Jump to content

Aktuelle Diskussion um Zulassung von Nicht-Katholiken zur Kommunion


Studiosus

Recommended Posts

Ja, gemischt geschlechtliche Ehen sind auch außerhalb der katholischen Kirche in der Mehrheit. Es gibt Länder, da sind nur die erlaubt.:rolleyes:

 

Tut mir leid, inzwischen steht ein anderes Post hier, weil ich inzwischen genau gelesen habe.

bearbeitet von Edith1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 5 Stunden schrieb Studiosus:

Der Papst ist der universale Hirte, der Ortsbischof der lokale.

Nein. Der Papst ist der (Orts-)Bischof von Rom. Und als solcher 'Erster unter Gleichen'. Im Zweifelsfall mag er Schiedsrichter oder Zünglein-an-der-Waage sein; wenn er gegen den Willen einer großen Mehrheit von Bischöfen 'seinen' Willen durchsetzen wollte, so würde die Gefahr einer Kirchenspaltung bestehen, selbst wenn das Kirchenrecht ihm da formal die Möglichkeit geben würde.

 

Ansonsten weiß ich nicht, ob man das 'Zerwürfnis' so hoch hängen sollte. Da gibt's halt Bischöfe, die sich Sorgen machen und deshalb (in der Entwurfsphase, also vor Verabschiedung der Stellungnahme!) an zentraler Stelle um ein 'Gutachten' bitten. Für sowas haben wir den Vatikan ja: Da sitzen (hoffentlich) Leute, die sich exzellent auskennen. Problematisch wäre es erst, wenn diese Bischöfe nach einem 'OK' aus Rom weiterplärren würden - wenn sie für ihr Bistum beschließen, diese Stellungnahme nicht umzusetzen ist das jedoch ihr gutes Recht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Eben. Es geht um Deutschland. Das Vaterland der Reformation. 

 

Hier wimmelt es geradezu von den Spendern der eigenen Gemeinschaft von denen Can. 844 §4 spricht. 

 

Natürlich beruft man sich auf diesen Canon. Sonst hätte dieses Vorhaben überhaupt keine rechtliche Grundlage. Allerdings soll er nur selektiv zur Anwendung gebracht werden: Der Vorschlag stützt sich allein auf die Notlage/Notwendigkeit nach dem Urteil des Ortsordinarius bzw. der Bischofskonferenz, die eine Spendung des Sakraments auch an nicht in voller Einheit mit Rom stehenden Christen erlaubt. Ignoriert wird der nicht unwesentliche Relativsatz [...]Christen, die einen Spender ihrer Gemeinschaft nicht aufsuchen können[...]. Der Canon spricht nicht von allen Christen, die nicht in Einheit mit Rom stehen, sondern von jenen, die - aus diversen Gründen - einen Spender ihrer Gemeinschaft nicht aufsuchen können. Und die - man beachte die Konjunkion: und, nicht oder - von selbst darum bitten, den katholischen Glauben bzgl. des Sakraments bekennen und entsprechend disponiert sind. 

 

Es müsste also folgende Konstellation vorhanden sein: Es muss eine Notlage/Notwendigkeit vorliegen, die nicht die Todesgefahr (in articulo mortis) ist, und der nichtkatholische Ehepartner muss einen Spender seiner Gemeinschaft nicht aufsuchen können und er muss den katholischen Glauben bzgl. des Sakraments bekennen und recht disponiert sein. Die Notlage könnten die deutschen Bischöfe - wie auch aus Marx' Entgegnung hervorgeht - mit der Situation der interkonfessionellen Ehepaare begründen. Die restlichen Voraussetzungen sind damit allerdings nicht automatisch erfüllt. Ich gehe sogar davon aus, dass in Deutschland in den meisten Fällen relativ problemlos ein Spender der eigenen Konfession (bei den protestantischen Gemeinschaften) aufgesucht werden kann. Womit das zweite Kriterium quasi flächendeckend nicht erfüllt werden könnte. Über das katholische Sakramentenverständnis und die Disposition könnte man streiten.

 

Es geht mir auch weniger um das Anliegen der deutschen Bischöfe, den Zugang zur Eucharistie für interkonfessionelle Paare zu regeln. Nur gibt die rechtliche Grundlage, auf die man sich beruft, ein derartiges Vorgehen nicht her. Es wäre ehrlicher gewesen, die Interkommunion für Ehepaare als neuen pastoralen Ansatz zu fordern, anstatt eine sinnige Rechtsnorm zweckzuentfremden. 

 

Der Papst ist doch Feuer und Flamme für innovative, barmherzige Ansätze in der Pastoral. Da wäre dieser juristische Winkelzug unnötig gewesen.

 

 

Saluti cordiali, 

Studiosus. 

bearbeitet von Studiosus
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 11 Minuten schrieb Studiosus:

Ich gehe sogar davon aus, dass in Deutschland in den meisten Fällen relativ problemlos ein Spender der eigenen Konfession (bei den protestantischen Gemeinschaften) aufgesucht werden kann.

Und bei dem / der kann man die Eucharistie empfangen? Und das aus deinem Munde!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 29 Minuten schrieb Chrysologus:

Und bei dem / der kann man die Eucharistie empfangen? Und das aus deinem Munde!

 

Selbstverständlich nicht. Aber deren "Abendmahl". Die Eucharistie wird Nichtkatholiken erlaubt durch einen katholischen Priester gespendet, wenn sie sich in Todesgefahr befinden oder ein andere vom Ortsordinarius/Bischofskonferenz festgestellte Notlage vorliegt und ein Spender ihrer eigenen Konfession nicht aufgesucht werden kann, sofern sie den katholischen Glauben an das Sakrament bekennen und disponiert sind. Ansonsten haben Nichtkatholiken (außer denen, welche die apostolische Sukzession gewahrt haben - die Orthodoxie, ggf. Altkatholiken) mit der Eucharistie keine Berührungspunkte. 

 

Das ist ja gerade das Problem: Ein protestantischer Religionsdiener spendet gewöhnliches Brot aus. Nicht die Eucharistie. Anders sieht das, wie geschrieben, bei der unierten und nichtunierten Orthodoxie aus. Dort wird ebenfalls das Sakrament gespendet. Der ordentliche Sakramentenspender für einen orthodoxen Christen ist ein Priester seines Ritus. Kann ein solcher nicht aufgesucht werden, so spendet ein katholischer Priester einem orthodoxen Christen das Sakrament erlaubt unter den oben geschilderten Auflagen. Hier gibt es kein wirkliches Problem. Das Problem sind die Protestanten.

 

Die Eucharistie ist das Zeichen der Einheit, der Gemeinschaft. Communio. Protestanten haben keine Gemeinschaft mit der römischen Kirche. Auch dann nicht, wenn sie mit einem Katholiken verheiratet sind.

 

 

Aber ich sehe, Du willst mich absichtlich falsch verstehen.

 

 

Saluti cordiali, 

Studiosus. 

bearbeitet von Studiosus
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 5 Stunden schrieb gouvernante:

Warum sollte dem (römisch-)katholischen Partner seine Konfession so wichtig sein, dass Konversion nicht in Frage kommt, auch wenn er die konfessionelle Existenz seines/seiner Partner*in schätzt und stützt?

 

Weil die katholische Konfession die wahre ist. Und außerdem verstößt anderes gegen das Kirchenrecht. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

damit ich es richtig verstehe:
es gibt einen Beschluß der DBK und die Minderheit ist beleidigt und wendet sich an den Rat für die Einheit der Christen
der Vorsitzende der DBK zieht jetzt auch die Glaubenskongregation zu

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

10 hours ago, Studiosus said:

Die Eucharistie ist das Zeichen der Einheit, der Gemeinschaft. Communio. Protestanten haben keine Gemeinschaft mit der römischen Kirche.

Ich hätte jetzt gesagt, es ist das Zeichen der Einheit mit Christus, aber wenn du sagst, es sei das Zeichen der Einheit mit dem Papst, hast du vermutlich Recht, denn du kennst die einschlägigen Vorschriften besser als ich.

 

Werner

bearbeitet von Werner001
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich habe ja einen recht guten Einblick in die Glaubenspraxis der Aramäer (jedenfalls was den ost-syrischen Ritus angeht). Die teilen sich auf in Chaldäer, also Unierte, und Orthodoxe, von denen es nochmal Altkalendarier gibt mit julianischem Kalender und Neukalendarier mit gregorianischem.

Vor Jahren haben der Papst und der neukalendarische Patriarch eine Übereinkunft zur Interkommunion getroffen, da stehen auch solche Dinge drin wie "Notfall" und "wenn kein Spender der eigenen Gemeinschaft erreichbar ist".

Inzwischen gibt es so viele Aramäer in Deutschland, dass der Besuch eines Gottesdienstes kein echtes Problem mehr ist. Die Chaldäer haben in Stuttgart sogar eine eigene Kirche bekommen, die die Katholiken übrig hatten, die Orthodoxen haben alle 2 oder 3 Wochen eine Messe.

Und wie sieht die Praxis aus? Jeder geht in die ostsyrische Messe, die ihm am geschicktesten ist. Bei den Chaldäern gibt es einen guten Teil orthodoxe Messbesucher, in der orthodoxen Messe ist ein Drittel der Gläubigen katholisch (trotz deren eigener Kirche), Altkalendarier, die erst am kommenden Wochenende Ostern feiern, hatten kein Problem damit, letzten Sonntag am chaldäischen Ostergottesdienst teilzunehmen und sich frohe Ostern zu wünschen, und so weiter.

 

Was ich damit sagen will?

Ich finde es sehr beeindruckend, wie diese Menschen, für die der Glaube wirklich identitätsstiftend ist, in tiefer Gläubigkeit Christen sind, und wie ihnen gleichzeit jeder Dogmatismus fremd ist. Und wie sie die Eucharistie als Zeichen der Communio sehen, nicht mit einer Konfession, sondern mit Christus und miteinander.

 

Werner

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 11 Stunden schrieb Studiosus:

Protestanten haben keine Gemeinschaft mit der römischen Kirche.

Das ist keine katholische Auffassung (vgl. Unitatis redintegratio 22)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 10 Stunden schrieb Studiosus:

Die Eucharistie ist das Zeichen der Einheit, der Gemeinschaft. Communio. Protestanten haben keine Gemeinschaft mit der römischen Kirche. Auch dann nicht, wenn sie mit einem Katholiken verheiratet sind.

Das ist in leicht abgewandelter Form auch die Meinuing von Aymans - wenn allerdings die communio mit der römsichen Kirche das entscheidende Kriterium ist, dann dürften Orthodoxe ebenfallsn nicht hinzutreten, was ihnen aber unter gewissen Bedingungen gestattet ist.

vor 10 Stunden schrieb Studiosus:

Aber ich sehe, Du willst mich absichtlich falsch verstehen.

Durchaus nicht - ich nehme Deine Argumente ernst und denke sie zu Ende, auch wen Dir das Ende womöglich nicht geällt. Damit aber wirst Du leben müssen.

 

In dieser Debatte berühren sich zwei (wenn nicht drei) Fragen:

  1. Wie sieht der Zusammenhang zwischen Eucharistiefeier und Eucharistiempfang aus? Hier hat es in der Geschichte höchst verschiedene Modelle gegeben - vom Rauswurf der Unwürdigen in den ersten Jahrunderten bei Kommunionempfang unter beiderlei Gestalten aller verbleibenden über die faktische Abtrennung der Kommunionfeier von der Eucharistiefeier (Messe an Altar 1, zeitgleich oder danach Austeilung zu anderem Zeitpunkt konsekrierter Hostien an anderer Stelle) zum derzeitigen Modell des Hinzutretens der meisten Anwesenden zum Empfang in einer Gestalt.
    Wenn der Empfang durch alle Mitfeiernden, die nicht anderweitig gehindert sind, als Normalfall betrachtet wird (für diese Sicht gibt es gute theologische Gründe), dann stellt sich bei der Anwesenheit nin Nichtlateinern und Nichtkatholiken die Frage, wie man mit diesen Gliedern anderer Kirchen umgeht (ich kenne die Debatte um den Status der aus der Reformation hervorgegangenen Gemeinschaften, die römische Lehre weicht hier von der römischen Praxis der letzten drei Jahrzehnte elementar ab - oder knapp gesagt: Das Verhalten Benedikts XVI. konnte den Eindruck erwecken, er habe gewisse Dokumente nie gelesen,)
  2. Wie soll das geistliche Leben interkonfessioneller Familien aussehen angesichts der Tatsache, dass die Partner ein Sakrament leben? Das Ökumenische Direktorium betont den Wert einer gemeinsamen Gebets- und Glaubenspraxis, die man von der liturgischen Praxis nicht ablösen kann. Die Erfahrung der vergangenen Jahrzehnte zeigt, dass meist nur dort ein geistliches Leben erhalten bleibt, wo auch die liturgische Praxis geteilt wird. Eine derart gewachsene Tradition ist bislang theolgisch wenig reflektiert, sie ist aber kein nullum.
  3. Im interkonfessionellen Dialog hat sich gezeigt, dass die Unterschiede kleiner sind als oft geglaubt wird (ich verwies auf den Wölki-Artikel in der HK, in der den Stand seines Erstkommunionunterrichtes zu referieren beliebte): Die Eucharistietheologie der lutherischen KIrchen ist mit der Eucharistietheologie der römischen Kirche vollends kompatibel, die gegenseitigen Lehrveruteilungen sind irrelevant, weil man Dinge verdammte, die der andere gar nicht erst vertrat. Ein Lutheraner, der das glaubt, was seine Kirche glaubt (und wenn ich einem Katholiken unterstelle, den Glauben seiner Kirche zu teilen, dann sollte ich bei Nichtkatholiken keine andere Maßstäbe anlegen), kann daher ohne jede innere Verrenkung den Glauben der (katholischen) Kirche im Sinne des c. 844 § 4 CIC bekennen.
    Die Frage ist mithin, wie präzise ich das Verständnis der Kirche verstanden haben muss - eigentlich langt der Glaube , dass das wirklich Leib Christi ist, alles andere ist theologische Spekulation.
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Um das Ganze mal weiter zu fassen: sprechen wir nur vom lateinischen Ritus oder der Katholischen Kirche? Und haben lateinische Ortsbischöfe das Recht, Änderungen am Umgang mit dem kirchestiftenden(!) Sakrament per se in ihrem Sprengel zu regeln (also ohne Papst und/oder Konzil)? Das betrifft daher auch alle anderen Riten in der Katholischen Kirche ...

 

Übrigens: als ein Ortsbischof der Orthodoxen Kirche Rumäniens im Rahmen einer Hl. Messe der Griechisch-Katholischen Kirche vor Ort (Timisoara) an der Kommunion teilnahm, hat sofort die Synode in Rußland(!) nachgefragt, was das solle und welche Strafe folgen würde. Die Synode in Bukarest hat den Mann dann abgesetzt (er war eh nicht genehm, da er den Griechisch-Katholiken großzügig Kirchen zurückgab).

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn ich die Schönborn-Formel zugrunde lege (das glauben, was im Hochgebet bekannt wird), um an der Kommunion teilzuhaben, dann kann man ehrlichen Gewissens doch kein Protestant mehr bleiben!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb Ennasus:

(In Unitatis Redintegratio werden die "zahlreichen häretischen und schismatischen Denominationen" zum Beispiel als "von uns getrennte Brüder im Herrn" und außerdem wiederholt und klar als "Kirchen" bezeichnet. Auch "Mittel des Heils" werden sie dort genannt.)

 

 

Hier gilt es - auch mit Blick auf Dominus Iesus - hinsichtlich der Terminologie zu unterscheiden: UR spricht von (getrennten) Kirchen und Gemeinschaften. Womit Ersteres orthodoxe Kirchen bezeichnet, die - obgleich von Rom getrennt - Kirchen im eigentlichen Sinne sind. Der Terminus (kirchliche) Gemeinschaften hingegen wird für die mannigfaltigen protestantischen Denominationen verwendet, die nicht Kirche im eigentlichen Sinne sind (da ihnen u.a. die notae ecclesiae abgehen). 

 

Ich habe diese Unterscheidung stets für sinnvoll gehalten und selbst befolgt. Und so werde ich auch weiter davon absehen, Protestanten als Kirche zu bezeichnen. Bei den Orthodoxen - die ich in vielerlei Hinsicht verehre - sieht das anders aus. 

 

Schismatisch und häretisch sind Attribute, die zur Qualifikation des Verhältnisses zur katholischen Kirche dienen. Gemeinschaften, die nicht in Einheit mit dem Bischof von Rom stehen, gelten als schismatisch, jene, welche heterodoxe Lehren in Abweichung zum katholischen Dogma lehren, als häretisch. Das sollte man auch Zeiten des Ökumenismus nicht vergessen. Es kann keine Einheit ohne Wahrheit geben.

 

 

 

Saluti cordiali, 

Studiosus. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb Chrysologus:

Durchaus nicht - ich nehme Deine Argumente ernst und denke sie zu Ende, auch wen Dir das Ende womöglich nicht geällt. Damit aber wirst Du leben müssen.

 

 

 

Das ist gut, wenn das so ist. 

 

Wie beurteilst Du dann aus kanonistischer Sicht meine Darlegung der Kriterien für die Kommunionspendung an Nichtkatholiken gemäß Can. 844 §4? Das würde mich interessieren, da darauf noch nicht eingegangen wurde.

 

Sie steht zwar auf derselben Seite, aber ich zitiere sie nochmals:

 

Zitat

 


Allerdings soll er nur selektiv zur Anwendung gebracht werden: Der Vorschlag stützt sich allein auf die Notlage/Notwendigkeit nach dem Urteil des Ortsordinarius bzw. der Bischofskonferenz, die eine Spendung des Sakraments auch an nicht in voller Einheit mit Rom stehenden Christen erlaubt. Ignoriert wird der nicht unwesentliche Relativsatz [...]Christen, die einen Spender ihrer Gemeinschaft nicht aufsuchen können[...]. Der Canon spricht nicht von allen Christen, die nicht in Einheit mit Rom stehen, sondern von jenen, die - aus diversen Gründen - einen Spender ihrer Gemeinschaft nicht aufsuchen können. Und die - man beachte die Konjunkion: und, nicht oder - von selbst darum bitten, den katholischen Glauben bzgl. des Sakraments bekennen und entsprechend disponiert sind. 

 

Es müsste also folgende Konstellation vorhanden sein: Es muss eine Notlage/Notwendigkeit vorliegen, die nicht die Todesgefahr (in articulo mortis) ist, und der nichtkatholische Ehepartner muss einen Spender seiner Gemeinschaft nicht aufsuchen können und er muss den katholischen Glauben bzgl. des Sakraments bekennen und recht disponiert sein. Die Notlage könnten die deutschen Bischöfe - wie auch aus Marx' Entgegnung hervorgeht - mit der Situation der interkonfessionellen Ehepaare begründen. Die restlichen Voraussetzungen sind damit allerdings nicht automatisch erfüllt. Ich gehe sogar davon aus, dass in Deutschland in den meisten Fällen relativ problemlos ein Spender der eigenen Konfession (bei den protestantischen Gemeinschaften) aufgesucht werden kann. Womit das zweite Kriterium quasi flächendeckend nicht erfüllt werden könnte. Über das katholische Sakramentenverständnis und die Disposition könnte man streiten.

 

 

 

Saluti cordiali, 

Studiosus. 

 

bearbeitet von Studiosus
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 47 Minuten schrieb rorro:

Und haben lateinische Ortsbischöfe das Recht, Änderungen am Umgang mit dem kirchestiftenden(!) Sakrament per se in ihrem Sprengel zu regeln (also ohne Papst und/oder Konzil)? 

 

 

 

Folgt man der Argumentation von Kardinal Woelki et al., wie sie offenbar in ihrem Brief an Rom gebraucht wird, dann nicht. Sie sprechen von einer Kompetenzüberschreitung der Bischofskonferenz und einer Opposition zur Universalkirche. Kardinal Marx wiederum sieht sowohl die entsprechende Kompetenz, als auch die Rückbindung an die Universalkirche in seinem Antwortschreiben als gegeben an.

 

Auf die offizielle Beantwortung des Gesuchs durch Rom kann man wohl nur gespannt warten.

 

 

Saluti cordiali, 

Studiosus. 

bearbeitet von Studiosus
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 5 Minuten schrieb Studiosus:

 

Folgt man der Argumentation von Kardinal Woelki et al., wie sie offenbar in ihrem Brief an Rom gebraucht wird, dann nicht. Sie sprechen von einer Kompetenzüberschreitung der Bischofskonferenz und einer Opposition zur Universalkirche. Kardinal Marx wiederum sieht sowohl die entsprechende Kompetenz, als auch die Rückbindung an die Universalkirche in seinem Antwortschreiben als gegeben an.

 

Auf die offizielle Beantwortung des Gesuchs durch Rom kann man wohl nur gespannt warten.

 

 

Saluti cordiali, 

Studiosus. 

ich vermute daß als Kompromiß die "Einzel Fall Lösung "herauskommt  eine indirekte Ohrfeige für den ERzbischof von Köln
oder der Papst schweigt und läßt Woelki in der Luft hängen

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 41 Minuten schrieb rorro:

Und haben lateinische Ortsbischöfe das Recht, Änderungen am Umgang mit dem kirchestiftenden(!) Sakrament per se in ihrem Sprengel zu regeln (also ohne Papst und/oder Konzil)?

C. 844 § 4 CIC weist den BEischöfen udn Bischofskonferenzen genau diese Kompetenz zu - insofern zweifelsfrei Ja.

 

vor 42 Minuten schrieb rorro:

Wenn ich die Schönborn-Formel zugrunde lege (das glauben, was im Hochgebet bekannt wird), um an der Kommunion teilzuhaben, dann kann man ehrlichen Gewissens doch kein Protestant mehr bleiben!

Was genau wrid im Hochgebet bekannt, dass ein ein Protestant nicht teilen könnte?

 

vor 7 Minuten schrieb Studiosus:

Wie beurteilst Du dann aus kanonistischer Sicht meine Darlegung der Kriterien für die Kommunionspendung an Nichtkatholiken gemäß Can. 844 §4?

Ich halte sie für falsch weil zu eng geführt. Da die Zulassung zu den Sakramenten zweifelsohne eine Begünstigung, ihre Verweigerung aber ein Erschwernis ist, ist nach allen geltenden Interpretationsregel hier eine weite Auslegung der Bestimmung vorzunehmen. Dies gilt allgemein im Sakramentenrecht: Es richtet sich weitmöglichst nach den Ansprüchen der Empfänger, nicht nach den Idealen der Spender, im Zweifel ist zu spenden, nicht zu verweigern!

 

Über das Bestehen einer schweren Notwendigkeit entscheiden der Bischof oder die Bischofskonferenz - auch wenn ich es begrüße, dass die DBK ihren Beschluss begründet hat, der Beschluss gilt unabhängig von der Frage, ob ich die Begründung nun teile oder nicht. Die Begründung dient einserseits der Vermittlung des Beschlusses, andererseits kann und wird sie bei einer etwaigen Überprüfung herangezogen werden.

 

Die Unmöglichkeit, einen Spender der eigenen Gemeinschaft aufsuchen zu können, ist auch eine moralische Unmöglichkeit (d.h. ich sehe mich aus persönlichen Gründen nicht in der Lage dazu). Dies ergibt sich aus den einschlägigen Kommentierungen und der bewährten kurialen Verwaltungspraxis zu analogen Stellen im Recht. Die Frage ist auch die, wie lange denn eine solche Unmöglichkeit andauern muss. Da der 844.4 hier keine Angaben macht, und im Blick auf die zu verfolgende begünstigenste Auslegung scheint er i mir hier zu genügen, dass noch am selben Tag niemand erreichbar ist. Und so wenig ich um 12 am katholischen Pfarrhaus mit dem Wunsch, die Eucharistei zu empfangen, klingeln kann (wenngleich man 843 § 1 so auslegen könnte), so wenig sind evangelische Pfarrer hier in der Pflicht.  Der nichtkatholische Christ, der nun mit seinem Partner die sonntägliche katholische Eucharistiefeier in der Pfarrei besucht, wird in der Regel keine Gelegenheit haben, hernach und am selben Tag noch an einem lutherischen Abendmahl teilzunehmen. Damit ist der eigene Spender unangehbar und die zweite Bedingung erfüllt.

 

Bekenntnis des katholischen Glaubens bezüglich dieses Sakramentes halte ich für präsumierbar, ebenso die rechte im Sinne von  richtige Gesinnung.

 

Bleibt das Bitten von sich aus - es darf ohenhin niemand genötigt werden, und ich würde c. 844 § 4 auch so auslegen, dass wir keien Werbung dafür machen in dem Sinen, das man nichtkatholische Eucharisteteilnehmer nun gezielt einlüde. Das Bitten ist aber auch nicht im Sin einers formellen Antrages zu verstehen - es genügt, wenn sie an der Kommunionbank auftauchen.

 

vor 10 Minuten schrieb Spadafora:

ich vermute daß als Kompromiß die "Einzel Fall Lösung "herauskommt  eine indirekte Ohrfeige für den ERzbischof von Köln
oder der Papst schweigt und läßt Woelki in der Luft hängen

 

Die wenn man so will billigste Lösung für Rom wäre die zeitnahe und sachliche feststellung, dass es hier allein um eine Kompetenz der DBK gehe, diese nach ernsthafter Beratung entscheiden habe  und Rom für eine Überprüfung daher keinen Grund fpür eine weitere Überprüfung sehe.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Minuten schrieb rorro:

Da der Papst nicht adressiert ist, kann er Woelki nicht hängenlassen. Die Frage ist, ob Koch und Ladaria ihn hängenlassen. Vorstellbar ist das durchaus.

der Papst muß eine Antwort autorisieren unter Franziskus ist es vorbei daß die Kurie selbstständig handelt Gott sei Dank

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gerade eben schrieb Spadafora:

der Papst muß eine Antwort autorisieren unter Franziskus ist es vorbei daß die Kurie selbstständig handelt Gott sei Dank

Nein, warum sollte er das müssen?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mittlerweile hat sich ein stattliches Medienecho zu dieser Streitfrage eingestellt. Vielleicht poste ich später einen Pressespiegel. Vornehmlich melden sich Kardinäle "in Rente" zu Wort. Traut sich der Rest nicht? Ein angenehmes Klima scheint aktuell in der Kirche nicht zu herrschen.

 

In breve: Kasper - in Berufung auf den Papst - dafür, Brandmüller sieht "einen Missbrauch von Can. 844 (4)", Arinze unterstützt das Anliegen nicht, Müller: "Trick" und "konfessionsverschiedene Ehe keine Notlage", Cordes bemerkt, dass der Vorschlag der deutschen Bischöfe "theologisch nicht gedeckt ist" und "gravierende theologische Hindernisse bestehen".

 

Wenn Rom klug ist, dann verweist es die ganze Sache an die lokale Bischofskonferenz zurück.  

 

Dass der Papst sich direkt zu dieser Angelegenheit äußert, halte ich für unwahrscheinlich. Das war der Stil eines Johannes Paul II. Der eines Franziskus scheint es nicht zu sein.

 

 

Saluti cordiali, 

Studiosus. 

bearbeitet von Studiosus
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Neu erstellen...