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Piusbruderschaft gegen "Amtskirche"?


Petrus

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ich weiß nicht genau ob ich es hier schon geschrieben habe wenn ja dann noch mal in aller Kürze das sog Generalindult betrifft die FSSPX nicht

da sie der aufassung ist die alte Messe kann nicht verboten werden die Forderung nach dieser Maßname hat nur den sinn um in den verhandlungen das thema liturgie vom tisch zu haben und sich den theologischen fragen zuwenden zu können

 

der vatikan hat in den letzten jahren immer die aufassung vertretten man gewährt ein indult und alles ist gut die bruderschaft sieht das absolut nicht so sondern es geht um verschiedene aussagen des konzils und deren folgen es ist also keine frage der liturgischen vorliebe

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da ist der rücktritt als chef der Kleruskongregation gemeint der ist normaslerweise mit 75 em hoyos ist 77 präsidenten der Ecclesia Dei Komission bleiben bis 80 aber alles nur spekulationen

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Ist die Gründung vatikanisch nicht anerkannter Orden eigentlich zulässig?

 

Ärger um Reichenstein

was meinst du mit zulässig?
Afaik bedürfen Orden der vatikanischen Anerkennung.

 

Daß die Herrschaften eine geistlich angehauchte WG gründen ist ja eine Sache, aber eine Tochterklostergründung geht doch wohl darüber hinaus.

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Franciscus non papa

 

es kommt ziemlich häufig vor, dass sich brautpaare in einer klosterkirche das ja-wort geben. solltest du das wirklich noch nie erlebt oder mitbekommen haben?

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ja schon aber grade in so einem kloster glaub ich nicht daß dort irgentwelche leute heiraten wollen die nicht mit der traditionellen messe ect verbunden sind

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Ist die Gründung vatikanisch nicht anerkannter Orden eigentlich zulässig?

 

Ärger um Reichenstein

was meinst du mit zulässig?
Afaik bedürfen Orden der vatikanischen Anerkennung.

 

Daß die Herrschaften eine geistlich angehauchte WG gründen ist ja eine Sache, aber eine Tochterklostergründung geht doch wohl darüber hinaus.

das gibts in traditionalistischen klöstern schon seit es wiederstand gegen die nachkonziliaren reformen gibt

da gibts kamelitinen kapuziner franziskaner ect und die gründen auch emsig tochterklöster

was erstaunt dich daran ?

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ja schon aber grade in so einem kloster glaub ich nicht daß dort irgentwelche leute heiraten wollen die nicht mit der traditionellen messe ect verbunden sind
"Ach Herr Pfarrer, können wir nicht das Latein nehmen? Das ist so schön feierlich. Und die Leut' wissen eh nicht worum's geht."

 

Nicht, daß wir diese Bedenken nicht schon mal diskutiert hätten ...

 

 

(Im Prinzip tut +Heinrich den Brautpaaren und dem Kloster einen großen Gefallen - klassisch heiraten und doch jederzeit annulierbar zu sein :ph34r: )

bearbeitet von Flo77
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das gibts in traditionalistischen klöstern schon seit es wiederstand gegen die nachkonziliaren reformen gibt

da gibts kamelitinen kapuziner franziskaner ect und die gründen auch emsig tochterklöster

was erstaunt dich daran ?

Wir sprechen hier nicht einfach über traditionalistische Klöster, sondern über eine Missionsgemeinschaft, die nicht das predigt und lehrt, was der heilige Vater lehrt.

 

Ich kann mir nicht helfen, aber ich sehe da einen elementaren Unterschied.

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Ist die Gründung vatikanisch nicht anerkannter Orden eigentlich zulässig?

 

Ärger um Reichenstein

was meinst du mit zulässig?
Afaik bedürfen Orden der vatikanischen Anerkennung.

 

Daß die Herrschaften eine geistlich angehauchte WG gründen ist ja eine Sache, aber eine Tochterklostergründung geht doch wohl darüber hinaus.

das gibts in traditionalistischen klöstern schon seit es wiederstand gegen die nachkonziliaren reformen gibt

da gibts kamelitinen kapuziner franziskaner ect und die gründen auch emsig tochterklöster

was erstaunt dich daran ?

 

Nach dem CIC bedarf die Errichtung eines Klosters der Zustimmung des Ortsbischofs. Aber das schert die Herren FSSPX ja bekanntlich nicht. Grüße, KAM

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Einer Klage des Bistums gegen die Verwendung des Namens "Benediktiner" durch die Piusse würde ich übrigens beste Chancen einräumen.

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Franciscus non papa
Einer Klage des Bistums gegen die Verwendung des Namens "Benediktiner" durch die Piusse würde ich übrigens beste Chancen einräumen.

 

 

hm - ich entnahm den links, dass die benediktiner selbst denken, dass der begriff NICHT geschützt ist. es kann sich dann jeder auf benedikt berufen...

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Einer Klage des Bistums gegen die Verwendung des Namens "Benediktiner" durch die Piusse würde ich übrigens beste Chancen einräumen.
Ich nicht.

 

Der Begriff ist nicht geschützt. Das kam zumindest in einem der Links, die ich dazu aus dem aachener Raum gefunden haben raus.

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Nach dem CIC bedarf die Errichtung eines Klosters der Zustimmung des Ortsbischofs. Aber das schert die Herren FSSPX ja bekanntlich nicht. Grüße, KAM
Ich wusste doch, da war was. Danke!
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Einer Klage des Bistums gegen die Verwendung des Namens "Benediktiner" durch die Piusse würde ich übrigens beste Chancen einräumen.

 

 

hm - ich entnahm den links, dass die benediktiner selbst denken, dass der begriff NICHT geschützt ist. es kann sich dann jeder auf benedikt berufen...

Na ja, dann haben sie sich schlecht informiert. Um Namensschutz nach §12 BGB in Anspruch nehmen zu können, muss man einen Namen "führen" und dieser Name muss eine "individualisierende Kennzeichnungskraft" besitzen, und er muss "Verkehrsgeltung" besitzen. Das dürfte für den Benediktinerorder wegen seiner langen Geschichte mühelos gegeben sein.

 

Da außerdem Verwechslungsgefahr besteht, (Ob es richtige oder falsche Benediktiner sind), ist eine Namensanmaßung gegeben, gegen die man klagen kann. (Bei "Franziskaner" wäre es womöglich schwieriger, weil es da auch ein gleichnamiges Weißbier gibt, das "Verkehrsgeltung" besitzt).

 

Ein spezieller Eintrag in ein Register ist nur bei Markennamen erforderlich, nicht im Namensrecht nach BGB. Ich habe mich da aus gegebenem Anlass jüngst etwas einlesen müssen.

bearbeitet von Sokrates
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Einer Klage des Bistums gegen die Verwendung des Namens "Benediktiner" durch die Piusse würde ich übrigens beste Chancen einräumen.
hm - ich entnahm den links, dass die benediktiner selbst denken, dass der begriff NICHT geschützt ist. es kann sich dann jeder auf benedikt berufen...

Na ja, dann haben sie sich schlecht informiert. Um Namensschutz nach §12 BGB in Anspruch nehmenzu können, muss man einen Namen "führen" und dieser Name muss eine "individualisierende Kennzeichnungskraft" besitzen, und er muss "Verkehrsgeltung" besitzen. Das dürfte für den Benediktinerorder wegen seiner langen Geschichte mühelos gegeben sein.

 

Da außerdem Verwechslungsgefahr besteht, (Ob es richtige oder falsche Benediktiner sind), ist eine Namensanmaßung gegeben, gegen die man klagen kann. (Bei "Franziskaner" wäre es womöglich schwieriger, weil es da auch ein gleichnamiges Weißbier gibt, das "Verkehrsgeltung" besitzt).

Jein.

 

Die Frage ist ob für die "individualisierende Kennzeichnungskraft" die Berufung auf die Ordensregel reicht oder ob die päpstliche/bischöfliche Anerkennung konstitutiv ist.

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Die Frage ist ob für die "individualisierende Kennzeichnungskraft" die Berufung auf die Ordensregel reicht oder ob die päpstliche/bischöfliche Anerkennung konstitutiv ist.

Da geht es um die Frage, was historisch gesehen als "Benediktinerorden" oder "Benediktinerkloster" bezeichnet wurde. Wenn es in der Historie Einrichtungen gab, die sich so nannten, aber "wilde" Gründungen waren, dann wird ein Namensschutz abgelehnt, wenn alle bekannten Einrichtungen "offizielle" Einrichtungen waren, dann gilt der Namensschutz.

 

/Klugscheißmodus ein/ Das ist aber nicht eine Frage der "Kennzeichnungskraft", sondern der "Verkehrsgeltung". Die Kennzeichnungskraft" geht um die Frage, ob es "hoch" genug für einen Namen ist, oder ob es sich nur um eine Beschreibung "was es ist" handelt. /Klugscheißmodus aus/

bearbeitet von Sokrates
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Die Frage ist ob für die "individualisierende Kennzeichnungskraft" die Berufung auf die Ordensregel reicht oder ob die päpstliche/bischöfliche Anerkennung konstitutiv ist.

Da geht es um die Frage, was historisch gesehen als "Benediktinerorden" oder "Benediktinerkloster" bezeichnet wurde. Wenn es in der Historie Einrichtungen gab, die sich so nannten, aber "wilde" Gründungen waren, dann wird ein Namensschutz abgelehnt, wenn alle bekannten Einrichtungen "offizielle" Einrichtungen waren, dann gilt der Namensschutz.

 

/Klugscheißmodus ein/ Das ist aber nicht eine Frage der "Kennzeichnungskraft", sondern der "Verkehrsgeltung". Die Kennzeichnungskraft" geht um die Frage, ob es "hoch" genug für einen Namen ist, oder ob es sich nur um eine Beschreibung "was es ist" handelt. /Klugscheißmodus aus/

 

Aha! :ph34r:

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Einer Klage des Bistums gegen die Verwendung des Namens "Benediktiner" durch die Piusse würde ich übrigens beste Chancen einräumen.

bei dem kamelitinen in brilon wald hat es nicht funktioniert aber es währ nett wenn es probiert wird die rechtsform des klosters wird wohl ein e.V. sein

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