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Piusbruderschaft gegen "Amtskirche"?


Petrus

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Nach dem CIC bedarf die Errichtung eines Klosters der Zustimmung des Ortsbischofs. Aber das schert die Herren FSSPX ja bekanntlich nicht. Grüße, KAM
Ich wusste doch, da war was. Danke!

das ist doch nachkonziliar oder :huh:

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die rechtsform des klosters wird wohl ein e.V. sein

Und was wird als Vereinszweck in der Satzung stehen?

leben der regel des hl. benedikt denk ich mal

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die rechtsform des klosters wird wohl ein e.V. sein
Und was wird als Vereinszweck in der Satzung stehen?
leben der regel des hl. benedikt denk ich mal
Mich würde eher interessieren, wie man die Gemeinnützigkeit begründen will.
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Nach dem CIC bedarf die Errichtung eines Klosters der Zustimmung des Ortsbischofs. Aber das schert die Herren FSSPX ja bekanntlich nicht. Grüße, KAM
Ich wusste doch, da war was. Danke!

das ist doch nachkonziliar oder :huh:

 

So? Lies mal aus dem CIC 1917 den can. 497, § 1: Ad erigendam domum religiosam exemptam, sive formatam sive non formatam, aut monasterium monialium, aut in locis Sacrae Congregationi de Prop. Fide subiectis quamlibet religiosam domum, requiritur beneplacitum Sedis Apostolicae et Ordinarii loci consensus in scriptis datus; secus, satis est Ordinarii venia. - Grüße, KAM

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Ich weiß nicht, ob es mich wirklich überrascht, daß selbst die Autorität des hl. Vaters über die Legislative der Kirche von der FSSPX bestritten wird.

 

Andererseits: das Konstrukt "Personalprälatur" kam afaik im alten CIC nicht vor und war eine Idee von VII ...

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Andererseits: das Konstrukt "Personalprälatur" kam afaik im alten CIC nicht vor und war eine Idee von VII ...

Die Personalprälatur war eine Erfindung des Opus Dei, um sich vom Ortsbischof nichts mehr sagen lassen zu müssen. JPII ist leider darauf eingegangen. Mit dem Konzil hat das aber überhaupt nichts zu tun.

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Nach dem CIC bedarf die Errichtung eines Klosters der Zustimmung des Ortsbischofs. Aber das schert die Herren FSSPX ja bekanntlich nicht. Grüße, KAM
Ich wusste doch, da war was. Danke!

das ist doch nachkonziliar oder :huh:

 

So? Lies mal aus dem CIC 1917 den can. 497, § 1:(...), satis est Ordinarii venia. - Grüße, KAM

Und warum just den?

Der gültige CIC trägt ein anderes Datum.

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So? Lies mal aus dem CIC 1917 den can. 497, § 1:(...), satis est Ordinarii venia. - Grüße, KAM

Und warum just den?

Der gültige CIC trägt ein anderes Datum.

Weil es um die Frage ging, ob diese Vorschrift nachkonziliar sei. Und der CIC von 1917 ist unstrittig vorkonziliar. :huh:

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Andererseits: das Konstrukt "Personalprälatur" kam afaik im alten CIC nicht vor und war eine Idee von VII ...

Die Personalprälatur war eine Erfindung des Opus Dei, um sich vom Ortsbischof nichts mehr sagen lassen zu müssen. JPII ist leider darauf eingegangen. Mit dem Konzil hat das aber überhaupt nichts zu tun.

Presbyterorum Ordinis Nr. 10

 

Ecclesiae Sanctae.

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So? Lies mal aus dem CIC 1917 den can. 497, § 1:(...), satis est Ordinarii venia. - Grüße, KAM

Und warum just den?

Der gültige CIC trägt ein anderes Datum.

Weil es um die Frage ging, ob diese Vorschrift nachkonziliar sei. Und der CIC von 1917 ist unstrittig vorkonziliar. :lol:

Ah so.

Ich hab mir nicht die Mühe gemacht, es zu übersetzen. So blieb mir dieser Zusammenhang verborgen. Ich kann's zwar, mag's aber trotzdem lieber, wenn man deutsch mit mir redet. Ist meine Muttersprache. :huh:

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Andererseits: das Konstrukt "Personalprälatur" kam afaik im alten CIC nicht vor und war eine Idee von VII ...

Die Personalprälatur war eine Erfindung des Opus Dei, um sich vom Ortsbischof nichts mehr sagen lassen zu müssen. JPII ist leider darauf eingegangen. Mit dem Konzil hat das aber überhaupt nichts zu tun.

Presbyterorum Ordinis Nr. 10

 

Ecclesiae Sanctae.

Hups. Wieder was gelernt.

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Ich finde, daß PO Siris Forderung nach einer Personalprälatur für die FSSPX doch eine besonders pikante Note gibt.

 

Was für einen Status hat man eigentlich den Petrusbrüdern eingeräumt?

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Ich finde, daß PO Siris Forderung nach einer Personalprälatur für die FSSPX doch eine besonders pikante Note gibt.

 

Was für einen Status hat man eigentlich den Petrusbrüdern eingeräumt?

Sie sind keine Personalprälatur, sondern immer noch abhängig von den Ortsbischöfen.

 

Lt. Homepage nennt sich das "Gesellschaft apostolischen Lebens von Klerikern unter päpstlichem Recht."

 

Nun ja ...

 

Quelle

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So? Lies mal aus dem CIC 1917 den can. 497, § 1:(...), satis est Ordinarii venia. - Grüße, KAM

Und warum just den?

Der gültige CIC trägt ein anderes Datum.

Weil es um die Frage ging, ob diese Vorschrift nachkonziliar sei. Und der CIC von 1917 ist unstrittig vorkonziliar. :lol:

Ah so.

Ich hab mir nicht die Mühe gemacht, es zu übersetzen. So blieb mir dieser Zusammenhang verborgen. Ich kann's zwar, mag's aber trotzdem lieber, wenn man deutsch mit mir redet. Ist meine Muttersprache. :huh:

 

Im Kirchenrecht gehts halt nicht ohne. Grüße, KAM

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Flo 77:

Sie sind keine Personalprälatur, sondern immer noch abhängig von den Ortsbischöfen.

 

Das ist mir einigermaßen klar. Sie dürfen sich ohne die Zustimmung des jeweiligen Ortsbischofs nirgendwo niederlassen, schon gar nicht seelsorgerisch betätigen. Aber wie ist das mit der Zentrale Wigratzbad? Könnte der Augsburger Bischof sie dort feuern?

Im übrigen sehe ich nicht ein, weswegen den Piuslern weitergehende Zugeständnisse gemacht werden sollten als den Petrusbrüdern. Schließlich handelt es sich bei letzteren um ehemalige Piusler, denen die unerlaubten Bischofsweihen über die Hutschnur ging, mit anderen Worten, die sich nicht in die "schismatische Haltung" (Castrillon Hoyos) begeben wollten, in der die Piusler noch immer verharren.

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Flo 77:
Sie sind keine Personalprälatur, sondern immer noch abhängig von den Ortsbischöfen.

 

Das ist mir einigermaßen klar. Sie dürfen sich ohne die Zustimmung des jeweiligen Ortsbischofs nirgendwo niederlassen, schon gar nicht seelsorgerisch betätigen. Aber wie ist das mit der Zentrale Wigratzbad? Könnte der Augsburger Bischof sie dort feuern?

Im übrigen sehe ich nicht ein, weswegen den Piuslern weitergehende Zugeständnisse gemacht werden sollten als den Petrusbrüdern. Schließlich handelt es sich bei letzteren um ehemalige Piusler, denen die unerlaubten Bischofsweihen über die Hutschnur ging, mit anderen Worten, die sich nicht in die "schismatische Haltung" (Castrillon Hoyos) begeben wollten, in der die Piusler noch immer verharren.

Ich muss noch mal bei den Petruslern nachlesen, aber außer der Ausbildung von Priestern und der Zelebration der Messordnung von 1962 sehe ich eigentlich keine besonderes Existenzberechtigung.

 

Sollte der Generalindult kommen erst recht nicht.

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Der emeritierte Bischof von Amiens, Jacques Noyer (79), hat dem Papst einen offenen Brief – „bevor es zu spät ist“. geschrieben. Er bat, die geplante Freigabe der Alten Messe nicht umzusetzen: „Machen Sie das nicht!“

Der emeritierte Bischof chsaraktersiert m.E. sehr zutreffend die Grenzen zwischen Alt und Neu:

 

„Auf der einen Seite ein Gott, Chef und Richter, der den Gehorsam verlangt. Auf der anderen ein Gott der seinen Sohn sendet, um sein Vaterherz zu offenbaren. Auf der einen Seite stolze Beamte im Auftrag göttlicher Autorität, die ihnen übertragen wurde. Auf der anderen Brüder, ausgewählt, um gemeinsam das Evangelium Christi zu lesen.“

Details hier

 

Der Bischof hat nichts kapiert, mit Verlaub. Genau das, was seine Befürchtung ausdrückt könnte mit einem Generalindult überwunden werden. Oder glaubt der Herr Bischof an Magie, dass also jeder Priester, der mit den alten Büchern in Kontakt kommt sich sogleich zu einem klerikalen Kanzelschreihals entwickelt? Das Generalindult wird - wenn es kommen sollte - endlich dazu beitragen, dass die Messe nach der alten Ordnung nicht mehr als Identifikationsobjekt reaktionärer oder pseudotraditionalistischer Grüppchen wahrgenommen wird. Es ist ein Fehler, die alte Messordnung pauschal mit gewissen pastoralen Fehlentwicklungen der Konzilsvorzeit gleichzusetzen und zu behaupten, diese kämen wieder, wenn jeder Priester die alte Messe lesen dürfte.

 

Ist die Gründung vatikanisch nicht anerkannter Orden eigentlich zulässig?

 

Ärger um Reichenstein

was meinst du mit zulässig?
Afaik bedürfen Orden der vatikanischen Anerkennung.

In der Regel ist es ja so, dass die Anerkennung die Existenz einer Gemeinschaft voraussetzt.

 

die rechtsform des klosters wird wohl ein e.V. sein
Und was wird als Vereinszweck in der Satzung stehen?
leben der regel des hl. benedikt denk ich mal
Mich würde eher interessieren, wie man die Gemeinnützigkeit begründen will.

Müssen sie nicht. Religiöse Zwecke sind nach § 52 II Abgabenordnung immer eine Förderung der Allgemeinheit und somit - wenn sie selbstlos ist - gemeinnützig.

bearbeitet von Nursianer
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Ich weiß nicht, ob es mich wirklich überrascht, daß selbst die Autorität des hl. Vaters über die Legislative der Kirche von der FSSPX bestritten wird.

 

Andererseits: das Konstrukt "Personalprälatur" kam afaik im alten CIC nicht vor und war eine Idee von VII ...

die idee personalprälatur stammt angeblich von rom nicht von der Piusbruderschaft

jedenfalls eine einigung mit Rom kann es nur geben wenn es eine völlige unanhängikeit von den ortsbischöfen

mehr ist dazu nicht zu sagen

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Ich weiß nicht, ob es mich wirklich überrascht, daß selbst die Autorität des hl. Vaters über die Legislative der Kirche von der FSSPX bestritten wird.

 

Andererseits: das Konstrukt "Personalprälatur" kam afaik im alten CIC nicht vor und war eine Idee von VII ...

die idee personalprälatur stammt angeblich von rom nicht von der Piusbruderschaft

jedenfalls eine einigung mit Rom kann es nur geben wenn es eine völlige unanhängikeit von den ortsbischöfen

mehr ist dazu nicht zu sagen

 

Also nicht. Grüße, KAM

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