Jump to content

Sammelthread Homosexualität


Georg20

Recommended Posts

Interessant allerdings, dass die Unternehmen inzwischen die Homosexuellen als interessantere Zielgruppe ansehen als die Frömmler, man scheint also davon auszugehen, dass die Anzahl der letzteren und die ihrer Sympathisanten unbedeutend ist (halt bisweilen etwas lautstark)

Es gibt 5-10% Homosexuelle in der Bevölkerung. Das dürfte ein Vielfaches des Anteils an Frömmlern sein.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Der Fall des aus der Pfadfinderorganisation Boyscoouts ausgeschlossenen 19-jährigen Schwulen ist sehr tragisch.

 

Hier greift nämlich nicht das, was Werner formuliert hat mit "wieso soll man da als Schwuler Mitgleid werden - selbst schuld!". Der Junge ist bereits mit 9 Jahren dort eingetreten und hat zwischen seinem 14. und 19. Lebensjahr kontinuierlich in den Camps mitgearbeitet (mit Sicherheit ehrenamtlich). Da hat man so eine enge emotionale Bindung, dass man irgendwie nicht vorstellen kann, wirklich herausgeworfen zu werden, nur weil man einen Mann liebt. Zumal man das ja erst Jahre nach dem Eintritt realisiert haben dürfte.

 

Bei den Boyscouts war es so: erst haben sie die Arbeitskraft des jungen Mannes ausgenutzt, um ihm dann den Stuhl vor die Tür zu setzen. Finde ich oberpfui. Zumal es etlich erwachsene schwule Boyscouts geben dürfte, die nur nicht den Mumm haben, zu sich selber zu stehen.

 

Ehrlichkeit wird ein ums andere Mal bestraft. Diese Lektion wird der junge Mann gelernt haben.

bearbeitet von Epicureus
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Und noch ein weiterer Fall aus der Abteilung "Die Nächstenliebe der Kirche" - diesmal erwischt es eine Pastoralreferentin:

 

 

Nach zwölf Jahren im Dienst outete sich die 40-jährige Pastoralreferentin Kirstin Germer aus Dinslaken beim Dechant - und wurde fristlos entlassen.

 

Schon wieder musste eine Mitarbeiterin einer katholischen Einrichtung ihren Hut nehmen, nur weil sie lesbisch ist: Nach zwölf Jahren im Dienst wurde Kirstin Germer, Pastoralreferentin und Krankenhausseelsorgerin im Dinslakener St.-Vinzenz-Hospital, zum 31. Juli 2012 gekündigt.

 

Sie wolle künftig "selbstverständlich" mit ihrer Lebenspartnerin leben, hatte die 40-Jährige zuvor ihrem vorgesetzten Dechant Gregor Kauling mitgeteilt - der davon wenig begeistert war. "Die fristlose Kündigung hat mich überrascht, aber so ist das in der Katholischen Kirche und ihrem Umgang mit Homosexualität", meinte Kirstin Germer resigniert gegenüber der "NRZ".

 

 

LINK

 

LINK

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ach so, und weil es ein "offenes Geheimnis" ist, ist auch sicher, dass er homosexuell ist? Wenn er sich selbst outet, kannst du ihm mit diesem Argument meinetwegen die Hölle heiß machen, aber solange über die persönlichen Lebensumstände nichts, was über Gerüchte hinausgeht, bekannt ist, kannst du nicht andere Maßstäbe anlegen als du es bei Hetero-Politikern tust.

 

 

 

Der Unterschied ist der, dass es heute eigentlich nicht mehr "ehrenrührig" ist, wenn man sich als schwul outet oder geoutet wird. Vor 20 Jahren hätte man Zeitungen wegen entsprechender Berichte noch vor den Kadi zerren können - das geht heute nicht mehr. Es hat sich also gesellschaftlich eine ganze Menge getan.

 

Was Hetero-Politiker angeht: Die schmücken sich doch bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit mit ihrer Partnerin, ihrer "Muschi". Ist völlig normal, redet keiner drüber. Nur bei schwulen Politikern bzw. Promis ist es nach wie vor nicht nur ein Tabu, nein schlimmer: Wenn einer mit seinem Lebenspartner kommt, heißt es immer noch: "Was muss der jetzt uns allen seine Sexualität so aufs Auge drücken?". Bei Heteropärchen interessiert das niemanden.

 

Und wenn Du nun sagst, dass über Herrn Altmaiers Lebensumstände nichts bekannt sei: es ist seit Jahren eine bekannte Chiffre, das mit dem "lebenslangen Junggesellen". Deutlicher kann ein Wink mit dem Zaunpfahl gar nicht sein. Und dann das mit dem "barocken Typen", den Altmaier angeblich verkörpert. Schön blumige Sprache, dabei sehr entlarvend.

 

 

Wahrscheinlich war das ein Deal mit der BAMS: Du gibst uns ein bisschen den "ewigen Junggesellen" *zwinkerzwinker*, dafür schnüffeln wir, die Medien, nicht mehr in Deinem Privatleben herum. Ein ähnliches Agreement findet man ja bei Fußballspielern. Die geben mit Partnerin ein paar rührige Homestories - dafür wird nie wieder öffentlich das Gerücht kolportiert, Spieler X könne vielleicht schwul sein.

 

 

Diesbezüglich sind wir noch im Mief der 50'er Jahre steckengeblieben.

 

Du vielleicht. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/debatte-ueber-das-altmaier-outing-der-tageszeitung-a-845221.html

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Der Fall des aus der Pfadfinderorganisation Boyscoouts ausgeschlossenen 19-jährigen Schwulen ist sehr tragisch.

 

Hier greift nämlich nicht das, was Werner formuliert hat mit "wieso soll man da als Schwuler Mitgleid werden - selbst schuld!". Der Junge ist bereits mit 9 Jahren dort eingetreten und hat zwischen seinem 14. und 19. Lebensjahr kontinuierlich in den Camps mitgearbeitet (mit Sicherheit ehrenamtlich). Da hat man so eine enge emotionale Bindung, dass man irgendwie nicht vorstellen kann, wirklich herausgeworfen zu werden, nur weil man einen Mann liebt. Zumal man das ja erst Jahre nach dem Eintritt realisiert haben dürfte.

 

Bei den Boyscouts war es so: erst haben sie die Arbeitskraft des jungen Mannes ausgenutzt, um ihm dann den Stuhl vor die Tür zu setzen. Finde ich oberpfui. Zumal es etlich erwachsene schwule Boyscouts geben dürfte, die nur nicht den Mumm haben, zu sich selber zu stehen.

 

Ehrlichkeit wird ein ums andere Mal bestraft. Diese Lektion wird der junge Mann gelernt haben.

Wenn er gelernt hat, dass Massenorganisatiuonen, die behaupten, ihr Zweck sei es, Gutes zu tun, die Welt zu verbessern oder den Menschen das Heil zu verkünden, auch nicht moralisch höherstehender sind als der örtliche Kleintierzüchterverein, weil sie aus den gleichen Menschen bestehen, dann war seine Erfahrung nicht vergebens.

 

Werner

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Da wir immer noch tapfer auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Stiefkindadoption eines Adoptivkindes im Rahmen einer Lebenspartnerschaft warten, hier zum Sommerlochfüllen eine kleine gute Neuigkeit von einem anderen Verfassungsgerichtshof:

 

Das Jugendgericht Lüttich hatte dem belgischen Verfassungsgerichtshof eine Vorlagefrage hinsichtlich einer Stiefkindadoption gestellt, die zunächst von der leiblichen Mutter und der Mitmutter gemeinsam beantragt worden war, sich dann aber wegen der Trennung der Ehegattinnen kompliziert hatte. Die leibliche Mutter zog ihr Einverständnis zurück. Dazu muss man wissen, dass das Kind durch künstliche Befruchtung mit Spendersamen gezeugt worden war und die rechtliche Lage so ist, dass das Kind, wäre der Ehegatte der leiblichen Mutter ein Mann gewesen, automatisch als Kind auch dieses Ehegatten gegolten hätte und dies wegen dessen Einwilligung in die künstliche Befruchtung auch nicht anfechtbar wäre. Da die Ehegattin eine Frau war, musste sie hingegen die Stiefkindadoption beantragen, um die rechtliche Elternschaft zu erlangen.

 

Der Verfassungsgerichtshof hat nun auf diese Vorlagefrage - wenn auch rechtstechnisch etwas kompliziert - so geantwortet, dass das Jugendgericht die Stiefkindadoption auch gegen den Willen der leiblichen Mutter (deren Abstammungsverhältnis zum Kind ja dabei nicht angetastet wird) aussprechen kann, wenn dies dem Kindeswohl dient. Damit dürfte das Problem der Rechtlosigkeit des nichtleiblichen Elternteils während der Verfahrensdauer (das verschiedengeschlechtliche Paare ja nicht haben), in Belgien eine praktische Lösung gefunden haben.

 

Quelle: nicht lektorierte Fassung auf Französisch und Niederländisch (die lektorierten Fassungen und die deutsche Übersetzung stehen noch nicht im Netz; erstere dürften demnächst unter denselben Adressen erscheinen, die deutsche Übersetzung hier)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Da wir immer noch tapfer auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Stiefkindadoption eines Adoptivkindes im Rahmen einer Lebenspartnerschaft warten, hier zum Sommerlochfüllen eine kleine gute Neuigkeit von einem anderen Verfassungsgerichtshof:

 

Das Jugendgericht Lüttich hatte dem belgischen Verfassungsgerichtshof eine Vorlagefrage hinsichtlich einer Stiefkindadoption gestellt, die zunächst von der leiblichen Mutter und der Mitmutter gemeinsam beantragt worden war, sich dann aber wegen der Trennung der Ehegattinnen kompliziert hatte. Die leibliche Mutter zog ihr Einverständnis zurück. Dazu muss man wissen, dass das Kind durch künstliche Befruchtung mit Spendersamen gezeugt worden war und die rechtliche Lage so ist, dass das Kind, wäre der Ehegatte der leiblichen Mutter ein Mann gewesen, automatisch als Kind auch dieses Ehegatten gegolten hätte und dies wegen dessen Einwilligung in die künstliche Befruchtung auch nicht anfechtbar wäre. Da die Ehegattin eine Frau war, musste sie hingegen die Stiefkindadoption beantragen, um die rechtliche Elternschaft zu erlangen.

 

Der Verfassungsgerichtshof hat nun auf diese Vorlagefrage - wenn auch rechtstechnisch etwas kompliziert - so geantwortet, dass das Jugendgericht die Stiefkindadoption auch gegen den Willen der leiblichen Mutter (deren Abstammungsverhältnis zum Kind ja dabei nicht angetastet wird) aussprechen kann, wenn dies dem Kindeswohl dient. Damit dürfte das Problem der Rechtlosigkeit des nichtleiblichen Elternteils während der Verfahrensdauer (das verschiedengeschlechtliche Paare ja nicht haben), in Belgien eine praktische Lösung gefunden haben.

 

Quelle: nicht lektorierte Fassung auf Französisch und Niederländisch (die lektorierten Fassungen und die deutsche Übersetzung stehen noch nicht im Netz; erstere dürften demnächst unter denselben Adressen erscheinen, die deutsche Übersetzung hier)

 

Die armen Kinder. Sind solche Experimente im Namen des Fortschritts eigentlich vertretbar?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die armen Kinder. Sind solche Experimente im Namen des Fortschritts eigentlich vertretbar?
An Säuglingen herumzuschnipseln ist für dich also in Ordnung, aber wehe ein Kind muss in einer Familie leben, in der ein Elternteil das falsche Geschlecht hat?

 

Du hast eigenartige Prioritäten. Und das meine ich mal ganz wertfrei.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die armen Kinder. Sind solche Experimente im Namen des Fortschritts eigentlich vertretbar?
An Säuglingen herumzuschnipseln ist für dich also in Ordnung, aber wehe ein Kind muss in einer Familie leben, in der ein Elternteil das falsche Geschlecht hat?

 

Du hast eigenartige Prioritäten. Und das meine ich mal ganz wertfrei.

 

Es geht ja nicht nur um das "falsche" Geschlecht. Hier hat es ja keinen Kontakt zu einem natürlichen Elternteil und offenbar hat sich das lesbische Paar auch noch getrennt. - Abgesehen davon: Ich schnipsle nicht an Säuglingen herum und befürworte das auch nicht. Ich bin nur dagegen, daß der Staat sich da einmischt. (Wie er ja - was ich auch hinnehme - dieses lesbische Pseudoelternspiel nicht behindert.)

bearbeitet von kam
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die armen Kinder. Sind solche Experimente im Namen des Fortschritts eigentlich vertretbar?
An Säuglingen herumzuschnipseln ist für dich also in Ordnung, aber wehe ein Kind muss in einer Familie leben, in der ein Elternteil das falsche Geschlecht hat?

 

Du hast eigenartige Prioritäten. Und das meine ich mal ganz wertfrei.

 

Es geht ja nicht nur um das "falsche" Geschlecht. Hier hat es ja keinen Kontakt zu einem natürlichen Elternteil und offenbar hat sich das lesbische Paar auch noch getrennt. - Abgesehen davon: Ich schnipsle nicht an Säuglingen herum und befürworte das auch nicht. Ich bin nur dagegen, daß der Staat sich da einmischt. (Wie er ja - was ich auch hinnehme - dieses lesbische Pseudoelternspiel nicht behindert.)

Hinnehmen tust du es, aber du wärst schon dafür, dass er sich hier einmischt, beim Schnipseln aber raushält, oder?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Da wir immer noch tapfer auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Stiefkindadoption eines Adoptivkindes im Rahmen einer Lebenspartnerschaft warten, hier zum Sommerlochfüllen eine kleine gute Neuigkeit von einem anderen Verfassungsgerichtshof:

 

Das Jugendgericht Lüttich hatte dem belgischen Verfassungsgerichtshof eine Vorlagefrage hinsichtlich einer Stiefkindadoption gestellt, die zunächst von der leiblichen Mutter und der Mitmutter gemeinsam beantragt worden war, sich dann aber wegen der Trennung der Ehegattinnen kompliziert hatte. Die leibliche Mutter zog ihr Einverständnis zurück. Dazu muss man wissen, dass das Kind durch künstliche Befruchtung mit Spendersamen gezeugt worden war und die rechtliche Lage so ist, dass das Kind, wäre der Ehegatte der leiblichen Mutter ein Mann gewesen, automatisch als Kind auch dieses Ehegatten gegolten hätte und dies wegen dessen Einwilligung in die künstliche Befruchtung auch nicht anfechtbar wäre. Da die Ehegattin eine Frau war, musste sie hingegen die Stiefkindadoption beantragen, um die rechtliche Elternschaft zu erlangen.

 

Der Verfassungsgerichtshof hat nun auf diese Vorlagefrage - wenn auch rechtstechnisch etwas kompliziert - so geantwortet, dass das Jugendgericht die Stiefkindadoption auch gegen den Willen der leiblichen Mutter (deren Abstammungsverhältnis zum Kind ja dabei nicht angetastet wird) aussprechen kann, wenn dies dem Kindeswohl dient. Damit dürfte das Problem der Rechtlosigkeit des nichtleiblichen Elternteils während der Verfahrensdauer (das verschiedengeschlechtliche Paare ja nicht haben), in Belgien eine praktische Lösung gefunden haben.

 

Quelle: nicht lektorierte Fassung auf Französisch und Niederländisch (die lektorierten Fassungen und die deutsche Übersetzung stehen noch nicht im Netz; erstere dürften demnächst unter denselben Adressen erscheinen, die deutsche Übersetzung hier)

 

Die armen Kinder. Sind solche Experimente im Namen des Fortschritts eigentlich vertretbar?

Auch nicht schlimmer, als wenn an Kindern im Namen der Götter herumgeschnippelt wird.

 

Werner

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die armen Kinder. Sind solche Experimente im Namen des Fortschritts eigentlich vertretbar?

Ich hätte eigentlich gedacht, dass dich das freuen müsste. Denn selbst deine allgemeine Haltung zu gleichgeschlechtlicher Elternschaft vorausgesetzt, müsste dir das als geringeres Übel erscheinen. Du bist doch sonst auch immer der Meinung, dass zwei Eltern besser sind als nur ein Elternteil. Hier musst du jetzt sehen, dass das Kind von dem Samenspender nichts zu erwarten hat; ihn als Vater festzustellen, ist faktisch ausgeschlossen. Die Adoptivmutter in spe ist somit der einzige "Zweitelternteil", auf den das Kind hoffen kann; außerdem besteht zu ihr bereits eine Beziehung (die auch wohl durchaus nicht abgerissen war). Das Jugendgericht kann die Adoption nur dann aussprechen, wenn es individuell geprüft hat, dass sie dem Kindeswohl entspricht. Wieso sollte das Gericht daran von Gesetzes wegen gehindert sein?

 

Die Alternative ist doch hier: Nur ein Elternteil oder daneben ein zweiter Elternteil, zu dem auch eine affektive Beziehung besteht und der zusätzliche materielle Sicherheit bietet. Das müsste doch auch von deinem Ansatz her zu begrüßen sein.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die armen Kinder. Sind solche Experimente im Namen des Fortschritts eigentlich vertretbar?

Ich hätte eigentlich gedacht, dass dich das freuen müsste. Denn selbst deine allgemeine Haltung zu gleichgeschlechtlicher Elternschaft vorausgesetzt, müsste dir das als geringeres Übel erscheinen. Du bist doch sonst auch immer der Meinung, dass zwei Eltern besser sind als nur ein Elternteil. Hier musst du jetzt sehen, dass das Kind von dem Samenspender nichts zu erwarten hat; ihn als Vater festzustellen, ist faktisch ausgeschlossen. Die Adoptivmutter in spe ist somit der einzige "Zweitelternteil", auf den das Kind hoffen kann; außerdem besteht zu ihr bereits eine Beziehung (die auch wohl durchaus nicht abgerissen war). Das Jugendgericht kann die Adoption nur dann aussprechen, wenn es individuell geprüft hat, dass sie dem Kindeswohl entspricht. Wieso sollte das Gericht daran von Gesetzes wegen gehindert sein?

 

Die Alternative ist doch hier: Nur ein Elternteil oder daneben ein zweiter Elternteil, zu dem auch eine affektive Beziehung besteht und der zusätzliche materielle Sicherheit bietet. Das müsste doch auch von deinem Ansatz her zu begrüßen sein.

 

Verstößt in D. zum Glück gegen Grundrechte. Auf die praktische Nicht-Feststellbarkeit sollte sich niemand verlassen, die Wahrscheinlichkeit ist groß, daß in Bälde in Gendatenbanken jeder gespeichert ist. - Der Fehler liegt hier beim Elternteil, der sich auf so eine Prozedur zur Kindeserzeugung eingelassen hat.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Verstößt in D. zum Glück gegen Grundrechte. Auf die praktische Nicht-Feststellbarkeit sollte sich niemand verlassen, die Wahrscheinlichkeit ist groß, daß in Bälde in Gendatenbanken jeder gespeichert ist. - Der Fehler liegt hier beim Elternteil, der sich auf so eine Prozedur zur Kindeserzeugung eingelassen hat.

Du hast schon eine sehr eigene Vorstellung von Elternschaft, dass dir ein für Geld masturbierender Student, der mit den gezeugten Kindern nichts am Hut hat, lieber ist als ein Mensch, der sich da zusammen mit der leiblichen Mutter einen Kinderwunsch erfüllt hat und aus Liebe zu dem so in die Welt gesetzten Kind handelt.

 

Was die Anonymität von Spendern angeht, gib dich mal keinen Illusionen hin: Bis es soweit ist, dass wirklich kein anonymes Sperma mehr zu kriegen ist, sind sie soweit, dass sie eine Eizelle auch mit dem Zellkern einer anderen Eizelle befruchten können (wobei selbst ich dabei Bauschmerzen habe, dass deswegen in absehbarer Zukunft Lesben fast nur noch Mädchen auf die Welt setzen werden, aber so wird's sein).

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Verstößt in D. zum Glück gegen Grundrechte. Auf die praktische Nicht-Feststellbarkeit sollte sich niemand verlassen, die Wahrscheinlichkeit ist groß, daß in Bälde in Gendatenbanken jeder gespeichert ist. - Der Fehler liegt hier beim Elternteil, der sich auf so eine Prozedur zur Kindeserzeugung eingelassen hat.

Du hast schon eine sehr eigene Vorstellung von Elternschaft, dass dir ein für Geld masturbierender Student, der mit den gezeugten Kindern nichts am Hut hat, lieber ist als ein Mensch, der sich da zusammen mit der leiblichen Mutter einen Kinderwunsch erfüllt hat und aus Liebe zu dem so in die Welt gesetzten Kind handelt.

 

Was die Anonymität von Spendern angeht, gib dich mal keinen Illusionen hin: Bis es soweit ist, dass wirklich kein anonymes Sperma mehr zu kriegen ist, sind sie soweit, dass sie eine Eizelle auch mit dem Zellkern einer anderen Eizelle befruchten können (wobei selbst ich dabei Bauschmerzen habe, dass deswegen in absehbarer Zukunft Lesben fast nur noch Mädchen auf die Welt setzen werden, aber so wird's sein).

 

Das ist mir nicht lieber. Aber Kinder zeugt man halt nicht mal einfach so. - Es mag sein, daß es da bald weitergehende Techniken gibt. Nur werden die bisher anonym gezeugten Kinder ihre Väter suchen und auch finden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Verstößt in D. zum Glück gegen Grundrechte. Auf die praktische Nicht-Feststellbarkeit sollte sich niemand verlassen, die Wahrscheinlichkeit ist groß, daß in Bälde in Gendatenbanken jeder gespeichert ist. - Der Fehler liegt hier beim Elternteil, der sich auf so eine Prozedur zur Kindeserzeugung eingelassen hat.

Du hast schon eine sehr eigene Vorstellung von Elternschaft, dass dir ein für Geld masturbierender Student, der mit den gezeugten Kindern nichts am Hut hat, lieber ist als ein Mensch, der sich da zusammen mit der leiblichen Mutter einen Kinderwunsch erfüllt hat und aus Liebe zu dem so in die Welt gesetzten Kind handelt.

 

Was die Anonymität von Spendern angeht, gib dich mal keinen Illusionen hin: Bis es soweit ist, dass wirklich kein anonymes Sperma mehr zu kriegen ist, sind sie soweit, dass sie eine Eizelle auch mit dem Zellkern einer anderen Eizelle befruchten können (wobei selbst ich dabei Bauschmerzen habe, dass deswegen in absehbarer Zukunft Lesben fast nur noch Mädchen auf die Welt setzen werden, aber so wird's sein).

 

Das ist mir nicht lieber. Aber Kinder zeugt man halt nicht mal einfach so. - Es mag sein, daß es da bald weitergehende Techniken gibt. Nur werden die bisher anonym gezeugten Kinder ihre Väter suchen und auch finden.

Da hör halt auf ihnen einzureden, ihnen fehlte etwas, wenn sie ihn nicht suchen gehen.

 

Werner

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Verstößt in D. zum Glück gegen Grundrechte. Auf die praktische Nicht-Feststellbarkeit sollte sich niemand verlassen, die Wahrscheinlichkeit ist groß, daß in Bälde in Gendatenbanken jeder gespeichert ist. - Der Fehler liegt hier beim Elternteil, der sich auf so eine Prozedur zur Kindeserzeugung eingelassen hat.

Du hast schon eine sehr eigene Vorstellung von Elternschaft, dass dir ein für Geld masturbierender Student, der mit den gezeugten Kindern nichts am Hut hat, lieber ist als ein Mensch, der sich da zusammen mit der leiblichen Mutter einen Kinderwunsch erfüllt hat und aus Liebe zu dem so in die Welt gesetzten Kind handelt.

 

Was die Anonymität von Spendern angeht, gib dich mal keinen Illusionen hin: Bis es soweit ist, dass wirklich kein anonymes Sperma mehr zu kriegen ist, sind sie soweit, dass sie eine Eizelle auch mit dem Zellkern einer anderen Eizelle befruchten können (wobei selbst ich dabei Bauschmerzen habe, dass deswegen in absehbarer Zukunft Lesben fast nur noch Mädchen auf die Welt setzen werden, aber so wird's sein).

 

Das ist mir nicht lieber. Aber Kinder zeugt man halt nicht mal einfach so.

Und weil das halt so ist, muss das Kindeswohl in solchen Fällen zurückstehen. Schließlich geht es ums Prinzip, da hat das Kind eben gelitten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nur werden die bisher anonym gezeugten Kinder ihre Väter suchen und auch finden.

Da hör halt auf ihnen einzureden, ihnen fehlte etwas, wenn sie ihn nicht suchen gehen.

Ja, diese Verallgemeinerung von Kam ist auch unberechtigt. Ob ein Kind auf die Suche geht oder nicht, hängt von seiner Persönlichkeit ab. Wir haben das bei der Adoptionsvorbereitung zur Genüge vorgekaut bekommen. Die einen gehen auf die Suche nach den biologischen Eltern, die anderen wollen davon überhaupt nichts wissen. Das hat auch nichts damit zu tun, ob das Kind seine Eltern mehr oder weniger liebt. Die einen brauchen das einfach, die anderen nicht. Und letzteren soll man in der Tat nichts einreden (ersteren natürlich auch nicht, man soll sie suchen lassen).

 

Nur ist es für diejenigen, die auf die Suche gehen, durchaus übel, wenn sie gleich bei der Kinderwunsch-Klinik auf verschlossene Türen stoßen. Von daher sehe ich anonyme Samenspende schon mit gemischten Gefühlen. Einiges spricht für die niederländische Lösung: Das Kind kann ab 16 im Prinzip die Identität des Samenspenders erfahren (aber der Spender nichts über eventuell gezeugte Kinder), aber familienrechtliche Ansprüche sind beiderseits ausgeschlossen - auch wenn dies die Menge an zur Verfügung stehendem Spendersamen verknappt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

auch wenn dies die Menge an zur Verfügung stehendem Spendersamen verknappt.

 

Es würde wohl ein einziger Mann reichen, alle einschlägigen Ansprüche zu erfüllen. Oder wird da ein bißchen herumgemendelt? Darfs ein blond-blauäugiger sein oder hättens lieber einen Musiker? - Der Ausschluß von familien- und erbrechtlichen Ansprüchen dürfte nach deutschem Recht nicht gehen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es würde wohl ein einziger Mann reichen, alle einschlägigen Ansprüche zu erfüllen.

Schwerlich. Die Nachfrage an Spendersamen kann einer alleine nicht bedienen, auch wenn er Tag und Nacht nur noch masturbiert (Es reicht in der Praxis ja nicht eine Samenzelle für einen Befruchtungsversuch, da kommt man schon mit Masse). Außerdem will man das Risiko späterer Ehen (oder sonstiger Verhältnisse) von genetischen Halbgeschwistern möglichst klein halten.

 

Der Ausschluß von familien- und erbrechtlichen Ansprüchen dürfte nach deutschem Recht nicht gehen.

Ich wüsste nicht, warum das nicht gehen sollte. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber ausdrücklich einen Spielraum dabei eingeräumt, wem er die rechtliche Elternposition zuerkennt. Man könnte einen kleinen Zweifel haben, wenn das zur Folge hätte, dass das Kind nur einen rechtlichen Elternteil hätte, aber was mich betrifft ist der Zweifel bereits dadurch ausgeräumt, dass ja auch die Adoption durch Einzelpersonen zulässig ist.

 

Aber jedenfalls dürfte zumindest der Fall, dass der zweite Elternteil durch die Zustimmung zur Insemination der Partnerin feststeht und die Anfechtung der Elternschaft des durch diese Insemination gezeugten Kindes ausgeschlossen ist (also ein erweiterter § 1600 Abs. 5 BGB), völlig unproblematisch sein. Man müsste die Samenspende dann eben auf die Fälle beschränken, in denen ein rechtliches Elternpaar zur Verfügung steht.

bearbeitet von Wiebke
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es würde wohl ein einziger Mann reichen, alle einschlägigen Ansprüche zu erfüllen.

Schwerlich. Die Nachfrage an Spendersamen kann einer alleine nicht bedienen, auch wenn er Tag und Nacht nur noch masturbiert (Es reicht in der Praxis ja nicht eine Samenzelle für einen Befruchtungsversuch, da kommt man schon mit Masse). Außerdem will man das Risiko späterer Ehen (oder sonstiger Verhältnisse) von genetischen Halbgeschwistern möglichst klein halten.

 

Der Ausschluß von familien- und erbrechtlichen Ansprüchen dürfte nach deutschem Recht nicht gehen.

Ich wüsste nicht, warum das nicht gehen sollte. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber ausdrücklich einen Spielraum dabei eingeräumt, wem er die rechtliche Elternposition zuerkennt. Man könnte einen kleinen Zweifel haben, wenn das zur Folge hätte, dass das Kind nur einen rechtlichen Elternteil hätte, aber was mich betrifft ist der Zweifel bereits dadurch ausgeräumt, dass ja auch die Adoption durch Einzelpersonen zulässig ist.

 

Aber jedenfalls dürfte zumindest der Fall, dass der zweite Elternteil durch die Zustimmung zur Insemination der Partnerin feststeht und die Anfechtung der Elternschaft des durch diese Insemination gezeugten Kindes ausgeschlossen ist (also ein erweiterter § 1600 Abs. 5 BGB), völlig unproblematisch sein. Man müsste die Samenspende dann eben auf die Fälle beschränken, in denen ein rechtliches Elternpaar zur Verfügung steht.

 

Das BVerfG hat in einer Reihe von Entscheidungen die Rechte "natürlicher" Väter und diejenigen des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung gestärkt. - Worin siehst du eigentlich das Risiko von Ehen von genetischen Halbgeschwistern? (Gehörtest du nicht zur Fraktion derer, die für die Abschaffung der Inzest-Strafe waren?)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Da wir immer noch tapfer auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Stiefkindadoption eines Adoptivkindes im Rahmen einer Lebenspartnerschaft warten, hier zum Sommerlochfüllen eine kleine gute Neuigkeit von einem anderen Verfassungsgerichtshof:

 

Das Jugendgericht Lüttich hatte dem belgischen Verfassungsgerichtshof eine Vorlagefrage hinsichtlich einer Stiefkindadoption gestellt, die zunächst von der leiblichen Mutter und der Mitmutter gemeinsam beantragt worden war, sich dann aber wegen der Trennung der Ehegattinnen kompliziert hatte. Die leibliche Mutter zog ihr Einverständnis zurück. Dazu muss man wissen, dass das Kind durch künstliche Befruchtung mit Spendersamen gezeugt worden war und die rechtliche Lage so ist, dass das Kind, wäre der Ehegatte der leiblichen Mutter ein Mann gewesen, automatisch als Kind auch dieses Ehegatten gegolten hätte und dies wegen dessen Einwilligung in die künstliche Befruchtung auch nicht anfechtbar wäre. Da die Ehegattin eine Frau war, musste sie hingegen die Stiefkindadoption beantragen, um die rechtliche Elternschaft zu erlangen.

 

Der Verfassungsgerichtshof hat nun auf diese Vorlagefrage - wenn auch rechtstechnisch etwas kompliziert - so geantwortet, dass das Jugendgericht die Stiefkindadoption auch gegen den Willen der leiblichen Mutter (deren Abstammungsverhältnis zum Kind ja dabei nicht angetastet wird) aussprechen kann, wenn dies dem Kindeswohl dient. Damit dürfte das Problem der Rechtlosigkeit des nichtleiblichen Elternteils während der Verfahrensdauer (das verschiedengeschlechtliche Paare ja nicht haben), in Belgien eine praktische Lösung gefunden haben.

 

Quelle: nicht lektorierte Fassung auf Französisch und Niederländisch (die lektorierten Fassungen und die deutsche Übersetzung stehen noch nicht im Netz; erstere dürften demnächst unter denselben Adressen erscheinen, die deutsche Übersetzung hier)

 

Die armen Kinder. Sind solche Experimente im Namen des Fortschritts eigentlich vertretbar?

Auch nicht schlimmer, als wenn an Kindern im Namen der Götter herumgeschnippelt wird.

 

Werner

Die Themenvermischung hier ist ja schlimm.

Und ich halte es für wesentlich schlimmer, wenn Eltern- gleich, welchen Geschlechtes und welcher sexuellen Asurichtung- ihre Grabenkämpfe auf dem Rücken der bzw um die Kinder ausfechten als wenn ein Kind unter Betäubung einen kleinen Teil seienr Vorhaut abgetrennt bekommt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Verstößt in D. zum Glück gegen Grundrechte. Auf die praktische Nicht-Feststellbarkeit sollte sich niemand verlassen, die Wahrscheinlichkeit ist groß, daß in Bälde in Gendatenbanken jeder gespeichert ist. - Der Fehler liegt hier beim Elternteil, der sich auf so eine Prozedur zur Kindeserzeugung eingelassen hat.

Du hast schon eine sehr eigene Vorstellung von Elternschaft, dass dir ein für Geld masturbierender Student, der mit den gezeugten Kindern nichts am Hut hat, lieber ist als ein Mensch, der sich da zusammen mit der leiblichen Mutter einen Kinderwunsch erfüllt hat und aus Liebe zu dem so in die Welt gesetzten Kind handelt.

 

Was die Anonymität von Spendern angeht, gib dich mal keinen Illusionen hin: Bis es soweit ist, dass wirklich kein anonymes Sperma mehr zu kriegen ist, sind sie soweit, dass sie eine Eizelle auch mit dem Zellkern einer anderen Eizelle befruchten können (wobei selbst ich dabei Bauschmerzen habe, dass deswegen in absehbarer Zukunft Lesben fast nur noch Mädchen auf die Welt setzen werden, aber so wird's sein).

Na, das Problem liegt ja schon darin, dass es Geld für's Masturbieren gibt und dann Kinder nachher nicht wissen,wer der genetische Vater ist- und früher oder später wird die Kinder das interessieren.

Ob die Befruchtung von Eizellen mit dem Zellkern anderer Eizellen nicht mehr Risiken birgt als nur einen Frauenüberschuss, weiß ich nicht, befürchte ich aber.

bearbeitet von mn1217
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Neu erstellen...