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Corona-Special: in Deutschland, Europa und Global


Mistah Kurtz

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vor 3 Stunden schrieb Duschkopf:
vor 4 Stunden schrieb Moriz:

Ist der Rechtsfertigungsgrund denn weggefallen?

Das ist noch unklar. Ich bin davon ausgegangen, dass wir den Fall diskutieren, dass eine Impfung auch die Übertragung verhindert.

Wie werden die Maßnahmen bisher gerechtfertigt: Damit, daß man eine Überlastung des Gesundheitssystems vermeiden will. Die kann man aber erst beim Erreichen der Herdenimmunität ausschließen (bzw. nach erfolgreicher Durchimpfung der Risikogruppen).

Man braucht auch nicht den Blödsinn von 'immun aber infektiös' anzunehmen, die tatsächlichen Daten reichen als Rechtfertigung aus: Etwa 5% der Geimpften sind eben nicht immun. Von daher können auch Geimpfte das Virus weitergeben, wenn auch seltener als Ungeimpfte. Reicht das zur Rechtfertigung von Rechtsunterschieden aus?

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vor 7 Minuten schrieb Moriz:

Wie werden die Maßnahmen bisher gerechtfertigt: Damit, daß man eine Überlastung des Gesundheitssystems vermeiden will. Die kann man aber erst beim Erreichen der Herdenimmunität ausschließen (bzw. nach erfolgreicher Durchimpfung der Risikogruppen).

Man braucht auch nicht den Blödsinn von 'immun aber infektiös' anzunehmen, die tatsächlichen Daten reichen als Rechtfertigung aus: Etwa 5% der Geimpften sind eben nicht immun. Von daher können auch Geimpfte das Virus weitergeben, wenn auch seltener als Ungeimpfte. Reicht das zur Rechtfertigung von Rechtsunterschieden aus?

Nein. Natürlich nicht.

Das Individuum hat kein Recht auf 100% Infektionsschutz. Bei Corona nicht und auch sonst nicht.

Das Ziel kann immer nur die Vermeidung der Überlastung des Gesundheitssystems sein.

 

Das Einzige, was rein theoretisch passieren könnte, ist dass eine Virusmutation auftritt, die extrem ansteckend ist und dass die Summe von 5% der Geimpften und 25 % Ungeimpften zusammen bereits eine mögliche Überlastung des Gesundheitssystems mit sich bringen könnten. Dann müssten wieder Maßnahmen ergriffen werden - mit der guten Frage, ob diese dann auch für Geimpfte gelten würde.

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Am 18.1.2021 um 23:46 schrieb Die Angelika:

 

Diese Welt wäre sicher eine bessere, wenn es mehr Katzen als Menshen gäbe

Die armen Vögel.

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vor einer Stunde schrieb Mistah Kurtz:

 

Das werden wir jetzt wohl nie erfahren. Aber egal: nur weil andere Quatsch machen, entschuldigt das nicht den Quatsch, der gemacht wurde. 

Natürlich entschuldigt das den Quatsch nicht. So hatte ich das auch nicht gemeint.

Vor einigen Seiten wurde die Impfstoffbestellung über die EU kritisiert. Der nationale Alleingang wäre der erfolgreichere gewesen. Amtseid und so.

Zum einen ist eine europäische gemeinschaftliche Aktion durchaus im deutschen Interesse (die Stichworte: "Konsumieren kann nur wer sich wirtschaftlich erholt", "wirtschaftliche Erholung nach Ende der Massnahmen" Und "Exporteuropameister sollen hier reichen, mehr wäre OT") zum andern: So wie das ein Beamter in der EU-Kommission versammelt hat, hätte das auch ein Beamter im BMG verkacken können. Soll heissen: Dass das im nationalen Alleingang besser gelaufen wäre ist nicht gesagt.

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vor einer Stunde schrieb Moriz:

Wie werden die Maßnahmen bisher gerechtfertigt: Damit, daß man eine Überlastung des Gesundheitssystems vermeiden will. Die kann man aber erst beim Erreichen der Herdenimmunität ausschließen (bzw. nach erfolgreicher Durchimpfung der Risikogruppen).

Man braucht auch nicht den Blödsinn von 'immun aber infektiös' anzunehmen, die tatsächlichen Daten reichen als Rechtfertigung aus: Etwa 5% der Geimpften sind eben nicht immun. Von daher können auch Geimpfte das Virus weitergeben, wenn auch seltener als Ungeimpfte. Reicht das zur Rechtfertigung von Rechtsunterschieden aus?

Kann ich schwer sagen, das müssten die Gerichte klären. Man müsste aber bei der Entscheidungsfindung auch berücksichtigen, dass der Staat bereits jetzt ein gewisses Infektiongeschehen zulässt und damit ein Restrisiko in Kauf nimmt, da er nicht alle Kontakte unterbindet. Dieses vom Staat hingenommene Restrisiko darf nicht in zu großem Missverhältnis zu dem Restrisiko stehen, das von einem Geimpften ausgeht, wenn er wieder mehr Freiheiten bekäme. D.h. der Staat darf hier nicht plötzlich strengere Maßstäbe ansetzen als er es im Augenblick tut. Damit hängt die Aufhebung von Einschränkungen für Geimpfte in gewissem Grad auch davon ab wie restriktiv die derzeitigen Maßnahmen sind.

bearbeitet von Duschkopf
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vor 6 Minuten schrieb Duschkopf:

Kann ich schwer sagen, das müssten die Gerichte klären. Man müsste aber bei der Entscheidungsfindung auch berücksichtigen, dass der Staat bereits jetzt ein gewisses Infektiongeschehen zulässt und damit ein Restrisiko in Kauf nimmt, da er nicht alle Kontakte unterbindet. Dieses vom Staat hingenommene Restrisiko darf nicht in zu großem Missverhältnis zu dem Restrisiko stehen, das von einem Geimpften ausgeht, wenn er wieder mehr Freiheiten bekäme. D.h. der Staat darf hier nicht plötzlich strengere Maßstäbe ansetzen als er es im Augenblick tut. Damit hängt die Aufhebung von Einschränkungen für Geimpfte in gewissem Grad auch davon ab wie restriktiv die derzeitigen Maßnahmen sind.

Je restriktiver die Massnahmen für die Allgemeinheit umso "grosszügiger" müssen die "Privilegien" für geimpfte sein?

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vor 5 Minuten schrieb Frank:

Je restriktiver die Massnahmen für die Allgemeinheit umso "grosszügiger" müssen die "Privilegien" für geimpfte sein?

Nein, genau umgekehrt. Angenommen der Staat würde im Extremfall eine Null-Infektions-Strategie verfolgen indem er alle Bürger zu Hause einsperrt. Dann müssten sich auch die Geimpften weiter rigiros einschränken, sofern auch nur ein kleines Restrisiko von ihnen ausgeht.

bearbeitet von Duschkopf
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vor 20 Minuten schrieb Frank:

Je restriktiver die Massnahmen für die Allgemeinheit umso "grosszügiger" müssen die "Privilegien" für geimpfte sein?

es gibt das privileg des hausrechts. das reicht.

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vor 26 Minuten schrieb Duschkopf:
vor 32 Minuten schrieb Frank:

Je restriktiver die Massnahmen für die Allgemeinheit umso "grosszügiger" müssen die "Privilegien" für geimpfte sein?

Nein, genau umgekehrt. Angenommen der Staat würde im Extremfall eine Null-Infektions-Strategie verfolgen indem er alle Bürger zu Hause einsperrt. Dann müssten sich auch die Geimpften weiter rigiros einschränken, sofern auch nur ein kleines Restrisiko von ihnen ausgeht.

Ah, so rum. Danke!

 

Welche Rolle spielt eigentlich die Priorisierung und der aktuelle Mangel an Impfstoffen?

 

Bis aufs weiter wird es ja auch vom Zufall abhängen ob man geimpft wird oder nicht. Ich bin Altenpfleger, ich bin bereits geimpft, zumindest die erste Dosis, die zweite bekomme ich am Montag. Und das auch nur weil das bei mir der Arbeitgeber für die Kollegen die sich frühzeitig entschieden hatten das organisiert hatte. Ich weiss von Kollegen bei mir im Haus die ans Impfzentrum müssen. Für die organisert unser Chef die Termine, da geht's ein bissl fixer. Andere Chefs engagieren sich nicht so sehr.

Wer also zufällig einen medizinischen Beruf hat

oder zufällig in einem Pflegeheim lebt,

wer als in einem medizinischem Beruf tätiger zufällig einen engagierten Arbeitgeber hat

der bekommt seine Impfung früher - Wer nicht, der nicht.

 

Wenn jetzt die Bayerische Staatsregierung sagen würde: "Wer geimpft ist, der muss keine FFP2-Maske beim Einkaufen tragen, bei dem reicht auch eine Mund-Nasen-Bedeckung". Weil ich also zufällig einen engagierten Chef hab dürfte ich diesen Mini-Schritt in Richtung Normalität gehen.

 

Wäre ein solches "Grundrechte-Lotto" überhaupt zulässig??

bearbeitet von Frank
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vor 10 Stunden schrieb Moriz:

 

Dreihundert Tausend Impfdosen sind in einer EU mit 420 Millionen Menschen nicht mal ein Tropfen auf 'nen heißen Stein.

Oder hast du vielleicht drei Nullen vergessen? 


Stimmt. Nächstes Mal schreib' ich wieder Millionen. Jedenfalls sind sie bei der Bestellung davon ausgegangen, dass die Zulassung in einem ähnlich überschaubaren Zeitraum wie bei BioNtech und Moderna erfolgen wurde, was sich dann in Schall und Rauch auflöste.
Interessant ist auch die zeitliche Abfolge der Bestellungen.

bearbeitet von Julius
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vor 4 Stunden schrieb Julius:


Stimmt. Nächstes Mal schreib' ich wieder Millionen. Jedenfalls sind sie bei der Bestellung davon ausgegangen, dass die Zulassung in einem ähnlich überschaubaren Zeitraum wie bei BioNtech und Moderna erfolgen wurde, was sich dann in Schall und Rauch auflöste.
Interessant ist auch die zeitliche Abfolge der Bestellungen.

 

Das bestätigt eigentlich nur eine alte Erfahrung der Technologiegeschichte: der Staat ist mindestens so schlecht darin wie jeder x-beliebige Laie, vorauszuahnen, welche Technik sich am Ende als erfolgreich erweist.

Hätte man die Auftragsvergabe national entschieden, wären wir vermutlich nur deshalb besser gefahren, weil eben zwei der forschenden Firma in Deutschland sind und daher lobbyistisch möglicherweise näher dran an sind.

 

Daraus ergibt sich allerdings auch der Nachteil der EU - sie wäre (wenn überhaupt) nur unter massivem Druck der Verhältnisse in der Lage gewesen, auf ein oder zwei erfolgreiche Firmen zu setzen, weil sie immer den nationalen Proporz wahren muss.

 

Ich glaube daher, sich zukünftig immer wieder ins Gedächtnis zu rufen, dass Technologieprognosen meist notorisch falsch liegen, ist die einzige Lehre daraus.

 

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vor 8 Stunden schrieb Frank:

Welche Rolle spielt eigentlich die Priorisierung und der aktuelle Mangel an Impfstoffen?

Ich halte die gewählte Risikoadaption für die Impfreihenfolge für gerechtfertigt.

 

vor 8 Stunden schrieb Frank:

oder zufällig in einem Pflegeheim lebt,

(ich fürchte, niemand wohnt 'zufällig' in einem Pflegeheim.)

Wer in einem Pflegeheim wohnt ist doppelt gefährdet: Zum einen vom Alter her (die allermeisten dürften über 80 sein), zum anderen werden Pflegeheime erfahrungsgemäß immer wieder zu Infektionsherden. Hier ist also die größte Wirkung der Impfungen zu erwarten.

Wenn jetzt nicht noch was fürchterlich schief läuft, dann werden die Todeszahlen sinken, weil die Hauptquellen durchgeimpft sind.

 

vor 8 Stunden schrieb Frank:

Wer also zufällig einen medizinischen Beruf hat

ich ergänze: Und im Pflegeheim arbeitet - nein, eigentlich: Wer in einem Pflegeheim arbeitet, auch nichtmedizinisches Personal

 

hat es mit der Höchstrisikogruppe zu tun. Der sollte, quasi als Prioritätsstufe 1b, gleich nach den Bewohnern kommen. Denn es sind ja nicht nur die Bewohner, die das Virus in den Heimen verbreiten.

Argumentativ unterstützend: Die Impfung wirkt ja nicht zu 100%, sondern 'nur' 95% der Geimpften entwickeln eine Immunität - und man muß damit rechnen, daß der Anteil bei Hochbetagten noch kleiner ist (kennt man von der Grippeschutzimpfung). Ein Indirekter Schutz durch Immunisierung der Hauptkontaktpersonen also auch notwendig ist.

(Und der Impfstoff ist dann doch nicht sooo knapp, daß es sinnvoll wäre, zwischen Bewohnern und Bearbeitern von Pflegeheimen zu unterscheiden. Mir scheint, der Flaschenhals sind da eher die mobilen Impfteams.)

 

vor 8 Stunden schrieb Frank:

Wer also zufällig einen medizinischen Beruf hat

aber nicht im Altenheim arbeitet, der ist, soweit ich weiß, mit den 'freilebenden' Ü80ern in der zweiten Prioritätsgruppe dran.

Auch gerechtfertigt, weil wichtige Kontaktpersonen der zweiten Hochrisikogruppe (bei der der Aspekt 'Sammelunterkunft' entfällt, das reale Risiko der Infektion daher niedriger ist). Hier würde ich z.B. Mitarbeiter mobiler Pflegedienste eher in die Untergruppe 2a einteilen, die Ü80er in 2b, wegen des größeren Verbreitungsrisikos.

 

vor 8 Stunden schrieb Frank:

zufällig einen engagierten Arbeitgeber hat

wer einen engagierten Arbeitgeber hat, der ist immer besser dran. Und das lässt sich im Detail auch nicht gesetzlich ausgleichen.

 

Zusammenfassend:

Die aktuellen Prioritäten halte ich für sachlich geboten und daher für grundrechtskompatibel.

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vor 8 Stunden schrieb Frank:

Wenn jetzt die Bayerische Staatsregierung sagen würde: "Wer geimpft ist, der muss keine FFP2-Maske beim Einkaufen tragen, bei dem reicht auch eine Mund-Nasen-Bedeckung". Weil ich also zufällig einen engagierten Chef hab dürfte ich diesen Mini-Schritt in Richtung Normalität gehen.

Der Unterschied beim Tragen einer FFP2- oder Alltagsmaske dürfte nicht so groß sein, daß die Ungleichbehandlung unzumutbar wäre, zumal man sie gut begründen könnte. Andererseits spielt hier der Kostenaspekt rein: Es könnte nötig sein, sozial schwächeren die teureren Masken zu finanzieren (ein Corona-Zuschlag für Hartz-IV-Empfänger wird seit Anbeginn der Pandemie gefordert).

In der Praxis wird aber niemand hingehen und das kontrollieren wollen - da dürfte der Datenschutz wichtiger sein (es geht in der Regel niemanden was an, wer nicht geimpft ist)!

 

Spannend würde die Frage, wenn ein geimpfter Covidiot (ein nettes Oxymoron :) ) mit Alltagsmaske im ÖPNV von der Polizei erwischt wird und gegen das Bußgeld klagt.

 

vor 9 Stunden schrieb Frank:

Wäre ein solches "Grundrechte-Lotto" überhaupt zulässig??

"Grundrechte-Lotto" ist niemals zulässig.

Die Frage ist immer: Wie gut ist die Ungleichbehandlung begründet.

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vor 8 Minuten schrieb Moriz:
vor 9 Stunden schrieb Frank:

Wer also zufällig einen medizinischen Beruf hat

aber nicht im Altenheim arbeitet, der ist, soweit ich weiß, mit den 'freilebenden' Ü80ern in der zweiten Prioritätsgruppe dran.

Auch gerechtfertigt, weil wichtige Kontaktpersonen der zweiten Hochrisikogruppe (bei der der Aspekt 'Sammelunterkunft' entfällt, das reale Risiko der Infektion daher niedriger ist). Hier würde ich z.B. Mitarbeiter mobiler Pflegedienste eher in die Untergruppe 2a einteilen, die Ü80er in 2b, wegen des größeren Verbreitungsrisikos.

Hier haben sich gerade die Hausärzte fürchterlich aufgeregt, daß sie in der Impfstrategie relativ weit hinten stehen. Ich finde, daß sie sich zu Recht aufgeregt haben. Sie befinden sich in Kategorie 3. Viele haben Paitenten in Heimen oder machen Hausbesuche bei den nicht mehr ganz so fitten Rentnern. Außerdem machen Hausarztpraxen auch Corona-Tests. Also ist die Gefahr vorhanden.

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vor 11 Stunden schrieb Moriz:

Wie werden die Maßnahmen bisher gerechtfertigt: Damit, daß man eine Überlastung des Gesundheitssystems vermeiden will. Die kann man aber erst beim Erreichen der Herdenimmunität ausschließen (bzw. nach erfolgreicher Durchimpfung der Risikogruppen).

Man braucht auch nicht den Blödsinn von 'immun aber infektiös' anzunehmen, die tatsächlichen Daten reichen als Rechtfertigung aus: Etwa 5% der Geimpften sind eben nicht immun. Von daher können auch Geimpfte das Virus weitergeben, wenn auch seltener als Ungeimpfte. Reicht das zur Rechtfertigung von Rechtsunterschieden aus?

 

Tja.... 

Wenn der Schutz eines jeden Lebens in jedem Fall oberste Priorität hat und man nicht abwägen darf, dann dürfte deine Frage gar nicht gestellt werden, weil sie ein Zeichen von Zynismus wäre. 

Außerdem wäre zu überlegen, ob es sich bei solcher Rechtfertigung nur um ein hoch wirksam politisches Manöver handelt. 

 

Mit diesem Gedanken gebe ich nicht meine eigene Meinung wieder, sondern versuche ich konsequent in den Kategorien weiterzudenken, die hier vorgestellt werden, wenn es um eine eventuell frühere Öffnung von Kindertagesstätten und Grundschulen geht. Denn bei dieser Gruppe von Kindern ist ja eine Weitergabe des Virus weniger häufig als bei anderen Gruppen, weswegen bei konsequenter Haltung sie betreffende Maßnahmen auch differenziert werden müssten. 

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vor 10 Stunden schrieb Duschkopf:

Kann ich schwer sagen, das müssten die Gerichte klären. Man müsste aber bei der Entscheidungsfindung auch berücksichtigen, dass der Staat bereits jetzt ein gewisses Infektiongeschehen zulässt und damit ein Restrisiko in Kauf nimmt, da er nicht alle Kontakte unterbindet. Dieses vom Staat hingenommene Restrisiko darf nicht in zu großem Missverhältnis zu dem Restrisiko stehen, das von einem Geimpften ausgeht, wenn er wieder mehr Freiheiten bekäme. D.h. der Staat darf hier nicht plötzlich strengere Maßstäbe ansetzen als er es im Augenblick tut. Damit hängt die Aufhebung von Einschränkungen für Geimpfte in gewissem Grad auch davon ab wie restriktiv die derzeitigen Maßnahmen sind.

 

..... 

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vor 9 Stunden schrieb Frank:

Ah, so rum. Danke!

 

Welche Rolle spielt eigentlich die Priorisierung und der aktuelle Mangel an Impfstoffen?

 

Bis aufs weiter wird es ja auch vom Zufall abhängen ob man geimpft wird oder nicht. Ich bin Altenpfleger, ich bin bereits geimpft, zumindest die erste Dosis, die zweite bekomme ich am Montag. Und das auch nur weil das bei mir der Arbeitgeber für die Kollegen die sich frühzeitig entschieden hatten das organisiert hatte. Ich weiss von Kollegen bei mir im Haus die ans Impfzentrum müssen. Für die organisert unser Chef die Termine, da geht's ein bissl fixer. Andere Chefs engagieren sich nicht so sehr.

Wer also zufällig einen medizinischen Beruf hat

oder zufällig in einem Pflegeheim lebt,

wer als in einem medizinischem Beruf tätiger zufällig einen engagierten Arbeitgeber hat

der bekommt seine Impfung früher - Wer nicht, der nicht.

 

Wenn jetzt die Bayerische Staatsregierung sagen würde: "Wer geimpft ist, der muss keine FFP2-Maske beim Einkaufen tragen, bei dem reicht auch eine Mund-Nasen-Bedeckung". Weil ich also zufällig einen engagierten Chef hab dürfte ich diesen Mini-Schritt in Richtung Normalität gehen.

 

Wäre ein solches "Grundrechte-Lotto" überhaupt zulässig??

 

So einen Mini-Schritt würde ich nicht als Grundrechte-Lotto bezeichnen. 

Bei der Gelegenheit eine Frage:

Wie sieht das eigentlich mit Impfmöglichkeiten für Kinder aus? 

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vor 39 Minuten schrieb Die Angelika:

 

So einen Mini-Schritt würde ich nicht als Grundrechte-Lotto bezeichnen. 

Bei der Gelegenheit eine Frage:

Wie sieht das eigentlich mit Impfmöglichkeiten für Kinder aus? 

 

Prioritätengruppe 6?

(5, sobald sie das Grundgesetz ändern.)

 

Edit, als Ergänzung:

in Israel geht man inzwischen anders vor und impft auch Jugendliche, um die Pandemie einzudämmen.

https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/israel-beginnt-mit-corona-impfung-von-jugendlichen-17162254.html

 

bearbeitet von Shubashi
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2 hours ago, Shubashi said:

Daraus ergibt sich allerdings auch der Nachteil der EU - sie wäre (wenn überhaupt) nur unter massivem Druck der Verhältnisse in der Lage gewesen, auf ein oder zwei erfolgreiche Firmen zu setzen, weil sie immer den nationalen Proporz wahren muss.

Dazu kommt noch (völlig unabhängig vom Impfstoffthema), dass die einzelnen Nationen (außer Deutschland) ihre jeweiligen nationalen Interessen rücksichtslos durchsetzen, auch wenn es bedeutet, dass damit nur die zweit- oder drittbeste Lösung umgesetzt wird. Wobei es positiv ist, wenn Deutschland das nicht tut, aber negativ, wenn Deutschland aus falsch verstandener “europäischer Solidarität” die anderen immer wieder gewähren lasst, statt mit der Faust auf den Tisch zu hauen

 

Werner

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vor 3 Minuten schrieb Shubashi:

 

Prioritätengruppe 6?

(5, sobald sie das Grundgesetz ändern.)

 

Meines Wissens gibt es für sie (noch?) gar keinen Impfstoff. 

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vor 10 Stunden schrieb Frank:

Ah, so rum. Danke!

 

Welche Rolle spielt eigentlich die Priorisierung und der aktuelle Mangel an Impfstoffen?

 

Bis aufs weiter wird es ja auch vom Zufall abhängen ob man geimpft wird oder nicht. Ich bin Altenpfleger, ich bin bereits geimpft, zumindest die erste Dosis, die zweite bekomme ich am Montag. Und das auch nur weil das bei mir der Arbeitgeber für die Kollegen die sich frühzeitig entschieden hatten das organisiert hatte. Ich weiss von Kollegen bei mir im Haus die ans Impfzentrum müssen. Für die organisert unser Chef die Termine, da geht's ein bissl fixer. Andere Chefs engagieren sich nicht so sehr.

Wer also zufällig einen medizinischen Beruf hat

oder zufällig in einem Pflegeheim lebt,

wer als in einem medizinischem Beruf tätiger zufällig einen engagierten Arbeitgeber hat

der bekommt seine Impfung früher - Wer nicht, der nicht.

 

Wenn jetzt die Bayerische Staatsregierung sagen würde: "Wer geimpft ist, der muss keine FFP2-Maske beim Einkaufen tragen, bei dem reicht auch eine Mund-Nasen-Bedeckung". Weil ich also zufällig einen engagierten Chef hab dürfte ich diesen Mini-Schritt in Richtung Normalität gehen.

 

Wäre ein solches "Grundrechte-Lotto" überhaupt zulässig??

Das was Du „Grundrechte-Lotto“ nennst, ist aber mE nicht auf der Rechtsfolgeseite (Aufhebung von Grundrechtseinschränkungen für Geimpfte) verortet, sondern vielmehr beim Zugang zur Impfung, durch welchen der Staat dem Bürger Grundrechtsschutz (Leben und körperliche Unversehrtheit) gewährleistet. Daher wäre wie gesagt an dieser Stelle die die Verfassungsmäßigkeit zu prüfen. Es liegt in leider der Natur der Sache, dass der Staat seiner Schutzpflicht nicht sofort vollumfänglich nachkommen kann, da nicht alle Impfwilligen gleichzeitig geimpft werden können. D.h. der Staat ist hier faktisch gezwungen wesentlich Gleiches ungleich zu behandeln indem er eine Priorisierung vornimmt. Diese Ungleichbehandlung muss jedoch verfassungskonform sein, d.h einen legitimen Zweck verfolgen und verhältnismäßig sein.

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vor 17 Stunden schrieb Moriz:

Die Hauptrisikogruppen (also nicht alle mit Blutgruppe A+) sind im Sommer geimpft. Dann besteht keine Gefahr mehr, daß durch Corona unser Gesundheitssystem überlastet wird, also auch kein Grund mehr für Grundrechtseinschränkungen. Wer vorsichtig bleiben möchte, der darf selbstverständlich auch weiterhin mit Maske rumlaufen und Restaurants meiden.

Maskenpflicht und Zwangsschließung sind doch, na ja, recht unterschiedlich schwere Maßnahmen.

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vor 4 Minuten schrieb Werner001:

Dazu kommt noch (völlig unabhängig vom Impfstoffthema), dass die einzelnen Nationen (außer Deutschland) ihre jeweiligen nationalen Interessen rücksichtslos durchsetzen, auch wenn es bedeutet, dass damit nur die zweit- oder drittbeste Lösung umgesetzt wird. Wobei es positiv ist, wenn Deutschland das nicht tut, aber negativ, wenn Deutschland aus falsch verstandener “europäischer Solidarität” die anderen immer wieder gewähren lasst, statt mit der Faust auf den Tisch zu hauen

 

Werner

 

Das sehe ich anders, Deutschland setzt „seine“ Interessen genauso um, wie andere Mitgliedsstaaten der EU auch. Z.B. wenn es um Autos oder andere industriepolitische Belange geht. Und ideologisch feiern wir uns eben gerne als das einzig wahre Edelelbenvolk von Mittelerde, auch wenn die meisten uns für überdrehte, aber eher harmlose Hobbits halten.

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vor 17 Minuten schrieb Die Angelika:

Meines Wissens gibt es für sie (noch?) gar keinen Impfstoff. 

In der EU ist kein Impfstoff für Kinder zugelassen.

Da Kinder nicht schwer an Covid-19 erkranken (im Gegensatz z.B. zu Masern) ist ein direkter Schutz durch die Impfung auch unnötig. Von daher könnte das mit der Zulassung auch schwierig werden.

Bliebe die Frage, in wie weit ein indirekter Schutz der Gesellschaft durch die Impfung von Kindern zu rechtfertigen wäre.

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11 minutes ago, Shubashi said:

Das sehe ich anders, Deutschland setzt „seine“ Interessen genauso um, wie andere Mitgliedsstaaten der EU auch. Z.B. wenn es um Autos oder andere industriepolitische Belange geht. Und ideologisch feiern wir uns eben gerne als das einzig wahre Edelelbenvolk von Mittelerde, auch wenn die meisten uns für überdrehte, aber eher harmlose Hobbits halten.

Natürlich schaut auch Deutschland auf seine Interessen, schon klar, aber ist nicht bereit, sie gegen alle Vernunft durchzudrücken, das hab ich gemeint. Frankreich z. B. schon, oder auch die Briten, die ja jetzt raus sind. D gibt im Zweifel immer nach, und die anderen wissen das

 

Werner

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