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Unauflöslichkeit der Ehe


Chiesa

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FAlls das, was Paulus einmahnt, nicht möglich ist, soll man wenigstens durch VErzicht auf die Sakramente Zeugnis für die Unauflöslichkeit der Ehe ablegen.

 

Ist der Verzicht auf die Sakramente eigentlich erst nach einer standesamtlichen Hochzeit erforderlich oder bereits sobald man eine neue Beziehung eingegangen ist?

 

Sollte sich bei einer Zivilehe (bzw. Beziehung) zwischen einer gültig katholisch verheirateten Person und einer unverheirateten Person auch letztere der Sakramente enthalten?

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und daß die Orthodoxie eben auch Paaren, die kein Eheband mehr knüpfen können quasi Dispens erteilt und ihnen einen Rahmen bietet, in dem ein "eheliches" Leben möglich ist.

Das ist doch der Knackpunkt, um den sich alles dreht.

 

Auch der römischen Kirche ist klar, dass sie es nie und nimmer schaffen wird, gescheiterte Eheleute zu lebenslangem Zölibat zu verdonnern.

 

Aus diesem Grund hat sie die CIC-Paragraphen zum Schutz der Ehe vor Missbrauch umgemünzt in De-Facto-Scheidungs-Paragraphen.

 

Der äussere Schein wird gewahrt, offiziell ist alles streng geregelt, aber hinten rum kann man doch wie man möchte, wenn man sich nicht allzu dumm anstellt.

 

Es wird immer die liberale und die konservative Strömung geben. Das ist schon fast ein Naturgesetz. Egal, wo man hinsieht, es gibt immer den einen und auch den anderen Gegenpol.

 

(irgendwie typisch italienisch, möchte man fast sagen. Man könnte es aber auch als scheinheilig bezeichnen)

 

B)

 

Was fehlt ist die Konsequenz und der Mut, zu sagen "ja, wir scheitern manchmal, und wir müssen mit diesem Scheitern umgehen"

 

Stattdessen versucht man trickreich es so hinzubiegen, als ob man nie gescheitert wäre.

 

Du kannst mir glauben, daß uns nichts ferner liegt, also irgendwie trickreich "aus der Sache rauszukommen". Ganz im Gegenteil, wir sind beide sehr konsequente Menschen, die auch bereit sind, mit den einmal geschaffenen Konsequenzen und der Verantwortung, die sich daraus ergibt, zu leben. Nichtsdestotrotz wollen wir unser Zusammenleben - das uns beiden schon manche Überraschung geboten hat - unter den Schutz Gottes stellen. Dabei wäre eine Ausradierung der jeweiligen Vergangenheit jedoch mehr als kontraproduktiv.

 

Liebe Grüße,

Chiesa

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Das "Problem" der Orrthodoxie geht tiefer. Die Ehe ist nach Orthodoxer Theologie ein Mysterion (was mutatis mutandis dem westlichen Sakramentenbegriff nahekommt), also ein Hineinwirken des Transzendenten oder des Ewigen in unsere Wirklichkeit. Ehe ist damit keine weltliche Angelegenheit mit himmlischen Folgen, eher müsste man sie als himmlische Angelegenheit mit irdischen Folgen verstehen.

 

Da Ehe sich nun in der Ewigkeit ereignet, kennt die Orthodoxie auch kein Ende der Ehe mit dem Tod eines Partners. Es ist mehr oder minder egal, ob sich der andere Partner im Ausland oder im Jenseits befindet, die Ehe bleibt erhalten.

 

Das ist interessant. Wie lautet die theologische (also nicht die pragmatische mit dem Witwer mit 5 Töchtern) Begründung in der katholischen Kirche dafür, daß die Ehe mit dem Tod eines Ehepartners beendet ist?

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FAlls das, was Paulus einmahnt, nicht möglich ist, soll man wenigstens durch VErzicht auf die Sakramente Zeugnis für die Unauflöslichkeit der Ehe ablegen.

 

Ist der Verzicht auf die Sakramente eigentlich erst nach einer standesamtlichen Hochzeit erforderlich oder bereits sobald man eine neue Beziehung eingegangen ist?

 

Sollte sich bei einer Zivilehe (bzw. Beziehung) zwischen einer gültig katholisch verheirateten Person und einer unverheirateten Person auch letztere der Sakramente enthalten?

Ein Paar, daß eine geschlechtliche Beziehung lebt ohne den Rahmen einer gültigen Ehe, lebt nach der Lehre der Kirche grundsätzlich in (schwerer?) Sünde. Mit einer "öffentlichen Wiederverheiratung" wird aus der privaten eine "öffentliche Sünde".

 

Rein rechtlich ist daher schon mit der Aufnahme einer unehelichen Beziehung der Verzicht auf die Sakramente geboten.

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Alle gültigen Ehen twischen zwei Getauften sind vom Herrn zum Sakrament erhoben, alle Ehen, an denen wenigstens ein Ungetaufter beteiligt ist, sind kein Sakrament.
Und jetzt die unvermeidliche, von mir in diesem Zusammenhang immer gestellte und doch noch nie beantwortete Frage: wo liegt der Unterschied zwischen einer gültigen sakramentalen und einer gültigen nicht-sakramentalen Ehe?

 

Die einfachste - aber Dich kaum befriedigende - Antwort ist: Das eine ist ein Sakrament, das andere nicht.

 

Die nichtsakramentale Ehe, auch Naturehe genannt, ist ein Bund, in dem zwei Menschen unterschiedlichen Geschlechtes sich gegenseitig schenken und annehmen in einer Intensität, die unvereinbar ist mit Trennung, die ja nicht weniger hieße als die Verwirklichung des Vorbehaltes, mein Geschenk wieder zurückzunehmen.

 

Eine solche Ehe unter Getauften wird vom Herrn zur Würde eines Sakramentes erhoben (c. 1055), das heißt sie wird Teil der Heilswirklichkeit. Der Orthodoxe Begriff des mysterion (kann das System hier griechisch?) macht das deutlicher: Diese Ehe ist Teil, Vorgeschmack, Ausstülpung des schon begonnenen, aber noch nicht vollendeten Reiches Gottes, der Ewigkeit. Eine solche sakramentale Ehe ist nicht mehr Ehe als andere, sie ist fundamental anders Ehe, weil sie nicht Ehe ist zwischen zwei zufällig auch getauften, sondern weil zwei aus Wasser und Geist Wiedergeborene sich vollkommen - also auch als Heilige und Kinder Gottes (würde Paulus sagen) - einander schenken und ganz empfangen.

 

Meine Worte sind unvollkommen, und das gilt erst Recht, wenn ich versuche, über etwas vollkommenes zu schreiben, das ich letztlich nur erahnen kann. Ich hoffe, ich konnte eine Ahnung vermitteln!

 

(auch wenn Thomas von Aquin das schon einschränkte: Wenn man Sex hat in der Absicht Kinder zu zeugen ist es ein Akt der Tugend. Wenn man Sex hat um sich gegenseitig Befriedigung zu verschaffen ist es ein Akt der Gerechtigkeit. Hat man aber Sex um der aufregenden Lust Willen, ist es auch in den Grenzen der Ehe eine lässliche Sünde.)

 

Stimmt nach Vat II so uneingeschränkt nicht mehr: Der Akt als solcher, in dem die Eheleute sich schenken und reich machen (sagen die Bischöfe!), ist moralisch lauter und gut. Pauls VI. fügt die Empfängisoffenheit hinzu, die aber nicht als Zweck verstanden werden sollte.

bearbeitet von Chrysologus
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Das ist eben auch bei uns das "Problem". Die erste Ehe meines Lebensgefährten hielt ja doch ziemlich lange, sie waren vorher auch schon ein paar Jahre zusammen. Es ist natürlich die eine Frage, ob man mit einem Federstrich einfach so alles wegwischen kann. Natürlich nicht. Und die andere Frage ist, ob man dann nicht vor sich selber ein Problem hat, über 20 Jahre in einem Irrtum gelebt zu haben.

 

Mir geht es bei meinem Ex-Mann nicht anders. Es gab viele schöne Zeiten, die ich auch nicht missen möchte. Wir haben zwei wunderbare Kinder. Waren diese elf Jahre wirklich ein Irrtum?

 

Nein, waren sie natürlich nicht, sowenig sie ein Irrtum gewesen wären, hättet ihr zwei Kinder und nie geheiratet.. Bestenfalls könnte man sagen, dass man sich elf oder noch mehr Jahre bezüglich des eigenen personenrechtlichen Status im Irrtum befand. Es geht ja nicht darum, so zu tun, als wäret ihr ab sofort Fremde.

 

Ich gehe auch davon aus, dass es das ganze Eherecht so nicht gäbe, wenn die Kirche das Scheitern von Ehen anders akzeptieren würde.

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Du kannst mir glauben, daß uns nichts ferner liegt, also irgendwie trickreich "aus der Sache rauszukommen".

Das glaube ich dir auf's Wort.

Das Problem ist ja, dass dir nur die Wahl gelassen wird, mehr oder weniger trickreich aus der Sache herauszukommen, oder den Rest deines Lebens zölibatär zu verbringen, oder auf die volle Gemeinschaft mit der Kirche zu verzichten.

 

Eine befriedigende und gleichzeitig ehrliche Lösung wird gar nicht angeborten.

 

Werner

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Eine spannende Diskussion...

 

@ Tammy_D:

 

Eine amtliche kirchliche Begründung jenseits von "Tradition" wäre mir nicht bekannt.

 

Ich vermute die Quelle allerdings in der Übernahme des römisch-rechtlichen Konstruktes der Ehe als Vertrag, der mit dem Tod einer Vetragspartei ausläuft. Ist aber nicht mehr als eine Vermutung!

 

 

Ein Paar, daß eine geschlechtliche Beziehung lebt ohne den Rahmen einer gültigen Ehe, lebt nach der Lehre der Kirche grundsätzlich in (schwerer?) Sünde. Mit einer "öffentlichen Wiederverheiratung" wird aus der privaten eine "öffentliche Sünde".

 

Rein rechtlich ist daher schon mit der Aufnahme einer unehelichen Beziehung der Verzicht auf die Sakramente geboten.

 

Das Johannes Paul II. den Ausweg des Lebens wie Bruder und Schwester weist, scheint das Problem ausschließlich in Faktum nichtehelicher sexueller Akte zu liegen. Der römisch geforderte Sakramentenausschluss baut daher auf einer doppelten Vermutung auf:

  1. Wer geschieden und wiederverheiratet ist, hat mit seinem neuen Partner Sex.
  2. Dieser Sex ist objektiv schwere Sünde.

Punkt 1 aber wissen in der Regel nur die Partner, Punkt 2 kollidiert mit einem Sündenbegriff Johannes Pauls II., der die Beschädigung der subjektiven Gottesbeziehung zum Kriterium der schweren Sünde macht. Das weiß nur der Einzelne (und Gott).

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Ich gehe auch davon aus, dass es das ganze Eherecht so nicht gäbe, wenn die Kirche das Scheitern von Ehen anders akzeptieren würde.

 

Lieber Chrysologus,

 

zuerst einmal gebührt Dir Dank für die kompetente und - ich hätte beinahe geschrieben dennoch - einfühlsame Art mit der Du hier an die Probleme herangehst.

 

Ich bin in wenigen Monaten 40 Jahre verheiratet und getraue mir zu sagen, dass die Situation der Eheleute durch die fromme Überfrachtung, die die Ehe in der katholischen Kirche erfährt, nicht einfacher wird. Wenn ich behaupte dass Christus quasi der dritte Partner in einer Ehe ist stilisiere ich jedes Scheitern der Partnerschaft zu einem Verrat an Christus hoch und mache es quasi zum Sakrileg.

Wenn ich solches Denken dann nicht durch Mechanismen der Barmherzigkeit abfedere, wie es die Othodoxie in der von Dir geschilderten Weise tut, dann mache ich aus der Ehe statt einer Institution der Liebe zwischen Mann und Frau, eine Mausefalle aus der es kein Entrinnen mehr gibt.

 

Danke noch einmal und liGrü

 

Wolfgang

bearbeitet von wolfgang E.
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wenn die Kirche das Scheitern von Ehen anders akzeptieren würde.

 

Wann ist eine Ehe gescheitert? Wie könnte man einen greifbaren unbestimmten Rechtsbegriff des Kirchenrechts da überhaupt definieren? Rein subjektiv: Beide wollen nicht mehr? Einer allein will nicht mehr? Haben Kinder da etwas mitzubestimmen? Braucht es objektive Kriterien? Wie gestaltet man das Verfahren?

 

Ich hatte mal überlegt, ob man ausgehend von den bisher geforderten Komponenten, die für das Zustandekommen eines Ehebandes erforderlich sind, dadurch zu einer Änderung kommt, indem man fordert, daß diese Komponenten durchgehend erhalten bleiben müssen. Bei Wegfall eines der Wirkelemente wäre die Ehe dann quasi erloschen. Das ist aber auch schwierig, denn sollte zB einer Alzheimer-Erkrankung wirklich zum Erlöschen der Ehe führen?

 

Die Umwandlung des kirchlichen Eheverständnisses hin zu einem frei kündbaren Vertrag wird ja niemand ernsthaft fordern. Aber was dann? Über das kirchliche Eherecht wird viel gelästert, aber hat schon mal wer nachgedacht, wie man es wirklich ändern könnte.

 

Der Verweis auf die Orthodoxie überzeugt nach den obigen Ausführungen mich nicht (mehr).

 

Da das hier nun eigentlich OT ist, sollte vielleicht gesplittet werden. Grüße, KAM

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Der Verweis auf die

Orthodoxie überzeugt nach den obigen Ausführungen mich nicht (mehr).

Inwiefern?

 

Ich denke durch Gespräche (einzeln und gemeinsam) kann ein Sendgericht durchaus feststellen, ob die in der zur Debatte stehende Ehe zugefügten Verletzungen heilbar sind oder ob die beiden tatsächlich nicht mehr zusammenleben können.

 

Quasi eine Paartherapie an deren Ende eine Versöhnung oder aber der endgültige Bruch steht.

 

Diesen Bruch und die erlittenen und zugefügten Verletzungen aufzuarbeiten und auch sich selbst wieder ins Reine zu bringen wäre der nächste Schritt, bei dem Beichte, Buße, Reue und Metanoia die gebotenen Instrumente sind.

 

Will man eine neue Beziehung eingehen, erfordert diese mMn gleichfalls das gegenseitige Kennenlernen und eine Prüfungsphase in der der zukünftige Partner auch die bestehende Ehe kennenlernt und eine Chance hat sich mit der Vita des Geschiedenen auseinanderzusetzen.

 

Wenn dieser Prozeß abgeschlossen ist, der Geschiedene quasi gereinigt und geheilt wurde, sehe ich keinen Grund diese neue Beziehung auch zu segnen und sie in den weltlich rechtlichen Wirkungen auch der Ehe ähnlich zu stellen (sprich eheliche Kinder, "sündloser" Sex).

 

 

Nebenbei: ich habe noch mal ein bischen gestöbert und bin in "Katholisches Eherecht" (Dr. Joseph Schnitzer, 1898) auf folgendes gestoßen: Die Kirche hat seit den Kirchenvätern darauf hingearbeitet die Ehescheidung (insbesondere die konsensuale) zu verhindern und konnte sich damit erst um 774 auch auf weltlicher Ebene durchsetzen.

 

1898 galt dann eine Ehe in drei Fälle noch als auflösbar:

 

1. Privilegium Paulinum

2. Durch die ewige Profess (ich glaube das gibt's heute nicht mehr, obwohl das Konzil von Trient diesen Punkt mit dem Anathema bewehrt hat).

3. die unvollzogene Ehe kann durch päpstliche Dispens gelöst werden.

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FAlls das, was Paulus einmahnt, nicht möglich ist, soll man wenigstens durch VErzicht auf die Sakramente Zeugnis für die Unauflöslichkeit der Ehe ablegen.

 

Ist der Verzicht auf die Sakramente eigentlich erst nach einer standesamtlichen Hochzeit erforderlich oder bereits sobald man eine neue Beziehung eingegangen ist?

Der Ehebruch beginnt mit der geschlechtlichen Beziehung zu einer Person, mit der man nicht kirchlich verheiratet ist.

 

Sollte sich bei einer Zivilehe (bzw. Beziehung) zwischen einer gültig katholisch verheirateten Person und einer unverheirateten Person auch letztere der Sakramente enthalten?
Ja, denn er hat sich (ob nun persönlich schuldhaft oder nicht, sei dahingestellt) in eine sakramental bestehende (wenn auch zerrüttete) Ehe eingemischt, das hätte er/sie bleiben lassen sollen.
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Der Ehebruch beginnt mit der geschlechtlichen Beziehung zu einer Person, mit der man nicht kirchlich verheiratet ist.

Genau diese Sexualfixierung ist eine horrible Dummheit.

 

Es sucht sich niemand einen anderen Partner, eine andere Partnerin, wenn die Ehe intakt und gut ist.

Man kann nicht oft genug Nietzsche zitieren:

 

Wohl brach ich die Ehe, sprach die Frau, aber zuerst brach die Ehe mich. Es ist besser Ehe zu brechen als Ehe zu biegen, Ehe zu lügen

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@Udalricus

 

Dann gilt das ganz genauso bei zwei Unverheirateten, die eine sexuelle Beziehung haben, oder?

 

Schließt vielleicht auch der Einsatz von Verhütungsmitteln in der Ehe von den Sakramenten aus?

 

Und gibt es noch weitere "Ausschlußkriterien", die von einem hohen Prozentsatz der Katholiken erfüllt werden?

 

Gib mir bitte mal einen Schätzwert, wieviel Prozent der sonntäglichen Gottesdienstbesucher Deiner Meinung nach vermutlich zum Sakramentenempfang berechtigt sind.

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Ein paar Worte zum Vergleich mit der Orthodoxie:

 

Ich halte die orthodoxe Regelung durchaus für bedenkenswert, aber mir ist unwohl bei dem Gedanken, jetzt selektiv einige angenehme Positionen der Ostkirchen in das REchtssystem der Westkirche quasi "hineinzuveredeln" wie einen Birnenzweig auf einen Apfelbaum. Hier sind in 2 Jahrtausenden zwei verschiedene Rechts- und Sakramentsauffassungen nebeneinander gewachsen, die - so meine Privatmeinung - trotz mancher Bedenken in einer vereinten Kirche durchaus nebeneinander Platz hätten.

 

Mir fällt auf, dass manche nur die "angenehmen" Seiten des ostkirchlichen Eherechts übernehmen wollen und so ein Mischwesen entstehen soll, damit Ehepaare möglichst wenig Probleme haben, im Konsens mit der Kirche zu stehen.

Ich bezweifle etwa, ob sich die "Westchristen" mit dieser mehrjährigen "Bußzeit" anfreunden würden.

 

Noch nicht erwähnt wurde, dass etwa in der Ostkirche sich nicht die Eheleute das Sakrament spenden wie im Westen, sondern der Priester als Spender fungiert.

Das würden viele im Westen wieder nicht wollen, weil es "klerikalistisch" ist.

 

Interessanterweise ist das Recht der "unierten" Kirchen ein solches Mischrecht: Der Priester ist dort der Sakramentenspender, aber die "Segnung" der Orthodoxie für Zweitehen gibt es nicht.

 

Also, prinzipiell sind die Ideen und die Praxis der Ostkirche auch für Katholiken nicht indiskutabel, aber wenn man das Eherecht ändert, müsste man sich das schon genau überlegen, am besten auf einem Konzil, und nicht auf eigene Faust herumfuhrwerken.

bearbeitet von Udalricus
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Noch nicht erwähnt wurde, dass etwa in der Ostkirche sich nicht die Eheleute das Sakrament spenden wie im Westen, sondern der Priester als Spender fungiert.

Das würden viele im Westen wieder nicht wollen, weil es "klerikalistisch" ist.

Frag mal die Leute die "du traust" wie es umgangssprachlich so schön heisst, ob sie wissen, dass gar nicht du sie traust sondern sie sich selbst?

 

Das würde keinen wirklich interessieren.

 

Allerdings wäre dann die heutige Absurdität ausgeschlossen, dass zwei Atheisten vor einem atheistischen Standesbeamten abgeblich sich gegenseitig ein Sakrament spenden, nur weil sie zufällig irgendwann einmal getauft worden sind.

 

Werner

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Ein paar Worte zum Vergleich mit der Orthodoxie:

 

Ich halte die orthodoxe Regelung durchaus für bedenkenswert, aber mir ist unwohl bei dem Gedanken, jetzt selektiv einige angenehme Positionen der Ostkirchen in das REchtssystem der Westkirche quasi "hineinzuveredeln" wie einen Birnenzweig auf einen Apfelbaum. Hier sind in 2 Jahrtausenden zwei verschiedene Rechts- und Sakramentsauffassungen nebeneinander gewachsen, die - so meine Privatmeinung - trotz mancher Bedenken in einer vereinten Kirche durchaus nebeneinander Platz hätten.

 

Mir fällt auf, dass manche nur die "angenehmen" Seiten des ostkirchlichen Eherechts übernehmen wollen und so ein Mischwesen entstehen soll, damit Ehepaare möglichst wenig Probleme haben, im Konsens mit der Kirche zu stehen.

Ich bezweifle etwa, ob sich die "Westchristen" mit dieser mehrjährigen "Bußzeit" anfreunden würden.

 

Noch nicht erwähnt wurde, dass etwa in der Ostkirche sich nicht die Eheleute das Sakrament spenden wie im Westen, sondern der Priester als Spender fungiert.

Das würden viele im Westen wieder nicht wollen, weil es "klerikalistisch" ist.

 

Interessanterweise ist das Recht der "unierten" Kirchen ein solches Mischrecht: Der Priester ist dort der Sakramentenspender, aber die "Segnung" der Orthodoxie für Zweitehen gibt es nicht.

 

Also, prinzipiell sind die Ideen und die Praxis der Ostkirche auch für Katholiken nicht indiskutabel, aber wenn man das Eherecht ändert, müsste man sich das schon genau überlegen, am besten auf einem Konzil, und nicht auf eigene Faust herumfuhrwerken.

Man suche sich von allen Bekenntnissen die unbarmherzigsten Regelungen und die mute man den Menschen zu.......armer Jesus was haben die aus Deiner Lehre der Menschenliebe gemacht......da will keiner mehr den Kranken helfen sondern die Menschen schurigeln und klein halten.........

bearbeitet von wolfgang E.
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Ein paar Worte zum Vergleich mit der Orthodoxie:...

Man suche sich von allen Bekenntnissen die unbarmherzigsten Regelungen und die mute man den Menschen zu.......armer Jesus was haben die aus Deiner Lehre der Menschenliebe gemacht......da will keiner mehr den Kranken helfen sondern die Menschen schurigeln und klein halten.........

Ähm, ...? Willst du mich bewusst falsch verstehen, oder was soll das? B)
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Noch nicht erwähnt wurde, dass etwa in der Ostkirche sich nicht die Eheleute das Sakrament spenden wie im Westen, sondern der Priester als Spender fungiert.

Das würden viele im Westen wieder nicht wollen, weil es "klerikalistisch" ist.

Frag mal die Leute die "du traust" wie es umgangssprachlich so schön heisst, ob sie wissen, dass gar nicht du sie traust sondern sie sich selbst?

 

Das würde keinen wirklich interessieren.

 

Allerdings wäre dann die heutige Absurdität ausgeschlossen, dass zwei Atheisten vor einem atheistischen Standesbeamten abgeblich sich gegenseitig ein Sakrament spenden, nur weil sie zufällig irgendwann einmal getauft worden sind.

 

Werner

Nun, ehrlich und unter vorgehaltener Hand gesagt, ist mir das Bild des Priesters als Spender auch sympathischer, aber als guter Katholik vertrete ich natürlich die katholische Position.

 

Im Übrigen kenne ich einen katholischen Priester, der einmal in Vertretung eines unierten Priesters ein uniertes Paar getraut hat. In diesem Fall galt er als Spender des Sakramentes.

Darauf war er auch mächtig stolz, denn das passiert einem römisch-katholischen Priester nicht alle Tage, dass er das Sakrament der Ehe spendet! B)

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Ein paar Worte zum Vergleich mit der Orthodoxie:...

Man suche sich von allen Bekenntnissen die unbarmherzigsten Regelungen und die mute man den Menschen zu.......armer Jesus was haben die aus Deiner Lehre der Menschenliebe gemacht......da will keiner mehr den Kranken helfen sondern die Menschen schurigeln und klein halten.........

Ähm, ...? Willst du mich bewusst falsch verstehen, oder was soll das? B)

Dich kann man gar nicht mißverstehen.....es zieht sich doch alles konsequent durch Deine Postings durch.

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Ein paar Worte zum Vergleich mit der Orthodoxie:...

Man suche sich von allen Bekenntnissen die unbarmherzigsten Regelungen und die mute man den Menschen zu.......armer Jesus was haben die aus Deiner Lehre der Menschenliebe gemacht......da will keiner mehr den Kranken helfen sondern die Menschen schurigeln und klein halten.........

Ähm, ...? Willst du mich bewusst falsch verstehen, oder was soll das? B)

Dich kann man gar nicht mißverstehen.....es zieht sich doch alles konsequent durch Deine Postings durch.

So, es reicht! Ich hatte dir nach einer Zeit des Ignorierens noch einmal eine Chance gegeben, die du hiermit bis auf Weiteres vertan hast. Bis mindestens Pfingsten setze ich dich jetzt auf "ignore". Tut mir leid, aber so kann man nicht diskutieren! :):)

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So, es reicht! Ich hatte dir nach einer Zeit des Ignorierens noch einmal eine Chance gegeben, die du hiermit bis auf Weiteres vertan hast.

Wer bildest Du Dir eigentlich ein, dass Du bist, dass Du mir "eine Chance geben" kannst. Vergleich doch einfach Dein Gelabere mit den menschlichen und trotzdem fundierten Aussagen von Chrysologus, dann weißt Du was ich meine.....

Im übrigen ist es mir ziemlich wurscht ob Du mich ignorierst oder nicht.

bearbeitet von wolfgang E.
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Entschuldigung, daß ich hier immer so sachfremde Fragen stelle, aber die theologische Begründung für das Ende der Ehe durch den Tod eines der Ehepartner interessiert mich wirklich. - Weiß da außer Chrysologus noch jemand was dazu?

 

Und auch die Frage, wieviel Prozent der Kirchgänger nach strenger Definition (also beispielsweise Udalricus' Definition) wohl nicht zum Empfang der Sakramente berechtigt sind, finde ich interessant.

 

Und noch eine weitere Frage ist mir eingefallen: Wie ist das eigentlich mit der Priesterweihe? Ist die unauflöslich? Darf also ein geweihter Priester, der seinen Dienst quittiert, das Sakrament der Ehe empfangen, oder bleibt er für den Rest seines Lebens davon ausgeschlossen?

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So, es reicht! Ich hatte dir nach einer Zeit des Ignorierens noch einmal eine Chance gegeben, die du hiermit bis auf Weiteres vertan hast.

Wer bildest Du Dir eigentlich ein, dass Du bist, dass Du mir "eine Chance geben" kannst. Vergleich doch einfach Dein Gelabere mit den menschlichen und trotzdem fundierten Aussagen von Chrysologus, dann weißt Du was ich meine.....

Im übrigen ist es mir ziemlich wurscht ob Du mich ignorierst oder nicht.

 

Reg Dich wieder ab. Im übrigen entspricht Deine Anschuldigung, er suche sich von allen Regelungen die "unbarmherzigste" aus, nicht einmal den Tatsachen. Die Rolle des Sakramentenspenders würde er sich ja gerne herauspicken...

 

B)

 

Aber ich will an dieser Stelle noch einmal den Beitrag unterstreichen, in dem der Rat erteilt wurde, sich in einer Eherechtsangelegenheit am besten direkt an das zuständige kirchliche Ehegericht zu wenden. Dort sind die Leute, wie ich von Betroffenen gehört habe, auf jeden Fall gut aufgehoben, der nächstgelegene Pfarrer bietet diesbezüglich ein Risiko.

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Und auch die Frage, wieviel Prozent der Kirchgänger nach strenger Definition (also beispielsweise Udalricus' Definition) wohl nicht zum Empfang der Sakramente berechtigt sind, finde ich interessant.

 

Folgt man dem guten alten Grundsatz, daß Begünstigendes weit, Beschränkendes aber eng auszulegen sei, dann wird die Gruppe überschaubar.

 

Das Kirchenrecht bestimmt in den Kanones 915 und 916 die Ausschlußkriterien für Katholiken:

 

Nach 915 dürfen die nicht zugelassen werden, über die eine entsprechende Strafe verhängt wurde oder die hartnäckog in einer ofenkundigen schweren Sünde verharres. Letztere Klausel ist dank der Morallehre Johannes Pauls II. unanwendbar geworden, da eine schwere Sünde eben nicht objektiv und damit offenkundig sein kann.

 

Nach 916 sollen sich die enthalten, die sich einer schweren Sünde bewußt sind. Das liegt im Gewissen des Einzelnen, nicht in objektiv feststellbaren Handlungen.

 

Und noch eine weitere Frage ist mir eingefallen: Wie ist das eigentlich mit der Priesterweihe? Ist die unauflöslich? Darf also ein geweihter Priester, der seinen Dienst quittiert, das Sakrament der Ehe empfangen, oder bleibt er für den Rest seines Lebens davon ausgeschlossen?

 

Die Priesterweihe ich nicht rückholbar, das Eheverbot aber rein kirchlichen Rechts, wovon der Apostolische Stuhl dispensieren, also befreien kann. Mithin können Priester nach einer sog. Laisierung auf Antrag eine Ehe schließen.

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