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Die Tragödie der Kirche


Gorg

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Meine Zuflucht bist du,

mein Anteil im Land der Lebenden.

 

Hallo Forum,

 

nun da reduziere ich das ganze mal wieder auf die Essenz:

Zu DONVM VITAE und ihrer Arbeit gibt es zwei große Standpunkte und

offenbaren das Dilemma - ja die Tragödie der schuldlos schuldig werdenden Kirche:

 

a) sanguinisch-pragmatischer Standpunkt:

"Wer nicht mit im Boot sitzt, der kann nicht mitrudern!" - wir können nur pro vitam eingreifen, wenn wir im strafgesetzlich verordneten Abtreibungsvorbereitungssystem mitmachen, allerding füllen wir Beratungsbestätigungen aus, die das Blut dieser Kinder über uns bringt, kommt es zur "Abtreibung". Und immerhin fällt §218 StBG ja immer noch unter Straftaten gegen das Leben.

 

 

:ninja:pilati-nonintervenistischer Standpunkt:

"Ich habe keinen Anteil am Blut dieses Menschen." - wir füllen keinen Schein aus und beflecken so die Kirche nicht mit dem Blut der Ungeborenen

und werden aber andererseits schuldig im Sinne eines Tun durch Unterlassen. Was allerdings auch bedeutet, Müttern wird u.U. die Idee der Adoption/Pfegeschaft als "dritter Weg" zwischen überfordernd-alleinerziehender Mutternschaft und fristgerecht vorgenommenen "Abtreibung" nicht aufgezeigt.

 

________________________________________________________________________________

 

Wie wir uns auch entscheiden, wir werden schuldig - so oder so! Rom hat sich entschieden, die Laien haben dagegen gehalten und beide handelten auf guten Gründen. Ein permanentes Aufeinandereinschlagen bringt nichts, wir müssen uns in der Wirklichkeit mit dem Thema auseinandersetzen und immerhin tun wir das und überlassen dem guten Geschäft der Abreibepraxen nicht lautlos das Feld.

 

Für die bedrohten Kinder sollten wir beten:

 

Hilferuf in schwerer Bedrängnis

 

Ps 142,1 [Ein Weisheitslied Davids, als er in der Höhle war. Ein Gebet.]

Ps 142,2 Mit lauter Stimme schrei ich zum Herrn, / laut flehe ich zum Herrn um Gnade.

Ps 142,3 Ich schütte vor ihm meine Klagen aus, / eröffne ihm meine Not.

Ps 142,4 Wenn auch mein Geist in mir verzagt, / du kennst meinen Pfad. Auf dem Weg, den ich gehe, / legten sie mir Schlingen.

Ps 142,5 Ich blicke nach rechts und schaue aus, / doch niemand ist da, der mich beachtet. Mir ist jede Zuflucht genommen, / niemand fragt nach meinem Leben.

Ps 142,6 Herr, ich schreie zu dir, / ich sage: Meine Zuflucht bist du, / mein Anteil im Land der Lebenden.

Ps 142,7 Vernimm doch mein Flehen; / denn ich bin arm und elend. Meinen Verfolgern entreiß mich; / sie sind viel stärker als ich.

Ps 142,8 Führe mich heraus aus dem Kerker, / damit ich deinen Namen preise. Die Gerechten scharen sich um mich, / weil du mir Gutes tust.

 

Und so komme ich iterum iterumque auf die beiden wichtigsten Momente des Lebens zurück, die für diese Kinder so nahe beieinander zu liegen drohen:

 

"...nunc et in hora mortis nostrae."

 

Angesichts dieser Situation erbitte ich ein wenig weniger Polemik - von beiden Seiten.

 

 

Gorg

 

_______________________________________________________________________

Mit diesem Beitag habe ich erfolglos versucht, die Diskussion in der Gladiatorenarena zu glätten und zu depolemisieren - das gelang nicht ich wurde überrollte und aggitiert ja ich habe mich für Sokrates: (Zitat) "Damit bist du raus aus der Liste ernsthafter Gesprächspartner." Nun also ziehe ich mich hierhin zurück und frage "unter uns" nach, wie ihr zu meiner These steht.

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hallo

 

ich empfinde es als verquer, bei diesem Thema von einer Tragödie der schuldlos schuldig werdenden Kirche zu sprechen.

Kirche wird imho dabei nicht schuldlos schuldig, sondern nur dann schuldig, wenn sie sich auf Prinzipienreiterei verlegt. Und da ist man meines ERachtens sehr nah dran, wenn man behauptet, dass Beratungsbestätigungen das Blut der abgetriebenen Kinder über die Berater brächte.

Zudem fehlt es deinem Statement an Sachlichkeit, die du dir doch so wünscht, wenn du das staatliche Schwangerenkonfliktberatungssystem als Abtreibungsvorbereitungssystem bezeichnest.

Für mich persönlich geht der von dir als "pilati-nonintervenistische Standpunkt" am Vorbild Jesu Christi vorbei. JEsus Christus scheute sich nicht, die Schuld der Welt auf sich zu nehmen.

zudem sollten wir nicht nur für die bedrohten Kinder, sondern auch für deren Eltern beten.

 

Angelika

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Präfix: Liebe Angelika, auch ich kann als Vater eines derart getöteten Kindes nicht aus meiner Haut und versuche mich nur in Objetivität.

 

hallo

ich empfinde es als verquer, bei diesem Thema von einer Tragödie der schuldlos schuldig werdenden Kirche zu sprechen.

Kirche wird imho dabei nicht schuldlos schuldig, sondern nur dann schuldig, wenn sie sich auf Prinzipienreiterei verlegt.

 

Und das tut sie ja nicht sie reitet ja nicht sinnfrei Prinzipien - sondern ihr Ansatz wird nur extrem verkürzt in der "Welt" dargestellt, von Fernsehen, Presse und dem "Volksmund", sie kämpft also gegen den "schlechten Ruf" sowohl gegen Verhütung, als auch gegen Abtreibung zu sein - in Konotation mit dem Zölibat ist das in unserer auf Äußerlichkeiten dressierten Medienwelt ein Zumutung und die kirch gilt vielen als "Spaßbremse". Das eigentliche Anliegen, die Heiligkeit des Lebens zu betonen geht vollens unter - der Kirche fehlt eine mediengetragenen Lobby, um klarzumachen, daß sie keine Prinzipeienreiterei betreibt, sondern es um Werte geht. Und hier haben wir eine Wertekollision, in derer Diskussion Polemik viel Unheil anrichten kann.

 

 

Und da ist man meines ERachtens sehr nah dran, wenn man behauptet, dass Beratungsbestätigungen das Blut der abgetriebenen Kinder über die Berater brächte.

 

*ganz unprovokativ gemeint und ohne Zynismus* Tut es das nicht leider doch? Wenn ich einen solchen Schein ausfülle, reiße ich eine juristische Schranke ein, die das Leben dieses Kindes bis dahin schützte; somit ist dieses Bild vielleicht zu dramatisch gewählt - aber wenn man sich den Karfreitagvormittag im Hof des Statthalters vergegenwärtigt - und daher nam ich das Bild - habe ich ein "Sein Blut komme über uns!" gegen Pilatus Händewaschung gestellt - vielleicht ist das Bild zu krass gewählt, aber wie die Kirche konnte er sich nicht gegen das aufgehetzt Volk durchsetzten.

 

a}Zudem fehlt es deinem Statement an Sachlichkeit, die du dir doch so wünscht, wenn du das staatliche Schwangerenkonfliktberatungssystem als Abtreibungsvorbereitungssystem bezeichnest.

 

b}Für mich persönlich geht der von dir als "pilati-nonintervenistische Standpunkt" am Vorbild Jesu Christi vorbei. JEsus Christus scheute sich nicht, die Schuld der Welt auf sich zu nehmen.

 

a]

Leider ist diese Bezeichnung nur zu korrekt - denn die Stellen werden - afaik - nach ausgegebenen Scheinen und nicht nach geführten Beratungsgesprächen honoriert - also "lohnt" sich eine Abtreibungsverhinderung nicht. Es wäre vielleicht einmal volkswirtschaftlich interessant, ob wir bei einer statistischen Hochrechnung auf Steuerzahlungen, Beitrag zum BIP, ect der Gynäkologen vs. die der ungeborenen Kinder, nicht ohne ein "liberales Abtreibungsrecht" nicht volkswirtschaftlich besser weg kämen - damit gäbe es eine weitere Versachlichung der Diskussion und einen Anreiz für die Politiker sich für das Leben zu engagieren - denn es nuützt sie anders zu behandeln als einen Karpfen im Teich: Mit dem Knüppel auf das Wasser schlagen vertreibt sie nur - baer einen ordentlichen Köder werden sie fressen...

 

b]

Ja Christus nahm die Schuld auf sich, aber ersuchte uns darum, die Schuld auch zu mindern:

Er richtete sich auf und sagte zu ihr: Frau, wo sind sie geblieben? Hat dich keiner verurteilt? Sie antwortete: Keiner, Herr. Da sagte Jesus zu ihr: Auch ich verurteile dich nicht. Geh und sündige von jetzt an nicht mehr! (EÜ/Joh VIII.10f)

 

 

zudem sollten wir nicht nur für die bedrohten Kinder, sondern auch für deren Eltern beten.

Angelika

 

Ja das wird gerne vergessen; auch, wie alleine beide sind und wie sehr oftmals auch noch gegeneinenander und die Paarbindung stirbt noch vor dem Kind, egal wer die treibende Kraft hinter dem Tötungswunsch ist.

 

Hast Du ein Gebet für die Eltern?

 

 

Und ob das Kind die Worte Jesu rezitiert: "Herr vergibt ihnen, denn sie wissen nicht, was sie tun?"

 

<3-lichen Dank für Deine Zeilen,

Gorg

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Meine Zuflucht bist du,

mein Anteil im Land der Lebenden.

 

Hallo Forum,

 

nun da reduziere ich das ganze mal wieder auf die Essenz:

Zu DONVM VITAE und ihrer Arbeit gibt es zwei große Standpunkte und

offenbaren das Dilemma - ja die Tragödie der schuldlos schuldig werdenden Kirche:

 

a) sanguinisch-pragmatischer Standpunkt:

"Wer nicht mit im Boot sitzt, der kann nicht mitrudern!" - wir können nur pro vitam eingreifen, wenn wir im strafgesetzlich verordneten Abtreibungsvorbereitungssystem mitmachen, allerding füllen wir Beratungsbestätigungen aus, die das Blut dieser Kinder über uns bringt, kommt es zur "Abtreibung". Und immerhin fällt §218 StBG ja immer noch unter Straftaten gegen das Leben.

 

 

:ninja:pilati-nonintervenistischer Standpunkt:

"Ich habe keinen Anteil am Blut dieses Menschen." - wir füllen keinen Schein aus und beflecken so die Kirche nicht mit dem Blut der Ungeborenen

und werden aber andererseits schuldig im Sinne eines Tun durch Unterlassen. Was allerdings auch bedeutet, Müttern wird u.U. die Idee der Adoption/Pfegeschaft als "dritter Weg" zwischen überfordernd-alleinerziehender Mutternschaft und fristgerecht vorgenommenen "Abtreibung" nicht aufgezeigt.

 

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Wie wir uns auch entscheiden, wir werden schuldig - so oder so! Rom hat sich entschieden, die Laien haben dagegen gehalten und beide handelten auf guten Gründen. Ein permanentes Aufeinandereinschlagen bringt nichts, wir müssen uns in der Wirklichkeit mit dem Thema auseinandersetzen und immerhin tun wir das und überlassen dem guten Geschäft der Abreibepraxen nicht lautlos das Feld.

 

Für die bedrohten Kinder sollten wir beten:

 

Hilferuf in schwerer Bedrängnis

 

Ps 142,1 [Ein Weisheitslied Davids, als er in der Höhle war. Ein Gebet.]

Ps 142,2 Mit lauter Stimme schrei ich zum Herrn, / laut flehe ich zum Herrn um Gnade.

Ps 142,3 Ich schütte vor ihm meine Klagen aus, / eröffne ihm meine Not.

Ps 142,4 Wenn auch mein Geist in mir verzagt, / du kennst meinen Pfad. Auf dem Weg, den ich gehe, / legten sie mir Schlingen.

Ps 142,5 Ich blicke nach rechts und schaue aus, / doch niemand ist da, der mich beachtet. Mir ist jede Zuflucht genommen, / niemand fragt nach meinem Leben.

Ps 142,6 Herr, ich schreie zu dir, / ich sage: Meine Zuflucht bist du, / mein Anteil im Land der Lebenden.

Ps 142,7 Vernimm doch mein Flehen; / denn ich bin arm und elend. Meinen Verfolgern entreiß mich; / sie sind viel stärker als ich.

Ps 142,8 Führe mich heraus aus dem Kerker, / damit ich deinen Namen preise. Die Gerechten scharen sich um mich, / weil du mir Gutes tust.

 

Und so komme ich iterum iterumque auf die beiden wichtigsten Momente des Lebens zurück, die für diese Kinder so nahe beieinander zu liegen drohen:

 

"...nunc et in hora mortis nostrae."

 

Angesichts dieser Situation erbitte ich ein wenig weniger Polemik - von beiden Seiten.

 

 

Gorg

 

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Mit diesem Beitag habe ich erfolglos versucht, die Diskussion in der Gladiatorenarena zu glätten und zu depolemisieren - das gelang nicht ich wurde überrollte und aggitiert ja ich habe mich für Sokrates: (Zitat) "Damit bist du raus aus der Liste ernsthafter Gesprächspartner." Nun also ziehe ich mich hierhin zurück und frage "unter uns" nach, wie ihr zu meiner These steht.

 

 

Wenn ich Dich richtig verstehe, willst Du darauf hinaus, dass der Umgang mit der Schwangerschaftsberatung immer falsch ist. D.h., entweder, die Kirche beteiligt sich am staatlichen Beratungssystem, dann muss sie in Kauf nehmen, dass der Beratungsschein als Voraussetzung für eine Abtreibung anerkannt wird, die Kirche also letzendlich Abtreibungen gegen ihre Intention unterstützt, oder aber, die Kirche beteiligt sich nicht an diesem beratungssystem, muss aber in Kauf nehmen, dass Frauen nicht zur Kirche kommen und dann abtreiben, obwohl eine kirchliche beratung sie ggf. vom Gegenteil überzeugt hätte.

In dieser Sichtweise ist das Wort Tragödie zutreffend, denn die Kirche hätte danaxh die Wahl zwischen zwei falschen Alternativen. Sie könnte hier nichts richtig machen,

 

Ich bezweifle aber, dass diese Sichtweise stimmt. Zunächst einmal obliegt die Last der Entscheidung dem Einzelnen, hier der betroffenen Frau. Und diese Entscheidung kann ihr niemand abnehmen. Selbst im Rahmen des staatlichen Beratungssystem übernimmt keine Beratungsstelle die verantwortung für die Entscheidung der Frau.

 

Die Frage war hier immer eine Andere: Nämlich, ob die Kirche in der staatlichen Beratung bleiben kann, wenn der Staat die Bescheinigung, die die Kirche ausstellt (die lediglich besagt, dass sich die Frau vor einer Abtreibung von eienr staatlich anerkannten stelle hat beraten lassen, sonst nichts), als Voraussetzung für eine erlaubte Abtreibung, akzeptiert.

Viele Jahre hat man hier mit dem Kompromiss gelebt, dass es letztendlich nicht in der Verfügung der Kirche liegt, was die Frau mit dieser bescheinigung tut.

 

Von konservativer seite wurde aber eine andere Sichtweise durchgesetzt. Nämlich, dass eine Beteiligung am staatlichen Beratungssystem eine Duldung der Abtreibung beinhalte. Und diese Duldung müsse ganz und gar ausgeschlossen werden.

 

Letztendlich ensteht dieses Dilemma durch unser Staatskirchentum. Der Staat ist zwar neutral, räumt aber Religionsgemeinschaften, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, Privilegien ein. Die katholische Kirche nimmt diese Privilegien gerne an und verteidigt diese, wo immer notwendig mit Zähnen und Klauen. Gerne arbeitet sie mit diesem Staat auch zusammen, insbesondere da, wo sie sich selbst Vorteile verspricht, wie beispielsweise im Erziehungswesen. Allerdings lässt sich der Staat von diesen priveligierten religionsgemeinschaften auch nichts vorschreiben und setzt z.T. andere Maßstäbe, wie eben im Abtreibungsrecht. Und da versucht dann die katholische Kirche den Spagat: das Gute nehmen, die Kröten möglichst abwimmeln und das beste für sich herausschlagen.

 

Das Thema Abtreibung ist ein tolles Hardlinerthema. Da kann man super punkten, weil die Gruppe der Betroffen so schön abgrenzbar ist, weil man die Täter gut ausmachen kann und weil das Thema selbst mit ganz einfac hen Sätzen und Vorstellungen nahezu jedem einfachen und nicht so einfachen Gemüte vermittelbar ist. Außerdem kann man sich bei diesem Thema wunderbar über die Anderen aufregen.

Auf derselben Linie liegt auch der ausstieg aus dem Beratungssystem. Man muss nur früh genug die Spreu vom Weizen trennen 8schließlich kommen ja die, die nicht abtreiben wollen, eh zur katholischen Kirche), dann gibt es auch keinen Grund mehr, möglochst viele Frauen möglichst lange begleiten zu wollen. Und so lässt sich die eigene geordete Welt und Moral retten und man kan jeden Morgen aufrecht in den Spiegel schauen.

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Meine Zuflucht bist du,

mein Anteil im Land der Lebenden.

 

Hallo Forum,

 

nun da reduziere ich das ganze mal wieder auf die Essenz:

Zu DONVM VITAE und ihrer Arbeit gibt es zwei große Standpunkte und

offenbaren das Dilemma - ja die Tragödie der schuldlos schuldig werdenden Kirche:

 

a) sanguinisch-pragmatischer Standpunkt:

"Wer nicht mit im Boot sitzt, der kann nicht mitrudern!" - wir können nur pro vitam eingreifen, wenn wir im strafgesetzlich verordneten Abtreibungsvorbereitungssystem mitmachen, allerding füllen wir Beratungsbestätigungen aus, die das Blut dieser Kinder über uns bringt, kommt es zur "Abtreibung". Und immerhin fällt §218 StBG ja immer noch unter Straftaten gegen das Leben.

 

 

:ninja:pilati-nonintervenistischer Standpunkt:

"Ich habe keinen Anteil am Blut dieses Menschen." - wir füllen keinen Schein aus und beflecken so die Kirche nicht mit dem Blut der Ungeborenen

und werden aber andererseits schuldig im Sinne eines Tun durch Unterlassen. Was allerdings auch bedeutet, Müttern wird u.U. die Idee der Adoption/Pfegeschaft als "dritter Weg" zwischen überfordernd-alleinerziehender Mutternschaft und fristgerecht vorgenommenen "Abtreibung" nicht aufgezeigt.

 

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Wie wir uns auch entscheiden, wir werden schuldig - so oder so! Rom hat sich entschieden, die Laien haben dagegen gehalten und beide handelten auf guten Gründen. Ein permanentes Aufeinandereinschlagen bringt nichts, wir müssen uns in der Wirklichkeit mit dem Thema auseinandersetzen und immerhin tun wir das und überlassen dem guten Geschäft der Abreibepraxen nicht lautlos das Feld.

 

Für die bedrohten Kinder sollten wir beten:

 

Hilferuf in schwerer Bedrängnis

 

Ps 142,1 [Ein Weisheitslied Davids, als er in der Höhle war. Ein Gebet.]

Ps 142,2 Mit lauter Stimme schrei ich zum Herrn, / laut flehe ich zum Herrn um Gnade.

Ps 142,3 Ich schütte vor ihm meine Klagen aus, / eröffne ihm meine Not.

Ps 142,4 Wenn auch mein Geist in mir verzagt, / du kennst meinen Pfad. Auf dem Weg, den ich gehe, / legten sie mir Schlingen.

Ps 142,5 Ich blicke nach rechts und schaue aus, / doch niemand ist da, der mich beachtet. Mir ist jede Zuflucht genommen, / niemand fragt nach meinem Leben.

Ps 142,6 Herr, ich schreie zu dir, / ich sage: Meine Zuflucht bist du, / mein Anteil im Land der Lebenden.

Ps 142,7 Vernimm doch mein Flehen; / denn ich bin arm und elend. Meinen Verfolgern entreiß mich; / sie sind viel stärker als ich.

Ps 142,8 Führe mich heraus aus dem Kerker, / damit ich deinen Namen preise. Die Gerechten scharen sich um mich, / weil du mir Gutes tust.

 

Und so komme ich iterum iterumque auf die beiden wichtigsten Momente des Lebens zurück, die für diese Kinder so nahe beieinander zu liegen drohen:

 

"...nunc et in hora mortis nostrae."

 

Angesichts dieser Situation erbitte ich ein wenig weniger Polemik - von beiden Seiten.

 

 

Gorg

 

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Mit diesem Beitag habe ich erfolglos versucht, die Diskussion in der Gladiatorenarena zu glätten und zu depolemisieren - das gelang nicht ich wurde überrollte und aggitiert ja ich habe mich für Sokrates: (Zitat) "Damit bist du raus aus der Liste ernsthafter Gesprächspartner." Nun also ziehe ich mich hierhin zurück und frage "unter uns" nach, wie ihr zu meiner These steht.

 

Auch wenn einige von uns es nicht wahrhaben wollen, es gibt kein „strafgesetzlich verordnetes Abtreibungsvorbereitungssystem“! Schwangerschaftsabbrüche sind ganz klar nach §218 geregelt und bei der Neufassung des §218 haben Abgeordnete aller Parteien und mit unterschiedlichen Konfessionszugehörigkeiten, also auch Christdemokraten mit katholischem Hintergrund, mitgearbeitet. Wir dürfen auch nicht vergessen, dass diese Neufassung auch ganz anders hätte ausgehen können. Wer sich aber aus der Schwangerschaftskonfliktberatung zurückzieht und sich in den Schmollwinkel begibt, nur weil Beratungen nicht immer nach seinen Wünschen ausgehen, der muss sich mit Recht fragen ob er „schuldlos“ schuldig geworden ist. Wer mit den Gesetzen einer freiheitlich demokratischen Gesellschaft nicht einverstanden ist, der sollte am besten eine Revolution vom Zaune brechen, oder noch besser sich ein anders Land suchen. Es gibt ja genügend katholisch geprägte Staaten auf der Welt in denen das Leben besser geschützt wird.

bearbeitet von Katharer
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Leider ist diese Bezeichnung nur zu korrekt - denn die Stellen werden - afaik - nach ausgegebenen Scheinen und nicht nach geführten Beratungsgesprächen honoriert - also "lohnt" sich eine Abtreibungsverhinderung nicht.

Könntest Du für diese Behauptung auch noch einen Nachweis führen?

Meines Wissens unterscheidet sich die Finanzierung der anerkannten Beratungsstellen von Bundesland zu Bundesland, wobei allerdings der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes von 2003 Rechnung zu tragen ist, dass 80 % der notwendigen Personal- und Sachkosten durch die öffentliche Hand aufgebracht zu werden haben. Das geschieht in Baden-Württemberg durch pauschale Bezuschussung der hauptberuflich angestellten und in Vollzeit beschäftigten Fachkräfte in Höhe von jährlich über 50.000 Euro (den genauen Betrag kenne ich augenblicklich nicht). Zumindest für dieses Bundesland entspricht also Deine Behauptung, dass die anerkannten Konfliktberatungsstellen pro ausgegebenen Scheinen honoriert würden, nicht den Tatsachen. Deine Behauptung ist auch schon allein deswegen unglaubwürdig, weil lt. Gesetz die Schwangerschaftskonfliktberatung die Frauen zum Austragen der Schwangerschaft ermutigen soll und ihnen die Beratungsbescheinigung in der Regel nicht automatisch ausgehändigt sondern auf Verlangen ausgestellt wird. Schenkt man den Berichten der einzelnen Träger Glauben, so kommt es gar nicht so selten vor, dass Frauen auf die Aushändigung der Beratungsbescheinigung verzichten. Das würde, wenn Deine abenteuerliche Behauptung zutreffen sollte, nichts anderes bedeuten, als dass jede im Sinne des Gesetzgebers "erfolgreiche" Beratung unhonoriert bliebe.

Ohne den von mir erbetenen Nachweis der von Dir behaupteten pro-ausgegebenem-Schein-Honorierung hängt Deine Unterstellung von einem staatlichen Abtreibungsvorbereitungssystem völlig haltlos und obendrein verleumderisch in der Luft.

bearbeitet von Julius
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Leider ist diese Bezeichnung nur zu korrekt - denn die Stellen werden - afaik - nach ausgegebenen Scheinen und nicht nach geführten Beratungsgesprächen honoriert - also "lohnt" sich eine Abtreibungsverhinderung nicht.

Könntest Du für diese Behauptung auch noch einen Nachweis führen?

 

Die Behauptung ist offensichtlich unrichtig.

Der berühmte Schein ist nichts weiter als die Bestätigung über ein stattgefunden habendes Beratungsgespräch.

Den bekommt man in jedem Fall, ob man nun abtreibt oder nicht.

Wenn man nicht abtreibt braucht man ihn halt nicht.

 

Werner

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hallo

 

Präfix: Liebe Angelika, auch ich kann als Vater eines derart getöteten Kindes nicht aus meiner Haut und versuche mich nur in Objetivität.

 

das tut mir leid für dich...

 

hallo

ich empfinde es als verquer, bei diesem Thema von einer Tragödie der schuldlos schuldig werdenden Kirche zu sprechen.

Kirche wird imho dabei nicht schuldlos schuldig, sondern nur dann schuldig, wenn sie sich auf Prinzipienreiterei verlegt.

 

Und das tut sie ja nicht sie reitet ja nicht sinnfrei Prinzipien - sondern ihr Ansatz wird nur extrem verkürzt in der "Welt" dargestellt, von Fernsehen, Presse und dem "Volksmund", sie kämpft also gegen den "schlechten Ruf" sowohl gegen Verhütung, als auch gegen Abtreibung zu sein - in Konotation mit dem Zölibat ist das in unserer auf Äußerlichkeiten dressierten Medienwelt ein Zumutung und die kirch gilt vielen als "Spaßbremse". Das eigentliche Anliegen, die Heiligkeit des Lebens zu betonen geht vollens unter - der Kirche fehlt eine mediengetragenen Lobby, um klarzumachen, daß sie keine Prinzipeienreiterei betreibt, sondern es um Werte geht. Und hier haben wir eine Wertekollision, in derer Diskussion Polemik viel Unheil anrichten kann.

 

oha...

also nein, das kann ich beim besten Willen nicht so sehen. Ich weiß recht genau, was unsere Amtskirche in Sachen Schwangerenkonfliktberatung tut. Der Ausstieg damals hätte mich beinahe dazu gebracht, der Kirche den Rücken zuzukehren, wenn es da nicht Donum vitae gegeben hätte...

In meinen Augen ist das Verhalten der Amtskirche hier Prinzipienreiterei.

 

 

Und da ist man meines ERachtens sehr nah dran, wenn man behauptet, dass Beratungsbestätigungen das Blut der abgetriebenen Kinder über die Berater brächte.

 

*ganz unprovokativ gemeint und ohne Zynismus* Tut es das nicht leider doch? Wenn ich einen solchen Schein ausfülle, reiße ich eine juristische Schranke ein, die das Leben dieses Kindes bis dahin schützte; somit ist dieses Bild vielleicht zu dramatisch gewählt - aber wenn man sich den Karfreitagvormittag im Hof des Statthalters vergegenwärtigt - und daher nam ich das Bild - habe ich ein "Sein Blut komme über uns!" gegen Pilatus Händewaschung gestellt - vielleicht ist das Bild zu krass gewählt, aber wie die Kirche konnte er sich nicht gegen das aufgehetzt Volk durchsetzten.

 

inwiefern soll durch das Bescheinigen einer Beratung eine juristische Schranke eingerissen werden?

Die Beratung bietet den Beratungsstellen die Möglichkeit zu verhindern, dass sich eine Frau (im besseren Fall werdende Eltern) für eine Abtreibung im Rahmen des geltenden Rechtes entscheidet

 

a}Zudem fehlt es deinem Statement an Sachlichkeit, die du dir doch so wünscht, wenn du das staatliche Schwangerenkonfliktberatungssystem als Abtreibungsvorbereitungssystem bezeichnest.

 

b}Für mich persönlich geht der von dir als "pilati-nonintervenistische Standpunkt" am Vorbild Jesu Christi vorbei. JEsus Christus scheute sich nicht, die Schuld der Welt auf sich zu nehmen.

 

a]

Leider ist diese Bezeichnung nur zu korrekt - denn die Stellen werden - afaik - nach ausgegebenen Scheinen und nicht nach geführten Beratungsgesprächen honoriert - also "lohnt" sich eine Abtreibungsverhinderung nicht.

 

wie bitte? Das verstehe ich jetzt nicht?

Die ausgestellten Scheine sind doch der Beleg dafür, dass ein Beratungsgespräch geführt wurde. Da kann frau doch nicht hingehen und einfach einen Beratungsschein verlangen, ohne dass ein Betratungsgespräch geführt worden wäre

 

 

b]

Ja Christus nahm die Schuld auf sich, aber ersuchte uns darum, die Schuld auch zu mindern:

Er richtete sich auf und sagte zu ihr: Frau, wo sind sie geblieben? Hat dich keiner verurteilt? Sie antwortete: Keiner, Herr. Da sagte Jesus zu ihr: Auch ich verurteile dich nicht. Geh und sündige von jetzt an nicht mehr! (EÜ/Joh VIII.10f)

 

was trägt das jetzt zur Sache konkret bei?

Sünde und Schuld sind imho nicht völlig identische Begriffe.

 

zudem sollten wir nicht nur für die bedrohten Kinder, sondern auch für deren Eltern beten.

Angelika

 

Ja das wird gerne vergessen; auch, wie alleine beide sind und wie sehr oftmals auch noch gegeneinenander und die Paarbindung stirbt noch vor dem Kind, egal wer die treibende Kraft hinter dem Tötungswunsch ist.

 

Hast Du ein Gebet für die Eltern?

 

Herr,

für mich ist die Geburt eines jeden Wesens ein Zeichen dafür,

dass du die GEduld mit uns noch nicht verloren,

dass du Vertrauen in uns hast.

Ich bitte dich um Erkenntnis deines Vertrauens in uns

und um Vertrauen auf dich.

Ich bitte dich darum,

dass du uns so handeln lässt,

dass Paare in einer Schwangerenkonfliktsituation erleben können,

dass sie mit ihren Sorgen und Nöten von uns nicht allein gelassen werden.

Ich bitte dich aber auch darum,

dass wir auch mit denen,

die solches Vertrauen nicht aufbringen können,

barmherzig umgehen,

und vor allem, dass du dich ihnen gegenüber barmherzig zeigst.

Amen.

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Letztendlich ensteht dieses Dilemma durch unser Staatskirchentum. Der Staat ist zwar neutral, räumt aber Religionsgemeinschaften, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, Privilegien ein.
Das stimmt in diesem Zusammenhang nicht. Jeder kann einen Verein gründen um Schwangere zu beraten, und wenn die nötigen Voraussetzungen erfüllt sind, zahlt der Staat für diese Beratungen. Bestes Beispiel dafür ist Donum Vitae: Von Katholiken gegründen, aber explizit nicht von der katholischen (Amts-)Kirche getragen.

 

Ansonsten finde ich deine Darstellung gut. Vielleicht provokant, aber dadurch deutlich. Wie man es macht, macht man was falsch. Und die Frage, was das kleinere Übel ist, mag tatsächlich von der Perspektive abhängen, und die Antwort könnte beim Blick auf die Weltkirche durchaus anders ausfallen als beim Blick auf die deutschen Bistümer.

 

Mit Donum Vitae hat der heilige Geist jedenfalls einen erstklassigen Spagat hinbekommen: Die Kirche ist draußen und doch drin!

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Abtreibungsvorbereitungssystem

 

Mit dieser polemischen Frechheit "depolemisieren" zu wollen - damit bist Du für mich ebenfalls raus aus der Diskussion. Egal wo.

bearbeitet von Edith1
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Abtreibungsvorbereitungssystem

 

Mit dieser polemischen Frechheit "depolemisieren" zu wollen - damit bist Du für mich ebenfalls raus aus der Diskussion. Egal wo.

Fragt sich nur wo innen und aussen ist....

Sehr relativ.

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Mit Donum Vitae hat der heilige Geist jedenfalls einen erstklassigen Spagat hinbekommen: Die Kirche ist draußen und doch drin!
:ninja:
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Abtreibungsvorbereitungssystem

 

Mit dieser polemischen Frechheit "depolemisieren" zu wollen - damit bist Du für mich ebenfalls raus aus der Diskussion. Egal wo.

 

Der Eile halber nur ganz kurz:

 

Da die Abtreibung eine Straftat gegen das Leben darstellt - entwerder Mord (unterstrichen, was als Detailkriterium zutrifft)

 

StGB § 211

Mord

 

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

 

(2) Mörder ist, wer

 

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

 

heimtückisch(Kind im Mutterleib versieht sich keinens Angriffes durch die Mutter) oder grausam (Art der Begehungsweise) oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder

 

um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

 

einen Menschen tötet.

 

oder Totschlag:

StGB § 212

Totschlag

 

(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

 

(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.

 

Nicht tiefer will ich in die Disussion über juristische Fragen einsteine, sondern klar machen, da0 um diesen Konsequenzen auszuweichen, die auf die Abtreibung zutreffen de jure, eine Abtreibungsvorbereitungssystem notwendig ist - das ist keine Polemik sonder schlicht ein juristisches Faktum, daß ich

in einem Wort zusammengefaßt habe, welches bei Dir polemisch gewirkt hat.

 

Bin ich wieder drin in der Diskussion?

Fragt,

Gorg

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Letztendlich ensteht dieses Dilemma durch unser Staatskirchentum. Der Staat ist zwar neutral, räumt aber Religionsgemeinschaften, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, Privilegien ein.
Das stimmt in diesem Zusammenhang nicht. Jeder kann einen Verein gründen um Schwangere zu beraten, und wenn die nötigen Voraussetzungen erfüllt sind, zahlt der Staat für diese Beratungen. Bestes Beispiel dafür ist Donum Vitae: Von Katholiken gegründen, aber explizit nicht von der katholischen (Amts-)Kirche getragen.

 

Ansonsten finde ich deine Darstellung gut. Vielleicht provokant, aber dadurch deutlich. Wie man es macht, macht man was falsch. Und die Frage, was das kleinere Übel ist, mag tatsächlich von der Perspektive abhängen, und die Antwort könnte beim Blick auf die Weltkirche durchaus anders ausfallen als beim Blick auf die deutschen Bistümer.

 

Mit Donum Vitae hat der heilige Geist jedenfalls einen erstklassigen Spagat hinbekommen: Die Kirche ist draußen und doch drin!

 

Besten Dank, Moriz,

 

mir gefiele das Wort "pointiert" statt "provokant" natürlich besser :ninja: - aber Du hast als esrter verstanden, WAS ich meine und offenbar auch mal etwas über die Griechische Tragödie gelernt... Hmmm,. offenbar bin ich mit 40, ein paar Büchern im Regal, keiner Glotze als Ersatzaltar im Wohnzimmer und einer humanistischen Schulbildung mit angerostetem abitur wieder mal ein Dinosaurier, den nur andere Dinos verstehen :lol::lol: ...

 

<3-lichen Dank für eine Unterstützung!

Gorg

bearbeitet von Gorg
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Mit Donum Vitae hat der heilige Geist jedenfalls einen erstklassigen Spagat hinbekommen: Die Kirche ist draußen und doch drin!
:ninja:

Johannes VIII.

15 Ihr urteilt, wie Menschen urteilen, ich urteile über keinen.

16 Wenn ich aber urteile, ist mein Urteil gültig; denn ich urteile nicht allein, sondern ich und der Vater, der mich gesandt hat.

 

...wir werden Sehen welches Urteil die Trinität dann trifft.

 

Mir gefällt die große Gelassenheit die Ihr beide ausstrahlt übrigens sehr.

 

Gorg

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Letztendlich ensteht dieses Dilemma durch unser Staatskirchentum. Der Staat ist zwar neutral, räumt aber Religionsgemeinschaften, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, Privilegien ein.
Das stimmt in diesem Zusammenhang nicht. Jeder kann einen Verein gründen um Schwangere zu beraten, und wenn die nötigen Voraussetzungen erfüllt sind, zahlt der Staat für diese Beratungen. Bestes Beispiel dafür ist Donum Vitae: Von Katholiken gegründen, aber explizit nicht von der katholischen (Amts-)Kirche getragen.

 

Ansonsten finde ich deine Darstellung gut. Vielleicht provokant, aber dadurch deutlich. Wie man es macht, macht man was falsch. Und die Frage, was das kleinere Übel ist, mag tatsächlich von der Perspektive abhängen, und die Antwort könnte beim Blick auf die Weltkirche durchaus anders ausfallen als beim Blick auf die deutschen Bistümer.

 

Mit Donum Vitae hat der heilige Geist jedenfalls einen erstklassigen Spagat hinbekommen: Die Kirche ist draußen und doch drin!

 

Besten Dank, Moriz,

 

mir gefiele das Wort "pointiert" statt "provokant" natürlich besser :ninja: - aber Du hast als esrter verstanden, WAS ich meine und offenbar auch mal etwas über die Griechische Tragödie gelernt... Hmmm,. offenbar bin ich mit 40, ein paar Büchern im Regal, keiner Glotze als Ersatzaltar im Wohnzimmer und einer humanistischen Schulbildung mit angerostetem abitur wieder mal ein Dinosaurier, den nur andere Dinos verstehen :lol::lol: ...

 

<3-lichen Dank für eine Unterstützung!

Gorg

 

Hmm, hatte Moriz nicht auf einen Beitrag von Mat geantwortet?

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Letztendlich ensteht dieses Dilemma durch unser Staatskirchentum. Der Staat ist zwar neutral, räumt aber Religionsgemeinschaften, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, Privilegien ein.
Das stimmt in diesem Zusammenhang nicht. Jeder kann einen Verein gründen um Schwangere zu beraten, und wenn die nötigen Voraussetzungen erfüllt sind, zahlt der Staat für diese Beratungen. Bestes Beispiel dafür ist Donum Vitae: Von Katholiken gegründen, aber explizit nicht von der katholischen (Amts-)Kirche getragen.

 

Ansonsten finde ich deine Darstellung gut. Vielleicht provokant, aber dadurch deutlich. Wie man es macht, macht man was falsch. Und die Frage, was das kleinere Übel ist, mag tatsächlich von der Perspektive abhängen, und die Antwort könnte beim Blick auf die Weltkirche durchaus anders ausfallen als beim Blick auf die deutschen Bistümer.

 

Mit Donum Vitae hat der heilige Geist jedenfalls einen erstklassigen Spagat hinbekommen: Die Kirche ist draußen und doch drin!

 

Besten Dank, Moriz,

 

mir gefiele das Wort "pointiert" statt "provokant" natürlich besser :ninja: - aber Du hast als esrter verstanden, WAS ich meine und offenbar auch mal etwas über die Griechische Tragödie gelernt... Hmmm,. offenbar bin ich mit 40, ein paar Büchern im Regal, keiner Glotze als Ersatzaltar im Wohnzimmer und einer humanistischen Schulbildung mit angerostetem abitur wieder mal ein Dinosaurier, den nur andere Dinos verstehen :lol::lol: ...

 

<3-lichen Dank für eine Unterstützung!

Gorg

 

Hmm, hatte Moriz nicht auf einen Beitrag von Mat geantwortet?

 

Hy Juklius,

 

die Bezugnahme ist imho diese Doppelzeile:

Ansonsten finde ich deine Darstellung gut. Vielleicht provokant, aber dadurch deutlich. Wie man es macht, macht man was falsch. Und die Frage, was das kleinere Übel ist, mag tatsächlich von der Perspektive abhängen, und die Antwort könnte beim Blick auf die Weltkirche durchaus anders ausfallen als beim Blick auf die deutschen Bistümer.

 

Daher habe ich mich angesprochen gefühlt, und geantwortet *frech grintz*

 

 

Gorg

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Der Eile halber nur ganz kurz:

 

Auch nur ganz kurz: §§ 211-216 und 222 gelten eben erst ab Geburt, definiert als "Beginn der Eröffnungswehen" (um das Kind während der Geburt zu schützen). Also sind sie vorher nicht anwendbar.

 

Das hättest Du bei nur oberflächlicher Information locker selber rausfinden können - the web is your friend.

 

Bin ich wieder drin in der Diskussion?

 

Bestimmt nicht - jetzt bist Du bei mir auch draußen - denn wer nun auch noch versucht, juristisch den Schwangerschaftsabbruch mit Mord und Totschlag zusammen zu bringen, ist für mich überhaupt kein Diskussionspartner. Aber das macht ja nichts. Du kannst ja trotzdem Deine polemischen Peinlichkeiten verbreiten - das ist Dir ja nicht verboten.

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das ist keine Polemik sonder schlicht ein juristisches Faktum

 

Auf §211StGB Mord zu verweisen halte ich für Polemik, genauso wie von "Abtreibung" anstatt juristisch korrekt von Schwangerschaftsabbruch zu sprechen. Letzterer wird nach §218 und §218a geregelt. Also, nichts ist mit Mord!

Ob die deutsche Rechtsprechung einen Starfbestand "Abtreibung" kennt weiß ich nicht.

 

§ 218a Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs

7 Gesetze verweisen aus 12 Artikeln auf § 218a

 

(1) Der Tatbestand des § 218 ist nicht verwirklicht, wenn

 

1. die Schwangere den Schwangerschaftsabbruch verlangt und dem Arzt durch eine Bescheinigung nach § 219 Abs. 2 Satz 2 nachgewiesen hat, daß sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff hat beraten lassen,

 

2. der Schwangerschaftsabbruch von einem Arzt vorgenommen wird und

 

3. seit der Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sind.

 

(2) Der mit Einwilligung der Schwangeren von einem Arzt vorgenommene Schwangerschaftsabbruch ist nicht rechtswidrig, wenn der Abbruch der Schwangerschaft unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse der Schwangeren nach ärztlicher Erkenntnis angezeigt ist, um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden, und die Gefahr nicht auf eine andere für sie zumutbare Weise abgewendet werden kann.

 

(3) Die Voraussetzungen des Absatzes 2 gelten bei einem Schwangerschaftsabbruch, der mit Einwilligung der Schwangeren von einem Arzt vorgenommen wird, auch als erfüllt, wenn ärztlicher Erkenntnis an der Schwangeren eine rechtswidrige Tat nach den §§ 176 bis 179 des Strafgesetzbuches begangen worden ist, dringende Gründe für die Annahme sprechen, daß die Schwangerschaft auf der Tat beruht, und seit der Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sind.

 

(4) Die Schwangere ist nicht nach § 218 strafbar, wenn der Schwangerschaftsabbruch nach Beratung (§ 219) von einem Arzt vorgenommen worden ist und seit der Empfängnis nicht mehr als zweiundzwanzig Wochen verstrichen sind. Das Gericht kann von Strafe nach § 218 absehen, wenn die Schwangere sich zur Zeit des Eingriffs in besonderer Bedrängnis befunden hat.

 

Quelle:

http://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=218a

bearbeitet von Katharer
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Auch nur ganz kurz: §§ 211-216 und 222 gelten eben erst ab Geburt, definiert als "Beginn der Eröffnungswehen" (um das Kind während der Geburt zu schützen). Also sind sie vorher nicht anwendbar.
Hat sich der ach so schlaue Gesetzgeber hier auch mal Gedanken um Kaiserschnitte ohne Wehen gemacht?

 

Ergänzung: dem 222 nach wäre das Vorgehen bei Tim damals heute wohl völlig verboten?

 

Ist die Nackenspritze dann auch bei uns verboten, nachdem dafür ja auch schon die Geburt eingeleitet werden muss?

bearbeitet von Flo77
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Abtreibungsvorbereitungssystem

 

Mit dieser polemischen Frechheit "depolemisieren" zu wollen - damit bist Du für mich ebenfalls raus aus der Diskussion. Egal wo.

 

Der Eile halber nur ganz kurz:

 

Da die Abtreibung eine Straftat gegen das Leben darstellt - entwerder Mord (unterstrichen, was als Detailkriterium zutrifft)

 

StGB § 211

Mord

 

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

 

(2) Mörder ist, wer

 

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

 

heimtückisch(Kind im Mutterleib versieht sich keinens Angriffes durch die Mutter) oder grausam (Art der Begehungsweise) oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder

 

um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

 

einen Menschen tötet.

 

oder Totschlag:

StGB § 212

Totschlag

 

(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

 

(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.

 

Nicht tiefer will ich in die Disussion über juristische Fragen einsteine, sondern klar machen, da0 um diesen Konsequenzen auszuweichen, die auf die Abtreibung zutreffen de jure, eine Abtreibungsvorbereitungssystem notwendig ist - das ist keine Polemik sonder schlicht ein juristisches Faktum, daß ich

in einem Wort zusammengefaßt habe, welches bei Dir polemisch gewirkt hat.

 

Wieso vergreift sich jeder Ahnungslose an der Juristerei und verzapft seine persönliche Meinung als gesetzlich legitimiert.....na je es bleibt eber das Faktum dass es ein Menschenrecht ist sicch durch Beweis der völligen Inkomptenz öffentlich zu blamieren.

 

Bin ich wieder drin in der Diskussion?

 

Mit dieser "Abhandlung füpr juristisch geistig Verarmte hast Du Dich so weit hinausgekickt, dass Du gar nicht mehr zu bemerken bist.

bearbeitet von wolfgang E.
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Hat sich der ach so schlaue Gesetzgeber hier auch mal Gedanken um Kaiserschnitte ohne Wehen gemacht?

 

Wahrscheinlich nicht, denn der Gesetzgeber hat sich auch nie Gedanken über die Eröffnungswehen gemacht. Das ist lediglich eine praktisch nicht angezweifelte dauernde Rechtssprechung, den Gesetzgeber brauchte es dazu bisher nicht. Und in diesem Rahmen gehe ich davon aus, dass sich die Organe der Rechtssprechung sehr wohl schon Gedanken darüber gemacht haben, ob z.B. eine Fahrlässigkeit bei einem Kaiserschnitt, die zum Tod des Kindes führt, als Tat nach §222 STGB anzusehen ist. Ich kann mir kaum vorstellen, dass so ein Thema noch nicht verhandelt worden wäre (mir dünkt, es gäbe dazu auch BGH-Urteile dazu).

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Formal-juristisch kann man dieses Problem gar nicht lösen. Wieso grade 12 Wochen, was ist bei sagen wir mal 3 Monaten? Gilt dann die Gradezahlregel!?

Unrecht bleibt es in jedem Falle, egal ob Christin oder nicht. Es gibt nämlich keinen (guten) Grund ein Kind abzutreiben.

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Ergänzung: dem 222 nach wäre das Vorgehen bei Tim damals heute wohl völlig verboten?

 

Das war bereits damals verboten - denn es ist nicht erlaubt, ein Kind nach der Geburt unversorgt zu lassen. Deswegen wurde ja auch der damals handelnde Arzt zu 13.000 Euro Strafe wegen Körperverletzung ("Vornahme einer Behandlung, die das Leben gefährdet") verurteilt.

 

Ist die Nackenspritze dann auch bei uns verboten, nachdem dafür ja auch schon die Geburt eingeleitet werden muss?

 

Du meinst das Spritzen von Kaliumchlorid? Das ist nicht verboten, weil dazu eben die Geburt nicht eingeleitet werden muss.

 

Das wurde ja deswegen eingeführt, um der Gefahr, ein lebensfähiges Kind per Geburt zu haben, zu entgehen. Der "Fehler" bei Tim war wohl, dass man davon ausging, dass Tim die eingeleitete Geburt allemal nicht überleben würde.

bearbeitet von Lothar1962
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Der Eile halber nur ganz kurz:

 

Auch nur ganz kurz: §§ 211-216 und 222 gelten eben erst ab Geburt, definiert als "Beginn der Eröffnungswehen" (um das Kind während der Geburt zu schützen). Also sind sie vorher nicht anwendbar.

 

Das hättest Du bei nur oberflächlicher Information locker selber rausfinden können - the web is your friend.

 

 

Komisch aber dem Nascituerus kann ich nach Privatrecht schon etwas vererben -

§ 1923 Bürgerliches Gesetzbuch:

 

Erbfähigkeit

(1) Erbe kann nur werden, wer zur Zeit des Erbfalls lebt.

(2) Wer zur Zeit des Erbfalls noch nicht lebte, aber bereits gezeugt war, gilt als vor dem Erbfall geboren.

 

Die "feinsinnige" Trennung zwischen Privat und Strafrecht ist da immer wieder spannend - wie man es sich zuerecht biegt. De facto ist eine Abtreibung also -entkleidet von derartigen Spitzfindigkeiten - also unter § 211 oder zumindest § 212 -wenn man reinweg auf den "Erfolg der Tat" (Wessels)- zu subsumieren bereit ist.

 

Bin ich wieder drin in der Diskussion?

 

Bestimmt nicht - jetzt bist Du bei mir auch draußen - denn wer nun auch noch versucht, juristisch den Schwangerschaftsabbruch mit Mord und Totschlag zusammen zu bringen, ist für mich überhaupt kein Diskussionspartner. Aber das macht ja nichts. Du kannst ja trotzdem Deine polemischen Peinlichkeiten verbreiten - das ist Dir ja nicht verboten.

 

Na dann...

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