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Die katholische Kirche und der Missbrauch


Björn

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Nicht links, aber staatlich-„emanzipatorisch“: ein aktueller Beitrag über die Kooperation Helmut Kentlers mit dem Berliner Jugendamt. Darum bildete sich wohl ein ganzes Netzwerk von Päderasten.

Kentler ist 2008 verstorben, seine „erlaubende“ Sexualmoral wurde aber von Medien und der evangelischen Kirche, für die er ebenfalls tätig war, retrospektiv gewürdigt.

Nur die Feministinnen und Opferverbände kritisierten ihn schon zu Lebzeiten. Auch aktuell wird wohl kaum einer seiner Profiteure und Mitarbeiter irgendwelche negativen Folgen zu spüren haben, denn der Staat hat aktiv die Aufklärung bis 2015 verschleppt, und außerdem gibt es beim Staat eben häufig nur einen Täter, alles drumherum sind immer nur „Strukturen“, die nie für nix was können.

 

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1 hour ago, Flo77 said:

Liegt es an mir oder klingt "Pädosexuell" sehr verharmlosend?

 

Ich weiß jetzt nicht, ob Du Dich auf den Kentler-Artikel beziehst, aber dort klingt der ganze Forschungs- und Berichtsaufwand schon seltsam:

es gibt keine Opfer oder Täter, sondern nur „Personen“ als Handelnde.

Sogar Kentler, der Minderjährige wohl selbst missbraucht, hat zwar „unsägliche Experimente“ gemacht, ist aber kein Täter?

 

bearbeitet von Shubashi
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10 hours ago, rorro said:

Da Kentlers Truppe ja eher nicht katholisch unterwegs war, ist das eher "Mißbrauch anderswo".

 

Hier dagegen ein Opferbericht über eine immer noch "aktiven" Jesuiten (Achtung: ist von kath.net, deswegen bestimmt gelogen)...

 

Das ist richtig, ich hatte das Beispiel auf eine Frage hin gebracht.

Dein Beispiel ist ein weiteres dafür, dass eben die Kirche selbst keine glaubwürdige Aufklärung betreiben kann - diese gehört an außerkirchliche Gremien und Ermittler abgetreten, damit eben nicht der Eigenschutz der Institution das Aufklärungsinteresse der Opfer überlagert.

Und sollten die Taten nicht verjährt sein, könnten die Opfer sich an die Staatsanwaltschaft wenden.

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vor 12 Stunden schrieb rorro:

Da Kentlers Truppe ja eher nicht katholisch unterwegs war, ist das eher "Mißbrauch anderswo".

 

Hier dagegen ein Opferbericht über eine immer noch "aktiven" Jesuiten (Achtung: ist von kath.net, deswegen bestimmt gelogen)...

Juristisch sehe ich hier - bei aller Betroffenheit - lediglich einen Zölibatsbruch. Geistlicher Missbrauch ist ja nun nicht verboten und schon gar nicht strafbar.

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vor 34 Minuten schrieb Chrysologus:

Geistlicher Missbrauch ist ja nun nicht verboten und schon gar nicht strafbar.

Ein Punkt, bei dem über eine Änderung nachgedacht werden sollte.

Wobei sowohl die Grenzziehung zur Strafbarkeit als auch der Nachweis alles andere als einfach sein dürften.

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vor 1 Stunde schrieb Chrysologus:

Juristisch sehe ich hier - bei aller Betroffenheit - lediglich einen Zölibatsbruch. Geistlicher Missbrauch ist ja nun nicht verboten und schon gar nicht strafbar.

Gibt es eigentlich irgendwelche verbindlichen Standards für geistliche Begleitung? 

Also: Was würde passieren, wenn sich eine Frau bei der Diözese beschwert und eben solche Vorfälle des emotionalen und geistlichen Missbrauchs anzeigt? Wie wäre das Procedere? 

 

Aber sexuelle Übergriffigkeit in einem Beratungskontext müssten doch strafbar sein? Ich kann doch einen Therapeuten anzeigen, wenn er zudringlich wird. 

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vor 2 Stunden schrieb Moriz:

Ein Punkt, bei dem über eine Änderung nachgedacht werden sollte.

Wobei sowohl die Grenzziehung zur Strafbarkeit als auch der Nachweis alles andere als einfach sein dürften.

Rom sagt derzeit, dass man die Tat eben nicht hinreichernd definieren könne - was ich anders sehe.

 

vor 1 Stunde schrieb laura:

Gibt es eigentlich irgendwelche verbindlichen Standards für geistliche Begleitung? 

Im juristischen Sinne nein.

 

vor 1 Stunde schrieb laura:

Also: Was würde passieren, wenn sich eine Frau bei der Diözese beschwert und eben solche Vorfälle des emotionalen und geistlichen Missbrauchs anzeigt? Wie wäre das Procedere? 

Schwer zu sagen, weil das sehr  von der Situation abhängt. Man kann über Versetzung und Verbot bestimmter Tätigkeiten nachdenken. Ich rate in solchen Fällen imm erst einmal dazum, die Beichtfakutlas einzusacken.

 

vor 1 Stunde schrieb laura:

Aber sexuelle Übergriffigkeit in einem Beratungskontext müssten doch strafbar sein? Ich kann doch einen Therapeuten anzeigen, wenn er zudringlich wird. 

Für Therapeuten gilt das, es gibt eine grüne Forderung, dies auch auf den seelsorgerischen Kontext auszudehnen, eine wirkliche Bewegung sehe ich hier im Moment nicht.

 

Grundsätzlich könnte man über entsprechende Gesetze nachdenken, aber im Moment hat es die eben nicht.

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vor 10 Stunden schrieb Moriz:

Wobei sowohl die Grenzziehung zur Strafbarkeit als auch der Nachweis alles andere als einfach sein dürften.

Man kann mal nach Frankreich schauen, da hat der Staat ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht.

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vor 9 Stunden schrieb laura:

Was würde passieren, wenn sich eine Frau bei der Diözese beschwert und eben solche Vorfälle des emotionalen und geistlichen Missbrauchs anzeigt? Wie wäre das Procedere? 

Unterschiedlich. Manche Diözesen haben bereits designierte Ansprechpersonen für Betroffene spirituellen Missbrauchs.

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@laura: jetzt hast Du beides, die juristische Antwort des Kirchenrechtlers und die Antwort der Praktikerin, die gerade dabei ist, für die Heimatdiözese an der Überarbeitung der Standards mitzuarbeiten ;)

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vor einer Stunde schrieb Reisender:

Richtige Entscheidung - wenn er bereut, ist die Beugestrafe aufzuheben. Aber hier geht es "nur" um die absolutio complicis, nicht um den geistlichen Missbrauch.

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Am 20.12.2022 um 22:20 schrieb Chrysologus:

Richtige Entscheidung - wenn er bereut, ist die Beugestrafe aufzuheben. Aber hier geht es "nur" um die absolutio complicis, nicht um den geistlichen Missbrauch.


Jetzt verstehe ich den Begriff Partikularreue, oder sind die verschwiegenen Taten, die später ans Licht kamen, unausgesprochen mitbereut?

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Man muss hier zweierlei unterscheiden: Sünde und Straftat. Wenn er Mitschuldige an einer Sünde gegen das sechste Gebot des Dekalogs (wir sparen uns hier die Debatte um die rechtswidrig breite Auslegung des Wortlautes) von dieser Sünde losgesprochen hat, dann zieht er sich damit die Tatstrafe der Exkommunikation zu. Diese Tatstrafe ist aufzuheben, wenn der Täter glaubwürdig Reue zeigt, was die Hoffnung beinhalten muss, dass er (a)das Problem verstanden hat und (b) es nicht wieder tun wird. Ob man ihm die Beichtfakultas dann zurück gibt, das ist in der Praxis unterschiedlich.

 

Problematisch ist bei diesem Tatbestand das Missbrauchspotential - der Täter, der die Skrupel und Bedenken seiner Opfer dadurch zerstreut, dass er sie nach der Tat Losspricht und so den Eindruck erzeugt, auch die Opfer hätten gesündigt. 

 

Die Exkommunikation wird nicht verhängt für die übrigen Taten, umgekehrt hilft ihm die Beichte derselben nichts gegen das drohende Strafverfahren.   

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vor 1 Minute schrieb Chrysologus:

glaubwürdig Reue

Verstehe ich, genau das ist der Knackpunkt. Was an dem Bericht spricht für eine glaubwürdige Reue? Klingt nach einer Kontinuität an Verfehlungen, zwischendurch lässt man sich routinemäßig reinwaschen.

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Zwischendurch ist alleine schon deshalb nicht, weil man hier kaum einen Wiederholungstäter nochmals die Beichtfakultas wiedergeben würde. Der Täter hat Anspruch auf Aufhebung der Exkommunikation - mehr aber nicht. Alles andere muss man dann sehen.

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Am 22.12.2022 um 19:39 schrieb Otto Normal:


Jetzt verstehe ich den Begriff Partikularreue, oder sind die verschwiegenen Taten, die später ans Licht kamen, unausgesprochen mitbereut?


Es gibt keine Partikularreue.  Bereuen kann ein Mensch nur vollständig. Wo man sich nicht bewusst ist, besteht keine Reue.

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Der Leiter des Instituts für Familienforschung und Präsident des Katholischen Laienrates und Professor für Arbeits-und Sozialrecht an der Uni Wien, Wolfgang Mazal fragt kritisch "Warum hat man sich im staatlichen Bereich nicht längst ein Beispiel am Umgang mit der Missbrauchsproblematik in der katholischen Kirche Österreichs genommen?"

https://www.kath.net/news/80402

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Kardinal Pell ist heute verstorben. Er musste über Jahre eine schlimme Rufmordkampagne aushalten, wurde Opfer eines schrecklichen Fehlurteils, für das er sogar im Gefängnis war. Sein Fall sollte uns allen eine Mahnung sein, das Leben von Menschen nicht auf grund von unbewiesenen und unwahren Behauptungen zu zerstören.

 

Möge der Herr ihm ewigen Frieden schenken.

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Australien verweigert Kardinal Pell ein "Staatsbegräbnis", aus Rücksicht auf die "Opfer sexuellen Missbrauchs".

 

https://www.faz.net/aktuell/politik/kein-staatsbegraebnis-fuer-kardinal-pell-aus-ruecksicht-auf-missbrauchsopfer-18597368.html

 

Hat der australische Staat eigentlich jemals bei Kardinal Pell um Vergebung dafür gebeten, dass man ihn über ein Jahr unschuldig eingekerkert hat wegen eines falsches Urteils über nicht zutreffende Missbrauchsvorwürfe?

 

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vor 15 Minuten schrieb Guppy:

Australien verweigert Kardinal Pell ein "Staatsbegräbnis", aus Rücksicht auf die "Opfer sexuellen Missbrauchs".

 

https://www.faz.net/aktuell/politik/kein-staatsbegraebnis-fuer-kardinal-pell-aus-ruecksicht-auf-missbrauchsopfer-18597368.html

 

Hat der australische Staat eigentlich jemals bei Kardinal Pell um Vergebung dafür gebeten, dass man ihn über ein Jahr unschuldig eingekerkert hat wegen eines falsches Urteils über nicht zutreffende Missbrauchsvorwürfe?

 

Bittet der Staat Angeklagte um Vergebung, die im Laufe eines Verfahrens in höchster Instanz freigesprochen wurden
soweit ich weiß Nein also @Guppy. Was soll die Frage Kardinal Pell ist ein Angeklagter  gewesen,der freigesprochen wurde wie jeder Andere warum Sonderbehandlung?
Einem Kardinal gebührt ein kirchliches Begräbnis zu dem weltlichen Vertreter kommen können oder auch nicht

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