Flo77 Geschrieben Gestern um 08:32 Melden Geschrieben Gestern um 08:32 Gerade eben schrieb Cosifantutti: …..doch, die Sünde wider den „Heiligen Geist“, diese wird weder in diesem noch in dem zukünftigen Leben vergeben….. Hast Du das jemals in der Praxis erlebt? Die Sünde auf die Barmherzigkeit Gottes dürfte heutzutage die meistbegangene sein... Zitieren
iskander Geschrieben vor 23 Stunden Melden Geschrieben vor 23 Stunden vor einer Stunde schrieb rorro: Sünde wird hierzulande nur mit Ausschluss bestraft, wenn sie fehlende Zahlung als Grundlage hat. Alles andere wird vergeben. Allerdings mit Roms Billigung. Zitieren
Chrysologus Geschrieben vor 22 Stunden Melden Geschrieben vor 22 Stunden vor 2 Stunden schrieb Flo77: Dürfen wir dann demnächst auch darauf hoffen, daß Kindesmissbrauch (und Vergewaltigung) unter die Verbrechen gelistet wird, die mit automatisch eintretender Exkommunikation geahndet werden? Man muss kirchlich unterscheiden zwischen Sühnestrafen (um den Täter zu bessern und die Gerechtigkeit wieder her zu stellen - das kommt den staatlichen Strafzwecken am nächsten), Beugestrafen (um den Täter dazu zu bringen, wein widergesetzliches Tun einzustellen) und Disziplinarmaßnahmen (die auch unabhängig vom Verhalten des Täters verhängt werden können). Exkommunikation ist eine Beugestrafe, daher ist sie unverzüglich aufzuheben, wenn der Täter bereut und umkehrt. Entlassung aus dem klerikalen Stand kann eine Strafe sein, sie trägt aber aus disziplinarrechtliche Züge: Der Täter wird aus dem Dienst entfernt, weil das nötige Vertrauen nicht mehr besteht. Mein klasssischer Vergleich: Der Buchhalter mit Spielsucht, der Gelder unterschlagen hat, bekommt den Kassenschlüssel nicht wieder, womöglich nie mehr, weil das Vertrauen verloren ging. Der urkundenfälschende Notar ist draußen. Die Entlassung hat strafcharakter, aber eben auch disziplinarische Züge. Leider entscheidet Rom hier nach wenig durchschaubaren Kriterien. 1 Zitieren
atheist666 Geschrieben vor 21 Stunden Melden Geschrieben vor 21 Stunden @Chrysologus Was wären, Deiner Meinung nach die durchschaubaren Kriterien? Zitieren
Chrysologus Geschrieben vor 16 Stunden Melden Geschrieben vor 16 Stunden vor 4 Stunden schrieb atheist666: @Chrysologus Was wären, Deiner Meinung nach die durchschaubaren Kriterien? Es wäre begrüßenswert, wenn einheitlich entschieden werden würde und nicht mal so, mal so. Zitieren
atheist666 Geschrieben vor 16 Stunden Melden Geschrieben vor 16 Stunden (bearbeitet) vor 33 Minuten schrieb Chrysologus: Es wäre begrüßenswert, wenn einheitlich entschieden werden würde und nicht mal so, mal so. Danke für die Antwort. Aber insgesamt dürfte das deutsche Beamtenrecht viel deutlicher sein, es ahndet auch den Führerscheinentzug, wenn Du ihn privat verloren hast. bearbeitet vor 16 Stunden von atheist666 Zitieren
Chrysologus Geschrieben vor 14 Stunden Melden Geschrieben vor 14 Stunden Das kirchliche Recht ahndet alles mögliche, wenn die Obrigkeit das will. Zitieren
Cosifantutti Geschrieben vor 13 Stunden Melden Geschrieben vor 13 Stunden vor 10 Stunden schrieb Flo77: Hast Du das jemals in der Praxis erlebt? Die Sünde auf die Barmherzigkeit Gottes dürfte heutzutage die meistbegangene sein... Ich bin jetzt nicht so der Experte, was die konkrete Beichtpraxis angeht. Meine letzte Beichte habe ich mit ca. 15 Jahren abgelegt. ich nehme aber mal an, an den wichtigsten „Basics“ der Beichte hat sich inzwischen gar nicht so viel geändert. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass die „Sünde wider den Heiligen Geist“ erst gar nicht im Beichtspiegel auftaucht. Ich beziehe mich ganz konkret auf Matthäus Kapitel 12, 31-32 und die entsprechenden Parallelstellen bei Lukas…. Zitieren
Chrysologus Geschrieben vor 13 Stunden Melden Geschrieben vor 13 Stunden Es ist nur komplett unklar, was mit der Sünde wider den Hl. Geist gemeint ist. Zitieren
Cosifantutti Geschrieben vor 13 Stunden Melden Geschrieben vor 13 Stunden (bearbeitet) vor 8 Minuten schrieb Chrysologus: Es ist nur komplett unklar, was mit der Sünde wider den Hl. Geist gemeint ist. Wenn man die entsprechenden Kapitel bei Matthäus und Lukas studiert, dann ist doch einigermaßen klar, auf welche Dimension die „Sünde wider den Heiligen Geist“ hinzielt….. Für die konkrete „Beichtpraxis“ besteht natürlich eine gewisse Grundschwierigkeit, da man diese Form der Sünd schlecht innerhalb eine Liste von konkreten Verfehlungen anhand eines Beichtspiegels sozusagen „aufsagen“ und „abhaken“ kann…. Es geht hier weniger um eine einzelne, abgegrenzte, genau zu definierende „Einzelhandlung“, sondern um eine „Grundhaltung“….. bearbeitet vor 13 Stunden von Cosifantutti Zitieren
Flo77 Geschrieben vor 10 Stunden Melden Geschrieben vor 10 Stunden vor 3 Stunden schrieb Chrysologus: Es ist nur komplett unklar, was mit der Sünde wider den Hl. Geist gemeint ist. Altmeister Pieter de Hond aka Petrus Canisius, Kleiner Katechismus, Köln 1672: 1. Auf die Barmherzigkeit Gottes hin sündigen. 2. An der Gnade Gottes verzweifeln. 3. Der erkannten Wahrheit widerstreben. 4. Einem andern die göttliche Gnade neiden. 5. Ein verstocktes Herz haben. 6. In der Unbußfertigkeit verharren. Zitieren
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