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Ist der Papst unfehlbar?


Mardas

Ist der Papst unfehlbar?  

59 Stimmen

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Was ist eigentlich, wenn das Gewissen dem ex cathedra widerspricht?
Du bist verpflichtet, Deinem Gewissen zu folgen.

 

... und das ist schwer genug.

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Und trotzdem ist die Frage, von agnostiker, berechtigt: Was ist wenn mein Gewissen dem "ex cathetra" widerspricht? Was wenn mein Gewissen zu dem Schluss kommt: "Ist ja ganz schön was da unfehlbar erklärt würde aber aus Grund a bis z und wegen Punkt 1, 2, 3 komme ich zu nem anderen Schluss"?

Entweder ist mein Gewissen oberste Instanz oder nicht aber andererseits: Entweder ist der Papst unfehlbar (bzw. ein streng definierter Teil seiner Aussagen) oder er ist er nicht.

Das Problem ist nicht, was obere Instanz ist.

Selbst wenn dein Gewissen die obere Instanz ist, und du Verpflichtest bist ihm zu folgen, dann läge es schlicht und einfach falsch, wenn der Papst was anderes behauptet hat.

Unfehlbarkeit hat mehr mit "richtig und falsch" zu tun, als mit "was ist oberste Instanz".

 

Außerdem fällt mir grade auf, dass das Gewissen mehr Situationsbedingt entscheidet - ein Dogma aber situationsungebunden ist.

bearbeitet von agnostiker
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Gewissensbelastend sind doch üblicherweise nicht Glaubenssätze sondern Handlungs- bzw Unterlassungsanweisungen Wo soll der Gewissenskonflikt entstehen, bei der Frage ob Maria zeitlebens Jungfrau war.

 

Ja, das Problem tritt erst auf, wenn etwas moralisch relevantes ex-cathedra verkündet wird.

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Außerdem fällt mir grade auf, dass das Gewissen mehr Situationsbedingt entscheidet - ein Dogma aber situationsungebunden ist.

Und was will uns der Autor damit sagen? Ich habe deshalb auch geschrieben dass nicht dad Dogma sonder das Gebot Hauptanlassfall für Gewissensentscheidungen ist.

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Und trotzdem ist die Frage, von agnostiker, berechtigt: Was ist wenn mein Gewissen dem "ex cathetra" widerspricht? Was wenn mein Gewissen zu dem Schluss kommt: "Ist ja ganz schön was da unfehlbar erklärt würde aber aus Grund a bis z und wegen Punkt 1, 2, 3 komme ich zu nem anderen Schluss"?

Entweder ist mein Gewissen oberste Instanz oder nicht aber andererseits: Entweder ist der Papst unfehlbar (bzw. ein streng definierter Teil seiner Aussagen) oder er ist er nicht.

Das Problem ist nicht, was obere Instanz ist. Selbst wenn dein Gewissen die obere Instanz ist, und du Verpflichtest bist ihm zu folgen, dann läge es schlicht und einfach falsch.

Unfehlbarkeit hat mehr mit "richtig und falsch" zu tun, als mit "was ist oberste Instanz".

Außerdem fällt mir grade auf, dass das Gewissen mehr Situationsbedingt entscheidet - ein Dogma aber situationsungebunden ist.

 

 

das ist zu fundamentalisch.

 

ich bin kein gläubige mehr, aber die logik ist einfacher als man denkt:

 

der papst/die kirche sind von amt wegen verpflichtet, bestimte "wahrheiten" zu verkündigen, die allen gelten sollen. diese wahrheiten sind nur eine notwendige richtung, die im prinzip gelten sollte - so die absicht des gesetzgebers, wenn alles wäre, was sie vorstellen. in der tat kommt diese ideale situation niemals vor. nun, jeder mensch muss - bewußt von der aussage(n) der kirche und seiner lage - dem folgen, was er als wichtig und unentbehrlich erachtet. wenn nicht so wäre, bestünde keine persönliche verantwortung. die persönliche verantwortung besthet NICHT in dem zu folgen, was die kirche sagt, sondern dem zu folgen, was dein gewissen entscheidet, einmal dass alle elemente (kirche, persönliche situatione, idealen, notwendigkeit, etc.) berücksichtigt werden.

nach der theologischen lehre der kirche steht du vor gott und nicht der papst und der bischof oder der priester. was sie gesagt haben, nutzt nichts, nur dein gewissen.

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Was ist eigentlich, wenn das Gewissen dem ex cathedra widerspricht?
Du bist verpflichtet, Deinem Gewissen zu folgen.

 

... und das ist schwer genug.

Ja.
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Unfehlbarkeit hat mehr mit "richtig und falsch" zu tun, als mit "was ist oberste Instanz".
Nicht wirklich. "Richtig" und "Falsch" sind nicht die Kategorien in denen die Unfehlbarkeit agiert.

 

Die Unfehlbarkeit dient ausschließlich dem Zweck die offizielle Lehre der Kirche und ihr öffentliches Handeln zu definieren. Nicht mehr und nicht weniger. Wie alle Dogmen geht es darum dem Kollegium der Lehramtsinhaber die Grenzen des zu vertretenden zu weisen. Es geht nicht darum jedem einzelnen Gläubigen konkrete Anweisungen zu erteilen. Dem Einzelnen ist geboten, sich mit den Lehren auseinanderzusetzen und größtmögliche Übereinstimmung zu finden, aber nicht jeder einzelne Widerspruch gegen ein Dogma begründet deshalb direkt die Abwendung von der Kirche.

 

Außerdem fällt mir grade auf, dass das Gewissen mehr Situationsbedingt entscheidet - ein Dogma aber situationsungebunden ist.
Mitnichten. Jedes Dogma ist die Antwort auf eine Frage, die in der Kirche lange diskutiert wurde und/oder mehr oder weniger heftig umstritten war und für deren Entscheidung es einen konkreten Anlass gab. Zumindest bei den Dogmen bis 1853 ist das sehr offensichtlich.

 

Erst die drei Dogmen seit 1854 sind keine Reaktionen auf innerkirchliche Debatten mehr, sondern auf Einflüsse von außen (1854 auf Darwin, 1871 auf Vittorio Emanuele II, 1954 auf WK2). Aber auch hier geht es nur um das Auftreten der Kirche ggü. bestimmter Phänomene des Weltgeschehens und im Falle von 1854 und 1954 die Ausformung der Lehre der Kirche in sehr bildhafter Form.

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Unfehlbarkeit hat mehr mit "richtig und falsch" zu tun, als mit "was ist oberste Instanz".
Nicht wirklich. "Richtig" und "Falsch" sind nicht die Kategorien in denen die Unfehlbarkeit agiert.

 

Die Unfehlbarkeit dient ausschließlich dem Zweck die offizielle Lehre der Kirche und ihr öffentliches Handeln zu definieren. Nicht mehr und nicht weniger. Wie alle Dogmen geht es darum dem Kollegium der Lehramtsinhaber die Grenzen des zu vertretenden zu weisen. Es geht nicht darum jedem einzelnen Gläubigen konkrete Anweisungen zu erteilen. Dem Einzelnen ist geboten, sich mit den Lehren auseinanderzusetzen und größtmögliche Übereinstimmung zu finden, aber nicht jeder einzelne Widerspruch gegen ein Dogma begründet deshalb direkt die Abwendung von der Kirche.

 

Dann stellt sich das Problem aber immernoch, z.B. für Priester. Einerseits ist ihr Handeln Teil des öffentlichen Handelns der Kirche. Sind sie nun ebenso wie jeder andere verpflichtet, dem eigenen Gewissen zu folgen?

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Unfehlbarkeit hat mehr mit "richtig und falsch" zu tun, als mit "was ist oberste Instanz".
Nicht wirklich. "Richtig" und "Falsch" sind nicht die Kategorien in denen die Unfehlbarkeit agiert.

 

Die Unfehlbarkeit dient ausschließlich dem Zweck die offizielle Lehre der Kirche und ihr öffentliches Handeln zu definieren. Nicht mehr und nicht weniger. Wie alle Dogmen geht es darum dem Kollegium der Lehramtsinhaber die Grenzen des zu vertretenden zu weisen. Es geht nicht darum jedem einzelnen Gläubigen konkrete Anweisungen zu erteilen. Dem Einzelnen ist geboten, sich mit den Lehren auseinanderzusetzen und größtmögliche Übereinstimmung zu finden, aber nicht jeder einzelne Widerspruch gegen ein Dogma begründet deshalb direkt die Abwendung von der Kirche.

 

Dann stellt sich das Problem aber immernoch, z.B. für Priester. Einerseits ist ihr Handeln Teil des öffentlichen Handelns der Kirche. Sind sie nun ebenso wie jeder andere verpflichtet, dem eigenen Gewissen zu folgen?

 

in dem eigen leben ja, in ihrem Amt im prinzip nein. hier baut sich aber einen konflikt, der nicht alle priester schaffen, zu lösen.

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Dann stellt sich das Problem aber immernoch, z.B. für Priester. Einerseits ist ihr Handeln Teil des öffentlichen Handelns der Kirche. Sind sie nun ebenso wie jeder andere verpflichtet, dem eigenen Gewissen zu folgen?
Thomas von Aquin wird der Satz zugeschrieben, daß man seinem Gewissen auch dann zu folgen hat, wenn es einen von der Kirche trennt.

 

Generell ist es aber ohnehin so, daß von einem Priester "pastorales" Verhalten erwartet wird. D.h. der Priester soll den Gläubigen darin unterstützen sich falls anstehend, mit den Dogmen auseinanderzusetzen, sie ggf. in etwas den persönlichen Glauben Unterstützendes zu wandeln oder aber anleiten mit den aufgetretenen Zweifeln konstruktiv umzugehen. Von daher würde ich erwarten, daß der Priester diese Techniken auch für sich selbst anwenden kann.

 

Davon mal ab, ist aber auch der Priester oder Bischof nicht nur Kirche sprich 24/7 im Dienst sondern zwischendurch auch noch Privatmann...

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Dann stellt sich das Problem aber immernoch, z.B. für Priester. Einerseits ist ihr Handeln Teil des öffentlichen Handelns der Kirche. Sind sie nun ebenso wie jeder andere verpflichtet, dem eigenen Gewissen zu folgen?
Thomas von Aquin wird der Satz zugeschrieben, daß man seinem Gewissen auch dann zu folgen hat, wenn es einen von der Kirche trennt.

 

Ich finde, es hat eine gewisse "Note", wenn der, der einem sagt man solle dem eigenen Gewissen folgen, einem dafür hinterher den Arschtritt gibt.

 

Generell ist es aber ohnehin so, daß von einem Priester "pastorales" Verhalten erwartet wird. D.h. der Priester soll den Gläubigen darin unterstützen sich falls anstehend, mit den Dogmen auseinanderzusetzen, sie ggf. in etwas den persönlichen Glauben Unterstützendes zu wandeln oder aber anleiten mit den aufgetretenen Zweifeln konstruktiv umzugehen. Von daher würde ich erwarten, daß der Priester diese Techniken auch für sich selbst anwenden kann.

 

Davon mal ab, ist aber auch der Priester oder Bischof nicht nur Kirche sprich 24/7 im Dienst sondern zwischendurch auch noch Privatmann...

Ist ja alles ganz gut und schön. Aber was macht er jetzt, wenn er einem die Kommunion verweigern soll, dies aber nicht seinem Gewissen vereinbaren kann?

(Das ist zwar glaube kein Dogma, aber nehmen wir es mal an. Die Antwort von jos1 kenne ich schon. Er meint im Prinzip ja - aber deine Antwort steht noch aus, wenn mir nichts entgangen ist.)

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Ist ja alles ganz gut und schön. Aber was macht er jetzt, wenn er einem die Kommunion verweigern soll, dies aber nicht seinem Gewissen vereinbaren kann?

Wo ist das Problem. Das passiert In Ö wahrscheinlich jeden Sonntag 100fach...ich kenne nur sehr wenige Priester, die wiederverheirateten Geschiedenen tatsächlich die Kommunion verweigern.

bearbeitet von wolfgang E.
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Das ist, so gestellt, eine Suggestivfrage.

Der Papst ist im Rahmen des Unfehlbarkeitsdogmas unfehlbar, wenn er nämlich den Glauben aussagt und verteidigt, den die gesamte Kirche immer schon gehabt hat. Als Person, was der Fragesteller meinen könnte (aber nicht sagt), ist er nicht unfehlbar.

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Dann stellt sich das Problem aber immernoch, z.B. für Priester. Einerseits ist ihr Handeln Teil des öffentlichen Handelns der Kirche. Sind sie nun ebenso wie jeder andere verpflichtet, dem eigenen Gewissen zu folgen?
Thomas von Aquin wird der Satz zugeschrieben, daß man seinem Gewissen auch dann zu folgen hat, wenn es einen von der Kirche trennt.

 

Ich finde, es hat eine gewisse "Note", wenn der, der einem sagt man solle dem eigenen Gewissen folgen, einem dafür hinterher den Arschtritt gibt.

 

Generell ist es aber ohnehin so, daß von einem Priester "pastorales" Verhalten erwartet wird. D.h. der Priester soll den Gläubigen darin unterstützen sich falls anstehend, mit den Dogmen auseinanderzusetzen, sie ggf. in etwas den persönlichen Glauben Unterstützendes zu wandeln oder aber anleiten mit den aufgetretenen Zweifeln konstruktiv umzugehen. Von daher würde ich erwarten, daß der Priester diese Techniken auch für sich selbst anwenden kann.

 

Davon mal ab, ist aber auch der Priester oder Bischof nicht nur Kirche sprich 24/7 im Dienst sondern zwischendurch auch noch Privatmann...

Ist ja alles ganz gut und schön. Aber was macht er jetzt, wenn er einem die Kommunion verweigern soll, dies aber nicht seinem Gewissen vereinbaren kann?

(Das ist zwar glaube kein Dogma, aber nehmen wir es mal an. Die Antwort von jos1 kenne ich schon. Er meint im Prinzip ja - aber deine Antwort steht noch aus, wenn mir nichts entgangen ist.)

 

Das Gewissen ist für den Menschen absolut verbindlich, weil es sozusagen die Stimme Gottes ist. Man muß dem Gewissen auch dann folgen, wenn es irrt.

 

Das Konzil formuliert das in "Gaudium et Spes" Nr 16 so:

 

Im Innern seines Gewissens entdeckt der Mensch ein Gesetz, das er sich nicht selbst gibt, sondern dem er gehorchen muß und dessen Stimme ihn immer zur Liebe und zum Tun des Guten und zur Unterlassung des Bösen anruft und, wo nötig, in den Ohren des Herzens tönt: Tu dies, meide jenes. Denn der Mensch hat ein Gesetz, das von Gott seinem Herzen eingeschrieben ist, dem zu gehorchen eben seine Würde ist und gemäß dem er gerichtet werden wird9. Das Gewissen ist die verborgenste Mitte und das Heiligtum im Menschen, wo er allein ist mit Gott, dessen Stimme in diesem seinem Innersten zu hören ist[10]. Im Gewissen erkennt man in wunderbarer Weise jenes Gesetz, das in der Liebe zu Gott und dem Nächsten seine Erfüllung hat[11]. Durch die Treue zum Gewissen sind die Christen mit den übrigen Menschen verbunden im Suchen nach der Wahrheit und zur wahrheitsgemäßen Lösung all der vielen moralischen Probleme, die im Leben der Einzelnen wie im gesellschaftlichen Zusammenleben entstehen. Je mehr also das rechte Gewissen sich durchsetzt, desto mehr lassen die Personen und Gruppen von der blinden Willkür ab und suchen sich nach den objektiven Normen der Sittlichkeit zu richten. Nicht selten jedoch geschieht es, daß das Gewissen aus unüberwindlicher Unkenntnis irrt, ohne daß es dadurch seine Würde verliert. Das kann man aber nicht sagen, wenn der Mensch sich zuwenig darum müht, nach dem Wahren und Guten zu suchen, und das Gewissen durch Gewöhnung an die Sünde allmählich fast blind wird.

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ok, jetzt haben wir endlich verstanden und den thread kan geschlossen werden.

 

Ich verstehe Deinen Sarkasmus. Was ich geschrieben habe, ist so Lehre der Kirche. Andererseits ist es natürlich nicht so ganz einfach, seinem Gewissen zu folgen, wenn man in einer Umgebung mit gewissermaßen stalinistischen Zügen lebt.

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ok, jetzt haben wir endlich verstanden und den thread kan geschlossen werden.

 

Ich verstehe Deinen Sarkasmus. Was ich geschrieben habe, ist so Lehre der Kirche. Andererseits ist es natürlich nicht so ganz einfach, seinem Gewissen zu folgen, wenn man in einer Umgebung mit gewissermaßen stalinistischen Zügen lebt.

 

das ist kein sarkasmus, nur folge. selbstverständlich ist nicht einfach dem Gewissen zu folgen. ich werde aber dich nie verurteilen, wenn du anders handlest als das was auch dein gewissen empfiehlt. das ist toleranz. und die brauchen wir heute mehr als jeher.

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ok, jetzt haben wir endlich verstanden und den thread kan geschlossen werden.

 

Ich verstehe Deinen Sarkasmus. Was ich geschrieben habe, ist so Lehre der Kirche. Andererseits ist es natürlich nicht so ganz einfach, seinem Gewissen zu folgen, wenn man in einer Umgebung mit gewissermaßen stalinistischen Zügen lebt.

 

das ist kein sarkasmus, nur folge. selbstverständlich ist nicht einfach dem Gewissen zu folgen. ich werde aber dich nie verurteilen, wenn du anders handlest als das was auch dein gewissen empfiehlt. das ist toleranz. und die brauchen wir heute mehr als jeher.

Ich Dich auch nicht. Ich glaube, wir sind uns ziemlich einig.

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Was ist wenn mein Gewissen dem "ex cathetra" widerspricht? Was wenn mein Gewissen zu dem Schluss kommt: "Ist ja ganz schön was da unfehlbar erklärt würde aber aus Grund a bis z und wegen Punkt 1, 2, 3 komme ich zu nem anderen Schluss"?

dann mußt (=röm.kath. Lehre) oder solltest Du gern (= Petrus) Deinem Gewissen folgen, Frank. und -notfalls- die Konsequenzen tragen. gehört dazu.

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Ist ja alles ganz gut und schön. Aber was macht er jetzt, wenn er einem die Kommunion verweigern soll, dies aber nicht seinem Gewissen vereinbaren kann?

(Das ist zwar glaube kein Dogma, aber nehmen wir es mal an. Die Antwort von jos1 kenne ich schon. Er meint im Prinzip ja - aber deine Antwort steht noch aus, wenn mir nichts entgangen ist.)

Hab ich das schon beantwortet?

 

Wie auch immer: Jos1 läge mit seinem "Ja." nur bedingt richtig.

 

Die Umstände unter denen ein Priester oder Kommunionspender dem Kommunikanten die Eucharistie verweigern kann/muss/darf sind sehr eng gezogen.

 

Grundsätzlich MUSS die Kommunion jedem gespendet werden, der darum bittet. Davon gibt es nur zwei zulässige Ausnahmen: die bekannte (öffentliche) Exkommunikation des Kommunikanten oder sein Status als "öffentlicher Sünder" dessen Teilhabe an der Kommunion in der Gemeinde einen "Skandal" auslösen würde. In diesen Fällen "muss" offiziell die Kommunion verweigert werden. Insbesondere im letzteren Fall ist die Praxis allerdings eher dahingehend, daß das Gewissen des Spenders entscheiden muss, ob der Skandal durch die Verweigerung nicht größer wäre als die Spendung, aber da verlassen wir das Kirchenrecht und kommen in die Pastoral.

 

Aber dabei geht es tatsäclich auch nicht um ein Dogma.

 

Wo man vllt. in die Nähe eines Dogmas kommen KÖNNTE (wobei ich keinen Konzilsbeschluss dazu nennen kann) ist die Frage nach der Eheschließung homosexueller Paare. Sakramentstheologisch ist eine Ehe nur zwischen Mann und Frau möglich. Das Kirchenrecht verbietet dementsprechend die Einsegnung anderer Paarkonstellationen (dabei spielt auch noch die "öffentliche Sünde" eine Rolle, aber lassen wir die mal hier außen vor). Hier ist der Gewissenskonflikt für den Assistenten/Einsegnenden denkbar, daß die Ausschließlichkeit der Sakramentstheologie bezweifelt wird und die Einsegnung der betreffenden Paare für pastoral notwendig erachtet wird, während die Amtspflicht dieses Vorgehen eigentlich verbietet.

 

Aber wirklich passend finde ich dieses Beispiel selbst nicht.

 

Ein vllt. sinnvolleres Beispiel wäre die Leugnung eines Priesters der Gottessohnschaft Christi. Hier müsste der Betreffende neben seiner eigenen Gewissensentscheidung ob er sich überhaupt noch "Christ" nennen kann auch die Auswirkungen auf seine Amtsausübung ausloten.

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[Ein vllt. sinnvolleres Beispiel wäre die Leugnung eines Priesters der Gottessohnschaft Christi. Hier müsste der Betreffende neben seiner eigenen Gewissensentscheidung ob er sich überhaupt noch "Christ" nennen kann auch die Auswirkungen auf seine Amtsausübung ausloten.

 

Nun, da wäre dann festzustellen, ob derjenige, der diese Gottessohnschaft Christi aus seinem Gewissen heraus bezweifelt, nicht auch im Recht ist. Für sich gesehen. Da ein Dogma.......sofern ich das richtig verstehe........dem Gewissen nachgeordnet ist, muss denjenigen die Feststellung eines Papstes (Lehramtes) ja überhaupt nicht jucken. Warum sollte er sich also nicht mehr als Christ bezeichnen dürfen? Wenn er sich doch so sieht.

Ob er weiterhin Mitglied in dieser Kirche bleiben will oder nicht, kann doch da keine Rolle spielen. Vielleicht treibt ihn sein Gewissen ja zum.......wohl vergeblichen :ninja: ........Versuch, innerhalb der Kirche etwas in Richtung seiner Gewissensentscheidung zu verändern. Was......immer unter dem Primat des Gewissens gesehen.......ja nicht falsch sein kann.

 

 

mal so von außen einwerfend..............tribald

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Und trotzdem ist die Frage, von agnostiker, berechtigt: Was ist wenn mein Gewissen dem "ex cathetra" widerspricht? Was wenn mein Gewissen zu dem Schluss kommt: "Ist ja ganz schön was da unfehlbar erklärt würde aber aus Grund a bis z und wegen Punkt 1, 2, 3 komme ich zu nem anderen Schluss"?

Entweder ist mein Gewissen oberste Instanz oder nicht aber andererseits: Entweder ist der Papst unfehlbar (bzw. ein streng definierter Teil seiner Aussagen) oder er ist er nicht.

Der Papst ist unfehlbar im Bezug auf den Glauben und die Sitten DER KIRCHE sofern er ex cathedra, etc. etc.

 

Für das Individuum gibt es erst ein Problem, wenn es nicht nur persönlich glaubt und sittet sondern im Namen der Kirche aktiv ist. D.h. ein Bischof, der von der Kanzel verkündet: die Kirche lehrt, daß Maria drei-x verheiratet war und Jesus nicht nur mit Maria Magdalena sondern auch mit Martha und Lazarus eine intime Beziehung hatte, verstößt damit gegen seine Amtspflichten. Wenn dagegen der Dessous-Fachverkäufer Peter Meier aus Ibbenbüren (gebe Gott, daß es keine Person gibt, die diese drei Kriterien tatsächlich in sich vereint) das glaubt und Sonntags die Predigt mit entsprechenden Tagträumen verbringt ist das nicht weiter relevant, solange seine extravaganten Ansichten keine Unruhe in der Gemeinde oder Verwirrung bei den Gläubigen auslöst.

So war das zumindest viele hundert Jahre lang, bis Pius IX 1854 dogmatisch verkündete:

"Wenn also jemand, was Gott verhüten wolle, anders, als von Uns entschieden ist, im Herzen zu denken wagt, der soll wissen und wohl bedenken, daß er sich selbst das Urteil gesprochen hat"

 

Wobei ich dadurch, dass ich darauf hinweise, mir wohl schon "den Zorn des Allmächtigen und seiner Apostel Petrus und Paulus" auf mich geladen habe, wenn man dem Wortlaut des Dogmas Gluaben schenken möchte.

 

Werner

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... wenn man dem Wortlaut des Dogmas Gluaben schenken möchte.
Und ob man genau dies tut, ist eine Gewissensentscheidung.

"Wirkstoff" und "Darreichungsform" sind mE zu unterscheiden.

 

 

edit: Kommasetzung den geltenden Regeln angepaßt, mein Gewissen biß mich :ninja:

bearbeitet von gouvernante
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So war das zumindest viele hundert Jahre lang, bis Pius IX 1854 dogmatisch verkündete:

"Wenn also jemand, was Gott verhüten wolle, anders, als von Uns entschieden ist, im Herzen zu denken wagt, der soll wissen und wohl bedenken, daß er sich selbst das Urteil gesprochen hat"

Was an sich richtig ist.

"Urteil sprechen" muss ja nicht gleichbedeutend sein mit schuldig sprechen.

Vielleicht bedeutet genau das, dass einer im Herzen anders denkt, als "von Uns entschieden" ist, seinen Freispruch bzw. seine Rechtfertigung.

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So war das zumindest viele hundert Jahre lang, bis Pius IX 1854 dogmatisch verkündete:

"Wenn also jemand, was Gott verhüten wolle, anders, als von Uns entschieden ist, im Herzen zu denken wagt, der soll wissen und wohl bedenken, daß er sich selbst das Urteil gesprochen hat"

Was an sich richtig ist.

"Urteil sprechen" muss ja nicht gleichbedeutend sein mit schuldig sprechen.

Vielleicht bedeutet genau das, dass einer im Herzen anders denkt, als "von Uns entschieden" ist, seinen Freispruch bzw. seine Rechtfertigung.

 

Solche Äußerungen, wie sie Pius IX gemacht hat, kann man nur liberal transzendieren, es sagt, du bist nicht mit mir in Einklang, du bist nicht in Einklang mit meinem Gedankenuniversum, mit mir, der ich ganz höchstpersönlich ein Sohn Gottes bin.

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