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Wiedereintritt in die katholische Kirche, Voraussetzungen?


Wunibald

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Hör auf mit deutschen Beamten und derartigen Dingen ...

 

Falsche Adresse. Den deutschen Beamten und derartige Dinge hat Katharer ins Spiel gebracht. Deutsche Beamte und derartige Dinge brauchen Sinti und Roma auch nicht nach der Konfession zu fragen, die meinen zu "wissen", dass alle Roma rk sind. Letzten Mai hat er sie im Fernsehen beim Wallfahren in Südfrankreich gesehen.

bearbeitet von Julius
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Hör auf mit deutschen Beamten und derartigen Dingen, ich halte das was Katharer schreibt, für sehr plausibel.

 

"Religion?" - "Christ"

"jaja, katholisch oder evangelisch?" - "orthodox"

"russisch oder griechisch?" - "äh, nein, nicht russisch"

Zack, war die ganze Familie als griechisch-orthodox eingetragen, die erheben zum Glück keine Kirchensteuer.

Tatsächlich sind sie orientalische Christen aus dem Irak.

 

Werner

Dazu passt das mein Schatz, als sie nach Deustchland kam, plötzlich evangelisch statt russisch-orthodox war

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Nachdem ich diesen Thread vom Zaun gebrochen habe, werde ich mich, wenn es mir zeitlich ausgeht, in den nächsten Tagen wohl in Can. 1331 ff. ein bisschen einlesen und nochmals meinen Senf dazu geben. Mir gibt jedoch jetzt schon zu denken, dass der verlorene Sohn, der statt der Trebern für die Säue doch lieber Kalbsbraten essen wollte, vom Vater nicht hochnotpeinlich befragt wurde, ob seine Reue nun echt sei oder er nur ohne innere Umkehr den auf Speisekarte festgesetzten Preis = Kirchensteuer bezahlen wolle. Momentan verstehe ich das hinter allem stehende System jedoch noch nicht.

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Die Grenze zur Simonie ist hier zumindest in Sicht. (Aus der Somonie eine Simonie gemacht)

bearbeitet von Chrysologus
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Die Grenze zur Somonie ist hier zumindest in Sicht.

 

?????

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i und o loegen dorekt beoeonander, ider si ähnloch...

 

Werner

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Ja ja, haltet ihr Mittelfranken mal wieder gegen mich armen Migranten zusammen....

 

von wegen Mittelfranken, hast du uns mit MartinO verwechselt?

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Ja ja, haltet ihr Mittelfranken mal wieder gegen mich armen Migranten zusammen....

 

von wegen Mittelfranken, hast du uns mit MartinO verwechselt?

 

Nein - ich verwechselte nur Mittel- mit Unterfranken....

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Ich habe nach wie vor meine Probleme, einen "Wieder"-Eintritt in die katholische Kirche, deren Mitglied man unwiderruflich durch die Taufe geworden ist, von der Genehmigung des Pfarrers nach einem positiv verlaufenen Pastoralgespräch abhängig zu machen.

 

Mir leuchtet aber ein, dass die Austrittserklärung als Abfall vom Glauben angesehen wird, der die Exkommunikation nach sich zieht. Die Diskussion zu "Austritt aus der Glaubensgemeinschaft oder nur aus der Kirchensteuergemeinschaft" kann man hier insoweit beiseite lassen. Diese Tatstrafe kann aufgehoben werden. Bedarf es hierzu eigentlich eines Antrags? (Ich kann mir schlecht vorstellen, dass die Pius-Bischöfe einen solchen gestellt haben.) Wer hebt die Exkommunikation auf? Kann das jeder x-beliebige Pfarrer, der nach Beichte und erklärter Reue von der Sünde des Glaubensabfalls losgesprochen hat oder bedarf er dazu einer ausdrücklichen Vollmacht durch seinen Bischof, sei es generell erteilt oder nur für den Einzelfall?

 

Wenn das so ist und man das Verlangen nach Wiedereintritt ansieht als Feststellung, dass man (nach wie vor) Mitglied der katholischen Kirche ist und nun auch nicht mehr exkommuniziert ist, dann sehe ich keinen wirklichen Widerspruch mehr, wenn der Pfarrer hier kritisch nach den Gründen fragt.

 

Dann verstehe ich auch, warum Chrysologus hier die Grenze zur Simonie in Sichtweite sieht, wenn man mit dem Aufnehmen der Kirchensteuerzahlung sich trotz bestehender Exkommunikation die Spendung von Sakramenten erkaufen will.

bearbeitet von Wunibald
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Konsequent wäre es, wenn sich jeder, der z. B. sagt "ach, ich bin ja auch nur wegen Tante Trude/weil ich mal Pate sein will/ aus Gewohnheit noch nicht ausgetreten" automatisch die Exkommunikation wegen Glaubensabfall zuzieht. Solange das nicht der fall ist, ist es Unfug, jedem, der austritt, automatisch (!) Glaubensabfall zu unterstellen und ihn zu exkommunizieren.

 

Werner

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bedarf er dazu einer ausdrücklichen Vollmacht durch seinen Bischof, sei es generell erteilt oder nur für den Einzelfall?

ja, für den Einzelfall. Da gibt es ein Formular dafür. Muß Pfarrer ausfüllen (wir beide haben das damals gemeinsam ausgefüllt, mein Pfarrer und ich), dann muß Pfarrer das einschicken an das Ordinariat, dann kommt die Erlaubnis vom Ordinariat, daß der wiedereintretende Pfarrer den WIedereintrittswilligen wiedereintreten darf.

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Das Thema Kirchenaustritt hat größere Tagungen, viele Kolleginnen und Kollegen, die Bischofskonferenz, die Nuntiatur, den Vatikan und die Öffentlichkeit lange, gründlich und ohne klares Ergebnis beschäftigt, zumindest was die theoretische Begründung der aktuellen Praxis angeht. Ich möchte dennoch versuchen, eine mögliche Begründung zu skizzieren:

 

C.222 § 1 CIC stellt die Pflicht der Gläubigen fest, den kirchlichen Betrieb zu finanzieren. Subventiones rogatae werden diese Gelder an anderer Stelle des Codex genannt, erbetene Unterstützungen. In Deutschland wird dies in Form der Kirchensteuer praktiziert. Wer nun erklärt, dieselbe nicht mehr zahlen zu wollen, dem kann ein Verstoß gegen diese Pflicht unterstellt werden, zugleich interpretiert man die Austrittserklärung als die Kundgabe des Wunsches, fürderhin mit der Kirche nichts mehr zu tun haben zu wollen.

 

Ob dies nun ein schismatischer Akt ist, und ob man den Menschen Apostasie unterstellen kann, daran bestehen erhebliche Zweifel. In jedem Fall werden in keinem Fall Exkommunikationsdekrete ausgefertigt, auch wenn die bestehende Praxis auf die Fiktion eines schismatischen oder apostatischen Aktes hindeutet. Dass man aber diesseits der Sakramentenfrage denen, die mit der Kirche nichts zu tun haben wollen, auch das Recht abspricht, in der Kirche Aufgaben zu übernehmen, halte ich hingegen für stringent. Eine entsprechende Regelung ist im Kodex nicht zu finden, weil sich dort keine Bestimmungen finden, die nur in einzelnen wenigen Ländern eine Basis haben. In den meisten Staaten kann man bekanntlich nicht aus der Kirche austreten, weil es dort keine Kirchensteuer gibt.

 

Da man davon ausgeht, dass die Menschen nicht leichtfertig aus der Kirche austreten, scheint mir ein primär seelsorgerisches Gespräch anläßlich der Wiederaufnahme durchaus angebracht zu sein. Dies sollte keine peinliche Befragung sein, es geht zum einen um die Klärung der Motive (hier sollte man nicht zu skrupulös sein, dass es da Ausnahmen gibt, steht auf einem anderen Blatt). zum anderen aber auch schlicht um den verwaltungspraktischen Teil, der Staat verlangt eine amtliche Mitteilung über die Aufnahme, und dazu benötigt man ein paar Daten, auch müssen die kirchlichen Matrikel der neuen Situation angepasst werden.

 

Zusätzlich zur fiskalischen Frage steht aber auch die Frage im Raum, ob sich hier jemand eine Exkommunikation als Tatstrafe zugezogen haben könnte. Die Lösung von Exkommunikationen obliegt zumeist dem Ortsordinarius, der daher angegangen werden muss, sie erfolgt in der Regel ad cautelam, man hebt sie auf für den Fall, dass es sie gibt, damit ist deutlich, dass es durchaus nicht sicher ist, ob jemand exkommuniziert war oder nicht.

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Herzlichen Dank für die ausführliche Antwort; alle Klarheiten sind beseitigt. :)

 

Wagner zu Faust und Wunibald zu Chrysologus:

Mit Euch, Herr Doktor, zu spazieren,

Ist ehrenvoll und ist Gewinn; :winke:
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Konsequent wäre es, wenn sich jeder, der z. B. sagt "ach, ich bin ja auch nur wegen Tante Trude/weil ich mal Pate sein will/ aus Gewohnheit noch nicht ausgetreten" automatisch die Exkommunikation wegen Glaubensabfall zuzieht. Solange das nicht der fall ist, ist es Unfug, jedem, der austritt, automatisch (!) Glaubensabfall zu unterstellen und ihn zu exkommunizieren.

 

Werner

Erhebliche Rechtsfolgen allein am Hörensagen festzumachen gilt Juristen aber zurecht als ibäh

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Konsequent wäre es, wenn sich jeder, der z. B. sagt "ach, ich bin ja auch nur wegen Tante Trude/weil ich mal Pate sein will/ aus Gewohnheit noch nicht ausgetreten" automatisch die Exkommunikation wegen Glaubensabfall zuzieht. Solange das nicht der fall ist, ist es Unfug, jedem, der austritt, automatisch (!) Glaubensabfall zu unterstellen und ihn zu exkommunizieren.

 

Werner

Erhebliche Rechtsfolgen allein am Hörensagen festzumachen gilt Juristen aber zurecht als ibäh

 

Erhebliche Rechtsfolgen an Unterstellungen festzumachen aber doch hoffentlich ebenso.

 

Werner

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Schließt Du von Dir auf andere? Wäre das so, wenn Du der deutsche Beamte wärest?

Irren ist menschlich und auch deutsche Beamte sind nur Menschen.

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Hör auf mit deutschen Beamten und derartigen Dingen, ich halte das was Katharer schreibt, für sehr plausibel.

 

"Religion?" - "Christ"

"jaja, katholisch oder evangelisch?" - "orthodox"

"russisch oder griechisch?" - "äh, nein, nicht russisch"

Zack, war die ganze Familie als griechisch-orthodox eingetragen, die erheben zum Glück keine Kirchensteuer.

Tatsächlich sind sie orientalische Christen aus dem Irak.

 

Werner

Dazu passt das mein Schatz, als sie nach Deustchland kam, plötzlich evangelisch statt russisch-orthodox war

 

Na, die Hauptsache ist doch das dein Schatz jetzt Kirchensteuer zahlt und wenn dies vielleicht nicht an die russisch-orthodoxe Kirche möglich ist, dann halt an eine andere christliche.

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Das Thema Kirchenaustritt

tschuldigung.

 

ist nicht das Thema dieses Threads "Wiedereintritt"?

 

 

Aber Peter, was muss man tun, um wieder einzutreten?

Richtig, erstmal austreten!

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Das Thema Kirchenaustritt

tschuldigung.

 

ist nicht das Thema dieses Threads "Wiedereintritt"?

 

 

Aber Peter, was muss man tun, um wieder einzutreten?

Richtig, erstmal austreten!

 

da hast Du recht :)

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Konsequent wäre es, wenn sich jeder, der z. B. sagt "ach, ich bin ja auch nur wegen Tante Trude/weil ich mal Pate sein will/ aus Gewohnheit noch nicht ausgetreten" automatisch die Exkommunikation wegen Glaubensabfall zuzieht. Solange das nicht der fall ist, ist es Unfug, jedem, der austritt, automatisch (!) Glaubensabfall zu unterstellen und ihn zu exkommunizieren.

 

Jo mei.

Ich halte das für eine der grundlegenden Schwächen und Konstruktionfehler des Kirchenrechts, die sogenannten automatischen Tatstrafen.

Sowas darf's nicht geben. Einer Strafe hat prinzipiell ein Erhebung voranzugehen, gefolgt von einem Rechtsverfahren und einem Urteil.

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Evangelist Lukas

Kirchenaustritt zieht zwar wohl die automatische Exkommunikation nach sich, aber kann man jemandem, der durch die Taufe für immer Mitglied der katholischen Kirche geworden ist, den Wiedereintritt verweigern?

Ich sehe es als einen Geistigen (schreib groß!) Prozess!

Die Voraussetzung ist für mich den Kirchensteuer bzw. die Unterstuzung dafür abzuschaffen.

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Das Thema Kirchenaustritt

tschuldigung.

 

ist nicht das Thema dieses Threads "Wiedereintritt"?

 

 

Aber Peter, was muss man tun, um wieder einzutreten?

Richtig, erstmal austreten!

 

 

 

ja.

 

Peter.

bearbeitet von Elima
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