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Kirchenbeitrag umgehen


Wolfi

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(...)

Mit den faden Ausreden, mit denen Du Deinen schäbigen Versuch beschönigst, Dein Bistum um den Kirchenbeitrag bescheissern zu wollen, hat das allerdings nichts zu tun.

 

Wieso "bescheißern zu wollen"? - Wolfi tut das doch längst! Er zahlt doch gar keine Kirchensteuer bzw. keinen Kirchenbeitrag, wie aus seinem Posting Nr. 40 in diesem Thread hervor geht: "Im Moment klappt es ja, weil ich seit meinem Eintritt bei jedem Wohnsitzwechsel die Religionszugehörigkeit nicht angegeben habe. Ich spekuliere nur darüber, wie ich es mache, wenn irgendwann in Zukunft die Zahlungsaufforderung kommt."

 

Alfons

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(...)

Mit den faden Ausreden, mit denen Du Deinen schäbigen Versuch beschönigst, Dein Bistum um den Kirchenbeitrag bescheissern zu wollen, hat das allerdings nichts zu tun.

 

Wieso "bescheißern zu wollen"? - Wolfi tut das doch längst! Er zahlt doch gar keine Kirchensteuer bzw. keinen Kirchenbeitrag, wie aus seinem Posting Nr. 40 in diesem Thread hervor geht: "Im Moment klappt es ja, weil ich seit meinem Eintritt bei jedem Wohnsitzwechsel die Religionszugehörigkeit nicht angegeben habe. Ich spekuliere nur darüber, wie ich es mache, wenn irgendwann in Zukunft die Zahlungsaufforderung kommt."

 

Alfons

Ich unterstelle mal, Wolfi geht ungeniert jeden Sonntag in die Messe und empfängt ohne Gewissensbisse die Kommunion, während er im gleichen Atmemzug über wiederverheiratete Geschiedene, die das auch möchten, lautstark herzieht.

 

Pfui Deibel...

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(...)

Mit den faden Ausreden, mit denen Du Deinen schäbigen Versuch beschönigst, Dein Bistum um den Kirchenbeitrag bescheissern zu wollen, hat das allerdings nichts zu tun.

 

Wieso "bescheißern zu wollen"? - Wolfi tut das doch längst! Er zahlt doch gar keine Kirchensteuer bzw. keinen Kirchenbeitrag, wie aus seinem Posting Nr. 40 in diesem Thread hervor geht: "Im Moment klappt es ja, weil ich seit meinem Eintritt bei jedem Wohnsitzwechsel die Religionszugehörigkeit nicht angegeben habe. Ich spekuliere nur darüber, wie ich es mache, wenn irgendwann in Zukunft die Zahlungsaufforderung kommt."

 

Alfons

Weder das österreichische noch das Kirchenrecht verpflichtet mich dazu, mein Religionsbekenntnis anzugeben. Man darf das Feld leerlassen.

Den Glauben soll man bekennen, indem man darüber spricht, nicht indem man röm.-kath. auf einem Meldeformular ankreuzt.

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(...)

Mit den faden Ausreden, mit denen Du Deinen schäbigen Versuch beschönigst, Dein Bistum um den Kirchenbeitrag bescheissern zu wollen, hat das allerdings nichts zu tun.

 

Wieso "bescheißern zu wollen"? - Wolfi tut das doch längst! Er zahlt doch gar keine Kirchensteuer bzw. keinen Kirchenbeitrag, wie aus seinem Posting Nr. 40 in diesem Thread hervor geht: "Im Moment klappt es ja, weil ich seit meinem Eintritt bei jedem Wohnsitzwechsel die Religionszugehörigkeit nicht angegeben habe. Ich spekuliere nur darüber, wie ich es mache, wenn irgendwann in Zukunft die Zahlungsaufforderung kommt."

 

Alfons

Weder das österreichische noch das Kirchenrecht verpflichtet mich dazu, mein Religionsbekenntnis anzugeben. Man darf das Feld leerlassen.

Den Glauben soll man bekennen, indem man darüber spricht, nicht indem man röm.-kath. auf einem Meldeformular ankreuzt.

Du bekennst deinen Glauben dadurch, dass du betrügst? Interessante Interpretation des katholischen Glaubens.

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(...)

Mit den faden Ausreden, mit denen Du Deinen schäbigen Versuch beschönigst, Dein Bistum um den Kirchenbeitrag bescheissern zu wollen, hat das allerdings nichts zu tun.

 

Wieso "bescheißern zu wollen"? - Wolfi tut das doch längst! Er zahlt doch gar keine Kirchensteuer bzw. keinen Kirchenbeitrag, wie aus seinem Posting Nr. 40 in diesem Thread hervor geht: "Im Moment klappt es ja, weil ich seit meinem Eintritt bei jedem Wohnsitzwechsel die Religionszugehörigkeit nicht angegeben habe. Ich spekuliere nur darüber, wie ich es mache, wenn irgendwann in Zukunft die Zahlungsaufforderung kommt."

 

Alfons

Weder das österreichische noch das Kirchenrecht verpflichtet mich dazu, mein Religionsbekenntnis anzugeben. Man darf das Feld leerlassen.

Den Glauben soll man bekennen, indem man darüber spricht, nicht indem man röm.-kath. auf einem Meldeformular ankreuzt.

 

Man, du wurschtelst dir aber was zurecht...

 

Wenn Du in Ö in die Kirche eingetreten bist, besteht doch bei irgendeinem Pfarramt eine offene Zahlungsforderung der Kirche gegen dich, den Kirchenbeitrag zu zahlen. Nur weil du deine neue Adresse der Kirche ggü. geheim hältst, wird sie dir vmtl. nicht zugestellt.

 

Was mich interessieren würde: Bist du im Gemeindeleben deiner jetzigen Heimatpfarrei engagiert? Hast Du da nicht Sorge aufzufliegen?

bearbeitet von mbo
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Weder das österreichische noch das Kirchenrecht verpflichtet mich dazu, mein Religionsbekenntnis anzugeben. Man darf das Feld leerlassen.

Den Glauben soll man bekennen, indem man darüber spricht, nicht indem man röm.-kath. auf einem Meldeformular ankreuzt.

 

Du suchst Dir also die Gelegenheiten selber aus, bei denen Du Deinen Glauben bekennst?

Und wenn es Dir ungemütlich wird, duckst Du Dich weg?

Was Jesus wohl zu einem solchen Verhalten sagen würde?

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Egal, ob es um Ladendiebe, Steuerhinterzieher oder Versicherungsbetrüger geht. Der Mensch findet immer Wege zu erklären, warum das, was er als falsch kennt, in diesem speziellen Fall doch irgendwie ok ist. Daher sind Wolfis wortreiche Erklärungen nur menschlich.

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Weder das österreichische noch das Kirchenrecht verpflichtet mich dazu, mein Religionsbekenntnis anzugeben. Man darf das Feld leerlassen.

 

Stimmt. Weder das deutsche noch das österreichische Kirchenrecht verpflichten dazu, bei der staatlichen Meldebehörde die Konfessionszugehörigkeit anzugeben. Es ist allerdings nicht das Kirchenrecht, das Dir die Option lässt, Deine Konfessionszugehörigkeit einer staatlichen Behörde gegenüber zu verschweigen. Zwischen Kirchenrecht und staatlichem Recht zu unterscheiden, ist wohl nicht so ganz Dein Ding. :lol:

bearbeitet von Julius
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Weder das österreichische noch das Kirchenrecht verpflichtet mich dazu, mein Religionsbekenntnis anzugeben. Man darf das Feld leerlassen.

Den Glauben soll man bekennen, indem man darüber spricht, nicht indem man röm.-kath. auf einem Meldeformular ankreuzt.

 

Du suchst Dir also die Gelegenheiten selber aus, bei denen Du Deinen Glauben bekennst?

Und wenn es Dir ungemütlich wird, duckst Du Dich weg?

Was Jesus wohl zu einem solchen Verhalten sagen würde?

 

Habt ihr euch nicht gefragt, ob Wolfi ein Fake ist?

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Es ist, wie du richtig schreibst, das christliche Glaubensbekenntnis.

Um römisch-katholisch zu sein, ist natürlich noch ein wenig mehr nötig, sonst wären ja, bis auf ein paar exotische Gemeinschaften, praktisch alle Christen römisch-katholisch, was viel aber heftig bestreiten werden.

 

Vorehelicher Sex als grundsätzliche Todsünde gehört allerdings nicht zwingend und auf Dauer zu diesen spezifisch römisch-katholischen Dreingaben. :D

Es ergibt sich aus der Lehre der Kirche über Ehe und Geschlechtlichkeit. Auch wenn es nicht dogmatisiert wurde, es wurde stets von der Kirche gelehrt. Du kannst auch einen Blick in den Katechismus werfen wenn du mir nicht glaubst.

Mal eine Frage, weil ich das nicht verstehe.

Du bist ja sehr katholisch, und da glaubt man doch, dass die Gemeinschaft der Bischöfe mit dem Papst an der Spitze das Lehramt darstellt.

Laien dagegen sind kein Lehramt sondern dazu aufgerufen, in treuem Glauben die Lehren des Lehramts anzunehmen, wenn ihr Gewissen nicht dagegen spricht.

Wenn nun so ein Lehramtsmitglied etwas sagt, was deinem Gewissen widerspricht, warum beachtest du es dann nicht einfach nicht, sondern verlangst, dass das geasmte Lehramtskollegium nur Dinge sagen darf, die du für richtig hältst?

Hast du schon mal in Erwägung gezogen, dass ein Bischof als Teil des Lehramtes da eventuell mehr Kompetenz haben könnte als du als Laie?

 

Werner

Welche Lehre des Magisteriums nehme ich, deiner Meinung nach, nicht an? Ich behaupte auch nicht, dass das gesamte Kollegium etwas Falsches sagt. Wenn ein "Mitglied des Lehramtes" etwas, das nicht der Lehre der Kirche entspricht, sagt, alle (oder die meisten) anderen (inklusive die letzten Päpste) dagegen die Lehre der Kirche vertreten, warum soll ich dann die eine falsche Meinung "beachten" (was auch immer du damit meinst)?

Du tust es schon wieder: Du spielst Lehramt. Du maßt dir an, zu entscheiden, wann wirkliche Vertreter des Lehramtes "die Lehre der Kirche" (nämlich wie das Wolfi-Lehramt sie versteht) vertreten und wann nicht.

Du bist aber nicht das Lehramt.

Im Zweifel weiß ein Bischof als Vertreter des Lahramtes das besser als du, was "Lehre der Kirche" (im Sinne des kirchlichen lehramtes) ist, und was nicht.

 

Werner

Ich maße mir nichts an. Ich vertraue darauf, dass die Kirche besser weiß, als ich.

Das 2. Vatikanum lehrt, dass die Gesamtheit der Bischöfe, also das Kollegium nicht irren kann. Dies gilt nicht für einzelne Bischöfe. Was macht man sonst, wenn sich zwei "Vertreter" widersprechen? Nach der Aussagenlogik können nach dem "Satz vom Widerspruch" zwei einander widersprechende Aussagen nicht beide wahr sein.

Aussagelogik ist ein schönes Stichwort.

Wenn sich zwei Bischöfe widersprechen, bedeutet das, dass die Gesamtheit der Bischöfe nicht einer Meinung ist, und somit beide Aussagen nicht als zwangsläufig irrtumsfrei gelten können.

Da die anderen Bischöfe Bischof Ackermann nicht exkommuniziert haben, heißt das nach den Gesetzen der Aussagelogik, dass seine Aussage genau so richtig oder falsch sein kann wie ihr Gegenteil.

Du darfst also nach deinem Gewissen entweder der Aussage folgen oder auch nicht.

Vielleicht sind auch beide falsch und dein Gewissen zeigt dir einen dritten Weg auf, wer weiß.

 

Nur eines darfst du nicht: Den Weg, den dir dein Gewissen zeigt, zur "Lehre der Kirche" erklären, denn du bist nicht das Lehramt.

 

Werner

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Stimmt. Weder das deutsche noch das österreichische Kirchenrecht verpflichten dazu, bei der staatlichen Meldebehörde die Konfessionszugehörigkeit anzugeben. Es ist allerdings nicht das Kirchenrecht, das Dir die Option lässt, Deine Konfessionszugehörigkeit einer staatlichen Behörde gegenüber zu verschweigen. Zwischen Kirchenrecht und staatlichem Recht zu unterscheiden, ist wohl nicht so ganz Dein Ding. :lol:

Und lesen ist wohl nicht dein Ding? Wenn du meinen Satz noch einmal genau liest wirst du sehen, dass ich sehr wohl unterschieden habe. "Weder das österreichische (Recht) noch das Kirchenrecht" (Klammer ist meine Ergänzung). Österreichisches bzw. deutsches Kirchenrecht habe ich nicht geschrieben, denn so etwas gibt es nicht.

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Österreichisches bzw. deutsches Kirchenrecht habe ich nicht geschrieben, denn so etwas gibt es nicht.

Na, immerhin hast Du das jetzt auch schon gemerkt. Du hättest das Kirchenrecht überhaupt nicht zu bemühen brauchen. Was Du bei einer staatlichen Behörde anzugeben oder nicht anzugeben hast, steht nicht im Kirchenrecht. :D

bearbeitet von Julius
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Österreichisches bzw. deutsches Kirchenrecht habe ich nicht geschrieben, denn so etwas gibt es nicht.

Na, immerhin hast Du das jetzt auch schon gemerkt. Du hättest das Kirchenrecht überhaupt nicht zu bemühen brauchen. Was Du bei einer staatlichen Behörde anzugeben oder nicht anzugeben hast, steht nicht im Kirchenrecht. :D

Auch schon? Du hast von einem österreichischen bzw. deutschen Kirchenrecht geschrieben, nicht ich ;) . Dass es nicht im Kirchenrecht steht, ob ich etwas angeben muss, hab ich ja vorhin auch geschrieben. Sie wiederholen hier nur meine Aussage. Das staatliche Recht verpflichtet mich dazu allerdings auch nicht (habe mich bereits erkundigt). Daher kann von Betrug nicht die Rede sein, da ich gegen keines der beiden Gesetze verstoße. ;)

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(...) Daher kann von Betrug nicht die Rede sein, da ich gegen keines der beiden Gesetze verstoße. ;)

 

Wie wäre es mit dem 8. Gebot: Du sollst kein falsches Zeugnis von dir geben?

 

Alfons

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Daher kann von Betrug nicht die Rede sein, da ich gegen keines der beiden Gesetze verstoße. ;)

 

 

:lol: :lol: Wärest Du Jurist, würde man Dich mit Recht einen Winkeladvokaten nennen.

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Aussagelogik ist ein schönes Stichwort.

Wenn sich zwei Bischöfe widersprechen, bedeutet das, dass die Gesamtheit der Bischöfe nicht einer Meinung ist, und somit beide Aussagen nicht als zwangsläufig irrtumsfrei gelten können.

Da die anderen Bischöfe Bischof Ackermann nicht exkommuniziert haben, heißt das nach den Gesetzen der Aussagelogik, dass seine Aussage genau so richtig oder falsch sein kann wie ihr Gegenteil.

Du darfst also nach deinem Gewissen entweder der Aussage folgen oder auch nicht.

Vielleicht sind auch beide falsch und dein Gewissen zeigt dir einen dritten Weg auf, wer weiß.

 

Nur eines darfst du nicht: Den Weg, den dir dein Gewissen zeigt, zur "Lehre der Kirche" erklären, denn du bist nicht das Lehramt.

 

Werner

OK das heißt, wir halten uns nur dann an das, was der Papst bzw. die Kirche sagt, wenn er sie ex cathedra verkündet, bzw wenn er Leute die Gegenteiliges lehren exkommuniziert?

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(...) Daher kann von Betrug nicht die Rede sein, da ich gegen keines der beiden Gesetze verstoße. ;)

 

Wie wäre es mit dem 8. Gebot: Du sollst kein falsches Zeugnis von dir geben?

 

Alfons

Falsches Zeugnis wäre es, "ohne Bekenntnis" zu schreiben. Das Feld leer zu lassen ist kein falsches, sondern eher gar kein Zeugnis. Ich mache sozusagen vom "Recht zu schweigen" Gebrauch ;)

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Das staatliche Recht verpflichtet mich dazu allerdings auch nicht (habe mich bereits erkundigt). Daher kann von Betrug nicht die Rede sein, da ich gegen keines der beiden Gesetze verstoße. ;)

 

Das staatliche Recht erlaubt es dem Staat allerdings auch, Deine Kirchenzugehörigkeit anders als nur durch Befragung Deiner selbst zu ermitteln. Die können auch einfach bei den Meldebehörden Deiner früheren Wohnorte anfragen. Irgendwann kriegen sie Dich, und dass Du das weisst und befürchtest, hast Du hier ja schon bekanntgegeben und dabei öffentlich bekundet, dass Du den Kirchenbeitrag hinterziehst und hinterziehen willst.

bearbeitet von Julius
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(...) Daher kann von Betrug nicht die Rede sein, da ich gegen keines der beiden Gesetze verstoße. ;)

 

Wie wäre es mit dem 8. Gebot: Du sollst kein falsches Zeugnis von dir geben?

 

Alfons

Falsches Zeugnis wäre es, "ohne Bekenntnis" zu schreiben. Das Feld leer zu lassen ist kein falsches, sondern eher gar kein Zeugnis. Ich mache sozusagen vom "Recht zu schweigen" Gebrauch ;)

Es gibt da kein Schweigerecht, wir sind nicht in einem Strafprozess. Das arglistige Verschweigen einer offenbarungspflichtigen Tatsache ist auch eine Täuschung, mithin ein "falsch Zeugnis geben".

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Ihr spielt nun über 9 Seiten das Spiel "Alle gegen einen". Es muß sich also um ein wichtiges katholisch-weltanschauliches Problem handeln. :lol: Da dies die F&A sind, habe ich mal eine Frage: Ist das, was Wolfi hier macht (oder gern hätte), eine schwere "Sünde" oder nicht eigentlich nur der Zustand, der in fast allen kath. Kirchen dieser Welt der Normalfall ist, nämlich die Finanzierung durch freiwillige Spenden und Beiträge (und damit eine gewisse Kontrolle, an wen sie gehen) und nicht durch eine staatlich eingetriebene Zwangsabgabe? ;)

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nämlich die Finanzierung durch freiwillige Spenden und Beiträge (und damit eine gewisse Kontrolle, an wen sie gehen) und nicht durch eine staatlich eingetriebene Zwangsabgabe? ;)

Na ja, "Zwangsabgabe" ist wohl übertrieben. Wer in einer Gemeinschaft (in D'land eine, die juristische Person ist) Mitglied ist, die Mitgliedsbeiträge erhebt, hat diese zu zahlen. Das hat man mit der eigenen Mitgliedschaft so vertraglich festgelegt. Wem die Beiträge nicht passen, muß halt austreten. (Daß die Erhebung der Beiträge durch den Staat die Privatsphäre aushöhlt und nach meiner Sicht gegen die Religionsfreiheit ist und der Staat Kohle für den Verwaltungsaufwand beim Austritt haben will, steht auf einem anderen Blatt Papier.)

bearbeitet von GermanHeretic
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Ihr spielt nun über 9 Seiten das Spiel "Alle gegen einen". Es muß sich also um ein wichtiges katholisch-weltanschauliches Problem handeln. :lol: Da dies die F&A sind, habe ich mal eine Frage: Ist das, was Wolfi hier macht (oder gern hätte), eine schwere "Sünde" oder nicht eigentlich nur der Zustand, der in fast allen kath. Kirchen dieser Welt der Normalfall ist, nämlich die Finanzierung durch freiwillige Spenden und Beiträge (und damit eine gewisse Kontrolle, an wen sie gehen) und nicht durch eine staatlich eingetriebene Zwangsabgabe? ;)

 

Die Kirche hat in DE mit ausdrücklicher Billigung durch Rom festgelegt, dass man die Unterstützung durch Kirchensteuer zahlt. In AT trifft das analog auf den Kirchenbeitrag zu. Diese Posten sind verbindlich. Hätte die Kirche es anders geregelt, wäre es halt anders.

 

Das Problem von Wolfi ist aber ein ganz anderes: Er will nicht nur einfach freiwillig geben. Das wäre an sich kein Problem, es gibt auch in der deutschen Bischofskonferenz regelmäßig Diskussionen über die Zukunft der Kirchensteuer. Und ich würde mich wundern, wenn das Thema auch nicht bei den österreichischen Bischöfen analog aufkäme - also die Überlegung, ob man die Kirchenfinanzierung nicht eher auf freiwillige Spenden denn auf Pflichtabgaben stützen möchte. Was sollte daran "sündig" sein? Das ist eine berechtigte Frage, die man diskutieren kann.

 

Nein, ich sehe bei Wolfi ein anderes Problem: Er betreibt hier einen Widerspruch in sich, sozusagen eine "gespaltene Persönlichkeit". Einerseits bezeichnet er sich als besonders katholisch, samt Papsttreue, andererseits lehnt er vehement Teile der organisatorischen Festlegungen der Kirche ab. Darüber hinaus spricht er einem Teil der Amtsträger in der Kirche die Katholizität ab, z.B. in dem er ihnen vorwirft, die Lehre nicht zu fördern, sondern ihr zu schaden. Das ist mit Lehramtstreue unvereinbar. Ob das sündig ist, weiß ich nicht. Ich denke nicht in der Kategorie "Sünde". Ich finde es unpassend, schräg, oder, ob es deutlich zu sagen, "voll daneben".

 

Nicht, dass man mich falsch versteht: Selbstverständlich darf man der Auffassung sein, man könne vom Gewissen her bestimmte Punkte der Kirche nicht mittragen. Nur darf man dann eben nicht sagen, dass man besonders "papsttreu" oder geradezu besonders "lehramtstreu" sei. Auch Ackermann gehört zum Lehramt. Ich hätte auch nichts dagegen, wenn man sich innerhalb der Strukturen für eine Änderung der Zahlungsmodalitäten einsetzt. Allerdings vom Vatikan autorisierte Pflichtabgaben, mit denen dann auch die von einem selbst genutzte Infrastruktur bezahlt wird, zu verweigern, mit der Begründung, in einem anderen Bistum wäre ein unkatholischer Bischof, das geht nicht. Da muss man dann eben wirklich konsequent sein.

 

Aber nun ja. Auch Inkonsequenz ist ein Menschenrecht, so wie viele anderen unmöglichen Eigenschaften.

 

Und ja: Ich halte es tatsächlich für ein wichtiges Problem, wenn jemand in einer Kirche Mitglied ist, die Zahlungen verweigert, die Infrastruktur der Kirche nutzt und gleichzeitig nicht nur Mitgläubigen, sondern dazu auch noch Mitgliedern des Lehramtes den richtigen Glauben abspricht.

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Darüber hinaus spricht er einem Teil der Amtsträger in der Kirche die Katholizität ab, z.B. in dem er ihnen vorwirft, die Lehre nicht zu fördern, sondern ihr zu schaden. Das ist mit Lehramtstreue unvereinbar.

Richtig, ich habe die unorthodoxen Aussagen eines Bischofs kritisiert. Du dagegen hast daraufhin dem Papst selbst vorgeworfen, dass er diese Auffassungen nicht nur toleriert, sondern sogar teilt.

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Aussagelogik ist ein schönes Stichwort.

Wenn sich zwei Bischöfe widersprechen, bedeutet das, dass die Gesamtheit der Bischöfe nicht einer Meinung ist, und somit beide Aussagen nicht als zwangsläufig irrtumsfrei gelten können.

Da die anderen Bischöfe Bischof Ackermann nicht exkommuniziert haben, heißt das nach den Gesetzen der Aussagelogik, dass seine Aussage genau so richtig oder falsch sein kann wie ihr Gegenteil.

Du darfst also nach deinem Gewissen entweder der Aussage folgen oder auch nicht.

Vielleicht sind auch beide falsch und dein Gewissen zeigt dir einen dritten Weg auf, wer weiß.

 

Nur eines darfst du nicht: Den Weg, den dir dein Gewissen zeigt, zur "Lehre der Kirche" erklären, denn du bist nicht das Lehramt.

 

Werner

OK das heißt, wir halten uns nur dann an das, was der Papst bzw. die Kirche sagt, wenn er sie ex cathedra verkündet, bzw wenn er Leute die Gegenteiliges lehren exkommuniziert?

Du hast es noch nicht so recht verstanden, deucht mich. Du sollst auf dein Gewissen hören, und wenn das sagt, dass du auf den Papst hören sollst, dann höre auf den Papst. Und wenn es sagt, dass du nicht auf den Papst hören sollst, dann höre nicht auf den Papst. Aber egal was du tust, verlange nicht, dass man das, was dein Gewissen dir sagt, "Lehre der Kirche" nennt. Und vor allem, verdamme keine Bischöfe, wenn die ebenfalls auf ihr Gewissen hören.

 

Werner

bearbeitet von Werner001
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