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Die Tragödie der Kirche


Gorg

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Theoretisch hast du recht, aber in der Paxis ist dieser Schein eine Abtreibungserlaubniß.

Nein, ist er nicht. Die Erlaubnis ergibt sich aus der Beratung selbst. Diese wird mit dem Schein nur dokumentiert. Eine Geburtsurkunde ist ja auch keine Lebenserlaubnis.

 

Nehmen wir mal an, die Frau/das Paar will abtreiben, nehmen wir an sie kommt ohne Schein zu einem Arzt oder einer Klinik.......

 

 

Was, wenn die beratende Stelle selbst keinen Schein ausstellen müßte, sondern der Nachweis, daß eine Beratung stattfand, auf anderem Wege möglich wäre (Zeugen, dokumentierte Online-Chat-Beratung o. ä.). Dürfte die katholische Kirche dann gar nicht erst beraten, da die Beratung selbst schon die "Abtreibungserlaubnis" wäre?

 

Teutonius, Stanley:

Eure Meinung zu dieser Frage würde mich wirklich interessieren.

 

 

Das liegt u.a. an der Ergebnisoffenheit der Beratung, die für die Kirche nicht in Frage kommt, weil sie Abtreibungen grundsätzlich ablehnt. Eine Beratung die die Abtreibung logischerweise mit einbeschließt, kann ja nicht zum Schutz des Lebens verwendet werden, weil ja die Möglichkeit besteht, dass das Kind getötet wird.

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Weil dieser Beratungsschein leider auch als Lizenz zum Tötenlassen mißbraucht werden kann, auch wenn das angeblich nicht sein (eigentlicher) Zweck ist...

Selbst wenn du recht hättest: Ändert das etwas an der Funktion der Beratungsstelle?

Eine Beratungsstelle die in jedem Falle einen Schein ausstellt macht sich jedenfalls verdächtig: Einem Paar, das nicht mehr abtreiben möchte oder sich noch mal überlegen will, den Schein trotzdem mitzugeben (aus rein formalen Gründen versteht sich!), ja was ist das denn?

 

das geht eben gerade deshalb, weil der Schein die BEratung bestätigt und nichts sonst. Er bestätigt nicht, dass eine eventuell anschließend vorgenommene Abtreibung moralisch in Ordnung sei.

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Reichen "not"falls eigentlich tatsächliche/angebliche Unreife fürs Kind und laufende Ausbildung als Begründung aus?

Kann ein solcher Berater auch sagen, also Egoismus und evtl. Karriereknick kann ich (wir, unsere Org.) als Begründung leider nicht akzeptieren!

Damit brauchen Sie auch bei den anderen Vereinen gar nicht erst zu kommen... Guten Tag noch!

Es geht um eine Beratungsstelle und nicht um ein Gericht. Wieso sollte die Beratungsstelle jemandem, der sich hat beraten lassen, die Beratungsbescheinigung verweigern?

Weil dieser Beratungsschein leider auch als Lizenz zum Tötenlassen mißbraucht werden kann, auch wenn das angeblich nicht sein (eigentlicher) Zweck ist...

 

 

Himmel nochmal! Eine Fahrerlaubnis kann auch als Lizenz für eine Amokfahrt mit dem Auto missbraucht werden!

 

Die dann wieder unter Strafe steht. Und nu?

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Weil dieser Beratungsschein leider auch als Lizenz zum Tötenlassen mißbraucht werden kann, auch wenn das angeblich nicht sein (eigentlicher) Zweck ist...

Selbst wenn du recht hättest: Ändert das etwas an der Funktion der Beratungsstelle?

Eine Beratungsstelle die in jedem Falle einen Schein ausstellt macht sich jedenfalls verdächtig: Einem Paar, das nicht mehr abtreiben möchte oder sich noch mal überlegen will, den Schein trotzdem mitzugeben (aus rein formalen Gründen versteht sich!), ja was ist das denn?

 

das geht eben gerade deshalb, weil der Schein die BEratung bestätigt und nichts sonst. Er bestätigt nicht, dass eine eventuell anschließend vorgenommene Abtreibung moralisch in Ordnung sei.

 

Warum soll eine Beratung denn bestätigt werden? Mal schauen, wann Du in der vollkommenen Unlogik angekommen bist.

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Formal-juristisch kann man dieses Problem gar nicht lösen. Wieso grade 12 Wochen, was ist bei sagen wir mal 3 Monaten? Gilt dann die Gradezahlregel!?

Unrecht bleibt es in jedem Falle, egal ob Christin oder nicht. Es gibt nämlich keinen (guten) Grund ein Kind abzutreiben.

 

schreibt ein Mann, der nie schwanger werden wird....

Ist es kein (guter) Grund, ein Kind abzutreiben, wenn eine schwangere Mutter sich entscheiden muss, ob sie ihr Leben für dieses eine Kind gibt und damit ihr(e) andere(n)s Kind(er) im Stich lässt?

 

Das ist kein (guter) Grund! Bei weitem nicht. Ich sags noch mal gerne: Die Abtreibungen aufgrund einer medizinischen Indikation in Deutschland bewegen sich im einstelligen Prozentbereichen. Gründe für eine Abtreibung werden im Beratungsgespräch von der Frau nicht verlangt. Warum sollte das Heranziehen von seltesten Fallbeispielen, Leben der Mutter gegen das Leben des Kindes, immer wieder als Generalabsolution für die Abtreibungen herhalten, die nicht aufgrund einer medizinischen Indikation vorgenommen werden. Das sind in unserem Land weit über 90 Prozent.

 

würdest du bitte so freundlich sein zu beachten, dass ich keineswegs generell Abtreibungen befürworte?

Ich erlaube mir lediglich, den einzelnen Menschen in seiner jeweils individuellen Not zu sehen. Das Leben ist nämlich leider nicht schwarzweiß gemustert.

Wenn ich obig genannten Fall für einen halte, bei dem ein Schwangerschaftsabbruch vielleicht doch moralisch vertetbar ist, dann heißt das nicht, dass ich Schwangerschaftsabbrüche generell für moralisch vertretbar halte.

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Reichen "not"falls eigentlich tatsächliche/angebliche Unreife fürs Kind und laufende Ausbildung als Begründung aus?

Kann ein solcher Berater auch sagen, also Egoismus und evtl. Karriereknick kann ich (wir, unsere Org.) als Begründung leider nicht akzeptieren!

Damit brauchen Sie auch bei den anderen Vereinen gar nicht erst zu kommen... Guten Tag noch!

Es geht um eine Beratungsstelle und nicht um ein Gericht. Wieso sollte die Beratungsstelle jemandem, der sich hat beraten lassen, die Beratungsbescheinigung verweigern?

Weil dieser Beratungsschein leider auch als Lizenz zum Tötenlassen mißbraucht werden kann, auch wenn das angeblich nicht sein (eigentlicher) Zweck ist...

 

 

Himmel nochmal! Eine Fahrerlaubnis kann auch als Lizenz für eine Amokfahrt mit dem Auto missbraucht werden!

Nein, Amokfahrten sind auch mit gütigem Führerschein Gott sei dank formal-juristisch verboten!

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Die Sache ist doch ganz klar, beraten und helfen (Hilfe vermitteln) darf und soll jeder!

 

Einen Schein auszustellen, wäre doch aber nur nötig, wenn tatsache zwingende Gründe (soziale / med. Indikationen) vorgebracht werden könnten und müssten, die eine Abtreibung dann als das geringere Übel erscheinen ließen...

 

ob solche Gründe vorliegen, hat aber nicht der/die Berater/in zu entscheiden!

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Theoretisch hast du recht, aber in der Paxis ist dieser Schein eine Abtreibungserlaubniß.

Nein, ist er nicht. Die Erlaubnis ergibt sich aus der Beratung selbst. Diese wird mit dem Schein nur dokumentiert. Eine Geburtsurkunde ist ja auch keine Lebenserlaubnis.

 

Nehmen wir mal an, die Frau/das Paar will abtreiben, nehmen wir an sie kommt ohne Schein zu einem Arzt oder einer Klinik.......

 

 

wer unbedingt abtreiben will, wird mit oder ohne Schein einen Weg finden, abtreiben zu können. Das dürfte uns die Geschichte gezeigt haben.

 

Das stimmt, hat aber nur wenig mit dem Thema des Threads zu tun.

 

 

doch. es hat reichlich viel damit zu tun

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Kann ein solcher Berater auch sagen, also Egoismus und evtl. Karriereknick kann ich (wir, unsere Org.) als Begründung leider nicht akzeptieren!

Damit brauchen Sie auch bei den anderen Vereinen gar nicht erst zu kommen... Guten Tag noch!

Es geht um eine Beratungsstelle und nicht um ein Gericht. Wieso sollte die Beratungsstelle jemandem, der sich hat beraten lassen, die Beratungsbescheinigung verweigern?

Weil dieser Beratungsschein leider auch als Lizenz zum Tötenlassen mißbraucht werden kann, auch wenn das angeblich nicht sein (eigentlicher) Zweck ist...

 

 

Himmel nochmal! Eine Fahrerlaubnis kann auch als Lizenz für eine Amokfahrt mit dem Auto missbraucht werden!

 

Die dann wieder unter Strafe steht. Und nu?

 

möchtest du das Ausstellen einer Fahrerlaubnis grundsätzlich abschaffen?

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Reichen "not"falls eigentlich tatsächliche/angebliche Unreife fürs Kind und laufende Ausbildung als Begründung aus?

Kann ein solcher Berater auch sagen, also Egoismus und evtl. Karriereknick kann ich (wir, unsere Org.) als Begründung leider nicht akzeptieren!

Damit brauchen Sie auch bei den anderen Vereinen gar nicht erst zu kommen... Guten Tag noch!

Es geht um eine Beratungsstelle und nicht um ein Gericht. Wieso sollte die Beratungsstelle jemandem, der sich hat beraten lassen, die Beratungsbescheinigung verweigern?

Weil dieser Beratungsschein leider auch als Lizenz zum Tötenlassen mißbraucht werden kann, auch wenn das angeblich nicht sein (eigentlicher) Zweck ist...

 

 

Himmel nochmal! Eine Fahrerlaubnis kann auch als Lizenz für eine Amokfahrt mit dem Auto missbraucht werden!

 

Die dann wieder unter Strafe steht. Und nu?

 

möchtest du das Ausstellen einer Fahrerlaubnis grundsätzlich abschaffen?

 

Es wäre schon gut, wenn Du etwas logischer argumentieren würdest. Danke!

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Weil dieser Beratungsschein leider auch als Lizenz zum Tötenlassen mißbraucht werden kann, auch wenn das angeblich nicht sein (eigentlicher) Zweck ist...

Selbst wenn du recht hättest: Ändert das etwas an der Funktion der Beratungsstelle?

Eine Beratungsstelle die in jedem Falle einen Schein ausstellt macht sich jedenfalls verdächtig: Einem Paar, das nicht mehr abtreiben möchte oder sich noch mal überlegen will, den Schein trotzdem mitzugeben (aus rein formalen Gründen versteht sich!), ja was ist das denn?

 

das geht eben gerade deshalb, weil der Schein die BEratung bestätigt und nichts sonst. Er bestätigt nicht, dass eine eventuell anschließend vorgenommene Abtreibung moralisch in Ordnung sei.

 

Warum soll eine Beratung denn bestätigt werden? Mal schauen, wann Du in der vollkommenen Unlogik angekommen bist.

 

Sie soll bestätigt werden, um zu gewährleisten, dass die werdende Mutter /die werdenden Eltern bestmöglich informiert sind über die Möglichkeiten, ihre Konfliktsituation zu lösen.

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Kann ein solcher Berater auch sagen, also Egoismus und evtl. Karriereknick kann ich (wir, unsere Org.) als Begründung leider nicht akzeptieren!

Damit brauchen Sie auch bei den anderen Vereinen gar nicht erst zu kommen... Guten Tag noch!

Es geht um eine Beratungsstelle und nicht um ein Gericht. Wieso sollte die Beratungsstelle jemandem, der sich hat beraten lassen, die Beratungsbescheinigung verweigern?

Weil dieser Beratungsschein leider auch als Lizenz zum Tötenlassen mißbraucht werden kann, auch wenn das angeblich nicht sein (eigentlicher) Zweck ist...

 

 

Himmel nochmal! Eine Fahrerlaubnis kann auch als Lizenz für eine Amokfahrt mit dem Auto missbraucht werden!

 

Die dann wieder unter Strafe steht. Und nu?

 

möchtest du das Ausstellen einer Fahrerlaubnis grundsätzlich abschaffen?

 

Es wäre schon gut, wenn Du etwas logischer argumentieren würdest. Danke!

 

Es wäre schon gut, wenn du wüsstest, was logisches Argumentieren ist.

DU möchtest doch das Ausstellen von Beratungsscheinen abschaffen, weil die SCheine missbraucht werden können.

auch Führerschine können missbraucht werden.

Logisch schlussfolgernde Frage:

möchtest du also auch das Ausstellen einer Fahrerlaubnis wegen dieser Missbrauchmöglichkeit abschaffen?

Jetzt klarer?

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Die Sache ist doch ganz klar, beraten und helfen (Hilfe vermitteln) darf und soll jeder!

 

Einen Schein auszustellen, wäre doch aber nur nötig, wenn tatsache zwingende Gründe (soziale / med. Indikationen) vorgebracht werden könnten und müssten, die eine Abtreibung dann als das geringere Übel erscheinen ließen...

 

ob solche Gründe vorliegen, hat aber nicht der/die Berater/in zu entscheiden!

Das heißt, die Scheine werden blind rausgegeben!? über was wird denn in solchen Schein-"Beratungen" überhaut geredet?

Ich bin schwanger. [beliebige Beraterfrage] Geht Sie nichts an! - Na gut, bitte Ihr Schein!

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Theoretisch hast du recht, aber in der Paxis ist dieser Schein eine Abtreibungserlaubniß.

Nein, ist er nicht. Die Erlaubnis ergibt sich aus der Beratung selbst. Diese wird mit dem Schein nur dokumentiert. Eine Geburtsurkunde ist ja auch keine Lebenserlaubnis.

 

Nehmen wir mal an, die Frau/das Paar will abtreiben, nehmen wir an sie kommt ohne Schein zu einem Arzt oder einer Klinik.......

 

 

Was, wenn die beratende Stelle selbst keinen Schein ausstellen müßte, sondern der Nachweis, daß eine Beratung stattfand, auf anderem Wege möglich wäre (Zeugen, dokumentierte Online-Chat-Beratung o. ä.). Dürfte die katholische Kirche dann gar nicht erst beraten, da die Beratung selbst schon die "Abtreibungserlaubnis" wäre?

 

Teutonius, Stanley:

Eure Meinung zu dieser Frage würde mich wirklich interessieren.

 

 

Das liegt u.a. an der Ergebnisoffenheit der Beratung, die für die Kirche nicht in Frage kommt, weil sie Abtreibungen grundsätzlich ablehnt. Eine Beratung die die Abtreibung logischerweise mit einbeschließt, kann ja nicht zum Schutz des Lebens verwendet werden, weil ja die Möglichkeit besteht, dass das Kind getötet wird.

 

Wie bitte? Ich habe eine Ja/Nein-Frage gestellt. Und Du erzählst mir, woran irgendwas (was überhaupt) liegt.

Also: Wenn die Schwangere die erfolgte Beratung, die sie für eine Abtreibung benötigt, auch anderweitig nachweisen könnte als durch einen von der Beratungsstelle ausgestellten Schein, dürfte die katholische Kirche dann überhaupt noch Schwangere beraten? Ja oder nein?

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DU möchtest doch das Ausstellen von Beratungsscheinen abschaffen, weil die SCheine missbraucht werden können.

auch Führerschine können missbraucht werden.

Logisch schlussfolgernde Frage:

möchtest du also auch das Ausstellen einer Fahrerlaubnis wegen dieser Missbrauchmöglichkeit abschaffen?

 

Wenn das Ausstellen von Fahrerlaubnissen jährlich 120 000 Tote zusätzlich bedeutet, würde ich zumindest über eine Änderung der Bedingungen über die Zulassung von Führerscheinen nachdenken, und wenn das nix nützt, Fahrerlaubnisse nicht mehr ausstellen und verbieten. Das ich Dir sowas noch erklären muss ist schon ziemlich schräg.

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Theoretisch hast du recht, aber in der Paxis ist dieser Schein eine Abtreibungserlaubniß.

Nein, ist er nicht. Die Erlaubnis ergibt sich aus der Beratung selbst. Diese wird mit dem Schein nur dokumentiert. Eine Geburtsurkunde ist ja auch keine Lebenserlaubnis.

 

Nehmen wir mal an, die Frau/das Paar will abtreiben, nehmen wir an sie kommt ohne Schein zu einem Arzt oder einer Klinik.......

 

 

Was, wenn die beratende Stelle selbst keinen Schein ausstellen müßte, sondern der Nachweis, daß eine Beratung stattfand, auf anderem Wege möglich wäre (Zeugen, dokumentierte Online-Chat-Beratung o. ä.). Dürfte die katholische Kirche dann gar nicht erst beraten, da die Beratung selbst schon die "Abtreibungserlaubnis" wäre?

 

Teutonius, Stanley:

Eure Meinung zu dieser Frage würde mich wirklich interessieren.

 

 

Das liegt u.a. an der Ergebnisoffenheit der Beratung, die für die Kirche nicht in Frage kommt, weil sie Abtreibungen grundsätzlich ablehnt. Eine Beratung die die Abtreibung logischerweise mit einbeschließt, kann ja nicht zum Schutz des Lebens verwendet werden, weil ja die Möglichkeit besteht, dass das Kind getötet wird.

 

Wie bitte? Ich habe eine Ja/Nein-Frage gestellt. Und Du erzählst mir, woran irgendwas (was überhaupt) liegt.

Also: Wenn die Schwangere die erfolgte Beratung, die sie für eine Abtreibung benötigt, auch anderweitig nachweisen könnte als durch einen von der Beratungsstelle ausgestellten Schein, dürfte die katholische Kirche dann überhaupt noch Schwangere beraten? Ja oder nein?

 

Lies noch mal genau was Du angefragt hast. Du wolltest meine Meinung. Die hast Du. Wenn Dir ein Nein genügt hast Du das auch noch: Nein!

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Theoretisch hast du recht, aber in der Paxis ist dieser Schein eine Abtreibungserlaubniß.

Nein, ist er nicht. Die Erlaubnis ergibt sich aus der Beratung selbst. Diese wird mit dem Schein nur dokumentiert. Eine Geburtsurkunde ist ja auch keine Lebenserlaubnis.

 

Nehmen wir mal an, die Frau/das Paar will abtreiben, nehmen wir an sie kommt ohne Schein zu einem Arzt oder einer Klinik.......

 

 

Was, wenn die beratende Stelle selbst keinen Schein ausstellen müßte, sondern der Nachweis, daß eine Beratung stattfand, auf anderem Wege möglich wäre (Zeugen, dokumentierte Online-Chat-Beratung o. ä.). Dürfte die katholische Kirche dann gar nicht erst beraten, da die Beratung selbst schon die "Abtreibungserlaubnis" wäre?

 

Teutonius, Stanley:

Eure Meinung zu dieser Frage würde mich wirklich interessieren.

 

 

Das liegt u.a. an der Ergebnisoffenheit der Beratung, die für die Kirche nicht in Frage kommt, weil sie Abtreibungen grundsätzlich ablehnt. Eine Beratung die die Abtreibung logischerweise mit einbeschließt, kann ja nicht zum Schutz des Lebens verwendet werden, weil ja die Möglichkeit besteht, dass das Kind getötet wird.

 

Wie bitte? Ich habe eine Ja/Nein-Frage gestellt. Und Du erzählst mir, woran irgendwas (was überhaupt) liegt.

Also: Wenn die Schwangere die erfolgte Beratung, die sie für eine Abtreibung benötigt, auch anderweitig nachweisen könnte als durch einen von der Beratungsstelle ausgestellten Schein, dürfte die katholische Kirche dann überhaupt noch Schwangere beraten? Ja oder nein?

 

Lies noch mal genau was Du angefragt hast. Du wolltest meine Meinung. Die hast Du. Wenn Dir ein Nein genügt hast Du das auch noch: Nein!

 

Sorry, hätte heißen sollen "Eure Antwort auf diese Frage"...

 

Also, nein. Gut. Danke für die Antwort.

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Die Sache ist doch ganz klar, beraten und helfen (Hilfe vermitteln) darf und soll jeder!

 

Einen Schein auszustellen, wäre doch aber nur nötig, wenn tatsache zwingende Gründe (soziale / med. Indikationen) vorgebracht werden könnten und müssten, die eine Abtreibung dann als das geringere Übel erscheinen ließen...

 

ob solche Gründe vorliegen, hat aber nicht der/die Berater/in zu entscheiden!

Das heißt, die Scheine werden blind rausgegeben!? über was wird denn in solchen Schein-"Beratungen" überhaut geredet?

Ich bin schwanger. [beliebige Beraterfrage] Geht Sie nichts an! - Na gut, bitte Ihr Schein!

 

vielleicht solltest du einfach mal eine BEratungsstelle besuchen und fragen, was die da machen....

Nochmal ganz langsam:

 

Die Scheine,

 

 

die in den Beratungsstellen

 

 

ausgestellt werden,

 

 

bescheinigen,

 

 

dass die Schwangere

 

 

beraten wurde.

 

 

Die Schwangere soll sich ja gar nicht sofort

 

 

an Ort und (Beratungs-)Stelle

 

 

für oder gegen eine Abtreibung entscheiden müssen,

 

 

sondern die Entscheidung

 

 

aufgrund dieser Beratung

 

 

innerhalb der nächsten Tage

 

 

treffen.

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DU möchtest doch das Ausstellen von Beratungsscheinen abschaffen, weil die SCheine missbraucht werden können.

auch Führerschine können missbraucht werden.

Logisch schlussfolgernde Frage:

möchtest du also auch das Ausstellen einer Fahrerlaubnis wegen dieser Missbrauchmöglichkeit abschaffen?

 

Wenn das Ausstellen von Fahrerlaubnissen jährlich 120 000 Tote zusätzlich bedeutet, würde ich zumindest über eine Änderung der Bedingungen über die Zulassung von Führerscheinen nachdenken, und wenn das nix nützt, Fahrerlaubnisse nicht mehr ausstellen und verbieten. Das ich Dir sowas noch erklären muss ist schon ziemlich schräg.

 

Wieso machst du das jetzt plötzlich an der Anzahl der Toten fest?

Haben Katholiken nicht bedingungslos für den SChutz des Lebens einzutreten?

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Da die Abtreibung eine Straftat gegen das Leben darstellt - entwerder Mord (unterstrichen, was als Detailkriterium zutrifft)

 

[...]

 

oder Totschlag

[...]

 

Nicht tiefer will ich in die Disussion über juristische Fragen einsteine, sondern klar machen, da0 um diesen Konsequenzen auszuweichen, die auf die Abtreibung zutreffen de jure, eine Abtreibungsvorbereitungssystem notwendig ist -

 

du nimmst meines Erachtens fälschlicherweise an, dass jede Abtreibung entweder Mord oder Totschlag sein müsse.

Das kann ich so nicht nachvollziehen. Allerdings bin ich auch kein Jurist.

Ich sage jetzt mal ganz laienhaft, dass Abtreibung vielleicht auch "Notwehr" (oder so was Ähnliches ) sein könnte, wenn eben das Leben der Mutter bedroht ist

 

...Du redest da schlicht weg von 0,2% der Fälle, in denen Leben gegen Leben steht! So wie auch bei der Schwangerschaft durch Vergewaltigung (~0,1% Quelle Aktion Leben e.V.), die gerne angeführt werden.

Im Falle der Vergewaltigung würde ich immer den Satz der Mutter eines solchen Kindes, das dann adoptiert wurde zitieren: "Was kann das arme Wurm dafür!?". Gegen die restlichen 99,7% der Abtreibungen erhebt sie aber ihre Stimme und das zu Recht, zumal sie auf 10.000 wartedner Eltern pro zu adaptiertem Kind (alleine in Dtl.) verweisen kann.

 

Was bedeutet, daß zwischen 2000 und 2009 in Deutschalnd 1.210.449 Kinder abgetrieben wurden aus Medizinischer Indikation starben 32.689 Kinder und aus kriminologischer wurden 284 Kinder nicht geboren - wobei die Medizinische Indikation durch verbesserte Diagnoseverfahren ausgeweitet wurde udn angeblich auch schon eien Hasenscharte ausreichend sein soll.

 

Also auf 130.000Abtreibungen

Bevor ich wieder als einseitig beschimpft werde - gebe ich den Ball ab:

 

Hat jemand ein Zitat zur Hand wie die Kirche Frauen in solchen Lebenslagen entgegenzutreten empfielt?

bearbeitet von Gorg
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DU möchtest doch das Ausstellen von Beratungsscheinen abschaffen, weil die SCheine missbraucht werden können.

auch Führerschine können missbraucht werden.

Logisch schlussfolgernde Frage:

möchtest du also auch das Ausstellen einer Fahrerlaubnis wegen dieser Missbrauchmöglichkeit abschaffen?

 

Wenn das Ausstellen von Fahrerlaubnissen jährlich 120 000 Tote zusätzlich bedeutet, würde ich zumindest über eine Änderung der Bedingungen über die Zulassung von Führerscheinen nachdenken, und wenn das nix nützt, Fahrerlaubnisse nicht mehr ausstellen und verbieten. Das ich Dir sowas noch erklären muss ist schon ziemlich schräg.

 

Wieso machst du das jetzt plötzlich an der Anzahl der Toten fest?

Haben Katholiken nicht bedingungslos für den SChutz des Lebens einzutreten?

 

Haben wir zu tun & tun wir.... die orthodoxen Kirchen sind mit Hinweis auf die Kirchenväter rigeros gegen Abtreibung.

Abtreibungen 200-2009 in Deutschland:

Beratungsregelung 130.945 131.340 127.079 124.583 126.313 120.825 116.636 113.774 111.474 107.480

Medizinische Indikation 3.630 3.575 3.271 3.421 3.308 3.177 3.046 3.072 2.989 3.200

Kriminologische Ind. 34 49 37 26 29 21 28 25 21 14

Quelel: http://de.wikipedia.org/wiki/Schwangerschaftsabbruch

bearbeitet von Gorg
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DU möchtest doch das Ausstellen von Beratungsscheinen abschaffen, weil die SCheine missbraucht werden können.

auch Führerschine können missbraucht werden.

Logisch schlussfolgernde Frage:

möchtest du also auch das Ausstellen einer Fahrerlaubnis wegen dieser Missbrauchmöglichkeit abschaffen?

 

Wenn das Ausstellen von Fahrerlaubnissen jährlich 120 000 Tote zusätzlich bedeutet, würde ich zumindest über eine Änderung der Bedingungen über die Zulassung von Führerscheinen nachdenken, und wenn das nix nützt, Fahrerlaubnisse nicht mehr ausstellen und verbieten. Das ich Dir sowas noch erklären muss ist schon ziemlich schräg.

 

Wieso machst du das jetzt plötzlich an der Anzahl der Toten fest?

Haben Katholiken nicht bedingungslos für den SChutz des Lebens einzutreten?

 

Wo steht denn das ich das plötzlich mache? Das würde ich immer so machen. Eigentlich haben alle Menschen für den Schutz des Lebens einzutreten, nicht nur Katholiken. Die jedoch besonders. Noch Fragen? Ich hab mal eine an Dich: Würdest Du den Führerschein ausstellen, wenn das ein sicheres Todesurteil für 120 000 Verkehrsteilnehmer bedeuten würde?

bearbeitet von Stanley
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DU möchtest doch das Ausstellen von Beratungsscheinen abschaffen, weil die SCheine missbraucht werden können.

auch Führerschine können missbraucht werden.

Logisch schlussfolgernde Frage:

möchtest du also auch das Ausstellen einer Fahrerlaubnis wegen dieser Missbrauchmöglichkeit abschaffen?

 

Wenn das Ausstellen von Fahrerlaubnissen jährlich 120 000 Tote zusätzlich bedeutet, würde ich zumindest über eine Änderung der Bedingungen über die Zulassung von Führerscheinen nachdenken, und wenn das nix nützt, Fahrerlaubnisse nicht mehr ausstellen und verbieten. Das ich Dir sowas noch erklären muss ist schon ziemlich schräg.

 

Wieso machst du das jetzt plötzlich an der Anzahl der Toten fest?

Haben Katholiken nicht bedingungslos für den SChutz des Lebens einzutreten?

 

Haben wir zu tun & tun wir.... die orthodoxen Kirchen sind mit Hinweis auf die Kirchenväter rigeros gegen Abtreibung.

Abtreibungen 200-2009 in Deutschland:

Beratungsregelung 130.945 131.340 127.079 124.583 126.313 120.825 116.636 113.774 111.474 107.480

Medizinische Indikation 3.630 3.575 3.271 3.421 3.308 3.177 3.046 3.072 2.989 3.200

Kriminologische Ind. 34 49 37 26 29 21 28 25 21 14

Quelel: http://de.wikipedia.org/wiki/Schwangerschaftsabbruch

 

Ach Gorg, komm Angelika doch nicht mit Zahlen und Fakten. Hinterher muss sie wieder langsam schreiben. :ninja:

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Wenn das Ausstellen von Fahrerlaubnissen jährlich 120 000 Tote zusätzlich bedeutet, würde ich zumindest über eine Änderung der Bedingungen über die Zulassung von Führerscheinen nachdenken, und wenn das nix nützt, Fahrerlaubnisse nicht mehr ausstellen und verbieten. Das ich Dir sowas noch erklären muss ist schon ziemlich schräg.

Welch eine Logik! :ninja:

 

Die Alternative zur Pflichtberatung mit Schein ist die Fristenlösung, bei der jede Frau bis zur x'ten Schwangerschaftswoche ganz ohne Beratung abtreiben kann. Genauso ist die Alternative zur Ausstellung von Fahrerlaubnissen die allgemeine Freigabe des Kraftverkehrs an Personen über der Altersgrenze. Wenn dir das also lieber ist, bitte sehr.

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