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Frage zur Kommunion


goekhan

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Lieber Josef!

 

Ist der Heilige Geist auch so kleinlich wie Du? Ich glaube nicht!

ER weht nämlich da, wo ER will! Und nicht, wo DU es gerne hättest!

Und ohne SEIN Wirken hätte es mit Sicherheit - davon bin ich ganz fest überzeugt - KEINE KommunionhelferInnen gegeben!!!

Meinst Du nicht auch?

 

Leicht verärgert, deshalb mit schwäbischem Gruß

 

Johannes/Cadfael

bearbeitet von Cadfael
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Lieber Josef!

 

Ist der dreieinige Gott auch so kleinlich wie Du?

 

 

Gruß, Johannes

 

Ist das eine rhetorische Frage? Nach den Homosexuellen, Aidskranken, Frauen, Politikern, Evangelischen, Altkatholischen und anderen "Randgruppen" sind jetzt die Laien in der Kirche dran. Josefs Heiliger Geist hat schon vor Jahren den Geist aufgegeben.

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Lieber Josef!

 

Ist der dreieinige Gott auch so kleinlich wie Du?

 

 

Gruß, Johannes

 

Ist das eine rhetorische Frage? Nach den Homosexuellen, Aidskranken, Frauen, Politikern, Evangelischen, Altkatholischen und anderen "Randgruppen" sind jetzt die Laien in der Kirche dran. Josefs Heiliger Geist hat schon vor Jahren den Geist aufgegeben.

 

 

Da gibt es ein Mittel ignorieren

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Lieber Josef!

 

Ist der dreieinige Gott auch so kleinlich wie Du?

 

 

Gruß, Johannes

 

Ist das eine rhetorische Frage? Nach den Homosexuellen, Aidskranken, Frauen, Politikern, Evangelischen, Altkatholischen und anderen "Randgruppen" sind jetzt die Laien in der Kirche dran. Josefs Heiliger Geist hat schon vor Jahren den Geist aufgegeben.

 

 

Da gibt es ein Mittel ignorieren

 

Nein. Da gibt es nur ein Mittel: Widersprechen. Wenn du schon so lange in diesem Forum wärest wie ich, und die verschiedenen Tiraden verfolgt hättest, muß man auf diese Form von Geistiger Brandstifterei genauso einngehen wie auf die unerträgliche FSSPX-Hetze und die beständige Todesansage der Kirche.

Gottseidank gibt es auch hier genug aktive Laien und Geistliche, die sich gegen so etwas wehrt.

bearbeitet von Katta
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PS an Katta und Feenkind:

Habe gerade meinen Beitrag bearbeitet, ist wohl zeitlich mit euren Antworten überschnitten.

 

Sorry

 

Johannes

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PS an Katta und Feenkind:

Habe gerade meinen Beitrag bearbeitet, ist wohl zeitlich mit euren Antworten überschnitten.

 

Sorry

 

Johannes

Aber bitte: Nur zu.

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Oder meinst Du, jemand will von einem Kommunionhelfer gesegnet werden?

Ja. Meine ich. Ich will von jedem gläubigen Menschen gesegnet werden, der das tun möchte.

 

Vom Segen Gottes kann nicht genug bekommen - und es können nicht genug Menschen um diesen Segen bitten.

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Es scheint allerdings einen - mir wiederum nicht klar seienden - Unterschied zwischen dem Segen eines Geistlichen und eines Laien zu geben..

 

So spricht der Priester/Diakon zum Abschluss des Stundengebetes "Der Herr sei mit Euch ..... Es segne Euch der allmächtige Gott +.... Gehet hin in Frieden.". Steht ein Laie der Feier vor, heißt es jedoch nur "Der Herr segne uns, er bewahre uns vor Unheil und führe uns zum ewigen Leben".

 

Ich vermute mal, dass der Geistliche aufgrund seines Amtes in Vertretung Christi spricht. Oder?

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Die Zeit der Kommunionhelfer ist vorbei - hat schon Papst Johannes Paul verfügt.

Eklig, Kommunionhelfer! Womöglich Kommunionhelferinnen!

Will denn jemand den Leib Christi aus den Händen einer FRAU - da ist die Hostie doch kontaminiert!

Wer weiß, ob der Leib dann noch rein männlich ist!

*krampfhaft nachdenk, was da alles passieren kann*

 

Hallo Edith,

bitte denk dran, dies ist der "katholische Bereich"! Grins :ninja:

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diese Form von Geistiger Brandstifterei unerträgliche FSSPX-Hetze

 

:ninja: ? ? ? :lol:

bearbeitet von Katharer
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Es scheint allerdings einen - mir wiederum nicht klar seienden - Unterschied zwischen dem Segen eines Geistlichen und eines Laien zu geben..

 

So spricht der Priester/Diakon zum Abschluss des Stundengebetes "Der Herr sei mit Euch ..... Es segne Euch der allmächtige Gott +.... Gehet hin in Frieden.". Steht ein Laie der Feier vor, heißt es jedoch nur "Der Herr segne uns, er bewahre uns vor Unheil und führe uns zum ewigen Leben".

 

Ich vermute mal, dass der Geistliche aufgrund seines Amtes in Vertretung Christi spricht. Oder?

In der Benediktionale (Seite 16, Punkt 18) steht:

"Auf Grund des allgemeinen oder besonderen Priestertums oder eines besonderen Auftrags kann jeder Getaufte und Gefirmte segnen. Je mehr aber eine Segnung auf die Kirche als solche und auf ihre sakramentale Mitte bezogen ist, desto mehr ist sie den Trägern eines Dienstamtes (Bischof, Priester, Diakon) zugeordnet. So werden etwa die Segnungen öffentlicher Einrichtungen durch einen Amtsträger vollzogen, der die Kirche in diesem Bereich vertritt. Daher sind dem Bischof Segnungen vorbehalten, in denen eine besondere Beziehung zur Diözese sichtbar wird: Priester, Diakon oder beauftragte Laien segnen im Leben der Pfarrgemeinde oder im örtlichen öffentlichen Leben: Eltern segnen in der Familie." (Zitat Ende)

 

Also mit anderen Worten, was das Kreuzzeichen auf der Stirn während der Kommunion betrifft, kann dieses von beauftragten Laien = Kommunionhelfer/Innen gespendet werden. In ländlichen Gegenden ist es auch teilweise heute noch üblich, dass die Eltern morgens ihren Kindern ein Kreuzzeichen auf die Stirn zeichnen, bevor diese das Haus verlassen.

Was jedoch den Abschluss des Stundengebets oder auch den Schlusssegen im Gottesdienst anbelangt, so ist dieser den Geistlichen vorbehalten. Sollte ein Laie einen Wortgottesdienst halten, wird er immer sprechen: "Es segne uns...", weil er eben diesen Segen nicht spenden darf.

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Sollte ein Laie einen Wortgottesdienst halten, wird er immer sprechen: "Es segne uns...",

Sollte das allerdings ein Priester sagen, wird er denunziert.

(Leider keine Erfindung von mir. )

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Sollte ein Laie einen Wortgottesdienst halten, wird er immer sprechen: "Es segne uns...",

Sollte das allerdings ein Priester sagen, wird er denunziert.

(Leider keine Erfindung von mir. )

Das hätte ich mir nicht vorstellen können.

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Sollte ein Laie einen Wortgottesdienst halten, wird er immer sprechen: "Es segne uns...",

Sollte das allerdings ein Priester sagen, wird er denunziert.

(Leider keine Erfindung von mir. )

Das hätte ich mir nicht vorstellen können.

Ich auch nicht, aber der betreffende Priester hat es mir selber erzählt und der zuständige Herr in der Diözese hat es bestätigt (unabhängig davon, dass er den Quatsch natürlich ignoriert hat).

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In der Benediktionale (Seite 16, Punkt 18) steht:

"Auf Grund des allgemeinen oder besonderen Priestertums oder eines besonderen Auftrags kann jeder Getaufte und Gefirmte segnen. Je mehr aber eine Segnung auf die Kirche als solche und auf ihre sakramentale Mitte bezogen ist, desto mehr ist sie den Trägern eines Dienstamtes (Bischof, Priester, Diakon) zugeordnet. So werden etwa die Segnungen öffentlicher Einrichtungen durch einen Amtsträger vollzogen, der die Kirche in diesem Bereich vertritt. Daher sind dem Bischof Segnungen vorbehalten, in denen eine besondere Beziehung zur Diözese sichtbar wird: Priester, Diakon oder beauftragte Laien segnen im Leben der Pfarrgemeinde oder im örtlichen öffentlichen Leben: Eltern segnen in der Familie." (Zitat Ende)

 

Also mit anderen Worten, was das Kreuzzeichen auf der Stirn während der Kommunion betrifft, kann dieses von beauftragten Laien = Kommunionhelfer/Innen gespendet werden. In ländlichen Gegenden ist es auch teilweise heute noch üblich, dass die Eltern morgens ihren Kindern ein Kreuzzeichen auf die Stirn zeichnen, bevor diese das Haus verlassen.

Was jedoch den Abschluss des Stundengebets oder auch den Schlusssegen im Gottesdienst anbelangt, so ist dieser den Geistlichen vorbehalten. Sollte ein Laie einen Wortgottesdienst halten, wird er immer sprechen: "Es segne uns...", weil er eben diesen Segen nicht spenden darf.

Danke! Sehr erhellend.

 

Die Regelung erscheint mir allerdings nicht ganz konsistent zu sein: Der beauftrage Laie kann während der Kommunion den Einzelnen segnen, aber nicht in der Laudes die Gemeinschaft. In beiden Fällen ist er "im Leben der Pfarrgemeinde" tätig.

bearbeitet von mbo
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In der Benediktionale (Seite 16, Punkt 18) steht:

"Auf Grund des allgemeinen oder besonderen Priestertums oder eines besonderen Auftrags kann jeder Getaufte und Gefirmte segnen. Je mehr aber eine Segnung auf die Kirche als solche und auf ihre sakramentale Mitte bezogen ist, desto mehr ist sie den Trägern eines Dienstamtes (Bischof, Priester, Diakon) zugeordnet. So werden etwa die Segnungen öffentlicher Einrichtungen durch einen Amtsträger vollzogen, der die Kirche in diesem Bereich vertritt. Daher sind dem Bischof Segnungen vorbehalten, in denen eine besondere Beziehung zur Diözese sichtbar wird: Priester, Diakon oder beauftragte Laien segnen im Leben der Pfarrgemeinde oder im örtlichen öffentlichen Leben: Eltern segnen in der Familie." (Zitat Ende)

 

Also mit anderen Worten, was das Kreuzzeichen auf der Stirn während der Kommunion betrifft, kann dieses von beauftragten Laien = Kommunionhelfer/Innen gespendet werden. In ländlichen Gegenden ist es auch teilweise heute noch üblich, dass die Eltern morgens ihren Kindern ein Kreuzzeichen auf die Stirn zeichnen, bevor diese das Haus verlassen.

Was jedoch den Abschluss des Stundengebets oder auch den Schlusssegen im Gottesdienst anbelangt, so ist dieser den Geistlichen vorbehalten. Sollte ein Laie einen Wortgottesdienst halten, wird er immer sprechen: "Es segne uns...", weil er eben diesen Segen nicht spenden darf.

Danke! Sehr erhellend.

 

Die Regelung erscheint mir allerdings nicht ganz konsistent zu sein: Der beauftrage Laie kann während der Kommunion den Einzelnen segnen, aber nicht in der Laudes die Gemeinschaft. In beiden Fällen ist er "im Leben der Pfarrgemeinde" tätig.

Weil es sich dann um einen "liturgischen Segen" auf die Gemeinde handelt, der dem Geistlichen vorbehalten ist, und nicht um das Segnen einer einzelnen Person.

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Weil es sich dann um einen "liturgischen Segen" auf die Gemeinde handelt, der dem Geistlichen vorbehalten ist, und nicht um das Segnen einer einzelnen Person.

Aber warum ist ein liturgischer Segen der Geistlichkeit vorbehalten? Wäre es nicht konsistent zu sagen, dass, wenn ein Laie schon einer liturgischen Feier vorstehen darf, er auch den Segen erteilen kann. Er hat ja den Auftrag zur Feier mit der Gemeinde.

 

Oder eine andere Denkrichtung: Gibt es einen Unterschied in der Segenshandlung Gottes wenn denn ein Priester sagt "Es segne Euch ..." im Gegensatz zum Laien, der sagt "Es segne uns"? Beide ist ja eigentlich nur ein Segenswunsch, den Gott erfüllen möge, oder?

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Mein jahrzehntelanger Freund und Beichtvater sagt in den von ihm zelebrierten Messen immer ".....es segne uns ...". Auf eine diesebzügliche Frage eines Messbesuchers hat er einmal geantwortet: Ich sehe nicht ein, warum ich ungesegnet nach Hause gehen soll :ninja: ....ist doch einleuchtend.....

bearbeitet von wolfgang E.
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Von Dir?

Einer Laiin?

O tempora, o mores! - Da verwundert es nicht mehr, dass die Kirche zerfällt, der Glaube schwindet und Mutlosigkeit herrscht im Lande der Deutschen!

Reg dich bloß auf! In Ösiland haben es Laien (darunter gar Frauen?) sogar gewagt zu taufen :ninja:, und das nicht nur bei Lebensgefahr sondern einfach wegen Priestermangels. Pfui!

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Die Regelung erscheint mir allerdings nicht ganz konsistent zu sein: Der beauftrage Laie kann während der Kommunion den Einzelnen segnen, aber nicht in der Laudes die Gemeinschaft. In beiden Fällen ist er "im Leben der Pfarrgemeinde" tätig.

Daß der beauftragte Laie während der Kommunion segnen könne, war eine Auslegung des Vorschreibers, nicht Teil des Zitats. Ich sehe es so, daß eine solche Segnung innerhalb der hl. Messe stark auf die Kirche und ihre sakramentale Mitte bezogen und daher dem Priester vorbehalten ist.

 

Die Kongregation für den Gottesdienst hat im letzten Jahr ein Schreiben veröffentlicht, in dem es (übersetzt) unter anderem heißt:

 

– Laien können im Rahmen der Hl Messe keine Segen erteilen. Diese Segen sind vielmehr Sache des Priesters. (cf. Ecclesia de Mysterio, Notitiae 34 (15 Aug. 1997), art. 6, § 2; Canon 1169, § 2; sowie Ritual De Benedictionibus (1985), n. 18).

– Des weiteren wird vom Auflegen einer Hand oder von Händen - das an und für sich seine eigene sakramentale Bedeutung hat, die hier unpassend ist - durch jene, die die Hl Kommunion ausgeben als Ersatz für Empfang der Kommunion, ausdrücklich abgeraten.

bearbeitet von Seraph
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Wat für ne Probblemm....

 

Letzten Endes segnet uns alle Gott, ganz gleich, wer es sagt.

Unser Pensionär - übrigens ein Teilnehmer am VII - sagt immer: "Der Herr ist mit uns!" und zum Segen: "Der Herr segne Euch und uns alle."

 

Die Gemeinde liebt ihn... :ninja:

 

Und unser Pfarrer würde zu dieser Diskussion sicherlich sagen: "Das interessiert mich einen... Wer ein Problem hat, soll nach Rom gehen und sich mit dem Papst darüber unterhalten. Den interessiert das auch nicht."

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Und unser Pfarrer würde zu dieser Diskussion sicherlich sagen: "Das interessiert mich einen... Wer ein Problem hat, soll nach Rom gehen und sich mit dem Papst darüber unterhalten. Den interessiert das auch nicht."

Guter Mann, Dein Pfarrer! :ninja:

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Wat für ne Probblemm....

 

Letzten Endes segnet uns alle Gott, ganz gleich, wer es sagt.

Unser Pensionär - übrigens ein Teilnehmer am VII - sagt immer: "Der Herr ist mit uns!" und zum Segen: "Der Herr segne Euch und uns alle."

 

Die Gemeinde liebt ihn... :ninja:

 

Und unser Pfarrer würde zu dieser Diskussion sicherlich sagen: "Das interessiert mich einen... Wer ein Problem hat, soll nach Rom gehen und sich mit dem Papst darüber unterhalten. Den interessiert das auch nicht."

 

 

unser segnet immer noch alle Menschen die uns am Herzen liegen, unsere Familien, Eheparner und Menschen die mit uns in Partnerschaften leben....

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Die Regelung erscheint mir allerdings nicht ganz konsistent zu sein: Der beauftrage Laie kann während der Kommunion den Einzelnen segnen, aber nicht in der Laudes die Gemeinschaft. In beiden Fällen ist er "im Leben der Pfarrgemeinde" tätig.

Daß der beauftragte Laie während der Kommunion segnen könne, war eine Auslegung des Vorschreibers, nicht Teil des Zitats. Ich sehe es so, daß eine solche Segnung innerhalb der hl. Messe stark auf die Kirche und ihre sakramentale Mitte bezogen und daher dem Priester vorbehalten ist.

 

Die Kongregation für den Gottesdienst hat im letzten Jahr ein Schreiben veröffentlicht, in dem es (übersetzt) unter anderem heißt:

 

– Laien können im Rahmen der Hl Messe keine Segen erteilen. Diese Segen sind vielmehr Sache des Priesters. (cf. Ecclesia de Mysterio, Notitiae 34 (15 Aug. 1997), art. 6, § 2; Canon 1169, § 2; sowie Ritual De Benedictionibus (1985), n. 18).

– Des weiteren wird vom Auflegen einer Hand oder von Händen - das an und für sich seine eigene sakramentale Bedeutung hat, die hier unpassend ist - durch jene, die die Hl Kommunion ausgeben als Ersatz für Empfang der Kommunion, ausdrücklich abgeraten.

 

Wenn man bedenkt, dass es in der frühen Kirche das alleinige Vorrecht des Bischofs war, am Ende der Eucharistiefeier zu segnen, ist das doch schon eine Entwicklung.

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Wenn mich ein Mensch segnet, finde ich das schön.

Ob das katta, Du, Udal oder der Oberrabbiner tut, ist mir ziemlich egal.

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