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Aktuelle Diskussion um Zulassung von Nicht-Katholiken zur Kommunion


Studiosus

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vor 14 Stunden schrieb rorro:

Und mit fehlt immer noch die Erklärung, was im Jahr 2018 in Deutschland eine moralische Unmöglichkeit zu beichten bedeuten soll.

 

Warum ist dir das eigentlich so sehr wichtig?

 

Siehst du in dem nicht-beichten fehlende Ernsthaftigkeit und damit fehlende Erfurcht vor dem Sakrament, die dich verletzt?

 

Oder fürchtest du seelischen Schaden für den sakramental ungebeichtet kommunizierenden Evangelischen?

 

Oder möchtest du einfach eine möglichst hohe Schwelle errichten, damit es möglichst wenige bleiben, und wenn ja, warum?

 

Oder ... ?

 

ernsthaftfragt

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Nun, im Gegensatz zu Dir traue ich mir keine Beurteilung des Gnadenstandes bestimmter Menschengruppen zu. 

 

Und neben den von Dir erwähnten Punkten zu der schweren Sünde gibt es auch noch solche kontroversen Punkte wie die Abtreibung aber auch so was wie den hierzulande als lapidar empfundenen willentlich verpaßten Meßbesuch sonntags.

 

Ach ja -. ist es Absicht, daß über die im CIC erwähnte verlange "rechte Disposition" zu den Sakramenten noch nicht geredet wurde hier?

 

JP2 schreibt dazu in der Enzyklika Ecclesia de Eucharistia:

 

Zitat

Die Ablehnung einer oder mehrerer Glaubenswahrheiten über diese Sakramente, etwa die Leugnung der Wahrheit bezüglich der Notwendigkeit des Weihepriestertums zur gültigen Spendung dieser Sakramente, hat zur Folge, dass der Bittsteller nicht für ihren rechtmäßigen Empfang disponiert ist.

 

Wenn also jemand den katholischen Glauben nicht bekennt (warum auch immer), aber dennoch die Sakramente der Kirche ohne Kirchengemeinschaft empfangen will, so ist die innere Haltung dazu faktisch wichtiger als bei einem Katholiken.

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vor 7 Minuten schrieb Gratia:

 

Warum ist dir das eigentlich so sehr wichtig?

 

Siehst du in dem nicht-beichten fehlende Ernsthaftigkeit und damit fehlende Erfurcht vor dem Sakrament, die dich verletzt?

 

Oder fürchtest du seelischen Schaden für den sakramental ungebeichtet kommunizierenden Evangelischen?

 

Oder möchtest du einfach eine möglichst hohe Schwelle errichten, damit es möglichst wenige bleiben, und wenn ja, warum?

 

Oder ... ?

 

ernsthaftfragt

 

Ich sehe - ebenso ernsthaft - mittlerweile (vor Jahren hatte ich mir darüber noch keine Gedanken gemacht) die Ehrfurcht vor der Eucharistie und die damit in Zusammenhang stehende Beichtpraxis als sehr sensiblen Gradmesser für den Glauben an.

 

Hochmut/Stolz ist die Erste der Todsünden, und ein "Ums Verrecken nicht Beichten wollen" ist in meinen Augen ein beredtes Beispiel dafür. Es gibt nichts, was uns mehr das absolute Angewiesensein auf Gottes Liebe zeigt, das "Armsein vor Gott" der Seligpreisungen, als eine ehrliche Beichte.

 

Ich weiß, andere sehen das ganz anders, aber das ist eben meine persönliche Meinung.

 

P.S.: wer jetzt glaubt, ich ginge oft und gerne beichten, der irrt fundamental. "Gerne beichten" kann man in meinen Augen gar nicht.

bearbeitet von rorro
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Danke.

 

Dann müsste man eigentlich weniger eine Bedingung setzen,

sondern der Gemeindepfarrer müsste in dem Gespräch, das ja der individuellen Zulassung vorausgehen soll, zur Beichte einladen und ermutigen, Vertrauen schaffen und für den, der das nicht kennt, Einführung, Anleitung und Unterstützung anbieten, ggf. auch Kontakt zu einem anderen geeigneten Priester vermitteln.

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vor 19 Stunden schrieb Gratia:

Noch mal ein ganz anderer Aspekt, von dem ich gerade gelesen habe, in meinen Worten hoffentlich richtig zusammengefasst:

Die Ehe sei Ecclesiola, Kirche im Kleinen, und dadurch beide Teil der Ecclesia. Zudem habe der evangelische Partner bei der Trauung bereits sowohl ein katholisches Sakrament empfangen als auch selbst gespendet.

Er sei damit ausreichend Teil der Kirche, um auch an der Kommunion teilnehmen zu können.

Kann man so sehen, muss man aber nicht.

Ich denke, diese Familien-Analogien sind als Argumente für die Zulassung ev. Familienangehöriger zur vollen Teilhabe an der kath. Eucharistiefeier ganz schön, aber man kann sie nicht verabsolutieren oder zu zwingenden Gründen stilisieren. Es bleiben letztlich Analogien (ähnlich wie die Analogie der Ehe mit dem Bund zwischen Gott/Christus und der Kirche/Menschheit), Bilder, die wie alle Vergleiche auch ein bisschen hinken und die je nach den herrschenden theologischen Strömungen und kirchenpolitischen Moden mal mehr en vogue sind und mal weniger.

Die "Hauskirche" ist ja auch eher ein protestantisches Modell, das in erster Linie die im Katholizismus herrschende Fixierung auf das Weihepriestertum aufbrechen sollte (der Hausvater tritt an die Stelle des Priesters). Das kann diesen Gedanken für Protestanten besonders attraktiv und nachvollziehbar machen und ist als Anregung oder Motiv, bei Katholens zur Kommunion zu gehen, dann vielleicht ganz hilfreich. Gleichzeitig besitzt dieses Bild zumindest von seiner Herkunft her aber eben auch ein kirchenspaltendes Potenzial und ist dann aus ökumenischer Sicht eher skeptisch zu betrachten.

 

Es geht ja auch nicht darum, Protestanten zum Kommunionempfang zu zwingen oder anzuhalten, sondern nur darum, denjenigen ev. Familienangehörigen, die sich der Kirche verbunden fühlen und denen es aus ökumenischen und familiären Gründen wichtig ist, keine überflüssigen Steine in den Weg zu legen.

bearbeitet von Jorge
erg.
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Hierzulande wird übrigens katholisch-lutherisch schon ein Weilchen an einem regionalen Papier gearbeitet. Aber sie werden wohl nicht vor Herbst veröffentlichen können. Und vielleicht auf die Bischöfe warten müssen. Und das kann sicher noch dauern, oder was meint ihr zu den zeitlichen Aussichten?

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vor 12 Minuten schrieb Gratia:

Hierzulande wird übrigens katholisch-lutherisch schon ein Weilchen an einem regionalen Papier gearbeitet. Aber sie werden wohl nicht vor Herbst veröffentlichen können. Und vielleicht auf die Bischöfe warten müssen. Und das kann sicher noch dauern, oder was meint ihr zu den zeitlichen Aussichten?

Ich denke auch das es frühestens nächstes Jahr eine Einigung in der DBK geben wird.

Die Vorarbeiten und der klare Auftrag des Papstes ist das eine.

Das andere ist das sich die Beteiligte, auf beiden Seiten, ziemlich aus dem Fenster gelehnt haben.

Da werden noch einiges an klärende und einigende Gespräche nötig sein, inklusive Zurückrudern, so das die Herren da gesichtswahrend raus kommen.

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vor 11 Stunden schrieb Spadafora:

 

Nö, er hat zuvor nie was anderes behauptet. Er besteht bloß darauf, daß pastorale Ausnahmen nicht normiert werden sollen.

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OneAndOnlySon
vor 14 Minuten schrieb rorro:

 

Nö, er hat zuvor nie was anderes behauptet. Er besteht bloß darauf, daß pastorale Ausnahmen nicht normiert werden sollen.

 Und somit fällt es der Gnade des jeweiligen Pfarrers anheim, ob der Partner zugelassen wird oder nicht. Rechtliche Sicherheit? Fehlanzeige. Dem Machtmissbrauch bleibt Tür und Tor geöffnet. Aus allen Skandalen nichts gelernt. 

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vor 10 Stunden schrieb OneAndOnlySon:

 Und somit fällt es der Gnade des jeweiligen Pfarrers anheim, ob der Partner zugelassen wird oder nicht. Rechtliche Sicherheit? Fehlanzeige. Dem Machtmissbrauch bleibt Tür und Tor geöffnet. Aus allen Skandalen nichts gelernt. 

Nun ja, sofern eine Ermessensentscheidung begehrt wird: es ist das Wesen der Ermessensentscheidung, daß sie bewilligt oder eben ablehnt ... (nach BVerwG, etwas frei). Der Zuständige muß eben ermessensfehlerfrei entscheiden (und dies begründen). Sicherlich für ihn nicht einfach.

 

Ein "Zurückrudern" kann ich im verlinkten Artikel nicht erkennen; wie auch? Seine Eminenz betont doch nur, daß die Teilhabe an der Allerheiligsten Kommunion die vollständige Gemeinschaft mit der heiligen Kirche erfordere, und wie sollte davon abgerückt werden? Und weswegen?

 

Im übrigen sollte m.E. die (freiwillige) Entscheidung, nicht der römisch-katholischen Kirche anzugehören, ernst genommen werden. Wer die Sakramente der Kirche empfangen möchte, kann bei entsprechender voller Übereinstimmung doch konvertieren, wo ist hier das Problem?

 

Freundlicher Gruß. +verneig+.

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vor 11 Stunden schrieb OneAndOnlySon:

 Und somit fällt es der Gnade des jeweiligen Pfarrers anheim, ob der Partner zugelassen wird oder nicht. Rechtliche Sicherheit? Fehlanzeige. Dem Machtmissbrauch bleibt Tür und Tor geöffnet. Aus allen Skandalen nichts gelernt. 

 

Und mir scheint es auch fairer, dass die Bischöfe das - zumindest grundsätzlich - mit auf ihre Kappe nehmen, statt den Spagat zwischen Prinzip und Einzelfall allein die Priester machen zu lassen.

bearbeitet von Gratia
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vor 13 Stunden schrieb rorro:

 

Nö, er hat zuvor nie was anderes behauptet. Er besteht bloß darauf, daß pastorale Ausnahmen nicht normiert werden sollen.

Er hat behauptet, dass es aus grundsätzluichen Gründen nicht zulässig sei, hier Ausnahmen zuzulassen.

 

Nun sieht es so aus, dass er das STOP-Schild dekorativ in die Höhe halten will im Vertareun darauf, dass sich in der Praxis schon niemand ernsthaft dran halten werde.

 

Wenn wir die Fragen des Zölibates und der Frauenordination ähnlich lösen könnte, das wäre doch etwas.

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vor 32 Minuten schrieb Chrysologus:

Wenn wir die Fragen des Zölibates und der Frauenordination ähnlich lösen könnte, das wäre doch etwas.

 

Wird ja auch kommen - die Aufhebung des Pflichtzölibates innerhalb der nächsten 100 Jahre, die Frauenordination wahrscheinlich innerhalb der nächsten 1000 Jahre. Also ziemlich schnell. Und vermutlich wird das so ähnlich laufen. Es gibt ja auch keine andere Möglichkeit. Etwas muss erst einmal "Tradition" sein, erst dann kann sich die "Tradition" ändern. Oder so.

 

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vor 22 Minuten schrieb Lothar1962:

Etwas muss erst einmal "Tradition" sein, erst dann kann sich die "Tradition" ändern. Oder so.

 

Etwas ot: Zu dem Thema habe ich vor kurzem eine Buchwerbung gelesen, Seewald: Dogma im Wandel. Kennt das wer, empfehlenswert?

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vor 48 Minuten schrieb botulph:

"Rom entscheidet Kommunionstreit: Eucharistie für Nicht-Katholiken: Papst und Glaubenskongregation geben der Minderheit von sieben Bischöfen recht."

 

Nachweis: Zitat von und vollständiger Artikel.

 

Freundlicher Gruß. +verneig+.

"Nicht zur Veröffentlichung reif" ist allerdings eine sehr vage Formulierung.

 

Das kann von "ihr müsst noch zwei Stellen nachbessern / streichen" bis "kein Priester darf einem Nichtkatholiken wissentlich die Kommunion reichen und jedes Dokument, in dem dies eingeschränkt wird, ist per se verboten" (Forderungen darüber hinaus stellt m.W. niemand) gehen.

bearbeitet von MartinO
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vor 15 Stunden schrieb OneAndOnlySon:

 Und somit fällt es der Gnade des jeweiligen Pfarrers anheim, ob der Partner zugelassen wird oder nicht. Rechtliche Sicherheit? Fehlanzeige. Dem Machtmissbrauch bleibt Tür und Tor geöffnet. Aus allen Skandalen nichts gelernt. 

Vor allem - und das kommt bei der ganzen Diskussion zu kurz - geht es um Gewissen und Gewissensbildung des Kommunikanten. Zulassung durch den Kommunionspender bzw. den Bischof ist eine nachrangige Frage. Ich habe es noch nicht erlebt, dass jemandem, der die Kommunion empfangen wollte, dies verweigert worden wäre und schon gar nicht, dass ich oder sonst jemand von einem unbekannten Priester nach Rechtgläubigkeit und letzter Beichte gefragt worden wäre. Dergleichen fordern m.W. auch die strengsten Theologen nicht.

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vor 2 Stunden schrieb MartinO:

... schon gar nicht, dass ich oder sonst jemand von einem unbekannten Priester nach Rechtgläubigkeit und letzter Beichte gefragt worden wäre.

Früher gab es dafür die Beichtzettel. Wer keinen hatte, konnte auch nicht kommunizieren.

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vor 1 Minute schrieb Jorge:

Früher gab es dafür die Beichtzettel. Wer keinen hatte, konnte auch nicht kommunizieren.

Das ist nun heute grob rechtswidrig - und war esdamals schon.

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Super, danke. Dass das heute nicht mehr geht, wusste ich. Dass es "damals schon" rechtswidrig gewesen sein soll, ist mir allerdings neu. Worauf stützt sich das?

 

Immerhin war es jahrhundertelang ja auch nicht rechtswidrig, den Gläubigen den Besuch der eigenen Pfarrmesse zu befehlen und Besuche auswärtiger Kirchen außer auf Reisen und Ähnlichem strikt zu unterbinden. Wenn Auswärtige in der Messe waren, musste der Pfarrer nachfragen, wer sie sind und was sie da wollen. Hatten sie keinen ausreichenden Entschuldigungsgrund (oder etwa keinen Beichtzettel), musste er sie dem Heimatpfarrer melden.

Gab es das eigtl. noch zu Zeiten des CIC17 oder war das da schon rechtswidrig?

Und wann fing das an, mit dem Tridentinum oder schon vorher (ich glaube Letzteres).

bearbeitet von Jorge
Stil
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Also zur Zeit der Geltung des CIC 1917 war es rechtswidrig, und ich denke uch nicht, dass es irgendwo eine Gewohnheit wurde. Für die Zeit davor - ich weiß es nicht.

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