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Sinn der Priesterweihe


Flo77

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Fiat iustitia et pereat mundus...schon wieder der tötende Buchstabe....der freimachende Geist ist den Superfrommen kein Anliegen.

 

Das Gegenteil der Rechtskirche ist nicht die Liebeskirche, sondern die Unrechtskirche.

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Die Weiehe dürfte doch wohl gegen Can. 1029 verstoßen haben:

 

Can. 1029 — Weihen sind nur jenen zu erteilen, die nach dem klugen Urteil des eigenen Bischofs bzw. des zuständigen höheren Oberen bei umfassender Würdigung einen ungeschmälerten Glauben haben, von der rechten Absicht geleitet sind, über die erforderlichen Kenntnisse verfügen, sich guter Wertschätzung erfreuen, über einen untadeligen Lebenswandel und erwiesene Charakterstärke sowie über andere der zu empfangenden Weihe entsprechende physische und psychische Eigenschaften verfügen.

 

Wie jeder Christ ist auch ein Bischof zuallererst seinem Gewissen - also auf Gott zu (ge)horchen -verpflichtet. Wenn der Bischof diesen Mann zum Priester geweiht hat, gibt es keinen Grund, daran zu zweifeln, dass er diese Indienstnahme mit Gott geklärt hat. Niemand kennt die Stunde des Todes, auch der Bischof nicht. Vor aller Klugheit und vor allem Wissen steht die Liebe. Und alles Abwägen, „ob sich das lohnt“, was ein Sterbender überhaupt als Priester bewirken kann, steht sowohl der Liebe, als auch der Demut entgegen. „…getrennt von mir könnt ihr nichts vollbringen“ (Joh. 15,5) Wenn Gott diesen Mann berufen hat, der Bischof daran nicht zweifelt, kann man das Wirken des sprachlos ohnmächtigen Neupriesters in aller Gelassenheit Gott überlassen. Auf welche Weise Christus den Menschen in diesem Priester begegnete, ist SEINE Sache. Jedes Richten und Rechten über diese Weihe ist dem eigenen Seelenheil weitaus abträglicher, als für diesen Verstorbenen zu beten.

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Kann die Weihe eines zum Bischof ernannten Kandidaten so einfach abgesagt werden?

Ja. Beispiel: Pfarrer Wagner aus Windischgarsten in Oberösterreich der als Weihbischof für Linz schon ernannt war. Seine Ernennung hat einen Aufstand bis hinauf zum Kardinal ausgelöst. (Nachzulesen hier: de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Wagner_(Priester) )

Allerdings ist Wagner selbst zurückgetreten und dies musste vom Papst bestätigt werden.

Warum andere Bischofskandidaten trotz angeschlagener Gesundheit nicht zurücktreten (oder dieser Rücktritt nicht vom Papst bestätigt wird) kann viele Gründe haben (nicht zuletzt ein Unterschied über 50 Jahren, ein anderer CIC und ein Konzil).

Wir hatten einen Papst, der es als seine Aufgabe sah, trotz schwerer Krankheit bis zuletzt in seinem Amt auszuharren, was von vielen als wertvolles Zeichen verstanden wurde. Und einen Nachfolger, der zurücktrat, weil er sich altersmäßig den Verpflichtungen dieses Amtes nicht mehr gewachsen sah, was auch positiv aufgenommen wurde. Also zwei gegensätzliche Handlungen in ähnlichen Sitationen, die beide 'richtig' waren.

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Ich schließe mich dem an, daß schon eine einzige Zelebration der Messe der Welt Heil bringt. Deshalb beziehen sich meine Bedenken auch nur auf den Fall einer Weihe auf dem Sterbebett und nicht auf den sel. Karl Leisner und ähnliche Fälle.

Selbst dann stellte sich mir die Frage (und weder kann ich sie beantworten noch will ich es), inwieweit hier eine Indienstnahme angestrebt wird und nicht nur eine persönliche Erfüllung und Selbstverwirklichung.

Hat die Weihe nicht zwei Seiten? Einerseits die Indienstnahme des Kandidaten durch die Kirche, andererseits aber auch die Bereitschaft des Kandidaten, sich für die Kirche in Dienst nehmen zu lassen. Letzteres dürfte auch auf dem Sterbebett noch gegeben sein, auch wenn der Dienst nicht mehr ausgefüllt werden kann.

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...C. 1011 ist da ziemlich verbindlich - man kann aus seelsorgerischen Gründen in eine andere Kirche oder Kapelle gehen (Aachen machte das lange Zeit aus praktischen Gründen so), aber eine Weihe in einem Krankenzimmer ist nicht vorgesehen. Im Gegenteil: Weihen sollen so öffentlich wie nur möglich sein, sie sind Feiern der ganzen Kirche, keine Familienevente.

Das muß ein ungewöhnliches Krankenzimmer gewesen sein, daß 200 Leute fasst... Ich vermute, die Weihe fand in der Krankenhauskapelle statt, was unter den gegebenen Umständen wohl mit diesem Canon vereinbar wäre.

 

Es war ein großer Konferenzraum.Große Kliniken haben sowas.

bearbeitet von Julius
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Fiat iustitia et pereat mundus...schon wieder der tötende Buchstabe....der freimachende Geist ist den Superfrommen kein Anliegen.

 

Das Gegenteil der Rechtskirche ist nicht die Liebeskirche, sondern die Unrechtskirche.

1. Ich habe keinen Ahnung was eine Rechtskirche sein soll...mit dem pilgernden Volk Gottes dürfte sei jedenfalls nichts zu tun haben und mit Jesus auch nicht...eher mit der "heiligen" Inquisition.

 

2. Der tötende Buchstabe als Gegensatz zum belebenden Geist ist nicht meine Erfindung sondern stammt von einem gewissen Herrn Paulus ....nachzulesen in 2. Kor 3,6.

 

3. Außerdem scheinst Du dem typischen Juristenirrtum anzuhängen, dass Recht etwas mit Gerechtigkeit zu tun habe.

bearbeitet von Der Geist
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Wie jeder Christ ist auch ein Bischof zuallererst seinem Gewissen - also auf Gott zu (ge)horchen -verpflichtet. Wenn der Bischof diesen Mann zum Priester geweiht hat, gibt es keinen Grund, daran zu zweifeln, dass er diese Indienstnahme mit Gott geklärt hat..

 

Ja ne, is klar, das Kirchenrecht gilt nicht für Bischöfe. Die regeln alles auf dem kurzen Dienstweg mit dem lieben Gott. So wie TvE bei der Planung des Limburger Dombergs. Einen derart übersteigerten Klerikalismus haben nicht einmal die Piusbrüder.

bearbeitet von Florianklaus
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Wie jeder Christ ist auch ein Bischof zuallererst seinem Gewissen - also auf Gott zu (ge)horchen -verpflichtet. Wenn der Bischof diesen Mann zum Priester geweiht hat, gibt es keinen Grund, daran zu zweifeln, dass er diese Indienstnahme mit Gott geklärt hat..

 

Ja ne, is klar, das Kirchenrecht gilt nicht für Bischöfe. Die regeln alles auf dem kurzen Dienstweg mit dem lieben Gott. So wie TvE bei der Planung des Limburger Dombergs. Einen derart übersteigerten Klerikalismus haben nicht einmal die Piusbrüder.

 

Selbstverständlich gilt das Kirchenrecht auch für Bischöfe. Meine Auffassung steht dem Kirchenrecht dennoch wohl kaum entgegen, weil es eine Instanz darüber gibt. Wenn Du das anders siehst, lege es dar. Und gerne weniger unfreundlich.

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Ich fürchte, das ist das Thema, Gouvernante.

 

Es heißt: Darf ein Bischof ein Sakrament spenden, das zu einem Amt befähigt, aber in diesem Sonderfall eine besondere Hinwendung zum Menschen und zu Gott ausdrückt.

 

Oder muss er das lassen bzw. wenn er es doch tut, sich dem Urteil nietenzählender K(l)eingeister stellen, deren Spritualität in erster Linie darin zu bestehen scheint, diese tot (Sic!) zu reden. (Ich werde immer wütender :angry: :angry: :angry:)

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Es heißt: Darf ein Bischof ein Sakrament spenden, das zu einem Amt befähigt, aber in diesem Sonderfall eine besondere Hinwendung zum Menschen und zu Gott ausdrückt.

 

Oder muss er das lassen bzw. wenn er es doch tut, sich dem Urteil nietenzählender K(l)eingeister stellen, deren Spritualität in erster Linie darin zu bestehen scheint, diese tot (Sic!) zu reden. (Ich werde immer wütender :angry: :angry: :angry:)

"Mahagoni" auf die Speisekarte schreib

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Ich fürchte, das ist das Thema, Gouvernante.

 

Es heißt: Darf ein Bischof ein Sakrament spenden, das zu einem Amt befähigt, aber in diesem Sonderfall eine besondere Hinwendung zum Menschen und zu Gott ausdrückt.

 

Oder muss er das lassen bzw. wenn er es doch tut, sich dem Urteil nietenzählender K(l)eingeister stellen, deren Spritualität in erster Linie darin zu bestehen scheint, diese tot (Sic!) zu reden. (Ich werde immer wütender :angry: :angry: :angry:)

 

Vielen Dank für Deinen sachlichen Beitrag. Die Toleranz in diesem Forum ist immer wieder wohltuend.

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Ich fürchte, das ist das Thema, Gouvernante.

 

Es heißt: Darf ein Bischof ein Sakrament spenden, das zu einem Amt befähigt, aber in diesem Sonderfall eine besondere Hinwendung zum Menschen und zu Gott ausdrückt.

 

Oder muss er das lassen bzw. wenn er es doch tut, sich dem Urteil nietenzählender K(l)eingeister stellen, deren Spritualität in erster Linie darin zu bestehen scheint, diese tot (Sic!) zu reden. (Ich werde immer wütender :angry: :angry: :angry:)

Ich sehe da keinen Grund, wütend zu werden oder meine Diskussionspartner zu beleidigen. Ich ziehe aber generell nur wenig Befriedigung daraus, mich für etwas Besseres zu halten als andere Menschen.

 

Beim Thema bin ich hin und her gerissen. Einerseits ist für mich ein Sakrament bildlich gesprochen ein Liebesbrief Gottes an den Menschen. Deswegen ist mir das ganze Thema Sakramentenmissbrauch auch eher suspekt. Ich kann keinen Missbrauch darin sehen, einem Menschen ein Sakrament zu spenden, solang er das selbst nicht verweigert. Die Diskussion um den Kommunionempfang von Menschen, die mutmaßlich im Stand der Sünde leben, halte ich daher für ziemlich verfehlt.

 

Auf der anderen Seite kann ich aber auch die Einwände von Chryso durchaus nachvollziehen. Es ist zweifellos eine Errungenschaft, wenn Gläubige beim Sakramentenempfang nicht nur vom guten Willen des Priesters oder Bischofs abhängen, sondern einen sicheren Rechtsanspruch haben. Wenn man die Spendung von Sakramenten als Amtshandlungen der Kirche versteht, dann muss es hierbei auch feste Regeln geben. Somit es für eine Frau in der Tat berechtigt zu fragen, wieso beim sterbenden PAK eine Ausnahme von den Regeln gemacht wird, nicht jedoch bei ihr.

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Ich fürchte, das ist das Thema, Gouvernante.

 

Es heißt: Darf ein Bischof ein Sakrament spenden, das zu einem Amt befähigt, aber in diesem Sonderfall eine besondere Hinwendung zum Menschen und zu Gott ausdrückt.

 

Oder muss er das lassen bzw. wenn er es doch tut, sich dem Urteil nietenzählender K(l)eingeister stellen, deren Spritualität in erster Linie darin zu bestehen scheint, diese tot (Sic!) zu reden. (Ich werde immer wütender :angry: :angry: :angry:)

 

Vielen Dank für Deinen sachlichen Beitrag. Die Toleranz in diesem Forum ist immer wieder wohltuend.

Du hast das falsche Zitat verlinkt.

 

Mein sachlicher Beitrag stand hier.

 

Und ja, ich gestatte mir, mindestens polemisch zu werden, wenn Sakramente auf rechtliche Problemfälle reduziert werden. Eigentlich werde ich dann sogar richtig böse - aber ich habe einigen sehr lieben Menschen hier versprochen, lieb zu sein.

bearbeitet von ThomasB.
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Fiat iustitia et pereat mundus...schon wieder der tötende Buchstabe....der freimachende Geist ist den Superfrommen kein Anliegen.

 

Das Gegenteil der Rechtskirche ist nicht die Liebeskirche, sondern die Unrechtskirche.

 

Dem stimme ich sogar zu. Ich denke aber auch, dass Recht- und Liebeskirche keine Gegensätze sein sollten (das ist eine große Aufgabe, ich weiß). Und ich bin sicher, dass wir Recht brauchen, dass seine Anwendung aber nicht darin bestehen darf, wie ein übellauniger Facility Manager jedem, der nicht bei drei auf dem Baum ist, die Hausordnung um die Ohren zu hauen.

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Und ja, ich gestatte mir, mindestens polemisch zu werden, wenn Sakramente auf rechtliche Problemfälle reduziert werden. Eigentlich werde ich dann sogar richtig böse - aber ich habe einigen sehr lieben Menschen hier versprochen, lieb zu sein.

 

Du bist nicht polemisch, sondern beleidigend geworden. Das ist ein Unterschied.

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[ Somit es für eine Frau in der Tat berechtigt zu fragen, wieso beim sterbenden PAK eine Ausnahme von den Regeln gemacht wird, nicht jedoch bei ihr.

Diese Frage ist ja einfach zu beantworten: der PAK ist nach katholische Lehre weihefähig, die Frau nicht. Außerdem dürfte es noch weniger Frauen geben, die kruz nach Absolvierung des Prietersemnars im Sterben liegen, als Männer.

 

Aber natürlich kann man auch einen sterbenden PAK dazu (be)nutzen, ideologische Diskussionen vom Zaun zu brechen.

 

Es ist ja auch unverantwortlich, dass sich Menschen wie ich von einer solchen Geschichte einfach nur berühren lassen, ohne vorher die Rechtslage zu prüfen oder zu untersuchen, wie man sie zur Verfolgung eigener Zwecke benutzen kann.

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Es ist ja auch unverantwortlich, dass sich Menschen wie ich von einer solchen Geschichte einfach nur berühren lassen, ohne vorher die Rechtslage zu prüfen oder zu untersuchen, wie man sie zur Verfolgung eigener Zwecke benutzen kann.

 

Nein, ist es natürlich nicht. Aber wie Du an diesem Thread durchaus erkennen kannst, gibt es auch Leute, die man nun wirklich nicht als böswillige Kleingeister bezeichnen kann, die hier Bedenken haben (dass ich diese Bedenken nicht habe und Du diese nicht hast, spielt hier keine Rolle).

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Eigentlich werde ich dann sogar richtig böse - aber ich habe einigen sehr lieben Menschen hier versprochen, lieb zu sein.

 

Schade, daß Du Dein Versprechen nicht gehalten hast.

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Jeder, Florianklaus und Flo, darf sich die Schuhe anziehen, die ihm am besten gefallen.

 

Einen Vorteil hat die Sache: solange Ihr Euch mit mir beschäftigt, bleibt das weitere Sezieren dieser außergewöhnlichen Priesterweihe aus.

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"Außergewöhlich"? Als außergewöhnlich hätte ich diese Weihe nun nicht bezeichnet.

 

Eher als am Ziel vorbei. Die Priesterweihe ist keine Selbstverwirklichung, sondern ist mit konkreten Aufgaben erfüllt. Anders formuliert: sie ist kein Selbstzweck, nichts, das man empfängt wie die Taufe, die Firmung oder die Krankensalbung. Während bei diesen das Seelenheil des Empfängers im Mittelpunkt steht, geht es bei der Weihe um die Kirche, ihren Aufbau und ihre Aufgaben.

bearbeitet von Flo77
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Es ist ja auch unverantwortlich, dass sich Menschen wie ich von einer solchen Geschichte einfach nur berühren lassen, ohne vorher die Rechtslage zu prüfen...

Es handelt sich hier allerdings um ein Diskussionsforum. Und die Ausgangsfrage war: welchen Sinn hat eine solche Weihe. Die Frage hat sich dann in Folge erweitert auf: läßt sich diese Weihe mit aktuellem Recht und Theologie in unserer Kirche vereinen.

Ich halte beides für diskutierenswert. Das betrifft aber nicht die Emotionen, die dieser Vorgang möglicherweise bei mir oder anderen auslöst und ie Du ins Feld führst. Emotionen kann man konstatieren, aber weniger diskutieren.

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"Außergewöhlich"? Als außergewöhnlich hätte ich diese Weihe nun nicht bezeichnet.

 

Eher als am Ziel vorbei. Die Priesterweihe ist keine Selbstverwirklichung, sondern ist mit konkreten Aufgaben erfüllt. Anders formuliert: sie ist kein Selbstzweck, nichts, das man empfängt wie die Taufe, die Firmung oder die Krankensalbung. Während bei diesen das Seelenheil des Empfängers im Mittelpunkt steht, geht es bei der Weihe um die Kirche, ihren Aufbau und ihre Aufgaben.

Ich meine, in jedem Sakrament ginge es (im besten Falle) um ein Ineinander von Sein und Tun.

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Es ist ja auch unverantwortlich, dass sich Menschen wie ich von einer solchen Geschichte einfach nur berühren lassen, ohne vorher die Rechtslage zu prüfen...

Es handelt sich hier allerdings um ein Diskussionsforum. Und die Ausgangsfrage war: welchen Sinn hat eine solche Weihe. Die Frage hat sich dann in Folge erweitert auf: läßt sich diese Weihe mit aktuellem Recht und Theologie in unserer Kirche vereinen.

Ich halte beides für diskutierenswert. Das betrifft aber nicht die Emotionen, die dieser Vorgang möglicherweise bei mir oder anderen auslöst und ie Du ins Feld führst. Emotionen kann man konstatieren, aber weniger diskutieren.

Natürlich kann man über alles diskutieren, aber nicht jede Diskussion ist sinnvoll, und nicht jeder Vorgang ist dazu geeignet, in alle kirchenrechtlichen Atome seziert zu werden. Diese Hausmeistermentalität (nette Hausmeister mögen sich nicht angesprochen fühlen) passt einfach nicht zu diesem Ereignis.

 

Dazu kommt, dass das Eingangsposting bereits mit einer gezielten, zumindest durch den verlinkten Artikel nicht gedeckten, Unterstellung beginnt, nämlich der unlauteren Absicht, dem PAK ein „aufopferungsvolles Priesterleben" sozusagen widerrechtlich anzukleben. Bischof David hat aber eine ganz andere Perspektive ins Spiel gebracht:

 

Bischof David Choby von Nashville sagte, jemanden im Angesicht des Todes zum Priester zu weihen, „reflektiert das Ostergeheimnis. Es geht darum, wie unser eigenes Leben in Tod und Auferstehung Jesu transformiert wird“.

 

Ich möchte nicht erst das Kirchenrecht konsultieren müssen, um dieser Einladung zu folgen. Da scheint mir eine Kniebank die passende Umgebung zu sein.

 

Das betrifft aber nicht die Emotionen, die dieser Vorgang möglicherweise bei mir oder anderen auslöst und ie Du ins Feld führst. Emotionen kann man konstatieren, aber weniger diskutieren.

 

Genau

bearbeitet von ThomasB.
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