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Die katholische Kirche und der Missbrauch


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Geschrieben
Gerade eben schrieb Cosifantutti:

…..doch, die Sünde wider den „Heiligen Geist“, diese wird weder in diesem noch in dem zukünftigen Leben vergeben…..

Hast Du das jemals in der Praxis erlebt?

 

Die Sünde auf die Barmherzigkeit Gottes dürfte heutzutage die meistbegangene sein...

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb rorro:

 

Sünde wird hierzulande nur mit Ausschluss bestraft, wenn sie fehlende Zahlung als Grundlage hat. Alles andere wird vergeben.

 

Allerdings mit Roms Billigung. 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Flo77:

Dürfen wir dann demnächst auch darauf hoffen, daß Kindesmissbrauch (und Vergewaltigung) unter die Verbrechen gelistet wird, die mit automatisch eintretender Exkommunikation geahndet werden?

Man muss kirchlich unterscheiden zwischen Sühnestrafen (um den Täter zu bessern und die Gerechtigkeit wieder her zu stellen - das kommt den staatlichen Strafzwecken am nächsten), Beugestrafen (um den Täter dazu zu bringen, wein widergesetzliches Tun einzustellen) und Disziplinarmaßnahmen (die auch unabhängig vom Verhalten des Täters verhängt werden können).

 

Exkommunikation ist eine Beugestrafe, daher ist sie unverzüglich aufzuheben, wenn der Täter bereut und umkehrt.  

 

Entlassung aus dem klerikalen Stand kann eine Strafe sein, sie trägt aber aus disziplinarrechtliche Züge: Der Täter wird aus dem Dienst entfernt, weil das nötige Vertrauen nicht mehr besteht. Mein klasssischer Vergleich: Der Buchhalter mit Spielsucht, der Gelder unterschlagen hat, bekommt den Kassenschlüssel nicht wieder, womöglich nie mehr, weil das Vertrauen verloren ging. Der urkundenfälschende Notar ist draußen. Die Entlassung hat strafcharakter, aber eben auch disziplinarische Züge.  Leider entscheidet Rom hier nach wenig durchschaubaren Kriterien.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb atheist666:

@Chrysologus Was wären, Deiner Meinung nach die durchschaubaren Kriterien?

Es wäre begrüßenswert, wenn einheitlich entschieden werden würde und nicht mal so, mal so.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 33 Minuten schrieb Chrysologus:

Es wäre begrüßenswert, wenn einheitlich entschieden werden würde und nicht mal so, mal so.

Danke für die Antwort. 

Aber insgesamt dürfte das deutsche Beamtenrecht viel deutlicher sein, es ahndet auch den Führerscheinentzug, wenn Du ihn privat verloren hast.

bearbeitet von atheist666
Geschrieben

Das kirchliche Recht ahndet alles mögliche, wenn die Obrigkeit das will. 

Cosifantutti
Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Flo77:

Hast Du das jemals in der Praxis erlebt?

 

Die Sünde auf die Barmherzigkeit Gottes dürfte heutzutage die meistbegangene sein...

Ich bin jetzt nicht so der Experte, was die konkrete Beichtpraxis angeht. Meine letzte Beichte habe ich mit ca. 15 Jahren abgelegt. ich nehme aber mal an, an den wichtigsten „Basics“ der Beichte hat sich inzwischen gar nicht so viel geändert. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass die „Sünde wider den Heiligen Geist“ erst gar nicht im Beichtspiegel auftaucht. Ich beziehe mich ganz konkret auf Matthäus Kapitel 12, 31-32 und die entsprechenden Parallelstellen bei Lukas….

Geschrieben

Es ist nur komplett unklar, was mit der Sünde wider den Hl. Geist gemeint ist.

Cosifantutti
Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Minuten schrieb Chrysologus:

Es ist nur komplett unklar, was mit der Sünde wider den Hl. Geist gemeint ist.

Wenn man die entsprechenden Kapitel bei Matthäus und Lukas studiert, dann ist doch einigermaßen klar, auf welche Dimension die „Sünde wider den Heiligen Geist“ hinzielt…..

 

Für die konkrete „Beichtpraxis“ besteht natürlich eine gewisse Grundschwierigkeit, da man diese Form der Sünd schlecht innerhalb eine Liste von konkreten Verfehlungen anhand eines Beichtspiegels sozusagen „aufsagen“ und „abhaken“ kann…. 

 

Es geht hier weniger um eine einzelne, abgegrenzte, genau zu definierende „Einzelhandlung“, sondern um eine „Grundhaltung“…..

bearbeitet von Cosifantutti
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Chrysologus:

Es ist nur komplett unklar, was mit der Sünde wider den Hl. Geist gemeint ist.

Altmeister Pieter de Hond aka Petrus Canisius, Kleiner Katechismus, Köln 1672:

 

1. Auf die Barmherzigkeit Gottes hin sündigen.

2. An der Gnade Gottes verzweifeln.

3. Der erkannten Wahrheit widerstreben.

4. Einem andern die göttliche Gnade neiden.

5. Ein verstocktes Herz haben.

6. In der Unbußfertigkeit verharren.

Werner Hoffmann
Geschrieben (bearbeitet)

Die Aufarbeitung der Vergangenheit macht Fortschritte.

 

Beispiel:

Kardinal Franz Hengsbach und sexueller Missbrauch ab Kindern in den 1950er bis 1980er Jahren.

 

Soll Gott entscheiden, wie mit dem Täter zu verfahren ist, der schon 35 Jahre tot ist  (+ 1991)

 

25.06.2026

Katholische Kirche

:

Bericht untermauert Missbrauchsvorwürfe gegen Kardinal Hengsbach

Im September 2023 hat die Kirche Missbrauchsvorwürfe gegen den ehemaligen Kardinal Hengsbach öffentlich gemacht. In einem Bericht legen Forschende erhärtende Belege vor.

 

Die Missbrauchsvorwürfe gegen den früheren Essener Kardinal Franz Hengsbach sind nach ersten Erkenntnissen einer umfassenden Studie »gut belegt und als plausibel einzustufen«. Das geht aus einem Zwischenbericht der Untersuchung hervor, den Vertreter der beteiligten Institute in München vorgestellt haben. Demnach soll der 1991 verstorbene Kardinal sexualisierte Gewalt an mehreren Kindern verübt haben.

 

Für mindestens drei Vorwürfe haben die Forschenden eigenen Angaben zufolge belastbare Belege gefunden. Dabei gehe es um sexualisierte Gewalt gegen Mädchen im Alter von 13 und 16 Jahren. Auch erscheine mindestens ein sexualisierter Übergriff gegen einen minderjährigen Jungen »in der Schilderung konsistent«. Die Forschenden sprechen von zwölf Vorwürfen gegen den Kardinal zwischen den 1950er und 1980er Jahren.

Bischof räumt Fehleinschätzung ein

Der amtierende Essener Bischof Franz-Josef Overbeck räumte Versäumnisse im Zusammenhang mit dem Fall ein. Im Jahr 2011 hatte das Erzbistum Paderborn Overbeck über eine Meldung gegen Hengsbach informiert, die dieser jahrelang nicht weitergab. Es leitete den Verdacht auch an den Vatikan weiter, der die Sache fallen ließ. Overbeck gab an, den Vorgang unterschätzt zu haben, weil er sich nicht habe vorstellen können, dass ein Bischof »zu solchen furchtbaren Taten fähig ist«. Dies sei eine Fehleinschätzung gewesen.

Bei mindestens drei Fällen sei davon auszugehen, dass die Berichte der Betroffenen zuträfen, sagte Overbeck. Über viele Jahrzehnte war diesen Menschen demnach nicht geglaubt worden. »Hengsbach war ein Sexualstraftäter – ohne Wenn und Aber«, sagte der Sprecher der Betroffenen, Johannes Norpoth. Die Kirche müsse Konsequenzen ziehen und Macht in ihren Strukturen begrenzen.

Im September 2023 hatten das Bistum Essen und das Erzbistum Paderborn Missbrauchsvorwürfe gegen Hengsbach öffentlich gemacht. Die Kirche rief Betroffene auf, sich zu melden. Später waren Historiker und Sozialwissenschaftler damit beauftragt worden, den Missbrauchsvorwürfen mittels Archiven und Kirchenakten nachzugehen. Zudem sprachen sie mit Zeitzeugen, Kirchenverantwortlichen und Betroffenen. Die Untersuchung läuft seit Oktober 2024


 

https://www.zeit.de/gesellschaft/2026-06/franz-hengsbach-missbrauchsvorwuerfe-katholische-kirche-essen

 

https://www.deutschlandfunk.de/missbrauchsvorwuerfe-gegen-ex-kardinal-hengsbach-erhaertet-100.html

 

https://katholisch.de/artikel/69183-missbrauchsvorwuerfe-gegen-franz-hengsbach-keine-zeit-fuer-idole

bearbeitet von Werner Hoffmann
Geschrieben
Gerade eben schrieb Werner Hoffmann:

Soll Gott entscheiden, wie mit dem Täter zu verfahren ist, der schon 35 Jahre tot ist  (+ 1991)

Vorallem soll der Ewige erstmal feststellen, was an den Vorwürfen dran ist.

 

Desweiteren ist das göttliche Urteil längst gefallen.

 

Zum 3. sofern Hengsbach mit allen Sakramenten verstorben ist, stellt sich vorbehaltlich genügender Reue, die Frage nicht, sondern er wird sein Purgatorium durchlaufen (haben) und am jüngsten Gericht ins Reich Gottes einziehen.....

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Flo77:

Zum 3. sofern Hengsbach mit allen Sakramenten verstorben ist, stellt sich vorbehaltlich genügender Reue, die Frage nicht, sondern er wird sein Purgatorium durchlaufen (haben) und am jüngsten Gericht ins Reich Gottes einziehen.....

 

Außer er hat zusätzlich zu den von Dir genannten Bedingungen einen vollständigen Ablass erworben - dann ist er sogleich wie eine Rakete in den Himmel geschossen. 

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb iskander:

 

Außer er hat zusätzlich zu den von Dir genannten Bedingungen einen vollständigen Ablass erworben - dann ist er sogleich wie eine Rakete in den Himmel geschossen. 

Ich kenn mich bei Bischofs jetzt nicht so im Detail aus, aber es würde mich wundern, wenn er keinen Sterbeablass gewonnen hätten.

Geschrieben

KI mal wieder...

 

Ich hab die Frage gestellt, ob Hengsbach, nachdem er mit höchster Wahrscheinlichkeit die Sterbesakramente und den Sterbeablass erhalten hat, seine Seele nicht bereits in der Anschauung Gottes verweilen müsste.

 

Die KI wurde nicht müde zu betonen, daß man da auf gar keinen Fall sicher sein könne, weil ja nicht klar ist, ob er die Missbrauchsfälle vielleicht nicht als Sünde erkannt hat oder ungültig gebeichtet hat...

 

Ich finde es ja niedlich, daß sie einen solchen Gerechtigkeits-fimmel hat, aber logisch ist diese Denkweise irgendwie nicht.

Geschrieben

Wobei sie genau genommen ja schon recht hat. Allerdings ist es natürlich schon wahrscheinlich, dass zumindest eine Reue aus Angst vor Sündenstrafen vorliegt - und da würde ja mit Beichte für die Erlösung genügen. Andererseits: Manche Leute spalten ihre Missetaten so sehr psychisch ab, dass sie sie selbst nicht wahrhaben wollen und weder vor andren noch wirklich vor sich selbst zugeben - und ob sich das dann immer am Ende des Lebens ändert?

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb iskander:

Wobei sie genau genommen ja schon recht hat. Allerdings ist es natürlich schon wahrscheinlich, dass zumindest eine Reue aus Angst vor Sündenstrafen vorliegt - und da würde ja mit Beichte für die Erlösung genügen. Andererseits: Manche Leute spalten ihre Missetaten so sehr psychisch ab, dass sie sie selbst nicht wahrhaben wollen und weder vor andren noch wirklich vor sich selbst zugeben - und ob sich das dann immer am Ende des Lebens ändert?

Wenn Du so anfängst kommt ins Spiel, ob er für seine Sünden voll verantwortlich war, ob es ihm überhaupt als Sünde angerechnet werden kann, etc.

 

Dazu kommt, daß kein Mensch weiß, ob er diese Sündek nicht schon lange vor seinem Tod gebeichtet hat, usw. usf.

 

Bei jedem anderen Verstorbenen würde sich die Frage nicht stellen, da den "Automatismen" der Kirche geglaubt werden würde.

Geschrieben

Was ein Glück für Manche, daß sich Tote nicht mehr wehren können; gelle.

Geschrieben
vor 16 Stunden schrieb atheist666:

Was ein Glück für Manche, daß sich Tote nicht mehr wehren können; gelle.

Wenn Du die Problematik nicht verstehst, lass Dir helfen und frag.

 

Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb Flo77:

Wenn Du die Problematik nicht verstehst, lass Dir helfen und frag.

 

Mein Gott, das ging schon mal besser bei Dir. 

Es soll ja noch andere Plattformen, als mykath.de geben, habe ich mir sagen lassen.

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