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Wie eine Minderheit versucht eine Mehrheit zu unterdrücken


Der Geist

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Allerdings geht es darum garnicht, es geht darum, das Menschen die Wahl genommen wird, selbst zu entscheiden, ob sie palliativmedizinisch behandelt werden wollen oder nicht, oder ob sie passive oder aktive Sterbehilfe erhalten wollen.

 

Das stimmt nicht. Selbstverständlich kann jeder auch palliativmedizinische Maßnahmen verweigern, diese sind Angebote, die niemandem aufgezwungen werden. Auch die Anwendung lebensverlängernder Maßnahmen kann jeder verweigern (=> "passive Sterbehilfe"). Aktive Sterbehilfe heisst, dass ein anderer in Anspruch genommen wird, um jemanden, der sterben will, aktiv zu töten - und das geht in der Tat (noch) nicht.

 

(Das Problem mit der fehlenden oder unzureichenden Patientenverfügung und der Ermittlung des mutmaßlichen Patientenwillens lasse ich jetzt bewusst aussen vor).

bearbeitet von Julius
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NIEMAND spricht Sterbenden die Würde ab,

 

Doch. Du. Hier z.B.

 

Weißt du, wie man sich fühlt, wenn einen ein geliebter Mensch immer wieder mit einer von Schmerzensschreien heiseren Stimme anfleht, doch bitte endlich sterben zu dürfen ?

 

Ja. Weiß ich.

 

Und ich weiß auch, wie sich die Kinder meiner Schwiegermutter gefühlt haben (mit einem bin ich schließlich verheiratet), als sie vor kurzem unterschrieben haben, dass die Ärzte lebenserhaltende medizinische Maßnahmen einstellen dürfen, wenn sie nur die Verlängerung, nicht aber die Besserung des Zustands bewirken. Die aktive Beendigung des Lebens ist aber ein Schritt über eine Grenze, die Menschen nicht ziehen können.

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Nein, im Ernst:Ich will niemandem etwas vorschreiben, sondern ich bestreite, dass es in die Kompetenz des Staates gehört, Umstände zu definieren, unter denen man einen Menschen straffrei töten darf.

 

Das kannst du bestreiten, ändert aber nichts daran, dass das selbstverständlich zur Kompetenz des Staates gehört und seit jeher gehört hat. Eine kleine, willkürliche Auswahl:

 

 

 

§ 63 PolG NW

 

Allgemeine Vorschriften für den Schusswaffengebrauch

 

(2) Schusswaffen dürfen gegen Personen nur gebraucht werden, um angriffs- oder fluchtunfähig zu machen. Ein Schuss, der mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tödlich wirken wird, ist nur zulässig, wenn er das einzige Mittel zur Abwehr einer gegenwärtigen Lebensgefahr oder der gegenwärtigen Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der körperlichen Unversehrtheit ist.

 

 

 

</h3>

§ 32 StGB Notwehr

 

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

 

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

 

 

 

<h3 style="margin-bottom: 10px; margin-top: 25px;">

§ 35 StGB Entschuldigender Notstand

 

(1) Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld. Dies gilt nicht, soweit dem Täter nach den Umständen, namentlich weil er die Gefahr selbst verursacht hat oder weil er in einem besonderen Rechtsverhältnis stand, zugemutet werden konnte, die Gefahr hinzunehmen; jedoch kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden, wenn der Täter nicht mit Rücksicht auf ein besonderes Rechtsverhältnis die Gefahr hinzunehmen hatte.

 

 

 

 

Deine These, das sei nicht Aufgabe des Staates, ist angesichts dessen unhaltbar. Der Staat, der Tötungen bestraft, muss natürlich auch die Bedingungen festlegen, unter denen Tötungen ausnahmsweise straffrei bleiben.

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Das liegt aber vor allem daran, dass nur noch 0,001 % der Bevölkerung mit dem Kremieren ein religiöses Problem haben. Selbst der CIC hat nichts mehr grundsätzlich gegen die Leichenverbrennung.

 

Was mich am geschilderten Fall störte, das war der Automatismus: Wenn nichts anderes verfügt wurde, dann wird so verfahren. Dass es eine Doppelgrabstätte gibt, in der schon der heemann liegt, spielte keine Rolle. Aber das ist ein anderes Thema.

 

Ansonsten fällt aber auf, dass die Verbotsbefürworter* allein mit der Missbrauchsgefahr einer Sterbehilferegelung argumentieren. Wer argumentiert, dass ein eigentlich legitimer Freiheitsgebrauch zu unterbleiben habe, weil er zu große Gefahren für Missbrauch berge, muss eine große Argumentationslast schultern. M.E. gelingt euch das nicht.

 

* Gegner der Sterbehilfe ist m.E. das falsche Wort, denn wer Sterbehilfe nicht gut findet, kann ja auf sie verzichten. Ihr aber wollt mehr, ihr wollt, dass niemand Sterbehilfe in Anspruch nehmen kann.

 

Ich bin kein grundsätzlicher Gegner der Sterbehilfe, gerade weil ich die Grenzen für sehr unklar halte. Ich kann mit passiver Sterbehilfe leben, ich bin mir über den Punkt, an dem sie in aktive umschlägt, durchaus nicht im klaren, und auch das beunruhigt mich nicht.

 

Die Wahrnehmung von Freiheitsrechten setzt indes innere und äußere Freiheit voraus, und ich sehe hier schon eine Pflicht des Staates, diese zu garantieren, soweit er das kann. Da ich an dieser inneren und äußeren Freiheit bisweilen Zweifel hege, scheinen mit Schutzmaßnahmen hier sinnvoll zu sein. wie man die dann ausgestaltet, das ist eine andere Frage.

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Deine These, das sei nicht Aufgabe des Staates, ist angesichts dessen unhaltbar.

Richtig. Ich hatte vergessen, dass Sterbende und Schwerkranke ganz gefährliche Angreifer sind, gegen die man sich zur Wehr setzen muss. Wie dumm von mir.

 

*zurstrafeindentischbeiß*

bearbeitet von ThomasB.
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Wenn aber der Druck weiter steigt, dann sehe ich schon in einer solchen Situation eines Tages die Frage aufkommen, ob nicht der Sohn hier eventuell mit seiner Anfrage an das Gericht weitere Kosten verursacht haben könnte. Muss die Kasse das denn dann noch bezahlen?

 

Weitergedacht: Wäre es nicht möglich, einen günstigeren KV-Tarif dem anzubieten, der schriftlich seine Einwilligung gibt, ab 65 nicht mehr reanimiert zu werden? Oder auf andere Leistungen zu verzichten (keine Chemo nach 70)? Das alles wäre ja freiwillig.

Das ist so eine Art "Slippery Slope"-Argument: Wenn man erst einmal Sterbehilfe legalisiert, dann kommt man auf einen Abhang zu rutschen, an dessen Ende man gar nicht will. Ich bin meist kein Fan dieser Art von Argumenten, aber in deisem Fall muss man es wohl Ernst nehmen. Wenn das Leben erst einmal zur Verfügungsmasse gehört, ist es wohl unvermeidlich, dass diese Verfügungsmasse auch nach kommerziellen Gesichtspunkten optimiert wird.

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Deine These, das sei nicht Aufgabe des Staates, ist angesichts dessen unhaltbar.

Richtig. Ich hatte vergessen, dass Sterbende und Schwerkranke ganz gefährliche Angreifer sind, gegen die man sich zur Wehr setzen muss. Wie dumm von mir.

 

*zurstrafeindentischbeiß*

 

Es ist nicht meine Schuld, wenn du das eine schreibst, aber (vielleicht?) etwas anderes meinst. Du hast behauptet, der Staat sei nicht kompetent, die Gründe für straffreies Töten zu definieren. Dem bin ich entgegengetreten. Wenn du das anders verstanden haben wolltest, solltest du die Schuld nicht bei mir suchen.

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Es gibt bei den Sterbehilfegegnern anscheinend zwei Hauptargumente:

1. Es ist stets verwerflich, anderen dabei zu helfen, ihr Leben zu beenden.

2. Mißbrauchsgefahr.

 

Welches davon ist das ausschlaggebende?

bearbeitet von Merkur
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Wenn aber der Druck weiter steigt, dann sehe ich schon in einer solchen Situation eines Tages die Frage aufkommen, ob nicht der Sohn hier eventuell mit seiner Anfrage an das Gericht weitere Kosten verursacht haben könnte. Muss die Kasse das denn dann noch bezahlen?

 

Weitergedacht: Wäre es nicht möglich, einen günstigeren KV-Tarif dem anzubieten, der schriftlich seine Einwilligung gibt, ab 65 nicht mehr reanimiert zu werden? Oder auf andere Leistungen zu verzichten (keine Chemo nach 70)? Das alles wäre ja freiwillig.

Das ist so eine Art "Slippery Slope"-Argument: Wenn man erst einmal Sterbehilfe legalisiert, dann kommt man auf einen Abhang zu rutschen, an dessen Ende man gar nicht will. Ich bin meist kein Fan dieser Art von Argumenten, aber in deisem Fall muss man es wohl Ernst nehmen. Wenn das Leben erst einmal zur Verfügungsmasse gehört, ist es wohl unvermeidlich, dass diese Verfügungsmasse auch nach kommerziellen Gesichtspunkten optimiert wird.

Das war so ziemlich genau der Punkt, mit dem Edith diese Debatte hier angestoßen hat.

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Niemand braucht sich davor zu fürchten, dass der Zug zur Sterbehilfe tatsächlich eingebremst werden könnte. Ganz im Gegenteil. Sie wird massiv unterstützt und promotet werden. Etwas anderes lässt weder das Gesundheitsbudget zu noch die quantitativen Möglichkeiten der Hospiz-Versorgung, noch die demographische Entwicklung.

 

Im Hinblick auf die letzten Vorgänge in Belgien scheint man auch von dem völlig unlogischen Schluss abzukommen, dass nur schwerkrankes Leben nicht mehr als "lebenswert" angesehen wird. Die Freiheitseinschränkung reicht auch.

 

Allerdings ist mir rätselhaft, wieso man meint, überhaupt ein Mitspracherecht zu haben, was jemand anderer als lebenswert ansieht. Das ist doch schließlich seine individuelle Entscheidung.

 

Warum ein Mensch, der wegen Liebeskummer oder Firmenpleite oder aus sonst einem Grund nicht mehr leben will, diskriminiert wird und seinem Leben unbeholfen und unschön mit der Gefahr gerettet zu werden, Selbstmord begehen muss, verstehe ich nicht ganz.

 

Einzuschränken ist nur die Möglichkeit, die einschlägigen Ressourcen in Anspruch zu nehmen und andere damit aus dem Leben zu befördern.

 

Also ich plädiere dafür, Giftcocktails beim Bezirksgericht zu lagern und jeder Mensch kann (wenigstens am Amtstag) gebührenfrei und unter Nachweis der Identität einen solchen zu gerichtlichem Protokoll beantragen und ist dann nur verpflichtet, ihn unter gerichtlicher Aufsicht zu konsumieren.

 

Das Gericht hätte die Möglichkeit, ihn vorher noch bei der Abfassung eines Testaments anzuleiten, wenn er das wünscht, die Leiche fachgerecht entsorgen zu lassen, auf kurzem Weg alle weiteren behördlichen Verständigungen zu veranlassen und auch gleich die Verlassenschaftsabhandlung zu beginnen.

Ich hoffe,es ist Satire.

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Jetzt werfe ich mal die Frage in die Runde, die ich schon lange habe, aber nie Gelegenheit hatte, sie zu stellen:

 

Es gibt gibt ja nun Leute, die hängen an ihrem Hund mehr als an ihrer Frau oder ihren Kindern, oder gar an ihrem Großvater.

 

Wenn nun deren Hund alt und schwach wird, und irgendwann auch noch krank, womöglich Schmerzen hat, dann empfinden sogar solche massiven Hundeliebhaber es als ein Gebot des Mitleids, diesen armen Hund zu erlösen, und ihn einschläfern zu lassen. Leute, die den Großvater mehr lieben als den Hund, tun das sowieso. Sogar eine besonders oberfromme katholische Bloggerin, die sonst vehement gegen jede Art von Sterbehilfe kämpft, hat jüngst ihren Hund einschläfern lassen, den sie, wie man auf Bildern sehen konnte, heiß und innig liebte.

 

Nun die Frage: Warum ist es dem Hund gegenüber ein Gebot der Liebe und des Mitleids, ihn einschläfern zu lassen, dagegen ist es dem Großvater gegenüber, den man wahrscheinlich mehr liebt als seinen Hund, "unmenschlich" oder "grausam" oder sogar "unrecht"? Welchen Grund gibt es, den eigenen geliebten Großvater grausamer zu behandeln als den eigenen Hund?

Meiner Meinung nach hinkt der Vergleich.

Meistens lebe ich mit meinem Großvater auch länger zusammen als mit meinem Hund, und meistens rede ich mit meinem Großvater- udn der antwortet auch, und zwar auf "menschisch". Dadurch entsteht eine andere Beziehung als zu Hund. Oder zur Katze, und du kannst mir glauben, dass ich meinen Kater sehr geliebt habe.

Außerdem haben Hunde und Katzen , soweit wir wissen, keine Vorstellung von Sterblichkeit. Auch das macht eienn Unterscheid aus.

Und als Mensch finde ich, ist meine Beziehung zu einem anderen Menschen eben eine andere als die zu einem Tier- völlig unabhängig davon, dass ich meinem Haustier akut enger verbunden bin als manchen Mitmenschen. Ein Mensch ist und bleibt ein Mensch.

bearbeitet von mn1217
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Außerdem haben Hunde und Katzen , soweit wir wissen, keine Vorstellung von Sterblichkeit. Auch das macht eienn Unterscheid aus.

Und als Mensch finde ich, ist meine Beziehung zu einem anderen Menschen eben eine andere als die zu einem Tier- völlig unabhängig davon, dass ich meinem Haustier akut enger verbunden bin als manchen Mitmenschen. Ein Mensch ist und bleibt ein Mensch.

Willst du damit sagen, Tierbesitzer lassen ihre Tiere einschläfern, weil sie sie nicht so sehr lieben wie den Opa?

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Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass die finanziellen Voraussetzungen zuzüglich der staatlichen Entwicklung nicht dazu zwingen, ein Klima zu schaffen, in dem es gesellschaftlich indiskutabel ist, gerade die mit schwerer Krankheit verbundenen Gesundheitskosten der Allgemeinheit aufzubürden? (Statistisch ist das letzte Lebensjahr das teuerste, und das weiß man!)

Einspruch!

Intensivmedizin ist ein Riesengeschäft. Und Riesengeschäfte läßt sich die mächtige Gesundheitslobby nicht wegnehmen. Gerade weil das letzte Lebensjahr statistisch den höchsten Ertrag für Pharma und Medtech verspricht, gibt es hier eine Konzentration von Angeboten, deren Nutzen sich weniger am Wohle des Patienten, als vielmehr am Profit orientiert. Da wird der Patient schnell zum Opfer der Deckungsbeitragsrechnung.

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Derjenige, der diese Entscheidung einmal für mich treffen muss, wird dieses Problem aber womöglich haben, falls es sich stellt.

 

Und dann ist zu hoffen, das er dies in aller Freiheit und ohne jeden Druck entscheiden wird.

 

Im übrigen - das hat nun in der Tat anekdotische Relevanz - sind entsprechende Vorfestlegungen mit einer gewissen Unsicherheit behaftet. Mir steht ein Fall vor Augen, in dem der Betroffene in mehreren Patientenverfügungen festgelegt hatte, man solle ihn auf keinen Fall künstlich am Leben erhalten. Nun kam es zu einer Situation, in der er eben dieser Ernstfall eintrat. Er wurde beatmet, die Prognose war ungünstig. Der Sohn - bestellt, dies zu entscheiden - beantragte bei Gericht die Einwilligung in das Abschalten der Geräte. Es lag alles vor, es war alles klar.

 

Die Richterin begab sich also zur Anhörung zum Betroffenen und legte ihm dar, was zu entscheiden sei und ob er dies so wolle. Das Kopfschütteln war derart eindeutig, dass keine Genehmigung erteilt werden konnte.

 

Es geht mir hier nicht um die steile These, jeder werde schon so am Leben hängen, dass man andere Wünsche nicht ernst nehmen könne noch dürfe. Mir geht es um die Frage, wie Gesellschaft und Kostenträger auf Dauer mit solchen Situationen umgehen. Schon jetzt müssen wir gut aufpassen, dass solche Entscheidungen unabhängig vom Kostendruck bleiben - und noch sind die Hürden hoch genug, dass die Kassen zumindest nicht offen vorgehen.

 

Wenn aber der Druck weiter steigt, dann sehe ich schon in einer solchen Situation eines Tages die Frage aufkommen, ob nicht der Sohn hier eventuell mit seiner Anfrage an das Gericht weitere Kosten verursacht haben könnte. Muss die Kasse das denn dann noch bezahlen?

 

Weitergedacht: Wäre es nicht möglich, einen günstigeren KV-Tarif dem anzubieten, der schriftlich seine Einwilligung gibt, ab 65 nicht mehr reanimiert zu werden? Oder auf andere Leistungen zu verzichten (keine Chemo nach 70)? Das alles wäre ja freiwillig.

 

Und - wenn ich den Vergleich ziehen darf: Es wurde ja nun lange über die Frage gestritten, ob kremieren von Leichen zulässig sein soll (für meinen Teil ist mir egal, ob man mich vergräbt, verbrennt oder ausstopft). Wer nun in Bamberg ohne Anghörige stirbt, der wird verbrannt und anonym beigesetzt. Der Stadt ist alles andere zu teuer oder zu viel Arbeit (bei einer Betreuten von mir hätte die Stadt nicht einmal bezahlen müssen).

 

Wir sprechen aus unterschiedlichen Positionen und von unterschiedlichen Annahmen aus.

Für jemanden zu entscheiden kann immer passieren. Als meine Mutter vor ca 12 Jahren gestorben ist, bat ich in den letzten Tagen die Ärzte zu gewährleisten, dass sie keinen Schmerzen haben sollte. Daraufhin die Feststellung, dass natürlich die höhere Schmerzmittelgabe dazu führen könne, dass der sichere Sterbeprozess sich beschleunige, ob ich damit einverstanden sei. Ich habe bejaht und die Mutter ist nach wenigen Tagen Nächten (die ich an ihrem Bett verbracht habe), friedlich entschlafen.

 

Und auch bei meiner Patientenverfügung die ich mit Hilfe dreier Ärzte (einer davon ist Arzt und Priester) verfasst habe, kann es meiner Frau und den Söhnen passieren, dass sie um ihr Einverständnis gebeten werden.

 

Ich halte es angesichts der Erlaubtheit passiver bzw indirekter Sterbehilfe für einen unseriösen Etikettenschwindel vor Grenzfällen die Augen zu verschließen.

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Ich denke, dass unser Kulturkreis ein extrem verkrampftes Verhältnis zum Tod hat.

Oh ja!
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Wenn aber der Druck weiter steigt, dann sehe ich schon in einer solchen Situation eines Tages die Frage aufkommen, ob nicht der Sohn hier eventuell mit seiner Anfrage an das Gericht weitere Kosten verursacht haben könnte. Muss die Kasse das denn dann noch bezahlen?

 

Weitergedacht: Wäre es nicht möglich, einen günstigeren KV-Tarif dem anzubieten, der schriftlich seine Einwilligung gibt, ab 65 nicht mehr reanimiert zu werden? Oder auf andere Leistungen zu verzichten (keine Chemo nach 70)? Das alles wäre ja freiwillig.

Die übliche katholische Masche für den Fall dass sich unliebsame Meinungen durchsetzen die Apokalypse an die Wand zu malen. In unserem Fall gefallen sich Edith und Chrysologus als Horrorpropheten.

 

Weitergedacht: Wäre es nicht möglich, einen günstigeren KV-Tarif dem anzubieten

 

Möglich ist alles, man sollte aber fragen was wahrscheinlich ist....und man sollte auch bei einem Kanonisten davon ausgehen, dass er schon etwas von der Sittenwidrigkeit von Vertragsklauseln gehört hat. :facepalm:

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Die übliche katholische Masche für den Fall dass sich unliebsame Meinungen durchsetzen die Apokalypse an die Wand zu malen.

Ach so. Dann hast Du natürlich Recht. Übliche katholische Maschen sollte man auf keinen Fall tolerieren.

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Die übliche katholische Masche für den Fall dass sich unliebsame Meinungen durchsetzen die Apokalypse an die Wand zu malen. In unserem Fall gefallen sich Edith und Chrysologus als Horrorpropheten.

 

"Wehret den Anfängen!" gilt natürlich nicht für Alte, Schwache und Behinderte.

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Weitergedacht: Wäre es nicht möglich, einen günstigeren KV-Tarif dem anzubieten, der schriftlich seine Einwilligung gibt, ab 65 nicht mehr reanimiert zu werden? Oder auf andere Leistungen zu verzichten (keine Chemo nach 70)? Das alles wäre ja freiwillig.
blöde frage - aber was ist/wäre schlimm daran?
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Weitergedacht: Wäre es nicht möglich, einen günstigeren KV-Tarif dem anzubieten, der schriftlich seine Einwilligung gibt, ab 65 nicht mehr reanimiert zu werden? Oder auf andere Leistungen zu verzichten (keine Chemo nach 70)? Das alles wäre ja freiwillig.
blöde frage - aber was ist/wäre schlimm daran?

Weil das irreversibel gestaltet sein müsste um sinnvoll zu sein.

Und das ist nach dt. Recht sittenwidrig und damit nichtig.

 

Ich muss übrigens sagen, dass ich fand, dass die "Sterbezentren" das einzige warn, das mir in der Welt von Soylent Green gut und nachahmenswert schien.

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Ich dachte, dass ich die Generation, die mich nur noch als Kostenfaktor wahrnimmt, nicht mehr erleben werde. Falsch gedacht.

Die Feinabstimmung hat man sich zukünftig wohl so vorzustellen:

Passwort vergessen? Dement! Abdecken!

 

P.S. Was machen eigentlich Vegetarier in der Soylent Green Epoche?

bearbeitet von teofilos
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Weitergedacht: Wäre es nicht möglich, einen günstigeren KV-Tarif dem anzubieten, der schriftlich seine Einwilligung gibt, ab 65 nicht mehr reanimiert zu werden? Oder auf andere Leistungen zu verzichten (keine Chemo nach 70)? Das alles wäre ja freiwillig.
blöde frage - aber was ist/wäre schlimm daran?

 

Diesseits der Frage nach der Sittenwidrigkeit: Ich erlebe in meiner Arbeit als rechtlicher Betreuer verhältnismäßig viele auch junge Menschen, die ihre Verhältnisse nicht so recht übersehen und wohl auch oft nicht übersehen können. Überschuldungen beginnen recht häufig mit Handyverträgen, die man dann doch nicht bedienen kann, weil man zwar mit 40€ in der Woche (naxch Miete, Handy, Strom) sein Essen bezahlen kann, aber es langt dann doch nicht für Kleidung etc.

 

Und die wenigsten haben auch nur eine vage Vorstellung von ihrem Leben im Alter - ich hege Zweifel, ob man sich frühzeitig derart festlege kann.

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Ich dachte, dass ich die Generation, die mich nur noch als Kostenfaktor wahrnimmt, nicht mehr erleben werde. Falsch gedacht.

Dummes gelaber das die wesentlichen Motive hinter der Ermöglichung der Euthanasie verzerrt.

 

 

P.S. Was machen eigentlich Vegetarier in der Soylent Green Epoche?

Soylent red ist aus Getreideschrot, soylent blue habe ich vergessen.

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Ich dachte, dass ich die Generation, die mich nur noch als Kostenfaktor wahrnimmt, nicht mehr erleben werde. Falsch gedacht.

Dummes gelaber das die wesentlichen Motive hinter der Ermöglichung der Euthanasie verzerrt.

 

 

Sicher, sicher. Keine Angst, ich nehme Dich auch nicht als Garant für den Schutz meiner Interessen im Alter wahr. Wesentliche Motive Deiner favorisierten Euthanasiefabriken a la Soylent Green dürfte sein, dass das arme Gesocks endlich von der Strasse kommt.

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