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Hochzeit: Katholisch/Evangelisch


bernd236

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Hallo,

 

würde gerne mal wissen, ob eine katholische Trauung möglich ist, wenn ein Partner (katholisch) noch nicht verheiratet war und der andere (evangelisch) geschieden ist?

Wer kennt sich da im Kirchenrecht aus?

 

Danke schon mal im Voraus für eure Antwort(en).

 

Bernd

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Franciscus non papa

hm, das kommt schon noch drauf an,

 

iudex???? wo bist du?

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Also ich glaube, da dürfte kein Problem bestehen, vorausgesetzt, der ev. Partner war nicht mit einem katholischen Partner verheiratet, also wenn kein Sakrament stattgefunden hat.

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Franciscus non papa

vorsicht, flo, so einfach ist das nicht.

 

auch eine ehe zwischen zwei ev. christen kann durchaus unauflöslich im sinne der kath. kirche sein.

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vorsicht, flo, so einfach ist das nicht.

 

auch eine ehe zwischen zwei ev. christen kann durchaus unauflöslich im sinne der kath. kirche sein.

 

Auch ohne Sakrament?

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Franciscus non papa

stichworte: formpflicht, naturehe usw. schau mal in die entsprechenden threads

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stichworte: formpflicht, naturehe usw. schau mal in die entsprechenden threads

 

Jo mach ich mal, also in diesem Fall müsste man wissen, ob die vorausgegangene Ehe des ev. Partners eine Ehe im kath. Sinne gewesen ist.

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stichworte: formpflicht, naturehe usw. schau mal in die entsprechenden threads

 

Jo mach ich mal, also in diesem Fall müsste man wissen, ob die vorausgegangene Ehe des ev. Partners eine Ehe im kath. Sinne gewesen ist.

:angry: au weia!!! Es gibt also minderwertige Ehen und im Gegensatz dazu hochwertige katholische Ehen.

 

Da kann ich nur sagen: wie krank ist diese katholische Ehegesetzgebung eigentlich :k035::k035::k035:

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Franciscus non papa

von minderwertig habe ich kein wort gesagt.

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stichworte: formpflicht, naturehe usw. schau mal in die entsprechenden threads

 

Jo mach ich mal, also in diesem Fall müsste man wissen, ob die vorausgegangene Ehe des ev. Partners eine Ehe im kath. Sinne gewesen ist.

:angry: au weia!!! Es gibt also minderwertige Ehen und im Gegensatz dazu hochwertige katholische Ehen.

 

Da kann ich nur sagen: wie krank ist diese katholische Ehegesetzgebung eigentlich :k035::k035::k035:

 

Daß du damit auf dem Kriegsfuß stehst, ist ja sattsam bekannt. Laß doch die Leute in Ruhe, die das auf der Ebene des Kirchenrechts diskutieren wollen. Grüße, KAM

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Also ich glaube, da dürfte kein Problem bestehen, vorausgesetzt, der ev. Partner war nicht mit einem katholischen Partner verheiratet, also wenn kein Sakrament stattgefunden hat.

So einfach ist das nicht. Wir hatten im Katechumenatskurs eine Frau, die nicht getauft werden sollte, weil sie standesamtlich schonmal mit einem evangelischen Mann verheiratet war. Leider ist der Kollege weg und ich weiß nicht, wie's ausging. Es ist aber meines Wissens so, dass die katholische Kirche die standesamtliche Trauung als gültig ansieht.

bearbeitet von asia
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von minderwertig habe ich kein wort gesagt.

Dich meine ich ja auch nicht, Franz, sondern unseren jungen Spring-ins-Feld-noch-nicht-ganz-Priester.

 

Daß du damit auf dem Kriegsfuß stehst, ist ja sattsam bekannt. Laß doch die Leute in Ruhe, die das auf der Ebene des Kirchenrechts diskutieren wollen. Grüße, KAM

Weißt Du, von einigen Leuten hier ist sattsam was bekannt. Also gönne mir auch meine kleinen Spitzen.

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Die Ehe zwischen einem Christen und einem Ungetauften ist nie ein Sakrament.

 

Die Ehe zwischen zwei Christen ist ein Sakrament, egal ob sie kirchlich geschlossen wurde oder nur standesamtlich.

 

Ausnahme: Katholiken müssen, um gültig zu heiraten der Formpflicht genügen, also vor einem katholischen Geistlichen heiraten bzw. dispensiert sein.

 

D.h.:

 

Wenn der evangelische Partner in Deinem Fall mit einem getauften Nicht-Katholiken verheiratet war, ist er - auch ohne es zu wissen - durch das sakramentale Band gebunden und kann nicht mehr neu kirchlich einen Katholiken heiraten.

 

Wenn der evangelischen Partner mit einem Ungetauften (--> kein Sakrament) oder nur standesamtlich mit einem Katholiken (--> Formpflicht verletzt --> kein Sakrament) verheiratet war, darf er seinen katholischen Partner auch kirchlich heiraten.

 

Ob das sinnvoll ist, sei dahingestellt, aber kirchenrechtlich ist es so.

 

P.S.: Bei uns musste die Pfarrsekretärin mal vor einer kirchlichen Trauung im Ernst prüfen, ob ein Bräutigam, der in verschiedenen Ländern zehnmal "verheiratet" gewesen war, bei einer seiner Eheschließungen eine sakramentale Ehe eingegangen ist. Das war eine Heidenarbeit, mit den den ganzen ausländischen Pfarreien Kontakte aufzunehmen. Leider weiß ich das Ergebnis nicht, müsste ich die Sekretärin noch mal fragen.

bearbeitet von Rosario
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von minderwertig habe ich kein wort gesagt.

Dich meine ich ja auch nicht, Franz, sondern unseren jungen Spring-ins-Feld-noch-nicht-ganz-Priester.

 

 

Auch ich hab nichts von Minderwertigkeit gesprochen, lediglich das für das Kirchenrecht Ehe nicht gleich Ehe ist.

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Wenn der evangelischen Partner mit einem Ungetauften (--> kein Sakrament) (...) verheiratet war, darf er seinen katholischen Partner auch kirchlich heiraten.

Nein, das war dann eine ebenfals unauflösliche Naturehe.

Sakrament oder nicht ist dabei völlig wurscht.

 

Beides ist unauflöslich.

 

Werner

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Hallo Bernd,

 

Franz (liebe Grüße übrigens) hat natürlich Recht: Es kommt drauf an... Man müsste Folgendes wissen:

 

1. War der geschiedene evangelische Christ mit einem Katholiken verheiratet? Wenn ja: Wurde diese Ehe katholisch-kirchlich oder ausschließlich auf dem Standesamt geschlossen?

 

2. Sofern der erste Gatte des evangelischen Partners nichkatholisch war, liegt vermutlich eine nach katholischem Kirchenrecht gültige Ehe vor und es wäre ggf. zu prüfen, ob eine Nichtigerklärung oder Auflösung der Ehe in Frage kommen könnte.

 

3. War der erste Partner des evangelischen Teils zuvor schon mal verheiratet? Wenn ja: Welche Konfession/Religion hatte dieser Mensch?

 

Wenn Du die Details hier nicht ausbreiten möchtest, kannst Du mir gerne eine PN schicken.

 

Viele Grüße und alles Gute von Iudex

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@Iudex:

 

manchmal, wenn ich Dich lese, denke ich mir: oh, was mögen die Leute da denken, wie komisch und auch kompliziert das alles bei uns ist.

 

und oft, wenn ich Dich lese, denke ich an den Offizial unserer Diözese (hab mal nen Fernsehbericht gesehen, war schön. Er hat das da so ein bißchen erläutert, was er da so macht, und gesagt: "ich sehe das als meine Aufgabe, einfach zu helfen").

 

danke :angry:

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Hallo Bernd,

 

Franz (liebe Grüße übrigens) hat natürlich Recht: Es kommt drauf an... Man müsste Folgendes wissen:

 

1. War der geschiedene evangelische Christ mit einem Katholiken verheiratet? Wenn ja: Wurde diese Ehe katholisch-kirchlich oder ausschließlich auf dem Standesamt geschlossen?

 

Was wäre in dem letzteren Fall? Wäre eine solche Ehe ungültig und könnten beide Partner im Falle einer Scheidung eine neue Ehe kirchlich schließen?

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Standesamt ohne Dispens von der Formpflicht (für den kath. Partner) bedeutet, daß aus rk Sicht keine sakramentale Ehe zustandegekommen ist.

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Standesamt ohne Dispens von der Formpflicht (für den kath. Partner) bedeutet, daß aus rk Sicht keine sakramentale Ehe zustandegekommen ist.

Nochmal, weil das immer verwechselt wird.

Es ist keine Ehe zustandegekommen.

Kirchlich heiraten darf man, wenn man noch keine Ehe hatte.

Ob sakramental oder nicht ist völlig egal, da macht die Kirche keinen Unterschied.

 

Werner

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@Iudex:

 

manchmal, wenn ich Dich lese, denke ich mir: oh, was mögen die Leute da denken, wie komisch und auch kompliziert das alles bei uns ist.

 

und oft, wenn ich Dich lese, denke ich an den Offizial unserer Diözese (hab mal nen Fernsehbericht gesehen, war schön. Er hat das da so ein bißchen erläutert, was er da so macht, und gesagt: "ich sehe das als meine Aufgabe, einfach zu helfen").

 

danke :D

 

Hallo Petrus,

 

danke für Deine nette Rückmeldung. Ja, es ist tatsächlich nicht immer leicht, durch die rechtlichen Regelungen durchzusteigen, und ich kann verstehen, wenn Menschen das kirchliche (Ehe-)recht befremdet und sie den Eindruck gewinnen, dass sie hier in einen Dschungel geraten sind. Bei entsprechenden Anfragen hier im Forum packe ich gerne das Buschmesser aus und versuche eine Schneise zu schlagen :angry:

 

Viele Grüße von Iudex

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Ich liebe katholisches Eherecht *kicher* (auch wenn ich noch immer nicht weiß, was ich für eine Ehe führe ...)

 

Da habe ich einen guten Tipp für Dich:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Frag einfach Deine Frau :angry:

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Frag einfach Deine Frau :angry:
Die Frage, ob wir eine sakramentale, eine Naturehe oder was dazwischen führen geht meiner Frau sowas von weit am sonstwo vorbei ...
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Frag einfach Deine Frau :angry:
Die Frage, ob wir eine sakramentale, eine Naturehe oder was dazwischen führen geht meiner Frau sowas von weit am sonstwo vorbei ...

 

Du bist glücklich verheiratet (Gott gebe, dass es immer so bleibt), deine Ehe ist gültig, warum sollten dich andere Fragen über Gebühr belasten?

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