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Zölibat verletzt durch Ehe die keine ist?


SpaceRat

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Folgendes spalte ich mal aus einem anderen Thread ab, weil es dort nicht zielführend wäre.

gouvernante hat da was gesagt, was zwar ironisch gemeint war, aber irgendwie doch bestechend logisch ist.

Mich würde mal interessieren, wie das ganz korinthenkackerhaft nach CIC aussähe:

 

Wenn Du es so siehst, könnte ein rk-Priester auch mit einer Protestantin eine standesamtliche Verbindung eingehen, da aufgrund der ignorierten Dispenspflicht ja keine Ehe zustandekommt.

 

Wie sieht das aus?

Könnte ein rk Priester nicht eine Protestantin standesamtlich oder auch ohne Dispens in einer ev. Kirche heiraten und würde trotzdem den Zölibat einhalten?

 

Das keine Ehe aus rk. Sicht zustande kommt, haben wir ja eigentlich lang und breit diskutiert, also müsste das ja demnach wirklich gehen...

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Folgendes spalte ich mal aus einem anderen Thread ab, weil es dort nicht zielführend wäre.

gouvernante hat da was gesagt, was zwar ironisch gemeint war, aber irgendwie doch bestechend logisch ist.

Mich würde mal interessieren, wie das ganz korinthenkackerhaft nach CIC aussähe:

 

Wenn Du es so siehst, könnte ein rk-Priester auch mit einer Protestantin eine standesamtliche Verbindung eingehen, da aufgrund der ignorierten Dispenspflicht ja keine Ehe zustandekommt.

 

Wie sieht das aus?

Könnte ein rk Priester nicht eine Protestantin standesamtlich oder auch ohne Dispens in einer ev. Kirche heiraten und würde trotzdem den Zölibat einhalten?

 

Das keine Ehe aus rk. Sicht zustande kommt, haben wir ja eigentlich lang und breit diskutiert, also müsste das ja demnach wirklich gehen...

 

Das Zölibat schließt die Verpflichtung zur Keuschheit ein, ist also mehr als ein formales Ehehindernis. Es ist natürlich nicht zwingend, daß die standesamtliche Eheschließung zu Unkeuschheit führt...aber das ist jetzt schon eine scholastisch anmutende Spitzfindigkeit. Grüße, KAM

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"Wenn die Hingabe im ehelichen Akt eine vollkommene ist (oder zumindest danach strebt), so ist sie nicht auf den Zeitpunkt des Geschlechtsverkehrs beschränkt. Sie dauert an als eine Grundhaltung des ehelichen Lebens, dessen Höhepunkt und Ausdruck der eheliche Akt ist. Somit schließt nicht nur priesterliches Tun das eheliche Tun aus, sondern die Ehe selbst ist unvereinbar mit dem Priestertum.

 

Die Parallele zwischen der lebenswirklichen Hingabe des Priesters und der lebenswirklichen Hingabe der Eheleute findet eine Bestätigung im Unterschied der römischen-katholischen Kirche zur Orthodoxie: Die Ostkirche leugnet (zumindest implizit) die Hingabe des Priesters als Grundhaltung; denn sie erlaubt dem Priester zwar die Ehe, aber verbietet am der Tag der Zelebration den ehelichen Akt. Sie unterstellt dem Priester damit nur eine zeitlich beschränkte Hingabe (sowohl an seiner Ehefrau als auch in der Eucharistie).

Dementsprechend sieht die Praxis der Ostkirche bei der Unauflöslichkeit der Ehe aus: Indem die Orthodoxie der Auflösung einer bestehenden Ehe zustimmt, um eine weitere Ehe anzuerkennen, leugnet sie konsequenterweise auch die Hingabe der Eheleute als Grundhaltung. Sie unterstellt damit auch den Eheleuten keine unbefristet andauernde, sondern lediglich eine befristete Hingabe.

Die katholische Kirche allerdings hält den Menschen für fähig, sich in eine einmalige, exklusive Liebesbeziehung vollkommen hineinzugeben - d.h. unbefristet, ohne Begrenzung und zeitlicher Beschränkung. Dadurch schließen sich Ehe und Priesteramt jedoch aus."

 

http://www.karl-leisner-jugend.de/Zoelibat.htm

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gouvernante hat da was gesagt, was zwar ironisch gemeint war, aber irgendwie doch bestechend logisch ist.

Mich würde mal interessieren, wie das ganz korinthenkackerhaft nach CIC aussähe:

Wenn Du es so siehst, könnte ein rk-Priester auch mit einer Protestantin eine standesamtliche Verbindung eingehen, da aufgrund der ignorierten Dispenspflicht ja keine Ehe zustandekommt.

Wie sieht das aus?

Könnte ein rk Priester nicht eine Protestantin standesamtlich oder auch ohne Dispens in einer ev. Kirche heiraten und würde trotzdem den Zölibat einhalten?

 

Das keine Ehe aus rk. Sicht zustande kommt, haben wir ja eigentlich lang und breit diskutiert, also müsste das ja demnach wirklich gehen...

Das Zölibat schließt die Verpflichtung zur Keuschheit ein, ist also mehr als ein formales Ehehindernis. Es ist natürlich nicht zwingend, daß die standesamtliche Eheschließung zu Unkeuschheit führt...aber das ist jetzt schon eine scholastisch anmutende Spitzfindigkeit.

Aber genau so spitzfindig möchte ich diese Frage behandelt wissen.

Die Keuschheit spielt da ja nur indirekt mit ein, die haben ja sowieso alle einzuhalten, egal ob Priester oder nicht. Es heißt ja "die Akte, die den Eheleuten vorbehalten sind". Genau darauf kann er sich ja berufen: Da keine Ehe im römisch-katholischen Sinne eingegangen wird, ändert sich ja diesbezüglich nichts....

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Was hat der ganze Kram jetzt mit der Frage zu tun?

 

Er beantwortet sie.

 

 

Falls du den Text aus irgendwelchen Gründen nicht verstehst und ihn gern besser verstehen würdest, kannst du ja gerne höflich und ordentlich zu einzelnen Punkten nachfragen.

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Was hat der ganze Kram jetzt mit der Frage zu tun?
Er beantwortet sie.

Falsch, sie geht nicht im Geringsten auf die Fragestellung ein. Kam hat meine Frage verstanden, kann also nicht mein Fehler gewesen sein...

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Du irrst dich.

 

 

Falls du den Text aus irgendwelchen Gründen nicht verstehst und ihn gern besser verstehen würdest, kannst du ja gerne höflich und ordentlich zu einzelnen Punkten nachfragen.

Der Text behandelt, wieso ein römischer Priester keine Ehe eingehen darf. Das war aber nicht die Frage, daher interessiert es mich auch nicht. Selbst wenn ich etwas davon nicht verstehen würde, wäre es irrelevant, da es nichts mit dem Thema zu tun hat.

 

Aber falls du die Frage aus irgendwelchen Gründen nicht verstehst und sie gerne besser verstehen würdest, kannst du ja gerne höflich und ordentlich zu einzelnen Punkten nachfragen.

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Du irrst dich.

 

 

Falls du den Text aus irgendwelchen Gründen nicht verstehst und ihn gern besser verstehen würdest, kannst du ja gerne höflich und ordentlich zu einzelnen Punkten nachfragen.

 

Du hast ein Faible für Copy&Paste, ne?

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gouvernante hat da was gesagt, was zwar ironisch gemeint war, aber irgendwie doch bestechend logisch ist.

Mich würde mal interessieren, wie das ganz korinthenkackerhaft nach CIC aussähe:

 

Wenn Du es so siehst, könnte ein rk-Priester auch mit einer Protestantin eine standesamtliche Verbindung eingehen, da aufgrund der ignorierten Dispenspflicht ja keine Ehe zustandekommt.

 

Wie sieht das aus?

Könnte ein rk Priester nicht eine Protestantin standesamtlich oder auch ohne Dispens in einer ev. Kirche heiraten und würde trotzdem den Zölibat einhalten?

 

Das keine Ehe aus rk. Sicht zustande kommt, haben wir ja eigentlich lang und breit diskutiert, also müsste das ja demnach wirklich gehen...

 

Das Zölibat schließt die Verpflichtung zur Keuschheit ein, ist also mehr als ein formales Ehehindernis. Es ist natürlich nicht zwingend, daß die standesamtliche Eheschließung zu Unkeuschheit führt...aber das ist jetzt schon eine scholastisch anmutende Spitzfindigkeit. Grüße, KAM

 

Bedeutet Zölibat wirklich "Verpflichtung zur Keuschheit"? In einem zurück liegenden Interview sagte Bischof Küng: "Die sexuelle Ausrichtung ist ein wichtiger Bestandteil der Persönlichkeit. Zölibat bedeutet den Verzicht auf Ehe und setzt eine heterosexuelle Geneigtheit voraus." Das hört sich für mich eigentlich so an: Ein Priester muss heterosexuelle Neigungen haben, er darf aber nicht heiraten, aber auch nicht schwul sein, pädophile Neigungen werden anscheinend nicht berücksichtigt und von "Keuschheit" hat der gute Bischof auch nichts gesagt.

bearbeitet von Catare
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Folgendes spalte ich mal aus einem anderen Thread ab, weil es dort nicht zielführend wäre.

gouvernante hat da was gesagt, was zwar ironisch gemeint war, aber irgendwie doch bestechend logisch ist.

Mich würde mal interessieren, wie das ganz korinthenkackerhaft nach CIC aussähe:

Wenn Du es so siehst, könnte ein rk-Priester auch mit einer Protestantin eine standesamtliche Verbindung eingehen, da aufgrund der ignorierten Dispenspflicht ja keine Ehe zustandekommt.

Wie sieht das aus?

Könnte ein rk Priester nicht eine Protestantin standesamtlich oder auch ohne Dispens in einer ev. Kirche heiraten und würde trotzdem den Zölibat einhalten?

 

Das keine Ehe aus rk. Sicht zustande kommt, haben wir ja eigentlich lang und breit diskutiert, also müsste das ja demnach wirklich gehen...

Das Zölibat schließt die Verpflichtung zur Keuschheit ein, ist also mehr als ein formales Ehehindernis. Es ist natürlich nicht zwingend, daß die standesamtliche Eheschließung zu Unkeuschheit führt...aber das ist jetzt schon eine scholastisch anmutende Spitzfindigkeit.

Aber genau so spitzfindig möchte ich diese Frage behandelt wissen.

Die Keuschheit spielt da ja nur indirekt mit ein, die haben ja sowieso alle einzuhalten, egal ob Priester oder nicht. Es heißt ja "die Akte, die den Eheleuten vorbehalten sind". Genau darauf kann er sich ja berufen: Da keine Ehe im römisch-katholischen Sinne eingegangen wird, ändert sich ja diesbezüglich nichts....

 

Schon, aber ich weiß jetzt nicht so ganz, worauf du hinauswillst. Die Zivilehe ist kirchlich gesehen ein Nullum (jedenfalls bei Formpflichtigen), aber der Priester ist mE aufgrund ganz allgemeiner Pflichten über seine Amtsführung gehalten, sich an einem solchen Zirkus nicht zu beteiligen. Grüße, KAM

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(...)

Dadurch schließen sich Ehe und Priesteramt jedoch aus."

 

http://www.karl-leisner-jugend.de/Zoelibat.htm

Wobei das, was da geschrieben wird, schon auf den ersten Blick schlichtweg falsch ist, zum Beispiel das, was die Orthodoxie angeblich alles "leugnet".

Bei der Karl-Leisner-Jugend scheint man wenig Ahnung zu haben, dafür davon ziemlich viel.

 

Werner

bearbeitet von Werner001
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(...)

Dadurch schließen sich Ehe und Priesteramt jedoch aus."

 

http://www.karl-leisner-jugend.de/Zoelibat.htm

Wobei das, was da geschrieben wird, schon auf den ersten Blick schlichtweg falsch ist, zum Beispiel das, was die Orthodoxie angeblich alles "leugnet".

Bei der Karl-Leisner-Jugend scheint man wenig Ahnung zu haben, dafür davon ziemlich viel.

Dazu habe ich mich eines Kommentares enthalten, weil es nicht zum Thema gehört. Ist mir aber auch schon beim Thema Abendmahl aufgefallen.

Der Autor der Seite handelt generell nach der Devise, das es nicht reicht, keine Ahnung zu haben, sondern man muß es auch noch jeden wissen lassen.

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Bei der Karl-Leisner-Jugend scheint man wenig Ahnung zu haben, dafür davon ziemlich viel.
Was erwartest Du von einer Truppe, die den Vergleich aufstellt: Selbstbefriedigung ist wie Schokolade, die Du Deiner Schwester ins Krankenhaus bringen sollst und dann selber ißt.

 

Vorallem der eigenen Schwester... :k035:

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Sofern eine sachliche Darstellung im Sinne der katholischen Kirche wahr und richtig ist und in Kurzfassung das Wesentliche erklären kann, wird sie durch die Art der Quelle, die manchem nicht passen mag und manchem doch, nicht in Mitleidenschaft gezogen. 1 + 1 = 2 wird auch nicht dadurch falsch, dass es ein wegen mangelnder Kompetenz aus dem Schuldienst entlassener Mathelehrer verkündet und wäre ebenso als Zitat von diesem, als auch als Zitat eines Matheprofessors in Amt und Würden gleichermaßen korrekt. Die Quellenangabe erfolgt ja auch nicht zuletzt aus rechtlichen Gründen.

 

Im übrigen zitiere ich gern Fremdtexte, weil das persönliche Gepöbel auf persönlicher gehaltene Aussagen in diesem Forum teilweise nicht mehr tragbar ist.

bearbeitet von Katarina
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Sofern eine sachliche Darstellung im Sinne der katholischen Kirche wahr und richtig ist und in Kurzfassung das Wesentliche erklären kann, wird sie durch die Art der Quelle, die manchem nicht passen mag und manchem doch, nicht in Mitleidenschaft gezogen. 1 + 1 = 2 wird auch nicht dadurch falsch, dass es ein wegen mangelnder Kompetenz aus dem Schuldienst entlassener Mathelehrer verkündet und wäre ebenso als Zitat von diesem, als auch als Zitat eines Matheprofessors in Amt und Würden gleichermaßen korrekt. Die Quellenangabe erfolgt ja auch nicht zuletzt aus rechtlichen Gründen.

 

Im übrigen zitiere ich gern Fremdtexte, weil das persönliche Gepöbel auf persönlicher gehaltene Aussagen in diesem Forum teilweise nicht mehr tragbar ist.

Was da steht bezüglich der Orthodoxie ist schlicht und einfach falsch.

 

Werner

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@Katarina:

Abgesehen davon, dass dein Zitat Unterstellungen über die Orthodoxen enthält, die so nicht stimmen, beantwortet es die Frage nicht. Eine solche Kritik musst du dir gefallen lassen.

 

@Space Rat:

Ein katholischer Priester darf aufgrund des Zölibats nicht heiraten. Geschlechtsverkehr außerhalb der Ehe ist Sünde. Ein Mitarbeiter der Kirche, der in dauerhafter Sünde lebt, wird auf Dauer suspendiert.

 

So ist der Priester in deinem Beispiel nicht verheiratet, bricht aber trotzdem den Zölibat - so wie wenn er mit einer Katholikin in einem eheähnlichen Verhältnis lebt.

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Zum Thema Eheschließung bei Klerikern gibt der CIC 1494 §§ 1+ 2 und CIC 194 § 3 Auskunft: Dabei wird vom Versuch der Eheschließung in ziviler Form gesprochen, der die Suspension nach sich zieht... Bei mangelnder Einsicht wird mit dem Entzug von Rechten und dem Verlust des Klerikerstandes gedroht.

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gouvernante hat da was gesagt, was zwar ironisch gemeint war, aber irgendwie doch bestechend logisch ist.

Mich würde mal interessieren, wie das ganz korinthenkackerhaft nach CIC aussähe:

 

Wenn Du es so siehst, könnte ein rk-Priester auch mit einer Protestantin eine standesamtliche Verbindung eingehen, da aufgrund der ignorierten Dispenspflicht ja keine Ehe zustandekommt.

 

Wie sieht das aus?

Könnte ein rk Priester nicht eine Protestantin standesamtlich oder auch ohne Dispens in einer ev. Kirche heiraten und würde trotzdem den Zölibat einhalten?

 

Das keine Ehe aus rk. Sicht zustande kommt, haben wir ja eigentlich lang und breit diskutiert, also müsste das ja demnach wirklich gehen...

 

 

Ich wuerde and die Sache wie folgt herangehen:

Wer eine Ehe abschliesst, die keine ist, aber in diesem Verhaeltnis lebt, der fuehrt ein aussereheliches Verhaeltnis.

Folglich handelt es sich beim Vollzug jener nicht anerkannten Ehe um einen Fall von Unzucht.

Dieser Fall waere dann aus katholischer Sicht ebenso verwerflich wie eine Beziehung eines Priesters zu seiner Haushaelterin (mit der er ja auch nicht verheiratet sein kann).

Ergo: Keine Ehe, dennoch Suende. Der Zoelibat wird dennoch gebrochen.

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Sofern eine sachliche Darstellung im Sinne der katholischen Kirche wahr und richtig ist und in Kurzfassung das Wesentliche erklären kann, wird sie durch die Art der Quelle, die manchem nicht passen mag und manchem doch, nicht in Mitleidenschaft gezogen. 1 + 1 = 2 wird auch nicht dadurch falsch, dass es ein wegen mangelnder Kompetenz aus dem Schuldienst entlassener Mathelehrer verkündet und wäre ebenso als Zitat von diesem, als auch als Zitat eines Matheprofessors in Amt und Würden gleichermaßen korrekt. Die Quellenangabe erfolgt ja auch nicht zuletzt aus rechtlichen Gründen.

 

Im übrigen zitiere ich gern Fremdtexte, weil das persönliche Gepöbel auf persönlicher gehaltene Aussagen in diesem Forum teilweise nicht mehr tragbar ist.

Was da steht bezüglich der Orthodoxie ist schlicht und einfach falsch.

 

Werner

 

 

Quelle? Was genau sei falsch? Gleich Fragen auch an Martin0.

 

 

Etwas noch nebenbei aus meiner Zeit mit der orthodoxen Kirche: Nach der Weihe dürfen orthodoxe Priester auch nicht mehr heiraten, nur wenn der Priester zuvor schon verheiratet war, darf er verheiratet bleiben. Die Weihe eines bereits verheirateten Priesters bedarf der öffentlichen und kirchenamtlichen Zustimmung seiner Ehefrau, die sich darin bereit erklärt, die Mühen des Mannes zu ertragen, die sich aus seiner Weihe ergeben und ihre Bedürfnisse als Ehefrau im Licht der Weihe des Ehemanns entsprechend zurückhaltend einzuordnen.

bearbeitet von Katarina
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Sofern eine sachliche Darstellung im Sinne der katholischen Kirche wahr und richtig ist und in Kurzfassung das Wesentliche erklären kann, wird sie durch die Art der Quelle, die manchem nicht passen mag und manchem doch, nicht in Mitleidenschaft gezogen.
Theologisch verqueres Heranziehen der Orthodoxie ist ganz sicher im Sinne der römischen Kirche, aber klar.
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Sofern eine sachliche Darstellung im Sinne der katholischen Kirche wahr und richtig ist und in Kurzfassung das Wesentliche erklären kann, wird sie durch die Art der Quelle, die manchem nicht passen mag und manchem doch, nicht in Mitleidenschaft gezogen.
Theologisch verqueres Heranziehen der Orthodoxie ist ganz sicher im Sinne der römischen Kirche, aber klar.

 

 

s. mein vorangehendes Posting, gleiche Fragen wie an MartinO usw. auch an dich. Bitte insgesamt mehr Quellen oder wenigstens sachlichere Argumente.

bearbeitet von Katarina
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gouvernante hat da was gesagt, was zwar ironisch gemeint war, aber irgendwie doch bestechend logisch ist.

Mich würde mal interessieren, wie das ganz korinthenkackerhaft nach CIC aussähe:

 

Wenn Du es so siehst, könnte ein rk-Priester auch mit einer Protestantin eine standesamtliche Verbindung eingehen, da aufgrund der ignorierten Dispenspflicht ja keine Ehe zustandekommt.

 

Wie sieht das aus?

Könnte ein rk Priester nicht eine Protestantin standesamtlich oder auch ohne Dispens in einer ev. Kirche heiraten und würde trotzdem den Zölibat einhalten?

 

Das keine Ehe aus rk. Sicht zustande kommt, haben wir ja eigentlich lang und breit diskutiert, also müsste das ja demnach wirklich gehen...

 

Das Zölibat schließt die Verpflichtung zur Keuschheit ein, ist also mehr als ein formales Ehehindernis. Es ist natürlich nicht zwingend, daß die standesamtliche Eheschließung zu Unkeuschheit führt...aber das ist jetzt schon eine scholastisch anmutende Spitzfindigkeit.

 

Nö ist es nicht. Wenn der Priester eine Freundin hat und mit ihr schläft, kann er bereuen, sich von ihr trennen und weiter Priester sein. Wenn er heiratet ist der Ofen aus. Ausser er heiratet vielleicht evangelisch ungültig. Dann stellt sich die Frage, ob sein Amt oder seine Familie von Seiten der RKK höher bewertet wird.

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