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Petition gegen Internetzensur


Elrond

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also zum mitmeisseln:

a= besitzverschaffung von kp

b=förderung von missbrauch

c=bagatelldelikt

 

und es folgt:

a=b

a=c

also erübrigt sich die behauptung, b=c, es ergibt sich von selbst. und zu behaupten, b <> c ist natürlich schwachsinn unter diesen gegebenheiten.

 

die hausaufgaben für morgen:

1) richtig schlussfolgern lernen

2) charmanter werden :angry2:

 

phyllis als gouvernante

Wie? "b <>c" ist Schwachsinn? Nun wenn Du meinst.

 

Deine Anwendung der Mathematik ist übrigens das, was wir an der Uni etwas ungalant als leider oft zutreffend als "weibliche Logik" bezeichnet haben.

bearbeitet von Sokrates
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ja ja, ich hab diese sprüche schon auch gehört. sie haben etwa soviel substanz wie deine unterstellungen hier.

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Aber selbst wenn wir diese Gesetzgebung in DE so hätten, wäre ich dennoch gegen die derzeitige Vorgehensweise in DE bezüglich der Sperrung von Seiten, allerdings nicht aus rechtlichen Gründen, sondern aus Gründen der Wirkungslosigkeit. Mit jedem vernünftigen Anonymizer bzw. mit Proxys kann man das umgehen.

 

Es wuerde schon reichen, zu einem Provider mit weniger als 10000 Kunden zu gehen, an eine Schule/Hochschule/Behoerde, oder einfach andere/eigene DNS Server einzutragen.

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Frau Zypries hat sich wieder zu Wort gemeldet, diesmal um anzukuendigen, dass den KiPo Sperren solche folgen sollten, die den Schutz geistigen Eigentums sicherstellen. Sie kaempft momentan gegen Google Books.

 

Zypries deutete an, die anonyme Nutzung des Internet weiter einschränken zu wollen. "Angesichts der zahlreichen Verletzungen des geistigen Eigentums im Internet frage ich mich auch, ob wir beispielsweise mehr Regulierung des Netzes brauchen. Ob etwa die Anonymität des Internets eingeschränkt werden soll." Das diene nicht der Kontrolle, sondern um kommerziellen und privaten Nutzern "einen paßgenaueren Zugang zu urheberrechtlich geschützten Informationen zu ermöglichen". Ob dies technisch machbar sei und welche rechtlichen Erwägungen dabei angestellt werden müssen, sei noch offen.

 

http://www.golem.de/0905/66960-2.html

 

Angesichts der "zahlreichen Verletzungen des geistigen Eigentums im Internet" fragte sich die Ministerin auch, ob beispielsweise eine stärkere Regulierung des Netzes erforderlich ist. So werde es die Politik sicher "die nächsten Jahre beschäftigen", was aus den geplanten Sperren kinderpornographischer Seiten "folgen wird", schloss sie eine Ausweitung auf illegale Angebote geschützter Werke zumindest nicht komplett aus.

 

http://www.heise.de/newsticker/Zypries-wir.../meldung/137454

bearbeitet von Elrond
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Ich habe mitgezeichnet - ist ja nicht viel, was man tun kann, aber wenn es zumindest deutlich macht, daß die Politik unter Beobachtung steht diesbezüglich ...

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Jetzt mal eine ganz dumme Frage:

 

Was ist denn eigentlich überhaupt alles verboten?

...

... Pornographie ist stark eingeschränkt bis verboten. Bei "einfacher" Pornographie ist die Verbreitung zum Zwecke des Konfrontationsschutzes (niemand soll ungewollt mit Pornographie konfrontiert werden) und des Jugendschutzes eingeschränkt (guggst du hier).

 

Ist Gewalt im Spiel (z.B. Vergewaltigungen), spricht man von harter Pornographie, die neben Gewaltpornographie die Pornographie mit Tieren umfasst, guggst du da. Da ist die Verbreitung ausnahmslos verboten, und bei Kinderpornographie ist zusätzlich auch der Beitz verboten.

 

 

OK. Wenn ich also eine pornographische Geschichte schreibe, in der eine erwachsene Person vergewaltigt wird, dann darf ich diese nicht "verbreiten". Heißt das, ich darf sie meinen Mann nicht lesen lassen? Oder nur nicht ins Internet stellen? Oder nur kein Geld dafür verlangen?

In gewisser Weise kommt es auf das Niveau der Geschichte an. Wenn es sich bei der Geschichte um ein waschechtes Kunstwerk handelt, ist sogar Internet und Geld verlangen legal.

Und wenn in meiner pornographischen Geschichte Sex mit Kindern vorkommt, dann darf ich sie nicht einmal schreiben, denn sobald ich sie geschrieben habe, bin ich im Besitz von Kinderpornographie?

Die Gedanken sind frei, auch wenn mit an diesem Problem gearbeitet wird. Und wo kein Kläger, da kein Richter. Du müsstest dich auch noch selbst anzeigen.

Und warum darf ich das alles nicht? Mit welcher Begründung werden solche opferlose Taten unter Strafe gestellt?

Gefährdungsdelikt.

Und gibt es eigentlich eine Definition von "pornographische Schriften"?

In Deutschland? Aber immer! Hier wurde ja schließlich DIN entworfen.

Also: Pornografische Schriften sind „grobe Darstellungen des Sexuellen, die in einer den Sexualtrieb aufstachelnden Weise den Menschen zum bloßen, auswechselbaren Objekt geschlechtlicher Begierde degradieren. Diese Darstellungen bleiben ohne Sinnzusammenhang mit anderen Lebensäußerungen und nehmen spurenhafte gedankliche Inhalte lediglich zum Vorwand für provozierende Sexualität“. So das OLG Düsseldorf.

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Die 50.000 ist geknackt und der Stern hat's auf der Titelseite: http://www.stern.de/computer-technik/inter...rre/700018.html

 

 

Der Kölner Stadtanzeiger hält sich ausgesprochen knapp: http://www.ksta.de/html/artikel/1240487071037.shtml

 

Die Welt hat's auch registriert und wirkt etwas pessimistisch: http://www.welt.de/politik/article3698815/...rstes-Ziel.html

bearbeitet von Flo77
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Ich glaube nicht daran das es etwas bringt. Die denken sie wüssten alles, hätten Recht und so wirds gemacht.

Gut...Hoffnung stirbt zuletzt...

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Also würdest Du sagen der Besitz einer Story in der eine 13jährige ausgiebig mit einer Clique 15-17jähriger schläft ist strafbar?

Warum sollte das Pornographie sein?

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darelius_aragar
Also würdest Du sagen der Besitz einer Story in der eine 13jährige ausgiebig mit einer Clique 15-17jähriger schläft ist strafbar?

Warum sollte das Pornographie sein?

Nunja, wenn die Story ausreichend "Deteilverliebt" und unverblümt ist - und auf die Erregung eines bestimmten Klientel ausgelegt ist...

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Also würdest Du sagen der Besitz einer Story in der eine 13jährige ausgiebig mit einer Clique 15-17jähriger schläft ist strafbar?

Warum sollte das Pornographie sein?

Nunja, wenn die Story ausreichend "Deteilverliebt" und unverblümt ist - und auf die Erregung eines bestimmten Klientel ausgelegt ist...

Das reicht für Pornographie längst nicht aus.

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Also würdest Du sagen der Besitz einer Story in der eine 13jährige ausgiebig mit einer Clique 15-17jähriger schläft ist strafbar?
Warum sollte das Pornographie sein?
Das kommt ja dann wohl auf die Art der Darstellung und den Anteil der Rahmenhandlung am Gesamttext an.

 

Alternativ könnte man auch eine Vergewaltigung schildern. Oder auch einen Mißbrauch durch Vater/Onkel/Bruder.

 

Oder eine etwas drastischer Ausmalung zu Europa und der Stier.

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"Drastisch" oder gar "drastischer" reicht auch nicht im entferntesten an Pornographie ran. Oben hat doch AndreasB die gängige Definition der Rechtsprechung gebracht, vielleicht könntet ihr euch freundlicherweise darauf beziehen?

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Und gibt es eigentlich eine Definition von "pornographische Schriften"?

In Deutschland? Aber immer! Hier wurde ja schließlich DIN entworfen.

Also: Pornografische Schriften sind „grobe Darstellungen des Sexuellen, die in einer den Sexualtrieb aufstachelnden Weise den Menschen zum bloßen, auswechselbaren Objekt geschlechtlicher Begierde degradieren. Diese Darstellungen bleiben ohne Sinnzusammenhang mit anderen Lebensäußerungen und nehmen spurenhafte gedankliche Inhalte lediglich zum Vorwand für provozierende Sexualität“. So das OLG Düsseldorf.

 

 

Schwierige Definition...

 

Also wenn ich einen Film drehe, der eine Handlung hat und in dem unter anderem explizit gezeigt wird, wie ein erwachsener Mann mit einer 12jährigen, in der sich verliebt hat (die also kein "bloßes, auswechselbares Objekt geschlechtlichter Begierde" ist), schläft, dann ist das keine Kinderpornographie?

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"Drastisch" oder gar "drastischer" reicht auch nicht im entferntesten an Pornographie ran. Oben hat doch AndreasB die gängige Definition der Rechtsprechung gebracht, vielleicht könntet ihr euch freundlicherweise darauf beziehen?

 

Im Prinzip gerne, aber was nennst Du "drastischer"?

 

Also: Pornografische Schriften sind „grobe Darstellungen des Sexuellen, die in einer den Sexualtrieb aufstachelnden Weise den Menschen zum bloßen, auswechselbaren Objekt geschlechtlicher Begierde degradieren. Diese Darstellungen bleiben ohne Sinnzusammenhang mit anderen Lebensäußerungen und nehmen spurenhafte gedankliche Inhalte lediglich zum Vorwand für provozierende Sexualität“. So das OLG Düsseldorf.
Also ad hoc hätte ich wenigstens zwei Beispiele im Hinterkopf, die meiner empfindsamen Meinung nach diese Kriterien erfüllen.
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Also wenn ich einen Film drehe, der eine Handlung hat und in dem unter anderem explizit gezeigt wird, wie ein erwachsener Mann mit einer 12jährigen, in der sich verliebt hat (die also kein "bloßes, auswechselbares Objekt geschlechtlichter Begierde" ist), schläft, dann ist das keine Kinderpornographie?

Richtig. "Die Tote von Beverly Hills" war im dtv-Verlag frei erhältlich.

bearbeitet von Inge
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"Drastisch" oder gar "drastischer" reicht auch nicht im entferntesten an Pornographie ran. Oben hat doch AndreasB die gängige Definition der Rechtsprechung gebracht, vielleicht könntet ihr euch freundlicherweise darauf beziehen?

 

Im Prinzip gerne, aber was nennst Du "drastischer"?

Wieso ich?? Du warst das doch:

 

Oder eine etwas drastischer Ausmalung zu Europa und der Stier.

 

Also: Pornografische Schriften sind „grobe Darstellungen des Sexuellen, die in einer den Sexualtrieb aufstachelnden Weise den Menschen zum bloßen, auswechselbaren Objekt geschlechtlicher Begierde degradieren. Diese Darstellungen bleiben ohne Sinnzusammenhang mit anderen Lebensäußerungen und nehmen spurenhafte gedankliche Inhalte lediglich zum Vorwand für provozierende Sexualität“. So das OLG Düsseldorf.
Also ad hoc hätte ich wenigstens zwei Beispiele im Hinterkopf, die meiner empfindsamen Meinung nach diese Kriterien erfüllen.

Nämlich welche zwei Beispiele?

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darelius_aragar
"Drastisch" oder gar "drastischer" reicht auch nicht im entferntesten an Pornographie ran. Oben hat doch AndreasB die gängige Definition der Rechtsprechung gebracht, vielleicht könntet ihr euch freundlicherweise darauf beziehen?

 

Es gibt genügend Pornoliteratursammlungen für jede Art von sexueller Perversion. Und auf entsprechenden Websiten steht dann auch meist der Warnungsbanner, dass die Inhalte manche Leute verstören können und würden, um wenn man nicht weiss, worauf man sich einlässt, die Site besser wieder verlassen sollte, und irgendwo die Notiz, dass das Hosting im jeweiligen Land legal wäre, da es sich ausschliesslich um Fiktion handle.

Über diese Art von Seiten kann man tatsächlich stolpern. (Mir passiert bei einem harmlosen Suchbegriff, entsrpechende Site unter den Top 10 bei google).

Also ich denke, man muss darüber wirklich nicht lange reden, dass es entsprechendes Material existiert - und das für vermutlich jede Art von denkbarer und noch mehr noch nicht gedachten sexuellen Neigungen (wo zumindest einer der Betroffenen ein Forum aufmacht).

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