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Schwangerschaftsabbruch: Grund für Ablehnung des Beratungsscheins


scheinfrager

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Denn rechtlich ist das glasklar, der Nötiger hat eigentlich nur die Wahl zwischen eingesperrt werden, selber ausziehen oder weiter da wohnen, aber die Schwangere blos mit Samthandschuhen anfassen.

 

Rechtlich ist glasklar, dass Mieterin der Wohnung die Oma und nicht deren Enkelin ist. Die Polizei würde Dir was husten, wenn Du mit dem Ansinnen kämst, die Wohnungsinhaberin einzusperren oder aus ihrer eigenen Wohnung zu verweisen, weil die Enkelin schwanger ist und ne eigene Wohnung für sich und ihr Kind braucht. Die Wohnungszwangswirtschaft wurde in der BRD bekanntlich 1960 aufgehoben, in den neuen Bundesländern ist sie seit dem Einigungsvertrag 1990 hinfällig. Komm mal wieder runter von Deinen lächerlichen, abgehobenen "rechtlichen" Phantastereien auf den Boden der Tatsachen, auf dem sich die staatlich anerkannten Konfliktberatungsstellen bewegen und zu bewegen haben. Das sind übrigens die, die Beratungsscheine ausstellen. Und deren Job ist es, Schwangeren - wenn nötig - schwangeren Frauen behilflich zu sein, eine angemessene Wohnung für sich und ihr Kind zu finden - aber nicht, deren Omas auf die Straße zu setzen.

bearbeitet von Julius
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Denn rechtlich ist das glasklar, der Nötiger hat eigentlich nur die Wahl zwischen eingesperrt werden, selber ausziehen oder weiter da wohnen, aber die Schwangere blos mit Samthandschuhen anfassen.

 

Die Oma als Nötiger zu einer strafbaren Handlung(Schwangerschaftsabbruch wg. sozialer Indikation)weil sie keinen Bock darauf hat ihre Enkelin nebst Urenkelin in ihrer Zweizimmerwohnung von ihrer kleinen Rente durchzufüttern? Wie absurd ist denn solch ein Szenario! Und dann soll die Polizei einschreiten und vielleicht die Oma aus ihrer Wohnung entfernen damit die Enkelin eine Wohnung hat und nicht abtreibt. :lol: :lol: :lol: Selbsternannte Lebensschützer sollten sich lieber dafür einsetzen, dass Teenies nicht gewollt oder ungewollt schwanger werden. Die beste Art "Abtreibung" zu verhindern ist sich um sozial Benachteiligte zu kümmern und durch Aufklärung und Zulassen von Verhütungsmitteln.

bearbeitet von Katharer
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Ich halte es für ebenso ethisch problematisch, gedankenlos Kinder in die Welt zu setzen und verwahrlost aufwachsen zu lassen.

 

Werner

Heißt, frau sollte abtreiben, wenn ein verwahrlostes Aufwachsen wahrscheinlich ist?

Mann und Frau sollten verhüten, das heißt das.

 

Und manch einer gehört zwangsweise in einen ausführlichen Verhütungskurs geschickt, so wie manche zwangsweise in die Staßenverkehrsschulung geschickt werden.

 

Werner

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Ändert aber nichts an der Frage, warum polizeiliches Vorgehen bei aus der Wohnung schmeißen niemals eine Option ist.

 

Mir scheint, dass es hier - wie so oft - eine Differenz gibt zwischen der "reinen Lehre" also dem Gesetz, der Vorschrift, etc. einerseits und der konkreten Anwendung bzw. Umsetzung andererseits. Das gilt für die Sinnhaftigkeit des Ausstiegs aus der "Scheinberatung" wie auch für die Anwendung der Nötigungsparagraphen.

 

Es ist gut, dass es Regeln gibt. Ob sie im Einzelfall hilfreich sind steht auf einem anderen Blatt. Hier gilt es eine Lösung zu finden, die den Menschen in der Situation gerecht wird, einschließlich dem ungeborenen Menschen. Wie das konkret aussieht kann vmtl. noch nicht einmal im Einzelfall verlässlich gesagt werden. Ob es hilfreich war zeigt sich erst hinterher...

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@Katharer, Julius

 

Da ihr weltfremdes Paragrafenreiten ablehnt, woher habt ihr euer Wissen, wie die Rechtslage ist?

Weltfremdes Paragrafenreiten lässt sich nämlich beim Verstehen von Gesetzen häufig nicht vermeiden.

 

Das die Praxis anders aussieht, glaube ich euch gerne (bzw. ich nehme es bedauernd zur Kenntnis, dass es heute völlig normal ist, eine Schwangere aufgrund ihrer Schwangerschaft der Wohnung zu verweisen; ich will blos verstehen, warum das völlig normal ist, auch wenn die Gesetze genau gegenteilig sind).

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Und manch einer gehört zwangsweise in einen ausführlichen Verhütungskurs geschickt

 

Unter Androhung von Geldbuße oder gleich von Haft?

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Weltfremdes Paragrafenreiten lässt sich nämlich beim Verstehen von Gesetzen häufig nicht vermeiden.

 

Hä? Na, dann reite mal schön weiter, Cowboy. :lol: :winke:Und wenn Du mit Deinen vier Buchstaben auf dem Boden der Tatsachen angekommen bist, kannst Du mir vielleicht verraten, welches Gesetz der Großmutter einer Schwangeren vorschreibt, Enkelin samt Nachwuchs in ihrer Zweizimmerwohnung zu beherbergen.

bearbeitet von Julius
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(bzw. ich nehme es bedauernd zur Kenntnis, dass es heute völlig normal ist, eine Schwangere aufgrund ihrer Schwangerschaft der Wohnung zu verweisen; ich will blos verstehen, warum das völlig normal ist, auch wenn die Gesetze genau gegenteilig sind).

Nein, es ist nicht normal. Es kann aber eine für alle Betroffenen hilfreiche Lösung sein.

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Und manch einer gehört zwangsweise in einen ausführlichen Verhütungskurs geschickt

 

Unter Androhung von Geldbuße oder gleich von Haft?

Entzug von Sozialleistungen sollte genügen.

 

Werner

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(bzw. ich nehme es bedauernd zur Kenntnis, dass es heute völlig normal ist, eine Schwangere aufgrund ihrer Schwangerschaft der Wohnung zu verweisen; ich will blos verstehen, warum das völlig normal ist, auch wenn die Gesetze genau gegenteilig sind).

Nein, es ist nicht normal. Es kann aber eine für alle Betroffenen hilfreiche Lösung sein.

 

Normal im Sinne von kaum jemand begreift, dass ein "Wenn du das Kind bekommst, dann fliegst du raus." schwere Nötigung sein kann (und es in den allermeisten Fällen auch sein dürfte).

Es wird als normale Option der Schwangeren wahrgenommen, dass sie abtreiben kann. Also genauso wie man (häufig völlig zu recht) von Untermietern normale Dinge verlangen kann, damit sie weiter dort wohnen dürfen (keine laute Musik nach X Uhr, keine Drogen, deine Freundin darf hier nicht auch noch wohnen, benimm dich besser wenn du hier wohnen bleiben willst), glauben viele Leute sie könnten von einer Schwangeren eine Abtreibung verlangen.

 

Sinn machen kann ein Auszug natürlich, wenn es Nachwuchs gibt. Das hat man der Schwangeren gegenüber aber anders zu kommunizieren.

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Und manch einer gehört zwangsweise in einen ausführlichen Verhütungskurs geschickt

 

Unter Androhung von Geldbuße oder gleich von Haft?

Entzug von Sozialleistungen sollte genügen.

 

Werner

 

Urteile ich vorschnell, wenn ich dich jetzt unter "nicht hardcore Katholik" einstufe?

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Aus dem sicheren Heim heraus, mit geregeltem Einkommen, dem Wissen bei der Bank Kredit zu haben, und der Kenntnis, wie man seine Rechte wo ein geltend machen kann - aus einer solchen Situation heraus ist es schwer, sich in die Lage von Menschen zu versetzen, denen gerade alle Türen zugemacht wurden, wenn sie denn jemals offen waren. Es ist eine beschissene Situation, wenn man auf Gedeih und Verderb auf die Gnade anderer angewiesen ist: Auf den Vermieter, der einem die Miete stundet, auf den Versorger, der den Zähler noch nicht ausbaut, auf den Gerichtsvollzieher, der einem eine Frist einräumt.

 

Zugleich sind die rechtlichen Bestimmungen zB der jobcenter von der Annahme getragen, dass der Notleidende so sehr Not nicht leidet, und dass die Menschen Notlagen 14 Tage zuvor brav anmelden.

 

Leider tun sie das nicht, im Gegenteil, sie öffnen Briefe nicht, werfen sie weg, hoffen darauf, dass es irgendwie schon gehen werde, usw, bis sie dann (gerne am Freitag so gegen 15 Uhr) bei einem stehen und feststellen, kein Geld mehr zu haben, der Kühlschrank sei leer Hunger habe man auch. Das ist nicht der Moment, in dem rationales Abwägen geht.

 

Schwangerschaftskonflikt ist nicht ganz so kurzfristig, aber die Lage ist ähnlich: Wenn Donum vitae ein Wohnungsproblem vermerkt, dann wird ahinter meist die drohende oder zumindest befürchtete Räumung stehen.Das bedeutet aber mehr als zwei Monatsmieten Rückstand, meist noch weitere Schulden (die Leute zahlen erst dann ihre Miete nicht mehr, wenn alle anderen Quellen aufgebraucht sind) usw. Da muss man schon ziemlich abgebrüht sein, wenn man ein "Pech für den Vermieter" sagen kann. Das ist doch vielen Menschen sehr unangenehm, mit einem "da sind Fehler gemacht worden, die ich zutiefst bedauere" löst sich das nämlich nicht, denn die Schulden bleiben einem ja erhalten. Und die gehen sogar vor - selbst wenn man Geld auftreibt für die Erstausstattung, man muss das dann erst mal an der pfändenden Bank vorbei an die Betroffene bringen und dann das jobcenter davon abbringen, das als Einkommen zu bewerten, rechtlich nicht ganz ohne.

 

Leider kommen die deutlichsten Erklärungen, wie irreal soziale Gründe doch seien, von Menschen, die unter "ich habe Geldprobleme" verstehen, dass sie erst mal keine Sauna im Keller des Eigenheims finanzieren können oder nicht wissen, wo der nächste Geldautomat ist. Zum Glück habe ich keine Schwangeren in der Betreuung - aber ich darf regelmäßig mit der GEZ und anderen Gläubigern verhandeln, ob 10€ oder 15€ im Monat überhaupt möglich sind. Insofern weiß ich ein wenig, wie eng es in diesem Lande sein kann, und ich muss hier nicht über meine Schulden verhandeln, da fällt zumindest der Schamfaktor weg.

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... glauben viele Leute sie könnten von einer Schwangeren eine Abtreibung verlangen.

 

Jetzt mach mal halb lang. Wer sagt Dir denn, dass die Oma oder "viele Leute" von der Enkelin eine Abtreibung verlangt haben? Das unterstellst und faselst Du! Die Oma hat die Enkelin darauf hingewiesen, dass sie mit dem Kind nicht in der kleinen Zweizimmerwohnung bleiben kann und sich eine andere Unterkunft suchen soll. Und wie sie das "kommuniziert" hat, weisst Du nicht!

bearbeitet von Julius
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Und manch einer gehört zwangsweise in einen ausführlichen Verhütungskurs geschickt

 

Unter Androhung von Geldbuße oder gleich von Haft?

Entzug von Sozialleistungen sollte genügen.

 

Werner

 

Das könnte eine ganze Reihe von Teenagerschangerschaften (die haben oft so gar keine Ahnung, aber das wird kirchlicherseits ja als gutes Mittel gegen vorehelichen Sex propagiert) verhindern - aber ansonsten wird es wenig helfen. Willst du als nächstes dann das gerissene Kondom zu den Akten nehmen?

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Mit Details meinte ich, dass wir unser hypothetischer Fall zu viel offen lässt für die Frage, ob es Nötigung ist oder nicht. Aber ist sowieso egal, da meine Fragen eh unerwünscht sind.

 

 

Mir scheint, nicht die Fragen sind unerwünscht, sondern vielmehr die hier gegebenen Antworten sind Dir unangenehm.

Deshalb heißt die Type ja auch "Scheinfrager". Er fragt nur zum Schein, und hat eigentlich seine Antworten schon fertig. Eine ziemlich unangenehme Type, weshalb ich mir die freundliche Begrüßung auch erspare.

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... glauben viele Leute sie könnten von einer Schwangeren eine Abtreibung verlangen.

 

Jetzt mach mal halb lang. Wer sagt Dir denn, dass die Oma von der Enkelin eine Abtreibung verlangt hat? Das unterstellst Du! Die Oma hat die Enkelin darauf hingewiesen, dass sie mit dem Kind nicht in der kleinen Zweizimmerwohnung bleiben kann und sich eine andere Unterkunft suchen soll. Und wie sie das "kommuniziert" hat, weisst Du nicht!

 

Wenn ich eine solche Lage derzeit auf Bamberg projiziere, dann sähe das so aus:

  • Oma hält die Wohnung für zu klein - was nicht ganz abwegig ist.
  • Kleine Wohnungen für junge Frauen mit Kind zu den Preisen, die das jobcenter für angemessen hält, gibt es schlicht nicht. Auch das kirchliche Wohnungsbauunternehmen investiert seit Jahren lieber in ertragreichere Projekte.
  • Eventuell findet sich was weit draußen im Landkreis, damit ist allerdings auch jede Chance auf Schule oder Berufsausbildung erledigt. Aber von Hartz IV kann man ja auch leben.
  • Übergangswohnheime oder ähnliches für obdachlose Frauen gibt es gleich gar nicht, bestenfalls für ein oder zwei Nächte im Notschlafquartier.

Sollte die junge Frau nun auch noch studieren, dann wird es ganz heikel, denn dann sind weder jobcenter noch Sozialamt zuständig. Das hatte ich erst unlängst mit einer jungen Frau, die darüber ihr Studium beinahe geschmissen hätte: BAföG muss Monate lang prüfen, andere Träger sehen sich als nicht zuständig an, und auch Caritas und Diakonie waren gelinde gesagt nicht sonderlich hilfreich.

 

 

 

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... glauben viele Leute sie könnten von einer Schwangeren eine Abtreibung verlangen.

 

Jetzt mach mal halb lang. Wer sagt Dir denn, dass die Oma von der Enkelin eine Abtreibung verlangt hat? Das unterstellst Du! Die Oma hat die Enkelin darauf hingewiesen, dass sie mit dem Kind nicht in der kleinen Zweizimmerwohnung bleiben kann und sich eine andere Unterkunft suchen soll. Und wie sie das "kommuniziert" hat, weisst Du nicht!

 

1. sprach ich gar nicht mehr über den "Oma-Fall", sondern allgemein

 

2. klang deine erste Formulierung des "Oma-Fall" so, dass eine Nötigung zumindest plausibel ist; wenn das überhaupt nicht zu dem realen Fall passt, den du vielleicht im Hinterkopf hattest, dann habe ich vielleicht einfach die Formulierung falsch aufgefasst

 

3. schreiben Schwangere/Frauen, die abgetrieben haben/ Schwangere, die es sich gerade überlegen oft genug selbst über ihre Lage; daraus und aus den Reaktionen darauf, kann man erkennen, dass es da wirklich kein Verständnis gibt und sowas zumindest bei vielen völlig normal ist; die kreativste Formulierung der Nötigung war übrigens "Geh dich säubern, dann kannst du wieder kommen!", was die betreffende Frau dann auch gemacht hat

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... glauben viele Leute sie könnten von einer Schwangeren eine Abtreibung verlangen.

 

Jetzt mach mal halb lang. Wer sagt Dir denn, dass die Oma von der Enkelin eine Abtreibung verlangt hat? Das unterstellst Du! Die Oma hat die Enkelin darauf hingewiesen, dass sie mit dem Kind nicht in der kleinen Zweizimmerwohnung bleiben kann und sich eine andere Unterkunft suchen soll. Und wie sie das "kommuniziert" hat, weisst Du nicht!

 

Wenn ich eine solche Lage derzeit auf Bamberg projiziere, dann sähe das so aus:

  • Oma hält die Wohnung für zu klein - was nicht ganz abwegig ist.
  • Kleine Wohnungen für junge Frauen mit Kind zu den Preisen, die das jobcenter für angemessen hält, gibt es schlicht nicht. Auch das kirchliche Wohnungsbauunternehmen investiert seit Jahren lieber in ertragreichere Projekte.
  • Eventuell findet sich was weit draußen im Landkreis, damit ist allerdings auch jede Chance auf Schule oder Berufsausbildung erledigt. Aber von Hartz IV kann man ja auch leben.
  • Übergangswohnheime oder ähnliches für obdachlose Frauen gibt es gleich gar nicht, bestenfalls für ein oder zwei Nächte im Notschlafquartier.

Sollte die junge Frau nun auch noch studieren, dann wird es ganz heikel, denn dann sind weder jobcenter noch Sozialamt zuständig. Das hatte ich erst unlängst mit einer jungen Frau, die darüber ihr Studium beinahe geschmissen hätte: BAföG muss Monate lang prüfen, andere Träger sehen sich als nicht zuständig an, und auch Caritas und Diakonie waren gelinde gesagt nicht sonderlich hilfreich.

 

Tja, da kämen dann so verantwortungsvolle Mitbürger wie scheinfragers & Co. als potentielle Vermieter zum Zuge. Was spräche denn dagegen, wenn sie - sofern sie im Besitze von vermietbarem Wohnraum sind - diesen bevorzugt über Beratungsstellen werdenden Müttern auf Wohnungssuche anbieten würden. Anstatt davon zu fabeln, die Omas von der Polizei einsperren zu lassen. ;)

bearbeitet von Julius
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Er fragt nur zum Schein, und hat eigentlich seine Antworten schon fertig.

 

Kann ich dich ganz schnell widerlegen, bezüglich des Beratungsscheins und Ablehnung seitens der Kirche habe ich eben gerade keine Antwort parat. Z.b. bin ich mir nicht sicher, wie das gemeint ist:

http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/letters/documents/hf_jp-ii_let_27011998_bishops_ge.html

"Der positive Text, den Ihr dem von katholischen Stellen ausgestellten Beratungsschein gegeben habt, kann diese widersprüchliche Spannung nicht grundsätzlich beheben. Die Frau kann den Schein aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen dazu gebrauchen, um nach einer dreitägigen Frist ihr Kind straffrei und in öffentlichen Einrichtungen und zum Teil auch mit öffentlichen Mitteln abtreiben zu lassen. Es ist nicht zu übersehen, daß der gesetzlich geforderte Beratungsschein, der gewiß zuerst die Pflichtberatung sicherstellen will, faktisch eine Schlüsselfunktion für die Durchführung straffreier Abtreibungen erhalten hat. Die katholischen Beraterinnen und die Kirche, in deren Auftrag die Beraterinnen in vielen Fällen handeln, geraten dadurch in eine Situation, die mit ihrer Grundauffassung in der Frage des Lebensschutzes und dem Ziel ihrer Beratung in Konflikt steht. Gegen ihre Absicht werden sie in den Vollzug eines Gesetzes verwickelt, der zur Tötung unschuldiger Menschen führt und vielen zum Ärgernis gereicht.

 

Nach gründlicher Abwägung aller Argumente kann ich mich der Auffassung nicht entziehen, daß hier eine Zweideutigkeit besteht, welche die Klarheit und Entschiedenheit des Zeugnisses der Kirche und ihrer Beratungsstellen verdunkelt. Deshalb möchte ich Euch, liebe Brüder, eindringlich bitten, Wege zu finden, daß ein Schein solcher Art in den kirchlichen oder der Kirche zugeordneten Beratungsstellen nicht mehr ausgestellt wird. Ich ersuche Euch aber, dies auf jeden Fall so zu tun, daß die Kirche auf wirksame Weise in der Beratung der hilfesuchenden Frauen präsent bleibt."

 

Wie ist das mit der Zweideutigkeit gemeint? Eigentlich gibts, wenn die Behauptungen des ersten Abschnitts stimmen, nichts zweideutiges, der Beratungsschein ist dann eindeutig "böse". Wodurch verbleibt die Zweideutigkeit? Weil gehofft wird durch die kirchliche Beratung doch wenigstens unterm Strich leben zu retten oder etwas, was ich übersehen habe?

 

Weiß ich nicht. Habe also mitnichten die Antworten schon fertig.

 

Selbiges übrigens bei dem anderen Problem, ich kann in etwa beurteilen was Nötigung ist. Ich sehe auch, dass das in Bezug auf Schwangere vielen Drecksegal ist oder sie es schlicht nicht wissen. Den Schwangeren ist es vielfach auch nicht klar, dass sie genötigt werden. Aber, sofern eine Schwangere genötigt wird, dürfte das doch in der Beratung auffallen, weil ich den Beraterungspersonen mal unterstelle, dass eher zu merken. Trotzdem ist Polizei keine Option. Also klappts irgendwie nicht. Und warum, weiß ich nicht (bzw. habe unpräzise Vermutungen).

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Tja, da kämen dann so verantwortungsvolle Mitbürger wie scheinfragers & Co. als potentielle Vermieter zum Zuge. Was spräche denn dagegen, wenn sie - sofern sie im Besitze von vermietbarem Wohnraum sind - diesen bevorzugt über Beratungsstellen werdenden Müttern auf Wohnungssuche anbieten würden. Anstatt davon zu fabeln, die Omas von der Polizei einsperren zu lassen. ;)

 

Wie sehr würden denn solche Kontingente nutzen? Gäbe es wirklich viele Schwangere, die sich für ihr Kind entscheiden würden, wenn die Beratungsstelle ihnen ein paar vermieterseitig bereits "blanko" unterzeichnete Mietverträge zur Auswahl und direktem Unterschreiben vorlegen könnte?

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Tja, da kämen dann so verantwortungsvolle Mitbürger wie scheinfragers & Co. als potentielle Vermieter zum Zuge. Was spräche denn dagegen, wenn sie - sofern sie im Besitze von vermietbarem Wohnraum sind - diesen bevorzugt über Beratungsstellen werdenden Müttern auf Wohnungssuche anbieten würden. Anstatt davon zu fabeln, die Omas von der Polizei einsperren zu lassen. ;)

 

Wie sehr würden denn solche Kontingente nutzen? Gäbe es wirklich viele Schwangere, die sich für ihr Kind entscheiden würden, wenn die Beratungsstelle ihnen ein paar vermieterseitig bereits "blanko" unterzeichnete Mietverträge zur Auswahl und direktem Unterschreiben vorlegen könnte?

 

Von blanko unterzeichneten Mietverträgen und Kontingenten habe ich nichts geschrieben. Aber Du brauchst Dich nicht weiter zu bemühen, ich habe schon verstanden, dass Du persönlich Dich nicht gerufen fühlst, selbst einen Beitrag dazu zu leisten, dass auch nur eine Frau sich möglicherweise nicht zu einem Schwangerschaftsabbruch "genötigt" sieht. Du beschäftigst Dich lieber nur aus sehr respektvoller theoretischer Ferne mit dem Thema. :lol:

bearbeitet von Julius
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@Katharer, Julius

 

Da ihr weltfremdes Paragrafenreiten ablehnt, woher habt ihr euer Wissen, wie die Rechtslage ist?

Weltfremdes Paragrafenreiten lässt sich nämlich beim Verstehen von Gesetzen häufig nicht vermeiden.

 

Das die Praxis anders aussieht, glaube ich euch gerne (bzw. ich nehme es bedauernd zur Kenntnis, dass es heute völlig normal ist, eine Schwangere aufgrund ihrer Schwangerschaft der Wohnung zu verweisen; ich will blos verstehen, warum das völlig normal ist, auch wenn die Gesetze genau gegenteilig sind).

 

Wer hat hier behauptet, dass es völlig normal ist eine Schwangere der Wohnung zu verweisen? Dieses Szenario hast doch du konstruiert. Genauso verwegen ist die These das "abgetrieben" wird weil frau keine Wohnung findet. Um die ethische und moralische Fragwürdigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen darzustellen bedarf es solcher und ähnlicher konstruierter Szenarien nicht. Auch religiös verbrämte Polemik ist fehl am Platz. Es entsteht bei der Argumentation gegen Schwangerschaftsabbrüche sehr oft der Eindruck, dass Frauen wg. niedriger Beweggründe (keine Wohnung, kein Einkommen, schlechtes soziales Umfeld) sich für diesen schweren Schritt entscheiden - ganz Nach dem Motto: "Ich hol mir mal eben nen Schein zum Abtreiben". Der Gesetzgeber hat die Latte für straffreie Schwangerschaftsabbrüche sehr hoch gelegt, ob dies gut oder schlecht ist ist eine andere Frage. Selbsternannte "Lebensschützer" sollten nicht versuchen die Schraube noch enger anzuziehen. Das gewisse Schwangerenberatungen keine Beratungsscheine ausstellen wollen/dürfen muss frau akzeptieren und sollte solche "Beratungsstellen" erst gar nicht aufsuchen.

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... glauben viele Leute sie könnten von einer Schwangeren eine Abtreibung verlangen.

 

Jetzt mach mal halb lang. Wer sagt Dir denn, dass die Oma von der Enkelin eine Abtreibung verlangt hat? Das unterstellst Du! Die Oma hat die Enkelin darauf hingewiesen, dass sie mit dem Kind nicht in der kleinen Zweizimmerwohnung bleiben kann und sich eine andere Unterkunft suchen soll. Und wie sie das "kommuniziert" hat, weisst Du nicht!

 

Wenn ich eine solche Lage derzeit auf Bamberg projiziere, dann sähe das so aus:

  • Oma hält die Wohnung für zu klein - was nicht ganz abwegig ist.
  • Kleine Wohnungen für junge Frauen mit Kind zu den Preisen, die das jobcenter für angemessen hält, gibt es schlicht nicht. Auch das kirchliche Wohnungsbauunternehmen investiert seit Jahren lieber in ertragreichere Projekte.
  • Eventuell findet sich was weit draußen im Landkreis, damit ist allerdings auch jede Chance auf Schule oder Berufsausbildung erledigt. Aber von Hartz IV kann man ja auch leben.
  • Übergangswohnheime oder ähnliches für obdachlose Frauen gibt es gleich gar nicht, bestenfalls für ein oder zwei Nächte im Notschlafquartier.

Sollte die junge Frau nun auch noch studieren, dann wird es ganz heikel, denn dann sind weder jobcenter noch Sozialamt zuständig. Das hatte ich erst unlängst mit einer jungen Frau, die darüber ihr Studium beinahe geschmissen hätte: BAföG muss Monate lang prüfen, andere Träger sehen sich als nicht zuständig an, und auch Caritas und Diakonie waren gelinde gesagt nicht sonderlich hilfreich.

 

Tja, da kämen dann so verantwortungsvolle Mitbürger wie scheinfragers & Co. als potentielle Vermieter zum Zuge. Was spräche denn dagegen, wenn sie - sofern sie im Besitze von vermietbarem Wohnraum sind - diesen bevorzugt über Beratungsstellen werdenden Müttern auf Wohnungssuche anbieten würden. Anstatt davon zu fabeln, die Omas von der Polizei einsperren zu lassen. ;)

 

Und dann für solche "Mutter und Kind-Apartments" mindesten 600EUR Kaltmiete verlangen. :lol:

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Tja, da kämen dann so verantwortungsvolle Mitbürger wie scheinfragers & Co. als potentielle Vermieter zum Zuge. Was spräche denn dagegen, wenn sie - sofern sie im Besitze von vermietbarem Wohnraum sind - diesen bevorzugt über Beratungsstellen werdenden Müttern auf Wohnungssuche anbieten würden. Anstatt davon zu fabeln, die Omas von der Polizei einsperren zu lassen. ;)

 

Wie sehr würden denn solche Kontingente nutzen? Gäbe es wirklich viele Schwangere, die sich für ihr Kind entscheiden würden, wenn die Beratungsstelle ihnen ein paar vermieterseitig bereits "blanko" unterzeichnete Mietverträge zur Auswahl und direktem Unterschreiben vorlegen könnte?

 

Von blanko unterzeichneten Mietverträgen und Kontingenten habe ich nichts geschrieben.

Dann für dich:

Wie sehr würde es denn nutzen, "wenn" "verantwortungsvolle Mitbürger wie scheinfragers & Co." "- sofern sie im Besitze von vermietbarem Wohnraum sind - diesen bevorzugt über Beratungsstellen werdenden Müttern auf Wohnungssuche anbieten würden"?

 

Und ich bin nicht im Besitz von vermietbarem Wohnraum, aber mich interessiert die Antwort trotzdem. Denn du deutets an, dass das helfen würde. Ich möchte gerne wissen wie sehr.

 

Aber Du brauchst Dich nicht weiter zu bemühen, ich habe schon verstanden, dass Du persönlich Dich nicht gerufen fühlst, selbst einen Beitrag dazu zu leisten, dass auch nur eine Frau sich möglicherweise nicht zu einem Schwangerschaftsabbruch "genötigt" sieht. Du beschäftigst Dich lieber nur aus sehr respektvoller theoretischer Ferne mit dem Thema. :lol:

Da du aber bezüglich anderen Dingen nur unbelegte und unbelegbare Vermutungen anstellst, weiß ich leider nicht, ob deine Antwort irgendwas wert wäre. Aber vielleicht antworten ja auch andere.

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Nach gründlicher Abwägung aller Argumente kann ich mich der Auffassung nicht entziehen, daß hier eine Zweideutigkeit besteht, welche die Klarheit und Entschiedenheit des Zeugnisses der Kirche und ihrer Beratungsstellen verdunkelt. Deshalb möchte ich Euch, liebe Brüder, eindringlich bitten, Wege zu finden, daß ein Schein solcher Art in den kirchlichen oder der Kirche zugeordneten Beratungsstellen nicht mehr ausgestellt wird. Ich ersuche Euch aber, dies auf jeden Fall so zu tun, daß die Kirche auf wirksame Weise in der Beratung der hilfesuchenden Frauen präsent bleibt

 

Ich finde den Text so unklar nicht - und ich danke dafür, ihn wieder einmal nach Jahren gelesen zu haben. Johannes Paul II. macht im Grunde so einiges deutlich:

  1. Was hier richtig und was falsch ist, das weiß er auch nicht. Und womöglich gibt es so etwas hier auch nicht, denn die Debatte dreht sich ja nicht um Abtreibung ja oder nein, sondern um die Frage, wie Kirche daran mitwirken kann, die Zahl möglichst niedrig zu halten.
  2. Es hält es in Übereinstimmung mit den deutschen Bischöfen nicht nur für richtig und sinnvoll, dass die Kirche weiterhin in der Beratung präsent bleibt und für hilfesuchende Frauen ansprechbar bleibt. Das scheint mir im oben zitierten Abschnitt sogar das wesentliche zu sein: Keine Regelung darf dazu führen, dass Kirche hier nicht mehr wahrgenommen würde!
  3. Damit ist es in der tat eine Bitte, die die Suche nach dem richtigen Weg den Bischöfen auferlegt: Möglichst kein Schein, aber nur dann, wenn ihr dennoch weiterhin die hilfesuchenden Frauen erreichen könnt. Umgekehrt gilt dann auch: Wenn dieses Erreichen der Betroffenen nur mit Scheinausstellung möglich sein sollte, dann muß man das eben in Kauf nehmen.

Insofern muss ich hier Johannes Paul II. in einem Punkt Abbitte tun: Er hat die Entscheidung nicht deshalb nicht an sich gezogen, weil er nicht verantwortlich sein wollte, sondern weil er das Dilemma genau gesehen hat.

 

 

Dass man diesen Brief dann in interessierten Kreisen dazu heranzog, ihn als Bitte um Ausstieg um jeden Preis zu lesen und jede andere Sicht als romfeindlich zu brandmarken, das steht auf einem anderen Blatt.

 

 

 

Wie ist das mit der Zweideutigkeit gemeint? Eigentlich gibts, wenn die Behauptungen des ersten Abschnitts stimmen, nichts zweideutiges, der Beratungsschein ist dann eindeutig "böse". Wodurch verbleibt die Zweideutigkeit? Weil gehofft wird durch die kirchliche Beratung doch wenigstens unterm Strich leben zu retten oder etwas, was ich übersehen habe?

 

Der Schein ist nicht eindeutig Böse - lies bitte genau:

 

Es ist nicht zu übersehen, daß der gesetzlich geforderte Beratungsschein, der gewiß zuerst die Pflichtberatung sicherstellen will, faktisch eine Schlüsselfunktion für die Durchführung straffreier Abtreibungen erhalten hat.

 

Der Schein ist doppeldeutig: Seine Einführung war von einer in sich guten Absicht getragen (Sicherstellung einer Beratung unter bestimmten Kriterien), er wird jedoch in der Gesamtregelung problematisch. Die ursprüngliche Absicht wird damit keinesfalls desavouiert, ganz im Gegenteil. Das macht die Sache ja so schwierig!

 

Es geht nicht um eine abstrakte Hoffnung - es geht um das Wissen, dass ich in einer solchen Notlage mein möglichstes Tun muss, dem in Not befindlichen Menschen zu helfen. Und dazu muss ich ihn erst einmal erreichen, dass ich das nicht mit einem Aushang in der Kantine des Ordinariates schaffe, das ist unbestritten. Es geht um eine sehr konkrete Strategie, die von der Hoffnung getragen ist, dass Frauen sich diese Entscheidung eben nicht leicht machen. Und in dieser Strategie spielt der Schein eine Rolle, das sieht der Papst genau. Und nur weil der Schein zwar doppeldeutig, aber zugleich in eine konkrete Strategie eingebettet ist, deshalb kann der Papst hier nicht einfach den Schein als solchen verbieten. Denn er hätte das ja tun können - eine knappe Ergänzung des can. 1398 CIC um einen zweiten Paragraphen, in dem jedwede Handlung, die einen Menschen zu einer nach staatlichem Recht straffreien Vornahme eines Abortes berechtigt, mit einer gerechten Strafe belegt werden solle, hätte es getan.

 

Es geht dem Papst aber nicht um die Ausstellung von Bescheinigungen als solche, sondern darum, den Betroffenen Menschen in Not zu helfen.

 

Ich habe das meine ich vor längerem schon mal geschrieben:

 

Der Staat könnte den § 218a StGB auch wie folgt verändern:

 

§ 218a Abs. 1 Nr 1 StGB lautet derzeit:

Der Tatbestand des § 218 ist nicht verwirklicht, wenn

1. die Schwangere den Schwangerschaftsabbruch verlangt und dem Arzt durch eine Bescheinigung nach § 219 Abs. 2 Satz 2 nachgewiesen hat, daß sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff hat beraten lassen,

 

Neugefasst könnte er so lauten:

 

Der Tatbestand des § 218 ist nicht verwirklicht, wenn

1. die Schwangere den Schwangerschaftsabbruch verlangt und gegenüber dem Arzt durch eine Versicherung an Eides statt versichert daß sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff im Sinne des § 219 StGB hat beraten lassen. Diese Versicherung an Eides statt ist der zuständigen Staatsanwaltschaft zu Prüfung zuzuleiten,

 

Was wäre denn dann? Denn mit einer solchen Regelung würde jedes "ich bin Schwanger und in Not" gegenüber einer kirchlichen Stelle dazu führen müssen, dass diese jede Beratung ablehnt.

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