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Christentum und Sozialismus und soziale Gerechtigkeit


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Geschrieben

Schon Lactantius fügte allerdings noch das Begräbnis der Toten hinzu und formulierte es schließlich so:

  • mit Nahrungsbedürftigen teilen
  • Nackte bekleiden
  • Unterdrückte aus der Übermacht befreien
  • Fremde und Obdachlose aufnehmen
  • Waisen verteidigen
  • Witwen schützen
  • Gefangene vom Feind loskaufen
  • Kranke und Arme besuchen
  • Mittellose und Ankömmlinge nicht unbestattet lassen

Die "neuen" Gebote (unterdrückte befreien, Waisen verteidigen, Witwen schützen, Gefangene freikaufen) fallen für mich allerdings weniger unter "soziale Gerechtigkeit", sondern vielmehr unter die "Rechtsstaatlichkeit", die schon die alten Propheten forderten und die in den noahidischen Geboten verankert ist.

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Merkur:

Es wäre auch unsozial. Bildung und Aufstiegsmöglichkeiten gehören m.E. auch zur sozialen Gerechtigkeit. 

Eine Grundbildung gehört heute zu den Voraussetzungen um überhaupt am Arbeitsleben teilnehmen zu können.

 

Mit dem "Aufstieg" hab ich so meine Probleme, das als einforderbares Grundrecht zu formulieren. Dafür sind die Aufstiegsmöglichkeiten insgesamt zu komplex.

Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb Flo77:

Mit dem "Aufstieg" hab ich so meine Probleme, das als einforderbares Grundrecht zu formulieren. Dafür sind die Aufstiegsmöglichkeiten insgesamt zu komplex.

Ob man soziale Gerechtigkeit über Grundrechte verwirklichen kann, ist ohnehin diskussionswürdig. Grundrechte dienten ursprünglich anderen Zwecken.  Man kann das aus dem römischen Recht stammende Anspruchssystem auch nicht ohne weiteres auf Staatsziele übertragen. Es ist zwar bequem, aber es funktioniert auf die Dauer nicht reibungslos.  

Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb Merkur:

Ob man soziale Gerechtigkeit über Grundrechte verwirklichen kann, ist ohnehin diskussionswürdig. Grundrechte dienten ursprünglich anderen Zwecken.  Man kann das aus dem römischen Recht stammende Anspruchssystem auch nicht ohne weiteres auf Staatsziele übertragen. Es ist zwar bequem, aber es funktioniert auf die Dauer nicht reibungslos.  

Sorry, hier fehlt mir etwas der Hintergrund.

 

Die verfassungsmäßigen Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegen Übergriffe des Staates und Basis der Rechtsstaatlichkeit. Insofern war meine Wortwahl wohl etwas unglücklich, wenngleich ich zumindest den Eindruck habe, daß es diese Verknüpfung aus Abwehrrechten und Anspruchsrechten in der in der Realität bzw. der öffentlichen Debatte durchaus gibt. Die Kirchen treten in diesen Debatten ja durchaus gerne als Advocati Humilium auf, was rein vom Grundanliegen ja auch ihr Job ist. Aber auch die Kirchen vermischen Abwehrrecht und Anspruch.

 

Nun ist Tsedaqa insofern ein zweischneidiges Schwert, als das darin durchaus der Gedanke mitschwingt, daß der Empfänger der Barmherzigkeit ein Anrecht darauf hat, daß ihm Barmherzigkeit erwiesen wird. Was mMn allerdings in der modernen Übertragung zu kurz kommt ist der Aspekt, daß sich der Anspruch auf barmherzige Behandlung ("barmherzig" ist hier kein rührseliges "der Geber müsste ja nicht, aber weil er so mitfühlt tut er es trotzdem", sondern im Grunde eine knallharte Verpflichtungt für den Geber, sich mit der Not des Empfängers auseinandersetzen zu müssen!) aus der akuten Bedürftigkeit des Empfängers ergibt und nicht aus seinem Status als Nachbar, Volksgenosse oder der Existenz als Mensch.

 

Die Didaché ist da für ein christliches Dokument verdammt hart: Der Geber soll sich genau überlegen, wie er seine Mittel einsetzt und wem er gibt und der Nehmer soll sich vorsehen, daß er nicht nimmt obwohl er es eigentlich nicht bräuchte, da ihm sonst die Revision - wahlweise durch die Gemeinde, wahlweise durch den Allmächtigen auf den Fersen ist. Das Jesus-Wort vom Schuldturm aus dem man erst herauskommt, wenn man den letzten Heller bezahlt hat, hat hier einen beängstigend realistischen Kontext. Der Rahmen dessen, in dem der Anspruch auf materielle Barmherzigkeit überhaupt besteht, ist im Grunde sehr eng gefasst.

 

Natürlich überzieht bzw. radikalisiert z.B. Jesus dieses Prinzip im Kontext der eschatologischen Naherwartung ins extreme. Gemäß dem Jesus-Wort kommt kein Reicher in den Himmel, wenn es Gott ihm nicht gibt, daß er seinen Reichtum aufgibt und die Armen versorgt. Dabei ist es an dieser Stelle sowohl lesbar, ob ein Reicher aus eigenem Antrieb und seiner Liebe zu Gott  diesen Schritt geht, oder aber Gott sein Herz erweicht und ihn dazu "drängt". Angesichts der Parusieverzögerung und der Tatsache, daß wir immer noch unter staatlicher Ordnung und wirtschaftlichen Zwängen leben, erscheint mir die Anwendung des "ressourcenbewussten" Prinzips der Didache allerdings sinnvoller, auch wenn die Problematik nach dem Himmelreichzugang für "Reiche" damit zum Bug im System  wird. Die Frage, ab wann man "reich" ist, dürfte an dieser Stelle ohnehin die sehr viel komplexere sein.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Flo77:

Die verfassungsmäßigen Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegen Übergriffe des Staates und Basis der Rechtsstaatlichkeit. 

Die Basis der Rechtsstaatlichkeit ist mE. das Zivilrecht und in zweiter Linie das Verwaltungsrecht. Das hält den Staat am Laufen. Soziale Gerechtigkeit verwirklicht sich auch in erster Linie hier und erst in zweiter Linie in Unterstützungsleistungen.  In einem gut funktionierendem System sollte es nur wenig Hilfsbedürftigkeit geben.  

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb Merkur:

Die Basis der Rechtsstaatlichkeit ist mE. das Zivilrecht und in zweiter Linie das Verwaltungsrecht. Das hält den Staat am Laufen. Soziale Gerechtigkeit verwirklicht sich auch in erster Linie hier und erst in zweiter Linie in Unterstützungsleistungen.  In einem gut funktionierendem System sollte es nur wenig Hilfsbedürftigkeit geben.  

Ein gut funktionierendes System sollte jedem der darin lebt, die Möglichkeit geben, für sich selbst bzw. seine Familie sorgen zu können, ja.

 

Aber es bleibt ja dann doch immer ein Rest, der es auch bei besten Voraussetzungen nicht kann.

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb Merkur:

Verstehe ich nicht. Zählen Gefühle für dich nicht? 

 

Oh, Gefühle zählen extrem viel (*schwelg*).

 

Ob sie aber - ob ihrer Unbestimmtheit und großen Unterschiede im Einzelnen - für die Politik bestimmend sein sollten, ist eine ganz andere Frage. Denn was dann genau bestimmend sei, kann dann wieder niemand so richtig sagen...

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Merkur:

Es wäre auch unsozial. Bildung und Aufstiegsmöglichkeiten gehören m.E. auch zur sozialen Gerechtigkeit. 

 

Da sind wir auch extrem weit.

 

Und aus mehrfacher eigener Anschauung kann ich sagen, daß die Bildungsaffinität der Eltern viel entscheidender ist für den BIldungserfolg der Kinder als alles andere (inkl. Geld).

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Merkur:

Die Basis der Rechtsstaatlichkeit ist mE. das Zivilrecht und in zweiter Linie das Verwaltungsrecht. Das hält den Staat am Laufen.

 

Die Basis der Rechtsstaatlickeit ist die Verfassung, da sie diese näher definiert und Bestimmungen dazu erläßt. Daraus erwächst erst alles andere.

 

vor 2 Stunden schrieb Merkur:

In einem gut funktionierendem System sollte es nur wenig Hilfsbedürftigkeit geben.  

 

Interessante These, die ich nicht im geringsten verstehe. Staatliche Hilfsangebote sollen dem (temporären) Abfedern oder ganz Abnehmen schicksalhafter Folgen dienen. Warum ihre Funktionalität an der Zahl der Empfänger gemessen weden könnte, ist mir schleierhaft.

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb rorro:

 

Die Basis der Rechtsstaatlickeit ist die Verfassung, da sie diese näher definiert und Bestimmungen dazu erläßt. Daraus erwächst erst alles andere.

Wo definiert die Verfassung Rechtsstaatlichkeit und vor allem, wie soll man mit ihr Streitfälle aus dem täglichen Leben entscheiden? 

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Merkur:

Wo definiert die Verfassung Rechtsstaatlichkeit und vor allem, wie soll man mit ihr Streitfälle aus dem täglichen Leben entscheiden? 

 

Die Verfassung bestimmt die Zuständigkeiten der Legislative und Exekutive und betont die Unabhängigkeit der Judikative (und legt auch da Zuständigkeiten fest). Brauchst Du die Artikel?

 

Eine Verfassung ist für den grundsätzlichen Rahmen zuständig, nicht für Details des täglichen Lebens.

Geschrieben
vor 44 Minuten schrieb rorro:

 

Die Verfassung bestimmt die Zuständigkeiten der Legislative und Exekutive und betont die Unabhängigkeit der Judikative (und legt auch da Zuständigkeiten fest). Brauchst Du die Artikel?

In einem Rechtsstaat kommt es mehr darauf an, wie über etwas entschieden wird, nicht von wem. 

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