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Petition gegen Internetzensur


Elrond

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Köstlich!! :angry2:

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Meine Kritik an der geplanten Sperre ist ja auch nicht, dass nichts gegen den Konsum von Kinderpornographie getan werden sollte, sondern dass genau diese Maßnahme 1. wirkungslos und 2. schädlich ist.

 

Wo gibt es eine Unterschriftsmöglichkeit, dass der Konsum von Kinderpornographie unter (richtige) Stafe gestellt wird?

Wenn dies der Fall ist, wäre eine sinnvolle Zensur im Netz angebracht....ich sagte sinnvolle und wirkungsvolle.

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Wo gibt es eine Unterschriftsmöglichkeit, dass der Konsum von Kinderpornographie unter (richtige) Stafe gestellt wird?

Reiche doch eine entsprechende Petition ein, dann gibt es sofort eine!

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Wo gibt es eine Unterschriftsmöglichkeit, dass der Konsum von Kinderpornographie unter (richtige) Stafe gestellt wird?

Reiche doch eine entsprechende Petition ein, dann gibt es sofort eine!

 

gibt es die noch nicht? kann ich mir nicht vorstellen....

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Wo gibt es eine Unterschriftsmöglichkeit, dass der Konsum von Kinderpornographie unter (richtige) Stafe gestellt wird?

 

 

1. Welche dogmatischen und kriminalpolitischen Überlegungen haben dich zu diesem Vorschlag gebracht?

 

2. Was ist eine richtige Strafe im Gegensatz zu einer unrichtigen?

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andere Frage, inwieweit schränkt eine Internetzensur unsere persönlichen Freiheitsrechte ein.

Ich meine ganz plump gesagt; wer kein Internet besitzt, hat doch nur deshalb per se nicht weniger Freiheitsrechte, er nutzt sie doch nur weniger...

bearbeitet von marius
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Wo gibt es eine Unterschriftsmöglichkeit, dass der Konsum von Kinderpornographie unter (richtige) Stafe gestellt wird?

 

 

1. Welche dogmatischen und kriminalpolitischen Überlegungen haben dich zu diesem Vorschlag gebracht?

 

2. Was ist eine richtige Strafe im Gegensatz zu einer unrichtigen?

 

nun, eine Bagatellstrafe ist ein Ordnungswidrigkeit, oder?

 

das ist keine Überlegung sondern eine subjektive Empfindung - mein Rechtsempfinden.

Der Konsum rechtfertigt doch letzendlich die Handlung in bestimmter Weise, zumindest ethisch - moralisch.

bearbeitet von marius
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andere Frage, inwieweit schränkt eine Internetzensur unsere persönlichen Freiheitsrechte ein.

Ich meine ganz plump gesagt; wer kein Internet besitzt, hat doch nur deshalb per se nicht weniger Freiheitsrechte, er nutzt sie doch nur weniger...

 

Art. 5 Abs. 1 GG statuiert ein subjektives-öffentliches Recht für jeden, sich aus öffentlich zugänglichen Quellen zu informieren. Wird durch staatlich zurechenbares Handeln die Informationsmöglichkeit erschwert oder unmöglich gemacht, liegt ein Eingriff in die Informationsfreiheit vor.

 

Dein Argument, dass es auch Leute ohne Internet gebe, ist absurd, denn grundrechtlich verbürgt ist die Möglichkeit der Information; dass jeder diese Möglichkeit wahrnimmt, ist nicht Voraussetzung des Grundrechtsschutzes.

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Erste Stellungnahme von Guttenberg (Video):

http://www.tagesschau.de/inland/petition106.html

 

 

Guttenberg kann nicht verstehen, wie Menschen wie wir, dagegen sein können pornographische Inhalte zu sperren.

Dass er von Wirtschaft nichts versteht, das wusste ich schon. Dass er vom Internet nichts versteht, ist eine neue Erkenntnis. Allerdings keine, die mich überrascht.

bearbeitet von Sokrates
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andere Frage, inwieweit schränkt eine Internetzensur unsere persönlichen Freiheitsrechte ein.

Ich meine ganz plump gesagt; wer kein Internet besitzt, hat doch nur deshalb per se nicht weniger Freiheitsrechte, er nutzt sie doch nur weniger...

 

Art. 5 Abs. 1 GG statuiert ein subjektives-öffentliches Recht für jeden, sich aus öffentlich zugänglichen Quellen zu informieren. Wird durch staatlich zurechenbares Handeln die Informationsmöglichkeit erschwert oder unmöglich gemacht, liegt ein Eingriff in die Informationsfreiheit vor.

 

Dein Argument, dass es auch Leute ohne Internet gebe, ist absurd, denn grundrechtlich verbürgt ist die Möglichkeit der Information; dass jeder diese Möglichkeit wahrnimmt, ist nicht Voraussetzung des Grundrechtsschutzes.

 

du hast mich nicht verstanden.

 

wir wissen heute nicht, was es morgen für Möglichkeiten gibt der Informationsbeschaffung. Sind wir alleine deshalb schon in unserer Freiheit eingeschränkt?

bearbeitet von marius
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Bevor das auch verboten wird, hier eine

 

Anleitung zur Einrichtung einer DNS-Sperre - und wie man eine solche umgehen kann. Schon lange bevor die Diskussionen begannen, habe ich übrigens meinen Router so konfiguriert, dass bei mir eine DNS-Sperre ohnehin nichts nützen würde. Der Grund war, dass bei mir Websites wie google.de und microsoft.com (!) nicht zugänglich waren, weil mein Router einen mülligen DNS-Server eingetragen hatte. Es hat keine fünf Minuten gedauert, bis ich das Problem analysiert und behoben hatte (auch ohne Google).

 

Hier ein Dienst. mit dem man herausfinden kann, ob eine Seite gesperrt worden ist: Herdict.org

 

Nachdem die Sperre eingerichtet wurde, kann man damit ganz leicht herausfinden, welche Seiten gesperrt wurden. Sobald also Sperren gegen Kinderpornographie eingerichtet wurden, kann sich jeder Pädophile damit bedienen. Ohne die Sperre hingegen ist es ziemlich schwer, im Internet Kinderpornographie zu finden - mit Sperre ist es ein "Kinderspiel" (das Wortspiel ist böse, aber beabsichtigt).

 

Das nur zur Demonstration, wie wenig Ahnung und Medienkompetenz unsere Politikerinnen (speziell "Zensursula") und Politiker haben.

 

Anmerkung: Sollte dieses Posting gegen zukünftige gesetzliche Regelungen verstoßen, bitte ich darum, es sofort zu löschen.

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Dass er von Wirtschaft nichts versteht, das wusste ich schon.

:angry2:

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du hast mich nicht verstanden.

 

Und du hast Art. 5 Abs. 1 GG nicht verstanden.

 

wir wissen heute nicht, was es morgen für Möglichkeiten gibt der Informationsbeschaffung. Sind wir alleine deshalb schon in unserer Freiheit eingeschränkt?

 

Art. 5 Abs. 1 GG schützt das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen unterrichten zu können. Noch nicht erfundene Informationsbeschaffungsmöglichkeiten sind nicht allgemein zugänglich.

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du hast mich nicht verstanden.

 

Und du hast Art. 5 Abs. 1 GG nicht verstanden.

 

wir wissen heute nicht, was es morgen für Möglichkeiten gibt der Informationsbeschaffung. Sind wir alleine deshalb schon in unserer Freiheit eingeschränkt?

 

Art. 5 Abs. 1 GG schützt das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen unterrichten zu können. Noch nicht erfundene Informationsbeschaffungsmöglichkeiten sind nicht allgemein zugänglich.

 

du bist auf meinen Gedanken überhaupt nicht eingegangen.

das was du schreibst hat mit dem was ich zum Ausdruck bringen will gar nichts zu tun.

bearbeitet von marius
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du hast mich nicht verstanden.

 

Und du hast Art. 5 Abs. 1 GG nicht verstanden.

 

wir wissen heute nicht, was es morgen für Möglichkeiten gibt der Informationsbeschaffung. Sind wir alleine deshalb schon in unserer Freiheit eingeschränkt?

 

Art. 5 Abs. 1 GG schützt das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen unterrichten zu können. Noch nicht erfundene Informationsbeschaffungsmöglichkeiten sind nicht allgemein zugänglich.

 

du bist auf meinen Gedanken überhaupt nicht eingegangen.

das was du schreibst hat mit dem was ich zum Ausdruck bringen will gar nichts zu tun.

 

Dann solltest du dich vielleicht noch mal erklären, was du eigentlich meinst. Ich habe mich bemüht, soweit ich Gedanken in deinen Worten entdeckt habe, darauf einzugehen. Vielleicht liegt es an mir und Inge oder Kam wissen, was du meinst.

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andere Frage, inwieweit schränkt eine Internetzensur unsere persönlichen Freiheitsrechte ein.

Ich meine ganz plump gesagt; wer kein Internet besitzt, hat doch nur deshalb per se nicht weniger Freiheitsrechte, er nutzt sie doch nur weniger...

 

Art. 5 Abs. 1 GG statuiert ein subjektives-öffentliches Recht für jeden, sich aus öffentlich zugänglichen Quellen zu informieren. Wird durch staatlich zurechenbares Handeln die Informationsmöglichkeit erschwert oder unmöglich gemacht, liegt ein Eingriff in die Informationsfreiheit vor.

 

Dein Argument, dass es auch Leute ohne Internet gebe, ist absurd, denn grundrechtlich verbürgt ist die Möglichkeit der Information; dass jeder diese Möglichkeit wahrnimmt, ist nicht Voraussetzung des Grundrechtsschutzes.

 

Sonst könnte man nämlich mit dem Hinweis, dass es auch Analphabeten gibt, Bücher aller Art zensieren oder verbieten. Analphabeten haben nämlich auch keine Möglichkeit, Bücher zu lesen (jedenfalls nicht ohne Hilfe). Oder, man könnte Filme verbieten, weil es auch Blinde gibt, und Radio - oder generell Reden - weil es auch gehörlose Menschen gibt.

 

Oder man könnte Fernsehen verbieten, weil nicht jeder einen Fernseher hat und einige tatsächlich nie fernsehen (doch, solche Leute gibt es auch in Deutschland). Man kann sich leicht ausmalen, dass man mit dieser Begründung nahezu alles verbieten könnte. Genau deswegen wird das im Grundgesetz auch explizit als mögliche Begründung ausgeschlossen. Freiheit lebt von Möglichkeiten, die man nutzen kann - oder auch nicht. Schränkt man die Möglichkeit ein, wird man automatisch unfreier, auch, wenn man es nicht bemerkt, weil man die Möglichkeit so oder so nie genutzt hätte. Außerdem müsste man dazu natürlich wissen, dass man in jetzt und in aller Zukunft nie auf die Idee käme, eine solche Möglichkeit zu nutzen - und wer kann das schon?

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anders.

Mein Ansatz ist eher philosophisch und nicht juristisch.

 

nimm den Umkehrschluss aus meinem Satz:

 

wir wissen heute nicht, was es morgen für Möglichkeiten gibt der Informationsbeschaffung. Sind wir alleine deshalb schon in unserer Freiheit eingeschränkt?

 

das bedeutet: das ich nur Gewohnheiten und Möglichkeiten einschränke, aber doch nicht eine Freiheit per se.

Wäre Internet nicht in der Form existent sondern nur ganz rudimentär, käme doch kein Mensch auf die Idee, dies als Freiheitseinschränkung aufzufassen.

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Wäre Internet nicht in der Form existent sondern nur ganz rudimentär, käme doch kein Mensch auf die Idee, dies als Freiheitseinschränkung aufzufassen.

 

 

Eine relevante Freiheitseinschränkung ist das Zurückbleiben des Dürfens hinter dem Können. Ultra posse nemo obligatur est, das gilt auch für den Staat. Insofern ist dein Gedanke abwegig.

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Sam_Naseweiss

Ich schätze, denen ist die Petition ziemlich gleich:

Der Titel der Petition „Internet - Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten“ widerspiegele aber nicht das, was die Bundesregierung derzeit beabsichtige zu tun, heißt es weiter. Es gehe ausschließlich um Kinderpornografie, die nach § 184b Strafgesetzbuch eindeutig definiert sei. Grundsätzlich begrüße das Ministerium die Debatte: „In den vergangenen Wochen und Monaten hat sich die Diskussion zu sehr darum gedreht, was im Kampf gegen Kinderpornografie im Internet alles nicht geht. Jetzt sprechen wir darüber, was geht und nach welchen Regeln.“ Das Bundesfamilienministerium begrüße, dass die Petition die Intention der Bundesregierung stütze. Dabei bezieht sich das Ministerium auf die Formulierung in der Petition: „Das vornehmliche Ziel – Kinder zu schützen und sowohl ihren Missbrauch, als auch die Verbreitung von Kinderpornografie, zu verhindern stellen wir dabei absolut nicht in Frage.“

http://www.morgenpost.de/berlin/article108...ie_Meinung.html

 

Nach dem Motto:

Die Petition stimmt uns ja eigentlich zu, weil man ja grundsätzlich ein Vorgehen gegen KP unterstützen würde.

Stünde in der Petition, daß man gegen die Filterung von KP wäre, dann hätte man natürlich leichtes Spiel, denn dann wären die Kritiker "Pädophile" - diejenigen, die die Filter umgehen können, sind laut FRau Leyen ja eh kriminielle Pädophile.

 

Ich glaube hier wird eines deutlich:

Die Politiker haben keine Ahnung vom Internet und von Computer, sind es aber gewohnt, daß üblicherweise niemand ihre Dilletanz durchschaut, weil die meißten Bürger keine Experten in wirtschaftlichen oder politischen Fragen sind. Anders kann ich mir nicht diese offene Zurschaustellung von Inkompetenz erklären.

Bezüglich Internet wird ihre Unfähigkeit aber erschreckend deutlich!

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andere Frage, inwieweit schränkt eine Internetzensur unsere persönlichen Freiheitsrechte ein.

Ich meine ganz plump gesagt; wer kein Internet besitzt, hat doch nur deshalb per se nicht weniger Freiheitsrechte, er nutzt sie doch nur weniger...

 

Art. 5 Abs. 1 GG statuiert ein subjektives-öffentliches Recht für jeden, sich aus öffentlich zugänglichen Quellen zu informieren. Wird durch staatlich zurechenbares Handeln die Informationsmöglichkeit erschwert oder unmöglich gemacht, liegt ein Eingriff in die Informationsfreiheit vor.

 

Dein Argument, dass es auch Leute ohne Internet gebe, ist absurd, denn grundrechtlich verbürgt ist die Möglichkeit der Information; dass jeder diese Möglichkeit wahrnimmt, ist nicht Voraussetzung des Grundrechtsschutzes.

 

Sonst könnte man nämlich mit dem Hinweis, dass es auch Analphabeten gibt, Bücher aller Art zensieren oder verbieten. Analphabeten haben nämlich auch keine Möglichkeit, Bücher zu lesen (jedenfalls nicht ohne Hilfe). Oder, man könnte Filme verbieten, weil es auch Blinde gibt, und Radio - oder generell Reden - weil es auch gehörlose Menschen gibt.

 

Oder man könnte Fernsehen verbieten, weil nicht jeder einen Fernseher hat und einige tatsächlich nie fernsehen (doch, solche Leute gibt es auch in Deutschland). Man kann sich leicht ausmalen, dass man mit dieser Begründung nahezu alles verbieten könnte. Genau deswegen wird das im Grundgesetz auch explizit als mögliche Begründung ausgeschlossen. Freiheit lebt von Möglichkeiten, die man nutzen kann - oder auch nicht. Schränkt man die Möglichkeit ein, wird man automatisch unfreier, auch, wenn man es nicht bemerkt, weil man die Möglichkeit so oder so nie genutzt hätte. Außerdem müsste man dazu natürlich wissen, dass man in jetzt und in aller Zukunft nie auf die Idee käme, eine solche Möglichkeit zu nutzen - und wer kann das schon?

 

es geht mir um die grds. Frage, ob technischer Fortschritt per se Freiheitsrechte vermehrt, oder nur Möglichkeiten, mehr sein bestehendes Freiheitsrecht (Informationsbeschaffung als Konstante) nutzbar zu machen.

 

Es ist einfach nur ein Gedanken....kann absurd sein oder nicht...deshalb auch rein sachlich darauf eingehen.

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Wäre Internet nicht in der Form existent sondern nur ganz rudimentär, käme doch kein Mensch auf die Idee, dies als Freiheitseinschränkung aufzufassen.

 

 

Eine relevante Freiheitseinschränkung ist das Zurückbleiben des Dürfens hinter dem Können. Ultra posse nemo obligatur est, das gilt auch für den Staat. Insofern ist dein Gedanke abwegig.

 

o.k.

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