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Beichtgeheimnis


Sokrates

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Die Frage kam mir beim Lesen des "Schraubenthreads" in den GG und wäre dort OT:

 

Was kann ein Gläubiger eigentlich tun, wenn sein Beichtvater das Beichgeheimnis bricht?

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Ihn beim Ortsbischof anschwärzen?

 

Oder verhauen. Das bringt aber nicht wirklich viel für den Betroffenen.

 

Gibt es sowas wie ein Beweisverwertungsverbot im Strafrecht für Informationen, die durch den Bruch des Beichtgeheimnisses "ins Freie gelangt" sind?

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Gibt es sowas wie ein Beweisverwertungsverbot im Strafrecht für Informationen, die durch den Bruch des Beichtgeheimnisses "ins Freie gelangt" sind?

 

Nein.

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Gibt es sowas wie ein Beweisverwertungsverbot im Strafrecht für Informationen, die durch den Bruch des Beichtgeheimnisses "ins Freie gelangt" sind?

 

Nein.

 

Er kann (und sollte) ihn beim Ortsbischof anzeigen. Das Wort anschwärzen mag ich in diesem Zusammenhang nicht, es geht um eine ernste Straftat (so ziemlich das ernsteste, was man nach kirchlichem Rechts anstellen kann - Mord und Abtreibung sind deutlich weniger scharf bestraft), da sie das Wesen der Beichte an sich bedroht: den geschützten Raum, aus dem heraus nicht geredet werden darf. Wer das anzeigt, der ist nach meinem Eindruck durchaus kein Denunziant.

 

Innerkirchlich gibt es allerdings schon ein Verwertungsverbot - Wissen aus der Beichte kann in einem Verfahren nicht verwertet werden (can. 1150§ 2 Nr. 1).

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Wie ist das mit dem Nachweis? Um Nachzuweisen, dass der Priester das Beichtgeheimnis gebrochen hat, muss man es ja selber womöglich brechen.

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Wie ist das mit dem Nachweis? Um Nachzuweisen, dass der Priester das Beichtgeheimnis gebrochen hat, muss man es ja selber womöglich brechen.
Das Beichtgeheimnis bindet ja nur den Priester. Der Beichtende darf doch jedem erzählen, was er gebeichtet hat.
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Wie ist das mit dem Nachweis? Um Nachzuweisen, dass der Priester das Beichtgeheimnis gebrochen hat, muss man es ja selber womöglich brechen.

 

Nein, denn wie Wunibald zu Recht sagt ist der Pönitent nicht daran gebunden, nur der Priester und alle anderen, die etwas hören.

 

Der Priester kann sich ja auch so verraten, indem er (was ich noch nie gehört hätte) direkt aus der Beichte erzählt, oder indem er es unabsichtlich macht. Knappster Fall in einem Eheverfahren: Aussage des vernommenen Heimatpfarrers: "das weiß ich auch aus anderem Zusammenhang." Erste Instanz merkt nicht, zweite auch nicht, der rota fällt es auf: "Auch" bezieht sich darauf, dass er es eben auch aus der Beichte wisse. Beichtsiegelbruch.....

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"Auch" bezieht sich darauf, dass er es eben auch aus der Beichte wisse. Beichtsiegelbruch.....

 

Aber nicht unbedingt vorsätzlich. Ich wäre mir nicht mal sicher, ob mir das nicht auch rausrutschen könnte, das "auch" (wenn ich Dich richtig verstanden habe, ist ja die Verletzung des Beichtgeheimnisses erst bei dem "auch" erfolgt).

 

Was hat das eigentlich für Konsequenzen? Für das Verfahren und für den entsprechenden Priester?

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Ich würde nichts machen, er muss ja schliesslich selbst wissen für was er da ist und was für Aufgabe er zu erfühlen hat.

 

Gruss Hipshot

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Ich würde nichts machen, er muss ja schliesslich selbst wissen für was er da ist und was für Aufgabe er zu erfühlen hat.

 

Gruss Hipshot

Im Sinne aller, die möglicherweise noch vorhaben, bei diesem Priester zu beichten, und zur Wiederherstellung des Vertrauens in die Garantie der Verschwiegenheit muß mE dieser Beichtsiegelbruch zur Anzeige gebracht werden.

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Ich würde nichts machen, er muss ja schliesslich selbst wissen für was er da ist und was für Aufgabe er zu erfühlen hat.

 

Äusserst Du Deinen Großmut nicht etwas voreilig? Stell Dir vor, eine höchst peinliche Sache, die Du gebeichtet hast, wird öffentlich, weil der Priester den Mund nicht halten hat!

Und ja: er "muss wissen", welche Aufgabe er zu erfüllen hat: Das Beichtgeheimnis zu wahren! Wenn er das nicht tut, muss er die Konsequenzen tragen. Einen Bruch des Beichtgeheimnisses würde ich ihm keinesfalls durchgehen lassen!

Völlig richtig!

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Der Priester kann sich ja auch so verraten, indem er (was ich noch nie gehört hätte) direkt aus der Beichte erzählt, oder indem er es unabsichtlich macht. Knappster Fall in einem Eheverfahren: Aussage des vernommenen Heimatpfarrers: "das weiß ich auch aus anderem Zusammenhang." Erste Instanz merkt nicht, zweite auch nicht, der rota fällt es auf: "Auch" bezieht sich darauf, dass er es eben auch aus der Beichte wisse. Beichtsiegelbruch.....

Mal eine Frage an den Spezialisten ...

Könnte eigentlich der Pönitent den Beichtvater vom Beichtgeheimnis entbinden?

Also z.B.: jemand lebt in einer festen Beziehung, will heiraten, beichtet drei Tage vor der Hochzeit, dass er doch die X mindestens genauso toll fände wie seine Braut und eigentlich mehr an sie denkt als an die eigene ... und dass er es halt jetzt mit seiner Braut mal ausprobiert und falls es schiefgeht, dann eben nicht ... usw. usw.

Die Ehe geht schief. Der Mann möchte dann 10 Jahre später doch noch X heiraten. Könnte er den Beichtvater als Zeugen benennen???

Mir ist schon klar, dass der Fall reichlich konstruiert ist ... (zumal kaum jemand vor der Hochzeit mehr beichtet, erst recht so etwas nicht) aber es ist ein nettes Gedankenspiel.

 

Laura

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Ich würde nichts machen, er muss ja schliesslich selbst wissen für was er da ist und was für Aufgabe er zu erfühlen hat.

 

Äusserst Du Deinen Großmut nicht etwas voreilig? Stell Dir vor, eine höchst peinliche Sache, die Du gebeichtet hast, wird öffentlich, weil der Priester den Mund nicht halten hat!

Und ja: er "muss wissen", welche Aufgabe er zu erfüllen hat: Das Beichtgeheimnis zu wahren! Wenn er das nicht tut, muss er die Konsequenzen tragen. Einen Bruch des Beichtgeheimnisses würde ich ihm keinesfalls durchgehen lassen!

Völlig richtig!

Wenn meine Beichte öffentlich werden würde, würde er sich selbst ans Bein pinkekeln, also so dumm kann doch niemand sein.

Vieleicht sollte mann wirklich unterscheiden warum ein Priester überhaupt jemand verraten würde, also ums fremdgehen kann sich doch nicht handeln.

Mann sagt alles hat sein Preis, aber wie hoch muss der Preis sein um jemanden verraten zu können ?

Also ein Beichtbruch möglichkeit besteht nur dann wenn niemand das erfahren kann, vieleicht Politsch orientiert, aber auf einer Dorf ebene glaube ich nicht daß es zum Beichtbruch kommen kann.

 

 

Gruss Hipshot

bearbeitet von hipshot
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"Auch" bezieht sich darauf, dass er es eben auch aus der Beichte wisse. Beichtsiegelbruch.....

 

Aber nicht unbedingt vorsätzlich. Ich wäre mir nicht mal sicher, ob mir das nicht auch rausrutschen könnte, das "auch" (wenn ich Dich richtig verstanden habe, ist ja die Verletzung des Beichtgeheimnisses erst bei dem "auch" erfolgt).

 

Was hat das eigentlich für Konsequenzen? Für das Verfahren und für den entsprechenden Priester?

 

Vorsatz spielt hier keine Rolle, der Bruch reicht, Klassiker der Lehrbücher ist der unabsichtliche Beichtsigelbruch. Die Geschichte geht so:

 

Die Ehefrau des Gastwirtes kommt beschwingt in den Schankraum. "Was bist du denn heute gut gelaunt?" fragt ihr Mann. Sagt sie: "Ich war heute bei der Beichte, und bin als erste drangekommen, so dass ich nicht hab warten müssen." Kommt zwei Stunden später der Pfarrer mit langem Gesicht. Fragt der Wirt: "Hochwürden, was ist ihnen denn über die Leber gelaufen?" Antwort des Pfarrers: "Da sitzt man gemütlich im Beichtstuhl, und was kommt als erstes? Ein Ehebruch!"

 

Das ist BEichtsigelbruch!

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Mal eine Frage an den Spezialisten ...

Könnte eigentlich der Pönitent den Beichtvater vom Beichtgeheimnis entbinden?

Also z.B.: jemand lebt in einer festen Beziehung, will heiraten, beichtet drei Tage vor der Hochzeit, dass er doch die X mindestens genauso toll fände wie seine Braut und eigentlich mehr an sie denkt als an die eigene ... und dass er es halt jetzt mit seiner Braut mal ausprobiert und falls es schiefgeht, dann eben nicht ... usw. usw.

Die Ehe geht schief. Der Mann möchte dann 10 Jahre später doch noch X heiraten. Könnte er den Beichtvater als Zeugen benennen???

Mir ist schon klar, dass der Fall reichlich konstruiert ist ... (zumal kaum jemand vor der Hochzeit mehr beichtet, erst recht so etwas nicht) aber es ist ein nettes Gedankenspiel.

 

Laura

 

Nein, kann man nicht, und wenn er es sagte, dann dürfte man es nicht verwenden. Extremes Beispiel: Vor der Hochzeit kommt der vater der Braut beichten, dass er ein Verhältnis mit der Mutter des Bräutigams hatte und der Brätigam sein unehelicher Sohn sei. Die Ehe wird also nichtig sein. Auch da darf der Pfarrer nichts sagen!

 

Wo soll ich meine Kostennote hinsenden? ;)

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Wo soll ich meine Kostennote hinsenden? ;)

Zuvor bitte noch eine Antwort:

Ein (natürlich) gläubiger Pädophiler X, der gegen seine Neigung nicht ankommt, bittet den Pfarrer

- im "offiziellen" Beichtgespräch

- außerhalb eines "offiziellen" Beichtgesprächs

um sein Gebet, damit er anstehenden Versuchungen standhalten kann...

Wenig später liest der Pfarrer in der Zeitung, dass die Polizei einen Pädophilen sucht, bei dem es sich der Täterbeschreibung nach nur um X handeln kann...

edit: überflüssiges "die" weggemacht

bearbeitet von Melancholy
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In der Beichte: Er darf nichts sagen.

 

Außerhalb: Er mus nichts sagen, darf es aber.

Die (vernehmlich ausgesprochene? gemurmelte? gedachte?) Absicht des Pfarrers "ego te absolvo..." ist die entscheidende Grenze zwischen innerhalb und außerhalb?

Bekenntnis, Segen des Pfarrers und gemeinsames Gebet ist keine Beichte, Lossprechung?

(nur reine Wissensfrage von mir - vorab danke)

Nachtrag: selbstverständlich bereut X seine (Un)Taten ehrlich, kann aber nicht dagegen an...

bearbeitet von Melancholy
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Das Wort anschwärzen mag ich in diesem Zusammenhang nicht, es geht um eine ernste Straftat (so ziemlich das ernsteste, was man nach kirchlichem Rechts anstellen kann - Mord und Abtreibung sind deutlich weniger scharf bestraft),

Bei dieser gesetzgeberischen Wertung stellt sich mir anlässlich Melancholy's Beispiel allerdings die Frage, warum nicht mal öfter ein Pädophiler "zufällig" bei einem Autounfall von einem Pfarrer totgefahren wird...

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Mir ist noch nicht ganz klar: Ein Gespräch zwischen einem Pfarrer und einem Gläubigen - kann es zu einem schutzwürdigen Beichtgespräch werden, obwohl von beiden Seiten her gesehen diese Absicht anfangs nicht bestand? Wenn ja: ab welchem Zeitpunkt?

Die Lossprechung kann es nicht sein, denn die kann ja auch verweigert werden...

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Mir ist noch nicht ganz klar: Ein Gespräch zwischen einem Pfarrer und einem Gläubigen - kann es zu einem schutzwürdigen Beichtgespräch werden, obwohl von beiden Seiten her gesehen diese Absicht anfangs nicht bestand? Wenn ja: ab welchem Zeitpunkt?

Die Lossprechung kann es nicht sein, denn die kann ja auch verweigert werden...

 

Die Verweigerung der Lossprechung - aus welchem Grund auch immer - kann es meiner Meinung nach aber auch nicht ausmachen, ob eine Beichte eine Beichte ist und unter das Beichtgeheimnis fällt. Die Beichte fängt für mein Dafürhalten damit an, dass einer zum Pfarrer geht und erklärt, dass er jetzt beichten will, im Namen des Vaters, des Sohnes usw. ... oder wie die Eingangsformel lautet. Es kann ja nicht sein, dass einer seine Sünden ablädt, der Pfarrer dann erklärt: April, April, ich spreche Dich nicht los sondern stecke Deiner Frau, dass Du fremd gegangen bist ...

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Ein Beichtgespräch ist nach katholischen Sinn nicht von dieser Welt und ein Beichthörender unterliegt, was den Inhalt betrifft, nicht den Gesetzen der Welt.

:daumenhoch:

Perle - leider für das sprichwörtliche Publikum.

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