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Eheannullierung


Udalricus

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Zwischenfrage:

 

Worin besteht die Wirkung des Ehesakraments?

 

(Weil die Unauflöslichkeit kommt ja daher, dass die Ehe als Sakrament betrachtet wird.)

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Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass Annullierungen freiwillig sind und zumindest von einem der Ehepartner angestoßen werden müssen. Insofern können das Betroffene ja gerne so sehen, wie du es eben geschildert hast.

 

Für beide? Es ist noch nie vorgekommen, dass einer der Beteiligten das Eheanulliergungsverfahren gegen den Willen des zweiten angestoßen hat? Und was soll das (auf einigen Offizialatsseiten) heißen: die Mitwirkung des (ehemaligen) Ehe-Partners an dem Verfahren solle zwar angestrebt werden, bei Nicht-Mitwirkung werde es aber trotzdem durchgeführt??

bearbeitet von Julius
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Gehe ich Recht in der Annahme, dass Eheannulierung nur dann notwendig wird, wenn ein/e Geschiedene/r bei der Kirche arbeitet und dann wieder heiraten möchte. In diesem Fall gibt es eine viel einfachere Lösung: Die Kirche ändert ihre Arbeitsbedingungen. Dann wird ein weiteres 'schmutzige Wäsche waschen' den Betroffenen erspart.

Nein, daß gilt auch, wenn der Betroffene ein (Ehren-)Amt ausüben will, z.B. als Pfarrgemeinderat, als Lektor, als (Tauf- oder Firm-) Pate.

Ebenso gilt das auch, wenn es dem Betroffenen wichtig ist, die Sakramente empfangen zu dürfen.

Mit anderen Worten: Immer dann, wenn dem Betroffenen die 'vollständige' Teilnahme am kirchlichen Leben wichtig ist.

bearbeitet von Moriz
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Jakob bekam ja bekanntlich von Laban die Lea untergejubelt.

ebenfalls bekanntlich bekam sie 4 Söhne, und bei jedem hoffte sie, Jakob werde sie nun endlich lieben.

Nach Juda war aber erst mal Schluss mit dem Kindersegen.

 

nach katholischem Kirchenrecht hätte sie Jakob nun einfach in die Wüste schicken können, die Ehe war ja sowas von ungültig.

Natürlich hätte er gleich von Anfang an annullieren lassen können, es wäre nach katholischem Kirchenrecht hätte er erst mal die Söhne mitnehmen und dann immer noch annullieren lassen können.

 

Von Leas Gefühlen in so einem Fall mal ganz abgesehen zeigt das ziemlich anschaulich, dass da was nicht stimmt.

 

Werner

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Wenn einer der Parteien die Scheidung/Annullierung anstrebt, ist das für den anderen ja keine freiwillige Entscheidung.

 

Ja, aber wenn der sich sträubt, ist der andere in den meisten Fällen aufgeschmissen.

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Es ist noch nie vorgekommen, dass einer der Beteiligten das Eheanulliergungsverfahren gegen den Willen des zweiten angestoßen hat? Und was soll das (auf einigen Offizialatsseiten) heißen: die Mitwirkung des (ehemaligen) Ehe-Partners an dem Verfahren solle zwar angestrebt werden, bei Nicht-Mitwirkung werde es aber trotzdem durchgeführt??

 

Das heisst, dass das Verfahren auch gegen den Willen des anderen Partners durchgeführt werden kann, allerdings fehlen dann wichtige Aussagen und Beweise, so dass für den antragstellenden Partner schwierig werden kann.

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Zwischenfrage:

 

Worin besteht die Wirkung des Ehesakraments?

 

(Weil die Unauflöslichkeit kommt ja daher, dass die Ehe als Sakrament betrachtet wird.)

Unauflöslich ist auch eine nicht-sakramentale Ehe, das hat somit nichts mit dem Sakrament zu tun.

Worin die Wirkung des Sakraments besteht, wurde hier schon öfter gefragt, eine Antwort darauf scheint es nicht zu geben.

 

Werner

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Gehe ich Recht in der Annahme, dass Eheannulierung nur dann notwendig wird, wenn ein/e Geschiedene/r bei der Kirche arbeitet und dann wieder heiraten möchte. In diesem Fall gibt es eine viel einfachere Lösung: Die Kirche ändert ihre Arbeitsbedingungen. Dann wird ein weiteres 'schmutzige Wäsche waschen' den Betroffenen erspart.

Nein, daß gilt auch, wenn der Betroffene ein (Ehren-)Amt ausüben will, z.B. als Pfarrgemeinderat, als Lektor, als (Tauf- oder Firm-) Pate.

Ebenso gilt das auch, wenn es dem Betroffenen wichtig ist, die Sakramente empfangen zu dürfen.

Mit anderen Worten: Immer dann, wenn dem Betroffenen die 'vollständige' Teilnahme am kirchlichen Leben wichtig ist.

So ist es.

 

Die Arbeitsbedingen zu ändern wäre nur dann konsequent, wenn man Ehebruch nicht mehr als schwere Sünde ansehen würde.

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Jakob bekam ja bekanntlich von Laban die Lea untergejubelt.

ebenfalls bekanntlich bekam sie 4 Söhne, und bei jedem hoffte sie, Jakob werde sie nun endlich lieben.

Nach Juda war aber erst mal Schluss mit dem Kindersegen.

 

nach katholischem Kirchenrecht hätte sie Jakob nun einfach in die Wüste schicken können, die Ehe war ja sowas von ungültig.

Natürlich hätte er gleich von Anfang an annullieren lassen können, es wäre nach katholischem Kirchenrecht hätte er erst mal die Söhne mitnehmen und dann immer noch annullieren lassen können.

 

Von Leas Gefühlen in so einem Fall mal ganz abgesehen zeigt das ziemlich anschaulich, dass da was nicht stimmt.

 

Du hast Recht. Das katholische Eherecht gab es damals noch nicht.

 

Ähnliche Problem ergeben sich allerdings heute, wenn sich afrikanische Polygamisten taufen lassen wollen.

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Die Arbeitsbedingen zu ändern wäre nur dann konsequent, wenn man Ehebruch nicht mehr als schwere Sünde ansehen würde.

 

Ich glaube es war Johannes Paul II., der "schwere Sünde" als "vollkommende Abwendung von Gott" bezeichnet. Eine vollkommene Abwendung kann ich aber nicht erkennen, wenn jemand bspw. an der Messfeier oder sonst wie am Glaubensleben der Kirche teilnimmt.

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Die Arbeitsbedingen zu ändern wäre nur dann konsequent, wenn man Ehebruch nicht mehr als schwere Sünde ansehen würde.

 

Ich glaube es war Johannes Paul II., der "schwere Sünde" als "vollkommende Abwendung von Gott" bezeichnet. Eine vollkommene Abwendung kann ich aber nicht erkennen, wenn jemand bspw. an der Messfeier oder sonst wie am Glaubensleben der Kirche teilnimmt.

Ich glaube, da verwechselst du jetzt "schwere Sünde" mit "Todsünde".
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Es ist noch nie vorgekommen, dass einer der Beteiligten das Eheanulliergungsverfahren gegen den Willen des zweiten angestoßen hat? Und was soll das (auf einigen Offizialatsseiten) heißen: die Mitwirkung des (ehemaligen) Ehe-Partners an dem Verfahren solle zwar angestrebt werden, bei Nicht-Mitwirkung werde es aber trotzdem durchgeführt??

 

Das heisst, dass das Verfahren auch gegen den Willen des anderen Partners durchgeführt werden kann, allerdings fehlen dann wichtige Aussagen und Beweise, so dass für den antragstellenden Partner schwierig werden kann.

 

Aha: "auch gegen den Willen des anderen Partners" und "freiwillig". Darauf kam es mir an.

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Welche Meinungen, Erfahrungen und Argumente habt ihr bezüglich der Möglichkeit, kirchliche Ehen zu annullieren?

 

Für mich ist die "Möglichkeit der Annullierung" nicht wirklich eine Möglichkeit. Ich kann für meine Ehe schlicht nicht sagen, dass ich sie als ungültig empfinde. Selbst wenn sie - was Gott verhüten möge - irgendwann scheitert, käme es mir komisch vor, formal festzustellen, dass gar keine Ehe vorhanden war. Wenn keine Versöhnung mehr möglich ist und die Ehe wirklich zerbrochen ist, bleibt trotzdem eine Zeit bestehen, in der die Ehe existierte. Für meine Ehe läge es wohl im Bereich der "Taschenspielertricks", nach einem Formfehler o.ä zu suchen.

 

Natürlich mag es Fälle geben, da ist es wirklich angebracht zu schauen, ob eine Ehe zustande kam.

 

Mich wurmt viel mehr, dass das Eingehen einer weiteren Partnerschaft nach dem Scheitern der Ehe für die Kirche nicht vorgesehen ist und quasi einem Downgrade im Mitgliedschaftsstatus gleichkommt.

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Die Arbeitsbedingen zu ändern wäre nur dann konsequent, wenn man Ehebruch nicht mehr als schwere Sünde ansehen würde.

 

Ich glaube es war Johannes Paul II., der "schwere Sünde" als "vollkommende Abwendung von Gott" bezeichnet. Eine vollkommene Abwendung kann ich aber nicht erkennen, wenn jemand bspw. an der Messfeier oder sonst wie am Glaubensleben der Kirche teilnimmt.

Ich glaube, da verwechselst du jetzt "schwere Sünde" mit "Todsünde".

Das mag sein, dass muss ich nachsehen.

 

Es ändert aber nichts an meiner Argumentation, dass jemand der aktiv seinen Glauben lebt, sich nicht vollständig von Gott entfernt hat, auch wenn er eine Sünde begangen hat.

bearbeitet von mbo
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An sich finde ich gut, dass eine solche Möglichkeit besteht.

Nachdem jetzt maximal ein Leser übrig geblieben ist und alle anderen mich zu den Piusbrüdern schicken, füge ich dazu:

 

Für die Fälle, in denen tatsächlich ie eine Ehe bestanden hat. Und wenn sich beide Partner darüber einig waren.

 

Dass dies in den meisten Fällen nach langem Zusammenleben resp langem Verheiratetsein nicht mehr der Fall ist, sehe ich auch so.

 

In diesem Thread wurden ja x weitere Dinge angestoßen.

Natürlich gibt es Menschen, die nur der Form halber heiraten. Aber manchen ist es sicher auch (inhaltlich, religiös...)wichtig. Mal ganz abgesehen davon, das gegen Form an sich auch nichts zu sagen ist.

 

Es gibt sicher auch Paare die eine Segnung wünschen. Dies ist ja möglich, eine solche Segnung sollte sich dann mMn DEUTLICH von einer Brautmesse, ja, auch von einem Wortgottesdienst mit Trauung, unterscheiden.

 

Definitiv soltte sich gegen Beliebigkeit gewandt werden udn betont werden,a uch in der Ehevorbereitung, wie wichtig der Schritt ist, welche Verantwortung man hat und dass es eben ein versprechen ist. Die Sache mit der reiflichen Überlegung kommt mMn oft zu kurz resp. wird zu wenig ernst genommen.

bearbeitet von mn1217
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Für die Fälle, in denen tatsächlich ie eine Ehe bestanden hat.

 

puffn an der schläfe? narkotisiert vorm altar?

(dies ist eine erntgemeinte frage.)

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Die Arbeitsbedingen zu ändern wäre nur dann konsequent, wenn man Ehebruch nicht mehr als schwere Sünde ansehen würde.

 

Oder wenn man das Eingehen einer neuen Partnerschaft nach einer Zivilscheidung nicht mehr als Ehebruch ansehen würde.

Oder wenn man den Begriff des Ehebruchs enger fasst und nicht als "open end"-Ereignis, sondern als abgeschlossene und ggf. bereute Geschichte ansehen würde.

 

Es gibt da durchaus mehr Möglichkeiten, so dass man nicht unbedingt hier gleich die wertfreie Akzeptanz des Ehebruchs befürchten muss.

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Für die Fälle, in denen tatsächlich ie eine Ehe bestanden hat.

 

puffn an der schläfe? narkotisiert vorm altar?

(dies ist eine erntgemeinte frage.)

 

Meine Güte, das hat jetzt von mir Denkleistungen erfordert. Einmal, dass das "ie" eigentlich "nie" heißt.

Und dass eine Puffn sowas ähnliches wie eine Krochn ist. Woher soll man das denn auch wissen?

 

Aber jetzt habe ich es verstanden.

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Für die Fälle, in denen tatsächlich ie eine Ehe bestanden hat.
puffn an der schläfe? narkotisiert vorm altar?

(dies ist eine erntgemeinte frage.)

schon mal was von scheinehen gehört? diese werden mw, wenn der betrug auffliegt, auch vom staat annulliert und nicht geschieden. zwangsehen ebenso. so weit hergeholt sind eheannullierungen also nicht. und dass die kirche keine platform für kim-kashardian-ehen bieten will sollte eigentlich jedem einleuchten.

 

Wenn einer der Parteien die Scheidung/Annullierung anstrebt, ist das für den anderen ja keine freiwillige Entscheidung.
Ja, aber wenn der sich sträubt, ist der andere in den meisten Fällen aufgeschmissen.
das kann aber zu allerlei unschönen intrigen führen. und warum (wieder einmal) denkt niemand an die kinder solcher ehen? was ist mit denen? werden die – paff – zu unehelichen kindern? was in manchen teilen der welt – gerade in stramm katholischen wie in südamerika - schon unangenehme folgen haben kann, für kinder wie mütter.

 

Manche sind mit dem lösbaren bürgerlichen Vertrag aber nicht zufrieden. Die wollen sich ein Ja-Wort für's Leben geben.
dann sind sie naiv und die kirche sollte sie in ihrer naivität nicht noch bestärken.

 

Die Form, die die meisten Eheleute wünschen ist zwar eine Form - aber mit dieser Aussage ist noch nichts darüber gesagt, WELCHE Form. Wie soll diese Form denn aussehen?
mein ratschlag an die kirche wäre – bei geschiedenen aber nach katholischem verständnis „lebenslang dank sakrament verheirateten“ gläubigen erteilt der priester in der rolle als beichtvater die absolution von der „sünde“ wenn der/die geschiedene darum ersucht – oder er lässt es, zb bei missbrauch, nicht erfüllen der unterhaltspflicht, uä. natürlich auf vertrauensbasis, der priester ist ja kein polizist. ist die absolution erteilt ist der gläubige wieder voll im saft was kirchliche sakramente angeht, er kann also auch wieder kirchlich heiraten. kriterium bei der absolution darf nicht sein wer denn schuld war am scheitern, sondern allein der wille des beichtenden, der kirche weiterhin anzugehören zu wollen und auch die verantwortung für die folgen des ehescheiterns soweit ihm-ihr möglich und zumutbar zu übernehmen (vor allem bei kindern oder in fällen von schwer erkrankten oder verunfallten und zu behinderten gewordenen ehepartner). das bestehende annullierungsverfahren sucht mw zwar auch nicht nach schuldigen, ist aber dennoch scheinheilig wenn es auch bei langjährigen ehen hauptsächlich nach formfehlern sucht um eine annullierung aussprechen zu können.
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Für mich sind diese Eheannullierungsverfahren eines der verlogensten Verfahren, das die KK hervorbringt. Weil 2 Menschen, deren Leben sich eben geändert hat und die Ehe nicht bis zum Tode lebbar ist, sich trennen und dann evtl wieder jemanden finden, den sie mit Gottes Segen dem Segen der KK heraten wollen, wir ein Lügenszenario aufgebaut, das seinesgleichen sucht. Und die Kirche will belogen werden! Die Geschichten sind zum Teil sooo haarsträubend und werden dann doch aufgrund von Zeugen und allen möglichen angeblichen Beweisen akzeptiert.

Die Kirche will belogen werden und das wird sie hier. Schade finde ich dabei nur, dass Lebensabschnitte verneint werden, die eben passiert sind. Wer das machen möchte, soll das tun, ich halte nichts davon.

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Im Prinzip ist es richtig, dass eine Ehe annulliert werden kann.

Nun kommt das große "aber":

Es ist schlicht und einfach absurd, wenn nach vielen Jahren Annnullierungen wegen irgendwelcher Formfehler durchgeführt werden.

Bei einem Formfehler kann man, wenn man das, was die Kirche über das Ehesakrament lehrt, davon ausgehen, dass der durch die Praxis der gelebten Ehe ausgebügelt wird, und zwar nicht durch eine formale sanatio, sondern durch die praktizierte Ehe.

Bei Nicht-Katholiken entsteht ein Sakrament nämlich genau dadurch, die Form ist da völlig irrelevant. Bei Katholiken soll die gelebte Praxis dagegen irrelevant sein und die Form alles? Das ist absurd.

 

Wer sich also auf einen Formfehler berufen will, soll das in den ersten vier Wochen tun oder "für immer schweigen".

 

Gleiches gilt für Gründe wie mangelnden Ehewillen oder Zwang. Hier kann man meinetwegen die Frist auf ein Jahr verlängern, aber wem nach 8 oder 10 Jahren Ehe auf einmal einfällt, dass er eigentlich gar nicht heiraten wollte, der hat Pech gehabt.

 

Ähnlich sehe ich es beim mangelnden Eheverständnis.

 

Damit hätte man die Annullierung auf die tatsächlichen, glaubwürdigen Fälle zurechtgestutzt.

 

Und parallel müsste man sich natürlich etwas für den Fall des Scheiterns überlegen, und da ist das mMn einzige Problem das, dass man sich schlicht und einfach nicht vorstellen kann, dass Sexualität außerhalb der vollgültigen, heiligen sakramentalen Ehe nicht prinzipiell und immer und unter allen Umständen schwere Sünde ist.

 

Würde man es schaffen, diese ebenso unsinnige wie völlig falsche Vorstellung zu überwinden, wäre der Weg frei zu einer Lösung ähnlich der orthodoxen.

 

Werrner

bearbeitet von Werner001
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Würde man es schaffen, diese ebenso unsinnige wie völlig falsche Vorstellung zu überwinden, wäre der Weg frei zu einer Lösung ähnlich der orthodoxen.

 

Eben. Für die orthodoxe Kirche ist ja die zweite Beziehung dann auch kein Ehebruch - obwohl sie von einer irgendwie gearteten Weitergültigkeit der ersten Ehe ausgeht.

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Für die Fälle, in denen tatsächlich ie eine Ehe bestanden hat.
puffn an der schläfe? narkotisiert vorm altar?

(dies ist eine erntgemeinte frage.)

schon mal was von scheinehen gehört? diese werden mw, wenn der betrug auffliegt, auch vom staat annulliert und nicht geschieden. zwangsehen ebenso. so weit hergeholt sind eheannullierungen also nicht. und dass die kirche keine platform für kim-kashardian-ehen bieten will sollte eigentlich jedem einleuchten.

 

Bei keinem der mir bekannten Fällen von Eheannulierungen durch die rkK ging es um eine derartigen Fall.

 

Nein, es ging schlicht um Christen, deren erste Ehe gescheitert war... Und diejenigen, die die "Opfer" von besagtem Verfahren waren (also die nicht freiwillig einwilligenden Partner) sind bis heute allesamt immer noch voll von Abscheu und Verachtung gegenüber der rkK und ihren ausführenden Organen und entsetzt ob der Verlogenheit dieser Organisation, die bei diesem Verfahren ans Tageslicht kam.

bearbeitet von rince
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schon mal was von scheinehen gehört? diese werden mw, wenn der betrug auffliegt, auch vom staat annulliert und nicht geschieden.

 

Jein. Sie werden vom Familiengericht ab Gerichtsurteil aufgehoben, allerdings erst mit Wirkung ab der Rechtskraft des Aufhebungsurteils. Und sobald die Ehepartner rechtskräftig eine Erklärung abgeben, eine ordnungsgemäße Ehe führen zu wollen, ist üblicherweise eine Aufhebung nicht mehr möglich. Dann muss eine Scheidung (mit dem einen Jahr Trennungszeit) durchgeführt werden.

 

Inzwischen ist man mit dem Vorwurf "Scheinehe" in DE vorsichtiger geworden. Zumindest hier in meiner Heimatregion Bayerns war es in der Vergangenheit teilweise so schlimm, dass praktisch bei jeder Eheschließung zwischen einem deutschen Partner und einem Partner ohne Aufenthaltsrecht von vorne herein ohne Anfangsverdacht von einer Scheinehe ausgegangen wurde, vor allem, um damit eine Beweislastumkehr zu Lasten der Heiratswilligen zu erreichen.

 

Aber das ist ot.

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