Shubashi Posted January 23 Report Share Posted January 23 1 hour ago, rorro said: Also bedeutet das, daß es in meinen Augen schon einiges gibt, anderes noch gar nicht gibt - und nichts wirklich mit Lehränderungen zu tun hat. Was mich wirklich fasziniert, ist, dass Du anscheinend überhaupt keine Beziehung zwischen „Glaubwürdigkeitsanspruch“ und „Wahrheitsanspruch“ einer Lehre zu sehen scheinst. Wie soll bitte eine Kirche, der niemand etwas glaubt, beanspruchen können, dass ihre Lehren „wahr“ seien? Der antike „deus ex machina“ setzt ein ziemlich wohlwollendes, glaubensbereites Publikum voraus, um zu wirken. Wo das fehlt, braucht es zumindest einen sehr gut vermittelnde Inszenierung. 1 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Frank Posted January 25 Report Share Posted January 25 Erzbistum München will in brisantem Missbrauchsfall Schadensersatz leisten Nach Köln stellt sich nun auch das Erzbistum München den gerichtlichen Schadensersatzforderungen eines Missbrauchsbetroffenen. Man wolle eine »angemessene Lösung« finden, heißt es. Experten erwarten eine Klagewelle. Vor dem Landgericht Traunstein läuft derzeit ein Zivilverfahren um Haftungsfragen für das erlittene Leid von Missbrauchsopfern. Am Mittwoch wurde bekannt, dass das Erzbistum München in diesem Fall nicht auf Verjährung plädieren wird. Es sei fristgerecht eine Klageerwiderung eingereicht worden, hieß es. Das bedeutet: Die Kirche stellt sich dem Verfahren. [...] Spiegel.de 25. Januar 2023 [klick] Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Shubashi Posted January 27 Report Share Posted January 27 On 1/25/2023 at 7:19 PM, Frank said: Erzbistum München will in brisantem Missbrauchsfall Schadensersatz leisten Nach Köln stellt sich nun auch das Erzbistum München den gerichtlichen Schadensersatzforderungen eines Missbrauchsbetroffenen. Man wolle eine »angemessene Lösung« finden, heißt es. Experten erwarten eine Klagewelle. Vor dem Landgericht Traunstein läuft derzeit ein Zivilverfahren um Haftungsfragen für das erlittene Leid von Missbrauchsopfern. Am Mittwoch wurde bekannt, dass das Erzbistum München in diesem Fall nicht auf Verjährung plädieren wird. Es sei fristgerecht eine Klageerwiderung eingereicht worden, hieß es. Das bedeutet: Die Kirche stellt sich dem Verfahren. [...] Spiegel.de 25. Januar 2023 [klick] Wir hatten hier ja mal eine ziemlich starke Juristenfraktion.....leider weiß ich nicht genau, wie der Verjährungsverzicht sich auswirkt (z.B. auf eine möglich 2. Instanz) und wie Schadensersatzansprüche und Schmerzensgelder sich berechnen. Eine mögliche Skala des gerichtlichen Schmerzensgeld-Verfahrens ergibt sich z.B. hier. Ich denke aber, es wäre auch im Sinne der Opfer ein Fehler, allein auf Gerichtsverfahren zu setzen - einerseits dürfte ein gerichtliches Beweiserhebungsverfahren erhebliche Ansprüche (auch kostenmäßig) stellen, zum anderen möchte sich vermutlich kaum jedes Opfer einem öffentlichen Verfahren stellen. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Moriz Posted January 27 Report Share Posted January 27 vor 2 Stunden schrieb Shubashi: Ich denke aber, es wäre auch im Sinne der Opfer ein Fehler, allein auf Gerichtsverfahren zu setzen - einerseits dürfte ein gerichtliches Beweiserhebungsverfahren erhebliche Ansprüche (auch kostenmäßig) stellen, zum anderen möchte sich vermutlich kaum jedes Opfer einem öffentlichen Verfahren stellen. So gut ich das nachvollziehen kann: Damit ergeben sich diverse Probleme. Andernorts hat man mit Schlichtungsverfahren gute Erfahrungen gemacht: Man versucht, sich gütlich zu einigen und wenn das keinen Erfolg hat steht der Klageweg offen. Am Ende kann aber nur ein Gericht gegen die Vorstellungen eines Beteiligten ein Urteil fällen. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Shubashi Posted January 27 Report Share Posted January 27 2 minutes ago, Moriz said: So gut ich das nachvollziehen kann: Damit ergeben sich diverse Probleme. Andernorts hat man mit Schlichtungsverfahren gute Erfahrungen gemacht: Man versucht, sich gütlich zu einigen und wenn das keinen Erfolg hat steht der Klageweg offen. Am Ende kann aber nur ein Gericht gegen die Vorstellungen eines Beteiligten ein Urteil fällen. Soweit ich gelesen habe, fordert der Geschädigte 750.000 EUR Schadensersatz. Als Schmerzensgeld wäre es außerhalb jedes bisher üblichen Rahmens, als Schadensersatz müssen aber Schäden konkret, ursächlich und detailliert nachgewiesen werden. Sowas ist außerordentlich schwierig, d.h. in dieser Hinsicht wird der Kläger vermutlich enttäuscht werden. Die Frage ist also, ob jedes Opfer die Nerven hat so einen Kampf durchzustehen; so wichtig eine rechtliche Präzedenz ist - als alleiniger Weg könnte es dazu führen, dass viele Opfer gar nichts bekommen, weil zu langwierig und belastend. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Moriz Posted January 27 Report Share Posted January 27 (edited) Die geforderten 750.000 € sind nur gerechtfertigt, wenn ein tatsächlicher Schaden in dieser Höhe nachgewiesen wird. Die in den USA üblichen Beträge lassen sich nicht vergleichen (ganz andere Rechtsphilosophie). In einem Schiedsverfahren (mein Eindruck ist, daß die hiesigen Bistümer vergleichbare Verfahren haben) kann der potentielle Schädiger natürlich auf einen gerichtsfesten Schadensnachweis verzichten und eine ihm angemessen scheinende Summe anbieten. Mein Eindruck ist, die Bistümer tun das auch. Wird diese abgelehnt, dann bleibt nur das Gerichtsverfahren. Edited January 27 by Moriz Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Chrysologus Posted Thursday at 10:26 AM Report Share Posted Thursday at 10:26 AM Zur Angemessenheit der kirchlichen Zahlungen im Vergleich - klick 1 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
gouvernante Posted 11 hours ago Report Share Posted 11 hours ago Lesenswert: Strafbare Beteiligung an Sexualdelikten gehorsamspflichtiger Kleriker Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Wunibald Posted 6 hours ago Report Share Posted 6 hours ago Sehr lesenswert! "Das Gutachten liest sich in dieser Passage wie eine mangelhafte Hausarbeit aus studentischer Feder: Lange Ausführungen und viele Nachweise bei Banalitäten und Definitionen, aber kaum etwas an Begründung und Nachweisen, wo es „ans Eingemachte“ geht. " ... "sie verschweigen die Kriterien einer BGH-Entscheidung, aus denen sich eine Geschäftsherrenhaftung von Bischöfen ohne Weiteres ableiten lässt und die der federführende Gutachter in seiner Gesetzeskommentierung als zu weitgehend kritisiert hat, schildern vielmehr nur den Sachverhalt der Entscheidung und legen mit bloßer Behauptung fest, dass ein solches Verhalten keine Geschäftsherrenhaftung auslöst (dies entgegen der anderslautenden Entscheidung des BGH);" Da hat man es mit dem, was man glaubte, der bischöfliche Auftragsgeber wolle das so hören aber schon sehr übertrieben. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Spadafora Posted 6 hours ago Report Share Posted 6 hours ago vor 16 Minuten schrieb Wunibald: Sehr lesenswert! "Das Gutachten liest sich in dieser Passage wie eine mangelhafte Hausarbeit aus studentischer Feder: Lange Ausführungen und viele Nachweise bei Banalitäten und Definitionen, aber kaum etwas an Begründung und Nachweisen, wo es „ans Eingemachte“ geht. " ... "sie verschweigen die Kriterien einer BGH-Entscheidung, aus denen sich eine Geschäftsherrenhaftung von Bischöfen ohne Weiteres ableiten lässt und die der federführende Gutachter in seiner Gesetzeskommentierung als zu weitgehend kritisiert hat, schildern vielmehr nur den Sachverhalt der Entscheidung und legen mit bloßer Behauptung fest, dass ein solches Verhalten keine Geschäftsherrenhaftung auslöst (dies entgegen der anderslautenden Entscheidung des BGH);" Da hat man es mit dem, was man glaubte, der bischöfliche Auftragsgeber wolle das so hören aber schon sehr übertrieben. tja was erwartet man wenn man die Bewohner den Saustall selber putzen und Renovieren lässt? Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
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