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Im Namen des Volkes...


Clown

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In meiner Facebooktimeline ist es normalerweise eher ruhig was so etwas angeht gerade aber hat eine Freundin von mir einen Beitrag geteilt in dem die Frage gestellt wurde, ob das Urteil zu Hoeneß angemessen ist, indem es in Verhältnis zum Strafmaß eines Missbrauchs eines Babys gesetzt wurde, wo der Täter auf Bewährung nach drei Wochen U-Haft frei kam. Ich bin kein Mensch, der gerne populistische Positionen ins Strafrecht bringen möchte, aber kann nur jemand sagen, wie man Nichtjuristen die Gründe für solch unterschiedliche Urteile erklärt?

 

Das kann man erklären. Aber man muß dazu mindestens das gesamte Urteil lesen. Billiger ist es nicht zu machen.

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In meiner Facebooktimeline ist es normalerweise eher ruhig was so etwas angeht gerade aber hat eine Freundin von mir einen Beitrag geteilt in dem die Frage gestellt wurde, ob das Urteil zu Hoeneß angemessen ist, indem es in Verhältnis zum Strafmaß eines Missbrauchs eines Babys gesetzt wurde, wo der Täter auf Bewährung nach drei Wochen U-Haft frei kam. Ich bin kein Mensch, der gerne populistische Positionen ins Strafrecht bringen möchte, aber kann nur jemand sagen, wie man Nichtjuristen die Gründe für solch unterschiedliche Urteile erklärt?

 

Das kann man erklären. Aber man muß dazu mindestens das gesamte Urteil lesen. Billiger ist es nicht zu machen.

Ich muss mich korrigieren, es handelte sich um drei Monate, oben habe ich mich vertan.

Leider habe ich nicht mehr Informationen als http://www.derwesten.de/staedte/bottrop/nach-baby-missbrauch-die-mutter-bedroht-id9044702.html

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In meiner Facebooktimeline ist es normalerweise eher ruhig was so etwas angeht gerade aber hat eine Freundin von mir einen Beitrag geteilt in dem die Frage gestellt wurde, ob das Urteil zu Hoeneß angemessen ist, indem es in Verhältnis zum Strafmaß eines Missbrauchs eines Babys gesetzt wurde, wo der Täter auf Bewährung nach drei Wochen Monaten U-Haft frei kam. Ich bin kein Mensch, der gerne populistische Positionen ins Strafrecht bringen möchte, aber kann nur jemand sagen, wie man Nichtjuristen die Gründe für solch unterschiedliche Urteile erklärt?

 

Die Gründe sind recht schlicht. Der besonders schwere Fall der Steuerhinterziehung (der bei Hoeneß offenbar noch nicht einmal zugrunde gelegt wurde) sieht mit sechs Monaten bis zu zehn Jahren denselben Strafrahmen vor wie § 176 Abs. 1 StGB. Das zeigt, dass der Gesetzgeber beide Taten im Grundsatz gleich schwer bewertet. Da ist es nur natürlich, dass es Fälle der Steuerhinterziehung gibt, die schwerer bestraft werden als Fälle des sexuellen Missbrauchs. Nun kann man fragen: was ist der Hintergrund einer solchen Regelung, wiegt denn die sexuelle Selbstbestimmung nicht höher als das fiskalische Interesse des Staates? Ich denke, das ist keine besonders sinnvolle Frage, denn diese Rechtsgüter sind inkommensurabel. Ohne das Steuerstrafrecht wäre unser Steuersystem und damit unsere Staatsordnung nicht aufrecht zu erhalten. Formal wird in der Strafzumessung zwar im Steuerstrafrecht wie im Sexualstrafrecht mit denselben Begrifflichkeiten hantiert (Tatschuld etc.), doch in der Sache meint man damit unterschiedliche Dinge. Steuerstraftaten gehören wohl zu den wenigen Delikten, bei denen Abschreckung (in Verbindung mit einem hohen Verfolgungsdruck) funktionieren kann, denn sie sind regelmäßig keine Affekt- oder Gelegenheitsdelikte. Ganz anders liegt das bei Taten gegen höchstpersönliche Rechtsgüter.

In Facebook-Timelines u.ä. wird übrigens die Außervollzugsetzung eines Haftbefehls auch gern mit einer Bewährungsstrafe verwechselt und dergleichen.

 

Edit: Wenn ich mir deinen Link anschaue, dann legt dieser nahe, dass es sich um einen vergleichsweise leichten Fall des Missbrauchs handelte (ohne Eindringen in den Körper des Kindes, was ja zu schwersten Verletzungen oder zum Tod führen kann), sodass auch nicht von einer nachhaltigen Schädigung des Kindes auszugehen ist. Angesichts dessen erscheint eine Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren sowie die Bewährungsaussetzung vertretbar.

bearbeitet von Clown
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In meiner Facebooktimeline ist es normalerweise eher ruhig was so etwas angeht gerade aber hat eine Freundin von mir einen Beitrag geteilt in dem die Frage gestellt wurde, ob das Urteil zu Hoeneß angemessen ist, indem es in Verhältnis zum Strafmaß eines Missbrauchs eines Babys gesetzt wurde, wo der Täter auf Bewährung nach drei Wochen Monaten U-Haft frei kam. Ich bin kein Mensch, der gerne populistische Positionen ins Strafrecht bringen möchte, aber kann nur jemand sagen, wie man Nichtjuristen die Gründe für solch unterschiedliche Urteile erklärt?

 

Die Gründe sind recht schlicht. Der besonders schwere Fall der Steuerhinterziehung (der bei Hoeneß offenbar noch nicht einmal zugrunde gelegt wurde) sieht mit sechs Monaten bis zu zehn Jahren denselben Strafrahmen vor wie § 176 Abs. 1 StGB. Das zeigt, dass der Gesetzgeber beide Taten im Grundsatz gleich schwer bewertet. Da ist es nur natürlich, dass es Fälle der Steuerhinterziehung gibt, die schwerer bestraft werden als Fälle des sexuellen Missbrauchs. Nun kann man fragen: was ist der Hintergrund einer solchen Regelung, wiegt denn die sexuelle Selbstbestimmung nicht höher als das fiskalische Interesse des Staates? Ich denke, das ist keine besonders sinnvolle Frage, denn diese Rechtsgüter sind inkommensurabel. Ohne das Steuerstrafrecht wäre unser Steuersystem und damit unsere Staatsordnung nicht aufrecht zu erhalten. Formal wird in der Strafzumessung zwar im Steuerstrafrecht wie im Sexualstrafrecht mit denselben Begrifflichkeiten hantiert (Tatschuld etc.), doch in der Sache meint man damit unterschiedliche Dinge. Steuerstraftaten gehören wohl zu den wenigen Delikten, bei denen Abschreckung (in Verbindung mit einem hohen Verfolgungsdruck) funktionieren kann, denn sie sind regelmäßig keine Affekt- oder Gelegenheitsdelikte. Ganz anders liegt das bei Taten gegen höchstpersönliche Rechtsgüter.

In Facebook-Timelines u.ä. wird übrigens die Außervollzugsetzung eines Haftbefehls auch gern mit einer Bewährungsstrafe verwechselt und dergleichen.

 

Edit: Wenn ich mir deinen Link anschaue, dann legt dieser nahe, dass es sich um einen vergleichsweise leichten Fall des Missbrauchs handelte (ohne Eindringen in den Körper des Kindes, was ja zu schwersten Verletzungen oder zum Tod führen kann), sodass auch nicht von einer nachhaltigen Schädigung des Kindes auszugehen ist. Angesichts dessen erscheint eine Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren sowie die Bewährungsaussetzung vertretbar.

Danke für deine Erläuterungen!

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EuGH: Kein Mutterschutz für Gebärprostituierte. http://www.spiegel.d...t-a-959490.html

 

 

Ich würde sagen, du solltest den Bericht nochmal lesen, darüber nachdenken und dann ggf deinen Satz ändern ...

 

Man kann auch : Kein Mutterschutz bei Gebärprostitution lesen, aber ich warte noch auf eine zuverlässige Quelle.

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Man kann auch : Kein Mutterschutz bei Gebärprostitution lesen, aber ich warte noch auf eine zuverlässige Quelle.

 

Auch nicht. Das steht nicht drin.

Nächster Versuch.

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Man kann auch : Kein Mutterschutz bei Gebärprostitution lesen, aber ich warte noch auf eine zuverlässige Quelle.

 

Auch nicht. Das steht nicht drin.

Nächster Versuch.

 

Freilich: Wer mit Hilfe einer Gebärprostituierten ein Kind erzeugt, kann nicht für sich Mutterschutz beanspruchen. http://www.sueddeutsche.de/panorama/eugh-zu-leihmutterschaft-recht-auf-mutterschutz-nur-fuer-schwangere-1.1915718

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Man kann auch : Kein Mutterschutz bei Gebärprostitution lesen, aber ich warte noch auf eine zuverlässige Quelle.

 

Auch nicht. Das steht nicht drin.

Nächster Versuch.

 

Freilich: Wer mit Hilfe einer Gebärprostituierten ein Kind erzeugt, kann nicht für sich Mutterschutz beanspruchen. http://www.sueddeutsche.de/panorama/eugh-zu-leihmutterschaft-recht-auf-mutterschutz-nur-fuer-schwangere-1.1915718

Findest du den Begriff Prostitution in diesem Zusammenhang sinnvoll? Da erscheint es mir fast schlüssiger, bzgl. unseres Jobs von intelektueller Prostitution zu sprechen.

 

Zudem geht es nicht um den Mutterschutz der Leihmutter, sondern den der "Auftraggeberin".

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Zudem geht es nicht um den Mutterschutz der Leihmutter, sondern den der "Auftraggeberin".

 

Steht da ja. Ich bevorzuge den Ausdruck Gebärprostituierte, weil man Mutterschaft nicht leihen kann.

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Die - in deinen Worten - "Gebärprostituierte" kriegt aber Mutterschutz, nur die - dann konsequenterweise so zu nennende - "Kundin" nicht. Dem liegt aber kein Unwerturteil zugrunde, sondern der Sinn und Zweck des Mutterschutzes: Schutz der Gesundheit der Schwangeren und Wöchnerin.

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Zudem geht es nicht um den Mutterschutz der Leihmutter, sondern den der "Auftraggeberin".

 

Steht da ja. Ich bevorzuge den Ausdruck Gebärprostituierte, weil man Mutterschaft nicht leihen kann.

 

Wie wir alle wissen, ist deine Ausdrucksweise für Menschen, die künstliche Befruchtung in Anspruch nehmen, darauf angelegt, diese Menschen maximal zu beleidigen und herabzuwürdigen. Insoweit bist du Büchnerpreisträgermaterial.

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Die - in deinen Worten - "Gebärprostituierte" kriegt aber Mutterschutz, nur die - dann konsequenterweise so zu nennende - "Kundin" nicht. Dem liegt aber kein Unwerturteil zugrunde, sondern der Sinn und Zweck des Mutterschutzes: Schutz der Gesundheit der Schwangeren und Wöchnerin.

 

Zur Gebärprostituierten gabs keine Entscheidung. Ich glaube nicht, daß sich ein Arbeitgeber einen derartigen Nebenerwerb gefallen lassen müßte.

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Zudem geht es nicht um den Mutterschutz der Leihmutter, sondern den der "Auftraggeberin".

 

Steht da ja. Ich bevorzuge den Ausdruck Gebärprostituierte, weil man Mutterschaft nicht leihen kann.

 

Wie wir alle wissen, ist deine Ausdrucksweise für Menschen, die künstliche Befruchtung in Anspruch nehmen, darauf angelegt, diese Menschen maximal zu beleidigen und herabzuwürdigen. Insoweit bist du Büchnerpreisträgermaterial.

 

Die Gebärprostituierte verdient Geld mit einer moralisch anstößigen Handlungsweise. Sie nimmt nichts "in Anspruch", sie wird Mittel zum Zweck eines Dritten. Dieses Übel kann gar nicht krass genug gebrandmarkt werden.

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Die Gebärprostituierte verdient Geld mit einer moralisch anstößigen Handlungsweise. Sie nimmt nichts "in Anspruch", sie wird Mittel zum Zweck eines Dritten. Dieses Übel kann gar nicht krass genug gebrandmarkt werden.

Das wird jeder Dienstleister. Wieso ist das ein Übel und wieso ist das moralisch anstößig?

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Die - in deinen Worten - "Gebärprostituierte" kriegt aber Mutterschutz, nur die - dann konsequenterweise so zu nennende - "Kundin" nicht. Dem liegt aber kein Unwerturteil zugrunde, sondern der Sinn und Zweck des Mutterschutzes: Schutz der Gesundheit der Schwangeren und Wöchnerin.

 

Zur Gebärprostituierten gabs keine Entscheidung. Ich glaube nicht, daß sich ein Arbeitgeber einen derartigen Nebenerwerb gefallen lassen müßte.

Das ist aber eine ganz andere Frage. Eventuell hat er ein Sonderkündigungsrecht. Sofern er von diesem aber keinen Gebrauch macht, kriegt die Schwangere Mutterschutz.

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Die - in deinen Worten - "Gebärprostituierte" kriegt aber Mutterschutz, nur die - dann konsequenterweise so zu nennende - "Kundin" nicht. Dem liegt aber kein Unwerturteil zugrunde, sondern der Sinn und Zweck des Mutterschutzes: Schutz der Gesundheit der Schwangeren und Wöchnerin.

 

Zur Gebärprostituierten gabs keine Entscheidung. Ich glaube nicht, daß sich ein Arbeitgeber einen derartigen Nebenerwerb gefallen lassen müßte.

Das ist aber eine ganz andere Frage. Eventuell hat er ein Sonderkündigungsrecht. Sofern er von diesem aber keinen Gebrauch macht, kriegt die Schwangere Mutterschutz.

Oft erfordert doch ein Nebenerwerb eine Genehmigung durch den Arbeitgeber.

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In wie vielen Fällen mögen Leihmütter wohl berufstätig sein? Das ist doch typischerweise ein Armuts- und Not-Job.

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Die Gebärprostituierte verdient Geld mit einer moralisch anstößigen Handlungsweise.

Ein Kind auszutragen ist moralisch Anstössig? Wow...

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Ein Kind auszutragen ist moralisch Anstössig? Wow...

 

Na das vielleicht nicht. Aber es nicht für sich selbst zu tun, Geld dafür zu bekommen, und das Kind für jemanden auszutragen, der das selber nicht kann, das scheint anstößig zu sein. Ich sehe es nicht so und verstehe, ehrlich gesagt, auch nicht, dass das per se anstößig sein könnte.

Aber nun ja. Jeder hat andere Vorstellungen von Moral.

 

Ich halte auch das Verbot der RKK für Geschiedene, eine von der Kirche akzeptierte Beziehung mit einem neuen Partner einzugehen, für moralisch anstößig. Daher möchte ich dem Kam seine Vorstellung nicht ausreden.Es gibt halt verschiedene Morals.

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Zudem geht es nicht um den Mutterschutz der Leihmutter, sondern den der "Auftraggeberin".

 

Steht da ja. Ich bevorzuge den Ausdruck Gebärprostituierte, weil man Mutterschaft nicht leihen kann.

Irgendwie logisch.

Man sollte den Gedanken weiterspinnen:

 

Heilprostituierte® - Mensch, der einen Ablass für einen Verstorbenen erwirbt

Sakramentszuhälter - Jemand, der Krankenkommunion austeilt

Rechtsprostituierter - Mensch, der einen anderen vor Gericht vertritt

Abgabenprostituierter - Steuerberater

 

Geil!

 

Werner

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Wenn man alt wird und betreut werden muss, dann muss man das auch selbst zahlen. Wenn man nicht kann, müssen die Angehörigen zahlen, und erst dann zahlt der Staat. Warum sollte ausgerechnet ein Behinderter seine Pflege nicht selbst bezahlen müssen, wenn er es kann?

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Wenn man alt wird und betreut werden muss, dann muss man das auch selbst zahlen. Wenn man nicht kann, müssen die Angehörigen zahlen, und erst dann zahlt der Staat. Warum sollte ausgerechnet ein Behinderter seine Pflege nicht selbst bezahlen müssen, wenn er es kann?

Weil es völlig idiotisch ist, diese Leute dafür zu bestrafen, daß sie sich nicht auf ihrer Behinderung ausruhen.

 

Der Fehler im System ist der gleiche wie in der Anrechnung ab dem ersten Cent bei Hartz IV. Wer selbst mit Arbeit immer noch nur genausogut bzw. schlechter da steht als vorher, wird logischerweise keinerlei interesse daran haben, sich zu bemühen diese Abhängigkeit zu beenden.

 

Eigenbeteiligungen sind sicherlich denkbar und ab gewissen Einkommen auch die völlige Einstellung der Hilfen, aber diese permanente Demotivation von Anfang an halte ich für ein fatales Signal.

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