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Malen Sie nicht ...


Flo77

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Ein besseres Beispiel ist vielleicht das schon einmal angeschnittene, wenn eine Frau vor der Wahl steht, entweder ihr Baby abtreiben zu lassen oder selbst zu sterben (falls die Ärzte ihr versichern, sie hätte keine Überlebenschance). Hier gibt es keine eindeutige Gewissensentscheidung.

Beim Fleisch essen oder nicht mag das zutreffen, bei der Abtreibung nicht mehr. Wenn die Welt auch nur einen Grund kennt, ein Kind zu töten - und sie kennt mehrere - dann stimmt mit dieser Welt was nicht, dann stimmt mein Gewissen nicht, das sich an dieser Welt orientiert.

 

Das versteht jeder, der es auch nur mal kurz vermag, sich in die Lage des Babys zu versetzen.

Zwar habe ich jetzt kein entsprechendes Werk zur Hand, aber ich müsste mich doch sehr täuschen, wenn die Kirche nicht die Abtreibung eines Babys billigt, falls ansonsten die Mutter stirbt.

 

Oder bist Du die Person, die sicheren Gewissens die Geburt des Kindes durchsetzt, während die sterbende Mutter eine Familie zurück lässt?

 

 

Ein anderes extremes Beispiel ist der Tyrannenmord. Mord an sich ist natürlich eine Todsünde, aber Tyrannenmord explizit erlaubt (vgl. Judith, und ich glaube auch bei Thomas von Aquin Stellen entsprechendes gelesen zu haben).

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Oder bist Du die Person, die sicheren Gewissens die Geburt des Kindes durchsetzt, während die sterbende Mutter eine Familie zurück lässt?

Vielleicht bin ich ja das Kind?

bearbeitet von Torsten
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Zwar habe ich jetzt kein entsprechendes Werk zur Hand, aber ich müsste mich doch sehr täuschen, wenn die Kirche nicht die Abtreibung eines Babys billigt, falls ansonsten die Mutter stirbt.

Nein, sie billigt es nicht, das wäre wohl zuviel gesagt; sie ist sich nur gewahr, dass dies eine den Menschen und sein Gewissen übersteigende Notlage ist, und dass sich nicht alles über Regeln regeln lässt.

 

Wie die Kirche solche Fälle beurteilt, mag das Schicksal der Gianna Beretta Molla zeigen, die im heurigen Jahr heilig gesprochen wurde.

 

Aber dennoch ist das Beispiel - so wie auch jenes des Tyrannenmordes (man denke nur an den Anschlag auf Hitler) - gut: es gibt Situationen, extreme Situationen, da kann einem letztlich nur das eigene Gewissen raten.

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Zwar habe ich jetzt kein entsprechendes Werk zur Hand, aber ich müsste mich doch sehr täuschen, wenn die Kirche nicht die Abtreibung eines Babys billigt, falls ansonsten die Mutter stirbt.

Irrtum, Wolfgang - bei moraltheologisch strenger Betrachtung ist eine Abtreibung in KEINEM Fall zu billigen.

 

Allerdings ist gerade ein solcher Fall im Grenzbereich ein gutes Beispiel für die Notwendigkeit der Güterabwägung und des verantworteten Gewissenentscheides. Will sagen: die Kirche kann die Tötung des ungeborenen Kindes zugunsten des Lebens der Mutter nicht "billigen", (denn das hieße, das Leben des Kindes geringer zu achten als das der Mutter, während hier zwei gleichwertige "Rechtsgüter" gegenüberstehen), aber lehren, daß die Verantwortlichkeit für eine solche Sünde (die die Tötung allemal ist) durch die extremen Umstände stark eingeschränkt bzw. aufgehoben ist. Hierbei käme es wohl im Einzelfall vor allem auf die Motive an, die zu dieser Entscheidung führen. Ich würde das aber nicht zu weit treiben: in einem solchen Fall, denke ich, gilt: Wer will hier richten?

 

Es liegt im Wesen des Menschen und dieser Welt, daß man nicht immer hundertprozentig richtige Entscheidungen treffen kann. Wenn wir es könnten, hätte Christus nicht Mensch werden und schon gar nicht am Kreuz sterben müssen.

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"Ist es denn nicht grausam, eine Mutter ihr Kind austragen zu lassen, so dass sie daran stirbt und ihre restlichen Kinder und dieses Kind ohne Mutter dastehen?"

 

Grausam ist eine Welt, in der eine Mutter überhaupt darüber nachdenken muss, ihr Kind abzutreiben, weil ihre Kinder sonst ohne Mutter dastehen. Eine Grausamkeit, die auf einer Unzulänglichkeit basiert. Eine Unzulänglichkeit, die ihre Ursache in einer bestimmten Form der Liebe hat.

 

Das kann man jetzt als Geschwätz abtun, nicht weiter drüber nachdenken und sich der "Realität" widmen. Fakt ist, dass diese Realität immer die Gewissensentscheidung und nicht selten die Tötung an der Backe hat. Fakt ist, dass diese Realität - diese Welt grausam ist. Weil ihre Liebe nicht Gottgerecht, weil ihre Liebe nicht Kindgerecht ist.

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Franciscus non papa
In Deinem Posting von 11.19. In diesem Tion und in dieser Polemik kannst Du von mir aus mit Deinem Hund diskutieren, wenn Du einen hast, aber nicht mit mir.

 

Ende der Debatte.

lieber thomas,

 

ich kann deine reaktion nun so ganz und gar nicht nachvollziehen. in der antwort von flo erkenne ich weder polemik, noch beschimpfung. und er selbst bittet dich, das problem zu lösen oder ihm zu helfen, kirche als volk gottes und lehramt als wahrzunehmende kirche zusammen zu bringen.

 

du solltest nicht in jeder kritischen äusserung einen angriff auf die kirche sehen. ich frage mich, wie du mit paulus umgegangen wärst, wenn du ihn auf dem apostelkonzil erlebt hättest.

 

ich fürchte, deine heftigkeit dient nicht der sache.

 

 

liebe grüsse - freu mich, dass du gut aus dem urlaub zurück bist -

 

 

dein

 

franz

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Jede Mutter ist deine Schwester. Ihr Kind der Bruder deines Kindes. Und Vater unser im Himmel.

 

Soll ein Kind sterben, nur weil seine Mutter mit einem Vater verheiratet ist? Ihre Kinder nicht die Brüder anderer sind, sondern die Söhne von dem einen?

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Irrtum, Wolfgang - bei moraltheologisch strenger Betrachtung ist eine Abtreibung in KEINEM Fall zu billigen.

 

Allerdings ist gerade ein solcher Fall im Grenzbereich ein gutes Beispiel für die Notwendigkeit der Güterabwägung und des verantworteten Gewissenentscheides. Will sagen: die Kirche kann die Tötung des ungeborenen Kindes zugunsten des Lebens der Mutter nicht "billigen", (denn das hieße, das Leben des Kindes geringer zu achten als das der Mutter, während hier zwei gleichwertige "Rechtsgüter" gegenüberstehen), aber lehren, daß die Verantwortlichkeit für eine solche Sünde (die die Tötung allemal ist) durch die extremen Umstände stark eingeschränkt bzw. aufgehoben ist.

Die Kirche billigt allerdings das Recht auf Notwehr zu. Wenn das Kind auch nichts dafür kann, so kann die Mutter doch - im extremen Fall - nicht anders ihr eigenes Leben retten, als, indem sie das Kind abtreibt.

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Das vertrackte ist, daß das Kind eben kein Agressor ist, gegen den man sich wehrt, Martin. Deshalb ist das Notwehr-Argument hier nicht gültig.

 

Deshalb kann es auch keine "Billigung" geben. Eine Verurteilung allerdings auch nicht.

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Liebe Ellen, lieber Flo, lieber Thomas

 

vielleicht kann man an einem konkreten Beispiel deutlich machen, wie das Verhältnis von Gewissensfreiheit und Kirchenrecht ist:

 

Der Papst verbietet es, Frauen zu Priesterinnen zu weihen (bzw. sieht sich nicht in der Lage, es zu erlauben). Er glaubt nach erfolgter Gewissensprüfung, dass Gott selbst dies nicht erlaubt.

 

Eine Frau fühlt sich aber - Gewissensprüfung auch bei ihr vorausgesetzt - zur Priesterin in dieser Kirche berufen. Sie findet evtl. auch einen Bischof, der sie kennt, nach reiflicher Prüfung für würdig hält und sie weiht. Beide wissen, dass sie gegen geltendes Kirchenrecht handeln, glauben aber, im konkreten Fall Gott und ihrem Gewissen diese Handlung schuldig zu sein.

 

Ich setze voraus, dass wirklich dies, nicht aber der Wille zum Widerstand gegen die Kirche ihr Motiv war. Ich setze auch voraus, dass der Papst sich seine Entscheidung reiflich überlegt und nach bestem Gewissen getroffen hat. Da er die Disziplinargewalt in der - konkret sichtbaren - Kirche hat, muss er gegen die Frau und den Weihespender handeln - in diesem Fall, da das Kirchenrecht dies bei Weihesimulation vorsieht, durch Exkommunikation bzw. Feststellen derselben.

 

Die Frau und der Bischof sind somit aus der sichtbaren Kirche ausgeschlossen. Es wäre jedoch möglich, dass die Kirche später zur Meinung käme, dass das Verbot der Priesterweihe für Frauen der eigentliche Irrtum war. In diesem Fall könnte der Papst, der dies vertritt, die Entscheidung seines Vorgängers rückgängig machen und die beiden rehabilitieren, falls sie noch leben sollten.

 

Es handelt sich um Ausschluss bzw. Wiederaufnahme in die konkret sichtbare römisch-katholische Kirche, für deren rechten Glauben der Papst zu sorgen hat. Auch wenn er die Gewissensentscheidung eines anderen grundsätzlich respektiert, muss er - nach seinem eigenen Gewissen - sagen, dass die beiden sich außerhalb der Kirche gestellt hätten.

 

Nun heißt aber "außerhalb der Kirche" in diesem Fall außerhalb der konkret sichtbaren, irdischen Kirche. Ob jemand außerhalb der himmlischen Gemeinschaft der Gläubigen steht, kann weder der Papst noch irgendein Theologe noch die noch so große Mehrheit aller Katholiken sicher sagen.

 

Mit dem Vorrang des Gewissens ist gemeint: Die (konkret sichtbare) Kirche erkennt die Möglichkeit an, dass ihr Lehramt einen Fehler macht. Zugleich muss sie sich aber auch gegen Lehren, die sie für falsch hält, abgrenzen, um nicht zu einer Gemeinschaft der Beliebigkeit zu werden. Bei der Festlegung dieser Grenzen folgt letzlich auch das Lehramt - Papst und Bischöfe - dem eigenen Gewissen. Wie für alle anderen Gläubigen gilt auch für sie (den speziellen Fall eines Dogmas, wofür ich das Verbot der Priesterweihe für Frauen nicht halte, ausgenommen), dass sie sich irren können, aber dennoch ihrem Gewissen folgen müssen. Die Entscheidung ist dennoch in der irdischen Kirche bindend, da der Papst in ihr die oberste Autorität hat.

 

Dass die Kirche nicht davon ausgeht, dass eine Verurteilung durch den Papst auch eine Verurteilung durch Gott ist, erkennt man daran, dass sie sich bisher noch nie angemaßt hat, irgendeine konkrete Person, auch eine, die im Stand der Exkommunikation gestorben ist, "verdammt zu sprechen", d.h. verbindlich zu erklären, dass diese Person in der Hölle ist.

 

Gruß

Martin

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Das vertrackte ist, daß das Kind eben kein Agressor ist, gegen den man sich wehrt, Martin. Deshalb ist das Notwehr-Argument hier nicht gültig.

 

Deshalb kann es auch keine "Billigung" geben. Eine Verurteilung allerdings auch nicht.

Es kann auch einen unschuldigen Angreifer geben. Wenn das Kind das Leben der Mutter bedroht, ist es ein Aggressor, wie z.B. auch ein Geistesgestörter, der sich u.U. auch nicht bewusst ist, was er tut, wenn er einen Menschen angreift. Auch gegen diesen darf man sich aber verteidigen.

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Das vertrackte ist, daß das Kind eben kein Agressor ist, gegen den man sich wehrt, Martin. Deshalb ist das Notwehr-Argument hier nicht gültig.

 

Deshalb kann es auch keine "Billigung" geben. Eine Verurteilung allerdings auch nicht.

Es kann auch einen unschuldigen Angreifer geben. Wenn das Kind das Leben der Mutter bedroht, ist es ein Aggressor, wie z.B. auch ein Geistesgestörter, der sich u.U. auch nicht bewusst ist, was er tut, wenn er einen Menschen angreift. Auch gegen diesen darf man sich aber verteidigen.

Bevor sich das Thema verselbständigt, habe ich mal in den Enzykliken geforscht und folgende Stellen gefunden:

 

1. Pius XI., Casti Canubii, 1930:

 

"Bezüglich der sogenannten „medizinischen und therapeutischen Indikation“ haben Wir schon erklärt, Ehrwürdige Brüder, wie sehr Wir es mitempfinden, daß mancher Mutter aus der Erfüllung ihrer Mutterpflichten große Gefahren für die Gesundheit oder gar das Leben entstehen. Aber was für ein Grund vermöchte jemals auszureichen, um die direkte Tötung eines Unschuldigen zu rechtfertigen? Denn darum handelt es sich hier. Mag man nun die Mutter oder das Kind töten, es ist gegen Gottes Gebot und die Stimme der Natur: „Du sollst nicht töten!“[53] Gleich heilig ist beider Leben, das zu vernichten selbst die Staatsgewalt keine Befugnis hat. Ganz zu Unrecht wird diese Befugnis gegen Unschuldige aus dem Recht der Gewalt über Leben und Tod gefolgert, die doch nur Schuldigen gegenüber Geltung hat. Auch das Recht der gewaltsamen Verteidigung gegen einen ungerechten Angreifer kommt hier nicht in Frage. (Wer wollte wohl ein unschuldiges Kind einen ungerechten Angreifer nennen?) Und ein „Notstandsrecht“, das bis zur direkten Tötung eines Schuldlosen reichte, gibt es nicht. Daß sich um beider Leben, das der Mutter wie das des Kindes, gewissenhafte und erfahrene Ärzte bemühen, verdient alles Lob und alle Anerkennung; dagegen würde sich des edlen Namens und Lobes eines Arztes unwürdig erweisen, wer unter dem Vorwand, Heilmaßnahmen zu treffen, oder aus falsch verstandenem Mitleid auf den Tod des einen von beiden abzielte."

 

2. Johannes Paul II., Evangelium Vitae, 1995:

 

Gewiß nimmt der Entschluß zur Abtreibung für die Mutter sehr oft einen dramatischen und schmerzlichen Charakter an, wenn die Entscheidung, sich der Frucht der Empfängnis zu entledigen, nicht aus rein egoistischen und Bequemlichkeitsgründen gefaßt wurde, sondern weil manche wichtigen Güter, wie die eigene Gesundheit oder ein anständiges Lebensniveau für die anderen Mitglieder der Familie gewahrt werden sollten. Manchmal sind für das Ungeborene Existenzbedingungen zu befürchten, die den Gedanken aufkommen lassen, es wäre für dieses besser nicht geboren zu werden. Niemals jedoch können diese und ähnliche Gründe, mögen sie noch so ernst und dramatisch sein, die vorsätzliche Vernichtung eines unschuldigen Menschen rechtfertigen. (Diese Hervorhebung habe ich aus dem kopierten Text übernommen.)

 

Klare und eindeutige Stellungnahmen, auf deren Basis sich meine diesbezüglichen anders lautenden Aussagen als falsch herausstellen. Ich ziehe insbesondere mein "die Kirche billigt in solchen Fällen eine Abtreibung" zurück.

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Gretchenfrage:

 

Würdest Du in solchen Fällen eine Abtreibung billigen?

Ich würde niemandem einen Vorwurf machen, der sich in einer Situation, wo das Leben des Kindes gegen das der Mutter steht, für das Leben der Mutter entscheidet und die bewusste Tötung des Kindes herbeiführt.

 

Wenn ich selbst, was Gott verhüten möge, in einen solchen Entscheidungsprozess einbezogen würde, z.B. als Ehemann und Vater, kann ich Dir heute nicht sagen, wie ich mich entscheiden würde. Es ist einer der Punkte, wo die konkrete Grenzerfahrung die entscheidende Rolle spielt.

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Gretchenfrage:

 

Würdest Du in solchen Fällen eine Abtreibung billigen?

Ich würde empfehlen, in solchen Fällen, wenn sie andere betreffen, die Schnauze zu halten und für Mutter und Kind zu beten.

 

Wie man selbst reagieren würde, wenn man in einen solchen Entscheidungsprozess einbezogen würde. kann wohl niemand sagen, wie Wolfgang richtig feststellt. Am grünen Tisch ist man leicht ein Held - oder macht andere dazu.

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"wo das Leben des Kindes gegen das der Mutter steht"

 

Das ist in seinem Ausdruck so böse.

 

Steht das Leben des Kindes jemals gegen das der Mutter? Das kann niemals sein, auch wenn sie aufgrund seiner Geburt stirbt.

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Zum Thema Gewissen sind mir ebenfalls zwei Dokumente in die Hände gefallen, die Erhellung bringen können:

 

II. Vaticanum, "Gaudium et Spes":

 

"Nicht selten geschieht es, dass das Gewissen aus unüberwindlicher Unkenntnis irrt, ohne dass es dadurch seine Würde verliert. Das kann man aber nicht sagen, wenn der Mensch sich zu wenig darum bemüht, nach dem Wahren und Guten zu suchen, und das Gewissen durch Gewöhnung an die Sünde allmählich fast blind wird."

 

Johannes Paul II., Ansprache vor dem Kongress der Moraltheologen, 1988:

 

"Da das Lehramt der Kirche von Christus, dem Herrn, eingesetzt worden ist, um das Gewissen zu erleuchten, bedeutet die Berufung auf dieses Gewissen, gerade um die vom Lehramt verkündete Lehre zu bestreiten, eine Ablehnung der katholischen Auffassung sowohl vom Lehramt als auch vom sittlichen Gewissen. Wer von der unverletzlichen Würde des Gewissens ohne weitere Verdeutlichung redet, setzt sich der Gefahr schwerer Irrtümer aus ...

Sehr verschieden ist nämlich die Situation einer Person, die zunächst all ihre verfügbaren Mittel zur Suche nach der Wahrheit eingesetzt hat und dann doch irrt, und die einer anderen Person, die ... sich wenig um das Finden der Wahrheit kümmert.

Unter den Mitteln, die die Erlöserliebe Christi zur Vermeidung dieser Gefahr des Irrtums vorgesehen hat, befindet sich auch das Lehramt der Kirche; in seinem Namen besitzt es eine echte und eigene Lehrautorität. Man kann deshalb nicht sagen, ein Gläubiger habe sich sorgfältig um die Wahrheit bemüht, wenn er das nicht berücksichtigt, was das Lehramt sagt; ...; wenn er im Zweifelsfall lieber der eigenen Meinung oder der von Theologen folgt und dieses der sicheren Lehre des Lehramtes vorzieht."

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"wo das Leben des Kindes gegen das der Mutter steht"

 

Das ist in seinem Ausdruck so böse.

 

Steht das Leben des Kindes jemals gegen das der Mutter? Das kann niemals sein, auch wenn sie aufgrund seiner Geburt stirbt.

Du darfst gerne eine andere Formulierung verwenden, das den Sachverhalt ausdrückt, dass eine Entscheidung für das eine und gegen das andere Leben gefällt werden muss.

 

Eine Formulierung etwa, dass man sich nicht gegen ein Leben entscheidet, sondern nur für ein Leben und der Tod der anderen Person eine (bedauerliche) Folge der Entscheidung für ein Leben ist, wäre in meinen Augen höchst zynisch - vor allem den Betroffenen gegenüber.

 

Aber ich will nicht vorweggreifen - bitte formuliere diese Situation, wie sie Dir angemessen erscheint.

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>Eine Formulierung etwa, dass man sich nicht gegen ein Leben entscheidet, sondern nur für ein Leben und der Tod der anderen Person eine (bedauerliche) Folge der Entscheidung für ein Leben ist, wäre in meinen Augen höchst zynisch - vor allem den Betroffenen gegenüber.<

 

In meinen Augen auch, geht es doch nicht um Personen, sondern um Mutter und Kind und deren Verhältnis.

 

>Aber ich will nicht vorweggreifen - bitte formuliere diese Situation, wie sie Dir angemessen erscheint.<

 

Es ist ein Gefühl, dass man dabei hat oder nicht.

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Ich würde empfehlen, in solchen Fällen, wenn sie andere betreffen, die Schnauze zu halten und für Mutter und Kind zu beten.

Warum nicht den Irrsinn offen benennen dürfen?

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Du darfst gerne eine andere Formulierung verwenden, das den Sachverhalt ausdrückt, dass eine Entscheidung für das eine und gegen das andere Leben gefällt werden muss.

Dieser Sachverhalt existiert nicht.

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Du darfst gerne eine andere Formulierung verwenden, das den Sachverhalt ausdrückt, dass eine Entscheidung für das eine und gegen das andere Leben gefällt werden muss.

Dieser Sachverhalt existiert nicht.

Wie gesagt, erzähle das mal den Betroffenen, wenn ein Arzt sagt, die Mutter werde die Geburt nicht überleben - bin gespannt, ob die Mutter es genauso sieht wie Du, dass dieser Sachverhalt nicht existiert.

 

Da kann man noch so sehr philosophieren und theologisieren, man kann nicht auf theoretisch-abstrakter Ebene definieren, wie das subjektive Empfinden in solchen Grenzerfahrungen sein muss. Das erinnert mich doch sehr stark an den Satz Jesu Christi, der den Pharisäern vorwarf, den Menschen Lasten aufzubürden, die diese nicht tragen können.

 

Zum Glück wird das auch in den von mir zitierten Enzykliken (Casti Canubii und Evangelium Vitae) nicht so gesehen. Evangelium Vitae spricht explizit von "ernsten und dramatischen Gründen" sowie von "wichtigen Gütern", die auf der anderen Seite dagegen stehen (aber letztlich kein Grund für die Abtreibung sein dürfen). In Casti Canubii wird die Gewissensnot durch Gefahr für das Leben der Mutter "mitempfunden".

 

Du kannst es drehen und wenden, wie Du willst: Unter dem Strich steht, dass man den Tod der Mutter durch die Geburt schersten Herzens in Kauf nimmt (natürlich nicht absichtlich herbeiführt und somit auch schuldfrei), um nicht durch die gezielte Tötung eine Sünde zu begehen.

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>Wie gesagt, erzähle das mal den Betroffenen, wenn ein Arzt sagt, die Mutter werde die Geburt nicht überleben - bin gespannt, ob die Mutter es genauso sieht wie Du, dass dieser Sachverhalt nicht existiert.<

 

Wenn diese Frau und Mutter erwiderte:"Herr Doktor, das Leben meine Kindes steht niemals gegen mein eigenes Leben. Ich würde mein Leben wegwerfen, würde ich das Leben meines Kindes wegwerfen."

 

Würdest Du nicht auch vor dieser Frau auf die Knie fallen?

 

>Du kannst es drehen und wenden, wie Du willst: Unter dem Strich steht, dass man den Tod der Mutter durch die Geburt schersten Herzens in Kauf nimmt (natürlich nicht absichtlich herbeiführt und somit auch schuldfrei), um nicht durch die gezielte Tötung eine Sünde zu begehen.<

 

Unsere Friedhöfe sind voller Kriegshelden. Sie werden betrauert und bewundert, wo Mitleid angebracht wäre.

Ihnen zu Ehren werden Denkmäler errichtet, um ihre Taten und ihr Opfer unvergessen zu machen.

 

Was glaubst Du wohl, käme unter dem Strich heraus, wenn ich es drehen und wenden könnte, wie ich will?

Keine Gräber, wo massenhaft Helden verscharrt und keine Denkmäler mehr für etwas, an das es sich zu denken nun wahrlich nicht lohnt.

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Unsere Friedhöfe sind voller Kriegshelden. Sie werden betrauert und bewundert, wo Mitleid angebracht wäre.

Ihnen zu Ehren werden Denkmäler errichtet, um ihre Taten und ihr Opfer unvergessen zu machen.

 

Was glaubst Du wohl, käme unter dem Strich heraus, wenn ich es drehen und wenden könnte, wie ich will?

Keine Gräber, wo massenhaft Helden verscharrt und keine Denkmäler mehr für etwas, an das es sich zu denken nun wahrlich nicht lohnt.

Da muss ich Torsten sogar zustimmen. Die Politiker pilgern zu den "Heldengedenkmälern", um der im Krieg umgekommenen gefallenen Helden zu gedenken.

 

Kann man sich umgekehrt vorstellen, dass ein Politiker an das Grab einer solchen Frau pilgert, um ihres Schicksals zu gedenken? Dass er ihr Schicksal als Heldentat würdigt? Ich kann's mir hierzulande nicht vorstellen.

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