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der Fall Kachelmann


Rotgold

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Kommt ja auch keiner auf die Idee zu erwarten dass seine Frau am Tag nach der Hochzeit das erste Mal eine Küche betritt.
jetzt fang du auch noch an, grrrrr..... ich würde dieses versprechen locker toppen. ich betrete überhaupt nie eine küche. :ninja:

 

Kein Problem. Die Kompensation mangelhafter Kochkenntnis der Frau durch Besuch öffentlicher Restaurant ist gesellschaftlich durchaus anerkannt.

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ja aber dann sind die bedingungen wohl anders. während eine anullierung mit einer solchen „begründung“ nix weiter ist als die chance für jeden mann auf einen ONS in der hochzeitsnacht.
Geh, die Chance hätte er doch offenkundig auch ohne Eheschließung gehabt.
in einer patriarchisch dominierten "kultur" eher nicht.

In dem Fall war die Frau bei der Heirat keine Jungfrau mehr. Offensichtlich war für sie die Hochzeit keine Vorbedingung für Sex.

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ja aber dann sind die bedingungen wohl anders. während eine anullierung mit einer solchen „begründung“ nix weiter ist als die chance für jeden mann auf einen ONS in der hochzeitsnacht.
Geh, die Chance hätte er doch offenkundig auch ohne Eheschließung gehabt.
in einer patriarchisch dominierten "kultur" eher nicht.

In dem Fall war die Frau bei der Heirat keine Jungfrau mehr. Offensichtlich war für sie die Hochzeit keine Vorbedingung für Sex.

 

Das spricht für die Vermutung, er hätte auch vor der Heirat bei seiner Braut mit einem Versuch Erfolg gehabt. Er hat es offenbar nichtmal versucht. Ja, da hätte die Braut doch mal nachdenken müssen. -

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solche ehen werden oft arrangiert und überwacht. mit der persönlichen freiheit ist es in solchen „kulturen“ nicht sehr weit her. die frau hatte vllt früher mal was mit einem europäer oder liberalen mohammedaner. es könnte sogar sein dass sie vergewaltigt wurde. das macht sie zu einem muster ohne wert. und die gerichte bekräftigen das.

 

mw gab es nicht einmal einen ehevertrag, die „kulturellen empfindlichkeiten“ des mannes waren ausschlaggebend. wenigstens weiss ich als frau wie ich mich gegenüber angehörigen dieses „kultur“-kreises zu verhalten habe. dass aber eine ganze horde chauvis diese „rechts“sprechung auch noch verteidigt befremdet mich, muss ich ehrlich sagen.

 

allerdings scheint das letzte wort noch nicht gesprochen zu sein.

http://www.focus.de/panorama/welt/frankrei...aid_349190.html

bearbeitet von phyllis
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solche ehen werden oft arrangiert und überwacht. mit der persönlichen freiheit ist es in solchen „kulturen“ nicht sehr weit her. die frau hatte vllt früher mal was mit einem europäer oder liberalen mohammedaner. es könnte sogar sein dass sie vergewaltigt wurde. das macht sie zu einem muster ohne wert. und die gerichte bekräftigen das.

 

mw gab es nicht einmal einen ehevertrag, die „kulturellen empfindlichkeiten“ des mannes waren ausschlaggebend. wenigstens weiss ich als frau wie ich mich gegenüber angehörigen dieses „kultur“-kreises zu verhalten habe. dass aber eine ganze horde chauvis diese „rechts“sprechung auch noch verteidigt befremdet mich, muss ich ehrlich sagen.

 

allerdings scheint das letzte wort noch nicht gesprochen zu sein.

http://www.focus.de/panorama/welt/frankrei...aid_349190.html

 

Völlig absurdes Ergebnis, denn: "Zwar waren beide Ehepartner einverstanden gewesen, die Ehe für nichtig zu erklären – das Urteil rief aber in der Öffentlichkeit massiven Protest hervor,..." - Jetzt folgt dann ein aufwendiges Scheidungsverfahren.

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solche ehen werden oft arrangiert und überwacht. mit der persönlichen freiheit ist es in solchen „kulturen“ nicht sehr weit her. die frau hatte vllt früher mal was mit einem europäer oder liberalen mohammedaner. es könnte sogar sein dass sie vergewaltigt wurde. das macht sie zu einem muster ohne wert. und die gerichte bekräftigen das.

 

mw gab es nicht einmal einen ehevertrag, die „kulturellen empfindlichkeiten“ des mannes waren ausschlaggebend. wenigstens weiss ich als frau wie ich mich gegenüber angehörigen dieses „kultur“-kreises zu verhalten habe. dass aber eine ganze horde chauvis diese „rechts“sprechung auch noch verteidigt befremdet mich, muss ich ehrlich sagen.

 

allerdings scheint das letzte wort noch nicht gesprochen zu sein.

http://www.focus.de/panorama/welt/frankrei...aid_349190.html

 

Das bedeutet aber, dass die Frau mit diesem W***** noch verheiratet ist. Ist das wirklich bessr? Durch einen Annulierung wird die ihn billig los, eine Scheidung könnte teurer werden.

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Völlig absurdes Ergebnis, denn: "Zwar waren beide Ehepartner einverstanden gewesen, die Ehe für nichtig zu erklären – das Urteil rief aber in der Öffentlichkeit massiven Protest hervor,..." - Jetzt folgt dann ein aufwendiges Scheidungsverfahren.
völlig ok. es geht nicht an, dass solche diskriminierenden vertragspassagen rechtliche wirkung entfalten können. egal wie die frau selbst darüber denkt, sie kann ja ausziehen. hier geht es um mehr. bearbeitet von phyllis
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Tut mir leid, kam, aber materiell kann ich Phyllis nicht ganz Unrecht geben. Es läuft darauf hinaus, dass eine Import-Kultur hier die Räder auf ihr Niveau zurückdrehen will.

 

Mit der "Jungfrau"-Begründung hättest Du in den letzten Jahrzehnten zumindest in Ö. keine Ehe wegen "Täuschung über wesentliche Eigenschaften in der Person des Partners, die.... bei richtiger Würdigung des Wesens der Ehe... abgehalten hätten... sie einzugehen" mehr aufheben können.

Jedes Gericht hätte Dir gesagt, "Tut leid, das mag ja Ihre Art sein, das Wesen der Ehe zu sehen, aber das ist nicht mehr die Art, in der es die Rechtsgemeinschaft Ende des 20. Jahrhunderts sieht - Pech für Sie!"

 

Jetzt soll da plötzlich eine Art Stammesrecht für eine Gruppe gelten, deren Standards einige Stufen tiefer stecken geblieben sind?

 

Wo ist da bitte die Grenze? Muss demnächst das Züchtigungsrecht wieder als "Gestaltung der Ehe" akzeptiert werden? Oder soll die Zustimmung des "Haushaltsvorstandes" darüber entscheiden, ob die Ehefrau berufstätig sein darf? Oder genügt wieder der Naturalunterhalt ohne geldliche Zuwendung? Wie weit möchtest Du denn gehen?

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Oder soll die Zustimmung des "Haushaltsvorstandes" darüber entscheiden, ob die Ehefrau berufstätig sein darf?
Wäre heutzutage nicht eher die Frage ob ein Ehemann nicht darauf bestehen kann, daß sein Eheweib gefälligst erwerbstätig zu sein hat?
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Tut mir leid, kam, aber materiell kann ich Phyllis nicht ganz Unrecht geben. Es läuft darauf hinaus, dass eine Import-Kultur hier die Räder auf ihr Niveau zurückdrehen will.

 

Mit der "Jungfrau"-Begründung hättest Du in den letzten Jahrzehnten zumindest in Ö. keine Ehe wegen "Täuschung über wesentliche Eigenschaften in der Person des Partners, die.... bei richtiger Würdigung des Wesens der Ehe... abgehalten hätten... sie einzugehen" mehr aufheben können.

Jedes Gericht hätte Dir gesagt, "Tut leid, das mag ja Ihre Art sein, das Wesen der Ehe zu sehen, aber das ist nicht mehr die Art, in der es die Rechtsgemeinschaft Ende des 20. Jahrhunderts sieht - Pech für Sie!"

 

Jetzt soll da plötzlich eine Art Stammesrecht für eine Gruppe gelten, deren Standards einige Stufen tiefer stecken geblieben sind?

 

Wo ist da bitte die Grenze? Muss demnächst das Züchtigungsrecht wieder als "Gestaltung der Ehe" akzeptiert werden? Oder soll die Zustimmung des "Haushaltsvorstandes" darüber entscheiden, ob die Ehefrau berufstätig sein darf? Oder genügt wieder der Naturalunterhalt ohne geldliche Zuwendung? Wie weit möchtest Du denn gehen?

 

Merkt Ihr eigentlich, dass gerade diese Betonung der Nebensächlichkeit der Jungfräulichkeit der Braut eine Abwertung darstellt.

Kurz und gut: Sie hat ihren angehenden Mann belogen, der hat es gemerkt und jetzt wird die Ehe aufgehoben. Punkt und Gut. Wazu noch Abstriche machen, welche Lügen erlaubt sind und welche nicht?

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Die Lüge wird als wesentlich eingestuft, weil es so furchtbar wesentlich sein soll, dass sie noch Jungfrau ist. Eben dagegen wehre ich mich ja.

bearbeitet von Edith1
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Tut mir leid, kam, aber materiell kann ich Phyllis nicht ganz Unrecht geben. Es läuft darauf hinaus, dass eine Import-Kultur hier die Räder auf ihr Niveau zurückdrehen will.

 

Mit der "Jungfrau"-Begründung hättest Du in den letzten Jahrzehnten zumindest in Ö. keine Ehe wegen "Täuschung über wesentliche Eigenschaften in der Person des Partners, die.... bei richtiger Würdigung des Wesens der Ehe... abgehalten hätten... sie einzugehen" mehr aufheben können.

Jedes Gericht hätte Dir gesagt, "Tut leid, das mag ja Ihre Art sein, das Wesen der Ehe zu sehen, aber das ist nicht mehr die Art, in der es die Rechtsgemeinschaft Ende des 20. Jahrhunderts sieht - Pech für Sie!"

 

Jetzt soll da plötzlich eine Art Stammesrecht für eine Gruppe gelten, deren Standards einige Stufen tiefer stecken geblieben sind?

 

Wo ist da bitte die Grenze? Muss demnächst das Züchtigungsrecht wieder als "Gestaltung der Ehe" akzeptiert werden? Oder soll die Zustimmung des "Haushaltsvorstandes" darüber entscheiden, ob die Ehefrau berufstätig sein darf? Oder genügt wieder der Naturalunterhalt ohne geldliche Zuwendung? Wie weit möchtest Du denn gehen?

 

Wenn beide eine Aufhebung wollen, sollen sie sie haben. Das hat mit Stammesrecht nichts zu tun, das gilt dann für alle. Bei einer Blitz-Ehe ist der ganze Sums einer regulären Scheidung doch Unsinn.

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Die Lüge wird als wesentlich eingestuft, weil es so furchtbar wesentlich sein soll, dass sie noch Jungfrau ist. Eben dagegen wehre ich mich ja.

 

Und Lügen, die von uns als unwesentlich eingestuft werden, sind erlaubt?

 

Wer soll da eine Grenze ziehen, was geht noch und was führt zu weit?

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Die Lüge wird als wesentlich eingestuft, weil es so furchtbar wesentlich sein soll, dass sie noch Jungfrau ist. Eben dagegen wehre ich mich ja.

 

Die Eingehung einer Ehe sollte nicht nach den gleichen Kriterien wie bei einem Arbeitsvertrag erfolgen. Und welche Eigenschaften jeweils wesentlich sind, sollten die Eheleute schon selbst entscheiden dürfen.

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Tut mir leid, kam, aber materiell kann ich Phyllis nicht ganz Unrecht geben. Es läuft darauf hinaus, dass eine Import-Kultur hier die Räder auf ihr Niveau zurückdrehen will.

 

Mit der "Jungfrau"-Begründung hättest Du in den letzten Jahrzehnten zumindest in Ö. keine Ehe wegen "Täuschung über wesentliche Eigenschaften in der Person des Partners, die.... bei richtiger Würdigung des Wesens der Ehe... abgehalten hätten... sie einzugehen" mehr aufheben können.

Jedes Gericht hätte Dir gesagt, "Tut leid, das mag ja Ihre Art sein, das Wesen der Ehe zu sehen, aber das ist nicht mehr die Art, in der es die Rechtsgemeinschaft Ende des 20. Jahrhunderts sieht - Pech für Sie!"

 

Jetzt soll da plötzlich eine Art Stammesrecht für eine Gruppe gelten, deren Standards einige Stufen tiefer stecken geblieben sind?

 

Wo ist da bitte die Grenze? Muss demnächst das Züchtigungsrecht wieder als "Gestaltung der Ehe" akzeptiert werden? Oder soll die Zustimmung des "Haushaltsvorstandes" darüber entscheiden, ob die Ehefrau berufstätig sein darf? Oder genügt wieder der Naturalunterhalt ohne geldliche Zuwendung? Wie weit möchtest Du denn gehen?

 

Wenn beide eine Aufhebung wollen, sollen sie sie haben. Das hat mit Stammesrecht nichts zu tun, das gilt dann für alle. Bei einer Blitz-Ehe ist der ganze Sums einer regulären Scheidung doch Unsinn.

Sorry, nein.

Wenn die Ehe gültig ist, ist sie zu behandeln, wie jede Ehe.

Für "Blitz-Ehen" gilt plötzlich kein Personenstandsrecht mehr?

Sind die nicht mehr öffentlichkeitsrelevant?

Dann setzen wir das Eherecht doch ganz außer Kraft und lassen die Leute einfach per mail über das Eingehen, den Bestand und die Beendigung der Ehe disponieren.

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Die Lüge wird als wesentlich eingestuft, weil es so furchtbar wesentlich sein soll, dass sie noch Jungfrau ist. Eben dagegen wehre ich mich ja.

 

Die Eingehung einer Ehe sollte nicht nach den gleichen Kriterien wie bei einem Arbeitsvertrag erfolgen. Und welche Eigenschaften jeweils wesentlich sind, sollten die Eheleute schon selbst entscheiden dürfen.

Nein, das legt zunächst einmal der Gesetzgeber fest.

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Für "Blitz-Ehen" gilt plötzlich kein Personenstandsrecht mehr?

Sind die nicht mehr öffentlichkeitsrelevant?

Dann setzen wir das Eherecht doch ganz außer Kraft und lassen die Leute einfach per mail über das Eingehen, den Bestand und die Beendigung der Ehe disponieren.

 

Was hat das mit Personenstandsrecht zu tun, wenn man kurze Ehen, sagen wir bis sechs Monate ohne Schwangerschaft, bei einvernehmlichem Wunsch ohne Weiteres per Beschluß aufhebt?

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Die Lüge wird als wesentlich eingestuft, weil es so furchtbar wesentlich sein soll, dass sie noch Jungfrau ist. Eben dagegen wehre ich mich ja.
Die Eingehung einer Ehe sollte nicht nach den gleichen Kriterien wie bei einem Arbeitsvertrag erfolgen. Und welche Eigenschaften jeweils wesentlich sind, sollten die Eheleute schon selbst entscheiden dürfen.
es geht ja nicht um die eingehung der ehe sondern um deren anullierung. idr ist das ja nicht möglich sondern es muss ein trennungs- und scheidungsprozess durchlaufen werden, dessen finanzielle und rechtliche folgen verschieden sind. also geht es um kriterien wonach eine ehe anulliert werden kann. und da hat eine berufung auf den „kultur“hintergrund des mannes und einen ganzen möglichen rattenschwanz diskriminierender menschenunwürdiger anforderungen an die frau nix zu suchen.

 

nachtrag: wenn zb eine ausländerin durch heirat mit einem deutschen sich eine niederlassungsbewilligung für deutschland verschafft, dann verliert sie diese doch durch die anullierung wieder, hingegen nicht durch die scheidung. soviel ich weiss wenigstens. nur ein beispiel worum es letztlich geht.

bearbeitet von phyllis
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Die Lüge wird als wesentlich eingestuft, weil es so furchtbar wesentlich sein soll, dass sie noch Jungfrau ist. Eben dagegen wehre ich mich ja.

 

Die Eingehung einer Ehe sollte nicht nach den gleichen Kriterien wie bei einem Arbeitsvertrag erfolgen. Und welche Eigenschaften jeweils wesentlich sind, sollten die Eheleute schon selbst entscheiden dürfen.

Nein, das legt zunächst einmal der Gesetzgeber fest.

 

Und da steht was vom Eigenschaftsirrtum. Ich weiß ja nicht, wie das in Frankreich ist. In D. wurden vor kurzem folgende Fälle aufgehoben: Unterschieben eines fremden Kindes, verschwiegene Impotenz, Sterilisation, Erbkrankheiten, andere schwere Krankheiten, Aids zB, homosexueller Veranlagung, frühere Ehe, Kinder, erhebl. Vorstrafen, Ausübung der Prostitution.

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In D. wurden vor kurzem folgende Fälle aufgehoben: Unterschieben eines fremden Kindes, verschwiegene Impotenz, Sterilisation, Erbkrankheiten, andere schwere Krankheiten, Aids zB, homosexueller Veranlagung, frühere Ehe, Kinder, erhebl. Vorstrafen, Ausübung der Prostitution.
hat sich erledigt. bearbeitet von phyllis
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Für "Blitz-Ehen" gilt plötzlich kein Personenstandsrecht mehr?

Sind die nicht mehr öffentlichkeitsrelevant?

Dann setzen wir das Eherecht doch ganz außer Kraft und lassen die Leute einfach per mail über das Eingehen, den Bestand und die Beendigung der Ehe disponieren.

 

Was hat das mit Personenstandsrecht zu tun, wenn man kurze Ehen, sagen wir bis sechs Monate ohne Schwangerschaft, bei einvernehmlichem Wunsch ohne Weiteres per Beschluß aufhebt?

Wo steht das im Gesetz?

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Der Anwalt der Braut betont, die junge Frau habe unterschätzt, welche Bedeutung die Virginität für ihren Bräutigam hatte. Im Übrigen habe es ihm "einfach an Liebe gefehlt."
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