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die Heiligkeit der Ehe


Werner001

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40 000 Annullierungen in den USA allein in einem Jahr
http://www.konradsblatt.badeniaonline.de/h...iv/fuerki18.htm

 

Von Kirchenvertretern wird immer wieder die Heiligkeit des Ehesakramentes betont.

(...)

Zum anderen wurde die Ehe vom Schöpfer als die Lebensform gegründet, in der sich jene Gemeinschaft unter Personen verwirklicht, die die Ausübung der Geschlechtlichkeit einbezieht. (...)

Schließlich wollte Gott der Einheit von Mann und Frau eine besondere Teilhabe an seinem Schöpfungswerk geben. (...)

Darüber hinaus ist die eheliche Gemeinschaft zwischen Mann und Frau von Christus zur Würde eines Sakramentes erhoben worden. Die Kirche lehrt, dass die christliche Ehe ein wirksames Zeichen des Bundes zwischen Christus und der Kirche ist (vgl. Eph 5,32).(...)

(Kongregation für die Glaubenslehre, Erwägungen zu homosexuellen Partnerschaften)

 

Wie ernst sind solche Beteuerungen aber zu nehmen, wenn auf der anderen Seite die Kirche es ermöglicht, daß beinahe jeder, der es möchte, nachträglich dieses "vom Schöpfer gegründete", sakramentale "Zeichen des Bundes zwischen Christus und der Kirche" für einen bedauerlichen Irrtum erklären lassen kann?

 

Wird die katholische Lehre über das Sakrament der Ehe nicht zutiefst unglaubwürdig, wenn allein in den USA jährlich 40.000 mal genau dieses Sakrament durch die Kirche zu einem bedauerlichen Fehler erklärt wird?

 

Eine Annullierung sollte ja dazu da sein, im dem extremen Fall, daß das Sakrament aus irgendwelchen Gründen ungültig ist, es auch formal für ungültig zu erklären.

 

Bei den aktuellen Zahlen drängt sich aber der Verdacht auf, daß hier die Scheidung unter anderem Namen eingeführt wird.

 

Wäre es dann aber nicht ehrlicher, das zuzugeben?

 

Werner

 

 

Link aktiviert T.B.

bearbeitet von ThomasBloemer
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Die Ehehanlulierung war schon immer die katholische Scheidung. Nur halt ne Scheidung mit Hindernissen und nem anderen Namen.

 

LG

Fiore

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Die Annullierung hat aber strenge Vorbedingungen - und ist damit auch wieder angebracht und in Ordnung!

Wie streng können die sein, wenn in den USA 40.000 Ehen im Jahr annulliert werden?

 

Werner

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Könnte diese Zahl nicht viel eher auf den Missbrauch weisen, der immer häufiger mit dem Sakrament der Ehe getrieben wird? Wir alle kennen doch genügend Leute, die nur deshalb kirchlich geheiratet haben, weil der Rahmen so schön ist.

 

Der Fehler liegt wohl weniger in der Annulierung dieser Ehen, sondern daran, daß sie überhaupt kirchlich "geschlossen" wurden.

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Der Fehler liegt wohl weniger in der Annulierung dieser Ehen, sondern daran, daß sie überhaupt kirchlich "geschlossen" wurden.

Im einen wie im anderen Fall stellt sich aber die Frage, warum die Kirche es zulässt, daß so leichtfertige Ehen geschlossen werden.

In Münster wurden z. B. im Jahr 2003 241 Ehenichtigkeitsverfahren verhandelt, dabei wurden nur 16 abgelehnt (6,6%)

In Regensburg wurden 7 von 37 abgelehnt (19%) (von denen noch ein Teil in zweiter Instanz aufgehoben wurde)

In Köln gab es 289 Fälle, 39 wurden abgelehnt (13,5%) (nur 1. Instanz)

In Rottenburg wurden 5 von 100 abgelehnt (alle Instanzen),

das ist was ich auf die Schnelle im Google gefunden habe.

Wenn also weit mehr als 80% der in Frage gestellten Ehen sich auch tatsächlich als nichtig herausstellen, muss doch irgend etwas faul sein.

 

Ausserdem drängt sich die Frage auf, wie viele gültige Ehen es überhaupt gibt, denn es wird ja nur ein kleiner Teil in Frage gestellt.

 

Annullierung bedeuted ja nicht, daß die Ehe aufgelöst wird, sondern die Feststellung, daß sie von vornherein gar nicht existent war.

 

Die Zahlen lassen doch nur den Schluß zu, daß entweder ein großer Teil der kirchlichen Ehen gar nicht gültig ist und es auch nie war, oder daß die Kirche es mit der Heiligkeit und Unauflöslichkeit doch nicht so eng sieht.

 

Werner

bearbeitet von Werner001
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Da die Ehe ein Grundrecht ist (dass daher nur unter ganz bestimmten, äußerst eingeschränkten Bedingungen verweigert werden kann), werden an die Ehewerberinnen und Ehewerber natürlich keine zu hohen Anforderungen gestellt.

 

Da es sich bei der Ehe aber um eine sehr anspruchsvolle Sache handelt, werden bei der Prüfung in Nichtigkeitsverfahren wiederum sehr hohe Standarts an sie gelegt.

 

Salopp gesagt: Es dürfen eben mehr Leute heiraten als das können.

 

 

Ps: Was mir zu denken gibt ist, sind die Fälle der sogenannten "relativen Eheführungsunfähigkeit" . Es wird im Nachhinein die Eheführungsunfähigkeit von A und B festgestellt, die schon im Zeitpunkt der Heirat vorlag. Mit C hätte A allerdings eine Ehe führen können und für B wäre eine Hochzeit mit D kein Problem gewesen. (Wenn A etwa sehr unselbständig ist und B unter einem Helfersyndrom leidet) Hier findet gerade eine Veränderung des kirchlichen Eherechts durch die Rechtsprechung statt, die jedenfalls interessante Fragen aber auch Perspektiven aufwirft (abgesehen davon dass immer Schicksale dahinter stehen).

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Da die Ehe ein Grundrecht ist (dass daher nur unter ganz bestimmten, äußerst eingeschränkten Bedingungen verweigert werden kann), werden an die Ehewerberinnen und Ehewerber natürlich keine zu hohen Anforderungen gestellt.

Aha. Wir haben ein Recht aufs Sakrament. Wo kann ich das einklagen?

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Aha. Wir haben ein Recht aufs Sakrament. Wo kann ich das einklagen?

Ich weiß nicht warum die Rede vom "Recht auf Sakramentenempfang" immer gleich einen Haufen impliziter Verdächtigungen nach sich zieht!?!?

 

Natürlich ist auch mir klar, dass es letztlich die frei gewirkte Liebe Gottes ist, die in den Sakramenten sichtbar wird und dass diese Liebe als "frei gewirkt" natürlich mit keinem Recht korrespondieren kann.

 

Bezüglich der sichtbaren, sakramentalen Seite dieser Liebe gibt es in unserer Kirche jedoch ganz klare rechtliche Regelungen die in den "Pflichten und Rechten aller Gläubigen" [CIC, BuchII - Volk Gottes, Titel I] ihren Niederschlag findet.

 

In can. 213 heisst es dazu:

 

Die Gläubigen haben das Recht, aus den geistlichen Gütern der Kirche, insbesondere dem Wort Gottes und den Sakramenten, Hilfe von den geistlichen Hirten zu empfangen.

 

Natürlich gibt es dann auch wieder Einschränkungen dieser Rechte (mangelnde Disposition etc.)

 

Im Bezug auf die Ehe kommt erschwerend hinzu, dass die Gründung einer Familie schon von Natur her jedem Menschen zusteht - umso schwerwiegender müssen die Gründe für die Kirche sein, jemanden eine Ehe zu verweigern (schon einmal verheiratet, zu jung, etc.)

 

can. 219

 

Alle Gläubigen haben das Recht, ihren Lebensstand frei von jeglichem Zwang zu wählen.

 

ca. 1058

 

Alle können die Ehe schließen, die rechtlich nicht daran gehindert werden.
bearbeitet von Kryztow
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Die Gläubigen haben das Recht, aus den geistlichen Gütern der Kirche, insbesondere dem Wort Gottes und den Sakramenten, Hilfe von den geistlichen Hirten zu empfangen.

 

Guter Hinweis, Kryztow.

 

Die Gläubigen! Jetzt müssen wir nur noch klären, wieviele der annulierten Ehen wirklich von Gläubigen geschlossen worden sind - also von solchen, die tatsächlich und ohne Vorbehalte an das Sakrament der Ehe - das ja allererst von Christus verbürgt wird - geglaubt haben.

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Ich habe mal noch ein bisschen gegoogelt und festgestellt, daß in der ganz überwiegenden Anzahl der Fälle die Ehen deswegen annulliert werden, weil angeblich einer der Partner (oder beide?) von vornherein nicht an die Unauflöslichkeit der Ehe geglaubt haben.

 

Das ist ja eine ganz absurde Situation, die sich ganz einfach dadurch lösen ließe, daß man die Ehekandidaten einfach vorher fragt ob sie daran glauben.

 

Wenn die Kirche diese einfache Frage stellen würde, wie sie bei anderen Sakramenten ja durchaus auch gestellt werden ("glaubst du an..., widersagst du....") dann könnten hinterher nicht so viele kommen und sagen, sie hätten nicht gewusst, was das Sakrament bedeuted.

 

Immer vorausgesetzt natürlich, die Kirche will das überhaupt und sieht nicht die Annullierung als den juristischen Notausgang, als der sie offensichtlich von vielen Gläubigen gesehen wird. Dann allerdings würde ich schon ein gehöriges Mass an Scheinheiligkeit unterstellen.

 

Werner

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Das ist ja eine ganz absurde Situation, die sich ganz einfach dadurch lösen ließe, daß man die Ehekandidaten einfach vorher fragt ob sie daran glauben.

 

Wenn die Kirche diese einfache Frage stellen würde, wie sie bei anderen Sakramenten ja durchaus auch gestellt werden ("glaubst du an..., widersagst du....") dann könnten hinterher nicht so viele kommen und sagen, sie hätten nicht gewusst, was das Sakrament bedeuted.

 

diese Frage wird natürlich gestellt!!!!!!!!!!

"Wollen Sie eine Ehe nach dem Willen

Gottes und der Lehre der Kirche als

volle Lebensgemeinschaft eingehen,

in der Sie Einheit und Unauflöslichkeit

sowie die Hinordnung auf das beiderseitige

Wohl und auf Elternschaft bejahen?"

 

Und die Antwort von den Brautleuten unterschrieben ....

bearbeitet von umusungu
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diese Frage wird natürlich gestellt!!!!!!!!!!

Und die Antwort von den Brautleuten unterschrieben ....

Ach so? Als Unverheirateter wusste ich das nicht.

Dann ist das Ganze ja noch viel obskurer.

Da geht also einer hin, und unterschreibt, dass er an die Unauflöslichkeit glaubt.

5 Jahre später kommt er und sagt "ätsch, war nur'n Witz", die Ehe wird annulliert, und dann darf er nochmal kirchlich heiraten und unterschreibt wieder???

 

Wer es fassen kann, der fasse es.

 

Dann doch lieber eine ehrliche Scheidung.

 

Werner

bearbeitet von Werner001
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Ich muß zu meiner Schande gestehen, daß wir bei der Heirat in einem Buch unterschrieben haben, ich dachte das wäre so eine Art Protokoll. Zu meiner Rechtfertigung höchtens daß es damal hier nur die kirchliche Eheschließung gab und ich hätte auch unterschrieben, wenn ich das gewußt hätte, schließlich denkt man doch wenn man heiratet, daß es fürs Leben ist.

Annullierungen sehe ich auch sehr kritisch, möchte aber nicht ausschließen, daß es wirklich Fälle gibt, wo sie gerechtfertigt ist.

Aber selbst wenn ich es könnte, würde ich meine Ehe nicht annullieren lassen, denn obwohl sie gescheitert ist, hat sie ja bestanden.

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Das ist ja eine ganz absurde Situation, die sich ganz einfach dadurch lösen ließe, daß man die Ehekandidaten einfach vorher fragt ob sie daran glauben.

 

Wenn die Kirche diese einfache Frage stellen würde, wie sie bei anderen Sakramenten ja durchaus auch gestellt werden ("glaubst du an..., widersagst du....") dann könnten hinterher nicht so viele kommen und sagen, sie hätten nicht gewusst, was das Sakrament bedeuted.

Also, wenn ich mich noch recht entsinne, reicht es nicht aus, dass einer nach Jahren behauptet, er habe nichts von der Unauflöslichkeit gewusst...

 

Vielmehr muss er beweisen, dass er sich einen "Trennungsvorbehalt" offen gelassen hat - z.B. durch Zeugenaussagen. Das könnte z.B. dann sein, dass Einer sich im Falle der Untreue des Anderen die Trennung vorbehält, und das öffentlich kundtut.

 

Zumindest in Deutschland gibt es das "Brautexamen", bei dem alle möglichen trennenden Ehehindernisse und die Grundbedingungen der christlichen Ehe durchgekaut werden, also auch das prinzipielle JA zu Kindern, die Unauflöslichkeit und Ausschließlichkeit der Ehe usw. Das muss der Pfarrer mit den Brautleuten machen; eine oberflächliche Behandlung der Fragen ist leider nicht in jedem Fall auszuschließen.

 

Viele Grüße

-- Markus

bearbeitet von ora-et-labora
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Die Zahlen lassen doch nur den Schluß zu, daß entweder ein großer Teil der kirchlichen Ehen gar nicht gültig ist und es auch nie war, oder daß die Kirche es mit der Heiligkeit und Unauflöslichkeit doch nicht so eng sieht.

Aber bitte ... bei aller Kritikwuerdigkeit der Kirche und ihren Ehevorstellungen, wird hier doch etwas uebertrieben.

 

Es werden also in den USA pro Jahr 40000 Katholisch geschlossene Ehen aufgeloest. Wie viele werden pro Jahr geschlossen? Schwer zu sagen. Hier ist meine Schaetzung: In den USA gibt es 250 Millionen Leute. Davon sind hoechstens 100 Millionen aktiv katholisch (wahrscheinlich weniger). Da man zur Ehe zwei braucht (traurigerweise zwei verschiedenen Geschlechts) bleiben noch 50 Millionen Katholische Paare uebrig. Ein Grossteil aller Menschen heiraten einmal in ihrem Leben (manche halt zweimal), also gehen wir mal davon aus, dass im Durchschnitt alle einmal pro 80 Jahren heiraten, also pro Jahr 625000 Ehen. Diese Schaetzung koennte ohne weiteres um einen Faktor zwei oder drei falsch sein (ich weiss aber nicht, in welche Richtung).

 

Ergo werden weniger als 10% aller katholischen Ehen aufgeloest. Oder anders gesagt werden mehr als 90% aller katholischen Ehen nicht aufgeloest. Ich wuerde das als riesigen Erfolg betrachten. Wenn das wirklich stimmen wuerde, dann waeren katholische Ehen viel bestaendiger als der Durchschnitt. Da koennte zwar durchaus was dran sein, ich vermute aber, das eine Menge Leute ihre Ehe gar nicht kirchlich aufloesen lassen, sondern einfach sich scheiden lassen und standesamtlich noch mal heiraten; die Wirklichkeit ist also wahrscheinlich nicht ganz so rosig.

 

(Das ist so aehnlich, wie wenn man im Laden Hackfleisch kauft, und da steht drauf: "92% fat free" - was in Wirklichkeit 8% Fett bedeutet, oder wahrscheinlich einen saftigen Hamburger gibt).

 

Dieses Posting erhält hiermit das Nihil Obstat der Hasenstall-GroßinquisitorInnen! :blink:

bearbeitet von Peter Esser
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Mal eine Detail-Frage zur Eheschließung. Wenn die Eheleute sich das Sakrament gegenseitig spenden, welche Rolle spielt dann der Priester und die Kirche?

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Früher war es so, da konnte man ohne Kirche heiraten --> wo eine geheime Ehe, da auch eine geheime "Trennung" und Wiederverheiratung. Also hat die Kirche den Zwang zur öffentlichen Heirat eingeführt.

 

Dann gab es Fälle, wo der Pfarrer die Eheschließung hätte untersagen müssen. Da aber die Öffentlichkeit (ohne Zustimmung) reichte, konnten Paare im Gottesdienst schlicht vor den Pfarrer treten und ihre Eheschließung verkünden --> deshalb die Pflicht des Pfarrers, den Ehekonsens zunächst zu erfragen: wenn du nicht gefragt wirst, kannst du auch keine Ehe verkünden :blink:

 

Das ist aber eher praktisch. Theologisch ist die Ehe das Abbild der Liebe Gottes zu den Menschen, die sich auch und vor allem in seiner Kirche wiederspiegelt. Die Ehe ist sozusagen "Kirche im Kleinen". Die Schließung der Ehe mit Assistenz des Priesters/Diakons (der die Kirche vertritt) zeigt also, dass die Kirche diese Ehe mitträgt, gleichzeitig aber auch, dass die Ehe ein Baustein in dieser Kirche ist.

 

(Hoffe, es ist nicht zu wirres Zeug, was ich da schreibe...)

 

-- Markus

bearbeitet von ora-et-labora
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Mal eine Detail-Frage zur Eheschließung. Wenn die Eheleute sich das Sakrament gegenseitig spenden, welche Rolle spielt dann der Priester und die Kirche?

Hallo Martin,

 

Priester und Diakon assistieren bei der Eheschließung. Diese Assistenz ist durch die sogenannte Formpflicht geregelt, d.h. Katholiken sind in der Regel dazu verpflichtet, ihren Ehewillen vor einem Diakon oder Priester kundzutun - eine standesamtliche Eheschließung ist aus kirchlicher Sicht nicht ausreichend.

 

Viele Grüße,

 

Matthias

bearbeitet von Mat
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Hallo,

 

ich hätte noch einige Anmerkungen:

 

das Dilemma, das hier diskutiert wird, resultiert m.E. aus zwei verschiedenen Aspekten

 

1. Die Frage nach dem Konsens und dem Wissen um bzw. der Einwilligung in das katholische Verständnis von Ehe.

Die lebenslange Treue ist heute einfach eine Kategorie, die Viele nicht mehr tragen können oder wollen. Früher war das m.E. aus verschiedneen Gründen einfacher: wirtschaftliche Abhängigkeiten, fehlende Mobilität (lebenslange Sozialkontext war die Regel), kürzere Lebenserwartung. wer feierte früher schon die Goldene Hochzeit?

Durch den heute fast schon selbstverständlichen mehrfachen Wechsel von Wohnort, Arbeitsstelle verändern sich die Perspektiven und plötzlich stehen Leute vor den Trümmern ihrer Partnerschaft, obwohl sie sich immer sicher waren, dass sie ein katholisches Verständnis von Ehe leben wollen.

Dann ist guter Rat teuer und man hofft, doch eine Möglichkeit zu finden, aus dieser Partnerschaft herauszukommen.

Ich kenne das Beispiels eines Ehepaares, die drei Kinder hatten, bie Religionslehrer waren und die nahc dem Ende ihrere Ehe neue Partnerschaften eingehen wollten.Die Ehe dieser Leute wurde tatsächlich geschieden und man kann nicht sagen, dass sie nicht genug über die katholische Ehe wussten und vermutlich auch nicht, dass sie nicht die katholische Eheauffassung teilten.

 

2. Die Frage nach der Dauer des Konsenses

Nach katholischer Auffassung besteht ein einmal gültig zum Ausdruck gebrachter Ehekonsens lebenslang. Ich halte diese Definition für nicht mit dem Wesen der Ehe vereinbar. Ich denke, der Konsens der Ehe muss Tag für Tag geleistet werden udn eine lebenslange Ehe ist nur dann geglückt, wenn man Tag für Tag sich darum bemüht. Ein solcher Konsens kann aber auch nicht mehr gegeben sein. Und m.E. wäre es sinnvoll, wenn man dies mit in das Kirchenrecht einfließen ließe.

 

 

Übrigens: Ich sage das als jemand, der voll und ganz den Willen hat, meine Ehe lebenslang zu führen.

 

Viele Grüße,

 

Matthias

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Nach katholischer Auffassung besteht ein einmal gültig zum Ausdruck gebrachter Ehekonsens lebenslang. Ich halte diese Definition für nicht mit dem Wesen der Ehe vereinbar.

Warum nicht? Ist Gott nur eine Zeitlang treu? Wenn ja, wie lange?

 

Ich denke, der Konsens der Ehe muss Tag für Tag geleistet werden udn eine lebenslange Ehe ist nur dann geglückt, wenn man Tag für Tag sich darum bemüht.

 

Sehr wahr! (und sehr schwer!) Und kein Widerspruc zur lebenslangen Treue. Sondern ihre Voraussetzung - mit der Einschränkung, daß Menschen auf die Nase fallen und darauf angewiesen sind, sich von Gott tragen zu lassen.

 

Ein solcher Konsens kann aber auch nicht mehr gegeben sein.

 

Stimmt. Gewöhnlich nennt man das Sünde.

 

Und m.E. wäre es sinnvoll, wenn man dies mit in das Kirchenrecht einfließen ließe.

 

Wie kann man die Sünde "in das Kirchenrecht einfließen lassen", ohne sie zu institutionalisieren?

 

Übrigens: Ich sage das als jemand, der voll und ganz den Willen hat, meine Ehe lebenslang zu führen.

 

Dann lasst Euch tragen, sonst wird das nichts (sagt einer, der fast 20 jahre verheiratet ist).

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Warum nicht? Ist Gott nur eine Zeitlang treu? Wenn ja, wie lange?

Na dazu kann ich nur sagen: Wer ist wie Gott?

Gott ist auch allwissend, allmächtig und ewig, das sind wir Menschen allesamt nicht.

 

Ein solcher Konsens kann aber auch nicht mehr gegeben sein.

Stimmt. Gewöhnlich nennt man das Sünde.

Das ist Unsinn. Nicht einmal die Kirche nennt das Sünde. Die Kirche nennt nur Sünde, wenn man eine neue Beziehung eingeht, ohne vorher durch ein kirchliches Gericht feststellen zu lassen, dass es die ursprüngliche Ehe nie gegeben hat.

 

Selbst Geschiedene die sich nicht mehr riechen können werden aber in den seltensten Fällen behaupten, daß es nie eine Ehe gab.

 

Genau das verlangt die Kirche jedoch von den Eheleuten formal zu erklären und zu unterschreiben.

 

Das meiner Ansicht nach bedauerliche daran ist, daß nur diejenigen, die sich selbst und ihre (zumindest ehemalige) Liebe verleugnen, nach der kirchlichen Lehre gerechtfertigt sein können.

 

Jemand, der sagt "ja, ich habe meinen Partner aufrichtig geliebt, ich bin in bester Absicht die Ehe eingegangen, ich habe mich ehrlich bemüht, aber es hat trotz alledem nicht funktioniert" kann nicht ohne Sünde eine neue Partnerschaft eingehen.

 

Jemand der sagt "ich habe zwar vor 10 Jahren gesagt "ich will dich lieben, ehren usw." und ich habe zwar 3 Kinder, aber in Wirklichkeit war ich überhaupt nicht verheiratet, bitte bestätigt mir das, denn ich hab damals gelogen" der hat eine 90%ige Wahrscheinlichkeit, daß ihm die Kirche erlaubt, eine andere Partnerschaft einzugehen.

 

Ist das wirklich gut so?

 

Werner

bearbeitet von Werner001
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Also die Frage war : Die Heiligkeit der Ehe - glaubt die Kirche noch daran?

 

Um darauf zurückzukommen, möchte ich sagen, dass sie meines Erachtens die Heiligkeit der Ehe sogar ein bisschen überspannt. Klar, die Kirche muss kirchenrechtlich irgendwie den Sachverhalt einfangen, dass Menschen einfach heiraten, und zwar alle:

 

Katholisch Getaufte - Katholisch Getaufte; Katholisch Getaufte - Getaufte NichtkatholikInnen ; Katholisch Getaufte - Ungetaufte; Katholisch Getaufte - Ausgetretene katholisch Getaufte; Ausgetretene katholisch Getaufte - Ausgetretene katholisch Getaufte; Ausgetretene katholisch Getaufte - Getaufte NichtkatholikInnen; Ausgetretene katholisch Getaufte - Ungetaufte; Getaufte NichtkatholikInnen - Getaufte NichtkatholikInnen; Getaufte NichtkatholikInnen - Ungetaufte; Ungetaufte - Ungetaufte.

 

Und bei all diesen Ehen kann der Fall eintreten dass sie einmal unter dem Gesichtspunkt des katholischen kirchlichen Eherechts geprüft werden müssen .... (zB ein Katholik möchte eine ungetaufte Frau heiraten, die allerdings schon einmal mit einem ungetauften Mann verheiratet war).

 

Hier ist dann die Frage: wie beurteilt die Kirche all diese Ehen?

 

Vereinfachend gesagt ist für sie jede Ehe unter Getauften ein Sakrament. Also auch die standesamtliche Ehe von zwei Ausgetretenen ist ein sakrament (und gültig da bei Ausgetretenen eine Formpflichtbefreiung vorliegt). Hier kann dann der Fall eintreten dass sich zwei Menschen ein Sakrament spenden ohne sich dessen bewusst zu sein. Das scheint mir dann allerdings schon ein bisschen seltsam.

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