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Sammelthread Homosexualität


Georg20

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Darf ich den unverständlicherweise von mir ins Tohu verschobenen Beitrag auch wieder einstellen? Der bezog sich ja nicht mal auf die beanstandete Passage.

Du meinst dein Kalauer ist es wert sich diese Mühe zu machen?

 

 

 

Die Vorwürfe von Herrn Goppel (CSU) zur Homo-Ehe haben immerhin einen CDU-Parteifreund von ihm dazu gebracht, der Staatsanwaltschaft (sic!) darüber Meldung zu erstatten. Das ist schon 'ne Hausnummer ...

 

Natürlich wurde besagter CDU'ler sogleich zurückgepfiffen. Das sei doch keine Art, den ehrenwerten Herrn Goppel so anzugehen usw. Goppels Sudereien hingegen blieben unwidersprochen.

Es mag sich ein Herr Goppel an wunderlichen Wortschöpfungen versuchen, wie "regelfremde Lebensweisen" (was auch immer er damit meinen mag), aber mit Namenähnllchkeiten hat seine Einstellung wohl eher weniger zu tun.

bearbeitet von boandlkramer
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Du meinst dein Kalauer ist es wert sich diese Mühe zu machen?

Es ist mehr mein statistisches Gewissen. Ich möchte gern, dass von mir nur max. ein Zwanzigstel so viele Beiträge im Tohu stehen, wie vom Geist. :)

 

 

 

 

war nur Spaß...

So schwierig ist das nun wirklich nicht.

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Genial und erschreckend.

Das würde ich nicht überbewerten. Die haben da bestimmt einen ganzen Tag gedreht, um solche Figuren vor die Kamera zu bekommen. Sowas darf es ja eigentlich gar nicht geben.

 

 

 

Und ich würde das nicht unterbewerten. Um es mit den Worten eines (großen) Geistes zu sagen: "Der Schoß ist fruchtbar noch ...". :P

 

 

Natürlich war der Beitrag entsprechend zusammengeschnitten. Und doch waren die Homohasser ganz normale Menschen wie du und ich - und nicht etwa Typen, denen man ihr radikales Gedankengut schon von weitem angesehen hätte.

 

Die Toleranz in diesem Land ist oftmals sehr dünn - und wenn wir nicht aufpassen, wird die Luft für uns wieder dünner. Je wirtschaftlich härter die Zeiten, umso mehr säuige Sündenböcke werden wieder durchs Dorf getrieben. Das altbekannte Spiel ...

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Das ganze kommt daher, dass man versucht, eine Variante zur Norm zu erklaeren bzw. ins Auge fasst, dass sie Normen setzen koennte. Sie kann zwar Regeln setzen, aber keine Normen.

Regeln, aber keine Normen? Was ist damit genau gemeint? Welche Norm soll denn hier gesetzt werden? Siehst du dieses "Schlüssel-Schloss-Programm" als eine Norm an?

 

Das Schluessel-Schloss-Programm ist eine biologische Funktion, die zu einem bestimmten Prozentsatz funktionieren muss, um ihren Zweck zu erfuellen. Die Hoehe von diesem Prozentsatz setzt die Norm, das kommt nicht von aussen, sondern ist dem Mechanismus immanent ( Im Grund koennte man sogar von 100% sprechen, weil jeder Fortpflanzungsfaehige sie erfuellen koennte, wenn er wollte, auch die, die zu einer Variante gehoeren, die am aeusseren Spektrum der sexuellen Orientierung existiert). Es ist also nicht die Frage, was ich als Norm setze oder ansehe, sondern was die Norm ist im Sinn von dem, was gegeben ist.

 

Inwieweit auf dieser Grundlage gesellschaftliche Modelle sich entwickeln, die gesellschaftliche Normen setzen, um das Funktionieren dieses Programm zu gewaehrleisten, ist eine andere Ebene (ueber die kann man auch disktutieren, aber das ist nicht das, was ich momentan meine).

 

Was in manchen Diskussionen stattfindet oder in manchen Orgien der emotionalen Empoerung ist eine Verschiebung des Fokus (wie ich sagte - eine Variante zur Norm zu erklaeren). Eine Variante ist eine Variante, die mit der von mir genannten Norm nicht gleichsetzbar ist, und wie eine Gesellschaft mit Varianten umgeht, ist ein rechtliches und soziales Anliegen (oder Problem)und das betrifft das Gebiet der sozialen Regeln, wie Menschen miteinander umgehen.

 

In einem allgemein gueltigen Sinn finde ich es richtig sagen, das heterosexuelle Modell (in welcher Form auch immer) ist der Garant des Fortbestandes unserer Gesellschaften. Fuer mich laeuft eine Diskussion, in der das von vornherein als fragwuerdig angesehen oder sogar abgestritten wird, im Ansatz bereits falsch (und letzlich verkantet sie sich stets umgehend in unnuetzen emotionalen Vorwuerfen).

 

(Eine weitere Sache ist, dass Begriffe wie homophob oder faschistisch immer mehr entleert werden durch unreflektierte und inflationaere Verwendung, sie verkommen immer mehr zu puren Schlagworten ohne Bezug zur Realitaet).

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Eine Norm beschreibt ein Sollen. Sie ist nicht etwa nur die Beschreibung eines Zustandes, sondern sie enthält auch eine Wertung. Diese Wertung ist dem Sachverhalt nicht immanent, sondern sie kommt von außen. Es handelt sich also nicht, wie von dir behauptet, um etwas, das gegeben ist, sondern um eine künstliche Kategorisierung. So ist es auch mit den von dir verwendeten Begriffen "Variante", "heterosexuelles Modell" und "Garant des Fortbestandes unserer Gesellschaften". Ich habe nichts dagegen, solche Wertungen zu verwenden, aber ist ist m.E. nicht selbstverständlich, sich diesen Wertungen anzuschließen.

bearbeitet von Merkur
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Eine Norm beschreibt ein Sollen. Sie ist nicht etwa nur die Beschreibung eines Zustandes, sondern sie enthält auch eine Wertung. Diese Wertung ist dem Sachverhalt nicht immanent, sondern sie kommt von außen (in diesem Fall von dir). Es handelt sich also nicht, wie von dir behauptet, um etwas, das gegeben ist, sondern um eine künstliche Kategorisierung. So ist es auch mit den von dir verwendeten Begriffen "Variante", "heterosexuelles Modell" und "Garant des Fortbestandes unserer Gesellschaften". Ich habe nichts dagegen, solche Wertungen zu verwenden, aber ist ist m.E. nicht selbstverständlich, sich diesen Wertungen anzuschließen.

 

 

Es steht dir frei, Wertungen zu suchen, die ich nicht getroffen habe, sondern die in der Natur der Sache liegen.

 

Und natuerlich kannst du auch gern nicht einmal 10% der Bevoelkerung als Nicht-Variante bezeichnen.

 

Anschliessen musst du dich meinem Posting sowieso nicht, es lag nicht in meiner Absicht, dich von etwas ueberzeugen zu wollen.

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Und natuerlich kannst du auch gern nicht einmal 10% der Bevoelkerung als Nicht-Variante bezeichnen.

Ich bezeichne niemanden als Variante oder Nicht-Variante. Ich würde mir es allerdings auch verbitten, so bezeichnet zu werden.

bearbeitet von Merkur
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Und natuerlich kannst du auch gern nicht einmal 10% der Bevoelkerung als Nicht-Variante bezeichnen.

Ich bezeichne niemanden als Variante oder Nicht-Variante. Ich würde mir es allerdings auch verbitten, so bezeichnet zu werden.

 

Homosexualitaet ist eine sexuelle Variante. Ein Blick in Lehrbuecher der Klinischen Psychologie genuegt, um zu sehen, dass eine solche Bezeichnung weder ehrenruehrig noch sonstwie zweifelhaft ist zu vergeben. Absolut exklusive maennliche Homosexualitaet ist relativ selten( weit unter 5% wenn man wohlwollend die Statistiken auslegen will, die von 2,5% sprechen), breiter gefaechert und weniger exklusiv gibt es wohl einen Prozentsatz von 2 bis 6 Prozent. Situatives homosexuelles Verhalten oder pubertaere Unschaerfen fallen nicht in solche Statistiken, ebenso wenig Formen von Bisexualitaet. In Relation zur Heterosexualitaet als ueberwiegendste Form von sexueller Orientierung fungiert Homosexualitaet als normale sexuelle Variante aufgrund ihrer Seltenheit. Der Begriff normal ist dabei in Abgrenzung zu pathologisch zu verstehen, es bedeutet einfach, dass wir nach heutigen Erkenntnissen davon ausgehen koennen, dass ein gewisser geringer Prozentsatz der Bevoelkerung so orientiert ist (auch wenn wir die Gruende im einzelnen nicht erkennen koennen)und dass dieser Prozentsatz stabil ist.

 

Man kann natuerlich auch solche Ausfuehrungen in den falschen Hals bekommen, wenn man es darauf anlegt.

bearbeitet von Long John Silver
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Franciscus non papa

smile, ihr redet offenbar aneinander vorbei, aber das kann ein sprachproblem sein. LJS, wenn hs eine variante ist, dann ist aber noch lange nicht, eine gruppe von menschen oder ein mensch selbst, eine variante.

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smile, ihr redet offenbar aneinander vorbei, aber das kann ein sprachproblem sein. LJS, wenn hs eine variante ist, dann ist aber noch lange nicht, eine gruppe von menschen oder ein mensch selbst, eine variante.

 

Ja, man kann meinen Satz dahingehend aendern: "Und natuerlich kannst du auch gern das sexuelle Verhalten von nicht einmal 10% der Bevoelkerung als Nicht-Variante bezeichnen."

 

Besser?

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Eine Norm beschreibt ein Sollen. Sie ist nicht etwa nur die Beschreibung eines Zustandes, sondern sie enthält auch eine Wertung. Diese Wertung ist dem Sachverhalt nicht immanent, sondern sie kommt von außen. Es handelt sich also nicht, wie von dir behauptet, um etwas, das gegeben ist, sondern um eine künstliche Kategorisierung. So ist es auch mit den von dir verwendeten Begriffen "Variante", "heterosexuelles Modell" und "Garant des Fortbestandes unserer Gesellschaften". Ich habe nichts dagegen, solche Wertungen zu verwenden, aber ist ist m.E. nicht selbstverständlich, sich diesen Wertungen anzuschließen.

 

Eine Norm enthält nicht notwendig eine Wertung. Ob auf der Straße links oder rechts zu fahren sei, ist zweckmäßig zu normieren, besagt aber nichts darüber, ob rechts oder links besser wäre. Naja, vielleicht sollte ich nicht zu sicher sein, Linkshänder machen ja zunehmend auch Geschrei. Das wäre aber eine sekundäre Aufladung einer ursprünglich wertfreien Norm. Ähnlich ist es mit der Ehe. Das Christentum hat diese Form der Verbindung von Mann und Frau als einzige Form durchgesetzt gegen Lebensweisen, die deer Frau minderen Schutz und mindere Rechte einräumten. Mit sexuellen Vorlieben hatte das nichts zu tun, das Thema stellte sich nicht. Die Interpretation der Ehe als gegen Leute anderer sexueller Vorlieben gerichtetes Kampfmittel ist eine moderne, aber nichtsdestotrotz ungegründete Idee. Wenn man will eine populäre Legende. - Ein ganz anderes Thema ist das Steuerrecht. Verfassungsrechtlich geboten ist die Besteuerung nach Leistungsfähigkeit und dabei sind Unterhaltsverpflichtungen als Minderungen dieser Leistunsfähigkeit zu berücksichtigen. Dabei besteht keine Notwendigkeit, an das Bestehen einer Ehe anzuknüpfen. Es reicht völlig zu, daß jemand aus sittlicher Verpflichtung wem anders, der sonst nichts hat, Unterhalt leistet, um dem Zahler die Absetzung dieser Leistung vom zu versteuernden Einkommen zu gestatten. Schließlich erspart der Staat dann Sozialleistungen. Um Mißbrauch zu vermeiden, wäre der Abzug etwa auf die Höhe der typischerweise gezahlten Sozialleistungen zu begrenzen. Wie man dieses Prinzip dann technisch darstellt, ist eine Frage der Praktikabilität.

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Man kann natuerlich auch solche Ausfuehrungen in den falschen Hals bekommen, wenn man es darauf anlegt.

Was heißt schon in den falschen Hals bekommen? Ich verwahre mich nur gegen den Anspruch, bestimmte Hegemonialansprüche mit solchen Terminologien zu begründen. Wenn jemand gesellschaftliche Privilegien will, soll er das sachlich begründen und nicht mit Subsumtionen unter Begriffe aus der klinischen Psychologie.

bearbeitet von Merkur
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Man kann natuerlich auch solche Ausfuehrungen in den falschen Hals bekommen, wenn man es darauf anlegt.

Was heißt schon in den falschen Hals bekommen? Ich verwahre mich nur gegen den Anspruch, bestimmte Hegemonialansprüche mit solchen Terminologien zu begründen. Wenn jemand gesellschaftliche Privilegien will, soll er das sachlich begründen und nicht mit der Subsumtionen unter Begriffe aus der klinischen Psychologie.

 

Danach darfst du mich nicht fragen, ich will keine.

bearbeitet von Long John Silver
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... Ähnlich ist es mit der Ehe. Das Christentum hat diese Form der Verbindung von Mann und Frau als einzige Form durchgesetzt gegen Lebensweisen, die deer Frau minderen Schutz und mindere Rechte einräumten. Mit sexuellen Vorlieben hatte das nichts zu tun, das Thema stellte sich nicht. Die Interpretation der Ehe als gegen Leute anderer sexueller Vorlieben gerichtetes Kampfmittel ist eine moderne, aber nichtsdestotrotz ungegründete Idee. Wenn man will eine populäre Legende.

Mag sein. Ich meine auch, dass die heute übliche Verbindung zwischen sexueller Identität und familienrechtlichen Regelungen nicht in der Natur der Sache liegt.

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Du meinst dein Kalauer ist es wert sich diese Mühe zu machen?

Es ist mehr mein statistisches Gewissen. Ich möchte gern, dass von mir nur max. ein Zwanzigstel so viele Beiträge im Tohu stehen, wie vom Geist. :)

 

 

 

 

war nur Spaß...

So schwierig ist das nun wirklich nicht.

Natürlich nicht, zumal es moderatorische Sonderregeln für meine Person zu geben scheint und ich weder einen Atheistenbonus noch einen Schwulenbonus genieße.

bearbeitet von Der Geist
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Absolut exklusive maennliche Homosexualitaet ist relativ selten( weit unter 5% wenn man wohlwollend die Statistiken auslegen will, die von 2,5% sprechen), breiter gefaechert und weniger exklusiv gibt es wohl einen Prozentsatz von 2 bis 6 Prozent.

Hier im Forum hatten wir zu Spitzenzeiten 17,3%. :D

 

Natürlich nicht, zumal es moderatorische Sonderregeln für meine Person zu geben scheint und ich weder einen Atheistenbonus noch einen Schwulenbonus genieße.

Schade, dass man diese Vorlage nicht nutzen darf. Aber die Forenregeln sind mir heilig.

bearbeitet von Thofrock
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Eine Norm beschreibt ein Sollen. Sie ist nicht etwa nur die Beschreibung eines Zustandes, sondern sie enthält auch eine Wertung. Diese Wertung ist dem Sachverhalt nicht immanent, sondern sie kommt von außen. Es handelt sich also nicht, wie von dir behauptet, um etwas, das gegeben ist, sondern um eine künstliche Kategorisierung. So ist es auch mit den von dir verwendeten Begriffen "Variante", "heterosexuelles Modell" und "Garant des Fortbestandes unserer Gesellschaften". Ich habe nichts dagegen, solche Wertungen zu verwenden, aber ist ist m.E. nicht selbstverständlich, sich diesen Wertungen anzuschließen.

 

Nun gut, aber konstatieren wir doch zunächst einmal, dass von einer "Variante" die Rede ist. Die Feststellung der Varianz besagt noch gar nichts über eine Norm. Es kann eine scheinbar unendliche Menge von Varianten geben, die alle die Anforderungen der Norm erfüllen. Zweck von Normen ist es doch gerade, für unterscheidliche Verhältnisse, die sich in Varianten ausdrücken, gemeinsame Regeln aufzustellen; die Norm erfasst daher immer viele Varianten. Gäbe es keine Varianz, brauchte man auch keine Norm, sondern könnte sich mit der Einzelfallentscheidung begnügen. Anders wäre es, wenn man von einer Devianz sprechen wollte, also von einer Abweichung. Dann stellt sich immer die Frage, wovon abgewichen wird.

 

Interessant ist es doch auch, wie es jemandem, der stets hohen Wert darauf legt, nicht eingeordnet und festgelegt zu werden, gelingt, doch noch eine Kommode im Keller zu finden, die ganz viele kleine Schubladen hat, in die man auch unterhalb der 10%-Schwelle noch fein säuberlich etwas einordnen kann. Damit ist die Kommode aber nicht effizient genutzt, denn sie hat noch viele andere Schubladen. Man könnte sich dazu Gedanken machen, welche Varianten es denn sonst noch gibt z.B. bei denen, die auf St. Pauli ein Schloß für ihren Schlüssel suchen, oder bei denen, die die Anforderungen des Zölibats erfüllen. Die Kommode bietet noch Platz. Vielleicht hilft da auch ein Handbuch der klinischen Psychologie, die Zuordnungen ein für allemal vorzunehmen.

 

Allerdings stoße ich dann doch auf die Frage, warum es gerade ein Handbuch der klinischen Psychologie sein soll. Das würde ich hervorkramen, wenn es mir um Diagnose von Störungen und deren Behandlung ginge. Könnte es sen, dass man einige Varianten für behandlungsbedürftig hält? Wer weiß.

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Natürlich nicht, zumal es moderatorische Sonderregeln für meine Person zu geben scheint und ich weder einen Atheistenbonus noch einen Schwulenbonus genieße.

 

Ein Geist-Bonus ist auch was wert. ;)

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Nun gut, aber konstatieren wir doch zunächst einmal, dass von einer "Variante" die Rede ist. Die Feststellung der Varianz besagt noch gar nichts über eine Norm. Es kann eine scheinbar unendliche Menge von Varianten geben, die alle die Anforderungen der Norm erfüllen. Zweck von Normen ist es doch gerade, für unterscheidliche Verhältnisse, die sich in Varianten ausdrücken, gemeinsame Regeln aufzustellen; die Norm erfasst daher immer viele Varianten. Gäbe es keine Varianz, brauchte man auch keine Norm, sondern könnte sich mit der Einzelfallentscheidung begnügen. Anders wäre es, wenn man von einer Devianz sprechen wollte, also von einer Abweichung. Dann stellt sich immer die Frage, wovon abgewichen wird.

Kein Widerspruch. Ich habe LJS' Aussage

 

Eine Variante ist eine Variante, die mit der von mir genannten Norm nicht gleichsetzbar ist, und wie eine Gesellschaft mit Varianten umgeht, ist ein rechtliches und soziales Anliegen (oder Problem)und das betrifft das Gebiet der sozialen Regeln, wie Menschen miteinander umgehen.

 

allerdings so verstanden, dass er mit "Variante" in diesem Zusammenhang "nicht normgemäße Variante" meinte.

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...Ein ganz anderes Thema ist das Steuerrecht. Verfassungsrechtlich geboten ist die Besteuerung nach Leistungsfähigkeit und dabei sind Unterhaltsverpflichtungen als Minderungen dieser Leistunsfähigkeit zu berücksichtigen. Dabei besteht keine Notwendigkeit, an das Bestehen einer Ehe anzuknüpfen. Es reicht völlig zu, daß jemand aus sittlicher Verpflichtung wem anders, der sonst nichts hat, Unterhalt leistet, um dem Zahler die Absetzung dieser Leistung vom zu versteuernden Einkommen zu gestatten. Schließlich erspart der Staat dann Sozialleistungen. Um Mißbrauch zu vermeiden, wäre der Abzug etwa auf die Höhe der typischerweise gezahlten Sozialleistungen zu begrenzen. Wie man dieses Prinzip dann technisch darstellt, ist eine Frage der Praktikabilität.

(Hervorhebung von mir)

Partner in einer ELP haben eine gesetzliche gegenseitige Unterhaltsverpflichtung --> §§ 5 und 12 LPartG, ebenso wie Ehegatten.

Ehegatten kann - wegen der Ehegattenbesteuerung (= Splittingtarif] - für Unterhaltsleistungen keine Steuerermäßigung nach § 33a Abs. 1 EStG gewährt werden (BFH-Urteil vom 28.11.1988, BStBl. 1989 II S. 164).

Dieser Splittingtarif wird begründet durch die Wirtschaftsgemeinschaft.

Ausschließlich nach §33a Abs. 1 EStG Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung geltend machen zu können, die zudem die Bedürftigkeit des Unterhaltsempfängers voraussetzen und nach oben hin begrenzt sind, widerspricht einfach der Begründung des Splittingtarifs in der Wirtschaftsgemeinschaft, die nunmal (bei nicht getrennt lebenden) Eheleuten und (nicht getrennt lebenden) ELPlern gleichermaßen besteht...

Dass auch Wirtschaftsgemeinschaften neben Ehe und ELP bestehen, denen ebenfalls kein Splittingtarif gewährt wird, ist wohl eine andere Baustelle, insbesondere da die Beteiligten an derartigen Wirtschaftsgemeinschaften sich i.d.R. nicht vertraglich verpflichtet haben, sich zu lieben....bis dass der Tod/ein Richter sie scheidet...

bearbeitet von Melancholy
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Nun gut, aber konstatieren wir doch zunächst einmal, dass von einer "Variante" die Rede ist. Die Feststellung der Varianz besagt noch gar nichts über eine Norm. Es kann eine scheinbar unendliche Menge von Varianten geben, die alle die Anforderungen der Norm erfüllen. Zweck von Normen ist es doch gerade, für unterscheidliche Verhältnisse, die sich in Varianten ausdrücken, gemeinsame Regeln aufzustellen; die Norm erfasst daher immer viele Varianten. Gäbe es keine Varianz, brauchte man auch keine Norm, sondern könnte sich mit der Einzelfallentscheidung begnügen. Anders wäre es, wenn man von einer Devianz sprechen wollte, also von einer Abweichung. Dann stellt sich immer die Frage, wovon abgewichen wird.

Kein Widerspruch. Ich habe LJS' Aussage

 

Eine Variante ist eine Variante, die mit der von mir genannten Norm nicht gleichsetzbar ist, und wie eine Gesellschaft mit Varianten umgeht, ist ein rechtliches und soziales Anliegen (oder Problem)und das betrifft das Gebiet der sozialen Regeln, wie Menschen miteinander umgehen.

 

allerdings so verstanden, dass er mit "Variante" in diesem Zusammenhang "nicht normgemäße Variante" meinte.

 

Es steht aber das Gegenteil im Beitrag #8007.

 

Eine andere Frage ist es allerdings, wie dazu die prozentual errechneten Schubladen und der Verweis auf "klinische" Erklärungen passt.

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...Ein ganz anderes Thema ist das Steuerrecht. Verfassungsrechtlich geboten ist die Besteuerung nach Leistungsfähigkeit und dabei sind Unterhaltsverpflichtungen als Minderungen dieser Leistunsfähigkeit zu berücksichtigen. Dabei besteht keine Notwendigkeit, an das Bestehen einer Ehe anzuknüpfen. Es reicht völlig zu, daß jemand aus sittlicher Verpflichtung wem anders, der sonst nichts hat, Unterhalt leistet, um dem Zahler die Absetzung dieser Leistung vom zu versteuernden Einkommen zu gestatten. Schließlich erspart der Staat dann Sozialleistungen. Um Mißbrauch zu vermeiden, wäre der Abzug etwa auf die Höhe der typischerweise gezahlten Sozialleistungen zu begrenzen. Wie man dieses Prinzip dann technisch darstellt, ist eine Frage der Praktikabilität.

(Hervorhebung von mir)

Partner in einer ELP haben eine gesetzliche gegenseitige Unterhaltsverpflichtung --> §§ 5 und 12 LPartG, ebenso wie Ehegatten.

Ehegatten kann - wegen der Ehegattenbesteuerung (= Splittingtarif] - für Unterhaltsleistungen keine Steuerermäßigung nach § 33a Abs. 1 EStG gewährt werden (BFH-Urteil vom 28.11.1988, BStBl. 1989 II S. 164).

Dieser Splittingtarif wird begründet durch die Wirtschaftsgemeinschaft.

Ausschließlich nach §33a Abs. 1 EStG Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung geltend machen zu können, die zudem die Bedürftigkeit des Unterhaltsempfängers voraussetzen und nach oben hin begrenzt sind, widerspricht einfach der Begründung des Splittingtarifs in der Wirtschaftsgemeinschaft, die nunmal (bei nicht getrennt lebenden) Eheleuten und (nicht getrennt lebenden) ELPlern gleichermaßen besteht...

Dass auch Wirtschaftsgemeinschaften neben Ehe und ELP bestehen, denen ebenfalls kein Splittingtarif gewährt wird, ist wohl eine andere Baustelle, insbesondere da die Beteiligten an derartigen Wirtschaftsgemeinschaften sich i.d.R. nicht vertraglich verpflichtet haben, sich zu lieben....bis dass der Tod/ein Richter sie scheidet...

 

Jaja, mir ging es um leges ferendae.

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