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Unauflöslichkeit der Ehe


Chiesa

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Ein echtes Zeugnis für die Unauflöslichkeit der Ehe legt die orthodoxe Praxis ab.

 

Die erste Ehe ist die einzige sakramentale Ehe und damit basta.

 

Der pastorale Aspekt dabei ist, dass Menschen, bei denen das scheitert, nicht vor die unmenschliche Wahl gestellt werden, entweder den Rest ihres Lebens alleine zu fristen oder aus der vollen Gemeinschaft ausgeschlossen zu sein. Sie erhalten noch eine Chance, die zwar keine sakramentale Ehe ist, die aber den Segen der Kirche erhält.

 

Damit einhergehend vergibt die Orthodoxie das Ehesakrament weit weniger inflationär als die lateinische Kirche, und das merkwürdige Konstrukt einer "Naturehe", die zwar nicht Sakrament heisst, aber sonst völlig identisch mit dem Sakrament kennt sie auch nicht.

 

Auf diese Weise wird die Einzigartigkeit und auch die Unauflöslichkeit des Ehesakrament herausgestellt und betont.

 

Die verschiedenen Praktiken der lateinischen Kirche dagegen bewirken das genaue Gegenteil. Das Eherecht im CIC, ursprünglich mal dazu geschaffen, das Sakrament zu schützen, hat inzwischen den fast ausschliesslichen Zweck, die Frage zu beantworten "wie werde ich das heilige und unauflösliche Sakrament am besten wieder los, wenn es mir lästig geworden ist."

 

Werner

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Damit einhergehend vergibt die Orthodoxie das Ehesakrament weit weniger inflationär als die lateinische Kirche
Wie meinen?

 

Ich pers. finde die Weisung keine Mischehen zuzulassen auch nicht sonderlich pastoral oder der Sache angemessen (als Orthodoxer wäre ich heute nicht verheiratet, meine Kinder unehelich und ich seit mind. 7 Jahren von den Sakramenten ausgeschlossen).

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Damit einhergehend vergibt die Orthodoxie das Ehesakrament weit weniger inflationär als die lateinische Kirche
Wie meinen?

 

Ich pers. finde die Weisung keine Mischehen zuzulassen auch nicht sonderlich pastoral oder der Sache angemessen (als Orthodoxer wäre ich heute nicht verheiratet, meine Kinder unehelich und ich seit mind. 7 Jahren von den Sakramenten ausgeschlossen).

Klar gibt es Mischehen. Du hättest halt nicht sakramental heiraten können (hast du ja auch in der lateinischen Kirche nicht)

Deine Kinder hätten genau den gleichen Status wie heute auch.

Du hättest kirchlich den gleichen Status wie ein Geschiedener, der nochmal heiratet, also keine sakramentale Ehe, aber den kirchlichen Segen. Genau was du heute auch hast, nur dass man es klar beim Namen nennen würde.

 

Die römische Sakramentenvergabepraxis an Protestanten ist ebenso unsinnig, wie es wäre, wenn man lehren würde, dass bei einem calvinistischen Abendmahl eine Wandlung geschehen würde, aber nur wenn der Gottesdienstleiter auch wirklich Calvinist ist. Ein katholischer Laie, der das gleiche gleiche macht, bekommt wegen eines Formfehlers keine Wandlung hin, weil er die Weihe haben muss.

 

Nach dieser verqueren Logik funktioniert das Ehesakrament, und das meinte ich mit inflationär.

 

Werner

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Hi @all,

 

um nochmal auf meine Ausgangsfrage zurückzukommen...

 

Ungültig ist eine Ehe zwischen zwei Personen, von denen eine in der katholischen Kirche getauft oder in sie aufgenommen wurde und nicht durch einen formalen Akt von ihr abgefallen ist, die andere aber ungetauft ist. (Can. 1086 § 1)

 

Wie jetzt? Es geht also doch um die katholische Taufe bzw. die anerkannte Taufe eines Konvertiten. Wenn man danach geht, wäre die erste Ehe meines Lebensgefährten also doch ungültig. Wo ist mein Denkfehler?

 

Liebe Grüße,

Chiesa

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Hi @all,

 

um nochmal auf meine Ausgangsfrage zurückzukommen...

 

Ungültig ist eine Ehe zwischen zwei Personen, von denen eine in der katholischen Kirche getauft oder in sie aufgenommen wurde und nicht durch einen formalen Akt von ihr abgefallen ist, die andere aber ungetauft ist. (Can. 1086 § 1)

 

Wie jetzt? Es geht also doch um die katholische Taufe bzw. die anerkannte Taufe eines Konvertiten. Wenn man danach geht, wäre die erste Ehe meines Lebensgefährten also doch ungültig. Wo ist mein Denkfehler?

Im "in der katholischen Kirche".

 

Nur derjenige, der vor der kirchlichen Autorität in die römisch-katholische Kirche aufgenommen wurde (sei es durch Taufe oder durch Konversion) unterliegt den Gesetzen der Kirche insbesondere der Formpflicht.

 

Die Taufe Deines Lebensgefährten wird zwar als Taufe anerkannt, solange er aber nicht aufgenommenes Mitglied der römisch-katholischen Kirche ist, unterliegt er nicht den Formpflichten. Auch ein Austritt aus der evangelischen Kirche hätte keinen Einfluss.

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Ein echtes Zeugnis für die Unauflöslichkeit der Ehe legt die orthodoxe Praxis ab.

 

Die erste Ehe ist die einzige sakramentale Ehe und damit basta.

 

Das "Problem" der Orrthodoxie geht tiefer. Die Ehe ist nach Orthodoxer Theologie ein Mysterion (was mutatis mutandis dem westlichen Sakramentenbegriff nahekommt), also ein Hineinwirken des Transzendenten oder des Ewigen in unsere Wirklichkeit. Ehe ist damit keine weltliche Angelegenheit mit himmlischen Folgen, eher müsste man sie als himmlische Angelegenheit mit irdischen Folgen verstehen.

 

Da Ehe sich nun in der Ewigkeit ereignet, kennt die Orthodoxie auch kein Ende der Ehe mit dem Tod eines Partners. Es ist mehr oder minder egal, ob sich der andere Partner im Ausland oder im Jenseits befindet, die Ehe bleibt erhalten.

 

Daraus ergeben sich wiederum pragmatische Probleme, es erscheint schlicht unbilig und heilsökonomisch fragwürdig, den sprichwörtlichen Witwer mit 5 Töchtern ohne Frau zu lassen. Also fand man einen Weg der die Erstehe nicht leugnet und die Zweitehe doch zulässt im Vertrauen auf die größere Gerechtigkeit Gottes, der auch auf krummen Zeilen gerade schreibt.

 

Wenn das nun aber bei verstorbenen Partnern geht, warum nicht auch bei gescheiterten Ehen. Die Sachlage ist dort ja keine andere.

 

Insofern geht die Orthodoxie in der Frage der Unauflöslichkeit weiter als die Lateinische Kirche, löst dann aber pragmatisch. Allerdings gibt es Grenzen, mehr als drei Ehen gehen meines Wissens nicht. Das hat wiederum disziplinäre Gründe....

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Hi @all,

 

um nochmal auf meine Ausgangsfrage zurückzukommen...

 

Ungültig ist eine Ehe zwischen zwei Personen, von denen eine in der katholischen Kirche getauft oder in sie aufgenommen wurde und nicht durch einen formalen Akt von ihr abgefallen ist, die andere aber ungetauft ist. (Can. 1086 § 1)

 

Wie jetzt? Es geht also doch um die katholische Taufe bzw. die anerkannte Taufe eines Konvertiten. Wenn man danach geht, wäre die erste Ehe meines Lebensgefährten also doch ungültig. Wo ist mein Denkfehler?

 

Liebe Grüße,

Chiesa

 

Wenn dein Lebensgefährte eine ungetaufte Frau geheiratet hat und zum Zeitpunkt der Eheschließung getauft war, aber nie Katholik geworden ist, dann ist die Ehe zunächst kültig, aber kein Sakrament. Ist die Frau bis heute nicht getauft worden, dann kann die Ehe im Privilegverfahren vom Papst aufgelöst werden unb er ist frei, zu heiraten.

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dann ist die Ehe zunächst kültig,
Glücklich das Paar, das eine kultige Ehe führt...

 

 

In diesem Thread zum gleichen Thema finden sich übrigens Links zu zwei Übersichten unter welchen Umständen eine gültige Ehe zustandekommt.

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Ich sage immer: Wer schon durch sein Leben nicht Zeugnis für die Unauflöslichkeit der Ehe ablegen kann, der soll dies zumindest dadurch tun, dass er die kirchlichen Prinzipien und Regeln akzeptiert. Dies ist sicher für viele ein Opfer, aber ein sehr sinnvolles.

 

Das "kirchliche Prinzipien und Regeln akzeptieren" kann ich mir in mehreren Intensitätsstufen vorstellen. Kannst Du ein bißchen konkretisieren, was Du damit meinst?

 

Daß die Leute nicht auf Biegen und Brechen versuchen sollen, sie eine katholische Hochzeit zu "ertricksen", sondern sich halt mit einer standesamtlichen Trauung begnügen sollen?

Daß sie, wenn sie einen neuen Partner haben, auf die Kommunion verzichten sollen?

Daß sie, wenn ihre Ehe gescheitert ist, halt den Rest ihres Lebens ohne Partner leben sollen?

Kommt drauf an, was du mit "ertricksen" meinst? WEnn eine katholische Hochzeit kirchenrechtlich möglich ist, sollte sie auch durchgeführt werden, auch wenn der WEg dorthin manchmal etwas verworren sein mag. Kürzlich hatte wir bei uns eine Hochzeit, wo die Braut 70 (und wenige Tage vor der Hochzeit Urgroßmutter geworden) war und der Gatte 56 Jahre alt. Sie war Witwe, er war schon einmal standesamtlich verheiratet und dann geschieden. So sprach nichts gegen die Hochzeit.

"Austricksen" verstehe ich dagegen, wenn eine Hochzeit nicht möglich ist, aber ein Priester besorgt wird (Und da findet sich immer einer, der nicht Nein sagen kann), der dem Paar den Segen spendet, möglichst noch in einer Feier, die äußerlich kaum von einer Hochzeit zu unterscheiden ist.

 

Zu deinem zweiten und dritten Punkt ist zunächst einmal Paulus zu zitieren: Er meint:

Den Verheirateten gebiete nicht ich, sondern der Herr: Die Frau soll sich vom Mann nicht trennen. Wenn sie sich aber trennt, so bleibe sie unverheiratet oder versöhne sich wieder mit dem Mann - und der Mann darf die Frau nicht verstoßen. (1 Kor 7,6f)

 

FAlls das, was Paulus einmahnt, nicht möglich ist, soll man wenigstens durch VErzicht auf die Sakramente Zeugnis für die Unauflöslichkeit der Ehe ablegen.

 

[...]

 

Ich sage immer: Wer schon durch sein Leben nicht Zeugnis für die Unauflöslichkeit der Ehe ablegen kann, der soll dies zumindest dadurch tun, dass er die kirchlichen Prinzipien und Regeln akzeptiert. Dies ist sicher für viele ein Opfer, aber ein sehr sinnvolles.

War das jetzt Dein Beitrag für den Wettbewert "Mykath sucht das sinnfreieste Posting des Tages"?

 

Siehe oben!

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Wenn dein Lebensgefährte eine ungetaufte Frau geheiratet hat und zum Zeitpunkt der Eheschließung getauft war, aber nie Katholik geworden ist, dann ist die Ehe zunächst kültig, aber kein Sakrament. Ist die Frau bis heute nicht getauft worden, dann kann die Ehe im Privilegverfahren vom Papst aufgelöst werden unb er ist frei, zu heiraten.

 

Es gibt also einen Unterschied zwischen einer kirchlich gültigen Ehe und einer sakramentalen (sagt man das so?) Ehe? Ich glaube, jetzt bin ich schon einen großen Schritt weiter (kein Sarkasmus!).

 

Liebe Grüße,

Chiesa

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dann ist die Ehe zunächst kültig,
Glücklich das Paar, das eine kultige Ehe führt...

 

 

In diesem Thread zum gleichen Thema finden sich übrigens Links zu zwei Übersichten unter welchen Umständen eine gültige Ehe zustandekommt.

 

Danke für den Link, ich werde mir das mal ausgiebig zu Gemüte führen.

 

Gäbe es - rein theoretisch gesehen - die Möglichkeit, standesamtlich zu heiraten und die Ehe trotzdem irgendwie segnen zu lassen? Sorry, mir fällt jetzt kein besserer Ausdruck dafür ein...

 

Liebe Grüße,

Chiesa

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Wenn dein Lebensgefährte eine ungetaufte Frau geheiratet hat und zum Zeitpunkt der Eheschließung getauft war, aber nie Katholik geworden ist, dann ist die Ehe zunächst kültig, aber kein Sakrament. Ist die Frau bis heute nicht getauft worden, dann kann die Ehe im Privilegverfahren vom Papst aufgelöst werden unb er ist frei, zu heiraten.

 

Es gibt also einen Unterschied zwischen einer kirchlich gültigen Ehe und einer sakramentalen (sagt man das so?) Ehe? Ich glaube, jetzt bin ich schon einen großen Schritt weiter (kein Sarkasmus!).

 

Liebe Grüße,

Chiesa

 

Alle gültigen Ehen twischen zwei Getauften sind vom Herrn zum Sakrament erhoben, alle Ehen, an denen wenigstens ein Ungetaufter beteiligt ist, sind kein Sakrament.

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Gäbe es - rein theoretisch gesehen - die Möglichkeit, standesamtlich zu heiraten und die Ehe trotzdem irgendwie segnen zu lassen? Sorry, mir fällt jetzt kein besserer Ausdruck dafür ein...

 

Nicht nur theoretisch. Wir waren vor einigen Jahren Gäste bei einer solchen Ehesegnung, die Frau ist eine Bekannte von uns und brachte drei Kinder aus zwei geschiedenen Ehen mit in die neue Partnerschaft. Inzwischen hat das Paar noch zwei gemeinsame Kinder.

 

Wahrscheinlich kommt es darauf an, einen Pfarrer zu finden, der sich zu einer solchen Zeremonie bereitfindet. Für "getrickst" halte ich das, ganz im Gegensatz zu Vorredner Udalricus, überhaupt nicht.

 

Auf mich wirkt eher das Kirchenrecht wie eine Trickkiste. Nicht umsonst wird das kirchliche Eheanullierungsverfahren im Volksmund als "Scheidung auf katholisch" bezeichnet. Ich habe erhebliche Zweifel daran, dass mir wohl in meiner Haut wäre, wenn ich nach dem Scheitern einer womöglich langjährigen Ehe ein solches Verfahren in Gang setzen würde, nur um bescheinigt zu bekommen, dass ich, ohne es selbst auch nur zu ahnen, gar nicht katholisch-gültig verheiratet war. Kann ich damit die (vermeintliche) Ehe, an die ich selbst geglaubt habe, aus der möglicherweise Kinder hervorgegangen sind, ungeschehen machen? Aber das ist meine ganz persönliche Einstellung, die niemand zu teilen braucht. Mir wäre im Falle einer zweiten Eheschließung wahrscheinlich auch eine kirchliche Trauung nicht besonders wichtig. Selbstverständlich respektiere ich, wenn andere hierzu eine andere Einstellung hegen und deswegen ein wahrscheinlich langwieriges und manchmal mehr als peinliches kirchliches Eheanullierungsverfahren auf sich nehmen.

bearbeitet von Julius
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Alle gültigen Ehen twischen zwei Getauften sind vom Herrn zum Sakrament erhoben, alle Ehen, an denen wenigstens ein Ungetaufter beteiligt ist, sind kein Sakrament.
Und jetzt die unvermeidliche, von mir in diesem Zusammenhang immer gestellte und doch noch nie beantwortete Frage: wo liegt der Unterschied zwischen einer gültigen sakramentalen und einer gültigen nicht-sakramentalen Ehe? bearbeitet von Flo77
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FAlls das, was Paulus einmahnt, nicht möglich ist, soll man wenigstens durch VErzicht auf die Sakramente Zeugnis für die Unauflöslichkeit der Ehe ablegen.
Sakramentales Verhungern und Sterben in Todsünde als Martyrium?

 

Meinst Du dieses Zeugnis wird irgend gegengerechnet?

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FAlls das, was Paulus einmahnt, nicht möglich ist, soll man wenigstens durch VErzicht auf die Sakramente Zeugnis für die Unauflöslichkeit der Ehe ablegen.
Sakramentales Verhungern und Sterben in Todsünde als Martyrium?

 

Meinst Du dieses Zeugnis wird irgend gegengerechnet?

Ich habe hier keineswegs Gott als "Gegenrechner" im Blick, das würde meinem Gottesbild widersprechen, aber es geht darum, dass die Gläubigen nicht den Eindruck bekommen, es ist sowieso wurscht, ob jemand gültig verheiratet ist oder nicht.

 

Es gilt einfach, der schleichenden Aushöhlung des 6. Gebots entgegen zu wirken.

Das sollten auch Menschen in entsprechenen schwierigen Situationen verstehen können.

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Franciscus non papa

da wird von beziehung, von liebe, treue und partnerschaft geredet, sowie vom empfang der sakramente. und was hören manche vor allem? SEX!!!!!

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Alle gültigen Ehen twischen zwei Getauften sind vom Herrn zum Sakrament erhoben, alle Ehen, an denen wenigstens ein Ungetaufter beteiligt ist, sind kein Sakrament.
Und jetzt die unvermeidliche, von mir in diesem Zusammenhang immer gestellte und doch noch nie beantwortete Frage: wo liegt der Unterschied zwischen einer gültigen sakramentalen und einer gültigen nicht-sakramentalen Ehe?

 

In der gültigen sakramentalen Ehe bekommst Du die Hilfe Gottes versprochen...in der gültigen nichtsakramentalen Ehe hast Du die gleichen Probleme mußt Dich aber lt. Aussage der Kirche alleine durchwursteln.

 

Mich erinnert das auch an die Beurteilung der Wandlung bei den Evangelischen.....da schafft die Kirche auch Gott an, dass das nich funktionieren darf.

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Nicht nur theoretisch. Wir waren vor einigen Jahren Gäste bei einer solchen Ehesegnung, die Frau ist eine Bekannte von uns und brachte drei Kinder aus zwei geschiedenen Ehen mit in die neue Partnerschaft. Inzwischen hat das Paar noch zwei gemeinsame Kinder.

 

Vielen Dank für deine Antwort.

 

Wahrscheinlich kommt es darauf an, einen Pfarrer zu finden, der sich zu einer solchen Zeremonie bereitfindet. Für "getrickst" halte ich das, ganz im Gegensatz zu Vorredner Udalricus, überhaupt nicht.

 

Es ist wohl eher der Versuch, Gottes Segen für diese Verbindung zu erhalten. Egal, was das Kirchenrecht dazu sagt. Das kann man natürlich von zwei Seiten sehen, wie so vieles im Leben.

 

Auf mich wirkt eher das Kirchenrecht wie eine Trickkiste. Nicht umsonst wird das kirchliche Eheanullierungsverfahren im Volksmund als "Scheidung auf katholisch" bezeichnet. Ich habe erhebliche Zweifel daran, dass mir wohl in meiner Haut wäre, wenn ich nach dem Scheitern einer womöglich langjährigen Ehe ein solches Verfahren in Gang setzen würde, nur um bescheinigt zu bekommen, dass ich, ohne es selbst auch nur zu ahnen, gar nicht katholisch-gültig verheiratet war. Kann ich damit die (vermeintliche) Ehe, an die ich selbst geglaubt habe, aus der möglicherweise Kinder hervorgegangen sind, ungeschehen machen? Aber das ist meine ganz persönliche Einstellung, die niemand zu teilen braucht. Mir wäre im Falle einer zweiten Eheschließung wahrscheinlich auch eine kirchliche Trauung nicht besonders wichtig. Selbstverständlich respektiere ich, wenn andere hierzu eine andere Einstellung hegen und deswegen ein wahrscheinlich langwieriges und manchmal mehr als peinliches kirchliches Eheanullierungsverfahren auf sich nehmen.

 

Das ist eben auch bei uns das "Problem". Die erste Ehe meines Lebensgefährten hielt ja doch ziemlich lange, sie waren vorher auch schon ein paar Jahre zusammen. Es ist natürlich die eine Frage, ob man mit einem Federstrich einfach so alles wegwischen kann. Natürlich nicht. Und die andere Frage ist, ob man dann nicht vor sich selber ein Problem hat, über 20 Jahre in einem Irrtum gelebt zu haben.

 

Mir geht es bei meinem Ex-Mann nicht anders. Es gab viele schöne Zeiten, die ich auch nicht missen möchte. Wir haben zwei wunderbare Kinder. Waren diese elf Jahre wirklich ein Irrtum?

 

Liebe Grüße,

Chiesa

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Ich habe hier keineswegs Gott als "Gegenrechner" im Blick, das würde meinem Gottesbild widersprechen, aber es geht darum, dass die Gläubigen nicht den Eindruck bekommen, es ist sowieso wurscht, ob jemand gültig verheiratet ist oder nicht.

 

Es gilt einfach, der schleichenden Aushöhlung des 6. Gebots entgegen zu wirken.

Das sollten auch Menschen in entsprechenen schwierigen Situationen verstehen können.

Das 6. Gebot verbietet jede Leichtfertigkeit. Nicht umsonst sind die nachehelichen Partnerschaftssegnungen in der Orthodoxie, bei den Anglikanern und Altkatholiken, etc. mit einer entsprechenden Bußzeit verbunden.

 

Allerdings ändert es nichts am Sachverhalt: Du verlangst sakramentales Verhungern von Menschen, die den Trost Gottes dringend brauchen.

 

Ich glaube nicht, daß es einen Eindruck von "egal ob jemand verheiratet ist" vermittelt, wenn man Beziehungen zwischen Mann und Frau grundsätzlich ernst nimmt.

 

Der Punkt ist doch, daß die Kirche sexuelle Aktivität nur in der Ehe erlaubt (auch wenn Thomas von Aquin das schon einschränkte: Wenn man Sex hat in der Absicht Kinder zu zeugen ist es ein Akt der Tugend. Wenn man Sex hat um sich gegenseitig Befriedigung zu verschaffen ist es ein Akt der Gerechtigkeit. Hat man aber Sex um der aufregenden Lust Willen, ist es auch in den Grenzen der Ehe eine lässliche Sünde.) und daß die Orthodoxie eben auch Paaren, die kein Eheband mehr knüpfen können quasi Dispens erteilt und ihnen einen Rahmen bietet, in dem ein "eheliches" Leben möglich ist.

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Ich habe hier keineswegs Gott als "Gegenrechner" im Blick, das würde meinem Gottesbild widersprechen, aber es geht darum, dass die Gläubigen nicht den Eindruck bekommen, es ist sowieso wurscht, ob jemand gültig verheiratet ist oder nicht.

 

Es gilt einfach, der schleichenden Aushöhlung des 6. Gebots entgegen zu wirken.

Das sollten auch Menschen in entsprechenen schwierigen Situationen verstehen können.

 

Aha. Es geht also um die "Aussenwirkung" und nicht um die unmittelbar Beteiligten selbst.

Was das Scheitern einer langjährigen Ehe mit der "Aushöhlung des 6. Gebots" zu tun hat, bedarf allerdings noch einer Erklärung.

 

Und noch eine Frage an den Kirchenrechtler - obwohl er meiner schwachen Erinnerung nach die Antwort schon irgendwo gegeben hat, ich find's nur gerade nicht wieder. Anscheinend gibt es ja eine ganze Reihe katholisch geschlossener Ehen, die aus irgendeinem Grunde "ungültig" sind, ohne dass die Ehepartner überhaupt davon wissen? Welche "Konsequenzen" hat DAS denn für die einzelnen Betroffenen? Keine, nehme ich mal an, solange sie - nach einer Scheidung - nicht eine neue Ehe eingehen und katholisch getraut werden wollen. Oder sehe ich das falsch?

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Alle gültigen Ehen twischen zwei Getauften sind vom Herrn zum Sakrament erhoben, alle Ehen, an denen wenigstens ein Ungetaufter beteiligt ist, sind kein Sakrament.
Und jetzt die unvermeidliche, von mir in diesem Zusammenhang immer gestellte und doch noch nie beantwortete Frage: wo liegt der Unterschied zwischen einer gültigen sakramentalen und einer gültigen nicht-sakramentalen Ehe?
In der gültigen sakramentalen Ehe bekommst Du die Hilfe Gottes versprochen...in der gültigen nichtsakramentalen Ehe hast Du die gleichen Probleme mußt Dich aber lt. Aussage der Kirche alleine durchwursteln.
Also schon 1880 schrieb ein Eherechtler, daß die Ehe zwischen einem Katholiken und einem Nichtgetauften eigentlich unter dem besonderen Schutz Gottes stehen müsste, weil sie ja weitaus Problemanfälliger ist.

 

Interessant fand ich die früher vertretene These, daß die sakramentale Ehe nicht aufhebbar ist, die nicht-sakramentale schon - aber die hat sich ja nicht durchgesetzt (aber das hat der Entscheid von Papst Soter, daß die Eheschließung nicht (nur) durch den Konsens sondern durch den Priesterlichen Segen vollzogen wird ja auch nicht).

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Und noch eine Frage an den Kirchenrechtler - obwohl er meiner schwachen Erinnerung nach die Antwort schon irgendwo gegeben hat, ich find's nur gerade nicht wieder. Anscheinend gibt es ja eine ganze Reihe katholisch geschlossener Ehen, die aus irgendeinem Grunde "ungültig" sind, ohne dass die Ehepartner überhaupt davon wissen? Welche "Konsequenzen" hat DAS denn für die einzelnen Betroffenen? Keine, nehme ich mal an, solange sie - nach einer Scheidung - nicht eine neue Ehe eingehen und katholisch getraut werden wollen. Oder sehe ich das falsch?
Die Ehe genießt grundsätzlich Rechtsgunst, d.h. bis zur Feststellung des Gegenteils nimmt man an, daß die Ehe gültig geschlossen wurde.
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und daß die Orthodoxie eben auch Paaren, die kein Eheband mehr knüpfen können quasi Dispens erteilt und ihnen einen Rahmen bietet, in dem ein "eheliches" Leben möglich ist.

Das ist doch der Knackpunkt, um den sich alles dreht.

 

Auch der römischen Kirche ist klar, dass sie es nie und nimmer schaffen wird, gescheiterte Eheleute zu lebenslangem Zölibat zu verdonnern.

 

Aus diesem Grund hat sie die CIC-Paragraphen zum Schutz der Ehe vor Missbrauch umgemünzt in De-Facto-Scheidungs-Paragraphen.

 

Der äussere Schein wird gewahrt, offiziell ist alles streng geregelt, aber hinten rum kann man doch wie man möchte, wenn man sich nicht allzu dumm anstellt.

(irgendwie typisch italienisch, möchte man fast sagen. Man könnte es aber auch als scheinheilig bezeichnen)

 

Was fehlt ist die Konsequenz und der Mut, zu sagen "ja, wir scheitern manchmal, und wir müssen mit diesem Scheitern umgehen"

 

Stattdessen versucht man trickreich es so hinzubiegen, als ob man nie gescheitert wäre.

 

Werner

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