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Religionsunterricht in der heutigen Zeit - Grenzen und Chancen


nannyogg57

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Zum BVerfG schon, das Urteil finde ich leider nicht. Ich hatte eines in Händen, als meine Jüngste sich vom RU abmelden wollte, kann aber nichts ausschließen, dass diese Entscheidung nicht vom BVErfG gefällt wurde, sondern vom Bayerischen Verfassungsgericht oder einem der oberen Verwaltungsgerichte.

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vor 59 Minuten schrieb Chrysologus:

Zum BVerfG schon, das Urteil finde ich leider nicht. Ich hatte eines in Händen, als meine Jüngste sich vom RU abmelden wollte, kann aber nichts ausschließen, dass diese Entscheidung nicht vom BVErfG gefällt wurde, sondern vom Bayerischen Verfassungsgericht oder einem der oberen Verwaltungsgerichte.

Vielleicht.

Weil in BW die landesrechtliche Regelung glasklar ist - und auch so durchgesetzt wird.

Vielleicht hat aber auch noch niemand geklagt.

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vor 2 Stunden schrieb laura:

Vielleicht.

Weil in BW die landesrechtliche Regelung glasklar ist - und auch so durchgesetzt wird.

Vielleicht hat aber auch noch niemand geklagt.

Möglich ist es - rechtlich halte ich es für zweifelhaft, auch wenn mir das behördliche Interesse klar ist. Aber ich bin kein Verfassungsrechtler.

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vor 16 Stunden schrieb Flo77:

Typischer Fall von "Wer viel fragt, wartet lange aus Antwort"?

 

Nein, sondern schlichtweg Einhaltung geltender Vorschriften

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vor 6 Stunden schrieb Chrysologus:

Das BVErfG hat in dieser Frage recht eindeutig geurteilt - die Schule muss den Wechsel jederzeit dulden, weil die Religionsfreiheit vorgeht.

 

Das ist in sich schlüssig und im Prinzip auch relativ einfach, solange Ethik- und Religionsunterricht parallel in einer Schiene laufen. Dann muss halt nur geklärt werden, wie man das mit der Notengebung abregelt. Und deshalb machen das Schulen halt ungern.

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vor 3 Stunden schrieb laura:
vor 4 Stunden schrieb Chrysologus:

Zum BVerfG schon, das Urteil finde ich leider nicht. Ich hatte eines in Händen, als meine Jüngste sich vom RU abmelden wollte, kann aber nichts ausschließen, dass diese Entscheidung nicht vom BVErfG gefällt wurde, sondern vom Bayerischen Verfassungsgericht oder einem der oberen Verwaltungsgerichte.

Vielleicht.

Weil in BW die landesrechtliche Regelung glasklar ist - und auch so durchgesetzt wird.

Vielleicht hat aber auch noch niemand geklagt.

 

Das vermute ich schon fast.

Denn wenn wir Religionsfreiheit haben, kann niemand dazu gezwungen werden,  noch weitere 3 Monate an einem RU teilzunehmen, wenn ihm im April plötzlich schwere Gewissensbisse plagen wegen der Teilnahme am rk RU. 😉

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