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Missale ad libitum


Felician

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Per intinctionem ist ja eigentlich von Rom her verboten, vielleicht kann man das als Begründung nehmen.

 

Die Handkommunion, hat hierzulande nach den Vorschriften auch keine Existenzberechtigung. Und bei Mundkommunion wäre das Problem mit dem Tunken gleich mit entsorgt...

 

Die Handkommunion in hiesigen Landen ist vollkommen legal und zulässig.

Mit welchen Vorschriften wurde sie denn eingeführt? Wie lautet die Vorschrift, die sie erlaubt?

Mit Memoriale Domini gibt Paul VI. den lokalen BK die Möglichkeit der Einführung (bzw. Fortführung ...).

Dieses Dokument erlaubt doch nur die Fortführung der Handkommunion, dort wo sie vorher schon entstanden ist und das unter den Bedingungen, dass die Ehrfurcht vor dem Sakrament und der Glaube nicht beeinträchtigt wird, was vielerorts zutrifft, vielerorts aber auch genau im Gegenteil. Da bleibt aber noch die Frage offen, wo die Handkommunion davor tatsächlich üblich gewesen ist. Zudem spricht sich Memoriale Domini eindeutig für die Mundkommunion aus. Die heutige verbreitete Praxis in Deutschland wird dadurch überhaupt nicht gerechtfertigt. Ich lese aus diesem Dokument eher das Gegenteil raus.

Die Handkommunion war in Deutschland vielerorts üblich, bevor sie erlaubt wurde.

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Jedenfalls heißt es im NT: "Nehmet und esset!" (und nicht "schnappet und schlucket")

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Jedenfalls heißt es im NT: "Nehmet und esset!" (und nicht "schnappet und schlucket")

Dann sollte ich nächsten Sonntag wohl darauf bestehen, dass ich mich selbst vom Altar bediehne und dann kräftig drauf rumkaue, damit "nehmet und esset!" gerecht werde :D

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Jedenfalls heißt es im NT: "Nehmet und esset!" (und nicht "schnappet und schlucket")

Ich empfange die Handkommunion, aber wenn man so will, sind die Apostel ja Bischöfe ...

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Bist du auch noch mit der "frommen" Mär erzogen worden. dass in der Hostie ein kleines Jesulein sitzt, dem man wehtut, wenn man auf die Hostie beißt? Mein Einwand war, dass der Priester ja die Hostie beim Agnus Dei zerbricht. Da gab es einen Aufschrei, das sei nicht wahr. (Gesehen hat man ja nichts, der Altar war ganz weit vorn und der Priester verdeckte das Geschehen).

Wer mit solchen Extremauffassungen groß geworden ist, (wie meine Generation) hat da manchmal einen anderen Blickwinkel (oder hat sich längst von der Kirche mit diesem Schmarrn abgewendet)

bearbeitet von Elima
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Per intinctionem ist ja eigentlich von Rom her verboten, vielleicht kann man das als Begründung nehmen.
Die Handkommunion, hat hierzulande nach den Vorschriften auch keine Existenzberechtigung. Und bei Mundkommunion wäre das Problem mit dem Tunken gleich mit entsorgt...
Die Handkommunion in hiesigen Landen ist vollkommen legal und zulässig.
Mit welchen Vorschriften wurde sie denn eingeführt? Wie lautet die Vorschrift, die sie erlaubt?
Mit Memoriale Domini gibt Paul VI. den lokalen BK die Möglichkeit der Einführung (bzw. Fortführung ...).
Dieses Dokument erlaubt doch nur die Fortführung der Handkommunion, dort wo sie vorher schon entstanden ist und das unter den Bedingungen, dass die Ehrfurcht vor dem Sakrament und der Glaube nicht beeinträchtigt wird, was vielerorts zutrifft, vielerorts aber auch genau im Gegenteil. Da bleibt aber noch die Frage offen, wo die Handkommunion davor tatsächlich üblich gewesen ist. Zudem spricht sich Memoriale Domini eindeutig für die Mundkommunion aus. Die heutige verbreitete Praxis in Deutschland wird dadurch überhaupt nicht gerechtfertigt. Ich lese aus diesem Dokument eher das Gegenteil raus.

Da sind die 27 deutschen Bischöfe offensichtlich anderer Meinung als du.

 

Mal abgesehen davon, daß die heutige verbreitete Praxis schon alleine dadurch gerechtfertigt ist, daß sie über 30 Jahre besteht. Kircherecht kann schon lustig sein...

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Per intinctionem ist ja eigentlich von Rom her verboten, vielleicht kann man das als Begründung nehmen.
Die Handkommunion, hat hierzulande nach den Vorschriften auch keine Existenzberechtigung. Und bei Mundkommunion wäre das Problem mit dem Tunken gleich mit entsorgt...
Die Handkommunion in hiesigen Landen ist vollkommen legal und zulässig.
Mit welchen Vorschriften wurde sie denn eingeführt? Wie lautet die Vorschrift, die sie erlaubt?
Mit Memoriale Domini gibt Paul VI. den lokalen BK die Möglichkeit der Einführung (bzw. Fortführung ...).
Dieses Dokument erlaubt doch nur die Fortführung der Handkommunion, dort wo sie vorher schon entstanden ist und das unter den Bedingungen, dass die Ehrfurcht vor dem Sakrament und der Glaube nicht beeinträchtigt wird, was vielerorts zutrifft, vielerorts aber auch genau im Gegenteil. Da bleibt aber noch die Frage offen, wo die Handkommunion davor tatsächlich üblich gewesen ist. Zudem spricht sich Memoriale Domini eindeutig für die Mundkommunion aus. Die heutige verbreitete Praxis in Deutschland wird dadurch überhaupt nicht gerechtfertigt. Ich lese aus diesem Dokument eher das Gegenteil raus.

Da sind die 27 deutschen Bischöfe offensichtlich anderer Meinung als du.

 

Mal abgesehen davon, daß die heutige verbreitete Praxis schon alleine dadurch gerechtfertigt ist, daß sie über 30 Jahre besteht. Kircherecht kann schon lustig sein...

 

Immerhin ist diese Regelung im CIC festgelegt. :)

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Bist du auch noch mit der "frommen" Mär erzogen worden. dass in der Hostie ein kleines Jesulein sitzt, dem man wehtut, wenn man auf die Hostie beißt? Mein Einwand war, dass der Priester ja die Hostie beim Agnus Dei zerbricht. Da gab es einen Aufschrei, das sei nicht wahr. (Gesehen hat man ja nichts, der Altar war ganz weit vorn und der Priester verdeckte das Geschehen).

Wer mit solchen Extremauffassungen groß geworden ist, (wie meine Generation) hat da manchmal einen anderen Blickwinkel (oder hat sich längst von der Kirche mit diesem Schmarrn abgewendet)

Nein, das bin ich nicht*. Ich bin mit an ans Wasser gepflanzten Bäumen und Senfkörnern aufgewachsen. Meine Fundiansichten habe ich mir alle schwer erarbeitet ;)

 

Edit: *zum Glück

bearbeitet von Felician
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Dieses Dokument erlaubt doch nur die Fortführung der Handkommunion, dort wo sie vorher schon entstanden ist und das unter den Bedingungen, dass die Ehrfurcht vor dem Sakrament und der Glaube nicht beeinträchtigt wird, was vielerorts zutrifft, vielerorts aber auch genau im Gegenteil. Da bleibt aber noch die Frage offen, wo die Handkommunion davor tatsächlich üblich gewesen ist. Zudem spricht sich Memoriale Domini eindeutig für die Mundkommunion aus. Die heutige verbreitete Praxis in Deutschland wird dadurch überhaupt nicht gerechtfertigt. Ich lese aus diesem Dokument eher das Gegenteil raus.

 

Wieso - das Dokument stellt fest, dass es innerhalb des Bischofskollegiums keine Mehrheit für eine generelle Veränderung des Spenderitus gebe. Zugleich werden aber Bischofskonferenzen ermächtigt, mit 2/3 Mehrheit einen Ritus zu gestatten, der nie verboten worden ist und auf älteste Traditionen zurückgeht. Das steht da asudrücklich, und u.a. die DBK hat diesen Antrag gestellt und er wurde genehmigt.

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Die Handkommunion war in Deutschland vielerorts üblich, bevor sie erlaubt wurde.

 

War sie denn zuvor verboten? Sie war unüblich, aber eben nicht verboten.

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Bist du auch noch mit der "frommen" Mär erzogen worden. dass in der Hostie ein kleines Jesulein sitzt, dem man wehtut, wenn man auf die Hostie beißt?

*tusch für Elima*

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Die Handkommunion war in Deutschland vielerorts üblich, bevor sie erlaubt wurde.

 

War sie denn zuvor verboten? Sie war unüblich, aber eben nicht verboten.

Sie war zuvor nicht offiziell vorgesehen, würde ich sagen.

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Die Handkommunion war in Deutschland vielerorts üblich, bevor sie erlaubt wurde.

 

War sie denn zuvor verboten? Sie war unüblich, aber eben nicht verboten.

Sie war zuvor nicht offiziell vorgesehen, würde ich sagen.

 

Das ist jedoch etwas anderes als ein Verbot.

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Die Handkommunion war in Deutschland vielerorts üblich, bevor sie erlaubt wurde.

 

War sie denn zuvor verboten? Sie war unüblich, aber eben nicht verboten.

Sie war zuvor nicht offiziell vorgesehen, würde ich sagen.

 

Das ist jedoch etwas anderes als ein Verbot.

Jaja, und nur weils nicht verboten ist, lässt man sich heutzutage so viel Schmarrn einfallen, der viel bescheuerter ist als eine vielleicht übertriebene Ehrfurcht vor dem Altarsakrament.

Ich glaube, dass Handkommunion sehr wohl würdig sein kann. Aber wer bitteschön macht denn ganz bewusst die linke Hand zum Thron für Christus dabei? Wenige, möchte ich behaupten, es wird von den meisten als schlichter Akt des nehmens verstanden, weil die Mundkommunion überflüssig ist, aber die Hostie irgendwie in den Mund kommen muss.

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Die Handkommunion war in Deutschland vielerorts üblich, bevor sie erlaubt wurde.

 

War sie denn zuvor verboten? Sie war unüblich, aber eben nicht verboten.

Sie war zuvor nicht offiziell vorgesehen, würde ich sagen.

 

Das ist jedoch etwas anderes als ein Verbot.

Stimmt. Aber man kann argumentieren, dass man keine Liturgien machen soll, die nicht vorgesehen sind, man sich also an das Missale zu halten ist, weil man ja nicht Eigentümer der Liturgie ist.

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Nun, an anderer Stelle wurden hier verschiedene Videos verlinkt, in denen Mundkommunionspendungen zu sehen waren - wenn das würdig sein soll, was da zu sehen war, dann weiß ich es nicht. Die Herren Spender scheinen sich nett zu unterhalten und nebenher die Leute abzufüttern

 

Willst Du nun wissen, wie die Rechtslage ist, oder frohgemut Vorurteile und Vermutungen sammeln, was sein könnte.

 

Was mich betrifft: Ich mache die linke Hand nicht zum Thron für Christus. Ich strecke meine Hände aus nach dem Herrn und berge ihn darin.

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Stimmt. Aber man kann argumentieren, dass man keine Liturgien machen soll, die nicht vorgesehen sind, man sich also an das Missale zu halten ist, weil man ja nicht Eigentümer der Liturgie ist.

 

Natürlich kann man Liturgien frei gesatlten - nur bei Eucharistiefeiern (und anderen Sakramentenspendungen) gibt es Regeln, die einzuhalten sind. Mir sind verschiedene Traditionen des Kommunionempfanges bekannt (auch einige Regeln in Bezug auf Empfang unter beiderlei Gestaltenb, bei Glutenunverträglichkeit etc.), aber eben keine, die die Handkommunon jemals verboten oder die Mundkommunion vorgeschrieben hätte. Und nur darum geht es.

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Stimmt. Aber man kann argumentieren, dass man keine Liturgien machen soll, die nicht vorgesehen sind, man sich also an das Missale zu halten ist, weil man ja nicht Eigentümer der Liturgie ist.

 

Natürlich kann man Liturgien frei gesatlten - nur bei Eucharistiefeiern (und anderen Sakramentenspendungen) gibt es Regeln, die einzuhalten sind. Mir sind verschiedene Traditionen des Kommunionempfanges bekannt (auch einige Regeln in Bezug auf Empfang unter beiderlei Gestaltenb, bei Glutenunverträglichkeit etc.), aber eben keine, die die Handkommunon jemals verboten oder die Mundkommunion vorgeschrieben hätte. Und nur darum geht es.

Ok.

Glutenunverträglichkeit führt doch zur Zeit dazu, nicht zur Priesterweihe zugelassen werden zu können, oder? (v.i.)

bearbeitet von Felician
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Glutenunverträglichkeit führt doch zur Zeit dazu, nicht zur Priesterweihe zugelassen werden zu können, oder?

Das kann ich mir nicht vorstellen. Habe ich zumindest noch nicht in den Zulassungsbedingungen zur Weihe gelesen.

 

OT: Wir hatten mal einen Kaplan, der eine Alkohol-Unverträglichkeit hatte. Damit konnte er Priester werden, das ging irgendwie auch. Naja, bis auf einmal, als wir eine Jugendmesse im kleinen Kreis feierten, unter beiderlei Gestalten kommunizierten, aber er kaum einer aus dem Kelch trank. Er hat ihn dann alleine geleert und sah danach etwas pustelich aus... :blush: (Er hätte ja was sagen können...)

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Meine Vermutung scheint nicht zu stimmen, siehe die hier verlinkten Seiten. Es gibt Hostien, die keine nachweisbaren Mengen an Gluten enthalten, und der Bischof soll sorgfältig abwägen und prüfen vor der Weihe.

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Franciscus non papa

Meine Vermutung scheint nicht zu stimmen, siehe die hier verlinkten Seiten. Es gibt Hostien, die keine nachweisbaren Mengen an Gluten enthalten, und der Bischof soll sorgfältig abwägen und prüfen vor der Weihe.

 

 

weihe???

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Meine Vermutung scheint nicht zu stimmen, siehe die hier verlinkten Seiten. Es gibt Hostien, die keine nachweisbaren Mengen an Gluten enthalten, und der Bischof soll sorgfältig abwägen und prüfen vor der Weihe.

 

 

weihe???

des Priesters, nehme ich an.

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Franciscus non papa

Meine Vermutung scheint nicht zu stimmen, siehe die hier verlinkten Seiten. Es gibt Hostien, die keine nachweisbaren Mengen an Gluten enthalten, und der Bischof soll sorgfältig abwägen und prüfen vor der Weihe.

 

 

weihe???

des Priesters, nehme ich an.

 

 

gute idee, ich fürchte die prüfung von der weihe ist bei bischöfen und priestern häufig ausserordentlich nachlässig.

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Meine Vermutung scheint nicht zu stimmen, siehe die hier verlinkten Seiten. Es gibt Hostien, die keine nachweisbaren Mengen an Gluten enthalten, und der Bischof soll sorgfältig abwägen und prüfen vor der Weihe.

 

 

weihe???

des Priesters, nehme ich an.

Ja.

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