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kam

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vor 16 Stunden schrieb kam:

Aktuell wird ernsthaft betrieben, das Werbeverbot für Abtreibungsdienstleistungen aufzuheben. 

Und das vollkommen zu recht, die derzeitige Regelung ist schlicht schwachsinnig.

Aufklärung ist keine Werbung, Aufklärung ist notwendig und eine der wichtigsten Aufgaben eines Arztes.

 

Aber so kennen wir das ... geht's nicht nach ihrem Kopf, werden halt "bayerische" Methoden angewandt.

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vor 2 Stunden schrieb Gallowglas:

Und das vollkommen zu recht, die derzeitige Regelung ist schlicht schwachsinnig.

Aufklärung ist keine Werbung, Aufklärung ist notwendig und eine der wichtigsten Aufgaben eines Arztes.

 

Aber so kennen wir das ... geht's nicht nach ihrem Kopf, werden halt "bayerische" Methoden angewandt.

Offenbar kennst du den Paragraphen nicht, um den es geht: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__219a.html

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vor 18 Minuten schrieb kam:
vor 2 Stunden schrieb Gallowglas:

Und das vollkommen zu recht, die derzeitige Regelung ist schlicht schwachsinnig.

Aufklärung ist keine Werbung, Aufklärung ist notwendig und eine der wichtigsten Aufgaben eines Arztes.

 

Aber so kennen wir das ... geht's nicht nach ihrem Kopf, werden halt "bayerische" Methoden angewandt.

Offenbar kennst du den Paragraphen nicht, um den es geht: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__219a.html

Als unwissender vermute ich der Teilsatz "Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt" verbietet einem Gynäkologen in einem Flyer oder auf seiner Website Aufklärung zu betreiben unter dem Arbeitstitel "Mädels ich erklär euch mal wie ein solcher Eingriff abläuft".

Und da ist dann schon die Frage was an solcher Aufklärung so falsch sein soll das dieser Satz stehen bleiben muss.

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vor 13 Minuten schrieb Frank:

Als unwissender vermute ich der Teilsatz "Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt" verbietet einem Gynäkologen in einem Flyer oder auf seiner Website Aufklärung zu betreiben unter dem Arbeitstitel "Mädels ich erklär euch mal wie ein solcher Eingriff abläuft".

Und da ist dann schon die Frage was an solcher Aufklärung so falsch sein soll das dieser Satz stehen bleiben muss.

Ärzte müssen ihre Patienten aufklären und zwar in persona. Für anderes sind die anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen zuständig. Wenn Videos ins Internet gestellt werden von einem Arzt, haben diese immer auch einen Werbeeffekt für ihre Praxis. Und das soll nicht sein. 

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vor 3 Stunden schrieb Frank:

Als unwissender vermute ich der Teilsatz "Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt" verbietet einem Gynäkologen in einem Flyer oder auf seiner Website Aufklärung zu betreiben unter dem Arbeitstitel "Mädels ich erklär euch mal wie ein solcher Eingriff abläuft".

Und da ist dann schon die Frage was an solcher Aufklärung so falsch sein soll das dieser Satz stehen bleiben muss.

Genau das meinte ich ...

 

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vor 3 Stunden schrieb kam:

Ärzte müssen ihre Patienten aufklären und zwar in persona. Für anderes sind die anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen zuständig. Wenn Videos ins Internet gestellt werden von einem Arzt, haben diese immer auch einen Werbeeffekt für ihre Praxis. Und das soll nicht sein. 

Könnte man dann auch die sogenannten "Lebenschützer" deswegen verknacken ?
Schließlich tun sie genau das und machen Werbung für Abtreibung ;)

 

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vor 6 Stunden schrieb rorro:

 

Es sei denn, und so wird es ja auch behauptet, "das da" im Bauch sei kein Mensch. 

Unter denjenigen, die sich für eine Streichung des § 218 sowie seiner Folgebestimmungen einsetzen, gibt es sicher auch Menschen, die das so sehen.

Meine Sicht ist das aber nicht.

Im Gegenteil, ich halte das Lebensrecht des Ungeborenen durchaus für ein wichtiges Rechtsgut - aber das Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper eben auch.

 

Dass man - auch als Christen - bei der Abwägung dieser Rechtsgüter zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen kann, liegt in der Natur der Sache.

 

Ich sehe die Teilnehmer am "Marsch für das Leben" nicht als meine Feinde und hoffe doch sehr, dass nicht alle, die dem Lebensschutz Ungeborener mehr Bedeutung beimessen möchten, diejenigen, die hier anderer Meinung sind, nicht als "Hedonisten" abqualifizieren.

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vor 4 Stunden schrieb Frank:

Als unwissender vermute ich der Teilsatz "Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt" verbietet einem Gynäkologen in einem Flyer oder auf seiner Website Aufklärung zu betreiben unter dem Arbeitstitel "Mädels ich erklär euch mal wie ein solcher Eingriff abläuft".

Und da ist dann schon die Frage was an solcher Aufklärung so falsch sein soll das dieser Satz stehen bleiben muss.

 

Ähm nein, schon die letzte Zeile (und nur diese letzte Zeile) auf dieser verlinkten Seite gilt (möglicherweise) als verbotene "Werbung". Gegen die beiden Inhaberinnen der Kasseler Praxis läuft derzeit auch ein Verfahren. Die Berufung von Frau Hänel soll demnächst - im Oktober - verhandelt werden.
Solange Ärzte in ihrer Praxis keine Schwangerschaftsabbrüche durchführen, können sie auf ihren Webseiten so lange und so breit darüber aufklären wie sie wollen.

bearbeitet von Julius
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vor 2 Stunden schrieb Gallowglas:

Könnte man dann auch die sogenannten "Lebenschützer" deswegen verknacken ?
Schließlich tun sie genau das und machen Werbung für Abtreibung ;)

 

Du verstehst das Gesetz nicht. 

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vor 7 Stunden schrieb Gallowglas:

Könnte man dann auch die sogenannten "Lebenschützer" deswegen verknacken ?
Schließlich tun sie genau das und machen Werbung für Abtreibung ;)

 

Aber sie verdienen daran nicht.

Ärzte dürfen keine Werbung in eigener Sache machen.

Bei Abtreibung gilt das nochmal besonders streng.

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vor 3 Stunden schrieb Moriz:

Aber sie verdienen daran nicht.

Ärzte dürfen keine Werbung in eigener Sache machen.

Bei Abtreibung gilt das nochmal besonders streng.

Und genau das muss endlich geändert werden  .... Aufklärung über den Umweg eines Verbots angeblicher Werbung zu verhindern hat nichts mit recht und Gesetz zu tun.

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vor 3 Stunden schrieb rorro:

Es wird keine Aufklärung verhindert. Das ist dummes Zeug. Außer denen, die damit Geld verdienen, darf jeder aufklären. 

Also das übliche Vorgehen ... Jeder darf angeblich aufklären, außer die, welche was davon verstehen ...

 

Die Frage ist, warum dürfen dann "kirchliche" Institutionen und Gruppen "aufklären"(was sie darunter verstehen halt), wo sie doch massiv damit Geld verdienen ? 

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vor 22 Minuten schrieb Gallowglas:

Die Frage ist, warum dürfen dann "kirchliche" Institutionen und Gruppen "aufklären"(was sie darunter verstehen halt), wo sie doch massiv damit Geld verdienen

 

Sie verdienen "massiv Geld damit"? Kannst Du mich mal darüber aufklären, wieviel Geld das ist, das sie damit "verdienen"?

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vor einer Stunde schrieb Gallowglas:

Also das übliche Vorgehen ... Jeder darf angeblich aufklären, außer die, welche was davon verstehen ...

 

Bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sitzen keine Drogendealer oder Tabakproduzenten. Und nun? 

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vor 18 Stunden schrieb Julius:

 

Sie verdienen "massiv Geld damit"? Kannst Du mich mal darüber aufklären, wieviel Geld das ist, das sie damit "verdienen"?

 

Bei der derzeitig verqueren Situation sind ein Großteil aller Einrichtungen zur Kinderbetreuung (und auch viele medizinische) in Kirchenhand, ergo verdient die Kirche an jedem Kind, welches nicht abgetrieben wird.

Und natürlich dürften die meisten davon getauft und später brave Kirchensteuerzahler werden.

Für die Kirchen eine win-win Situation, da kann man seine Schergen schon mal auf die Straße schicken für, oder ? 

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vor 17 Stunden schrieb rorro:

 

Bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sitzen keine Drogendealer oder Tabakproduzenten. Und nun? 

Trotzdem gibt es immer noch legale Werbung für Tabak und diverse Drogen ... Und nun ? 

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vor 23 Stunden schrieb rorro:

 

Bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sitzen keine Drogendealer oder Tabakproduzenten. Und nun? 

 

Kannze deren Aufklärung inner Pfeife rauchen :ninja:

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vor 18 Stunden schrieb Moriz:

Du verrennst dich. Mal wieder

Ich sag nur wie es ist  ... 

 

Wenn man die Aufklärung über Abtreibung wg angeblicher Werbung verbieten will, dann bitte allen, welche davon profitieren ...

 

Nur geht es hier nicht um Werbung, es geht und die Einschränkung des freien Zugangs zu Information aus (religions-)politischen Gründen.

Man konnte die Freigabe der Abtreibung nicht verhindern, also nutzt man jede andere Gelegenheit, den Zugang dazu zu verunmöglichen. 

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vor 3 Stunden schrieb Gallowglas:

Ich sag nur wie es ist  ... 

 

Wenn man die Aufklärung über Abtreibung wg angeblicher Werbung verbieten will, dann bitte allen, welche davon profitieren ...

 

Nur geht es hier nicht um Werbung, es geht und die Einschränkung des freien Zugangs zu Information aus (religions-)politischen Gründen.

Man konnte die Freigabe der Abtreibung nicht verhindern, also nutzt man jede andere Gelegenheit, den Zugang dazu zu verunmöglichen. 

Vor der "Wende" hier gab es wenigstens Kirchengegner mit intellektuellem Niveau.

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