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Aktuelle Diskussion um Zulassung von Nicht-Katholiken zur Kommunion


Studiosus

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Unstimmigkeiten innerhalb der Deutschen Bischofskonferenz über die Zulassung protestantischer Ehepartner zur Kommunion

 

https://www.ksta.de/politik/zerwuerfnis-ueber-kommunion-woelki-und-weitere-bischoefe-schicken-brandbrief-an-vatikan-29964580

 

Daraus:

 

Zitat

 

Ohne vorherige Absprache mit dem Vorsitzenden, Kardinal Reinhard Marx, haben sich sieben Bischöfe unter Führung des Kölner Kardinals Rainer Woelki an den Vatikan gewandt. Sie halten eine [...] mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossene pastorale Handreichung für konfessionsverschieden Ehen für unrechtmäßig, da diese aus ihrer Sicht gegen die katholische Glaubenslehre und die Einheit der Kirche verstößt

 

Die Bischofskonferenz überschreitet nach Auffassung der Minderheit ihre Kompetenz [...]

 

Angesichts mehrerer offener dogmatischer und kirchenrechtlicher Fragen bitten die Bischöfe in ihrem Schreiben [...] den Vatikan um Hilfe und um Klärung.

 

Neben Woelki wurde der dreiseitige Brief auch vom Bamberger Erzbischof Ludwig Schick sowie den Bischöfen Konrad Zdarsa (Augsburg), Gregor Maria Hanke (Eichstätt), Wolfgang Ipolt (Görlitz), Rudolf Voderholzer (Regensburg) und Stefan Oster (Passau) unterzeichnet.

 

 

Saluti cordiali, 

Studiosus. 

 

 

 

bearbeitet von Studiosus
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Wozu braucht man eigentlich Bischöfe, wenn die nicht in der Lage sind, so was selbst zu regeln? Dann wird das in Eichstätt halt anders gehandhabt als in München, wo ist das Problem? In ihren Gemeinden handhabt es jeder Pfarrer ja auch so, wie er es für richtig hält.

 

Werner

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Weil Lehramt und Jurisdiktion der deutschen Diözesanbischöfe nicht im luftleeren Raum existieren, sondern an den Primat des Bischofs von Rom, der das Amt der Einheit ausübt, rückgebunden sind. Bischöfe üben ihre Gewalten legitim nur in Einheit mit dem römischen Universalbischof und im Gehorsam zur gesamtkirchlichen Rechtsordnung aus. Ortsordinarien sind keine absoluten Potentaten.

 

Dieser Umstand allein verbietet, dass lokale Bischofskonferenzen eigenmächtig Vorschriften contra doctrinam legemque erlassen. Das hat man offensichtlich auch in Köln verstanden. Der Brief spricht - sofern authentisch wiedergegeben - eine klare Sprache: Das Ansinnen der Bischofskonferenz verstößt gegen die katholische Lehre (häretisch) und gefährdet die Einheit der Kirche (schismatisch). Sonderwege und exklusive Lösungen kann es in Fragen, welche die Lehre der Kirche so unmittelbar betreffen, nicht geben. Das Recht lokaler Bischofskonferenzen, Partikularnormen zu erlassen, lässt sich in diesem Fall schwerlich anwenden. 

 

Allerdings teile ich den Optimismus der Beschwerdeführer nicht. So wie die Dinge in Rom zu stehen scheinen, würde mich eine eindeutige und autoritative Antwort verwundern. Man ist wohl eher daran interessiert verschiedenene - sich gegenseitig ausschließende - pastorale Konzept parallel existieren zu lassen. Siehe die bis dato nicht durch Rom korrigierte Erklärung der kasachischen Bischöfe zum sakramentalen Wesen der Ehe. So kann man diese Konflikte regeln: durch Passivität und Nichteinmischung. Mit Katholizität im eigentlichen Sinne hat das indes nur wenig gemein.

 

 

 

Saluti cordiali, 

Studiosus. 

bearbeitet von Studiosus
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Wenn Rom nicht einschreitet, ist der Beschluss der DBK eben nicht häretisch oder schismatisch, sondern vollkommen rechtgläubig und in Comunio mit Rom stehend. Davon gehe ich aus. Und die Meinung der Minderheit ist es wohl auch.

Also sollte es jeder Bischof für seinen Sprengel so festlegen, wie es ihm richtig erscheint. Das ist das, wozu Bischöfe da sind.

 

Werner

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vor 6 Minuten schrieb Werner001:

Wenn Rom nicht einschreitet, ist der Beschluss der DBK

Laut Kardinal Marx gibt es ja gar einen beschluss, sondern nur einen Entwurf. Und was ich gar nicht verstehe, ist, warum man die Kollegen nicht informieren kann, dass man sich mit einem Problem an Rom wendet. Das ist Umgangsstil, denn ich einfach nur Mist finde.

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Letztlich ist die Frage was ein Bischof ist.

Der Leiter (oder besser: der Hirte) der Ortskirche

oder

Der Hilfsarbeiter des Chefs in Rom

bearbeitet von Frank
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Würde es um die Frage gehen, wann das Lokalfest der Hl. Creszentia von Soltau gefeiert wird oder welchen Farbton die Mozetten des Domkapitels haben sollen, dann würde ich Dir zustimmen. Die Zulassung zur Eucharistie ist hingegen ein gesamtkirchliches Anliegen. Die Ortsordinarien sind hier nur eingeschränkt beschlussfähig. 

 

Aber wie gesagt: Ich erwarte keine eindeutige Antwort. 

 

Über Häresie und Schisma habe ich nicht geurteilt. Ich habe lediglich den Vorwurf des Briefes auf die gebräuchlichen Termini gebracht. Was Rom daraus macht, bleibt abzuwarten.

 

Allerdings halte ich es schon für beachtenswert, wie mehrere deutsche Bischöfe auf das Mehrheitsvotum ihrer Mitbrüder reagieren. Insbesondere was die Wortwahl angeht. Derartige Vokabeln findet man deutscherseits sonst nur vor, wenn es um die FSSPX geht. Ich könnte mir vorstellen, man hat S.E. Müller in dieser Frage konsultiert, ehe man den Brief versandte.

 

 

 

Saluti cordiali, 

Studiosus. 

bearbeitet von Studiosus
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vor 6 Minuten schrieb Werner001:

Wenn Rom nicht einschreitet, ist der Beschluss der DBK eben nicht häretisch oder schismatisch, sondern vollkommen rechtgläubig und in Comunio mit Rom stehend.

Der Schluss ist so nicht ganz richtig - wenn Rom nicht einschreitet, dann erreicht das Tun der DBK eben nicht die Höhe, ab der Rom meint, einschreiten zu müssen. Es ist dann nicht komplett falsch, ob es richtig, ist, das steht auf einem anderen Blatt - vereinbar mit Lehre und Disziplin können auch Dinge sein, die Lehre und Disziplin nicht vollkommen abbilden, oderauch solche, die man aus übergeordneten Gründen eben hin zu nehmen bereit ist.

 

In der Sache - wer mich kennt, den wird es nicht verwundern - meine ich, dass die Protestführer irren. Das ganze ist zunächst einmal keine dogmatische Frage (und hier hat Woelki in der HK schon einmal seine blanke Unkenntnis bewiesen), und es ist auch keine rechtlich eindeutige Frage, denn c. 846 § 4 CIC eröffnet einen Weg, um genau das zu tun, was die Mehrheit der Bischofskonferenz zu tun zu beabsichtigen scheint. Der Empfänger der Eucharistie muss nicht grundsätzlich derselben Kirche angehören wie der Spender.

 

Aber nun warten wir einfach die Klärung ab und sidn gespannt, ob nun Joseph Ratzinger anläßlich der Beerdigung seines Vorgängers etwas dogmatisch wie rechtlich verbotenes getan hat oder nicht.

 

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vor 9 Minuten schrieb Frank:

Letztlich ist die Frage was ein Bischof ist.

Der Leiter (oder besser: der Hirte) der Ortskirche

oder

Der Hilfsarbeiter des Chefs in Rom

 

Ich sehe in beiden Charismen keinen Widerspruch. Im Gegenteil. Das eine bedingt das andere. Der Papst ist der universale Hirte, der Ortsbischof der lokale. Und gibt es Sachverhalte, welche die Kompetenz des einzelnen Bischofs übersteigen, entscheidet der römische Bischof. So nimmt man den Primat des römischen Bischofsstuhles, wie er historisch seit früher Zeit bezeugt ist, ernst.

 

Anstelle des polemischen "Hilfsarbeiters" würde ich von den cooperatores veritatis, den Mitarbeitern an der Wahrheit, sprechen.

 

 

Saluti cordiali, 

Studiosus. 

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3 minutes ago, Studiosus said:

So nimmt man den Primat des römischen Bischofsstuhles, wie er historisch seit früher Zeit bezeugt ist, ernst.

Ja, der Fall ist ein treffliches Beispiel dafür, wie die Legende vom römischen Primat entstanden ist.

Bischöfe, die sich über irgendwelche Dinge nicht einigen konnten, versuchten, den prestigeträchtigen Hauptstadtbischof zu einer Äußerung in ihrem Sinn zu bewegen, und irgendwann hat dieser dann daraus die Legende gestrickt, er sei göttlich berufen, über alle anderen einen Primat auszuüben.

 

Werner

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Can. 844 § 4/CIC 1983

 

Zitat

§ 4. Wenn Todesgefahr besteht oder wenn nach dem Urteil des Diözesanbischofs bzw. der Bischofskonferenz eine andere schwere Notlage dazu drängt, spenden katholische Spender diese Sakramente erlaubt auch den übrigen nicht in der vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehenden Christen, die einen Spender der eigenen Gemeinschaft nicht aufsuchen können und von sich aus darum bitten, sofern sie bezüglich dieser Sakramente den katholischen Glauben bekunden und in rechter Weise disponiert sind.

 

 

Saluti cordiali, 

Studiosus. 

bearbeitet von Studiosus
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vor 51 Minuten schrieb Studiosus:

Weil Lehramt und Jurisdiktion der deutschen Diözesanbischöfe nicht im luftleeren Raum existieren, sondern an den Primat des Bischofs von Rom, der das Amt der Einheit ausübt, rückgebunden sind. Bischöfe üben ihre Gewalten legitim nur in Einheit mit dem römischen Universalbischof und im Gehorsam zur gesamtkirchlichen Rechtsordnung aus. Ortsordinarien sind keine absoluten Potentaten.

 

Dieser Umstand allein verbietet, dass lokale Bischofskonferenzen eigenmächtig Vorschriften contra doctrinam legemque erlassen. Das hat man offensichtlich auch in Köln verstanden. Der Brief spricht - sofern authentisch wiedergegeben - eine klare Sprache: Das Ansinnen der Bischofskonferenz verstößt gegen die katholische Lehre (häretisch) und gefährdet die Einheit der Kirche (schismatisch). Sonderwege und exklusive Lösungen kann es in Fragen, welche die Lehre der Kirche so unmittelbar betreffen, nicht geben. Das Recht lokaler Bischofskonferenzen, Partikularnormen zu erlassen, lässt sich in diesem Fall schwerlich anwenden. 

 

Allerdings teile ich den Optimismus der Beschwerdeführer nicht. So wie die Dinge in Rom zu stehen scheinen, würde mich eine eindeutige und autoritative Antwort verwundern. Man ist wohl eher daran interessiert verschiedenene - sich gegenseitig ausschließende - pastorale Konzept parallel existieren zu lassen. Siehe die bis dato nicht durch Rom korrigierte Erklärung der kasachischen Bischöfe zum sakramentalen Wesen der Ehe. So kann man diese Konflikte regeln: durch Passivität und Nichteinmischung. Mit Katholizität im eigentlichen Sinne hat das indes nur wenig gemein.

 

 

 

Saluti cordiali, 

Studiosus. 
Wichtig ist daß egal wie es ausgeht die Bischöfe sagen jawohl und das tun was der Papst oder von ihm autorisierte Behörden sagen
Auch wenn er sagt stimmt ab es ist eure Entscheidung

 

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vor 52 Minuten schrieb Werner001:

Wenn Rom nicht einschreitet, ist der Beschluss der DBK eben nicht häretisch oder schismatisch, sondern vollkommen rechtgläubig und in Comunio mit Rom stehend. Davon gehe ich aus. Und die Meinung der Minderheit ist es wohl auch.

Also sollte es jeder Bischof für seinen Sprengel so festlegen, wie es ihm richtig erscheint. Das ist das, wozu Bischöfe da sind.

 

Werner

gibt es einen bindenden Beschluß der DBK?

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vor 44 Minuten schrieb ThomasB.:

Laut Kardinal Marx gibt es ja gar einen beschluss, sondern nur einen Entwurf. Und was ich gar nicht verstehe, ist, warum man die Kollegen nicht informieren kann, dass man sich mit einem Problem an Rom wendet. Das ist Umgangsstil, denn ich einfach nur Mist finde.

wie ich  die Amtsführung des Papstes sehe wird die Antwort das berücksichtigen

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vor 35 Minuten schrieb Chrysologus:

Der Schluss ist so nicht ganz richtig - wenn Rom nicht einschreitet, dann erreicht das Tun der DBK eben nicht die Höhe, ab der Rom meint, einschreiten zu müssen. Es ist dann nicht komplett falsch, ob es richtig, ist, das steht auf einem anderen Blatt - vereinbar mit Lehre und Disziplin können auch Dinge sein, die Lehre und Disziplin nicht vollkommen abbilden, oderauch solche, die man aus übergeordneten Gründen eben hin zu nehmen bereit ist.

 

In der Sache - wer mich kennt, den wird es nicht verwundern - meine ich, dass die Protestführer irren. Das ganze ist zunächst einmal keine dogmatische Frage (und hier hat Woelki in der HK schon einmal seine blanke Unkenntnis bewiesen), und es ist auch keine rechtlich eindeutige Frage, denn c. 846 § 4 CIC eröffnet einen Weg, um genau das zu tun, was die Mehrheit der Bischofskonferenz zu tun zu beabsichtigen scheint. Der Empfänger der Eucharistie muss nicht grundsätzlich derselben Kirche angehören wie der Spender.

 

Aber nun warten wir einfach die Klärung ab und sidn gespannt, ob nun Joseph Ratzinger anläßlich der Beerdigung seines Vorgängers etwas dogmatisch wie rechtlich verbotenes getan hat oder nicht.

 

das ist in der tat interessant

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Du zitierst die deutsche Übersetzung von Aymans / Geringer / Schmitz, die necessitatis fast immer mit Notlage übersetzen, was dem Begriff nicht ganz gerecht wird. Althaus (MKCIC) wie auch die CCEO Übersetuung von Gerosa und Krämer übersetzen hier mit mit Notwendigkeit, was nach meiner Meinung besser passt.

 

Die gewissemaßen sehr enge Übersetzung von Aymans passt in das ekklesiologische Konzept der Münchener Schule - ist aber auch von dieser her in einem Maße geprägt, das man anfragen kann, ob der Text nicht schon im Interesse seiner Interpretation übersetzt wird.

 

Die Übersetzung von Althaus und Gerosa/Krämer hingegen entspricht n. 43 des Ökumenischen Direktorium von 1967 das eine solche Zulassung in Grenzen empfiehlt. Dagegen hat die DBK 1972 allerdings erklärt, dass dies auf Protestanten allgemein nicht anwendbar sei.

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In der necessitas sehe ich kein wirkliches Problem. Diese würde sich - wie man an anderen Beispielen beobachten kann - sicherlich entsprechend konstruieren lassen. 

 

Ich würde vielmehr auf den Halbsatz die einen Spender der eigenen Gemeinschaft nicht aufsuchen können abstellen. Es reicht also nicht, um den Empfang der Kommunion zu bitten, den katholischen Glauben bzgl. des Sakraments zu bekennen und recht disponiert zu sein. Ein Spender der eigenen Gemeinschaft muss auch - ich vermute sub gravi incommodo - nicht greifbar sein. Dass gerade in Deutschland protestantische Spender (bei orthodoxen sähe das womöglich anders aus) nicht unter angebrachtem Aufwand erreichbar sein sollten, erschließt sich mir nicht. Vielleicht in der tiefsten Diaspora. Eine allgemeine Regel lässt sich daraus meines Erachtens nur unter schwersten Verrenkungen ableiten.

 

Bei dieser Diskussion geht es doch um etwas ganz anderes. Man will, da in Deutschland konfessionsverschiedene Ehen häufig auftreten, den Ehepartnern den gemeinsamen Gang zum Tisch des Herrn ermöglichen. Es soll vermieden werden, dass die Ehepartner am Sonntag unterschiedliche Kirchen aufsuchen, die Eheleute sollen gemeinsam Gottesdienst inklusive "Abendmahl" feiern können. Das mag ein ehrbares Anliegen zur Förderung der geistlichen Einheit der Eheleute sein. 

 

Eine Lösung, die leider im öffentlichen Diskurs kaum zur Sprache kommt, ist folgende: Warum konvertiert der nichtkatholische Ehepartner, wenn es ihn tatsächlich nach der Eucharistie, die immer auch Ausdruck der kirchlichen communio ist, verlangt, nicht zur katholischen Kirche? Woraus wird der Anspruch - oder die Notwendigkeit - abgeleitet, einerseits in einer schismatischen und häretischen Gemeinschaft verharren zu wollen und andererseits die volle communicatio in sacris, die in der eucharistischen communio ihren Höhepunkt findet, haben zu können?

 

Ich persönlich halte alle derartigen Teilschritte und Sonderregelungen im Grunde für faule Kompromisse. Man müsste sich - in Rom und anderswo - einmal klar werden, was man eigentlich erreichen will. Entweder stellt man, was sich wohl Viele wünschen, die volle Abendmahlsgemeinschaft aller christlicher Denominationen untereinander her (was ja in praxi ohnehin geschieht) oder man zementiert endgültig den Unterschied im Sakramentenverständnis unter Ausschluss aller nicht in Einheit mit Rom stehenden Christen. Dieses Lavieren wird doch langsam zur Farce.

 

 

Saluti cordiali, 

Studiosus. 

bearbeitet von Studiosus
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vor 4 Minuten schrieb Studiosus:

In der necessitas sehe ich kein wirkliches Problem. Diese würde sich - wie man an anderen Beispielen beobachten kann - sicherlich entsprechend konstruieren lassen. 

 

Ich würde vielmehr auf den Halbsatz die einen Spender der eigenen Gemeinschaft nicht aufsuchen können abstellen. Es reicht also nicht, um den Empfang der Kommunion zu bitten, den katholischen Glauben bzgl. des Sakraments zu bekennen und recht disponiert zu sein. Ein Spender der eigenen Gemeinschaft muss auch - ich vermute sub gravi incommodo - nicht greifbar sein. Dass gerade in Deutschland protestantische Spender (bei orthodoxen sähe das womöglich anders aus) nicht unter angebrachtem Aufwand erreichbar sein sollten, erschließt sich mir nicht. Vielleicht in der tiefsten Diaspora. Eine allgemeine Regel lässt sich daraus meines Erachtens nur unter schwersten Verrenkungen ableiten.

 

Bei dieser Diskussion geht es doch um etwas ganz anderes. Man will, da in Deutschland konfessionsverschiedene Ehen häufig auftreten, den Ehepartnern den gemeinsamen Gang zum Tisch des Herrn ermöglichen. Es soll vermieden werden, dass die Ehepartner am Sonntag unterschiedliche Kirchen aufsuchen, die Eheleute sollen gemeinsam Gottesdienst inklusive "Abendmahl" feiern können. Das mag ein ehrbares Anliegen zur Förderung der geistlichen Einheit der Eheleute sein. 

 

Eine Lösung, die leider im öffentlichen Diskurs kaum zur Sprache kommt, ist folgende: Warum konvertiert der nichtkatholische Ehepartner, wenn es ihn tatsächlich nach der Eucharistie, die immer auch Ausdruck der kirchlichen communio ist, verlangt, nicht zur katholischen Kirche? Woraus wird der Anspruch - oder die Notwendigkeit - abgeleitet, einerseits in einer schismatischen und häretischen Gemeinschaft verharren zu wollen und andererseits die volle communicatio in sacris, die in der eucharistischen communio ihren Höhepunkt findet, haben zu können?

 

 

Saluti cordiali, 

Studiosus. 

Wenn ich sowas lese, um es zu verstehen dann google... Und 95% der Suchergebnisse sind dann auch auf latein (der Rest in Englisch - nun ist es mit meiner Englisch-Lesekompetenz nicht weit her)... dann werde ich immer ganz traurig

Ich nehm jetzt meine Schmusedecke und geh ne Runde weinen

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vor 13 Minuten schrieb Studiosus:

In der necessitas sehe ich kein wirkliches Problem. Diese würde sich - wie man an anderen Beispielen beobachten kann - sicherlich entsprechend konstruieren lassen. 

 

Ich würde vielmehr auf den Halbsatz die einen Spender der eigenen Gemeinschaft nicht aufsuchen können abstellen. Es reicht also nicht, um den Empfang der Kommunion zu bitten, den katholischen Glauben bzgl. des Sakraments zu bekennen und recht disponiert zu sein. Ein Spender der eigenen Gemeinschaft muss auch - ich vermute sub gravi incommodo - nicht greifbar sein. Dass gerade in Deutschland protestantische Spender (bei orthodoxen sähe das womöglich anders aus) nicht unter angebrachtem Aufwand erreichbar sein sollten, erschließt sich mir nicht. Vielleicht in der tiefsten Diaspora. Eine allgemeine Regel lässt sich daraus meines Erachtens nur unter schwersten Verrenkungen ableiten.

 

Bei dieser Diskussion geht es doch um etwas ganz anderes. Man will, da in Deutschland konfessionsverschiedene Ehen häufig auftreten, den Ehepartnern den gemeinsamen Gang zum Tisch des Herrn ermöglichen. Es soll vermieden werden, dass die Ehepartner am Sonntag unterschiedliche Kirchen aufsuchen, die Eheleute sollen gemeinsam Gottesdienst inklusive "Abendmahl" feiern können. Das mag ein ehrbares Anliegen zur Förderung der geistlichen Einheit der Eheleute sein. 

 

Eine Lösung, die leider im öffentlichen Diskurs kaum zur Sprache kommt, ist folgende: Warum konvertiert der nichtkatholische Ehepartner, wenn es ihn tatsächlich nach der Eucharistie, die immer auch Ausdruck der kirchlichen communio ist, verlangt, nicht zur katholischen Kirche? Woraus wird der Anspruch - oder die Notwendigkeit - abgeleitet, einerseits in einer schismatischen und häretischen Gemeinschaft verharren zu wollen und andererseits die volle communicatio in sacris, die in der eucharistischen communio ihren Höhepunkt findet, haben zu können?

 

Ich persönlich halte alle derartigen Teilschritte und Sonderregelungen im Grunde für faule Kompromisse. Man müsste sich - in Rom und anderswo - einmal klar werden, was man eigentlich erreichen will. Entweder stellt man, was sich wohl Viele wünschen, die volle Abendmahlsgemeinschaft aller christlicher Denominationen untereinander her (was ja in praxi ohnehin geschieht) oder man zementiert endgültig den Unterschied im Sakramentenverständnis unter Ausschluss aller nicht in Einheit mit Rom stehenden Christen. Dieses Lavieren wird doch langsam zur Farce.

 

 

Saluti cordiali, 

Studiosus. 

Am einfachsten wäre die Regel, daß der akatholische Partner sonntags in die Hl. Messe geht und dort kommuniziert. Das andere ist ja ohnedies zweifelhaft. Außerdem wird so dem katholischen Partner leichter gemacht, die Kinder im katholischen Glauben aufzuziehen. 

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vor 46 Minuten schrieb kam:

Am einfachsten wäre die Regel, daß der akatholische Partner sonntags in die Hl. Messe geht und dort kommuniziert. Das andere ist ja ohnedies zweifelhaft. Außerdem wird so dem katholischen Partner leichter gemacht, die Kinder im katholischen Glauben aufzuziehen. 

 

Dazu erlaube ich mir eine andere Meinung zu haben. Die einfachste Lösung, welche alle möglichen Zweifel ausräumt, wäre die Konversion des sog. akatholischen Partners. Leider wird diese überhaupt nicht in Erwägung gezogen. 

 

Warum muss ich, wenn ich einen katholischen Mann/eine katholische Frau eheliche, protestantisch/orthodox etc. bleiben? Insbesondere wenn mir der Mitvollzug des kirchlichen Lebens meines Partners offenkundig so wichtig ist? 

 

Bei säkularisierten Paaren, die am gottesdienstlichen Leben ohnehin nicht teilnehmen, würde ich das weniger streng sehen.

 

 

 

Saluti cordiali, 

Studiosus. 

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Warum sollte dem (römisch-)katholischen Partner seine Konfession so wichtig sein, dass Konversion nicht in Frage kommt, auch wenn er die konfessionelle Existenz seines/seiner Partner*in schätzt und stützt?

 

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vor 17 Minuten schrieb gouvernante:

Warum sollte dem (römisch-)katholischen Partner seine Konfession so wichtig sein, dass Konversion nicht in Frage kommt, auch wenn er die konfessionelle Existenz seines/seiner Partner*in schätzt und stützt?

 

 

Meine Antwort kannst Du Dir sicher denken. Ich gebe sie dennoch zum Besten:

 

Weil der römisch-katholische Ehepartner, sofern er den katholischen Glauben umfasst und sein Gewissen gebildet hat, selbstverständlich darum weiß, dass die katholische Kirche die alleinseligmachende ist und ein Abfall von derselben die akute Gefahr beinhaltet, sein ewiges Heil zu verlieren. Eine Konversion zu einer der zahlreichen häretischen und schismatischen Denominationen käme für so einen Katholiken natürlich nicht infrage. Vielmehr wird er - um der Liebe zu seinem Partner willen - darauf hinarbeiten, dass dieser den katholischen Glauben ebenfalls fest umfasst und ggf. konvertiert. Auch zur Wohlfahrt der Nachkommen und ihrer Aufzucht im Glauben wird er dieses Anliegen vorantreiben.

 

Aus dem Deutschen Hirtenwort über die Mischehe (1958):

 

Der katholische Christ, der die Mischehe und ihre Folgen in Ruhe überdenkt, wird sie aus innerster Überzeugung ablehnen. Auch der junge katholische Christ wird sie ablehnen, weil ihm alle Halbheit, gerade in dieser vielleicht wichtigsten Entscheidung seines Lebens, zuwider ist.

 

 

 

Saluti cordiali, 

Studiosus. 

bearbeitet von Studiosus
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vor 2 Stunden schrieb Studiosus:

Der katholische Christ, der die Mischehe und ihre Folgen in Ruhe überdenkt, wird sie aus innerster Überzeugung ablehnen. Auch der junge katholische Christ wird sie ablehnen, weil ihm alle Halbheit, gerade in dieser vielleicht wichtigsten Entscheidung seines Lebens, zuwider ist.

Da sieht man mal, wie sich die Zeiten ändern. Heute sind gemischtgeschlechtliche Ehen in der katholischen Kirche weitaus in der Mehrzahl.

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