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Im Namen des Volkes...


Clown

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Neee, der Rechtsstaat ist schon voll supi! Meistens. Aber man wird in einem Forum ja noch hin und wieder mal seine finsteren Gedanken schweifen lassen dürfen...

Dale

 

So, der Prozess ist erstmal geplatzt, weil - vorsichtig ausgedrückt - die bisherige Auswertung der Videoaufnahmen nicht erschöpfend war.

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Die Zeiten, in denen der Supreme Court an der Bekämpfung des Rassismus in den USA mitgewirkt hat, sind vorbei. Eine Ära, die mit Brown v. Board of Education begann, endete heute:

 

http://www.supremecourt.gov/opinions/12pdf/12-96_6k47.pdf

 

Den langen Riemen konnte ich mir bisher nicht durchlesen, bin aber auf das hier gestoßen, das wahrscheinlich das Gleiche meint? http://www.spiegel.de/politik/ausland/supreme-court-hoehlt-wahlrecht-fuer-schwarze-aus-a-907835.html

 

Das ist wirklich ungeheuerlich...

Ich kann daran nichts Ungeheuerliches finden. Vielmehr finde ich es seltsam, dass in den USA anscheinend seit 50 Jahren bestimmten Landkreisen per Bundes-Ukas vorgeschrieben wird, wo und wie sie ihre Wahlen abzuhalten haben, während die Nachbarlandkreise das selbst entscheiden können.

 

Das mag ja zu den Hochzeiten des Ku-Klux-Klan für besonders renitente Wahlkreise ein notwendiges Übel gewesen sein, aber wie der Supreme Coirt auch feststellt, ist doeses System kaum für die Ewigkeit geeignet.

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Die Einteilung der Wahlkreise ist auch in Deutschland streng geregelt, weil dort die Manipulationsmöglichkeiten besonders groß sind (https://de.wikipedia.org/wiki/Wahlkreis), und vorzeitige Schließung von Wahllokalen und willkürliche Zugangsregelungen, um bestimmte Wählerschichten vom Wählen abzuhalten, würden auch in D nicht gehen.

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In den USA ist die Wahlkreiseinteilung eben nicht "streng geregelt" und die jeweils herrschende Partei teilt sie so neu ein, dass sie möglichst beim nächsten Mal wieder die herrschende Partei ist (zur Erinnerung: Beim Mehrheitswahlrecht gewinnt man mit einer Stimme mehr als der Gegner, und alle Stimmen für den Verlierer sind für die Mülltonne).

Bei geschickter Einteilung kann man dann sogar (insgesamt) gewinnen, obwohl man gar nicht die Mehrheit hat.

Das nennt sich Gerrymandering (nach Elbridge Gerry, einem Gouverneur des 19. Jdts. dessen neu zugeschnittene Wahlkreise in Massachusetts, wie ein Karrikaturist bemerkte, der Zeichnung eines Salamanders glichen) und ist in den USA gang und gäbe.

Wenn aber Gerrymandering überall in den USA verbreitet und akzeptiert ist, dann ist es im Sinne der Gleichheit vor dem Gesetz nur konsequent, dass es auch in Alabama zulässig ist.

Wenn einem die Effekte in Alabama nicht gefallen, sollte man das Problem als solches angehen.

 

Werner

bearbeitet von Werner001
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Ich kann daran nichts Ungeheuerliches finden. Vielmehr finde ich es seltsam, dass in den USA anscheinend seit 50 Jahren bestimmten Landkreisen per Bundes-Ukas vorgeschrieben wird, wo und wie sie ihre Wahlen abzuhalten haben, während die Nachbarlandkreise das selbst entscheiden können.

 

Das mag ja zu den Hochzeiten des Ku-Klux-Klan für besonders renitente Wahlkreise ein notwendiges Übel gewesen sein, aber wie der Supreme Coirt auch feststellt, ist doeses System kaum für die Ewigkeit geeignet.

 

Angesichts solcher Bestrebungen, dürfte deine Einstellung recht naiv sein:

 

http://www.huffingtonpost.com/2013/06/25/texas-voter-id-law_n_3497724.html

 

Obama hat die 2012-Wahl gewonnen, weil er es geschafft hat, minority voter in einer präzedenzlosen Art und Weise an die Wahlurnen zu kriegen. Das gefällt nicht jedem im Süden.

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Ich kann daran nichts Ungeheuerliches finden. Vielmehr finde ich es seltsam, dass in den USA anscheinend seit 50 Jahren bestimmten Landkreisen per Bundes-Ukas vorgeschrieben wird, wo und wie sie ihre Wahlen abzuhalten haben, während die Nachbarlandkreise das selbst entscheiden können.

 

Das mag ja zu den Hochzeiten des Ku-Klux-Klan für besonders renitente Wahlkreise ein notwendiges Übel gewesen sein, aber wie der Supreme Coirt auch feststellt, ist doeses System kaum für die Ewigkeit geeignet.

 

Angesichts solcher Bestrebungen, dürfte deine Einstellung recht naiv sein:

 

http://www.huffingtonpost.com/2013/06/25/texas-voter-id-law_n_3497724.html

 

Obama hat die 2012-Wahl gewonnen, weil er es geschafft hat, minority voter in einer präzedenzlosen Art und Weise an die Wahlurnen zu kriegen. Das gefällt nicht jedem im Süden.

Auch dabei geht es um Dinge, die unsereinem ganz selbstverständlich sind.

Dass ich mich im Wahllokal ausweisen können muss, ist hierzulande ganz normal.

In den USA ist es das nicht, man muss dort nur im Wählerverzeichnis stehen, und da kommt man relativ einfach rein (ich wurde auch schon dazu aufgefordert).

Das Problem ist, dass nicht jeder ohne weiteres einen Ausweis hat, weil man ja keinen haben muss.

Nun könnte man auch sagen, wer wählen will, soll sich halt einen zulegen.

Offenbar ist es aber so, dass gerade viele Schwarze keinen haben, und das wurde gezielt genutzt.

Das eigentliche Problem ist aber das Ausweisproblem als solches.

Das Ausnutzen bei der Wahl ist nur ein Symptom.

An dem Problem als solchen will man aber mit überwältigender mehrheit gar nichts ändern.

Auch ausweislose Schwarze würden sich wehren, wenn sie verpflichtet werden sollten, sich einen Ausweis zuzulegen.

Es herrscht in solchen Dingen da oft eine "wasch mich, aber mach mich nicht nass"-Mentalität, die wir hier nur schwer nachvollziehen können.

 

Werner

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Neee, der Rechtsstaat ist schon voll supi! Meistens. Aber man wird in einem Forum ja noch hin und wieder mal seine finsteren Gedanken schweifen lassen dürfen...

Dale

 

So, der Prozess ist erstmal geplatzt, weil - vorsichtig ausgedrückt - die bisherige Auswertung der Videoaufnahmen nicht erschöpfend war.

Schöne Umschreibung für den Vorwurf, dass die Anklage sich auf manipulativ zugeschnittenes Video-Material stützt, und dass das jetzt aufgetauchte ungeschnittene Videomaterial wohl zeigt, dass die Vorwürfe haltlos sind.

 

Zu hoffen, dass "Produzenten" des Zusammenschnittes ihrerseits auf der Anklagebank landen, ist wohl nur ein schöner Traum.

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Soli ist verfassungswidrig, meint das niedersächsische Finanzgericht und legt vor: http://www.welt.de/politik/deutschland/article119257750/Finanzgericht-erklaert-Soli-fuer-verfassungswidrig.html

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Alles andere hätte mich überrascht.

 

Weißt Du wie der "Krabat"-Streit ausgegangen ist?

bearbeitet von Flo77
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Ich habe eine Pressemitteilung gefunden, deren Inhalt mich allerdings ratlos zurücklässt.

 

Zum einen halte ich den Film nicht geeignet für 12/13jährige.

 

Zum anderen ist mir nicht ganz klar, wer da gegen wen geklagt hat und warum. Der Schüler war nicht da, obwohl die Schule die Befreiung nicht akzeptieren wollte, aber welche Konsequenzen das nun gehabt haben soll, weshalb es den Eltern wichtig sein müsste im Recht gewesen zu sein, finde ich nicht.

 

http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2013&nr=62

bearbeitet von Flo77
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200 mal erwischt und jetzt die erste Strafe wegen Raubes: http://www.derwesten.de/region/rhein_ruhr/klaukid-elisabeta-ist-wieder-auf-freiem-fuss-id8435748.html

Gut, das entspricht der Rechtslage. Aber kann man die hier einfach hinnehmen? Immerhin heißt das, daß schon 200 Leute Opfer von Rauben und Diebstahlen wurden, ohne daß es im Land NRW irgendeiner Jugendbehörde gelang, dem Dämchen Herr zu werden.

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200 mal erwischt und jetzt die erste Strafe wegen Raubes: http://www.derwesten...-id8435748.html

Gut, das entspricht der Rechtslage. Aber kann man die hier einfach hinnehmen? Immerhin heißt das, daß schon 200 Leute Opfer von Rauben und Diebstahlen wurden, ohne daß es im Land NRW irgendeiner Jugendbehörde gelang, dem Dämchen Herr zu werden.

 

Und an die sollte man sich dann doch halten.

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Eine Lehrerin, die ihren Kollegin mit einer Vergewaltigungsanschuldigung vollständig ruiniert und ihm über 5 Jahre Gefängnis eingebrockt hat (er ist mittlerweile an Herzversagen gestorben), ist jetzt wegen Freiheitsberaubung verurteilt worden.

 

Das Ironische daran ist, dass der verurteilte Lehrer keinerlei Haftlockerung oder vorzeitige Entlassung erhalten hat, da er "seine" Tat beharrlich leugnete. Wäre er schuldig und geständig gewesen, wäre er schon Jahre früher rausgekommen.

 

Für ein Wiederaufnahmeverfahren brauchte die Staatsanwaltschaft fünf Jahre.

bearbeitet von Aristippos
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Todesstrafen für die vier volljährigen Vergewaltiger einer Studentin in Indien: Link

 

Ich äußere mich lieber weder darüber, wie Frauen in Indien regelmäßig behandelt werden (bis hin zu Gruppenvergewaltigungen), noch über die Verhängung der Todesstrafe.

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Todesstrafen für die vier volljährigen Vergewaltiger einer Studentin in Indien: Link

 

Ich äußere mich lieber weder darüber, wie Frauen in Indien regelmäßig behandelt werden (bis hin zu Gruppenvergewaltigungen), noch über die Verhängung der Todesstrafe.

 

Da bin ich auch etwas hin und her gerissen .... einerseits bin ich kategorisch gegen die Todesstrafe, andererseits kann man die Leute, welche sie in solchen Fällen fordern aber SOWAS von verstehen ...

 

btw: auch wenn das hart klingt, aber alles in allem wird Frauen oftmals durchaus schlimmeres angetan, als eine Gruppenvergewaltigung (wobei ich diese definitiv NICHT verharmlosen will) ... ich habe bzw. hatte im indischen Teil meiner Familie 2 Frauen, bei denen versucht wurde, sie durch einen der berüchtigten "Kochunfälle" zu "beseitigen" ... bei Einer waren sie leider erfolgreich ..

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Ich bin zwar nicht grundsätzlich gegen die Todesstrafe, halte sie aber in diesem Fall nicht für gerechtfertigt. 2-3 Jahrzehnte im indischen Knast hätten auch gereicht. Nun hat das Gericht aber anders entschieden, auch gut. Verdient haben es die Typen allemal.

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200 mal erwischt und jetzt die erste Strafe wegen Raubes: http://www.derwesten...-id8435748.html

Gut, das entspricht der Rechtslage. Aber kann man die hier einfach hinnehmen? Immerhin heißt das, daß schon 200 Leute Opfer von Rauben und Diebstahlen wurden, ohne daß es im Land NRW irgendeiner Jugendbehörde gelang, dem Dämchen Herr zu werden.

Und an die sollte man sich dann doch halten.

Ja, aber man darf sich schon fragen, ob das Recht angemessen angewendet wurde und ob es nicht ggf. der Ergänzung bedarf.

 

In einem solchen Fall frage ich mich, warum nicht spätestens bem 10. Delikt das Sorgerecht ans Jugendamt übertragen wird und dieses dann das Aufenthaltbestimmungsrecht adäquat durchsetzt. Z.B. fürs Erste in einem Kinderheim in der Pampa weit weg (vom Ruhrgebiet aus also z.B. Bayern oder McPomm). Und zwar eins ohne offene Türen!

 

Man tut doch auch den betroffenen Kindern keinen Gefallen, wenn man zulässt, daß sie weiterhin Straftaten begehen. Irgendwann geht's dann doch sowieso in den Knast...

Entweder die Erziehungsberechtigten sind extrem unfähig oder sie schicken die Kinder auf Raubzug. In beiden Fällen haben die Kinder nun wirklich was besseres verdient.

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Rauch ins Gesicht zu blasen ist Körperverletzung....

 

http://web.de/magazi....html#.A1000311

 

Ich möchte die Kompetenz von web.de nicht in Frage stellen (das wäre überflüssig), aber der gesamte Artikel ist Unfug, weil er auf der Prämisse beruht, dass für die Annahme von Notwehr festgestellt werden müsste, dass und welche Straftat mit dem rechtswidrige Angriff, gegen den sich der Angeklagte verteidigt hat, verwirklicht ist. Das ist unrichtig. Man darf sich auch gegen Angriffe verteidigen, die keinen Straftatbestand verwirklichen.

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