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Beichtgeheimnis


Sokrates

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Darf ich darauf hinweisen, daß gut die Hälfte aller Mitglieder christlicher Kirchen in Deutschland seit ca 500 Jahren recht gut ohne Beichte auskommen?

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Ohne sakramentale Beichte. Die Laienbeichte ist in manchen evangelischen Freikirche gängiger Usus - bis hin zum öffentlichen Bekenntnis in einer Fernsehshow. Inklusive Seelenstriptease.

 

Ohne Bekenntnis zu den eigenen Schwachpunkten kommt überhaupt keiner aus. Und mir ist der Druck, mal wieder Beichten zu müssen (selbst, wenn er, wie in den 50-Jahren zum Sozialdruck wird) lieber, als den Druck, den z.B. die Medien oder die Parteien auf Wulff oder Guttenberg ausüben. Da gibt es statt Beichtgeheimnis Gruppendruck und öffentliches Lächerlichmachen. Und man lernt aus solchen Vorgängen hauptsächlich, dass man sich nichts zu Schulden kommen lassen darf. Was man dabei nicht lernt: Dass man auch noch ein Mensch bleibt, wenn man Mist gebaut hat.

 

Eher gibt es eine Sehnsucht nach Sarastros Worten:

"In diesen heil'gen Hallen

kennt man der Rache nicht.

Und ist ein Menschenkind gefallen,

bringt Liebe ihn zum Licht."

 

Es gibt sehr wohl Eltern, die ihr Kind zu mutigem Bekenntnissen erziehen und den Mut, den so etwas immer kostet, honorieren.

Es gibt aber auch die andere Erfahrung, nämlich dass jedes kleinste Zugeben doch nur bestraft wird, durch Schimpfen, Liebesentzug oder sogar massive körperliche Maßnahmen.

Auch in diesen Fällen halte ich die Beichte für die bessere Alternative.

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Ohne sakramentale Beichte. Die Laienbeichte ist in manchen evangelischen Freikirche gängiger Usus - bis hin zum öffentlichen Bekenntnis in einer Fernsehshow. Inklusive Seelenstriptease.

Ich sprach von den Lutherischen, nicht den paar Freikirchlern. Ich kann dir vertrauensvoll versichern, daß Lutherischen nicht einmal verstehen, was das mit der Beichte soll - oder genauer gesagt, sie halten das für ein Herrschaftsinstrument.

 

Ohne Bekenntnis zu den eigenen Schwachpunkten kommt überhaupt keiner aus. Und mir ist der Druck, mal wieder Beichten zu müssen (selbst, wenn er, wie in den 50-Jahren zum Sozialdruck wird) lieber, als den Druck, den z.B. die Medien oder die Parteien auf Wulff oder Guttenberg ausüben. Da gibt es statt Beichtgeheimnis Gruppendruck und öffentliches Lächerlichmachen. Und man lernt aus solchen Vorgängen hauptsächlich, dass man sich nichts zu Schulden kommen lassen darf. Was man dabei nicht lernt: Dass man auch noch ein Mensch bleibt, wenn man Mist gebaut hat.

 

Eher gibt es eine Sehnsucht nach Sarastros Worten:

"In diesen heil'gen Hallen

kennt man der Rache nicht.

Und ist ein Menschenkind gefallen,

bringt Liebe ihn zum Licht."

Das hat jetzt hier mit Beichte gar nichts zu tun.

 

Es gibt sehr wohl Eltern, die ihr Kind zu mutigem Bekenntnissen erziehen und den Mut, den so etwas immer kostet, honorieren.

Es gibt aber auch die andere Erfahrung, nämlich dass jedes kleinste Zugeben doch nur bestraft wird, durch Schimpfen, Liebesentzug oder sogar massive körperliche Maßnahmen.

Auch in diesen Fällen halte ich die Beichte für die bessere Alternative.

Und dies ist die Drohung mit der falschen Alternative. Du greifst zu rhetorischen Tricks, die du nicht nötig hättest, wenn du dir deiner Sache sicher wärst.

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Ich kann dir vertrauensvoll versichern, daß Lutherischen nicht einmal verstehen, was das mit der Beichte soll

Luther wußte es noch :)

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Ohne Bekenntnis zu den eigenen Schwachpunkten kommt überhaupt keiner aus. Und mir ist der Druck, mal wieder Beichten zu müssen (selbst, wenn er, wie in den 50-Jahren zum Sozialdruck wird) lieber, als den Druck, den z.B. die Medien oder die Parteien auf Wulff oder Guttenberg ausüben. Da gibt es statt Beichtgeheimnis Gruppendruck und öffentliches Lächerlichmachen. Und man lernt aus solchen Vorgängen hauptsächlich, dass man sich nichts zu Schulden kommen lassen darf. Was man dabei nicht lernt: Dass man auch noch ein Mensch bleibt, wenn man Mist gebaut hat.

 

Eher gibt es eine Sehnsucht nach Sarastros Worten:

"In diesen heil'gen Hallen

kennt man der Rache nicht.

Und ist ein Menschenkind gefallen,

bringt Liebe ihn zum Licht."

Das hat jetzt hier mit Beichte gar nichts zu tun.

Irrtum. Gerade dies hat mit Beichte alles zu tun.

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Tut mir leid, aber das ist Quatsch. Nur sehr schlechte Pädagogen würden das so machen. Ihr arbeitet Euch schon wieder einmal an Euren Phantasien ab. Es ist ermüdend.

 

 

in unserer gegend wird zwar nicht gesagt: "wenn ihr nicht beichtet, dann dürft ihr nicht zur 1.-kommunion gehen!"

... aber es wird den kindern immer wieder und immer wieder und immer wieder sehr, sehr, sehr "nahegelegt" und sehr, sehr, sehr "empfohlen" ...

... und das dann noch von pfarrer, gemeindereferent, gemeindeassistentin und womoglich von den katechetinnen.

ich denke schon, dass dadurch ein extrem großer druck aufgebaut wird - vielleicht sogar unbeabsichtigt und "nur" gut gemeint - aber dennoch.

 

und zwar gerade durch das immer wieder betonen: ihr müsst ja nicht, aber es wäre doch so toll und so sinnvoll - ihr werdet schon sehen - wir können es euch nur wärmstens empfehlen ......

würde man das ein mal sagen, wäre es auch gut.

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und zwar gerade durch das immer wieder betonen: ihr müsst ja nicht, aber es wäre doch so toll und so sinnvoll - ihr werdet schon sehen - wir können es euch nur wärmstens empfehlen ......

würde man das ein mal sagen, wäre es auch gut.

Also ich wäre ja durchaus bereit, selbst im Rahmen der Erstbeichte beichten zu gehen, wenn es der Sache dient (auch wenn ich generell meinen würde, es stört eigentlich den Ablauf) und es stünde den Katechetinnen wohl auch gut an im Rahmen einer Beichte die Erstkommunionsvorbereitung mal zu rekapitulieren, aber ein Überdruck von Seiten der Katechetinnen oder der Offiziellen würde sehr lustige Konsequenzen bei uns haben. Und wenn ich vor unserem Erzbischof mal die reale Beicht- und Bußpraxis vor der Firmung zur Sprache bringen müsste...
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Das Wesentliche ist das Vertrauensgespräch, in dem sich der Pönitent dem Beichtvater (immerhin sakramentaler Gegenwartsgeber Gottes) öffnet. Es ist eine Form der Hingabe.

Ein Vertrauensgespräch geht auf jeden Fall nicht auf Befehl - auch nicht auf elterlichen Befehl.

 

Wenn dieser Gedanke im Mittelpunkt steht, warum gestaltet man dann die Beichtvorbereitung nicht so, dass - kindgerecht - Wesen und Ablauf der Beichte erläutert wird und danach die Möglichkeit zur Beichte besteht und zwar idealerweise in einer Weise, dass nicht nachvollzogen werden kann, welche Kinder gebeichtet haben und welche nicht. Würde das dem Wesen der Beichte nicht eher gerecht? Warum muss unabhängig vom Entwicklungsgrad des jeweiligen Kindes am Ende zwingend die Beichte stehen?

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Wenn dieser Gedanke im Mittelpunkt steht, warum gestaltet man dann die Beichtvorbereitung nicht so, dass - kindgerecht - Wesen und Ablauf der Beichte erläutert wird und danach die Möglichkeit zur Beichte besteht und zwar idealerweise in einer Weise, dass nicht nachvollzogen werden kann, welche Kinder gebeichtet haben und welche nicht. Würde das dem Wesen der Beichte nicht eher gerecht? Warum muss unabhängig vom Entwicklungsgrad des jeweiligen Kindes am Ende zwingend die Beichte stehen?

Mal eine ganz provokante Gegenfrage:

Warum sollte ein Kind Initiationssakramente empfangen, wenn es einen der zentralen Vollzüge der Kirche für sich von Anfang an ausschließt?

Müsste man dann nicht auch die Erstkommunion verschieben?

 

Oder (was ich für besser halte): Man lebt damit, dass die Erstkommunion für viele halt ein "Lebensfest" ohne größeren religiösen Hintergrund ist und nimmt die Beichte komplett raus. Ein Jahr später bietet man dann einen Versöhnungskurs an, den zwar nur noch 10-20 % besuchen. Aber dann wäre es ehrlich.

 

Laura

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Mal eine ganz provokante Gegenfrage:

Warum sollte ein Kind Initiationssakramente empfangen, wenn es einen der zentralen Vollzüge der Kirche für sich von Anfang an ausschließt?

Müsste man dann nicht auch die Erstkommunion verschieben?

 

 

Was heißt "von Anfang an ausschließen"? Ebenso provokant zurück: nur weil wir Kinder mit acht und neun Jahren noch nicht mit Sexualität konfrontieren und nicht wollen, dass sie sexuelle Handlungen vornehmen oder an sich vornehmen lassen, heißt das doch nicht, dass wir sie von Anfang an von Sexualität ausschließen. Nun lässt sich die Beichte sicher nicht mit sexuellem Missbrauch vergleichen. Aber es besteht insoweit die - kleine - Gemeinsamkeit, dass beide Dinge ein gewisses Maß an Reflexion voraussetzen, dass sie am Innersten eines Menschen rühren und dass m. E. beide Dinge nichts für Kinder sind.

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Müsste man dann nicht auch die Erstkommunion verschieben?

Das ist nun problematisch, denn wenn man die Kids mit 12 schon gefirmt kriegen will (sicher ist sicher, wer weiß ob die später kommen), darf man die Erstkommunion nicht zu weit nach hinten schieben. Und ob da ein Jahr reicht, bin ich skeptisch. Ich denke nicht, dass ein 11jähriger signifikant lieber beichtet als ein 10jähriger.

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Müsste man dann nicht auch die Erstkommunion verschieben?

Das ist nun problematisch, denn wenn man die Kids mit 12 schon gefirmt kriegen will (sicher ist sicher, wer weiß ob die später kommen), darf man die Erstkommunion nicht zu weit nach hinten schieben. Und ob da ein Jahr reicht, bin ich skeptisch. Ich denke nicht, dass ein 11jähriger signifikant lieber beichtet als ein 10jähriger.

 

Stehen Firmung und Erstkommunion theologisch in einem unauflösbaren Verhältnis? Meinem vagen theologischen Wissen zufolge, ist die Firmung eher eine Bekräftigung der Taufe und könnte ohne Weiteres auch direkt im Anschluss an diese gespendet werden.

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und zwar idealerweise in einer Weise, dass nicht nachvollzogen werden kann, welche Kinder gebeichtet haben und welche nicht.
Wie stellst Du dir das vor?

 

Die Kinder sind während der Beichte wohl hoffentlich nicht ohne Begleitung in der Kirche. D.h. wenigstens die Katecheten bekommen definitiv mit, wer in den Beichtstuhl gegangen ist und wer nicht.

 

Dazu kommt, daß zu meiner Zeit der Beichtstuhl völlig dunkel war und nur in einer Wand ein Gitter war aus dem Stimme unseres Pfarrers kam. Hatte ein wenig vom Sitzen in einer Lautsprecherbox. Ich glaube kaum daß uns der Priester damals nicht an den Stimmen hat erkennen können. Und selbst wenn er keine Strichliste führt wieviele Beichtlinge er hatte, wird er glaube ich schon merken, daß der ein oder andere fehlt.

 

Was ich mir allenfalls vorstellen kann ist, daß ein Kind in den Beichtstuhl geht und dem Priester klipp und klar sagt, daß es nichts zu beichten hätte bzw. sich keiner schweren Sünde bewusst sei. Vater-unser. Segen. Auf Wiedersehen. Fertig. Ob der Priester in diesem Fall das Geschehen im Beichtstuhl verwenden dürfte um das Kind für die Erstkommunion abzulehnen wäre dann wieder eine Frage wie weit das Beichtgeheimnis reicht - oder ob das erst für alles gilt, was nach "Vater ich habe gesündigt" kommt.

 

Würde das dem Wesen der Beichte nicht eher gerecht?
Dem Wesen der Beichte entspricht es, daß jemand mit schwerer Schuld, die ihn von Gott und den Menschen trennt damit fertig werden kann. Ob ein Kind überhaupt diesen Grad der Schuld erreichen kann, halte ich noch für ein Gerücht.

 

Warum muss unabhängig vom Entwicklungsgrad des jeweiligen Kindes am Ende zwingend die Beichte stehen?

TRADITION!

 

Es war lange Zeit üblich, daß die Erstkommunion erst mit 14 oder 15 (sprich nach Abschluss der Volksschule und damit verbunden des Katechismusunterrichts) gespendet wurde. In diesem Alter macht die Beichte vor der EK ja auch Sinn.

 

Als Pius X. Anno 1910 mit Quam Singulari beschloss die Kinder schon mit 7 oder 8 (bzw. in dem Alter in dem sie in der Lage wären, den Leib des Herrn von gewöhnlichem Brot zu unterscheiden) zur Kommunion zuzulassen wurde die Verpflichtung zur Erstbeichte beibehalten.

Das hängt damit zusammen, daß das Laterankonzil 1215 festgelegt hat, daß jeder Gläubige, der das "Alter der Unterscheidung" erreicht hat wenigstens einmal im Jahr beichten sollte (die Regel gilt ja heute noch).

bearbeitet von Flo77
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Warum sollte ein Kind Initiationssakramente empfangen, wenn es einen der zentralen Vollzüge der Kirche für sich von Anfang an ausschließt?

Ich denke nicht, daß 8-9jährige Kinder in der Lage sind "eine der zentralen Vollzüge der Kirche" bei vollem Bewußtsein auszuschließen.

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Aber es besteht insoweit die - kleine - Gemeinsamkeit, dass beide Dinge ein gewisses Maß an Reflexion voraussetzen, dass sie am Innersten eines Menschen rühren und dass m. E. beide Dinge nichts für Kinder sind.

 

Sicher ist eine wirkliche Auseinandersetzung mit Schuld erst im Erwachsenenalter möglich - auch vor der Firmung nicht. Aber auch Kinder haben ein Gefühl von richtig und falsch und ich bin immer wieder schockiert zu sehen, wie bereits Grundschulkinder miteinander umgehen, mobben, sich gegenseitig fertigmachen. Und dass sie dann auch das Gefühl haben, schuldig zu werden, ist doch logisch, oder?

Was vielmehr fehlt ist eine gute Bußkatechese für Erwachsene. Die gibt es so gut wie nie.

 

Laura

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Wie stellst Du dir das vor?

 

Die Kinder sind während der Beichte wohl hoffentlich nicht ohne Begleitung in der Kirche. D.h. wenigstens die Katecheten bekommen definitiv mit, wer in den Beichtstuhl gegangen ist und wer nicht.

 

Man kann gewiss ein System schaffen, in dem das eben nicht nachvollziehbar ist und sei es, dass man mehrere Beichtgelegenheiten einrichtet.

 

Dazu kommt, daß zu meiner Zeit der Beichtstuhl völlig dunkel war und nur in einer Wand ein Gitter war aus dem Stimme unseres Pfarrers kam. Hatte ein wenig vom Sitzen in einer Lautsprecherbox. Ich glaube kaum daß uns der Priester damals nicht an den Stimmen hat erkennen können. Und selbst wenn er keine Strichliste führt wieviele Beichtlinge er hatte, wird er glaube ich schon merken, daß der ein oder andere fehlt.

 

 

Der Beichtvater wird es natürlich wissen. Der sollte aber nichts sagen dürfen. Sinnigerweise müsste das Beichtgeheimnis auch den Umstand umfassen, ob jemand gebeichtet hat.

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Stehen Firmung und Erstkommunion theologisch in einem unauflösbaren Verhältnis? Meinem vagen theologischen Wissen zufolge, ist die Firmung eher eine Bekräftigung der Taufe und könnte ohne Weiteres auch direkt im Anschluss an diese gespendet werden.
Jein. Taufe, Erstkommunion und Firmung sind die drei Initiationssakramente.

 

Sie können alle gemeinsam gespendet werden (bei Erwachsenentaufen z.B. oder in der Orthodoxie) oder wie bei uns den Lebensabschnitten entsprechend (Kleinkind, Übergang, Eintritt in die Erwachsenenwelt).

 

Die Firmung ohne die Eucharistie direkt nach der Taufe zu spenden halte ich für etwas fragwürdig.

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Man kann gewiss ein System schaffen, in dem das eben nicht nachvollziehbar ist und sei es, dass man mehrere Beichtgelegenheiten einrichtet.
Bleiben immer noch die Betreuer vor dem Beichtstuhl (wobei ich in unserer Pfarrkirche gar nicht weiß, ob überhaupt 2 Beichtgelegenheiten einzurichten wären). Und die sind nicht wirklich an das Beichtgeheimnis gebunden.
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Für mich widerspricht die Beichtvorbereitungspraxis wie ich sie selbst erfahren habe und wie sie hier im Thread auch gelegentlich durchschimmert, mehreren Erziehungszielen meinerseits:

 

1. dass man Dinge nicht nur um eines äußeren Vorteils oder weil alle sie tun, tun soll, wenn man sie selbst innerlich ablehnt;

 

2. dass Vorgänge des eigenen Seelenlebens wertvoll sind und nicht jedem offenbart werden sollten; und

 

3. dass ein Mensch nicht qua Autorität Anspruch auf Zugang zu meinem Intimsbereich hat.

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Mal eine ganz provokante Gegenfrage: Warum sollte ein Kind Initiationssakramente empfangen, wenn es einen der zentralen Vollzüge der Kirche für sich von Anfang an ausschließt? Müsste man dann nicht auch die Erstkommunion verschieben? Oder (was ich für besser halte): Man lebt damit, dass die Erstkommunion für viele halt ein "Lebensfest" ohne größeren religiösen Hintergrund ist und nimmt die Beichte komplett raus. Ein Jahr später bietet man dann einen Versöhnungskurs an, den zwar nur noch 10-20 % besuchen. Aber dann wäre es ehrlich.

 

Die Pflicht zur Beichte vor der Erstkommunion ist an sich ein Systemfehler:

 

Gläubige sind nach c. 988 § 1 verpflichtet, alle nach der Taufe begangenen scheren Sünden, deren er sich nach einer sorgfältigen gewissenserfoschung bewußt ist, nach Art und Zahl zu bekennen. Das Bekenntnis läßlicher Sünden wird indes nur empfohlen (c. 988 § 2). Dies soll wenigstens einmal im Jahr geschehen (c. 989 CIC).

 

Nun darf mit Recht bezweifelt werden, dass Erstkommunionkinder schwere Sünden begangen haben. Denoch sind sie als einzige in der Kirche verpflichtet, läßliche Sünden zu beichten (folgt aus c. 914 CIC).

 

Das ganz hat nun einen klaren Haken: Das Kind betritt freiwillig oder meist vom Gruppendruck genötigt Beichtstuhl oder Beichtzimmer, der Pfarrer macht das Kreuzzeichen. Das Kind sagt nun nichts. zumindest nichts, das einer Sünde ähnlich sähe, und macht deutlich, dass den Pfarrer das auch nichts angehe. Damit ist die Bedingung des 914 nicht erfüllt, was der Pfarrer aber - wenn ihm sein Posten lieb ist - nun nicht sagen darf.

 

Und das Kind schließt ja keinen zentralen Vollzug der Kirche aus - es macht das, was es mit Ehe und Weihe auch macht: Es sagt: Jetzt nicht! Und das ist auch sein gutes Recht.

 

Diese beichtpflicht ist ein historisches Derivat, das nach meinem Eindruck abgeschafft gehört: Bis ins späte 19. Jahrhundert erfolgte die Erstkommunion nach der Firmung und in einem Alter, in dem heute gefirmt wird - es ähnelte doch sehr der Konfirmation. Eine Erstbeichte zu diesem Zeitpunkt ist sinnvoll, weil das moralische Empfinden der Jugendlichen nun so weit entwickelt ist, dass sie sündigen können auf der Grundlage eines Sündenbegriffes, der auch haltbar ist. Man verlegte dann die Erstkommunion nach vorne, und die Beichte kam mit. Logisch begründet, aber im Blick auf das Bußsakrament verheerend.

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Ich kann dir vertrauensvoll versichern, daß Lutherischen nicht einmal verstehen, was das mit der Beichte soll

Luther wußte es noch :)

 

Ich muss Marcellinus vertrauensvoll versichern, dass "die Lutherischen" sehr wohl noch verstehen, was das mit der Beichte soll. Dass sie sie nicht mehr als Sakrament pflegen, heisst nicht, dass sie sie überhaupt nicht pflegen.

bearbeitet von Julius
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Die Firmung ohne die Eucharistie direkt nach der Taufe zu spenden halte ich für etwas fragwürdig.

Ich erinnere mich dunkel, dass hier im Forum mal die Ansicht vertreten wurde, die Reihenfolge sei historisch eigentlich umgekehrt gewesen. Ursprünglich, als es nur die Erwachsenentaufe gab und Taufen recht selten waren, gehörten Taufe und Firmung zusammen (wie noch heute bei den Orthodoxen). Die Taufe wurde vom Priester durchgeführt, die Firmung vom Bischof, im selben Ritual.

 

Später, mit dem Christentum als Mainstream-Religion, wurde es dann üblich auch die Kinder zu taufen, möglichst schnell nach der Geburt. Hier bestand das Problem, dass ein Priester vor Ort wohl verfügbar war, aber meist kein Bischof. Also wurde nur der erste Teil des Procederes vollzogen. Wenn der Bischof später irgendwann mal im Dorf vorbeikam, wurde alles, was seit seinem letzten Besuch vor ein paar Jahren getauft worden war, zusammengetrieben und gefirmt (so wie heute noch).

 

Die Kommunion war ursprünglich erst nach voller Aufnahme in die Gemeinschaft, also Taufe und Firmung, möglich. Da aber bei immer größeren Diözesen gerade in Nordeuropa die Firmung immer länger auf sich warten ließ (und teilweise erst im Erwachsenenalter erhalten werden konnte), wurde das aufgegeben und die Kommunion ohne Firmung ermöglicht.

 

Die Orthodoxen haben das Problem anders gelöst und die Firmbefugnis von den Bischöfen auf die Priester ausgedehnt. So kann auch bei Säuglingstaufen wie ursprünglich vorgesehen die Firmung direkt nach der Taufe erfolgen, und die Kommunion irgendwann später.

 

Ursprünglich ist also eigentlich die Erstkommunion nach der Firmung, nicht die Firmung nach der Erstkommunion.

bearbeitet von Aristippos
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Der Beichtvater wird es natürlich wissen. Der sollte aber nichts sagen dürfen. Sinnigerweise müsste das Beichtgeheimnis auch den Umstand umfassen, ob jemand gebeichtet hat.

 

Das umfasst es auch. Wenigstens in dem Sinne, dass das, was im Beichtstuhl geschieht, dem Beichtgeheimnis unterliegt.

 

Die Firmung ohne die Eucharistie direkt nach der Taufe zu spenden halte ich für etwas fragwürdig.

 

Wieso? Das ist altkirchliche Praxis. Es ersparte uns dein Eiertanz der Vorbereitung auf ein Sakrament, von dem keiner so genau weiß, was es soll.

 

 

Bleiben immer noch die Betreuer vor dem Beichtstuhl (wobei ich in unserer Pfarrkirche gar nicht weiß, ob überhaupt 2 Beichtgelegenheiten einzurichten wären). Und die sind nicht wirklich an das Beichtgeheimnis gebunden.

 

Doch, sind sie. Mit etwas geringeren Folgen, die Exkommunikation kann aber verhängt werden C. 1388 § 2 CIC. Die dürfen auch nichts sagen, und aus dem, was sie sagen, darf man nichts machen. Und wenn sie so nah dran sind, dass sie was hören können, dann muss man sie der Kirche ggf,. verweisen.

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Ergänzung: generell halte ich Erstbeichtsituationen für problematisch, in denen das Kind nicht die Wahl zwischen mehreren Beichtvätern hat (bevorzugt solchen, die es vorher gut in anderen Kontexten kennenlernen konnte).

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