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Hochzeit: Katholisch/Evangelisch


bernd236

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Na ja, nach Paulus kann man das durchaus so sehen ("besser freien als von Begierden verzehrt werden...") :angry:
Es hat seinen Sinn, daß keines der Sakramente ausschließlich oder dem Wesen nach durch eine kanonische Schrift charaktersiert wird, die nicht Evangelium ist.

 

Dieses Zeichen kann natürlich nur von Getauften als solches vermittelt werden - wie sollten Ungetaufte bewußt und gewollt ein Zeichen für den Glauben sein.

 

Wenn der eine durch den anderen geheiligt wird, kann er dann nicht auch ein Zeichen sein? Außerdem ist ja die Ehe als solche das Zeichen und die kann von dem Ungetauften doch durchaus auch so geführt werden (ausschließliche Monogamie etc etc), dass sie die Liebe Gottes abbildet.

Das entscheidende ist das "bewußt und gewollt". Explizit eine Ehe nach den Regeln der katholischen Kirche führen zu wollen wird einem Ungläubigen unter normalen Umständen nicht einfallen.

 

Die Katholische Kirche schließt aus der Einsetzung der Ehe als Institut bereits im AT, daß jeder eine gültige Ehe schließen kann ("Naturehe"). 1890 galt das sogar noch für polygame Verbindungen.

 

Aha. Da die Ehe im AT ja definitv auflösbar war, kann eine "gültige" Ehe wohl auch immer noch wieder aufgelöst werden? Dann kann jede Ehe, bei der einer ncht getauft ist, doch auch wieder aufgelöst werden und der Getaufte immer noch sakramental heiraten?

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Wenn das so stimmt, kann man auch nachvollziehen, dass manche getaufte nicht-Christen sich über die Kindstaufe aufregen: Da ist jemand als Kind getauft worden, war nie christlich gläubig gewesen, heiratet eine Katholikin, die Ehe geht in die Brüche und wenn er sich scheiden lassen will, muß er noch die Schuld auf sich nehmen, dass seine Frau nie mehr einen anderen Partner haben darf oder dann ihre Religion nicht mehr richtig praktizieren darf - einzig weil seine Eltern ihn taufen ließen (aber vielleicht nie christlich erzogen).

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Aha. Da die Ehe im AT ja definitv auflösbar war, kann eine "gültige" Ehe wohl auch immer noch wieder aufgelöst werden? Dann kann jede Ehe, bei der einer ncht getauft ist, doch auch wieder aufgelöst werden und der Getaufte immer noch sakramental heiraten?
Nein. Ein einmal geknüpftes Eheband egal ob Naturehe oder Sakramentalehe kann nach der derzeitigen Lehre der Kirche grundsätzlich nicht wieder gelöst werden.

 

Der von mir weiter oben verlinkte Hr. Schnitzer hat 1890 zwar noch die These vertreten, daß eine nichtsakramentale von der sakramentalen Ehe durch die Auflösbarkeit der ersteren unterscheidbar wäre, aber diese Haltung hat sich nicht durchgesetzt, weshalb meine Frau und ich nach katholischer Lehre und Recht gültig und unauflöslich verehelicht sind, obwohl die mir Anvertraute nicht getauft ist.

 

 

Wenn das so stimmt, kann man auch nachvollziehen, dass manche getaufte nicht-Christen sich über die Kindstaufe aufregen: Da ist jemand als Kind getauft worden, war nie christlich gläubig gewesen, heiratet eine Katholikin, die Ehe geht in die Brüche und wenn er sich scheiden lassen will, muß er noch die Schuld auf sich nehmen, dass seine Frau nie mehr einen anderen Partner haben darf oder dann ihre Religion nicht mehr richtig praktizieren darf - einzig weil seine Eltern ihn taufen ließen (aber vielleicht nie christlich erzogen).
Ich weiß nicht, ob ich Dich richtig verstanden habe, aber es ist grundsätzlich so, daß eine Ehe, die ein/e Katholik/in unter Beachtung der Formpflichten schließt grundsätzlich unauflöslich ist, unabhängig von der Konfession des Partners.
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Aha. Da die Ehe im AT ja definitv auflösbar war, kann eine "gültige" Ehe wohl auch immer noch wieder aufgelöst werden? Dann kann jede Ehe, bei der einer ncht getauft ist, doch auch wieder aufgelöst werden und der Getaufte immer noch sakramental heiraten?
Nein. Ein einmal geknüpftes Eheband egal ob Naturehe oder Sakramentalehe kann nach der derzeitigen Lehre der Kirche grundsätzlich nicht wieder gelöst werden.

 

Der von mir weiter oben verlinkte Hr. Schnitzer hat 1890 zwar noch die These vertreten, daß eine nichtsakramentale von der sakramentalen Ehe durch die Auflösbarkeit der ersteren unterscheidbar wäre, aber diese Haltung hat sich nicht durchgesetzt, weshalb meine Frau und ich nach katholischer Lehre und Recht gültig und unauflöslich verehelicht sind, obwohl die mir Anvertraute nicht getauft ist.

 

 

 

 

Die derzeitig gültige Lehre stellt also 1. eine Verschärfung gegenüber früheren Auffassungen dar und bleibt 2. hinsichtlich der Unauflöslichkeit einer nichtsakramentalen Ehe den Beweis schuldig, dass dies so von Gott eingesetzt ist, da es sich vom AT her nicht begründen lässt.

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Die derzeitig gültige Lehre stellt also 1. eine Verschärfung gegenüber früheren Auffassungen dar
Was allerdings keinen praktischen Aspekt hat.

 

Da in früheren Zeiten nicht geschieden wurde und wenn irgendmöglich auch nicht extrakonfessionell geheiratet wurde, hatte die Frage eigentlich keine praktische Relevanz.

 

Dazu kommt, daß Schnitzer diese Theorie zwar erwähnt, aber die Kontraposition gleichermaßen erwähnt und vertritt. Die Frage ist also eher, welches die tatsächlich angewendete Theorie war.

 

und bleibt 2. hinsichtlich der Unauflöslichkeit einer nichtsakramentalen Ehe den Beweis schuldig, dass dies so von Gott eingesetzt ist, da es sich vom AT her nicht begründen lässt.
Es muss sich auch nicht allein vom AT her begründen lassen, da die Schrift immer nur im Ganzen betrachtet werden darf und Jesus selbst dazu Stellung genommen hat:
8 Er antwortete: Nur weil ihr so hartherzig seid, hat Mose euch erlaubt, eure Frauen aus der Ehe zu entlassen. Am Anfang war das nicht so. 9 Ich sage euch: Wer seine Frau entlässt, obwohl kein Fall von Unzucht vorliegt, und eine andere heiratet, der begeht Ehebruch.
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und bleibt 2. hinsichtlich der Unauflöslichkeit einer nichtsakramentalen Ehe den Beweis schuldig, dass dies so von Gott eingesetzt ist, da es sich vom AT her nicht begründen lässt.

Es muss sich auch nicht allein vom AT her begründen lassen, da die Schrift immer nur im Ganzen betrachtet werden darf und Jesus selbst dazu Stellung genommen hat:
8 Er antwortete: Nur weil ihr so hartherzig seid, hat Mose euch erlaubt, eure Frauen aus der Ehe zu entlassen. Am Anfang war das nicht so. 9 Ich sage euch: Wer seine Frau entlässt, obwohl kein Fall von Unzucht vorliegt, und eine andere heiratet, der begeht Ehebruch.

 

Ich dachte, damit wird gerade die sakramentale Ehe begründet? Wenn dies auch für Naturehen gilt, wozu dann die Unterscheidung, bzw. was ist dann die Begründung des Ehesakraments?

 

Oben hast Du doch geschrieben

Die Katholische Kirche schließt aus der Einsetzung der Ehe als Institut bereits im AT, daß jeder eine gültige Ehe schließen kann ("Naturehe"). 1890 galt das sogar noch für polygame Verbindungen.
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Ich dachte, damit wird gerade die sakramentale Ehe begründet? Wenn dies auch für Naturehen gilt, wozu dann die Unterscheidung, bzw. was ist dann die Begründung des Ehesakraments?
Inwiefern "Begründung"?

 

Christus hat die Ehe zum Sakrament erhoben und damit nach eigener Aussage den ursprünglich schöpfungskonformen Zustand wiederhergestellt.

 

Ich weiß nicht, seit wann es die Naturehe als Terminus gibt, aber ihre Existenz wird aus dem Naturrecht abgeleitet.

 

Oben hast Du doch geschrieben
Die Katholische Kirche schließt aus der Einsetzung der Ehe als Institut bereits im AT, daß jeder eine gültige Ehe schließen kann ("Naturehe"). 1890 galt das sogar noch für polygame Verbindungen.
Wo wiederspricht diese Aussage dem Matthäus-Zitat?
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Ich dachte, damit wird gerade die sakramentale Ehe begründet? Wenn dies auch für Naturehen gilt, wozu dann die Unterscheidung, bzw. was ist dann die Begründung des Ehesakraments?
Inwiefern "Begründung"?

 

Christus hat die Ehe zum Sakrament erhoben und damit nach eigener Aussage den ursprünglich schöpfungskonformen Zustand wiederhergestellt.

 

Ich weiß nicht, seit wann es die Naturehe als Terminus gibt, aber ihre Existenz wird aus dem Naturrecht abgeleitet.

 

Oben hast Du doch geschrieben
Die Katholische Kirche schließt aus der Einsetzung der Ehe als Institut bereits im AT, daß jeder eine gültige Ehe schließen kann ("Naturehe"). 1890 galt das sogar noch für polygame Verbindungen.
Wo wiederspricht diese Aussage dem Matthäus-Zitat?

 

Also muss man sich den historischen Ablauf folgendermaßen vorstellen: Die ursprüngliche Schöpfung sah eine unauflösliche Einehe vor. Durch den Sündenfall verkam diese zur ausflösbaren Ein- oder Vielehe, wie wir sie im AT finden und die vom mosaischen Gesetz in halbwegs zivilisierten Bahnen gehalten wurde. Jesus stellt den schöpfungskonformen Zustand wieder her und erhebt die Ehe zum Sakrament - aber wessen Ehe? Natürlich nur die von getauften Christen. Warum gelten die schöpfungskonform-sakramentalen Regeln auch für die offensichtlich weiterhin existierende Naturehe?

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Also muss man sich den historischen Ablauf folgendermaßen vorstellen: Die ursprüngliche Schöpfung sah eine unauflösliche Einehe vor. Durch den Sündenfall verkam diese zur ausflösbaren Ein- oder Vielehe, wie wir sie im AT finden und die vom mosaischen Gesetz in halbwegs zivilisierten Bahnen gehalten wurde. Jesus stellt den schöpfungskonformen Zustand wieder her und erhebt die Ehe zum Sakrament - aber wessen Ehe? Natürlich nur die von getauften Christen. Warum gelten die schöpfungskonform-sakramentalen Regeln auch für die offensichtlich weiterhin existierende Naturehe?
Nein. Die Regeln für die Naturehe sind die gleichen wie für die sakramentale Ehe. Rein rechtlich gibt es keinen Unterschied in der Bewertung (nur in der Formpflicht).

 

Der Unterschied ergibt sich rein aus dem Aspekt, daß Sakramente (bis auf die Taufe) nur von Getauften (bzw. Geweihten) gespendet und empfangen werden können.

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Christus hat die Ehe zum Sakrament erhoben und damit nach eigener Aussage den ursprünglich schöpfungskonformen Zustand wiederhergestellt.

 

Aber ein unauflösliches Ehesakrament kann man doch nicht mit Matthäus 19 begründen: Jesus sprach zu ungetauften jüdischen Pharisäern. Was er machte, war nur eine Umdefinition des Gesetzes, keine Einsetzung eines Sakraments. Für die Pharisäer wäre das dann ja überhaupt nicht gültig gewesen.

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Also muss man sich den historischen Ablauf folgendermaßen vorstellen: Die ursprüngliche Schöpfung sah eine unauflösliche Einehe vor. Durch den Sündenfall verkam diese zur ausflösbaren Ein- oder Vielehe, wie wir sie im AT finden und die vom mosaischen Gesetz in halbwegs zivilisierten Bahnen gehalten wurde. Jesus stellt den schöpfungskonformen Zustand wieder her und erhebt die Ehe zum Sakrament - aber wessen Ehe? Natürlich nur die von getauften Christen. Warum gelten die schöpfungskonform-sakramentalen Regeln auch für die offensichtlich weiterhin existierende Naturehe?
Nein. Die Regeln für die Naturehe sind die gleichen wie für die sakramentale Ehe. Rein rechtlich gibt es keinen Unterschied in der Bewertung (nur in der Formpflicht).

 

 

 

Das war dann aber historisch mal anders. Naturehen im AT waren schließlich auflösbar. Und bis ins 20. JArhhundert galten für Naturehen zumindest theoretisch andere Regeln als für sakramentale, auch wenn ihr Anwendungsbereich aus den von Dir genannten Gründen begrenzt blieb.

 

Die diesbezöglichen Statements von Jesus hatten also nach rk Auffassung einen doppelten Zweck: erstens, die ursprünglich gewollte "Schöfpungsehe" (unauflöslich, monogam) für alle wiederherzustellen und zweitens, die Ehe getaufter Christen auf einen sakramentalen Status zu erheben. Letzterer Punkt war schon immer klar, während sich ersterer erst vor etwa hundert Jahren etabliert hat.

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Christus hat die Ehe zum Sakrament erhoben und damit nach eigener Aussage den ursprünglich schöpfungskonformen Zustand wiederhergestellt.

 

Aber ein unauflösliches Ehesakrament kann man doch nicht mit Matthäus 19 begründen: Jesus sprach zu ungetauften jüdischen Pharisäern. Was er machte, war nur eine Umdefinition des Gesetzes, keine Einsetzung eines Sakraments. Für die Pharisäer wäre das dann ja überhaupt nicht gültig gewesen.

 

Na ja. So eng darfst Du das nicht sehen. Mit der Tauferei hat man ja auch erst nach Christi Himmelfahrt angefangen.

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Christus hat die Ehe zum Sakrament erhoben und damit nach eigener Aussage den ursprünglich schöpfungskonformen Zustand wiederhergestellt.

 

Aber ein unauflösliches Ehesakrament kann man doch nicht mit Matthäus 19 begründen: Jesus sprach zu ungetauften jüdischen Pharisäern. Was er machte, war nur eine Umdefinition des Gesetzes, keine Einsetzung eines Sakraments. Für die Pharisäer wäre das dann ja überhaupt nicht gültig gewesen.

 

Na ja. So eng darfst Du das nicht sehen. Mit der Tauferei hat man ja auch erst nach Christi Himmelfahrt angefangen.

 

Jesus hat seine Jünger direkt beauftragt zu taufen (der sog. "Taufbefehl"). Das hat doch für das Christentum eine ganz andere Bedeutung als eine Gesetzesfestlegung gegenüber Pharisäern.

Dazu kommt, dass du in der Alten Kirche kaum einen Theologen finden wirst (mir ist keiner bekannt), der die Ehe als Sakrament eingestuft hätte. Bezüglich der Taufe war die sakramentale Wirkung von Anfang an unumstritten.

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Dazu kommt, dass du in der Alten Kirche kaum einen Theologen finden wirst (mir ist keiner bekannt), der die Ehe als Sakrament eingestuft hätte. Bezüglich der Taufe war die sakramentale Wirkung von Anfang an unumstritten.

 

Interessante Frage übrigens. Wann ist das eigentlich aufgekommen mit den sieben Sakramenten?

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Aha. Da die Ehe im AT ja definitv auflösbar war, kann eine "gültige" Ehe wohl auch immer noch wieder aufgelöst werden? Dann kann jede Ehe, bei der einer ncht getauft ist, doch auch wieder aufgelöst werden und der Getaufte immer noch sakramental heiraten?
Nein. Ein einmal geknüpftes Eheband egal ob Naturehe oder Sakramentalehe kann nach der derzeitigen Lehre der Kirche grundsätzlich nicht wieder gelöst werden.

 

Der von mir weiter oben verlinkte Hr. Schnitzer hat 1890 zwar noch die These vertreten, daß eine nichtsakramentale von der sakramentalen Ehe durch die Auflösbarkeit der ersteren unterscheidbar wäre, aber diese Haltung hat sich nicht durchgesetzt, weshalb meine Frau und ich nach katholischer Lehre und Recht gültig und unauflöslich verehelicht sind, obwohl die mir Anvertraute nicht getauft ist.

 

 

Wenn das so stimmt, kann man auch nachvollziehen, dass manche getaufte nicht-Christen sich über die Kindstaufe aufregen: Da ist jemand als Kind getauft worden, war nie christlich gläubig gewesen, heiratet eine Katholikin, die Ehe geht in die Brüche und wenn er sich scheiden lassen will, muß er noch die Schuld auf sich nehmen, dass seine Frau nie mehr einen anderen Partner haben darf oder dann ihre Religion nicht mehr richtig praktizieren darf - einzig weil seine Eltern ihn taufen ließen (aber vielleicht nie christlich erzogen).
Ich weiß nicht, ob ich Dich richtig verstanden habe, aber es ist grundsätzlich so, daß eine Ehe, die ein/e Katholik/in unter Beachtung der Formpflichten schließt grundsätzlich unauflöslich ist, unabhängig von der Konfession des Partners.

 

Liebe Flo,

 

grundsätzlich bist Du, was kirchenrechtliche Themen angeht, gut orientiert. Hier aber muss ich Dir widersprechen. Stichworte: Privilegium Paulinum und Privilegium Petrinum. Sollte Eure Ehe einmal scheitern - was ich nicht hoffe und Euch nicht wünsche - besteht die Möglichkeit der Auflösung dieser Ehe durch den Papst. Im sog. Privilegium Petrinum-Verfahren ist nachzuweisen, dass Deine Frau nicht getauft war und Du als potentieller Antragsteller in diesem Verfahren nicht eindeutig für das Scheitern der Ehe verantwortlich bist. In diesem Verfahren gibt es keinen Rechtsanspruch, sondern nur die Möglichkeit der Auflösung der Ehe.

 

Anders beim Paulinum: Wenn zwei Ungetaufte heiraten, einer lässt sich taufen und die Ehe scheitert, wird die Ehe aufgelöst durch das Eingehen einer neuen Ehe. Damit das möglich ist, muss in einem Verfahren nachgewiesen werden, dass beide Partner der früheren Ehe nicht getauft waren.

 

Viele Grüße von Iudex

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Das war dann aber historisch mal anders. Naturehen im AT waren schließlich auflösbar. Und bis ins 20. JArhhundert galten für Naturehen zumindest theoretisch andere Regeln als für sakramentale, auch wenn ihr Anwendungsbereich aus den von Dir genannten Gründen begrenzt blieb.

 

Die diesbezöglichen Statements von Jesus hatten also nach rk Auffassung einen doppelten Zweck: erstens, die ursprünglich gewollte "Schöpfungsehe" (unauflöslich, monogam) für alle wiederherzustellen und zweitens, die Ehe getaufter Christen auf einen sakramentalen Status zu erheben. Letzterer Punkt war schon immer klar, während sich ersterer erst vor etwa hundert Jahren etabliert hat.

Wann sich dieser erste Punkt "etabliert" hat, wage ich nicht zu datieren (ich dachte, daß wäre auch klar gewesen).

 

Ich habe lediglich das Werk eines einzelnen Fachmanns zu dem Thema von 1890 der diese Theorie anführt herangezogen und meine auch hinreichend kenntlich gemacht zu haben, daß er bei der Äußerung dieser Theorie nicht unbedingt die herrschende Meinung der Kirche zu diesem Thema geäußert hat.

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Lieber Flo,

 

grundsätzlich bist Du, was kirchenrechtliche Themen angeht, gut orientiert. Hier aber muss ich Dir widersprechen. Stichworte: Privilegium Paulinum und Privilegium Petrinum.

Ok, ok. Aber das sind nun wirklich die Ausnahmen.

 

Ich kann mir nicht vorstellen, daß Aufhebungen aufgrund dieser beiden Privilegien so häufig sind, daß man sie als für die Praxis relevant betrachten kann.

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Lieber Flo,

 

grundsätzlich bist Du, was kirchenrechtliche Themen angeht, gut orientiert. Hier aber muss ich Dir widersprechen. Stichworte: Privilegium Paulinum und Privilegium Petrinum.

Ok, ok. Aber das sind nun wirklich die Ausnahmen.

 

Ich kann mir nicht vorstellen, daß Aufhebungen aufgrund dieser beiden Privilegien so häufig sind, daß man sie als für die Praxis relevant betrachten kann.

 

Aber jedenfalls sind sie geltendes Recht.

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Lieber Flo,

 

grundsätzlich bist Du, was kirchenrechtliche Themen angeht, gut orientiert. Hier aber muss ich Dir widersprechen. Stichworte: Privilegium Paulinum und Privilegium Petrinum.

Ok, ok. Aber das sind nun wirklich die Ausnahmen.

 

Ich kann mir nicht vorstellen, daß Aufhebungen aufgrund dieser beiden Privilegien so häufig sind, daß man sie als für die Praxis relevant betrachten kann.

 

Oh sorry, ich wollte Dir jetzt keine virtuelle Geschlechtsumwandlung angedeihen lassen :angry: Kommt davon, wenn man mit dem Notebook auf den Beinen am Bahnhof sitzt...

Trotzdem: Soooo selten sind Paulinum und Petrinum nicht. Insbesondere am kirchlichen Gericht in Erfurt werden sicher mehr als 30-40 Fälle pro Jahr verhandelt. Wenn ich von meiner Dienstreise zurück bin, guck ich mal gerne in die Statistiken. Es geht aber letztlich um den Grundsatz: Bei Naturehen löst die katholische Kirche gültige Ehen auf!

bearbeitet von Iudex
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Dazu kommt, dass du in der Alten Kirche kaum einen Theologen finden wirst (mir ist keiner bekannt), der die Ehe als Sakrament eingestuft hätte. Bezüglich der Taufe war die sakramentale Wirkung von Anfang an unumstritten.

 

Interessante Frage übrigens. Wann ist das eigentlich aufgekommen mit den sieben Sakramenten?

 

Das wurde erstmals im 13. Jahrhundert durch ein Konzil festgelegt. Ich denke damals wurden die Sakramente unter den kirchlich überlieferten Sakramentalien u.A. nach dem Kriterium der Dauerhaftigkeit der kirchlichen Handlung ausgewählt. Deshalb ist in der heutigen Kath. Theologie auch der Wandlungsglaube bei den Abendmahlsgaben so wichtig (auch wenn ja nicht die Wirkung des Sakraments, sondern nur die Konsekration angeblich dauerhaft ist).

Warum die Krankensalbung nach dieser Festlegungsart ein Sakrament wurde ist mir unklar- ihr wird als einziges keine dauerhafte Wirkung zugeschrieben. Ich kann mir nur vorstellen, dass man die Zahl 7 vollmachen wollte.

bearbeitet von Lutheraner
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Trotzdem: Soooo selten sind Paulinum und Petrinum nicht. Insbesondere am kirchlichen Gericht in Erfurt werden sicher mehr als 30-40 Fälle pro Jahr verhandelt. Wenn ich von meiner Dienstreise zurück bin, guck ich mal gerne in die Statistiken. Es geht aber letztlich um den Grundsatz: Bei Naturehen löst die katholische Kirche gültige Ehen auf!
30 bis 40? Jedes Jahr?

 

Das finde ich heftig (wobei die schwarze Seele in mir durchaus spekuliert, daß die Gefahr des Glaubensabfalls die es zu beseitigen gilt und die der Grund für die Privilegien war in den wenigsten Fällen der Scheidungsgrund ist ...).

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Es muss sich auch nicht allein vom AT her begründen lassen, da die Schrift immer nur im Ganzen betrachtet werden darf und Jesus selbst dazu Stellung genommen hat:
8 Er antwortete: Nur weil ihr so hartherzig seid, hat Mose euch erlaubt, eure Frauen aus der Ehe zu entlassen. Am Anfang war das nicht so. 9 Ich sage euch: Wer seine Frau entlässt, obwohl kein Fall von Unzucht vorliegt, und eine andere heiratet, der begeht Ehebruch.

Und was ist, wenn die Frau Unzucht begangen hat? Laut Jesus darf man sie dann "entlassen". Gilt das heute noch?

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Ich habe mich jetzt zwar schon recht gründlich durch diesen Thread gelesen, aber trotzdem würde ich nochmal gerne meine persönliche Situation schildern und Eure Meinung dazu wissen :)

 

Mein Freund ist katholisch und bisher unverheiratet. Er möchte wenn, dann auch gerne katholisch heiraten. Nun zu mir. Ich habe 1998 bereits einmal geheiratet. Mein damaliger Mann war konfessionslos, ich evangelisch. Wir beide haben zwar kirchlich geheiratet aber es fand keine "Trauung" im eigentlichen Sinne statt, da mein damaliger Mann ja nicht in der Kirche war. Nun bin ich mitlerweile geschieden und vor 7 Jahren aus der Kirche ausgetreten (die näheren Gründe hierfür sind eine längere Geschichte)... also auch konfessionslos. Ich wäre aber mitlerweile durchaus wieder bereit in die Kirche einzutreten.

 

Ich ahne die Antwort, aber trotzdem nochmal die Frage: Ist es für uns möglich katholisch getraut zu werden? Bzw. was müßte man tun, damit das möglich wäre bzw. gibt es auch in der katholischen Kirche einen sog. "Gottesdienst anslässlich einer Hochzeit" oder ähnliches?

Oder doch eine evangelische Trauung? Fragen über Fragen... B)

 

Vielen Dank schonmal an die "Kenner" :)

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Ich habe mich jetzt zwar schon recht gründlich durch diesen Thread gelesen, aber trotzdem würde ich nochmal gerne meine persönliche Situation schildern und Eure Meinung dazu wissen :)

 

Mein Freund ist katholisch und bisher unverheiratet. Er möchte wenn, dann auch gerne katholisch heiraten. Nun zu mir. Ich habe 1998 bereits einmal geheiratet. Mein damaliger Mann war konfessionslos, ich evangelisch. Wir beide haben zwar kirchlich geheiratet aber es fand keine "Trauung" im eigentlichen Sinne statt, da mein damaliger Mann ja nicht in der Kirche war. Nun bin ich mitlerweile geschieden und vor 7 Jahren aus der Kirche ausgetreten (die näheren Gründe hierfür sind eine längere Geschichte)... also auch konfessionslos. Ich wäre aber mitlerweile durchaus wieder bereit in die Kirche einzutreten.

 

Ich ahne die Antwort, aber trotzdem nochmal die Frage: Ist es für uns möglich katholisch getraut zu werden? Bzw. was müßte man tun, damit das möglich wäre bzw. gibt es auch in der katholischen Kirche einen sog. "Gottesdienst anslässlich einer Hochzeit" oder ähnliches?

Oder doch eine evangelische Trauung? Fragen über Fragen... B)

 

Vielen Dank schonmal an die "Kenner" :)

Ich greife Iudex mal vor, daher mein Senf in Kürze: Dein Freund ist nach katholischem Verständnis ledig und kann daher eine Ehe eingehen.

 

Bei Dir würde ich sagen, daß hier vom Ordinariat festgestellt werden muss, ob Deine erste Eheschließung gültig war (und dem ersten Anschein nach war sie das, außer ihr wolltet von Anfang an keine Kinder, habt eine "offene Ehe" geführt oder grundsätzlich die Dauerhaftigkeit Eurer Beziehung ausgeschlossen (was dann zu belegen wäre)).

 

Da kennt sich Iudex allerdings besser aus.

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Ich greife Iudex mal vor, daher mein Senf in Kürze: Dein Freund ist nach katholischem Verständnis ledig und kann daher eine Ehe eingehen.

 

Bei Dir würde ich sagen, daß hier vom Ordinariat festgestellt werden muss, ob Deine erste Eheschließung gültig war (und dem ersten Anschein nach war sie das, außer ihr wolltet von Anfang an keine Kinder, habt eine "offene Ehe" geführt oder grundsätzlich die Dauerhaftigkeit Eurer Beziehung ausgeschlossen (was dann zu belegen wäre)).

 

Da kennt sich Iudex allerdings besser aus.

 

Hallo Flo,

 

danke schonmal... dann warte ich mal ab, was da ggf. der Iudex noch zu sagt. Der Punkt mit dem "von Anfang an keine Kinder" trifft ehrlich gesagt ziemlich genau auf den Kern der Sache. Ich war damals 21 mein Ex-Mann 9 Jahre älter... also 30. Kinder standen bei ihm nicht zur Debatte. Inzwischen bin ich 30 und möchte mit meinem jetzigen Freund eine Familie gründen... aber wie "beweise" ich, dass mein damaliger Mann und ich von Anfang an keine Kinder wollten?? Mir bereitet dieses Thema seit Tagen ein wenig schlaflose Nächte...

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