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Tun und Lassen "mancher" Bischöfe


Elima

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Hätte Kaspar in seiner Wohnung sakrale Kunstgegenstände, dann hätten die Leute schon lange darüber gesprochen und das "wohl" würde sich erübrigen. Dass er die Kunst versteckt hat oder nie Besuch hatte, ist eher unwahrscheinlich.

Darüber haben "die Leute" schon gesprochen. Google könnte Dir weiterhelfen.Ob es ausschließlich "sakrale Kunstgegenstände" waren/sind, ist aber nicht klar.

Wären es halbwegs vertrauenswürdige Google-Ergebnisse, dann hätte der Autor das "wohl" durch ein "wie allgemein bekannt ist" ersetzt. - Es könnte natürlich auch sein, dass er weniger intensiv gesucht hat als du; so ein Journalist hat schließlich jede Menge zu schreiben, da kann er nicht jede Info gegenchecken.

Ich vermute mal, der Autor war bei den Hinweisen auf Kaspars Kunstsammlung nicht darauf angewiesen, herumzugoogeln. :lol: Der Kunstsinn des Herrn Kaspar und seine mit Kunstwerken gepflasterte Wohnung sind schon vor Jahren und dem jetzigen Skandal ab und an mal Thema in der Presse gewesen, man hat ihm auch nachgesagt, der "größte Kunsthändler" in Limburg zu sein. Doch das immer nur so nebenbei - im Vordergrund stand damals die Berichterstattung über seinen doch recht merkwürdigen Umgang mit Mißbrauch und Mißhandlungen an seiner langjährigen Wirkungsstätte Auslhausen. Aber wenn es Dich besser schlafen lässt, dann wiege Dich halt in Deinen Betrachtungen über den Hintersinn des Gebrauchs des vom Autor gebrauchten Wörtchens "wohl". :D Vielleicht hat er sich auch nur einen kleinen Scherz mit Dir erlaubt. :D

bearbeitet von Julius
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Glaube ich nicht, dass die meisten Kunstobjekte "wohl" in Kaspars Wohnung stehen. Da hat jemand zu oft Cage aux Folles gesehen. :rolleyes:

Hast du irgendwelche Anhaltspunkte für diesen Glauben?

 

Hätte Kaspar in seiner Wohnung sakrale Kunstgegenstände, dann hätten die Leute schon lange darüber gesprochen und das "wohl" würde sich erübrigen. Dass er die Kunst versteckt hat oder nie Besuch hatte, ist eher unwahrscheinlich.

Ich muss wohl, auch angesichts deines Austausches mit Julius, deine Antwort so verstehen, dass du gerne glauben möchtest, dass die Kunstgegenstände nicht in Kaspars Wohnung stehen, und dass dich diesbezügliche Fakten eher wenig bis gar nicht interessieren, insbesondere dann nicht, wenn sie deinem Glauben entgegenstehen. Ich danke für die Antwort. Das erübrigt wenigstens weiteres Nachfragen, auch wenn es meine Ansprüche an Wahrhaftigkeit eher weniger befriedigt.

bearbeitet von Sokrates
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Ich muss wohl, auch angesichts deines Austausches mit Julius, deine Antwort so verstehen, dass du gerne glauben möchtest, dass die Kunstgegenstände nicht in Kaspars Wohnung stehen, und dass dich diesbezügliche Fakten eher wenig bis gar nicht interessieren, insbesondere dann nicht, wenn sie deinem Glauben entgegenstehen. Ich danke für die Antwort. Das erübrigt wenigstens weiteres Nachfragen, auch wenn es meine Ansprüche an Wahrhaftigkeit eher weniger befriedigt.

 

Was denn für "Fakten"? Wäre es wirklich so allgemein bekannt, dass sich in Kaspars Wohnung Kunst findet, die er aus seinem beruflichen Einsatz abzweigen konnte, dann wäre ein "wohl" in diesem Artikel absolut ungewöhnlich. Der Autor schreibt ja auch nicht, der Bischof habe "wohl" entscheidende Dokumente unterschrieben und trage damit "wohl" auch Verantwortung.

Das mit dem Glauben trifft auch umgekehrt zu, solange in den Berichten Vermutungen ausgedrückt werden, kann man ihn nicht als Beweis ansehen.

 

Zum Thema Wahrhaftigkeit und wer ein Interesse an ihr hat, fehlt mir jetzt gerade die Zeit. :)

bearbeitet von lara
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Wäre es wirklich so allgemein bekannt, dass sich in Kaspars Wohnung Kunst findet, die er aus seinem beruflichen Einsatz abzweigen konnte, ...

 

Sag bloß! Er hat "aus seinem beruflichen Einsatz" Kunst "abgezweigt"? Wie denn das? Mir mangelt es wohl an böswilliger Phantasie um mir vorzustellen, dass die über 30-jährige Tätigkeit als Direktor einer der größten kirchlichen Sozialeinrichtungen (Betreuung von Behinderten) im Bistum Limburg einen nennenswerten "beruflichen Einsatz" als Kunsthändler erforderte, aus dem jemand die reichhaltige Ausstattung seines privaten Reihenhauses mit nicht ganz unbedeutender Kunst "abzweigen" könnte. Er hat die wie und wovon auch immer "abgezweigte" Kunst wohl nicht versteckt, wenn er dort Gäste empfing, oder? Und Du wirst ihm wohl nicht unterstellen wollen, die von ihm privat beherbergte Kunstsammlung aus den Mitteln des Vincenz-Stiftes "abgezweigt" und nach seinem Ausscheiden behalten zu haben? Zumal Herr Kaspar im vergangenen Jahr glaubhaft versicherte, dass er all diese Kunstwerke nicht "aus seinem beruflichen Ensatz", sondern das Geld dafür aus seinen privaten Mitteln "abgezweigt" habe und auf seine alten Tage zu verschenken gedenke: "Ansonsten drehte sich das Gespräch um Kaspars beträchtliche Kunstsammlung; er versicherte mehrfach, all diese Kunstwerke aus eigener Tasche bezahlt zu haben. Jetzt, auf seine alten Tage, verschenke er sie; allerdings nicht an den Bischof. "

 

:winke:

bearbeitet von Julius
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Aus meinem Link geht hervor, dass es bekannt ist, dass es sich nicht um eine selbstständige Stiftung handelte, die im hessischen Stiftungsverzeichnis eingetragen wäre, sofern sie noch Bestand hätte.

 

Ah OK. Du hast recht, das ist natürlich die richtige Antwort auf die Frage. Allerdings nicht die erwartete. Und daher missverständliche.

 

 

Also fällt der diesbezügliche Vorwurf gegen TvE in sich zusammen, den Teile unserer Qualitätspresse offenbar ohne Sachprüfung voneinander abschreiben.

Der Vorwurf scheint ähnlich rechtlich relevant zu sein wie der Einbau einer Doppelbadewanne oder einem Erste-Klasse-Flug nach Indien.

Warum also sollte man es nicht tun? B)

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Aus meinem Link geht hervor, dass es bekannt ist, dass es sich nicht um eine selbstständige Stiftung handelte, die im hessischen Stiftungsverzeichnis eingetragen wäre, sofern sie noch Bestand hätte.

 

Ah OK. Du hast recht, das ist natürlich die richtige Antwort auf die Frage. Allerdings nicht die erwartete. Und daher missverständliche.

 

 

Also fällt der diesbezügliche Vorwurf gegen TvE in sich zusammen, den Teile unserer Qualitätspresse offenbar ohne Sachprüfung voneinander abschreiben.

Der Vorwurf scheint ähnlich rechtlich relevant zu sein wie der Einbau einer Doppelbadewanne oder einem Erste-Klasse-Flug nach Indien.

Warum also sollte man es nicht tun? B)

 

 

Nun, den Doppelsitz-Zuber und den 1.-Klasse-Flug gibt es. Hinsichtlich der Stiftungsgelder ist vieles bloße Spekulation. Im strafrechtlichen Sinn verboten ist nichts davon.

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Im strafrechtlichen Sinn verboten ist nichts davon.

Nun, der Allgemeinheit hat der Herr Bischof wohl keinen Schaden zugefügt. Ob das auch für seine "Firma" gilt, ist eine ganz andere Frage, aber da können sich Leute wie ich ganz entspannt zurücklehnen. ;)

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Im strafrechtlichen Sinn verboten ist nichts davon.

Nun ist die Frage, ob die einzige Anforderung, die man an einen Bischof stellen sollte, die ist, dass er sich nicht strafbar macht. Das kann man sicherlich diskutieren.

 

Bald werden wir erfahren, wie Franciscus zu dieser Frage steht.

 

P.S.: Übrigens ist auch der Doppelsitz-Zuber, der dich so aus der Fassung gebracht hat, strafrechtlich nicht relevant. Da zogst du es jedoch vor, höhere Kriterien anzulegen.

bearbeitet von Aristippos
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Nun, den Doppelsitz-Zuber und den 1.-Klasse-Flug gibt es. Hinsichtlich der Stiftungsgelder ist vieles bloße Spekulation. Im strafrechtlichen Sinn verboten ist nichts davon.

Wenn es darum geht, kann sich ein katholischer Bischof auch die Nächte im Puff mit Nutten, Champagner und Kaviar um die Ohren schlagen, nachdem er vorher im Spielkasino schön gezockt hat. Im strafrechtlichen Sinn verboten ist das auch nicht.

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13 Millionen cash - und Sondervermögen des Bischöflichen Stuhls

 

Gordon Sobbeck, Finanzdezernent des Bistums Limburg,

machte aber deutlich, dass alle Finanzangelegenheiten und somit auch das St. Georgswerk "seit mehreren Wochen einer internen Prüfung und Würdigung, auch unter moralischen Gesichtspunkten, unterzogen" werden. "Dabei ist es dem Bistum Limburg besonders wichtig hervorzuheben, dass dafür Sorge getragen wird, dass die Mittel des St. Georgswerks ungeschmälert ausschließlich gemäß ihrer ursprünglichen Zweckbindung Verwendung finden"[/Quote]
bearbeitet von Julius
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Stellungnahme des Bistums

Aha, nicht nur für kinderreiche Familien, sondern auch "Wiederaufbau kirchlicher Gebäude". Ob das Bischofsdomizil bei ausreichender Dehnung des Begriffs darunterfällt?

 

Aber sicher doch. An der Stelle, an der heute der bischöfliche Bungalow steht, hat zuvor ein anderes, mürbes, nicht denkmalgeschütztes Gebäude (von einem in den 1950er Jahren da hingebauten "Pavillon" ist gelegentlich die Rede) gestanden, das wohl als erste Realisierungsmaßnahme der jetzigen bischöflichen Residenz plattgemacht wurde. Da hat man dann was wiederdraufgebaut. Oder so ...

bearbeitet von Julius
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Franciscus non papa

Das Schlimme an dieser ganzen Sache ist

 

- man traut TvE mittlerweile jede Gaunerei zu,

 

- der Drahtzieher hinter den Kulissen bleibt offenbar unbehelligt.

 

Es ist zu hoffen, daß nun die letzten Tage dieser Geschichte angebrochen sind.

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