ziemlich geladen über Meisner und kann in die Lobhudelei über ihn nicht einstimmen. Seine Stellungnahme bezüglich der Pille danach kam genau eineinhalb Stunden vor dem Termin der Vertreter des Erzbistums mit der Gesundheitsministerin von NRW,wo die eventuelle Schließung von gynäkologischen Abteilungen in katholischen Krankenhäusern erörtert werden sollte. Dieser Zeitpunkt hat ein Geschmäckle.

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