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Petition gegen Internetzensur


Elrond

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Sam_Naseweiss
Das sagst du. Zypries und andere sagen da etwas anderes.

 

 

Ja, wir haben eine ungeschickte Formulierung auf einer Pressekonferenz (die auch nicht die Unschuldsvermutung unmittelbar berührt hat, sondern die Beweislastverteilung, da gibt es einen feinen Unterschied) und viele hysterische Kommentare von rechtsunkundigen Laien.

Wenn jemand mit einer solchen Vehemenz seine Ansicht als wahr darstellt, dann sollte er, sobald er durch die Zukunft widerlegt wurde, für alle Zukunft den Mund zu solchen Themen halten.

Bist du dir also so sicher, denn mit hoher Wahrscheinlichkeit wird das Gesetz ja umgesetzt?

 

Vielleicht hört man allerdings auf die Kritik der " rechtsunkundigen Laien":

Gravierende Einwände hat der Bitkom gegen die geplante Befugnis für die Zugangsanbieter, im Rahmen des Betriebs der vorgesehenen Stopp-Seite anfallende personenbezogene Daten wie IP-Adressen zu erheben und auf Anforderung Strafverfolgern zu übermitteln. Damit unterstelle die Politik faktisch, dass jeder Zugriff auf das virtuelle Warnschild eine Straftat darstellt. "Das ist sachwidrig und rechtlich bedenklich, da es viele Methoden gibt, einen Internetnutzer ohne dessen Willen und ohne dass es ihm bewusst wird, zur unterschwelligen dauerhaften Abfrage von Webseiten zu bringen." Diese lägen dann im Browser-Cache und könnten bei einer Hausdurchsuchung als "Beweismittel" herangezogen werden.

http://www.heise.de/newsticker/IT-Branchen.../meldung/137558

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Wenn jemand mit einer solchen Vehemenz seine Ansicht als wahr darstellt, dann sollte er, sobald er durch die Zukunft widerlegt wurde, für alle Zukunft den Mund zu solchen Themen halten.

 

Ach, soweit würde ich jetzt nicht gehen, dich vom Forum faktisch auszuschließen.

 

Bist du dir also so sicher, denn mit hoher Wahrscheinlichkeit wird das Gesetz ja umgesetzt?

Dass das, was ich schrieb, richtig ist, da bin ich mir so sicher wie bei jedem andren Beitrag von mir auch. Dass das, was du missverstehst, richtig ist, dafür kann ich vernünftigerweise nicht einstehen.

 

Vielleicht hört man allerdings auf die Kritik der " rechtsunkundigen Laien":

 

Mit den rechtsunkundigen Laien meinte ich vor allem dich. Man kann ja den Gesetzentwurf mit guten Argumenten kritisieren, und die Kritik an der Weitergabe personenbezogener Daten ist sicher nicht von vorneherein von der Hand zu weisen, nur sollte man doch wissen, worüber man spricht. Und da habe ich bei dir nicht den Eindruck, dass du das weißt. Die Zitate, die du hier nachschiebst, erhärten diesen Eindruck (bspw. als du den User im Beck-Blog zitiert hast, der nicht wusste, dass Besitzverschaffung von KiPo ein Unternehmensdelikt ist).

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Sam_Naseweiss
Wenn jemand mit einer solchen Vehemenz seine Ansicht als wahr darstellt, dann sollte er, sobald er durch die Zukunft widerlegt wurde, für alle Zukunft den Mund zu solchen Themen halten.

 

Ach, soweit würde ich jetzt nicht gehen, dich vom Forum faktisch auszuschließen.

Ich vertrete meine Ansichten nicht mit einer solchen Vehemenz. Ich kann mich hier auch irren. Du behauptest gegen die Befürchtungen vieler Gruppen einschließlich der Justizministerin, daß es ein solche Auslegung des Gesetzes nicht geben kann.

 

Bist du dir also so sicher, denn mit hoher Wahrscheinlichkeit wird das Gesetz ja umgesetzt?

Dass das, was ich schrieb, richtig ist, da bin ich mir so sicher wie bei jedem andren Beitrag von mir auch. Dass das, was du missverstehst, richtig ist, dafür kann ich vernünftigerweise nicht einstehen.

Wenn du nur so sicher bist, wie bei jeden Beitrag auch, dann werte ich das mal nicht als eine durch Fachwissen fundierte Ansicht, sondern eben als eine Meinung zum Thema.

 

Vielleicht hört man allerdings auf die Kritik der " rechtsunkundigen Laien":

 

Mit den rechtsunkundigen Laien meinte ich vor allem dich. Man kann ja den Gesetzentwurf mit guten Argumenten kritisieren, und die Kritik an der Weitergabe personenbezogener Daten ist sicher nicht von vorneherein von der Hand zu weisen, nur sollte man doch wissen, worüber man spricht. Und da habe ich bei dir nicht den Eindruck, dass du das weißt. Die Zitate, die du hier nachschiebst, erhärten diesen Eindruck (bspw. als du den User im Beck-Blog zitiert hast, der nicht wusste, dass Besitzverschaffung von KiPo ein Unternehmensdelikt ist).

Soll ich noch mehr Quellen suchen, die belegen, daß es noch mehr "rechtsunkundige Laien" gibt, die das so sehen wie ich?

In Zukunft will die Bundesregierung allein schon den Versuch ahnden, auf gesperrte Internetseiten mit kinderpornografischem Inhalt zuzugreifen. In einem Vorabbericht in der Freitagsausgabe der «Frankfurter Rundschau» erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD): «Mir war es wichtig, dass wir die Daten, die bei einer Zugangsblockade anfallen, auch zur Strafverfolgung nutzen können.» Die Regierung habe ursprünglich die Seiten nur blockieren, nicht aber die User verfolgen wollen.

http://www.die-topnews.de/strafe-bei-versu...efordert-348331

 

Die Bundesregierung ziehe durchaus die Überwachung der von den Providern gehosteten Stoppseiten-Server durch Strafverfolgungsbehörden in Betracht, so ein Sprecher im Bundesjustizministerium gegenüber heise online.

Dies überrasche, denn im Gesetzgebungsverfahren sei bislang von keiner Seite die Rede davon gewesen, einen Echtzeitzugriff auf die von Providern geloggten Nutzer-IP-Adressen zu Strafverfolgungsmaßnahmen einzuräumen. Bestätigt wurde, dass jeder Nutzer mit Strafverfolgung rechnen müsse, wenn er dabei beobachtet wird, eine geblockte Webseite abzurufen, denn ein “aufgrund der Umleitung zur Stoppseite erfolgloser Versuch, eine Internetseite mit kinderpornographischem Material aufzurufen, erfüllt die Voraussetzungen dieses Straftatbestands und begründet daher den für strafrechtliche Ermittlungen notwendigen Anfangsverdacht”.

Geriete also ein Anwender versehentlich oder durch böswillige Hinweise provoziert zu einem Stoppschild, könnten Hausdurchsuchung oder Schlimmeres drohen, denn “ob und gegebenenfalls wer sich strafbar gemacht hat, wird regelmäßig erst durch die sich daran anschließenden strafrechtlichen Ermittlungen geklärt werden können.”

http://www.datensicherheit.de/aktuelles/in...fe-erwogen-1297

 

Es ist durchaus möglich, daß dies nicht mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar ist, wäre dann nicht das erste mal.

bearbeitet von Sam_Naseweiss
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In diesem Artikel

 

http://www.heise.de/ct/Kinderporno-Sperren.../meldung/136769

 

meldet sich ein Vertreter des Justizministeriums zu Wort

 

Staudigl bestätigte in diesem Kontext, dass jeder Nutzer mit Strafverfolgung rechnen muss, wenn er dabei beobachtet wird, eine geblockte Webseite abzurufen: Ein "aufgrund der Umleitung zur Stoppseite erfolgloser Versuch, eine Internetseite mit kinderpornographischem Material aufzurufen, erfüllt die Voraussetzungen dieses Straftatbestands und begründet daher den für strafrechtliche Ermittlungen notwendigen Anfangsverdacht". Die Unschuldsvermutung gelte aber weiterhin, denn "den Nachweis des Vorsatzes müssen selbstverständlich die Strafverfolgungsbehörden führen".

 

Falls das Gesetz wie geplant in Kraft tritt, sollte sich allerdings jeder Internetnutzer genau überlegen, ob er noch unbekannte Webadressen ansurft. Geriete man etwa versehentlich oder durch böswillige Hinweise provoziert zu einem Stoppschild, würde dann de facto eine Hausdurchsuchung oder Schlimmeres drohen. Auch dies bestätigte Staudigl: "Ob und gegebenenfalls wer sich strafbar gemacht hat, wird regelmäßig erst durch die sich daran anschließenden strafrechtlichen Ermittlungen geklärt werden können."

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(die auch nicht die Unschuldsvermutung unmittelbar berührt hat, sondern die Beweislastverteilung, da gibt es einen feinen Unterschied)
Da gibt es bei Lichte besehen überhaupt keinen Unterschied. "Unschuldsvermutung" bedeutet schlicht: Die Beweislast dafür, dass ich schuldig bin, liegt beim Ankläger. Bis zu einem solchen Beweis ist von meiner Unschuld auszugehen, für die ich eben nicht die Beweislast trage.
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Wenn du nur so sicher bist, wie bei jeden Beitrag auch, dann werte ich das mal nicht als eine durch Fachwissen fundierte Ansicht, sondern eben als eine Meinung zum Thema.

 

Es ist mir völlig schnurz, wie du hier was wertest.

Soll ich noch mehr Quellen suchen, die belegen, daß es noch mehr "rechtsunkundige Laien" gibt, die das so sehen wie ich?

 

Nein, dass es reichlich Schreiberlinge gibt, die nicht wissen, was ein Unternehmensdelikt ist, das glaube ich unbesehen.

 

Ich finde es auch zunehmend, schwierig hier mit dir zu streiten, denn du diskutierst kritikwürdige Punkte unter abwegigen Themen. Dass man mit Strafverfolgung zu rechnen hat, wenn man eine "Stopp-Seite" aufruft, weil die Daten weitergeleitet werden, mag man als Erosion des Anfangsverdachts als Voraussetzung des Einschreitens der Strafverfolgungsbehörden begreifen; es unter dem Aspekt der Unschuldsvermutung zu diskutieren, ist abwegig.

Genauigkeit tut Not, will man sich nicht auf empörte Polemik beschränken. Wichtig ist es, nicht isoliert dieses Gesetzesvorhaben zu attackieren, sondern das Gesetzesvorhaben in die bestehende Tendenz der Auflösung althergebrachter strafrechtlicher Institute einzuordnen und eine an den Zielvorgaben des modernen Strafrechts orientierte Reflexion dieser Tendenz durchzuführen. Das kann aber nur eine Diskussion leisten, die nicht fortlaufend strafrechtliche Grundbegriffe vermengt und auch sonst nicht weiß, wovon sie eigentlich spricht.

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Dass man mit Strafverfolgung zu rechnen hat, wenn man eine "Stopp-Seite" aufruft, weil die Daten weitergeleitet werden, (...) unter dem Aspekt der Unschuldsvermutung zu diskutieren, ist abwegig.

Wieso eigentlich? Immerhin geht es darum, wer die Beweislast dafür trägt, dass dies wissentlich und willentlich geschehen ist.

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Sam_Naseweiss
(die auch nicht die Unschuldsvermutung unmittelbar berührt hat, sondern die Beweislastverteilung, da gibt es einen feinen Unterschied)
Da gibt es bei Lichte besehen überhaupt keinen Unterschied. "Unschuldsvermutung" bedeutet schlicht: Die Beweislast dafür, dass ich schuldig bin, liegt beim Ankläger. Bis zu einem solchen Beweis ist von meiner Unschuld auszugehen, für die ich eben nicht die Beweislast trage.

Im Grunde stellt der Verdacht bei diesem Delikt schon eine Strafe da, oft sogar die einzige.

Das ist die Gefahr, die hier droht: Es kann gegen einen ermittelt werden, mit Hausdurchsuchung etc., nur weil man einen Link angeklickt hat, der auf eine gefilterte Seite führt.

Was man dem Link aber nicht ansieht.

Wenn das wirklich so umgesetzt würde und so wird es ja angekündigt, dann werde ich bei meinem Router nur noch URLs freischalten, von denen ich weiss, daß sie sauber sind.

Dies zumindest solange bis das Chaos vorbei ist und man wieder zur Vernunft gekommen ist.

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Sam_Naseweiss
Wenn du nur so sicher bist, wie bei jeden Beitrag auch, dann werte ich das mal nicht als eine durch Fachwissen fundierte Ansicht, sondern eben als eine Meinung zum Thema.

 

Es ist mir völlig schnurz, wie du hier was wertest.

Soll ich noch mehr Quellen suchen, die belegen, daß es noch mehr "rechtsunkundige Laien" gibt, die das so sehen wie ich?

 

Nein, dass es reichlich Schreiberlinge gibt, die nicht wissen, was ein Unternehmensdelikt ist, das glaube ich unbesehen.

 

Ich finde es auch zunehmend, schwierig hier mit dir zu streiten, denn du diskutierst kritikwürdige Punkte unter abwegigen Themen. Dass man mit Strafverfolgung zu rechnen hat, wenn man eine "Stopp-Seite" aufruft, weil die Daten weitergeleitet werden, mag man als Erosion des Anfangsverdachts als Voraussetzung des Einschreitens der Strafverfolgungsbehörden begreifen; es unter dem Aspekt der Unschuldsvermutung zu diskutieren, ist abwegig.

Genauigkeit tut Not, will man sich nicht auf empörte Polemik beschränken. Wichtig ist es, nicht isoliert dieses Gesetzesvorhaben zu attackieren, sondern das Gesetzesvorhaben in die bestehende Tendenz der Auflösung althergebrachter strafrechtlicher Institute einzuordnen und eine an den Zielvorgaben des modernen Strafrechts orientierte Reflexion dieser Tendenz durchzuführen. Das kann aber nur eine Diskussion leisten, die nicht fortlaufend strafrechtliche Grundbegriffe vermengt und auch sonst nicht weiß, wovon sie eigentlich spricht.

Du kannst eine solche Diskussion mit Sicherheit auch nicht führen.

Uns kann es hier nur um die Konsequenzen gehen und darum, diese anderen ebenfalls bewußt zu machen, damit sie sich auch engagieren.

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Wieso eigentlich? Immerhin geht es darum, wer die Beweislast dafür trägt, dass dies wissentlich und willentlich geschehen ist.

 

Das hat drei Gründe. Der erste ist ein formaler, die Beweislast ist nicht deckungsgleich mit der Unschuldsvermutung, obschon es natürlich Berührungspunkte gibt. So sieht § 186 StGB eine Beweislastumkehr zuungunsten des Beschuldigten (wenn die Tatsache nicht erweislich wahr ist) vor, dennoch gilt er bis zur rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig und es wäre unzulässig, ihn im Strafverfahren als Schuldigen zu behandeln.

Der zweite Grund ist, dass die automatische Datenweitergabe gar keine Beweislastumkehr statuiert, denn weiterhin muss in der Hauptverhandlung bewiesen werden, dass Vorsatz vorliegt. Was ändert sich daran, ob die StA nun Ermittlungen aufnimmt, weil ein Provider Daten weitergegeben hat, oder weil mein spionierender Nachbar ein Stoppschild auf meinem Monitor gesehen hat?

Richtig ist, dass das Bereithalten gesperrter Seiten, um mutmaßliche Kinderpornographiekonsumenten "in die Falle" laufen zu lassen, eine Maßnahme ist, die sich nur schwer ins bisherige Strafverfahrensrecht einfügt. Man mag auch Zweifel haben, ob die Strafverfolgungsbehörden nach dem Empfang dieser Daten sorgfältig genug prüfen, ob auch wirklich tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die es möglich erscheinen lassen, dass eine Straftat begangen wurde. Denn dieser Prüfungsmaßstab wurde nicht für den Umgang mit tausenden von gleichförmigen, standardisierten Datensätzen angelegt, die für eine Einzelfallprüfung per se ungeeignet sind. Aber auch das ist kein Problem der Unschuldsvermutung.

bearbeitet von Clown
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denn weiterhin muss in der Hauptverhandlung bewiesen werden, dass Vorsatz vorliegt.

 

Durch die eingeleiteten Ermittlungen (Hausdurchsuchung, Beschlagnahmung der EDV) ist die Existenz des Angeklagten in einigen Faellen aber bereits zerstoert.

 

Richtiger ist, dass das Bereithalten gesperrter Seiten, um mutmaßliche Kinderpornographiekonsumenten "in die Falle" laufen zu lassen, eine Maßnahme ist, die sich nur schwer ins bisherige Strafverfahrensrecht einfügt.

 

Das hat man bereits durchgefuehrt und hunderte von Ermittlungsverfahren inkl. Durchsuchung etc eroeffnet. In den allermeisten Faellen mussten die Verfahren eingestellt werden bzw. wurden garnicht erst eroeffnet.

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Durch die eingeleiteten Ermittlungen (Hausdurchsuchung, Beschlagnahmung der EDV) ist die Existenz des Angeklagten in einigen Faellen aber bereits zerstoert.

 

Ja, das ist richtig. Nur wie soll man so etwas verhindern? Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz versagt offenbar regelmäßig in diesen Fällen und auch der Richtervorbehalt, sofern er mal eingehalten wird, scheint keinen wirksamen Grundrechtsschutz leisten zu können.

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OneAndOnlySon
Ja, das ist richtig. Nur wie soll man so etwas verhindern? Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz versagt offenbar regelmäßig in diesen Fällen und auch der Richtervorbehalt, sofern er mal eingehalten wird, scheint keinen wirksamen Grundrechtsschutz leisten zu können.

Indem der Staat sich selbst den Zugang zu Verbindungsprotokollen verwehrt und somit garnicht mehr zu solch einem Anfangsverdacht kommen kann?

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Durch die eingeleiteten Ermittlungen (Hausdurchsuchung, Beschlagnahmung der EDV) ist die Existenz des Angeklagten in einigen Faellen aber bereits zerstoert.

 

Ja, das ist richtig. Nur wie soll man so etwas verhindern? Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz versagt offenbar regelmäßig in diesen Fällen und auch der Richtervorbehalt, sofern er mal eingehalten wird, scheint keinen wirksamen Grundrechtsschutz leisten zu können.

 

Es ist halt sehr sinnvoll, wenn strafrechtliche Sanktionen möglichst auf absolut unverzichtbare Dinge beschränkt werden. Denn Macht korrumpiert, auch Macht als Strafverfolger. Und so widerlich Kinderpornos auch sind, eine Strafverfolgung von Konsumenten hilft den längst zu Opfern gewordenen Kindern nicht, zumal die Täter wohl überwiegend im Ausland sitzen. Ein moralische Ächtung des Konsums muß reichen. (Ähnlich ist die Problematik ja bei der Abtreibung.)

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Es ist halt sehr sinnvoll, wenn strafrechtliche Sanktionen möglichst auf absolut unverzichtbare Dinge beschränkt werden. Denn Macht korrumpiert, auch Macht als Strafverfolger. Und so widerlich Kinderpornos auch sind, eine Strafverfolgung von Konsumenten hilft den längst zu Opfern gewordenen Kindern nicht, zumal die Täter wohl überwiegend im Ausland sitzen. Ein moralische Ächtung des Konsums muß reichen. (Ähnlich ist die Problematik ja bei der Abtreibung.)

 

In die Richtung scheint es gehen zu müssen, obwohl ich in der Besitzverschaffung von KiPo schon kriminelles Unrecht sehe.

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Durch die eingeleiteten Ermittlungen (Hausdurchsuchung, Beschlagnahmung der EDV) ist die Existenz des Angeklagten in einigen Faellen aber bereits zerstoert.

 

Ja, das ist richtig. Nur wie soll man so etwas verhindern? Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz versagt offenbar regelmäßig in diesen Fällen und auch der Richtervorbehalt, sofern er mal eingehalten wird, scheint keinen wirksamen Grundrechtsschutz leisten zu können.

 

Du sagst das so locker. Ist das Versagen des Richtervorbehalts, der auch regelmaessig bei Telefonueberwachungen etc. versagt, nicht eine ziemliche Katastrophe?

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Nachdem Guttenberg schon Unverstaendnis gezeigt hat, legt - welche Ueberraschung - Dieter Wiefelspütz nach.

 

Der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz zeigte sich von der massenhaften Unterstützung der Petition unbeeindruckt. "Das Gesetzgebungsverfahren wird dadurch nicht beeinträchtigt", sagte er dem Kölner Stadt-Anzeiger. Es sei zwar "das gute Recht" eines jeden, Petitionen einzureichen. Allerdings seien die Maßstäbe der "sehr engagierten" Internetnutzer "teilweise undifferenziert". (asa)

 

http://www.golem.de/0905/66980.html

Mir gehen allmählich die wählbaren Parteien aus. Aber das ist wahrscheinlich sowieso egal, da sich Herr Wiefelspütz wohl auch vom Wahlergebnis unbeeindruckt zeigen wird.

 

André

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Du sagst das so locker. Ist das Versagen des Richtervorbehalts, der auch regelmaessig bei Telefonueberwachungen etc. versagt, nicht eine ziemliche Katastrophe?

 

Es ist jedenfalls das Scheitern einer verfassungsrechtlich vorgesehenen Kontrolle von Grundrechtseingriffen; ob es eine Katastrophe ist? So weit würde ich noch nicht gehen, es fordert jedoch auf, über Alternativen nachzudenken.

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Sam_Naseweiss
Durch die eingeleiteten Ermittlungen (Hausdurchsuchung, Beschlagnahmung der EDV) ist die Existenz des Angeklagten in einigen Faellen aber bereits zerstoert.

 

Ja, das ist richtig. Nur wie soll man so etwas verhindern? Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz versagt offenbar regelmäßig in diesen Fällen und auch der Richtervorbehalt, sofern er mal eingehalten wird, scheint keinen wirksamen Grundrechtsschutz leisten zu können.

 

Es ist halt sehr sinnvoll, wenn strafrechtliche Sanktionen möglichst auf absolut unverzichtbare Dinge beschränkt werden. Denn Macht korrumpiert, auch Macht als Strafverfolger. Und so widerlich Kinderpornos auch sind, eine Strafverfolgung von Konsumenten hilft den längst zu Opfern gewordenen Kindern nicht, zumal die Täter wohl überwiegend im Ausland sitzen. Ein moralische Ächtung des Konsums muß reichen. (Ähnlich ist die Problematik ja bei der Abtreibung.)

Die Täter, die KP drehen und sich an den Kindern vergehen, sind leider am schwersten aufzuspüren, zumal das Material wohl sehr alt ist.

Gibt dazu Studien.

Allerdings befinden sich die Server der Anbieter nicht im unerreichbaren Hindukusch, sondern tatsächlich zum aller größten Teil in Deutschland, in der USA und in Europa.

Careschild hat die Seiten, die auf einer Filterliste standen, ganz stilllegen lassen, in dem sie die Hoster einfach angeschrieben haben.

 

http://www.carechild.de/news/politik/bunde...ie_556_120.html

 

Was also sonst nur gefiltert würde, wurde einfach beseitigt.

Die Polizei hatte diesen einfachen Weg also noch nicht einmal versucht und daher sicher noch nicht einmal ermittelt.

Deswegen haben sich ja auch Mißbrauchsopfer über die Filter empört, weil sie dazu führen, daß man die Augen verschließt aber nichts gegen die Problematik tut.

http://www.zeit.de/online/2009/17/netzsperren-missbrauch

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Nachdem Guttenberg schon Unverstaendnis gezeigt hat, legt - welche Ueberraschung - Dieter Wiefelspütz nach.

 

Der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz zeigte sich von der massenhaften Unterstützung der Petition unbeeindruckt. "Das Gesetzgebungsverfahren wird dadurch nicht beeinträchtigt", sagte er dem Kölner Stadt-Anzeiger. Es sei zwar "das gute Recht" eines jeden, Petitionen einzureichen. Allerdings seien die Maßstäbe der "sehr engagierten" Internetnutzer "teilweise undifferenziert". (asa)

 

http://www.golem.de/0905/66980.html

Mir gehen allmählich die wählbaren Parteien aus. Aber das ist wahrscheinlich sowieso egal, da sich Herr Wiefelspütz wohl auch vom Wahlergebnis unbeeindruckt zeigen wird.

 

André

 

 

Dieser Herr Wiefelspütz zeigt sich sowieso von allem und jedem unbeeindruckt. Dass die Maßstäbe der "engagierten Internetnutzer teilweise undifferenziert" seien, kann ich nur an seine Adresse und die die der anderen hysterischen PolitikerInnen, allen voran uns Uschi von der Leyen, weitergeben.

 

Vor allem werde ich das Gefühl nicht los, dass es bei diesem Orwellschen Maßnahmenkatalog nicht um den Schutz der Kinder geht, sondern um eine ganz widerliche Wahlkampfveranstaltung der beiden Großkoalitionäre, die nur dem Behufe dient, vom Versagen bei den wirklich drängenden Problemen in diesem Lande abzulenken. Brot und Spiele fürs Volk, damit es nicht mitbekommt, wie es weiter heruntergewirtschaftet wird...

 

Nichts Neues also unter der Sonne!

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Franciscus non papa

ich sehe eher die gefahr, dass auf schleichende weise die freiheitsrechte der bürger beschnitten werden.

 

informationsfreiheit ist ein hohes gut, im grundgesetz steht, dass eine zensur nicht stattfinden soll. da braucht es doch hohe hürden, die zu überwinden sind, bevor man da einfach von einer behörde aus tätig werden darf, um tätig zu werden.

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Du sagst das so locker. Ist das Versagen des Richtervorbehalts, der auch regelmaessig bei Telefonueberwachungen etc. versagt, nicht eine ziemliche Katastrophe?

 

Es ist jedenfalls das Scheitern einer verfassungsrechtlich vorgesehenen Kontrolle von Grundrechtseingriffen; ob es eine Katastrophe ist? So weit würde ich noch nicht gehen, es fordert jedoch auf, über Alternativen nachzudenken.

 

Das Versagen des Schutzes vor Grundrechtseingriffen ist fuer Dich ein "Anlass, um ueber Alternativen nachzudenken"? Mehr nicht?

bearbeitet von Elrond
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Franciscus non papa

ich seh das schon als katastrophe. ein alarmzeichen, das leider weitgehend ungehört bleibt.

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Das Versagen des Schutzes vor Grundrechtseingriffen ist ein "Anlass, um ueber Alternativen nachzudenken"? Mehr nicht?

 

Einer Kontrolle, nicht aller Kontrollen. Die Verfassungsväter und -mütter waren weise genug, nicht alle Eier in einen Korb zu legen. Natürlich ist es ein Anlass, um über Alternativen nachzudenken. Was ist es denn deiner Meinung nach?

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