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Die katholische Kirche und der Missbrauch


Björn

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du verwechselst Kraut mit Rüben
1.) Solange die Regeln intern sind und nicht ein staatliches Gesetz verletzen soll jeder der das möchte, diese befolgen aber dann muß auch schluß sein kirchliche Vertreter haben nichts in staatlichen  Ethik Kommissionen zu suchen oder  Einfluß auf die Besetzung von Lerhrstühlen an den Universitäten aus zu üben 
https://de.wikipedia.org/wiki/Konkordatslehrstuhl
auch, wenn die Herrn-Bischöfe  jetzt zum Teil großmütig auf Ihr Einspruch verzichten wollen dass geht zu weit ebenso 
die Einmischung in Ehen von Nicht Katholiken da findet das Kirchenrecht sehr wohl Anwendung auf außenstehende 
 

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Eine interessante - anekdotische - Beobachtung:

 

Mandant, Mitte 70, hat sich des schweren sexuellen Missbrauchs schuldig gemacht. Auch wenn es einige Strafminderungsgründe gibt, die Tat ist evident. Er bittet um Entlassung aus dem klerikalen Stand, die der Heilige Vater auch gewährt. Das Bistum zahlt eine uns unbekannte Summe an die Deutsche Rente nach, ich schätze allerdings begründet, dass hier mehr als 500T€ geflossen sein werden.

 

Als Pensionär bekam er 3.300€ im Monat, davon mußte er die PKV selbst zahlen. Nun bekommt er 3.000€ im Monat zzgl. Kostenübernahme PKV. So sehen Strafen nach dem Grundsatz "Werft die raus!" aus.

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vor einer Stunde schrieb Chrysologus:

Eine interessante - anekdotische - Beobachtung:

 

Mandant, Mitte 70, hat sich des schweren sexuellen Missbrauchs schuldig gemacht. Auch wenn es einige Strafminderungsgründe gibt, die Tat ist evident. Er bittet um Entlassung aus dem klerikalen Stand, die der Heilige Vater auch gewährt. Das Bistum zahlt eine uns unbekannte Summe an die Deutsche Rente nach, ich schätze allerdings begründet, dass hier mehr als 500T€ geflossen sein werden.

 

Als Pensionär bekam er 3.300€ im Monat, davon mußte er die PKV selbst zahlen. Nun bekommt er 3.000€ im Monat zzgl. Kostenübernahme PKV. So sehen Strafen nach dem Grundsatz "Werft die raus!" aus.

 

Bleibt die Strafe, aus dem Stand der Kleriker Entlassen worden zu sein (wenn auch auf eigene Bitte). Nach allem, was ich so gehört habe, ist daß für einen Priester unglaublich hart.

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vor einer Stunde schrieb Moriz:

 

Bleibt die Strafe, aus dem Stand der Kleriker Entlassen worden zu sein (wenn auch auf eigene Bitte). Nach allem, was ich so gehört habe, ist daß für einen Priester unglaublich hart.

Es ist sicher nicht nichts, aber das Zelebrationsverbot trifft meist härter als das Verbot, klerikale Standeskleidung zu tragen.

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1 hour ago, Spadafora said:

ich sag da jetzt besser nix dazu......

 

Das ist aber in meinen Augen wohl dem "weltlichen" Recht geschuldet, einem aus dem Dienst entlassenen Beamten ginge es doch genauso, oder?

Die Kirche hat hier schlicht staatliches Recht übernommen, die deutsche Kirche ist eben staatsnah und reich.

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vor 5 Minuten schrieb Shubashi:

 

Das ist aber in meinen Augen wohl dem "weltlichen" Recht geschuldet, einem aus dem Dienst entlassenen Beamten ginge es doch genauso, oder?

Die Kirche hat hier schlicht staatliches Recht übernommen, die deutsche Kirche ist eben staatsnah und reich.

 Nein, ein Beamter verliert mW seine Pensionsansprüche, wenn er strafweise entlassen wird.

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vor 5 Stunden schrieb Chrysologus:

Es ist sicher nicht nichts, aber das Zelebrationsverbot trifft meist härter als das Verbot, klerikale Standeskleidung zu tragen.

Und wenn er im stillen Kämmerlein weiterzelebriert, ist das auch nur unerlaubt, aber nicht ungültig. Konsequenz des character indelebilis.

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vor 1 Minute schrieb gouvernante:

Und wenn er im stillen Kämmerlein weiterzelebriert, ist das auch nur unerlaubt, aber nicht ungültig. Konsequenz des character indelebilis.

Ich wüßte von keinem meiner Mandanten, dass er das täte - aber gültig wäre es, keine Frage.

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9 minutes ago, Chrysologus said:

Soweit ich das weiß - ich bin Kirchenrechtlich - ja.

 

Um mein OT abzuschließen, habe ich mal nachgeschlagen, §8, SGB VI.

Quote

) Nachversichert werden Personen, die als 

1.

Beamte oder Richter auf Lebenszeit, auf Zeit oder auf Probe, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst,

2.

sonstige Beschäftigte von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts, deren Verbänden einschließlich der Spitzenverbände oder ihrer Arbeitsgemeinschaften,

3.

satzungsmäßige Mitglieder geistlicher Genossenschaften, Diakonissen oder Angehörige ähnlicher Gemeinschaften oder

4.

Lehrer oder Erzieher an nicht-öffentlichen Schulen oder Anstalten

versicherungsfrei waren oder von der Versicherungspflicht befreit worden sind, wenn sie ohne Anspruch oder Anwartschaft auf Versorgung aus der Beschäftigung ausgeschieden sind oder ihren Anspruch auf Versorgung verloren haben und Gründe für einen Aufschub der Beitragszahlung (§ 184 Abs. 2) nicht gegeben sind. Die Nachversicherung erstreckt sich auf den Zeitraum, in dem die Versicherungsfreiheit oder die Befreiung von der Versicherungspflicht vorgelegen hat (Nachversicherungszeitraum). Bei einem Ausscheiden durch Tod erfolgt eine Nachversicherung nur, wenn ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente geltend gemacht werden kann.

 

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Die Faz stellt in einem sehr ausführlichen Artikel dar, warum das System der Anerkennungs- und Entschädigungszahlungen der Kirche problematisch ist.

Im wesentlichen scheinen dabei die sehr unterschiedlichen Auszahlungsbeträge den Opfern nicht verständlich.

 

bearbeitet von Shubashi
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Am 26.11.2021 um 19:00 schrieb Chrysologus:

Soweit ich das weiß - ich bin Kirchenrechtlich - ja.

 

Nein. Beamte werden bei einer Entlassung für ihre gesamte zurückgelegte Berufstätigkeit nachversichert. Das kostet bei älteren Beamten locker eine Viertelmillion, eher mehr. Der Grund der Entlassung ist dabei irrelevant: Ob der Beamte selber die Entlassung beantragt (dürfte der häufigste Fall sein, schätze ich mal), ob er entlassen wird aufgrund eines Fehlverhaltens, oder ob man entlassen wird weil eine zwingende Voraussetzung des Beamtenverhältnisses nicht oder nicht mehr gegeben ist (z.B. wenn sich herausstellt, dass man kein EU-Bürger ist und eine Einbürgerung aus anderen Gründen nicht möglich ist - mich würde interessieren, wie hier die Bürger des Vereinigten Königreichs nach dem Brexit behandelt werden). 

 

Die Kirchen orientieren sich in ihrem besonderen Anstellungsrecht ("beamtenrechtlich Angestellte") weitgehend formal am Bundesbeamtenrecht.

 

Und seit 197x (genau weiß ich es nicht) ist es nicht mehr zulässig, ohne Nachversicherung aus dem Beamtenverhältnis zu entlassen (es sei denn, es schließt sich ein anderes Beamtenverhältnis bei einem anderen Dienstherrn an - das ist aber ein Sonderfall).

 

Ich weiß anekdotisch von einem Fall, bei dem ein Beamter knapp vor der Pensionierung aus dem Beamtenverhältnis entlassen wurde, nach ca, 40 Dienstjahren. Der Staat zahlte die Nachversicherung an die Rentenversicherung Bund (damals BfA), der Beamte starb nach einem weiteren Jahr an Krebs. Den Vorteil steckte die BfA ein, der Freistaat Bayern schaute in die Röhre und dem ledigen, verstorbenen Ex-Beamten konnte es wurscht sein. Genau deswegen versucht man, Entlassungen zu vermeiden, wenn man einen Handlungsspielraum hat. Hätte man den Beamten nicht entlassen, hätte man sich viel Geld gespart.

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vor 15 Minuten schrieb Lothar1962:

Hätte man den Beamten nicht entlassen, hätte man sich viel Geld gespart.

 

Was man damals allerdings nicht wissen konnte. Er hätte ja auch steinalt werden können, und dann summiert sich eine Pension auch schon mal. 

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"Die Person war jahrelang ein ranghohes Mitglied des Bistums, auch unter Marx und unter Ackermann. Wenn man der Person vorhält, dass sich das Bistum Trier mit der Aufklärung von Missbrauchsfällen auffällig lange Zeit gelassen habe, lacht die Person und sagt: »Vertuscht haben wir.« Vertuschen sei nichts Schlechtes, sagt die Person, vertuschen sei auch gesund, es müsse nicht immer alles rauskommen."

 

Aus dem aktuellen Spiegel-Artikel. Ich finde, so hört sich Zynismus pur an.

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vor 5 Stunden schrieb Die Angelika:

Das Interview zeigt auf warum die katholische Kirche zurecht als "Täterorganisation" bezeichnet wird.

Aber gut, solche Kampfbegriffe führen nicht weiter, das sehe ich ein.

 

Die wichtige Frage ist wie die Kirche aus den beschriebenen Strukturen raus kommt.

Da müssen wir reden über Amtszeitbegrenzung.

Da müssen wir reden über Machtkontrolle.

Worüber wir nicht reden müssen ist Evangelisierung.

bearbeitet von Frank
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vor 18 Minuten schrieb Frank:

Das Interview zeigt auf warum die katholische Kirche zurecht als "Täterorganisation" bezeichnet wird.

 

Aber gut, solche Kampfbegriffe führen nicht weiter. Die wichtige Frage ist wie die Kirche aus den beschreiben Strukturen raus kommt.

Da müssen wir reden über Amtszeitbegrenzung.

Da müssen wir reden über Machtkontrolle.

Worüber wir nicht reden müssen ist Evangelisierung.

ja den das ist die fromme ausreden, dass alles bleibt, wie es ist siehe den Bischof von Regensburg

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vor 52 Minuten schrieb Frank:

Worüber wir nicht reden müssen ist Evangelisierung.

Das ist eine der wesentlichen Aufgaben der Kirche. Also muß das immer Thema sein. Wenn auch nicht im Zusammenhang mit Missbrauch.

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Wenn die Kirche ihre eigentliche Aufgabe vernachlässigt wird sie überflüssig. Was für die Aufarbeitung vergangegen Unrechts auch nicht hilfreich wäre.

 

Und was meinst du mit "die Missbrauchsfrage endlich gelöst hat"?

bearbeitet von Moriz
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