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Soll das Kind getauft werden?


Annegret

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Also ich glaub die Geschichte von Marram nach den Details schon. Auch jemand anders hat geschrieben, dass Krankenhäuser die Anmeldung beim Standesamt als Serviceleistung machen. Und da muss nur jemand gedacht haben "ach, nen Namen hat es auch schon" und den angegeben haben.

Wenn man beim Standesamt erstmal irgendwie registriert ist, kommt man da ganz schlecht wieder raus.

Hab erst neulich eine Reportage gesehen über einen Mann, der jahrelang mit dem Standesamt gekämpft hat, weil die sich bei seinem Namen verschrieben haben. Was erst mal amtlich registriert ist, gilt.

 

Werner

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Also ich glaub die Geschichte von Marram nach den Details schon. Auch jemand anders hat geschrieben, dass Krankenhäuser die Anmeldung beim Standesamt als Serviceleistung machen. Und da muss nur jemand gedacht haben "ach, nen Namen hat es auch schon" und den angegeben haben.

Wenn man beim Standesamt erstmal irgendwie registriert ist, kommt man da ganz schlecht wieder raus.

Hab erst neulich eine Reportage gesehen über einen Mann, der jahrelang mit dem Standesamt gekämpft hat, weil die sich bei seinem Namen verschrieben haben. Was erst mal amtlich registriert ist, gilt.

 

Werner

 

Da gab es in meinem Bekanntenkreis mindestens zwei Fälle (einer 1940, der zweite sicher viel später).

 

Was ich (aus der Sicht der Staatsbeamtin) immer noch schlimmer fand: beim Standesamt ist ein Name eingetragen, als Zweitname oder sogar Drittname steht meist der der Paten im Taufregister. Die Kinder wissen überhaupt nicht, wie sie offiziell heißen. Als die Computer die Klassenregister noch nicht lieferten, ließ ich mir immer die Angaben auf einen Zettel schreiben, um sie ordentlich zu übertragen. Einmal habe ich mir in einer 8. Klasse die Mühe gemacht, die Angaben mit der Geburtsurkunde zu vergleichen, 80% der Schülerangaben mit mehr als einem Namen waren nicht korrekt.

 

Die Vorstellung, dass der Name bei der Taufe verliehen wird, ist offensichtlich nicht auszurotten. Schuld daran ist wohl die falsche Übersetzung am Anfang der Tauffeier: "Wie soll dieses Kind heißen?" Das stammt aus der Erwachsenentaufe der Frühzeit und heißt in Latein: "Quomodo nominaris?" (wie nennst du dich, wie heißt du), Der Täufer mussten den Täufling ja irgendwie anreden.

 

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Auch jemand anders hat geschrieben, dass Krankenhäuser die Anmeldung beim Standesamt als Serviceleistung machen. Und da muss nur jemand gedacht haben "ach, nen Namen hat es auch schon" und den angegeben haben.

 

Naja, so einfach mit dem "jemand gedacht haben" ist es nun auch wieder nicht. Die Klinik meldet zwar die Geburt als Serviceleistung beim Standesamt, die helfen auch beim Ausfüllen des Formulars, auf dem angegeben wird, wie "Sohn" oder "Tochter" heissen soll, aber unterschrieben werden muss es von den Eltern. Und besagtem Formular ist noch eine ganze Menge Krempel beizufügen (eigene Geburtsurkunden, Heiratsurkunde wenn vorhanden, usw. usw.), den die Eltern beizubringen haben. Deswegen geben die Standesämter ja 7 Tage Zeit für die Anmeldung der Geburt. Richtig ist, dass Sabbat ist, wenn das Standesamt erst mal einen Namen registriert hat. Aber um den zu liefern, haben die Eltern ja nicht nur eine Woche, sondern vier Wochen Zeit (wobei ich jetzt nicht darauf schwöre, dass die Fristen vor 30 Jahren dieselben waren wie heute - aber es gab sie).

Aber, na schön, in einem katholischen Krankenhaus, unter einigermaßen dramatischen Umständen und vor 30 Jahren, da kann eine energische Ordensschwester schon herumgefuhrwerkt und Regie bei der Namensgebung geführt haben, auch wenn das damals schon nicht ganz koscher war. Da gab es schon sehr resolute Schwesterndrachent, die die geburtshilfliche Station mit der sprichwörtlichen eisernen Faust regiert und angehende oder frischgebackene Mütter und Väter verdattert haben.

Diagnosen stellen, ggf. Verlegungen in Spezialkliniken veranlassen und die Transportart festlegen war aber auch vor 30 Jahren schon der Job von Ärzten. Clevere Schwestern, Hebammen (die kennen die Fristen des Standesamts mit Sicherheit) oder Sekretärinnen konnten beim Herumtelefonieren nach freien neonatologischen Intensivplätzen auch sehr hilfreich sein (da gab es häufig Engpässe), heute machen das die Rettungsleitstellen.

bearbeitet von Julius
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Ich kenne einen Mann, der mit Nachnamen anders heißt als der Rest seiner Familie (also Eltern und Geschwister - genauer gesagt schreibt er sich anders als dieselben), weil sein Vater auf dem Standesamt so besoffen war, dass er seinen eigenen Nachnamen falsch buchstabierte.....

Meinen Schwiegermutter hieß z.B. Schreyer, obwohl de restliche Familie Schreier hieß. Hat sich Anfang des vorigen Jahrhunderts im Sudentenland zugetragen und damals war der Pfarrer betrunken.

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Bei uns soll's ein besoffener Amtsschreiber gewesen sein, der ausgangs des 19. Jahrhunderts die Sippe in zwei Lager mit unterschiedlichen Schreibweisen des Familiennamens gespalten hat. Da bekannt ist, wo die Amtsstube lag, in der sich solches zugetragen hat, erkennt man bei Familientreffen sofort, aus welchem Eck "die" kommen, die sich so schreiben, wie der Schreiber sie im Suff geschrieben hat. Bei den anderen muss erst nachgefragt werden.

 

:D

bearbeitet von Julius
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Hallo ich habe mal eine Frage an alle.

Ich bin ein wenig in der Zwickmühle.

Mein Mann möchte unsere Tochter nicht taufen, ich selber finde es aber eigentlich ganz gut.

Meine Eltern sind auch dafür das getauft werden soll.

Mein Mann sagt das sie es selber entscheiden soll wenn sie alt genug ist. Aber ist es nicht so das man später wenn man in ein gewisses Alter gekommen ist einfach zu faul ist um sich taufen zu lassen?

Interessiert mich einfach mal wie die Mehrheit darüber denkt.

 

 

Liebe Annegret,

wenn du und dein Mann kirchlich verheiratet seid, dann musstest du (falls dein Mann nicht katholisch ist) ein Versprechen abgeben, alles dafür zu tun, um deine Kinder katholisch zu erziehen. Du bist an dieses Versprechen gebunden und du hast ein schwere Pflicht, alles zu tun, um es zu erfüllen. Natürlich wärs schön, wenn auch dein Mann damit einverstanden wäre, aber letztlich ist es irrelevant. Wenn dein Kind krank wäre, würdest du wohl auch nicht abwarten, bis dein Mann die Erlaubnis erteilt, zum Arzt zu gehen, oder? Die Taufe bewirkt die Nachlassung der Erbsünde und die Eingliederung in die Kirche. Auch wenn dir das heute viele ausreden wollen, aber die Taufe ist heilsnotwendig. Sie hinauszuzögern bedeutet, das Seelenheil deines Kindes aufs Spiel zu setzen. Der römische Katechismus sagt:

"...das Wichtigste aber ist sicher die Lehre von der pflichtmäßigen Notwendigkeit der Taufe für alle Menschen, wie es der Herr angeordnet hat; so zwar, dass ein Kind, gleichviel ob gläubiger oder ungläubiger Eltern, ohne die Wiedergeburt kraft der Taufgnade nur zum ewigen Unglück und Verderben geboren würde. Der Seelsorger muss daher immer wieder auf die Stelle im Evangelium hinweisen: »Wenn jemand nicht wiedergeboren wird aus dem Wasser und dem Heiligen Geist, so kann er in das Reich Gottes nicht eingehen« (Joh 3, 5)"

 

Der neue Katechismus der Katholischen Kirche sagt:

"Die Kirche kennt kein anderes Mittel als die Taufe, um den Eintritt in die ewige Seligkeit sicherzustellen."(1257)

"Das große Erbarmen Gottes, der will, daß alle Menschen gerettet werden‘, und die zärtliche Liebe Jesu zu den Kindern, die ihn sagen läßt: „Laßt die Kinder zu mir kommen; hindert sie nicht daran!" (Mk 10,14), berechtigen uns zu der Hoffnung, daß es für die ohne Taufe gestorbenen Kinder einen Heilsweg gibt."(1261)

Es gibt höchstens eine Hoffnung aber gewiss keine Garantie, dass dein Kind ohne die Taufe gerettet werden kann. Bitte schiebe es auf keinen Fall auf. Falls es gar keine andere Möglichkeit gibt, würde ich es sogar selber taufen.

 

LG Wolfi

bearbeitet von Wolfi
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Wie schrecklich ist unser Los als Menschen, dass wir von einem solchen Schöpfer geschaffen wurden.

 

Werner

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Wie schrecklich ist unser Los als Menschen, dass wir von einem solchen Schöpfer geschaffen wurden.

 

Werner

Und wie schrecklich unser Los als Projektmitarbeiter, dass wir vermuten müssen wo klare Anforderungen hilfreich wären.
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wenn du und dein Mann kirchlich verheiratet seid, dann musstest du (falls dein Mann nicht katholisch ist) ein Versprechen abgeben, alles dafür zu tun, um deine Kinder katholisch zu erziehen. Du bist an dieses Versprechen gebunden und du hast ein schwere Pflicht, alles zu tun, um es zu erfüllen.

 

Allerdings ist niemand genötigt, dafür seine Ehe zu riskieren.

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Wie schrecklich ist unser Los als Menschen, dass wir von einem solchen Schöpfer geschaffen wurden.

 

Werner

Und wie schrecklich unser Los als Projektmitarbeiter, dass wir vermuten müssen wo klare Anforderungen hilfreich wären.

 

Werde doch einfach traditionell-katholisch.

Da gibt es für jede Lebenslage klare Anforderungen.

 

Werner

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Wie schrecklich ist unser Los als Menschen, dass wir von einem solchen Schöpfer geschaffen wurden.

 

Werner

Und wie schrecklich unser Los als Projektmitarbeiter, dass wir vermuten müssen wo klare Anforderungen hilfreich wären.

 

Werde doch einfach traditionell-katholisch.

Da gibt es für jede Lebenslage klare Anforderungen.

 

Werner

 

Aber auch die basieren auf Vermutungen.

 

Na ja vom Grundsatz her ja auch nicht verkehrt. Aber das ganze experimentgetrieben zu modellieren ist echt Arbeit.

 

Das geht schon früh los.

 

Modellbeispiel:

 

Liste<MitSeelen> Hölle

Liste<MitSeelen> Himmel

 

Seele(kannVerdammtSein)

 

nimmSeeleAuf(Seele){

wenn nicht Seele.istverdammt()

Himmel.addiere(Seele)

sonst

Hölle.addiere(Seele)

}

 

Liest sich nur scheinbar einfach. Der Ärger geht schon los wenn "istVerdammt" undefiniert sein kann.

 

Mal ganz davon ab was alles zu Seele.istVerdammt = "wahr" führen kann. Das will niemand mehr in Experimente gießen.

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wenn du und dein Mann kirchlich verheiratet seid, dann musstest du (falls dein Mann nicht katholisch ist) ein Versprechen abgeben, alles dafür zu tun, um deine Kinder katholisch zu erziehen. Du bist an dieses Versprechen gebunden und du hast ein schwere Pflicht, alles zu tun, um es zu erfüllen.

 

Allerdings ist niemand genötigt, dafür seine Ehe zu riskieren.

 

So viel ich weiß, muss der ungläubige Ehepartner über das Versprechen informiert werden. Es sollte also nichts Neues für ihn sein, dass sie ihr Kind katholisch erziehen will. Und ja, ein wesentlicher Zweck der Ehe, ist es Kinder zu bekommen, die später das ewige Leben gewinnen sollen. Da dies der Zweck der Ehe ist, hat er auf jeden Fall Vorrang. Und was heißt "Ehe zu riskieren". Wenn er sie deswegen verlassen will (was sie aber nicht geschrieben hat), weil sie das beste für ihre Kinder will, dann ist das nichts anderes als Erpressung und darauf sollte man sich auf keinen Fall eingehen!

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wenn du und dein Mann kirchlich verheiratet seid, dann musstest du (falls dein Mann nicht katholisch ist) ein Versprechen abgeben, alles dafür zu tun, um deine Kinder katholisch zu erziehen. Du bist an dieses Versprechen gebunden und du hast ein schwere Pflicht, alles zu tun, um es zu erfüllen.

 

Allerdings ist niemand genötigt, dafür seine Ehe zu riskieren.

 

So viel ich weiß, muss der ungläubige Ehepartner über das Versprechen informiert werden. Es sollte also nichts Neues für ihn sein, dass sie ihr Kind katholisch erziehen will. Und ja, ein wesentlicher Zweck der Ehe, ist es Kinder zu bekommen, die später das ewige Leben gewinnen sollen. Da dies der Zweck der Ehe ist, hat er auf jeden Fall Vorrang. Und was heißt "Ehe zu riskieren". Wenn er sie deswegen verlassen will (was sie aber nicht geschrieben hat), weil sie das beste für ihre Kinder will, dann ist das nichts anderes als Erpressung und darauf sollte man sich auf keinen Fall eingehen!

 

Ehe zum Zweck? *schüttel*

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Aber auch die basieren auf Vermutungen.

 

Na ja vom Grundsatz her ja auch nicht verkehrt. Aber das ganze experimentgetrieben zu modellieren ist echt Arbeit.

 

Das geht schon früh los.

 

Modellbeispiel:

 

Liste<MitSeelen> Hölle

Liste<MitSeelen> Himmel

 

Seele(kannVerdammtSein)

 

nimmSeeleAuf(Seele){

wenn nicht Seele.istverdammt()

Himmel.addiere(Seele)

sonst

Hölle.addiere(Seele)

}

 

Liest sich nur scheinbar einfach. Der Ärger geht schon los wenn "istVerdammt" undefiniert sein kann.

 

Mal ganz davon ab was alles zu Seele.istVerdammt = "wahr" führen kann. Das will niemand mehr in Experimente gießen.

Du bist mir zu objektorientiert!

 

DonGato.

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Wie schrecklich ist unser Los als Menschen, dass wir von einem solchen Schöpfer geschaffen wurden.

 

Werner

Und wie schrecklich unser Los als Projektmitarbeiter, dass wir vermuten müssen wo klare Anforderungen hilfreich wären.

 

Werde doch einfach traditionell-katholisch.

Da gibt es für jede Lebenslage klare Anforderungen.

 

Werner

 

Es machst eine Unterscheidung (traditionell vs. liberal) wo es keine gibt. Die Lehre der Kirche ist ziemlich klar. Entweder man nimmt diese an oder nicht.

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Ich halte die Lehren Gottes für wesentlich relevanter...

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Ich halte die Lehren Gottes für wesentlich relevanter...

Da gibt es keinen Unterschied.

 

 

Woher willst du das wissen? Göttliche Eingebung? Wie viele Kirchen hast du eigentlich schon leergepredigt?

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wenn du und dein Mann kirchlich verheiratet seid, dann musstest du (falls dein Mann nicht katholisch ist) ein Versprechen abgeben, alles dafür zu tun, um deine Kinder katholisch zu erziehen. Du bist an dieses Versprechen gebunden und du hast ein schwere Pflicht, alles zu tun, um es zu erfüllen.

 

Allerdings ist niemand genötigt, dafür seine Ehe zu riskieren.

 

So viel ich weiß, muss der ungläubige Ehepartner über das Versprechen informiert werden. Es sollte also nichts Neues für ihn sein, dass sie ihr Kind katholisch erziehen will. Und ja, ein wesentlicher Zweck der Ehe, ist es Kinder zu bekommen, die später das ewige Leben gewinnen sollen. Da dies der Zweck der Ehe ist, hat er auf jeden Fall Vorrang. Und was heißt "Ehe zu riskieren". Wenn er sie deswegen verlassen will (was sie aber nicht geschrieben hat), weil sie das beste für ihre Kinder will, dann ist das nichts anderes als Erpressung und darauf sollte man sich auf keinen Fall eingehen!

 

Bist du eigentlich verheiratet? Hast du Kinder?

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wenn du und dein Mann kirchlich verheiratet seid, dann musstest du (falls dein Mann nicht katholisch ist) ein Versprechen abgeben, alles dafür zu tun, um deine Kinder katholisch zu erziehen. Du bist an dieses Versprechen gebunden und du hast ein schwere Pflicht, alles zu tun, um es zu erfüllen.

 

Allerdings ist niemand genötigt, dafür seine Ehe zu riskieren.

 

So viel ich weiß, muss der ungläubige Ehepartner über das Versprechen informiert werden. Es sollte also nichts Neues für ihn sein, dass sie ihr Kind katholisch erziehen will. Und ja, ein wesentlicher Zweck der Ehe, ist es Kinder zu bekommen, die später das ewige Leben gewinnen sollen. Da dies der Zweck der Ehe ist, hat er auf jeden Fall Vorrang. Und was heißt "Ehe zu riskieren". Wenn er sie deswegen verlassen will (was sie aber nicht geschrieben hat), weil sie das beste für ihre Kinder will, dann ist das nichts anderes als Erpressung und darauf sollte man sich auf keinen Fall eingehen!

 

Bist du eigentlich verheiratet? Hast du Kinder?

 

Ja, bald kommt mein zweites auf die Welt.

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wenn du und dein Mann kirchlich verheiratet seid, dann musstest du (falls dein Mann nicht katholisch ist) ein Versprechen abgeben, alles dafür zu tun, um deine Kinder katholisch zu erziehen. Du bist an dieses Versprechen gebunden und du hast ein schwere Pflicht, alles zu tun, um es zu erfüllen.

 

Allerdings ist niemand genötigt, dafür seine Ehe zu riskieren.

 

So viel ich weiß, muss der ungläubige Ehepartner über das Versprechen informiert werden. Es sollte also nichts Neues für ihn sein, dass sie ihr Kind katholisch erziehen will. Und ja, ein wesentlicher Zweck der Ehe, ist es Kinder zu bekommen, die später das ewige Leben gewinnen sollen. Da dies der Zweck der Ehe ist, hat er auf jeden Fall Vorrang. Und was heißt "Ehe zu riskieren". Wenn er sie deswegen verlassen will (was sie aber nicht geschrieben hat), weil sie das beste für ihre Kinder will, dann ist das nichts anderes als Erpressung und darauf sollte man sich auf keinen Fall eingehen!

 

Mag sein, dass das Dein Wissen ist - das macht es nicht richtig.

 

Ob die Ehezwecklehre noch so einfach angenommen werden kann, das darf man auf dem Hintergrund des Verständnisses von der Ehe als Bund auf dem II. Vaticanum zumindest als ganze Wahrheit in Zweifel ziehen. Nicht nur ist umstritten, ob die Ehe zweckgerichtet ist (Reste davon finden sich allerdings noch im Codex - ein Kuriosum vergleichbar der bedingten Eheschließung), auch die Zwecke sind so klar nicht, und wenn, dass ist die Zeugung von Kindern nur einer unter mehreren Zwecken.

 

Kleiner Exkurs: Die Ehezwecklehre ist eine ziemliche Verdrehung der augustinischen Theologie. Augustinus - der mit den körperlichen Dingen nicht ganz unbeschwert hat umgehen können, aber der wusste, wovon er sprach - arbeite sich in der Auseinandersetzung mit den <einer Häresie, deren Namen ich vergaß> an der Frage ab, ob Ehe gut sei. Er kommt zu dem Schluss, sie sei gut, und er begründet das auch. Nicht etwa damit, dass sie Sakrament sei (so weit wollte er doch nicht gehen), aber zumindest sei sie gut, weil die Partner einander bereicherten, Kinder daraus geboren würden, die Begierden gezügelt werden und man sich ewig treu sei. Im Laufe der Geschichte wurde aus dem weil ein wenn, und aus dem wenn wurden Zwecke. Das nur zum Hintergrund, die Entwicklung ist dergestalt, dass das letzte Konzil sich hier nicht in der Pflicht sah, die Ehezwecklehre wurde allerdings von der Codexreformkomission dann doch ins Gesetzbuch geschrieben weil sie eherechtlich so praktisch sei [sic!] - kurz: Sie gilt wohl noch, weil man Nichtigkeiten so besser hin bekommt.

 

Doch zurück zum Thema:

 

In der Mischehe muss auch der katholische Partner in Sachen Kindererziehung weder versprechen, die Kinder taufen zu lassen, noch muss er versprechen, sie katholisch zu erziehen. Er muss lediglich versprechen, sich darum nach Kräften zu bemühen. Der nichtkatholische Partner ist davon zu unterrichten. (can. 1125 CIC). Mehr auch nicht!

 

Der Vorsatz des katholischen Parts hingegen, die Kinder ohne Rücksicht auf Verluste den Partner taufen zu lassen, stellt nach meinem Dafürhalten einen Nichtigkeitsgrund dar (Ausschluss des totius vitae consortium - also Partialsimulation). Die Eltern müssen sich hier einigen, ganz einfach. Um das Heil des Kindes muss man sich keine Sorgen machen, da hat sich die Internationale Theologenkommission vor kurzem zu geäußert, Stichwort limbus.

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Kleiner Exkurs: Die Ehezwecklehre ist eine ziemliche Verdrehung der augustinischen Theologie. Augustinus - der mit den körperlichen Dingen nicht ganz unbeschwert hat umgehen können, aber der wusste, wovon er sprach - arbeite sich in der Auseinandersetzung mit den <einer Häresie, deren Namen ich vergaß> an der Frage ab, ob Ehe gut sei.

Das waren die Manichäer. Wieso darf man die eigentlich Häretiker nennen, und die Protestanten nicht?

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... Einmal habe ich mir in einer 8. Klasse die Mühe gemacht, die Angaben mit der Geburtsurkunde zu vergleichen, 80% der Schülerangaben mit mehr als einem Namen waren nicht korrekt. ...

Ich habe das Original meiner Geburtsurkunde, ausgestellt als ich zwei Wochen alt war. Ich bin über 50.

 

Vor ungefaehr 4 Monaten habe ich zum ersten Mal in meinem Leben einen Pass, Personalausweis, oder Führerschein bekommen, in dem der Name ganz genau mit der Geburtsurkunde übereinstimmt, einschliesslich des Bindestriches. Es hat Monate gedauert, das Konsulat davon zu überzeugen, ihre ersten zwei Versuche wieder zu zerschneiden und den Namen nochmal zu korrigieren.

 

Leider ist eine derartige Korrektur nur in zivilisierten Ländern mit vernünftiger Verwaltung möglich. In Deutschland geht das nicht, da dort das Standesamt drauf besteht, dass seine Version die Wahrheit ist, selbst wenn sie nachweisbar nicht mit der Geburtsurkunde übereinstimmt.

 

Mangels Taufscheins (der ist schon lange verlorengegangen) habe ich keine Ahnung, was da drinsteht. Da ich sowieso nicht in den Himmel will (s.u.) ist mir das auch egal.

 

Ich würde also Annegret raten, bei der Taufe ganz vorsichtig aufzupassen, dass der Taufschein auch zur Geburtsurkunde passt, und nichts falsch buchstabiert wird. Sonst kommen die Vorstellungen von Vianney noch zum Zuge: Annegret's Kind wird auf den Namen "Philip Müller" getauft, aber das wird im Taufregister versehentlich als "Phillip Mühler" eingetragen, und 80 Jahre später kommt Philip nicht in den Himmel, weil St. Peter ihn nicht auf der Liste finden kann. Und 120 Jahre später wundert sich St. Peter, warum Phillip Mühler noch nicht an der Himmelspforte aufgetaucht ist. So ist das halt mit der Bürokratie.

 

P.S. Warum will ich nicht in den Himmel? Weil ich vom Erzengel Aziraphale erfahren habe, das nur zwei Komponisten im Himmel sind: Elgar und Liszt. Da höre ich mir lieber in der Hölle Bach, Brahms, Scriabin und Rachmaninoff an.

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Aber ist es nicht so das man später wenn man in ein gewisses Alter gekommen ist einfach zu faul ist um sich taufen zu lassen?

 

Wen meinst du mit "man", dein Kind oder dich und deinen Mann? Was gegen eine späte Taufe spricht ist dass es evtl. Probleme bei der Einschulung eures Kindes geben könnte wenn dieses eine konfessionelle Schule besuchen soll. Dieses Problem ist mir von Schilderungen aus meinem Verwandtenkreis her bekannt. Dort musste ein Kind erst getauft werden bevor es in eine kath. Grundschule eingeschult werden konnte, ganz nach dem Motto: "Wir nehmen alle Kinder auf egal welcher Religion sie angehören, nur Heiden nicht."

 

PS: Wie alt war eigentlich Jesus als er getauft wurde?

bearbeitet von Katharer
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