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Kollektive Strafarbeiten


Eifellady

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Ja, das finde ich jetzt auch merkwürdig. Das Du Claudia die Lehrer erst einmal in Schutz nimmst und nach anderen/tatsächlichen Gründen suchst und ihnen erst einmal pauschal keine Schuld unterstellen willst, ist lobenswert. Nun gut, der Grund wird sicherlich auch sein, dass Du selber Lehererin bist/warst und ein gewisser Selbstschutzt ist menschlich... :blink:

 

Was ich dann aber nicht verstehe, ist, warum Du diesen "Schutzmechanismus" nicht auch anderen - äh - Bevölkerungsgruppen angedeihen lässt. Wenn's bei den Schülern hapert, sind sie faul, die Eltern sind unfähig. Andere Gründe suchst Du selten. Wenn's bei den Lehrern mal hapern sollte, sind sie natürlich erst einmal nicht faul und nicht unfähig, da suchst Du nach Gründen.

 

Ist das nicht ein bisschen unfair?

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<<Die Schule ist die erste Instanz im Leben eines Menschen, wo er Zivilcourage lernen und üben kann. >>

 

nein, liebe lissie, das elternhaus ist die erste instanz.

Ups, das stimmt natürlich

 

 

Aber die Schule ist die erste öffentliche, amtsähnliche Instanz, gegen die sie lernen müssen, sich durchzusetzen.

 

Und mir ist wichtig, daß meine Kinder vor Ämtern nicht weniger, aber auch nicht mehr Respekt haben als vor dem Bäcker um die Ecke. Und vor allem, daß sie genügend Selbstbewußtsein haben, um rechtzeitig zu lernen, daß man auch bei Strafen u.ähnl. NEIN sagen kann, wenn man sie für falsch hält.

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Darüber zu befinden, was *nicht geht*, steht Dir zum Glück nicht zu, liebe Lissie.

Selbstverständlich steht mir das zu, Madame. Ich wette sogar mit Dir, daß eine Dienstaufsichtsbeschwerde angesichts kollektiver Strafarbeiten nicht uninteressant wäre.

Ach Du liebe Lotte! Wegen so einem Scheiß (pardon: wegen so eines Scheißes) eine Dienstaufsichtsbeschwerde?

 

Für so herzallerliebst deutsch hätte ich Dich gar nicht gehalten, Lissie.

 

Achtung. Das verstößt gegen die Bestimmungen! Das wird angezeigt. Der Lehrer hat auch gestern falsch geparkt.

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*nachtret* Vielleicht sollte man das Bundesverfassungsgericht einschalten.  :ph34r:

Aber erst nach Erschöpfung des Rechtswegs tsts.gif ... (merke: Der Rechtsweg ist erschöpft, wenn der Kläger vom Klagen so erschöpft ist, dass er es nur noch mit Mühe nach Karlsruhe schafft ...)

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also ich billige dem lehrer zu im rahmen seines lehrergewissens sich auch über gesetzliche bestimmungen oder schulordnungen hinwegzusetzen.

 

mein elterngewissen wird mir eingeben ob ich mich mit dem lehrer gerichtlich oder außergerichtlich auseinandersetze.

 

das ginge aber meine kinder wenig bis gar nichts an.

 

der lehrer ist mein verlängerter arm.

 

unangepaßtes verhalten können die kinder auch von mir lernen.

 

für das erarbeiten einer eigenen autorität bin ich ein guter sparringspartner

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Ist es eigentlich erlaubt, dass kollektive Strafarbeiten an die ganze Klasse vergeben werden, wenn nur einige Unsinn gemacht haben?

Hallo Ellen,

 

Kollektivstrafen sind ausdrücklich untersagt. Bestraft werden dürfen nur die, die sich daneben benommen haben - auch wenn es fast die ganze Klasse ist. Die ganze Klasse darf nur dann bestraft werden, wenn wirklich ausnahmlos alle beteiligt waren.

 

Liebe Grüße,

Gaensebluemchen

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Darüber zu befinden, was *nicht geht*, steht Dir zum Glück nicht zu, liebe Lissie.

Selbstverständlich steht mir das zu, Madame. Ich wette sogar mit Dir, daß eine Dienstaufsichtsbeschwerde angesichts kollektiver Strafarbeiten nicht uninteressant wäre.

Ach Du liebe Lotte! Wegen so einem Scheiß (pardon: wegen so eines Scheißes) eine Dienstaufsichtsbeschwerde?

 

Für so herzallerliebst deutsch hätte ich Dich gar nicht gehalten, Lissie.

 

Achtung. Das verstößt gegen die Bestimmungen! Das wird angezeigt. Der Lehrer hat auch gestern falsch geparkt.

Herzchen, ich hab kein Wort davon gesagt, daß ich solche Dinger verfasse. Ich zeig ja nichtmal einen Ladendieb oder einen Bankräuber an, wenn ich sie zufällig dabei erwische. :blink:

 

Ich wollte Claudia nur sanft zu verstehen geben, daß auch Eltern selbstverständlich manchmal zusteht, manche "Erziehungsmedthoden" von Lehrern als etwas zu bezeichnen, was nicht geht.

 

Im übrigen würde es es eher meinen Kindern überlassen, einem Lehrer der ihnen kollektive Strafarbeiten aufbrummen will, schlichtweg laut ins Gesicht zu lachen. :)

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Auch Einzelstrafarbeiten sind es. Wer Kindern Strafarbeiten erteilen darf, sind die Eltern. Lehrer sicher nicht.

Richtig. Das heißt deshalb auch neuerdings "pädagogische Nacharbeit". Mein Großer durfte sowas anfertigen, wegen 4x "vergessene Hausaufgaben".

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Ich finde, die Kinder müssen sowas einfach aushalten. Im ganzen Leben werden ihnen Ungerechtigkeiten widerfahren und dieses wirklich harmlose Beispiel würde ich mal als sachte Vorbereitung aufs Leben da draußen einstufen. Meinem Kind - wenn wirklich unschuldig - würde ich es genauso sagen.

:)

 

Übrigens habe ich irgendwo gelesen, daß mehr Lehrer Ängste gegenüber den Schülern äußern, als Kinder gegenüber den Lehrern. Kann das stimmen? :blink: Ich bin geneigt, dies zu glauben und zwar auch deswegen, weil - wie Helmut schon sagte - die Autorität des Lehrerstandes komplett flöten gegangen ist, und das mit tatkräftiger Unterstützung vieler Eltern. Keine gute Sache...

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Also ohne Dir wirklich nahetreten zu wollen: Ich finde, Du tust es tatsächlich.

Belegen, bitte, oder Strohpuppe verbrennen...:blink:!

Selber :), Du weisst genau, was ich meine.

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Kollektivstrafen sind ausdrücklich untersagt.

Auch Einzelstrafarbeiten sind es. Wer Kindern Strafarbeiten erteilen darf, sind die Eltern. Lehrer sicher nicht.

Kann man einfach so behaupten ohne Beleg, Gänseblümchen...:blink:?

 

Ausdrücklich verbotene Dinge kann man sicher im Schulgesetz nachlesen. Also bitte belegen oder nicht einfach so behaupten und sich dann freuen, wenn jemand, dem sowas auch nicht paßt, drauf anspringt.

 

Ehrlich: ich bezweifele ganz stark, daß das verboten ist. Das wäre unsinnig und dumm und unrealistisch, da der Lehrer, wie schon gesagt, seine Maßnahmen auch anders begründen kann. Die Kids jammern über die Kollektivstrafe, der Lehrer muß den in der Stunde wiederholt nicht geschafften Stoff natrülich irgendwie nachholen (lassen), also gibt es mehr Hausaufgaben oder Übungsaufgaben ect.

 

Mich nervt hier ganz gewaltig, wie einseitig manche an das Thema rangehen. Nichts gegen Euer Gerechtigkeitsempfinden - meines ist durch Kollektivstrafen auch beleidigt - aber bevor Ihr nach Verboten, Aufsichtsbeschwerden, inkompetenten Lehrern ruft, doch einfach mal nach der anderen Seite fragen...?

 

Wie wär´s, Lissie, Gänseblümchen ect?

 

Oder seid Ihr perfekt? Und möchtet auch gern so pauschalverurteilt werden, wenn Ihr eine Entscheidung trefft, die anderen nicht gefällt?

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Ach Du liebe Lotte! Wegen so einem Scheiß (pardon: wegen so eines Scheißes) eine Dienstaufsichtsbeschwerde?

 

Für so herzallerliebst deutsch hätte ich Dich gar nicht gehalten, Lissie.

Herzchen, ich hab kein Wort davon gesagt, daß ich solche Dinger verfasse. Ich zeig ja nichtmal einen Ladendieb oder einen Bankräuber an, wenn ich sie zufällig dabei erwische. :)

Och doch, Thomas... schließlich schränkt das das Individuum in seiner Freizeitgestaltung ein, wenn es mehr arbeiten soll, weil andere Bockmist gemacht haben...

 

Und ganz sicher fände Lissie es unzumutbar, wenn ein Lehrer das Jugendamt anruft, weil ein Kind mehrfach ohne seine sieben Sachen und was im Magen erscheint. Das wäre sicher unverhältnismäßig...:)

 

Aber Lissie, ernsthaft: wieso schreibst Du es dann, wenn Du Thomas´ Schluß so daneben findest? Ich hatte es genauso verstanden wie er...

Ich wollte Claudia nur sanft zu verstehen geben, daß auch Eltern selbstverständlich manchmal zusteht, manche "Erziehungsmedthoden" von Lehrern als etwas zu bezeichnen, was nicht geht.

Selbstverständlich.

 

Dann aber bitte auch andersrum - Lehrer kritisieren Eltern - und nicht erst, wenn das Kind mit blauen Flecken zur Schule kommt.

 

Und - vor allem - im richtigen Maß und Kontext. Was hier manche für ein Bohai über eine Seite abschreiben machen, ist echt... naja... fragwürdig. Sicher haben wir hier die perfekten Eltern, deren Kids wohl erzogen sind und im Klassenverband sicher nie ein Ärgernis für den Lehrer darstellen, oder diesen gar überfordern...

Im übrigen würde es es eher meinen Kindern überlassen, einem Lehrer der ihnen kollektive Strafarbeiten aufbrummen will, schlichtweg laut ins Gesicht zu lachen. :P

Ja, genau. Damit kriegt man die richtige Arbeitseinstellung in die Klasse, nimmt dem Lehrer noch mehr Möglichkeiten der Erziehung und bringt bestimmt Punkte für die Lehrer-Schüler-Beziehung...:blink:

 

Supi, solche Eltern brauchen wir...

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Aber die Schule ist die erste öffentliche, amtsähnliche Instanz, gegen die sie lernen müssen, sich durchzusetzen.

Oha - das fördert natürlich die Lernbegeisterung und das positive Klima ungemein ...

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Genau.

 

Lehrer gegen Schüler gegen Eltern - nur kein Verständnis von MITEINANDER - schließlich sind die Ziele ja sooooooooooooooo weit voneinander entfernt und so überhaupt nicht auf einen Nenner zu bringen... :blink:

 

Ich hab das aber selber erlebt: vor gut einem Jahr hat man mich einstimmig als Klassenpflegschaftsvorsitzende in der 33 Kids starken Klasse meiner Tochter gewählt. Wir haben uns dann für eine Klassenteilung stark gemacht (also diese Klasse und die Parallelklasse in drei zu teilen). Bis dafür ein 3. Klassenlehrer gefunden werden konnte, habe ich in der Schule eine Aushilfslehrerstelle angenommen. Plötzlich war ich für einige Eltern aus der Klasse nicht mehr tragbar, WEIL ich als Lehrerin gearbeitet habe... ich war quasi auf die Seite des feindes gewechselt... ich denk manchmal echt, manche Eltern haben voll das Rad ab.

 

In diese Richtung geht Lissies Argumentation auch ständig. Das ist ... naja... viel Freude, Lissie, wenn Deine kleine Pausbacke in die Schule kommt... und besorg Dir nen guten Anwalt für Deine vielen Klagen...:)

bearbeitet von Claudia
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Kollektivstrafen sind ausdrücklich untersagt.

Auch Einzelstrafarbeiten sind es. Wer Kindern Strafarbeiten erteilen darf, sind die Eltern. Lehrer sicher nicht.

Kann man einfach so behaupten ohne Beleg, Gänseblümchen...:blink:?

 

Ausdrücklich verbotene Dinge kann man sicher im Schulgesetz nachlesen. Also bitte belegen oder nicht einfach so behaupten und sich dann freuen, wenn jemand, dem sowas auch nicht paßt, drauf anspringt.

 

Ehrlich: ich bezweifele ganz stark, daß das verboten ist.

Hallo,

 

ich kenne mich zufälligerweise mit dem Thema "Schule" sehr gut aus und es ist in Lehrerkreisen eigentlich bekannt, dass Kollektivstrafen unzulässig sind. Als Beleg hier nun ein Zitat aus der Schulberatungsstelle des bayerischen Kultusminsteriums:

 

"Hausaufgaben dienen dazu, den Lehrstoff einzuüben und die Schüler zu eigener Tätigkeit anzuregen; als Ordnungsmaßnahme dürfen sie nicht eingesetzt werden. Eine vollständige Aufzählung aller zulässigen Ordnungsmaßnahmen findet sich in Art. 86 Abs. 2 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG). Art. 86 Abs. 3 bestimmt außerdem, dass Kollektivstrafen, die auch "unschuldige Schüler" betreffen würden, nicht zulässig sind." (http://www.km.bayern.de/km/rat_auskunft/schulberatung/rechtsfaelle/thema/00542/index.shtml)

 

Viele Grüße,

Gänseblümchen

bearbeitet von Gaensebluemchen
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Hier noch ein Zitat zum Thema "Strafarbeiten für einzelne Schüler":

 

"Unsere Tochter besucht die 5. Klasse einer Hauptschule. Im Fach Musik erhalten die Kinder, wenn sie schwätzen oder stören, ohne jede Ermahnung eine „Strafarbeit“. Diese besteht z.B. darin, dass ein Schüler fünf Seiten aus dem Lesebuch abschreiben muss. Den Sinn einer solchen „Strafe“ können viele Eltern nicht verstehen und lassen deshalb nur eine Seite abschreiben. Wenn die Seiten jedoch nicht vollständig abgeliefert werden, müssen die Kinder nachsitzen. Kann ein Lehrer, der leider nicht mit sich reden lässt, so vorgehen? Was passiert, wenn die Eltern das Nachsitzen nicht akzeptieren?

Johanna B. – S.

 

Den Begriff „Strafarbeit“ kennen weder VSO noch BayEUG. Nach Art. 86 Abs. 1 BayEUG können von der Schule zur „Sicherung des Bildungs- und Erziehungsauftrags ... nach dem Gesetz der Verhältnismäßigkeit Ordnungsmaßnahmen gegenüber Schülern getroffen werden, soweit andere Erziehungsmaßnahmen nicht ausreichen“. Dazu kann auch das Abschreiben eines Textes gehören. Dieser sollte jedoch im Zusammenhang mit der Verfehlung oder dem Fach stehen und beim Umfang sollte die „Verhältnismäßigkeit“ berücksichtigt werden. Das bloße Abschreiben irgendeines beliebigen Textes ist aus pädagogischen Gründen abzulehnen. Wenn die Lehrkraft Argumenten nicht zugänglich ist, können sich die betroffenen Eltern zusammen mit dem Klassenelternsprecher an den Schulleiter wenden." Quelle: http://www.km.bayern.de/km/rat_auskunft/sc...542/index.shtml

 

Gruß,

Gänseblümchen

bearbeitet von Gaensebluemchen
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