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Im Namen des Volkes...


Clown

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200 mal erwischt und jetzt die erste Strafe wegen Raubes: http://www.derwesten...-id8435748.html

Gut, das entspricht der Rechtslage. Aber kann man die hier einfach hinnehmen? Immerhin heißt das, daß schon 200 Leute Opfer von Rauben und Diebstahlen wurden, ohne daß es im Land NRW irgendeiner Jugendbehörde gelang, dem Dämchen Herr zu werden.

Und an die sollte man sich dann doch halten.

Ja, aber man darf sich schon fragen, ob das Recht angemessen angewendet wurde und ob es nicht ggf. der Ergänzung bedarf.!!!!!!!

 

In einem solchen Fall frage ich mich, warum nicht spätestens bem 10. Delikt das Sorgerecht ans Jugendamt übertragen wird und dieses dann das Aufenthaltbestimmungsrecht adäquat durchsetzt. Z.B. fürs Erste in einem Kinderheim in der Pampa weit weg (vom Ruhrgebiet aus also z.B. Bayern oder McPomm). Und zwar eins ohne offene Türen!

 

Man tut doch auch den betroffenen Kindern keinen Gefallen, wenn man zulässt, daß sie weiterhin Straftaten begehen. Irgendwann geht's dann doch sowieso in den Knast...

Entweder die Erziehungsberechtigten sind extrem unfähig oder sie schicken die Kinder auf Raubzug. In beiden Fällen haben die Kinder nun wirklich was besseres verdient.

Ich bin komplett deiner Meinung. Es kann einfach nicht sein, dass ein Wiederholungsstraftäter sich hinter seinem Alter verstecken kann. Als Nächstes werden 13 Jährige als Bankräuber oder Schlimmeres eingesetzt - ihnen kann ja nichts passieren.
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Vielleicht ist diese Quelle juristisch akzeptabler.

 

Bevor wir jetzt aber alle mit Gläsern nach Rauchern werfen: ich habe den Eindruck, es gibt kaum was subjektiveres und widersprüchlicheres als die diversen Urteil, was, wann und wie als "Notwehr" angemessen ist. Im Zweifelsfall sollte man also lieber die Finger still halten oder eben einfach damit rechnen, dass man für jede Verletzung eines Angreifers doch zur Rechenschaft gezogen wird.

Diese Dame hat halt Glück gehabt!

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Vielleicht ist diese Quelle juristisch akzeptabler.

 

Bevor wir jetzt aber alle mit Gläsern nach Rauchern werfen: ich habe den Eindruck, es gibt kaum was subjektiveres und widersprüchlicheres als die diversen Urteil, was, wann und wie als "Notwehr" angemessen ist. Im Zweifelsfall sollte man also lieber die Finger still halten oder eben einfach damit rechnen, dass man für jede Verletzung eines Angreifers doch zur Rechenschaft gezogen wird.

Diese Dame hat halt Glück gehabt!

 

Die Quelle ändert sich, der Unfug bleibt derselbe. Es scheint ja ursprünglich von der dpa verbrochen zu sein. Ich schließe allerdings nicht aus, dass das Amtsgericht Erfurt das tatsächlich so ausgeurteilt hat. Wilder Osten und so.

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Vielleicht ist diese Quelle juristisch akzeptabler.

 

Bevor wir jetzt aber alle mit Gläsern nach Rauchern werfen: ich habe den Eindruck, es gibt kaum was subjektiveres und widersprüchlicheres als die diversen Urteil, was, wann und wie als "Notwehr" angemessen ist. Im Zweifelsfall sollte man also lieber die Finger still halten oder eben einfach damit rechnen, dass man für jede Verletzung eines Angreifers doch zur Rechenschaft gezogen wird.

Diese Dame hat halt Glück gehabt!

 

Die Quelle ändert sich, der Unfug bleibt derselbe. Es scheint ja ursprünglich von der dpa verbrochen zu sein. Ich schließe allerdings nicht aus, dass das Amtsgericht Erfurt das tatsächlich so ausgeurteilt hat. Wilder Osten und so.

 

 

Dadrunter stehen aber immerhin jede juristische Menge Kommentare, woraus ich annehmen kann, dass es in Wirklichkeit falsch, richtig, im Gegenteil oder überhaupt anders gewesen sein kann.

Mit meinem minderen Alltagsverstand würde ich mich als bei solchen Frechlingen lieber

-an den Wirt wenden

-eine Rechtsschutzversicherung haben

-ihn von jemand anders bewerfen lassen

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Ich bin komplett deiner Meinung. Es kann einfach nicht sein, dass ein Wiederholungsstraftäter sich hinter seinem Alter verstecken kann. Als Nächstes werden 13 Jährige als Bankräuber oder Schlimmeres eingesetzt - ihnen kann ja nichts passieren.

 

Ihnen kann durchaus etwas passieren - nur greift eben das Strafrecht hier nicht, was auch vollkommen richtig ist.

 

Wenn jemand über 14 jemanden unter 14 zum Begehen von Straftaten anstiftet, dann droht dem Älteren das Strafrecht, dem Jugendlichen hingegen das Tätigwerden des Jugendamtes.

 

Es ist offensichtlich, dass man das Strafrecht nicht von Geburt an anwenden kann. Daher arbeitet man mit einer vollkommen starren Grenze (14) und einem variablen Jugendstrafrecht (14 bis max. 21), um dem Faktum gerecht zu werden, dass Menschen erst einmal erwachsen werden müssen. Nun hat jede starre Grenze den Haken, dass sie auf die Spitze getrieben kurios wird: Was ich heute um 23:59 straffrei tun kann, das bringt mich 2 Minuten später vor den Kadi. Aber das Problem wäre kaum anders, wenn man die Grenze bei 13, bei 12 oder bei 7 ansetzte.

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Ich bin komplett deiner Meinung. Es kann einfach nicht sein, dass ein Wiederholungsstraftäter sich hinter seinem Alter verstecken kann. Als Nächstes werden 13 Jährige als Bankräuber oder Schlimmeres eingesetzt - ihnen kann ja nichts passieren.

 

Ihnen kann durchaus etwas passieren - nur greift eben das Strafrecht hier nicht, was auch vollkommen richtig ist.

 

Wenn jemand über 14 jemanden unter 14 zum Begehen von Straftaten anstiftet, dann droht dem Älteren das Strafrecht, dem Jugendlichen hingegen das Tätigwerden des Jugendamtes.

 

Es ist offensichtlich, dass man das Strafrecht nicht von Geburt an anwenden kann. Daher arbeitet man mit einer vollkommen starren Grenze (14) und einem variablen Jugendstrafrecht (14 bis max. 21), um dem Faktum gerecht zu werden, dass Menschen erst einmal erwachsen werden müssen. Nun hat jede starre Grenze den Haken, dass sie auf die Spitze getrieben kurios wird: Was ich heute um 23:59 straffrei tun kann, das bringt mich 2 Minuten später vor den Kadi. Aber das Problem wäre kaum anders, wenn man die Grenze bei 13, bei 12 oder bei 7 ansetzte.

Da hast du sicherlich recht und daher finde ich, dass das Eingreifen des Jugendamtes ein guter Ansatz ist. Mir geht es auch nicht darum, 10 Jährige in ein Gefängnis zu stecken, aber wenn sie mehrfach straffällig werden, muss die Gesellschaft vor ihnen geschützt werden - Alter hin oder her!

 

Abgesehen davon habe ich mit der Rechtsprechung bei bestimmten Straftaten so meine Schwierigkeiten und würde eine Verschärfung begrüßen.

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Da hast du sicherlich recht und daher finde ich, dass das Eingreifen des Jugendamtes ein guter Ansatz ist. Mir geht es auch nicht darum, 10 Jährige in ein Gefängnis zu stecken, aber wenn sie mehrfach straffällig werden, muss die Gesellschaft vor ihnen geschützt werden - Alter hin oder her!

Der Staat kann, will und soll seine Bürger aber nicht vor allem schützen. Es gibt eben Dinge, die unter Lebensrisiko fallen.

Abgesehen davon habe ich mit der Rechtsprechung bei bestimmten Straftaten so meine Schwierigkeiten und würde eine Verschärfung begrüßen.

Was erwartest du dir von schärferen Strafen? Selbst die Todesstrafe hat kaum abschreckende Wirkung. Ebenso wenig wie langjährige Haftstrafen. Was soll ein hohes Strafmaß bei Haftstrafen also bewirken außer hohen Kosten für den Steuerzahler und einer stärkeren Sozialisierung von Häftlingen im kriminellen Milieu?

 

Aus meiner Sicht müsste deutlich stärker danach geschaut werden, wie dem Opfer geholfen werden und eine Wiedergutmachung erreicht werden kann. Ein Täter, der zunächst ohne Einkommen lange Zeit in Haft sitzt und danach nie wieder geregelte Arbeit findet, zahlt eben auch keinen Schadensersatz.

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Da hast du sicherlich recht und daher finde ich, dass das Eingreifen des Jugendamtes ein guter Ansatz ist. Mir geht es auch nicht darum, 10 Jährige in ein Gefängnis zu stecken, aber wenn sie mehrfach straffällig werden, muss die Gesellschaft vor ihnen geschützt werden - Alter hin oder her!

Der Staat kann, will und soll seine Bürger aber nicht vor allem schützen. Es gibt eben Dinge, die unter Lebensrisiko fallen.

Und wenn ich so ein Gör auf frischer Tat in meinen eigenen 4 Wänden ertappen und ihm ne ordentliche Tracht Prügel verabreichen würde, dann wäre ich der Kriminelle und würde verurteilt werden, nicht aber der Serientäter. Das kotzt mich an. Wenn mich der Staat nicht vor allem schützen will, meinetwegen. Dann soll er mich aber nicht daran hindern, mich selber zur Wehr zu setzen.

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Ich bin komplett deiner Meinung. Es kann einfach nicht sein, dass ein Wiederholungsstraftäter sich hinter seinem Alter verstecken kann. Als Nächstes werden 13 Jährige als Bankräuber oder Schlimmeres eingesetzt - ihnen kann ja nichts passieren.

 

Ihnen kann durchaus etwas passieren - nur greift eben das Strafrecht hier nicht, was auch vollkommen richtig ist.

 

Wenn jemand über 14 jemanden unter 14 zum Begehen von Straftaten anstiftet, dann droht dem Älteren das Strafrecht, dem Jugendlichen hingegen das Tätigwerden des Jugendamtes.

 

Es ist offensichtlich, dass man das Strafrecht nicht von Geburt an anwenden kann. Daher arbeitet man mit einer vollkommen starren Grenze (14) und einem variablen Jugendstrafrecht (14 bis max. 21), um dem Faktum gerecht zu werden, dass Menschen erst einmal erwachsen werden müssen. Nun hat jede starre Grenze den Haken, dass sie auf die Spitze getrieben kurios wird: Was ich heute um 23:59 straffrei tun kann, das bringt mich 2 Minuten später vor den Kadi. Aber das Problem wäre kaum anders, wenn man die Grenze bei 13, bei 12 oder bei 7 ansetzte.

Da hast du sicherlich recht und daher finde ich, dass das Eingreifen des Jugendamtes ein guter Ansatz ist. Mir geht es auch nicht darum, 10 Jährige in ein Gefängnis zu stecken, aber wenn sie mehrfach straffällig werden, muss die Gesellschaft vor ihnen geschützt werden - Alter hin oder her!

 

Abgesehen davon habe ich mit der Rechtsprechung bei bestimmten Straftaten so meine Schwierigkeiten und würde eine Verschärfung begrüßen.

 

Ich sehe Verschärfungen des Strafrechtes in der Regel sehr kritisch, weil es hohe Kosten produziert und wenig bringt. Die wenigstens Straftäter wägen Taterfolg gegen drohendes Strafmaß ab (die große Ausnahme dürften hier Steuerstraftaten sein), ja die wenigsten kennen das Strafrecht hinreichend, um das zu tun. Gerade in der Altersgruppe Kinder und Jugendliche sind weder die Kenntnis des Strafrechtes (und erst Recht der einschlägigen Rechtsprechung) als auch die Übersichtsfähigkeit weit genug ausgebildet, als das man erwarten kann, dass eine Verschärfung hier Wirkung zeigen kann. Denn erstens gehen Täter (wenn sie denn überhaupt wahrnehmen, dass hier Straftatbestände drohen) davon aus, nicht erwischt zu werden. Und wenn sie erwischt werden, dann dauert die strafrechtliche Aufarbeitung unendlich lange, zumindest aus Sicht der Jugendlichen.

 

Daher plädiere ich statt einer Verschärfung der Strafen eher für einen Ausbau der Justiz. Ein "kleines" Vergehen muss gar nicht so schwer, aber es muss schnell bestraft werden. Das bedeutet aber, dass man mehr Personal braucht: Mehr Polizisten, mehr Staatsanwälte, mehr Richter, mehr Rechtspfleger etc. Die Gerichte sind seit Jahren unterbesetzt, was dazu führt, dass es meist Monate dauert, bis dann eine Hauptverhandlung beginnt. Und hier hakt es erheblich.

 

Eine andere Frage ist die, was das Jugendamt kann. Denn machen wir uns nichts vor, dass aus schwierigen Kindern problematische Jugendliche werden können, das ist oft genug früh absehbar. Aber hier etwas zu machen, das kostet schlicht Geld, und zwar noch viel mehr Geld, als der Ausbau der Justiz, denn es geht ja darum, dass der Staat hier im Interesse der Gesellschaft Aufgaben übernimmt, die klassisch den Eltern / Familien zugeschrieben werden. Wo diese aber versagen (sei es, weil sie nicht können, sei es, weil sie nicht wollen), da brauche ich keinen Staatsanwalt, da benötige ich tragfähige Netzwerke und Verbünde von Schulen, Jugendämtern und -einrichtungen usw., die in regelmäßigen Fallkonferenzen zumindest versuchen, gegenzusteuern.

 

Das bedeutet aber, dass der Staat in Teilen paternalistisch wird. er definiert (wie auch immer) gewisse Erziehungsgrundsätze, die er dann mit den ihm zu Gebote stehenden Machtmitteln umzusetzen beginnt. Wie man es hier schafft, negative Entwicklungen der letzten Jahre umzudrehen ohne dabei in einen Kollektivierungswahn zu verfallen, das weiß ich nicht recht.

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Rauch ins Gesicht zu blasen ist Körperverletzung....

 

http://web.de/magazi....html#.A1000311

 

Ich möchte die Kompetenz von web.de nicht in Frage stellen (das wäre überflüssig), aber der gesamte Artikel ist Unfug, weil er auf der Prämisse beruht, dass für die Annahme von Notwehr festgestellt werden müsste, dass und welche Straftat mit dem rechtswidrige Angriff, gegen den sich der Angeklagte verteidigt hat, verwirklicht ist. Das ist unrichtig. Man darf sich auch gegen Angriffe verteidigen, die keinen Straftatbestand verwirklichen.

Hast du mal ein Beispiel für einen rechtswidrigen Angriff, der kein Straftatbestand ist?

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Was erwartest du dir von schärferen Strafen? Selbst die Todesstrafe hat kaum abschreckende Wirkung. Ebenso wenig wie langjährige Haftstrafen. Was soll ein hohes Strafmaß bei Haftstrafen also bewirken außer hohen Kosten für den Steuerzahler und einer stärkeren Sozialisierung von Häftlingen im kriminellen Milieu?

 

Aus meiner Sicht müsste deutlich stärker danach geschaut werden, wie dem Opfer geholfen werden und eine Wiedergutmachung erreicht werden kann. Ein Täter, der zunächst ohne Einkommen lange Zeit in Haft sitzt und danach nie wieder geregelte Arbeit findet, zahlt eben auch keinen Schadensersatz.

Als ob die nach ner milden Strafe je Schadensersatz zahlen würden. So viel Naivität möchte ich auch mal besitzen.

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Hast du mal ein Beispiel für einen rechtswidrigen Angriff, der kein Straftatbestand ist?

 

Z.B. das unerwünschte Fotografieren als Angriff auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das "Freihalten" einer Parklücke durch einen Fußgänger als Beeinträchtigung des Vorrangs aus § 12 Abs. 5 StVO (str.), die unerwünschte Vornahme sexueller Handlungen oder die Wegnahme von fremden Eigentum mit Rückführungsabsicht (mangels Zueignungsabsicht kein Diebstahl).

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Was erwartest du dir von schärferen Strafen? Selbst die Todesstrafe hat kaum abschreckende Wirkung. Ebenso wenig wie langjährige Haftstrafen. Was soll ein hohes Strafmaß bei Haftstrafen also bewirken außer hohen Kosten für den Steuerzahler und einer stärkeren Sozialisierung von Häftlingen im kriminellen Milieu?

 

Aus meiner Sicht müsste deutlich stärker danach geschaut werden, wie dem Opfer geholfen werden und eine Wiedergutmachung erreicht werden kann. Ein Täter, der zunächst ohne Einkommen lange Zeit in Haft sitzt und danach nie wieder geregelte Arbeit findet, zahlt eben auch keinen Schadensersatz.

Als ob die nach ner milden Strafe je Schadensersatz zahlen würden. So viel Naivität möchte ich auch mal besitzen.

 

Das sind zwei Paar Schuhe - Schadenersatz kann durchaus auch dann "drohen", wenn strafrechtlich nichts zu holen ist.

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Und wenn ich so ein Gör auf frischer Tat in meinen eigenen 4 Wänden ertappen und ihm ne ordentliche Tracht Prügel verabreichen würde, dann wäre ich der Kriminelle und würde verurteilt werden, nicht aber der Serientäter. Das kotzt mich an. Wenn mich der Staat nicht vor allem schützen will, meinetwegen. Dann soll er mich aber nicht daran hindern, mich selber zur Wehr zu setzen.

Doch, soll er. Genauso wie er dich verurteilen würde, wenn du das Kind zur strafe mal richtig durchf*****. Der Staat hat Kinder zu schützen und Selbstjustiz zu unterbinden.

 

Du darfst dich im Übrigen selber schützen.

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Ihnen kann durchaus etwas passieren - nur greift eben das Strafrecht hier nicht, was auch vollkommen richtig ist.

 

Wenn jemand über 14 jemanden unter 14 zum Begehen von Straftaten anstiftet, dann droht dem Älteren das Strafrecht, dem Jugendlichen hingegen das Tätigwerden des Jugendamtes.

 

Es ist offensichtlich, dass man das Strafrecht nicht von Geburt an anwenden kann. Daher arbeitet man mit einer vollkommen starren Grenze (14) und einem variablen Jugendstrafrecht (14 bis max. 21), um dem Faktum gerecht zu werden, dass Menschen erst einmal erwachsen werden müssen. Nun hat jede starre Grenze den Haken, dass sie auf die Spitze getrieben kurios wird: Was ich heute um 23:59 straffrei tun kann, das bringt mich 2 Minuten später vor den Kadi. Aber das Problem wäre kaum anders, wenn man die Grenze bei 13, bei 12 oder bei 7 ansetzte.

Da hast du sicherlich recht und daher finde ich, dass das Eingreifen des Jugendamtes ein guter Ansatz ist. Mir geht es auch nicht darum, 10 Jährige in ein Gefängnis zu stecken, aber wenn sie mehrfach straffällig werden, muss die Gesellschaft vor ihnen geschützt werden - Alter hin oder her!

 

Abgesehen davon habe ich mit der Rechtsprechung bei bestimmten Straftaten so meine Schwierigkeiten und würde eine Verschärfung begrüßen.

 

Ich sehe Verschärfungen des Strafrechtes in der Regel sehr kritisch, weil es hohe Kosten produziert und wenig bringt. Die wenigstens Straftäter wägen Taterfolg gegen drohendes Strafmaß ab (die große Ausnahme dürften hier Steuerstraftaten sein), ja die wenigsten kennen das Strafrecht hinreichend, um das zu tun. Gerade in der Altersgruppe Kinder und Jugendliche sind weder die Kenntnis des Strafrechtes (und erst Recht der einschlägigen Rechtsprechung) als auch die Übersichtsfähigkeit weit genug ausgebildet, als das man erwarten kann, dass eine Verschärfung hier Wirkung zeigen kann. Denn erstens gehen Täter (wenn sie denn überhaupt wahrnehmen, dass hier Straftatbestände drohen) davon aus, nicht erwischt zu werden. Und wenn sie erwischt werden, dann dauert die strafrechtliche Aufarbeitung unendlich lange, zumindest aus Sicht der Jugendlichen.

 

Daher plädiere ich statt einer Verschärfung der Strafen eher für einen Ausbau der Justiz. Ein "kleines" Vergehen muss gar nicht so schwer, aber es muss schnell bestraft werden. Das bedeutet aber, dass man mehr Personal braucht: Mehr Polizisten, mehr Staatsanwälte, mehr Richter, mehr Rechtspfleger etc. Die Gerichte sind seit Jahren unterbesetzt, was dazu führt, dass es meist Monate dauert, bis dann eine Hauptverhandlung beginnt. Und hier hakt es erheblich.

 

Eine andere Frage ist die, was das Jugendamt kann. Denn machen wir uns nichts vor, dass aus schwierigen Kindern problematische Jugendliche werden können, das ist oft genug früh absehbar. Aber hier etwas zu machen, das kostet schlicht Geld, und zwar noch viel mehr Geld, als der Ausbau der Justiz, denn es geht ja darum, dass der Staat hier im Interesse der Gesellschaft Aufgaben übernimmt, die klassisch den Eltern / Familien zugeschrieben werden. Wo diese aber versagen (sei es, weil sie nicht können, sei es, weil sie nicht wollen), da brauche ich keinen Staatsanwalt, da benötige ich tragfähige Netzwerke und Verbünde von Schulen, Jugendämtern und -einrichtungen usw., die in regelmäßigen Fallkonferenzen zumindest versuchen, gegenzusteuern.

 

Das bedeutet aber, dass der Staat in Teilen paternalistisch wird. er definiert (wie auch immer) gewisse Erziehungsgrundsätze, die er dann mit den ihm zu Gebote stehenden Machtmitteln umzusetzen beginnt. Wie man es hier schafft, negative Entwicklungen der letzten Jahre umzudrehen ohne dabei in einen Kollektivierungswahn zu verfallen, das weiß ich nicht recht.

Ich stimme dir in sehr vielen zu und habe natürlich auch keine Patentlösung. Mir wird bloss einfach Himmel Angst, wenn ich sehe, was hier in unserem Land passiert. Zum Glück lebe ich in einer ruhigen Region, aber deshalb verschliesse ich ja nicht die Augen, was teilweise hier so los ist.

 

Ich finde es erschreckend, wie respektlos heutzutage Kinder schon auftreten und wie resigniert viele Lehrer und Erzieher sind. Dort müsste meiner Meinung nach schon angesetzt werden!

 

Im Übrigen erwarte ich nicht, dass der Staat ´mich vor allem schützt, aber einen gewissen Schutz erwarte ich wirklich. Ich möchte nicht, dass wir uns bald alle eine Waffe anschaffen um uns selbst zu verteidigen.

 

Mein Kommentar zur Verschärfung der Gesetze bezog sich besonders auf Kindesmissbrauch - diese Thematik beschäftigt und belastet mich momentan sehr. Ich konnte noch nie gut mit dieser Thematik umgehen, aber seit ich meinen Sohn habe, empfinde ich es noch unerträglicher, was diese Straftäter tun. Ich habe seit Dezember letzten Jahres einen Fall verfolgt, bei dem erst eine Entführung vorgetäuscht wurde und sich dann aber herausstellte, dass es der Stiefvater mit Unterstützung der leiblichen Mutter war. In der Verhandlung wurden so viele Details öffentlich gemacht, dass es kaum noch erträglich war. Und das alles musste dieses kleine Kind ertragen. Als ich das Urteil hörte, bin ich bald umgefallen. Da bekommt ja ein Steuerhinterzieher bald mehr Strafe.

 

Das sind die Momente, wo ich mir eine deutlich härte Bestrafung wünschen würde, auch wenn davon dieses Kind nicht wieder lebendig wird oder überlebende Opfer ihre Schmerzen gelindert bekommen.

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Und wenn ich so ein Gör auf frischer Tat in meinen eigenen 4 Wänden ertappen und ihm ne ordentliche Tracht Prügel verabreichen würde, dann wäre ich der Kriminelle und würde verurteilt werden, nicht aber der Serientäter. Das kotzt mich an. Wenn mich der Staat nicht vor allem schützen will, meinetwegen. Dann soll er mich aber nicht daran hindern, mich selber zur Wehr zu setzen.

Doch, soll er. Genauso wie er dich verurteilen würde, wenn du das Kind zur strafe mal richtig durchf*****. Der Staat hat Kinder zu schützen und Selbstjustiz zu unterbinden.

 

Du darfst dich im Übrigen selber schützen.

Ich bin sicher, ich würd auch ne Strafe bekommen, wenn so ein kriminelles Drecksblag bei mir daheim von meinem Hund gebissen werden würde...

 

Und wenn der Staat die Aufgabe hat, Kinder zu schützen, dann soll er effektiv dafür sorgen, dass solche Serientäter daran gehindert werden, weitere Straftaten zu begehen.

bearbeitet von rince
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Kinder, die geprügelt werden, können zu ihrem Schutz aus ihren Familien genommen werden und in die Obhut der Behörden (s. aktueller Fall der 12 Stämme). Warum kann man das nicht auch bei Klaukindern genau so machen?

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Kinder, die geprügelt werden, können zu ihrem Schutz aus ihren Familien genommen werden und in die Obhut der Behörden (s. aktueller Fall der 12 Stämme). Warum kann man das nicht auch bei Klaukindern genau so machen?

Das kann man bestimmt. In "die Obhut der Behörden" bedeutet aber (zum Glück) nicht, dass diese Kinder eingesperrt werden. Sie können also weiterhin klauen gehen, werden aber von ihren Eltern nicht mehr unter Druck gesetzt, dies zu tun.

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Kinder, die geprügelt werden, können zu ihrem Schutz aus ihren Familien genommen werden und in die Obhut der Behörden (s. aktueller Fall der 12 Stämme). Warum kann man das nicht auch bei Klaukindern genau so machen?

Das kann man bestimmt. In "die Obhut der Behörden" bedeutet aber (zum Glück) nicht, dass diese Kinder eingesperrt werden. Sie können also weiterhin klauen gehen, werden aber von ihren Eltern nicht mehr unter Druck gesetzt, dies zu tun.

Nicht einsperren, aber so betreuen, dass sie wieder eine richtige Einstellung zu Straftaten bekommen. Wenn sie das von zu Hause gelehrt bekommen haben, verschwindet das nicht einfach, nur weil die Eltern keinen Druck mehr ausüben.

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Und wenn ich so ein Gör auf frischer Tat in meinen eigenen 4 Wänden ertappen und ihm ne ordentliche Tracht Prügel verabreichen würde, dann wäre ich der Kriminelle und würde verurteilt werden, nicht aber der Serientäter. Das kotzt mich an. Wenn mich der Staat nicht vor allem schützen will, meinetwegen. Dann soll er mich aber nicht daran hindern, mich selber zur Wehr zu setzen.

Doch, soll er. Genauso wie er dich verurteilen würde, wenn du das Kind zur strafe mal richtig durchf*****. Der Staat hat Kinder zu schützen und Selbstjustiz zu unterbinden.

 

Du darfst dich im Übrigen selber schützen.

Ich bin sicher, ich würd auch ne Strafe bekommen, wenn so ein kriminelles Drecksblag bei mir daheim von meinem Hund gebissen werden würde...

 

Und wenn der Staat die Aufgabe hat, Kinder zu schützen, dann soll er effektiv dafür sorgen, dass solche Serientäter daran gehindert werden, weitere Straftaten zu begehen.

 

Ich war mal zwecks Beratung bei der Kriminalpolizei, wegen Maßnahmen zum Einbruchsschutz.

Auf die Frage, was ich denn am besten tue, wenn ich merke das ein Einbrecher in meine Wohnung einsteigt: Im Zimmer verbarrikadieren und die Polizei rufen. Den Dieb am Arm festhalten geht nicht. Den Dieb im Klo einsperren bis die Polizei kommt ist Freiheitsberaubung, Den Dieb mit Pfefferspray beglücken ist Körperverletzung.

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Ich war mal zwecks Beratung bei der Kriminalpolizei, wegen Maßnahmen zum Einbruchsschutz.

Auf die Frage, was ich denn am besten tue, wenn ich merke das ein Einbrecher in meine Wohnung einsteigt: Im Zimmer verbarrikadieren und die Polizei rufen. Den Dieb am Arm festhalten geht nicht. Den Dieb im Klo einsperren bis die Polizei kommt ist Freiheitsberaubung, Den Dieb mit Pfefferspray beglücken ist Körperverletzung.

 

Da hat dir die Kriminalpolizei großen Unsinn erzählt. Selbstverständlich darf man einen Einbrecher einsperren bis die Polizei kommt oder zu diesem Behufe festhalten. Man hat allerdings kein Recht darauf, Straftäter zu verprügeln wie rince sich das aus irgendwelchen Gründen wünscht. Ob es klug ist, sich auf eine körperliche Auseinandersetzung mit einem Einbrecher einzulassen, muss jeder selbst wissen.

 

Ansonsten ist eine Diskussion, in der der Ruf nach härteren Strafen sich mit dem Wunsch nach einem Züchtigungsrecht gegenüber straffälligen Kindern mischt, wenig zielführend.

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Ansonsten ist eine Diskussion, in der der Ruf nach härteren Strafen sich mit dem Wunsch nach einem Züchtigungsrecht gegenüber straffälligen Kindern mischt, wenig zielführend.

Stimmt. Wo es doch so einfache legale Möglichkeiten gibt einen Jungenkörper dauerhaft zu bestrafen.
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