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Austritt & Kosten


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Krankenhäuser werden auch nicht ausschließlich aus "allgemeinen Steuergeldern" finanziert sondern z.B. durch die Leistungen der Krankenkassen, d.h. letztlich und in keineswegs unerheblichem Umfang durch die Kranken selbst. Seit wann sind meine Krankenkassenbeiträge "allgemeine Steuergelder", hehehe.

In der tat, gut aufgepasst. :P

 

Aber nenn doch mal einen Kindergarten, dessen Vertrag (wir wollen doch auch nicht verschweigen, dass von kirchlicher Seite dabei häufig das Argument kommt: "entweder ihr zahlt, oder der Kindergarten wird halt geschlossen"; auf die Idee, städtische Kindergärten zu gründen, kommen viele Stadtväter seltsamerweise nicht ...) Oder kennst du einen kirchlichen Kindergarten der zu weniger als 80% von den Kommunen bezahlt wird? :blink:

 

Wa die Krankenhäuser angeht: klar; zahlen die Krankenkassen ... aber da hier eben doch die Finanzierung durch den Bürger erfolgt und natürlich auch hier Subventionen fließen, geht das am Kern der Sache vorbei, dass nämlich die Kirchen hier die Möglichkeit witter, sich als Sozialträger aufzuspielen, jedoch kaum was an Sozialleistungen kommt ... :P

Vor allem finanzieren so die Krankenkassen das kirchliche Arbeits-"Recht" mit.

 

Wie war das nochmal mit Krankenschwestern, die entlassen werden, weil sie einen geschiedenen Mann geheiratet haben? :P

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Vor allem finanzieren so die Krankenkassen das kirchliche Arbeits-"Recht" mit.

 

Wie war das nochmal mit Krankenschwestern, die entlassen werden, weil sie einen geschiedenen Mann geheiratet haben? :blink:

Ja, das kommt allerdings noch hinzu ... :P

Hat allerdings weniger mit Austriit und Kirchensteuern zu tun.

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Wie war das nochmal mit Krankenschwestern, die entlassen werden, weil sie einen geschiedenen Mann geheiratet haben? :blink:

Ich kenne in dem kirchlichen 700-Bettenkrankenhaus in meiner Nachbarschaft keine Krankenschwester, die wegen der Verheiratung mit einem geschiedenen Mann entlassen worden wäre oder würde. Davon, dass man diese Behauptung immer von neuem aufwärmt und verallgemeinert (in Einzelfällen mag es das ja geben), wird sie nicht wahrer.

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Ich kenne in dem kirchlichen 700-Bettenkrankenhaus in meiner Nachbarschaft keine Krankenschwester, die wegen der Verheiratung mit einem geschiedenen Mann entlassen worden wäre oder würde. Davon, dass man diese Behauptung immer von neuem aufwärmt und verallgemeinert (in Einzelfällen mag es das ja geben), wird sie nicht wahrer.

Neinnein, es geht ja auch darum, solche Klauseln (hier: dass die Mitarbeiter sich nämlich ein "Christliches Privatleben führen müssen") immer dann aus der Tasche gezaubert werden, wenn es darum geht, mißliebige oder überflüssige Mitarbeiter loszuwerden. Solche z.B., die negativ dadurch aufgefallen sind, dass sie versucht haben, einen Betriebsrat ins Leben zu rufen oder ähnliches. iN solchen Fällen ist es immer gut, einen Vorwand parat zu haben ... :blink:

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Oder kennst du einen kirchlichen Kindergarten der zu weniger als 80% von den Kommunen bezahlt wird? :blink:

Ich habe soeben eine Beispiel genannt (75/25; 50/50). Aber warum sollte die Kirchengemeinde mehr als 25 Prozent übernehmen, wenn der Kindergarten nur von ungefähr 10 Prozent Kindern der eigenen Konfession besucht wird? Vergesst bitte auch nicht, dass der Besuch des Kindergartens nicht kostenlos ist, die Kindergärten, wenn auch in geringem Umfang, von den Eltern mit finanziert werden.

 

In der Tat ist es so, und da stelle ich mich voll dahinter, dass die Kirche (d.h. einzelne Kirchengemeinden) manchmal Überlegungen anstellen, aus der Trägerschaft für einen Kindergarten auszusteigen. Warum auch nicht? Bei uns wurde vor kurzem der Vertrag mit der Kommune für den Betrieb der einzigen Kindertagesstätte am Ort fristgemäß zum 31.12.2005 gekündigt. Soll die Kommune die Tagesstätte doch weiterbetreiben...

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Neinnein, es geht ja auch darum, solche Klauseln (hier: dass die Mitarbeiter sich nämlich ein "Christliches Privatleben führen müssen") immer dann aus der Tasche gezaubert werden, wenn es darum geht, mißliebige oder überflüssige Mitarbeiter loszuwerden.  Solche z.B., die negativ dadurch aufgefallen sind, dass sie versucht haben, einen Betriebsrat ins Leben zu rufen oder ähnliches. iN solchen Fällen ist es immer gut, einen Vorwand parat zu haben ...  :blink:

Willst du jetzt über Kindergartenfinanzierung reden oder über Tendenzbetriebe (da gehören auch Gewerkschaften dazu) und Mitarbeitervertretungen? Vielleicht auch über Vorwände, die nichtkirchliche Arbeitgeber parat halten, um sich missliebiger Mitarbeiter zu entledigen? Ob kirchlicher oder nichtkirchlicher Arbeitgeber: darüber ob die Vorwände für eine Kündigung ausreichen, entscheidet das Arbeitsgericht.

bearbeitet von Franziska
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Ich kenne in dem kirchlichen 700-Bettenkrankenhaus in meiner Nachbarschaft keine Krankenschwester, die wegen der Verheiratung mit einem geschiedenen Mann entlassen worden wäre oder würde. Davon, dass man diese Behauptung immer von neuem aufwärmt und verallgemeinert (in Einzelfällen mag es das ja geben), wird sie nicht wahrer.

 

Ich zitiere mal meine Chefin, Nonne, als sich eine Frau bei ihr beschwerte, daß meine Kollegin mit ihrem getrennt lebenden Mann ein Verhältnis habe

"was die Angestellten machen, wenn sie hier aus der Haustür rausgehen, interessiert mich nicht, sie sollen ihre Arbeit ordentlich machen, alles andere ist Privatsache.

 

Ich oute mich hier mal: Ich arbeite für die KK in einem Altersheim, nur ein kleiner Teil der Kosten wird von den Beiträgen der Alten gezahlt, der Rest kommt aus Rom.Vom Staat kriegen wir keinen €. Also jedem der sich mal hierhin verirrt, spendiere ich gerne ein Glas Wein oder Bier, wenn ihr schön weiter Kirchensteuer zahlt :blink:

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Ich habe soeben eine Beispiel genannt (75/25; 50/50). Aber warum sollte die Kirchengemeinde mehr als 25 Prozent übernehmen, wenn der Kindergarten nur von ungefähr 10 Prozent Kindern der eigenen Konfession besucht wird? Vergesst bitte auch nicht, dass der Besuch des Kindergartens nicht kostenlos ist, die Kindergärten, wenn auch in geringem Umfang, von den Eltern mit finanziert werden.

 

In der Tat ist es so, und da stelle ich mich voll dahinter, dass die Kirche (d.h. einzelne Kirchengemeinden) manchmal Überlegungen anstellen, aus der Trägerschaft für einen Kindergarten auszusteigen. Warum auch nicht? Bei uns wurde vor kurzem der Vertrag mit der Kommune für den Betrieb der einzigen Kindertagesstätte am Ort fristgemäß zum 31.12.2005 gekündigt. Soll die Kommune die Tagesstätte doch weiterbetreiben...

Es gilt bei uns noch immer das Subsidiaritätsprinzip: Wenn sich ein privater Träger für eine solche Einrichtung anbietet, muss ihm der Vorrang gegeben werden vor kommunalen/staatlichen Einrichtungen. Der Kommune steht natürlich neben den massiven Subventionen für eine kirliche Einrichtung kein Geld mehr zur Verfügung, AUCH noch zusätzlich eine eigene entsprechende Einrichtung zu unterhalten.

Wenn du nun implizit sagst, dass sie Leistungen durch den Staat dadurch gerechtfertigt sind, dass eben NICHT nur Kinder eigener Mitglieder aufgenommen werden, sehe ich nicht mehr, wo da die soziale Leistung für die Allgemeinheit steckt?

 

Aber gerade dein letzter Absatz zeigt ja, dass es den Kirchen eben NICHT um sie Verbesserung der Sozialleistungen geht.

 

Und gerade darum hat die Kirchensteuer gefälligst von den Kirchen selbst als Mitgliedbeitrag erhoben zu werden (DANN können sie auch bestimmen, was damit passiert und sich von mir aus soviele drollige Kleidchen für ihr Bodenpersonal anschaffen, wie sie lustig sind), während der Staat die gesparte Milliarden an Subventionen in eigene Sozialprojekte stecken müßte.

 

Die Mär' von den ach so sozialen Kirchen verhindert dies aber scheinbar noch immer vielerorts.

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Das ist aber eine komische Auslegung des Subsidiaritätsprinzips (Begriff aus der katholischen Soziallehre) :ph34r:

 

Der Kommune steht natürlich neben den massiven Subventionen für eine kirliche Einrichtung kein Geld mehr zur Verfügung, AUCH noch zusätzlich eine eigene entsprechende Einrichtung zu unterhalten.

 

Was heisst hier "massive Subventionen für eine kirchliche Einrichtung"? Der Staat/die Kommune, sagte ich eben, ist GESETZLICH VERPFLICHTET, Kindergartenplätze in genügender Anzahl zur Verfügung zu stellen, nicht die Kirche. Und der Staat/die Kommune schließt Verträge mit freien Trägern, weil er dadurch bei der Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtungen billiger wegkommt.

 

Von "zusätzlicher" Unterhaltung eines Kindergartens ist hier überhaupt nicht die Rede. Wenn die Kommune unbedingt Trägerin eines bisher konfessionellen Kindergartens werden will, muss sie eben den Vertrag mit der Kirchengemeinde fristgemäß kündigen und kann dann die Einrichtung übernehmen. Die Kommunen wissen aber, warum sie sich davor hüten.

 

Wenn du nun implizit sagst, dass sie Leistungen durch den Staat dadurch gerechtfertigt sind, dass eben NICHT nur Kinder eigener Mitglieder aufgenommen werden, sehe ich nicht mehr, wo da die soziale Leistung für die Allgemeinheit steckt?

 

Ist das so schwer zu begreifen? Noch einmal: die GESETZLICHE VERPFLICHTUNG, Kindergartenplätze bereitzustellen, liegt beim Staat, und zwar für ALLE Kinder, unabhängig von ihrer Konfessionszugehörigkeit.

Oder anders: Ich als katholische Mutter von Kindern zahle wie jede andere Mutter in diesem Staate (außer meiner Kirchensteuer) auch noch Steuern an den Staat. Und ich habe wie jede andere Frau, unabhängig von der Konfession, einen RECHTSANSPRUCH darauf, dass der Staat für meine Kinder ab deren drittem Lebensjahr einen Kindergartenplatz zur Verfügung stellt.

bearbeitet von Franziska
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Aber gerade dein letzter Absatz zeigt ja, dass es den Kirchen eben NICHT um sie Verbesserung der Sozialleistungen geht.

 

Und gerade darum hat die Kirchensteuer gefälligst von den Kirchen selbst als Mitgliedbeitrag erhoben zu werden (DANN können sie auch bestimmen, was damit passiert und sich von mir aus soviele drollige Kleidchen für ihr Bodenpersonal anschaffen, wie sie lustig sind), während der Staat die gesparte Milliarden an Subventionen in eigene Sozialprojekte stecken müßte.

 

Die Mär' von den ach so sozialen Kirchen verhindert dies aber scheinbar noch immer vielerorts.

Hä? Wieso das denn? Wie kommst du in diesem Zusammenhang auf den Begriff "Sozialleistungen"?

 

Der Kirche geht es sehr wohl um die Verbesserung, beispielsweise der Erziehungsbedingungen in den Kindergärten in ihrer Trägerschaft. Aber warum soll sie zum Beispiel zu 100 Prozent bauliche Maßnahmen zur funktionellen und sicherheitstechnischen Modernisierung eines Kindergartens zu 100 Prozent finanzieren? DIE BEREITSTELLUNG VON KINDERGARTENPLÄTZEN und damit auch der Gebäude ist gesetzliche Pflicht des Staates. Also hat er auch die Kosten dafür zu tragen.

 

Mit der Erhebung der Kirchensteuer durch den Staat (für den die Kirchen den Staat sehr gut bezahlen) hat das nichts, aber auch gar nichts zu tun.

 

Es ist mal vor ungefähr 10 Jahren untersucht worden (im Internet finde ich die Quelle jetzt nicht), dass allein im Bereich der Caritas durch ehrenamtliche kirchliche Mitarbeiter jährlich soziale Arbeit im Geldwert von etwa 10 Milliarden DM (damals noch) erbracht wird, die, wenn sie wegfiele, dann auch vom Staat bezahlt werden müsse. Auf die Diakonie entfallen wahrscheinlich auch noch einmal soviel.

 

Die "Mär von den ach so sozialen Kirchen" wird von wenig informierten A&A (es gibt auch besser informierte) sorgfältig aufrecht erhalten, damit sie alle Jahre wieder dasselbe falsche Lied anstimmen können. Gescheit werden die scheint's nie.

bearbeitet von Franziska
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Das ist aber eine komische Auslegung des Subsidiaritätsprinzips (Begriff aus der katholischen Soziallehre)  :ph34r:

Ja, und dennoch in D geltendes Recht. Findest du auch seltsam, nicht? :blink:

 

Um nochmal auf deine etwas kruse Schlussfolgerungskette von eben zurückzukommen; Befürworter der "Kirchensteuer für alle" argumentieren: Kirchen erbringen Sozialleistungen für alle, deshalb sind alle, die keine Abgaben an die Krichen entrichten asozial.

Kirchen stellen aber nicht nur ihren eigenen Mitgliedern Sozialleistungen zur Verfügung, sondern allen, also ist an dieser Stelle der Staat gerufen, sich an den Kosten entsprechend [gewaltig] zu beteiligen.

Wie geht das erste Argument jetzt mit dem Zweiten zusammen? Erbringt nun dir Kirche oder der Staat die Leistungen? Wenn der Staat sich hier beteiligen muss, warum sind dann alle, die nicht auch zusätzlich zu staalichen Steuern Kirchensteurn zahlen (nochmal: Kirchensteuern sind zu 100% Steuerabzugsfähig!) asozial?

Nein, wie ihr es auch dreht und wendet, es wird kein Schuh draus, der "kirchliche Sozialleistungen" und deren Finanzierung durch den Staat in einem guten Licht erscheinen lassen würde.

Deshalb meine ich, dass man die Kirchen ihr eigenes Süppchen kochen lassen sollte (wenn sie nur ihre eigenen Mitglieder in ihren Sozialeinrichtungen haben wollen, dann sollen sie einen Mitgliedsbeitrag erheben wie jeder andere Verein auch); die echte Sozialversorgung für alle soll aber doch bitte dem Staat überlassen sein.

 

Im Übrigen brauchst du nicht gleich so zu schreien, ich verstehe dich auch so sehr gut. :P

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[Ja, und dennoch in D geltendes Recht. Findest du auch seltsam, nicht? :blink:

Wo steht denn das? Wo steht dass es geltendes Recht ist, dass die Kommune, sofern sich ein kirchlicher Träger findet, diesen bevorzugen muss?

 

Nenne mir mal das Gesetz und den Artikel, so das "Subsidiaritätsprinzip" als "geltendes Recht" festgeschrieben ist.

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Befürworter der "Kirchensteuer für alle" argumentieren: Kirchen erbringen Sozialleistungen für alle, deshalb sind alle, die keine Abgaben an die Krichen entrichten asozial.

Ich bin keine Befürworterin der "Kirchensteuer für alle" und habe auch noch niemanden als asozial bezeichnet, der keine Kirchensteuer zahlt.

 

Ich behaupte jedoch, dass jeder, der den Kirchen vorwirft, nicht genügend Kirchensteuergelder für "soziale Zwecke" zugunsten der Allgemeinheit aufzubringen, nicht rechnen kann.

 

Du solltest die Begriffe nicht ständig durcheinanderbringen. Was ist eine kirchliche Sozialleistung und was eine nichtkirchliche Sozialleistung? Zu den Sozialleistungen gehört für mich zum Beispiel das Arbeitslosengeld und die Sozialhilfe.

 

Ein Kindergartenplatz ist ein Kindergartenplatz und keine kirchliche Sozialleistung, auch wenn die Kirche Trägerin des Kindergartens ist.

 

Eine Blinddarmoperation ist eine Blinddarmoperation und keine kirchliche Sozialleistung, wenn der OP-Tisch in einem Krankenhaus in kirchlicher Trägerschaft steht.

bearbeitet von Franziska
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Subsidiaritätsprinzip

 

Der kath. Sozialphilosophie entnommenes Prinzip, wonach jede gesellschaftliche und staatliche Tätigkeit ihrem Wesen nach subsidiär, d.h. unterstützend und ersatzweise eintretend sei, die höhere staatliche oder gesellschaftliche Einheit also nur dann helfend tätig werden und Funktionen der niederen Einheiten an sich ziehen darf, wenn deren Kräfte nicht ausreichen, diese Funktionen wahrzunehmen.

 

Von fundamentaler Bedeutung wurde das Subsidiaritätsprinzip für die katholische Sozial- und Staatslehre. Nach 1945 hat das Subsidiaritätsprinzip in der Programmatik christlicher Parteien vor allem auf dem Gebiet der Sozial- und Bildungspolitik eine wichtige Rolle gespielt, sich aber nicht als allgemeingültiges rechtliches Prinzip durchgesetzt.

Vereinfacht ausgedrückt könnte man Subsidiarität so beschreiben: Staatliche und/oder gesellschaftliche Stellen/Organisationen (Kirchen, Sozialverbände) sollen nur helfen, wenn anderweitig (z.B. durch Selbsthilfe oder Familie bzw. Nachbarn, Freunde usw.) keine Abhilfe möglich ist.

 

Quelle: Meyers Großes Universallexikon, 1985

bearbeitet von Franziska
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Nenne mir mal das Gesetz und den Artikel, so das "Subsidiaritätsprinzip" als "geltendes Recht" festgeschrieben ist.

BVerfGE 22, 180ff.

Bitte hierherkopieren...

 

oder meinst du das?

 

Das Sozialstaatsprinzip verpflichtet den Staat, für eine gerechte Sozialordnung zu sorgen. Es besagt jedoch nicht, dass der Gesetzgeber für die Verwirklichung dieses Zieles nur behördliche Maßnahmen vorsehen darf; es steht ihm frei, dafür auch die Mithilfe privater Wohlfahrtsorganisationen vorzusehen.

 

Da steht aber nicht, dass der Staat freie Träger beauftragen MUSS, sondern dass es ihm freisteht. Es gibt ja auch freie nichtkirchliche Träger.

bearbeitet von Franziska
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Ich behaupte jedoch, dass jeder, der den Kirchen vorwirft, nicht genügend Kirchensteuergelder für "soziale Zwecke" zugunsten der Allgemeinheit aufzubringen, nicht rechnen kann.

Dennoch ist es nunmal so, dass den Kirchen an Subventionen mehr zufließt, als sie "dem Staat" auf dem Gebiet der Sozialleistungen "sparen".

 

Alles, was ich hier gefordet habe (nun schon zweimal, hier zum dritten Mal) ist, dass die Kirchen sich bitte wie jeder andere Verein ihre eigenen Mitgliedsbeiträge selbst einziehen mögen, um diese aufzuwenden, wie sie es für richtig halten, und nicht auf seltsamen argumentativen Wegen (s.o.) sich eine staatlich-gesellschaftliche Einflußnahme sichern, die ihnen (auch rechtlich !) bereits längst nicht mehr zukommt.

 

Du solltest die Begriffe nicht ständig durcheinanderbringen. Was ist eine kirchliche Sozialleistung und was eine nichtkirchliche Sozialleistung? Zu den Sozialleistungen gehört für mich zum Beispiel das Arbeitslosengeld und die Sozialhilfe.
Ich wollte den Thread nicht zusätzlich aufblähen, indem ich den Begriff "Sozialleitung" durch die Bezeichnug "Kindergärten/Krankenhäuser..." ersetzte. Wie sich daraus hierbei aber ein Verständnisproblem ergeben sollte, ist mit schleierhaft ...
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Da steht aber nicht, dass der Staat freie Träger beauftragen MUSS, sondern dass es ihm freisteht. Es gibt ja auch freie nichtkirchliche Träger.

Tja, und an diesem Punkt kommen die verschiedenen Verwaltungsvorschriften ins Spiel.

 

Aber was es nun bringen soll, den Diskurs weg vom Thema "Kosten/Nutzen von Kirchenstaatssubventionen" hin zu dem exakten Wortlaut von verschiedenen Gesetzestexten bringen soll, ist mir nicht so recht klar ... :blink:

 

Die Kosten, die der Staat aufwendet, sind größer als der Nutzen, den die Kirchen ihm einbringen, darauf läuft es hinaus und daran gibt es nichts zu deuteln, alldieweil man sich dafür nur die jeweiligen Zahlen betrachhten muss.

 

Würde sich der Staat endlich der Subventionierungen erhalten und das enstprechden Geld selbst direkt für die soziale Versorgung aufwenden, würde insgesamt wesentlich mehr Geld in dieselbe fließen.

 

Oder willst du darüber wieder hinweggehen und lieber wieder darauf hinweisen, dass eine Blinddarmoperation keine Kaffetasse ist oder ähnliche Diskursspielchen betreiben?

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[Dennoch ist es nunmal so, dass den Kirchen an Subventionen mehr zufließt, als sie "dem Staat" auf dem Gebiet der Sozialleistungen "sparen".

 

Würde sich der Staat endlich der Subventionierungen erhalten und das enstprechden Geld selbst direkt für die soziale Versorgung aufwenden, würde insgesamt wesentlich mehr Geld in dieselbe fließen.

 

Belege bitte! Rechenbeispiel! Und klare Definition, was du unter "Sozialleistung" verstehst.

bearbeitet von Franziska
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Oder willst du darüber wieder hinweggehen und lieber wieder darauf hinweisen, dass eine Blinddarmoperation keine Kaffetasse ist oder ähnliche Diskursspielchen betreiben?
Und klare Definition, was du unter "Sozialleistung" verstehst.

Ich habe es gewußt ... :blink:

 

Da ich die begründete Befürchtung habe, dass, egal was ich hier schreibe, du nur einen Blinddarm-OP/Fernsehervergleich einwerfen wirst, mache ich es mal kurz und verweise auf das detailliert recherchierte Buch: Finanzen und Vermögen der Kirchen in Deutschland Lies es, wenn's dich interessiert, ansonsten lasse es lieber, es könnte an deinem Bild der ach so sozialen Kirchen kratzen ...

bearbeitet von NOCQUAE
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Schaut nach guter Arbeitsteilung aus, NOCQUAE.

 

Du übernimmst das Finanzielle, ich das Ideologische. Jedem das Seine. :blink:

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Schaut nach guter Arbeitsteilung aus, NOCQUAE.

 

Du übernimmst das Finanzielle, ich das Ideologische. Jedem das Seine. :P

Psst, sonst macht hier noch die Mär von den sich zusammenrottenden Atheistenhorden die Runde, die plündernd und brandschatzend über Foren und kirchliche Pfründe herfallen. :blink:

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Da ich die begründete Befürchtung habe, dass, egal was ich hier schreibe, du nur einen Blinddarm-OP/Fernsehervergleich einwerfen wirst, mache ich es mal kurz und verweise auf das detailliert recherchierte Buch: Finanzen und Vermögen der Kirchen in Deutschland

 

Der Link ist tot.

 

Außerdem hatte ich Dich um DEINE Definition einer "Sozialleistung" gebeten (so kannst du ja einem von dir befürchteten unzutreffenden Vergleich abhelfen). Dasselbe erbitte ich für den von Dir benutzten Begriff "Subvention".

bearbeitet von Franziska
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Der Link ist tot.
Nun sollte er funktionieren; einfach das zusätzliche "http:\\" weglassen.

 

Außerdem hatte ich Dich um DEINE Definition einer "Sozialleistung" gebeten (so kannst du ja einem von dir befürchteten unzutreffenden Vergleich abhelfen).
Wenn ich hier im Zusammenhang mit den seitens Befürworter kirchlicher Sozialleistungen den Begriff "Sozialleistung" verwende (wir wollen usn ja daran erinnern, dass der Anfang der ganzen Debatte war, dass von eben jener Seite das Argument kam "aber die tun doch soviel Soziales"), dann verwende ich es eben auf genau dieselbe Weise, wie es in der "Vorlage" verwendet wurde, nämlich auf genau die Sozialleistungen, die kirchen nach landläufiger Meinung erbringen.

Eine Ablenkunksdiskussion über den Sachverhalt, ob hier eine Blinddarmoperation mit der Kaffeetasse zu vergelichen ist, aus der die an der Operation beteiligte Schwester hernach ihren Kaffee trinkt, und ob die Bohnen dafür aus garantiert ökologischem Anbau stammen, bringt die Diskussion nicht einen Deut weiter.

Ich halte es nicht für wahrscheinlich, dass im Verlaufe dieses Threads irgendjemand Verständnisprobleme mit meiner Verwendung des Begriffs "Sozialleistungen" hatte.

 

Aber es erreicht seinen Zweck Nebelkerzen zu werfen, um vom Kern des Problems abzulenken ...

bearbeitet von NOCQUAE
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Ich bitte dennoch um DEINE präzise Benennung dessen, was du hier als "Sozialleistung" umschreibst. Von mir aus kannst du dich auch auf ein konkretes Beispiel beschränken. "Landläufige" Meinungen sind es, die die Diskussion vernebeln.

 

Den Begriff "Subsidiaritätsprinzip" hast du ja nicht einmal "landläufig", sondern krottenfalsch angewendet.

 

Wenn du zum "Kern des Problems" vordringen willst, wirst du dich schon präzise ausdrücken müssen. Mir scheint nämlich, du befindest dich augenblicklich im Nebel und bist deswegen erstmal das konkrete Rechenbeispiel schuldig geblieben.

bearbeitet von Franziska
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