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Führt Scheidung von Frau zur Hölle?


nano

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Zitat von platon am 16:53 - 10.April.2002

 

>>Wer nicht in der Lage ist, sich bei der Partnerwahl selbst zu beherrschen, der wird von den Trieben oder Wünschen beherrscht, womit die Freiheit verloren geht, um eine reife und freie Entscheidung treffen zu können. Erwachsen werden geht oft damit zusammen, daß wir einiges an Selbstentsagung lernen müssen, damit wir "reif" werden. Dies tut weh, ganz klar.... << (Carlos)


 

 

Lieber Carlos,

 

man kann auch bei einer reifen und freien Entscheidung die falsche Entscheidung treffen. Millionen Lottospieler können das nach Ziehung der Lottozahlen feststellen. Politiker können dir ein Liedchen davon singen. Auch du selbst wirst bei manchen reifen und freien Entscheidungen ganz gewaltig ins Fettnäpfchen getreten sein (vermute ich einmal oder es passiert zumindestens noch).

 

Dies hat also wenig mit Beherrschung, Selbstentsagung Trieb oder gar Freiheit zu tun. Irren ist eben menschlich.

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Hallo Carlos,

Solche theoretische Fragen stellen sich nicht bei einer  Scheidung, da sie in diesem Moment völig uninteressant und absolut nebensächlich sind - außerdem  helfen sie  keinen Millimeter weiter !

schönen Gruß,

john

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Zitat von platon am 16:53 - 10.April.2002

 

 

In Fragen der Schuld sind sich die katholische wie viele evangelische Christen sich einig, daß "Scheidung" stets mit "Sünde" verbunden ist. Diese Schuldfrage ist aber nicht gegenstand des kath. Ehenichtigkeitsverfahren.


Mein lieber Carlos,

hatte ich Dir nicht dringlichst geraten, die Finger von Dingen zu lassen, die Du nicht kennst? Was erzählst Du hier nun schon wieder für ein Zeug? Scheidung und Ehenichttigkeitsverfahren, Schuld und Sünde solltest Du nicht so hemmungslos in einem Atemzug nennen und miteinander vermischen, das sind Dinge, die

 

1.) völlig unabhängig voneinander zu betrachten sind

 

2.) die kath. Kirche wesentlich differenzierter sieht als Du.

 

Hierzu mal ein paar Abschnitte zum Thema aus dem Katechismus der katholischen Kirche, um Deine verzerrte Sicht der Dinge ein wenig zu begradigen:

 

  • 1648 Sich lebenslang an einen Menschen binden, kann schwierig, ja unmöglich erscheinen. Umso wichtiger ist es, die frohe Botschaft zu verkünden, daß Gott uns mit einer endgültigen, unwiderruflichen Liebe liebt, daß die Gatten an dieser Liebe teilhaben, daß diese sie trägt und stützt, und daß sie durch ihre Treue Zeugen der treuen Liebe Gottes sein können. Die Gatten, die mit der Hilfe Gottes in oft sehr schwierigen Verhältnissen dieses Zeugnis geben, verdienen den Dank und den Beistand der kirchlichen Gemeinschaft [Vgl. FC 20].
     
    1649 Es gibt jedoch Situationen, in denen das eheliche Zusammenleben aus sehr verschiedenen Gründen praktisch unmöglich wird. In diesen Fällen gestattet die Kirche, daß sich die Gatten dem Leib nach trennen und nicht länger zusammenwohnen. Die Ehe der getrennten Gatten bleibt aber vor Gott weiterhin aufrecht; sie sind nicht frei, eine neue Ehe zu schließen. In dieser schwierigen Situation wäre, falls dies möglich ist, die Versöhnung die beste Lösung. Die christliche Gemeinde soll diesen Menschen behilflich sein, in ihrem Leben diese Situation christlich zu bewältigen, in Treue zu ihrem Eheband, das unauflöslich bleibt [Vgl. FC 83; CIC, cann. 1151-1155].
     
    2383 Die Trennung der Gatten unter Beibehaltung des Ehebandes kann in gewissen Fällen, die das kanonische Recht vorsieht, berechtigt sein [Vgl. CIC, cann. 1151-1155].
    Falls die zivile Scheidung die einzige Möglichkeit ist, gewisse legitime Rechte, die Sorge für die Kinder oder das ererbte Vermögen zu sichern, darf sie in Kauf 4 genommen werden und ist dann keine sittliche Verfehlung.
     
    2386 Möglicherweise ist einer der beiden Gatten das unschuldige Opfer der durch das Zivilgesetz ausgesprochenen Scheidung. In diesem Fall vestößt er nicht gegen das sittliche Gebot. Es besteht ein beträchtlicher Unterschied zwischen dem Ehepartner, der sich redlich bemüht hat, dem Sakrament der Ehe treu zu bleiben, und ungerechterweise verlassen wird, und demjenigen, der durch ein schweres Vergehen eine kirchenrechtlich gültige Ehe zerstört [Vgl. FC 84].

 

Also, mein lieber Carlos, lies nach, bevor Du hier so pauschalisierend so einen Schrott wie den oben zitierten von Dir gibst. Und noch was: man kannsich auch in eine/n andere/n verlieben, ohne dabei gleich Ehebruch und/oder Scheidung zu denken oder anzustreben. Verliebtheit geht auch wieder vorbei ...

 

Gruß,

Lucia

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Zitat von Lichtlein am 22:00 - 10.April.2002

2386 Möglicherweise ist einer der beiden Gatten das unschuldige Opfer der durch das Zivilgesetz ausgesprochenen Scheidung. In diesem Fall vestößt er nicht gegen das sittliche Gebot. Es besteht ein beträchtlicher Unterschied zwischen dem Ehepartner, der sich redlich bemüht hat, dem Sakrament der Ehe treu zu bleiben, und ungerechterweise verlassen wird, und demjenigen, der durch ein schweres Vergehen eine kirchenrechtlich gültige Ehe zerstört [Vgl. FC 84].

Liebe Lucia,

 

danke für die erhellenden Beiträge aus dem katholischen Kathechismus. Zu dem angeführten Punkt 2386 würde mich interessieren, ob das nicht Verstoßen gegen das sittliche Gebot sich auch auf die Wiederverheiratung eines als "unschuldiges Opfer" einer zivilen Scheidung angesprochenen Personenkreises bezieht. Falls nicht, hätte ich gerne gewußt, wie sich das "Opfer" der Partnerlosigkeit zumindest vor dem Gesetz (bzw. Verbot einer wilden Ehe) mit dem christlichen Verständniss von Barmherzigkeit im Sinne meines letztes Postings aus deiner Sicht vereinbaren läßt? und wie Kirche in Zukunft damit umgehen sollte?

 

Mit freundlichen Grüssen vom Zwilling

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Liebe Leute,

 

nur um einmal einen anderen Aspekt in die Sache einzuführen: ist die Ehe nun ein Sakrament oder nicht? Und kann ein Sakrament aufgehoben oder wiederholt werden?

 

Ich meine, die Ehenichtigkeitsprüfung ist keine "versteckte Scheidung" - sie ist genau das, was sie ist - die Prüfung, ob einer ein bestimtes Sakrament (eben weil es noch nie wirksam gespendet wurde) empfanken kann. Ich habe keine Erfahrung mit solchen Verfahren, halte die Befürchtung von den "Superschlauen", die von vorneherein Fehler einbauen, um sich dann wieder lösen zu können, für realitätsfern. Solche Witze haben meine Frau und ich vor der Hochzeit auch mal gemacht, aber so etwas durchzuziehen ist ja nur mit sehr verrenktem Hirn vorstellbar. Und wer sich so verrenkt, der dürfte ohnehin die Ehe ja nur unter Vorbehalt eingehen - also kann er sich ja die Mühe sparen, weitere Gründe zu suchen.

 

Die Frage, wie die Pastoral gegenüber wiederverheirateten Geschiedenen aussehen soll, dazu können wir uns gerne austauschen. Aber ein und dasselbe Sakrament zweimal zu spenden oder es für auflöslich anzusehen, das hat doch recht weitgehende Konsequenzen, die ich zu beachten bitte.

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Hallo Zwilling,

im Bezug auf die Geschiedenen und dieWiederverheiratung äußert sich der KKK ebenfalls sehr klar und eindeutig:

 

  • 1640 Das Band der Ehe wird somit von Gott selbst geknüpft, so daß die zwischen Getauften geschlossene und vollzogene Ehe nie aufgelöst werden kann. Dieses Band, das aus dem freien menschlichen Akt der Brautleute und dem Vollzug der Ehe hervorgeht, ist fortan unwiderrufliche Wirklichkeit und stellt einen durch die Treue Gottes gewährleisteten Bund her. Es liegt nicht in der Macht der Kirche, sich gegen diese Verfügung der göttlichen Weisheit auszusprechen [Vgl. CIC, can. 1141].
     
    1646 Die eheliche Liebe verlangt von Natur aus von den Gatten unverletzliche Treue. Das ergibt sich aus der gegenseitigen Hingabe, in der die beiden Gatten sich einander schenken. Liebe will endgültig sein. Sie kann nicht bloß "bis auf weiteres" gelten. "Diese innige Vereinigung als gegenseitiges Sich schenken zweier Personen wie auch das Wohl der Kinder verlangen die unbedingte Treue der Gatten und fordern ihre unauflösliche Einheit"
    (GS 48,1).
     
    1647 Der tiefste Grund liegt in der Treue Gottes zu seinem Bund und in der Treue Christi zu seiner Kirche. Durch das Sakrament der Ehe werden die Gatten fähig, diese Treue zu leben und sie zu bezeugen. Durch das Sakrament erhält die Unauflöslichkeit der Ehe einen neuen, tieferen Sinn.
     
    1650 In vielen Ländern gibt es heute zahlreiche Katholiken, die sich nach den zivilen Gesetzen scheiden lassen und eine neue, zivile Ehe schließen. Die Kirche fühlt sich dem Wort Jesu Christi verpflichtet: "Wer seine Frau aus der Ehe entläßt und eine andere heiratet, begeht ihr gegenüber Ehebruch. Auch eine Frau begeht Ehebruch, wenn sie ihren Mann aus der Ehe entläßt und einen anderen heiratet" (Mk 10,11-12). Die Kirche hält deshalb daran fest, daß sie, falls die Ehe gültig war, eine neue Verbindung nicht als gültig anerkennen kann. Falls Geschiedene zivil wiederverheiratet sind, befinden sie sich in einer Situation, die dem Gesetze Gottes objektiv widerspricht. Darum dürfen sie, solange diese Situation andauert, nicht die Kommunion empfangen. Aus dem gleichen Grund können sie gewisse kirchliche Aufgaben nicht ausüben. Die Aussöhnung durch das Bußsakrament kann nur solchen gewährt werden, die es bereuen, das Zeichen des Bundes und der Treue zu Christus verletzt zu haben, und sich verpflichten, in vollständiger Enthaltsamkeit zu leben.
     
    1651 Den Christen, die in dieser Situation leben und oft den Glauben bewahren und ihre Kinder christlich erziehen möchten, sollen die Priester und die ganze Gemeinde aufmerksame Zuwendung schenken, damit sie sich nicht als von der Kirche getrennt betrachten, an deren Leben sie sich als Getaufte beteiligen können und sollen.
    "Sie sollen ermahnt werden, das Wort Gottes zu hören, am heiligen Meßopfer teilzunehmen, regelmäßig zu beten, die Gemeinde in ihren Werken der Nächstenliebe und Unternehmungen zur Förderung der Gerechtigkeit zu unterstützen, die Kinder im christlichen Glauben zu erziehen und den Geist und die Werke der Buße zu pflegen, um so von Tag zu Tag die Gnade Gottes auf sich herabzurufen" (FC 84).

 

Gruß,

Lucia

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"Falls Geschiedene zivil wiederverheiratet sind, befinden sie sich in einer Situation, die dem Gesetze Gottes objektiv widerspricht." (KKK)

 

Man beachte vor allem das Wort objektiv.

 

Es gibt nichts Objektiveres als den Glauben!

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>"Falls Geschiedene zivil wiederverheiratet sind, befinden sie sich in einer Situation, die dem Gesetze Gottes objektiv widerspricht." (KKK) <

 

Womit wieder einmal  bewiesen wäre, daß der katholische Glaube der Satire nicht nur nicht widerspricht, sondern vielmehr selbst Satire ist.

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>Womit wieder einmal  bewiesen wäre, daß der katholische Glaube der Satire nicht nur nicht widerspricht, sondern vielmehr selbst Satire ist. <

 

Ganz objektiv ...

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Zitat von Lichtlein am 10:01 - 11.April.2002


Liebe Lucia,

 

noch einmal danke für die Texte aus dem KKK, die ich zwar schon irgendwann einmal gelesen habe, mir aber nicht mehr so präsent waren. Mit Interesse im Bezug auf mein Posting habe ich vor allem den letzten Abschnitt gelesen:


1651 Den Christen, die in dieser Situation leben und oft den Glauben bewahren und ihre Kinder christlich erziehen möchten, sollen die Priester und die ganze Gemeinde aufmerksame Zuwendung schenken, damit sie sich nicht als von der Kirche getrennt betrachten, an deren Leben sie sich als Getaufte beteiligen können und sollen.

"Sie sollen ermahnt werden, das Wort Gottes zu hören, am heiligen Meßopfer teilzunehmen, regelmäßig zu beten, die Gemeinde in ihren Werken der Nächstenliebe und Unternehmungen zur Förderung der Gerechtigkeit zu unterstützen, die Kinder im christlichen Glauben zu erziehen und den Geist und die Werke der Buße zu pflegen, um so von Tag zu Tag die Gnade Gottes auf sich herabzurufen" (FC 84).


die Passage  

>>damit sie sich nicht als von der Kirche getrennt betrachten<<

kann man sicher nur als frommes Wunschbild betrachten, angesichts der Tatsache, dass man sie als permanent in Sünde lebend ansieht und den Tisch des Herrn verweigert. Zusammen mit der Forderung an die oben angesprochene Gruppe, der unverschuldet Verlassenen, in dauerhafter Enthaltsamkeit zu leben, kann man sich für seine Kirche nur schämen.

 

Nicht viel besser ist es bei denen, die sich mitschuldig gemacht und das demütig bereut haben, aber immer noch schlimmer dafür bestraft werden, als ein reumütiger Mörder.

 

Zum Glück weiß man, dass die meisten kath. Priester und Bischöfe (siehe z.B. Brief der oberrhein. Bischöfe dazu) mit dieser Situation äußerst unglücklich sind und weit mehr auf die betroffenen Menschen zugehen, als es nach dem unbarmherzigen Kirchenrecht und dem Willen Kardinal Ratzingers vorgesehen ist.

 

Mit freundlichen Grüßen vom Zwilling

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>>hatte ich Dir nicht dringlichst geraten, die Finger von Dingen zu lassen, die Du nicht kennst?<< (Lucia)

 

Liebe Lucia,

 

vielen Dank für die Zitate aus dem Katechismus. Ich gerate aber ein bißchen ins Grübeln, wo ich etwas gesagt haben soll, was dem widersprechen soll. Kannst Du es nachweisen und sagen warum? Die Möglichkeit einer "Trennung" war mir auch bewußt, ich aber bezog mich auf "Scheidung"- was auch immer das ist.

 

Und bitte versuche nur nicht, mich bevorzumunden, denn ich bin ja erwachsen. Wir können alle ja vernünftig miteinander reden, Deine Antwort klingt aber vielmehr nach Einschüchterungstaktik. Ich hoffe, ich irre mich....

 

Mein bestreben ist von meiner Seite gewesen, diese Aussagen in ein ganzheitliches Verstehenshorizont von Gott-Mensch-Welt hineinzubringen, womit auch die Rede über Transzendenz und Gottesfurcht vor dem Gesetz Gottes erlaubt sein muß. Der Mensch hat zwar eine freie Entscheidungsmöglichkeit, ist sich aber nicht partout selbst letztes Richtmaß seiner selbst; dies wäre so göttlich wie Gott.

 

Grüße, Carlos

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Zitat von Lichtlein am 10:01 - 11.April.2002

Hallo Zwilling,

im Bezug auf die Geschiedenen und dieWiederverheiratung äußert sich der KKK ebenfalls sehr klar und eindeutig:

 

  • 1640 Das Band der Ehe wird somit von Gott selbst geknüpft, so daß die zwischen Getauften geschlossene und vollzogene Ehe nie aufgelöst werden kann. Dieses Band, das aus dem freien menschlichen Akt der Brautleute und dem Vollzug der Ehe hervorgeht, ist fortan unwiderrufliche Wirklichkeit und stellt einen durch die Treue Gottes gewährleisteten Bund her. Es liegt nicht in der Macht der Kirche, sich gegen diese Verfügung der göttlichen Weisheit auszusprechen [Vgl. CIC, can. 1141].

(...)

 

Ich habe dazu einen interessanten Artikel aus dem Tagesspiegel gefunden ...

 

"Scheidung auf vatikanisch      

Der heilige Stuhl kann die Ehe nicht trennen    

Er kann sie aber für ungültig erklären - viele Italiener nutzen den Service"

 

http://www2.tagesspiegel.de/archiv/2000/06...k-we-14981.html

 

Auszug:

 

"Ebenso wurde ein Bund fürs Leben für ungültig erklärt, weil ein Mann vor der Hochzeit gegenüber Freunden geäußert hatte, für ihn sei die Ehe nicht unbedingt eine Bindung fürs ganze Leben: "die bedingungslose Bejahung der Unauflösbarkeit" habe gefehlt, urteilten die Richter.

 

Auch ein gut dokumentiertes Besäufnis vor dem Hochzeitstag kann mittlerweile die Ernsthaftigkeit des Ja-Worts in Zweifel ziehen, der Konsum härterer Drogen sowieso. Auch wer nur den Eltern zuliebe oder aus wirtschaftlichen Gründen geheiratet hat, kann mit guten Aussichten vor die Sacra Rota treten.

 

Für Italiener hat das Verfahren gegenüber der zivilrechtlichen Scheidung nicht nur den Vorteil der religiösen Sündenreinigung: Zivilrechtliche Ansprüche können bei der kirchlichen Trennung nicht geltend gemacht werden - nicht selten profitiert davon der besser verdiendende Ehemann. Nach den mit dem Vatikan unter dem Faschismus geschlossenen Lateranverträgen haben Urteile der Sacra Rota im ganzen Lande Gültigkeit - es gibt weder die Möglichkeit des Einspruchs noch ein Recht auf Revision. Das oberste italienische Gericht hat das unlängst "mit Bedauern" feststellen müssen, als es die Klage dupierter Frauen abweisen musste. Die einschlägigen Artikel wurden auch im neuen, 1985 geschlossenen Konkordat Italiens mit dem Vatikan nicht geändert."

 

Das kann ja eigentlich nicht im Sinne des Erfinders sein - oder?

 

Viele Grüsse,

Matthias

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Zitat von Matthias am 19:26 - 11.April.2002[br

Das kann ja eigentlich nicht im Sinne des Erfinders sein - oder?

 

 


 

 

Lieber Matthias!

 

Was meinst Du genau? Die Möglichkeit einer Nichtigkeit oder daß die Rota in Italien "über dem Staat" steht?

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Zitat von Stefan Mellentin am 20:09 - 11.April.2002


Zitat von Matthias am 19:26 - 11.April.2002[br

Das kann ja eigentlich nicht im Sinne des Erfinders sein - oder?

 

 


 

 

Lieber Matthias!

 

Was meinst Du genau? Die Möglichkeit einer Nichtigkeit oder daß die Rota in Italien "über dem Staat" steht?

 

Ja, was die Nichtigkeitsfolgen angeht (Ausschluss von Unterhalt). Da lobe ich mir eine Trennung von Staat und Kirche.

Und der Formalismus der Ehenichtigkeitsgründen (vor der Eheschliessung einen saufen ...).

 

Liebe Grüsse,

Matthias

 

 

(Geändert von Matthias um 9:47 - 12.April.2002)

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Zitat von sstemmildt am 1:06 - 11.April.2002

Ich habe keine Erfahrung mit solchen Verfahren, halte die Befürchtung von den "Superschlauen", die von vorneherein Fehler einbauen, um sich dann wieder lösen zu können, für realitätsfern.

 

Nun kenne ich mich in katholischen Kreisen wenig aus. Aber unter den Normalsterblichen ist es heute nicht ungewöhnlich, sich vor der Eheschließung auch Gedanken darüber zu machen, wie eine nicht auszuschließende Trennung verlaufen sollte. Wer sich weltlich absichern will versucht es mit Eheverträgen.

 

Interessant wäre nun zu wissen, ob auch Katholiken Eheverträge abschließen. Und wenn, dann warum?

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Nicht alle Normalsterblichen verfügen über die geistige Kapazität, sich bei der Ehelichung der "großen Liebe" Gedanken machen zu können über die Folgen einer später eventuell erfolgenden Trennung. Der Staat hat die Aufgabe, für den Default-Fall zu sorgen.

 

Bevor wir die italienische Frage weiter verfolgen, sollten wir zunächst einmal zu klären versuchen, inwieweit eine Nichtigkeitserklärung der Sacra Rota automatisch eine Nichtigkeit der Zivilehe zur Folge hat. Falls nicht, kann man sich scheiden lassen, wie hier auch. Mit den daraus erwachsenden Folgen. Weiß jemand Bescheid?

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>>Interessant wäre nun zu wissen, ob auch Katholiken Eheverträge abschließen. Und wenn, dann warum?<<  (Heidi)

 

Liebe Heidi,

 

jetzt argumentiere ich mit einem Vernunftgrund: Wer keinen Vertrag abschließen will, der zeigt ja gerade, daß man sich im ungünstigen Falle sich herausmogeln will, nicht für die eigene Taten gerade stehen will. Das "Ja" käme einem "Jein" gleich, um dann vielleicht vor der Öffentlichkeit keine Verpflichtung übernehmen zu müssen, sein Gesicht nicht verlieren zu müssen, daß man nun die Ehe gebrochen hat. Wo aber keine Verpflichtung ist vielleicht keine Ehe.

 

Dies - meine ich - ist ein Trugschluß. Wenn nun jemand keinen Vertrag abschließt, aber nun ein öffentliches Konkubinat lebt, Kinder zeugt, so lebt, als wäre man in einer richtigen(!) Ehe, den Haushalt gründet und wenn keiner von beiden vorher verheiratet war, ein Eheleben seit zwei oder mehreren Jahren de facto vorhanden ist, ist dieser Fall dann nun keine Ehe? (Hier würde ich mich fragen was das soll, wenn jemand so handelt.)

 

Denken wir mal an einem Künstler, der behaut seinen Marmorblock derart, daß der Betrachter nicht weißt, ob dies nichts weiter abgerundeter Stein oder eine Frauensilouette ist, so ist es theoretisch möglich, diesen Fall auf so manches Konkubinat oder zivilgelebte Ehe zu übertragen, wo man nicht weißt, ob eine "Ehe" oder "keine Ehe" vorliegt. Darf man von einer "Familie" ohne/mit Kinder sprechen? Sind die Kinder aus einer flüchtigen Bekannschaft entstanden? Wie aber soll denn ein Versprechen gültig sein, den man nie gegeben hat, die Treue zu halten, bis auf das der Tod einen scheidet? Dies ist zumindest der Punkt, wo im Christlichen das paulinische Recht eingreift, wo man den Ungläubigen Partner gehen läßt, falls dieser es verlangt, gehen zu dürfen.

 

Grüße, Carlos

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Zitat von Heidi am 21:47 - 11.April.2002

Interessant wäre nun zu wissen, ob auch Katholiken Eheverträge abschließen. Und wenn, dann warum?


Ich kenne einen Fall, in dem ein Ehevertrag geschlossen wurde, obwohl beide Partner davon ausgingen und noch gehen, daß "Ehe" "lebenslänglich" heißt. Der Grund für den Ehevertrag war das Familienunternehmen des jungen Mannes, das im Falle seines Todes von einem seiner Brüder (oder zukünftigen Söhne - so vorhanden) weitergeführt werden sollte, aber in keinem Fall in die Familie der Frau gelangen durfte. "großväterliche vermögensrechtliche" Gründe also.

 

 

(Geändert von Lichtlein um 21:30 - 12.April.2002)

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Zitat von Cano am 8:57 - 12.April.2002

 

Dafür braucht man aber keinen Ehevertrag.


... sondern nur ein Testament bzw. einen Erbvertrag (wenn man auch Pflichtteilsansprüche der Ehefrau ausschliessen/begrenzen will).

 

Die Wertsteigerung (des Unternehmens) fällt allerdings in die Zugewinngemeinschaft - aber das spielt nur im Falle der Scheidung eine Rolle.

 

Ich habe mal gelesen, dass nur die Tatsache eines Ehevertrages, in dem Scheidungsfolgenregelungen enthalten sind, in einem Ehenichtigkeitsverfahren als Beleg für den nicht ernsthaften Ehewillen angesehen werden kann.

 

Viele Grüsse,

Matthias

 

 

 

(Geändert von Matthias um 9:28 - 12.April.2002)

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Zitat von Matthias am 9:25 - 12.April.2002

 

Die Wertsteigerung (des Unternehmens) fällt allerdings in die Zugewinngemeinschaft - aber das spielt nur im Falle der Scheidung eine Rolle.


Eben diese Zugewinngemeinschaft wurde mit dem genannten Ehevertrag ausgeschlossen, um den Fortbestand des Unternehmens zu gewährleisten.

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Zitat von platon am 17:57 - 11.April.2002

Ich gerate aber ein bißchen ins Grübeln, wo ich etwas gesagt haben soll, was dem widersprechen soll. Kannst Du es nachweisen und sagen warum? Die Möglichkeit einer "Trennung" war mir auch bewußt, ich aber bezog mich auf "Scheidung"- was auch immer das ist.


Lieber Carlos,

Du behauptest: "Scheidung ist stets mit Sünde verbunden". Da Scheidung und Trennung der Ehegatten dasselbe ist, habe ich mich genau darauf bezogen - es gibt (nach dem Katechismus) auch den "sündenlos" oder "unschuldig" Geschiedenen. Wenn Du nicht weißt, was Scheidung ist (Du schreibst: "Scheidung"- was auch immer das ist) - warum schreibst Du dann darüber???????????????????????????????????

Lucia

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Zitat von Matthias am 9:25 - 12.April.2002


Zitat von Cano am 8:57 - 12.April.2002

 

Dafür braucht man aber keinen Ehevertrag.


... sondern nur ein Testament bzw. einen Erbvertrag (wenn man auch Pflichtteilsansprüche der Ehefrau ausschliessen/begrenzen will).

 

Die Wertsteigerung (des Unternehmens) fällt allerdings in die Zugewinngemeinschaft - aber das spielt nur im Falle der Scheidung eine Rolle.

 

Ich habe mal gelesen, dass nur die Tatsache eines Ehevertrages, in dem Scheidungsfolgenregelungen enthalten sind, in einem Ehenichtigkeitsverfahren als Beleg für den nicht ernsthaften Ehewillen angesehen werden kann.


Weitverbreiteter Irrtum. Es gibt den Zugewinnausgleich nicht nur im Falle der Eheauflösung durch Scheidung, sondern auch ausdrücklich für den Fall des Eheendes durch Tod eines Ehepartners (§§ 1371 ff. BGB), und zwar pauschal in Höhe eines Viertels der Erbschaft, wenn der überlebende selbst Erbe geworden ist, und nach den gleichen Regeln wie bei der Scheidung, wenn er nicht Erbe geworden ist. Das Fehlen eines Ehevertrages kann wegen der komplexen Zuweisungsproblematik im Falle einer Erbauseinandersetzung dann die Vernichtung des Unternehmens zur Folge haben.

 

Sollte es tatsächlich grundsätzlich als Indiz für mangelnden Bindungswillen gelten, wenn Leute einen Ehevertrag schließen, so läge darin eine völlige Verkennung der tatsächlichen Umstände. Ich empfehle bei entsprechenden wirtschaftlichen Verhältnissen jedem einen Ehevertrag (der ja nicht notwendig nur pauschal den Ausschluß der zugewinngemeinschaft bedeuten muß, sondern sehr differenziert gestaltet werden kann).

 

Ein Ehevertrag kann sogar entscheidend zur Rettung einer gefährdeten Ehe beitragen. Ohne geklärte Verhältnisse kann, wenn das gegenseitige Vertrauen einmal erschüttert ist, schnell die Meinung aufkommen, man müsse nun retten was zu retten ist (sein Schäfchen ins trockene brngen). Wissen dagegen beide Partner, daß sie auch im Fall der Scheidung keine wirtschaftliche Katastrophe erwartet, vor allem aber, daß alles Entscheidende schon geregelt ist, braucht keiner zu rennen, um als erster beim Anwalt zu sein - beide können sich darauf konzentrieren, ob und wie sie ihre Ehe noch retten können.

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Endlich mal eine vernünftige Aufklärung. Danke, Sven!

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Zitat von Lichtlein am 17:58 - 12.April.2002


Zitat von platon am 17:57 - 11.April.2002

Ich gerate aber ein bißchen ins Grübeln, wo ich etwas gesagt haben soll, was dem widersprechen soll. Kannst Du es nachweisen und sagen warum? Die Möglichkeit einer "Trennung" war mir auch bewußt, ich aber bezog mich auf "Scheidung"- was auch immer das ist.


Lieber Carlos,

Du behauptest: "Scheidung ist stets mit Sünde verbunden". Da Scheidung und Trennung der Ehegatten dasselbe ist, habe ich mich genau darauf bezogen - es gibt (nach dem Katechismus) auch den "sündenlos" oder "unschuldig" Geschiedenen. Wenn Du nicht weißt, was Scheidung ist (Du schreibst:
"Scheidung"- was auch immer das ist
) - warum schreibst Du dann darüber???????????????????????????????????

Lucia


Mensch Lucia,

 

ich habe nicht gesagt, daß dies für beide Seiten unbedingt gilt...

 

Und ich habe nicht gesagt, daß die Sünde immer zum Zeitpunkt der Scheidung stattgefunden haben muß...

 

Du liest haarspalterischer als ich mich auszudrücken pflege. Ich ziele meist auf einen "Kern" einer Sache und Du liest es scheinbar juristisch, kasuistisch, den exakten wortlaut mit allen Eventualitäten betrachtend. Ganz klar findest Du immer  das Haar in der Suppe...

 

Die Scheidungsprozeß oder die Einleitung "beginnt" eigentlich schon viel früher mit den ganzen Lieblosigkeiten und Gleichgültigkeiten gegenüber dem Partner, d.h. sie ist nur die Folge. "Juristisch" ist diese Formulierung nicht richtig!)

 

Und dann kann jemand aufgrund eines Unfalls völlig dement werden. Wie ist es dann? Was macht man mit einem Partner, den man hat, aber eigentlich nicht mehr? Aber hier bestätigen die Ausnahmen die Regeln. Als Vergleich die mathematische Definition von "fast immer", dies bedeutet "immer" bis auf "endlich viele".

 

Gib es zu, entweder verstehst Du mich falsch oder Du verstehst mich nicht. Oder meine ich das Richtige und schreibe das Falsche? Oder meine ich sogar falsch und schreibe chaotisch? *grübel* *seufs*

 

Es war nicht meine Absicht eine Traktatio über die Sünde der Ehescheidung zu schreiben; ich habe noch einiges geschrieben, über die Transzendenz und die Gottesfurcht, über die "Heiligkeit" der nicht kirchlich geschlossenen Ehe, usw....

 

Grüße, Carlos

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